DE19738123A1 - LWL-Steckverbinder - Google Patents
LWL-SteckverbinderInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen LWL-Zwittersteckverbinder der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Gattung.
Ein Steckverbinder dieser Gattung ist der Steckverbinder
EUROCOM Typ 2 der Firma ANT. Dieser Steckverbinder kann als
Direktsteckverbinder oder als Linsensteckverbinder aus ge
bildet sein.
Direktsteckverbinder beruhen auf dem Prinzip der Stirn
flächenkupplung mit den Vorteilen kleiner Abmessungen und
geringer Dämpfung. Um dies zu gewährleisten, werden hohe
Präzisionsanforderungen an die mechanischen Führungselemente
gestellt.
Linsenstecker weiten mit Hilfe eines Linsensystems den
Lichtstrahl auf ein Vielfaches auf. Dadurch kann ein
radialer Versatz und wegen der annähernd parallelen
Lichtstrahlen ein gewisser Abstand zwischen den Stirnflächen
miteinander gekuppelter Steckverbinder toleriert werden.
Bisherige LWL-Zwittersteckverbinder haben den Nachteil, daß
sie nur begrenzt unter extremen Umgebungsbedingungen
eingesetzt werden können, u. a. weil in die Trennebene
Verunreinigungen und Feuchtigkeit eintreten können, wodurch
die Kupplungs- oder Durchgangsdämpfung erheblich ansteigt.
Die Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den
gattungsgemäßen Steckverbinder in dieser Hinsicht zu
verbessern.
Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe dadurch gelöst, daß bei
dem einleitend beschriebenen LWL-Zwittersteckverbinder in
den Randbereich der Stirnfläche des Gehäuses ein
Dichtungsring geringfügig vorstehend eingebettet ist.
Die beiden im gekuppelten Zustand der Steckverbinder
gegeneinander anliegenden Dichtungsringe verhindern den
Eintritt von Verunreinigungen oder Feuchtigkeit in die
Trennebene. Grundsätzlich ist denkbar, dieses Prinzip auch
bei einem sog. einkanaligen, also für nur ein LWL-Kabel
ausgelegten, ansonsten jedoch gattungsgemäßen Zwittersteck
verbinder anzuwenden. In der Praxis besteht hierfür jedoch
kaum Bedarf.
Vorteilhaft ist der Dichtungsring in einer Ringnut aufgenom
men, die mindestens eine hinterschnittene Seitenflanke hat
(Anspruch 2), wodurch der Dichtungsring unverlierbar und
ausziehsicher in den Randbereich der Stirnfläche des
Gehäuses eingebettet ist.
Der Dichtungsring kann ein Profildichtungsring sein
(Anspruch 3).
Um die Zahl der Schraubdrehungen klein zu halten, können der
Außengewindeabschnitt und entsprechend das Innengewinde des
Schraubüberwurfes mindestens zweigängig sein (Anspruch 4).
Vorteilhaft sind die Ringschulter des Gehäuses und der
Ringbund des Schraubüberwurfes derart profiliert, daß sie
nach dem Verschrauben mit einem Gegenstecker eine Rüttel
sicherung bilden (Anspruch 5). Dies verhindert ein Lösen der
Verschraubung durch Vibrationen oder Stöße, denen der
Steckverbinder im Einsatz häufig ausgesetzt ist. Die
Profilierung kann beispielsweise in Gestalt von eingeprägten
Kerben oder wellenförmigen Einbiegungen an der Ringschulter
oder an dem Ringbund oder an beiden vorliegen.
Um der Ringschulter eine gewisse Elastizität zu verleihen
und um sie leichter profilieren zu können, kann sie
teilweise aus der in einer Radialebene liegenden Ringfläche
eines schmalen, umlaufenden Steges bestehen (Anspruch 6).
Damit der Steg nicht durch den Anpreßdruck des Ringbundes
des Schraubüberwurfes verformt wird, sollte der Durchmesser
der zwischen dem Außengewindeabschnitt und dem Steg
liegenden Ringnut größer als der Innendurchmesser des
Ringbundes sein.
Alternativ oder zusätzlich kann zumindest der Ringbund des
Schraubüberwurfes in seiner gegen die Ringschulter des
Gehäuses anliegenden Ringfläche eine Profilierung haben
(Anspruch 7).
Zweckmäßig hat das Gehäuse einen das Zurückschrauben des
Schraubüberwurfs in Richtung des Kabels begrenzenden
Anschlag (Anspruch 8). Dieser Anschlag gewährleistet, daß
der Schraubüberwurf in der zurückgeschraubten Stellung
sicher festgelegt ist.
Damit in zurückgeschraubter Stellung des Schraubüberwurfes
kein Schmutz in das Gehäuse eindringen kann, trägt das
Gehäuse in Höhe derjenige Radialebene, in der sich der
Ringbund des Schraubüberwurfes in seiner zurückgeschraubten
Stellung befindet, eine den Ringspalt zwischen dem Gehäuse
und dem Innendurchmesser des Ringbundes des Schraubüber
wurfes abdichtenden Dichtungsring (Anspruch 9).
Das Gehäuse kann kabelseitig von der Ringschulter einen in
radialer Richtung zusammendrückbaren Federring tragen, der
im nicht zusammengedrückten Zustand einen Durchmesser hat,
der etwas größer als der Innendurchmesser des Ringbundes des
Schraubüberwurfes ist (Anspruch 10). Der Federring
verhindert, daß das Innengewinde des Schraubüberwurfs
gleichzeitig mit dem Außengewinde des Steckverbinders und
dem Außengewinde des identischen Gegensteckverbinders im
Eingriff steht.
Zweckmäßig ist die Stirnfläche des Gehäuses mittels einer
Kappe abdeckbar (Anspruch 11), die vorzugsweise unverlierbar
mit dem Gehäuse verbunden ist.
Vorteilhaft ist diese Kappe im wesentlichen gleichartig wie
das Gehäuse des Steckverbinders ausgebildet (Anspruch 12).
Die Zentriermittel des Steckverbinders können aus einer
symmetrisch zu den LWL-Faserstirnflächen ausgebildeten
Anordnung aus einem von der Stirnfläche des Gehäuses
abstehenden Führungsstift und einer zu diesem komplementären
Führungsbohrung in dem Gehäuse bestehen (Anspruch 13).
Die LWL-Fasern des LWL-Steckverbinders können in Ferrulen
enden, deren Stirnflächen weniger als der Dichtungsring über
die Stirnfläche des Gehäuses überstehen und die in axialen
Bohrungen des Gehäuses verschiebbar angeordnet sowie in
Richtung der Stirnfläche des Gehäuses federbelastet sind
(Anspruch 14).
Durch die Federbelastung der Ferrulen ist ein sicherer
Kontakt zwischen den Stirnflächen korrespondierender
Ferrulen gewährleistet. Die Federbelastung muß so gewählt
sein, daß einerseits ein vollflächiger Kontakt zwischen den
Stirnflächen der korrespondierenden Ferrulen gewährleistet
ist, und andererseits diese Stirnflächen nicht beschädigt
werden.
Bei einer alternativen Ausführungsform des Steckverbinders
enden die LWL-Fasern in Ferrulen, die in dem Gehäuse
verschiebbar und in Steckrichtung federbelastet sind und die
paarweise symmetrisch zur Mittelachse des Steckverbinders
über die Stirnfläche des Gehäuses vorstehen bzw.
komplementär gegenüber der Stirnfläche zurückgesetzt in
einer Bohrung des Gehäuses angeordnet sind. Die
Zentriermittel dienen dann nur der Vorzentrierung, wogegen
die Ferrulen die exakte Zentrierung der gekuppelten
Steckverbinder gewährleisten.
Handelt es sich bei dem Steckverbinder um einen Linsensteck
verbinder, enden die LWL-Fasern an den in dem Gehäuse
liegenden Flächen von Linsen, die symmetrisch zum
Mittelpunkt der Stirnfläche des Gehäuses in erstere
eingebettet sind (Anspruch 16).
Bei dieser Ausführungsform des Linsensteckverbinders kann
jede LWL-Faser in einer Ferrule enden, die in einer axialen
Bohrung des Gehäuses verschiebbar sowie in Richtung der
Linse federbelastet ist und mit ihrer Stirnfläche gegen die
in dem Gehäusekörper liegende Fläche der zugehörigen Linse
anliegt (Anspruch 17).
Das Gehäuse sollte aus einer korrosionsbeständigen
Metallegierung bestehen (Anspruch 18), die keine gesonderte,
z. B. galvanische Oberflächenbehandlung erfordert, die
Toleranzprobleme schaffen würde.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele des
Steckverbinders nach der Erfindung schematisch vereinfacht
dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform mit dem identischen
Gegenstecker
Fig. 2 eine Stirnansicht gemäß Pfeil A in Fig. 1;
Fig. 3 den zusammendrückbaren Federring;
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung des strich
punktierten Bereichs in Fig. 5;
Fig. 5 eine zweite Ausführungsform mit dem identischen
Gegenstecker;
Fig. 6 eine dritte Ausführungsform mit dem identischem
Gegenstecker;
Fig. 7 den Steckverbinder nach Fig. 6 mit identischem
Gegenstecker im gekuppelten Zustand.
Fig. 1 zeigt einen LWL-Zwittersteckverbinder 1 mit seinem
identischen Gegenstecker 1', Fig. 2 die Stirnansicht des
Steckverbinders 1 gemäß Pfeil A in Fig. 1. Der
Steckverbinder 1 umfaßt ein Gehäuse 2 mit axialen Bohrungen
für LWL-Kabel 4, deren Faser jeweils in einer in Steck
richtung mittels einer Feder 7 federbelasteten Ferrule 5
endet. Auf die Ferrule folgt in Richtung der Stirnfläche 14
des Gehäuses eine Linse 6, deren außenliegende Stirnfläche
zumindest etwa in der gleichen Ebene wie die Stirnfläche 14
des Gehäuses 2 liegt.
Die Stirnfläche 14 des Steckverbinders 1 hat eine Ringnut
12, deren der Steckerachse zugewandte Flanke hinterschnitten
ist. Die Ringnut 12 nimmt eine Ringdichtung 8 auf. Im
gesteckten Zustand dichten die Ringdichtungen 8 und 8' die
Trennebene zwischen dem Steckverbinder 1 und dem identischen
Gegenstecker 1' gegen Verunreinigungen und Feuchtigkeit.
Stirnseitig weist der Steckverbinder ein Zentriermittel auf,
das aus einem symmetrisch zu den Linsen 6 ausgebildeten
Anordnung aus einem von der Stirnfläche abstehenden
Führungsstift 11 und einer zu diesem komplementäre- Bohrung
21 besteht. Der Gegenstecker 1' weist identisch einen
Führungsstift 11' und eine komplementäre Bohrung (in diesem
Schnitt nicht sichtbar) auf.
Der Steckverbinder 1 und der Gegenstecker 1' haben einen
Schraubüberwurf 3 bzw. 3'. Beim Gegenstecker 1' ist der
Schraubüberwurf 3' in Kabelrichtung über einen Außen
gewindeabschnitt 13' des Gehäuses 2' zurückgeschraubt. Der
Ringspalt zwischen dem Schraubüberwurf 3' und dem Gehäuse 2'
ist mittels einer Ringdichtung 10' in einer Ringnut
abgedichtet. Der Schraubüberwurf 3 des Steckverbinders 1
wird nach dem Stecken auf das Gewinde 13' geschraubt.
Das Gehäuse 2 trägt einen in radialer Richtung
zusammendrückbaren, gemäß Fig. 3 in Umfangsrichtung
profilierten Federring 9 in einer Ringnut 15. Der Federring
9 verhindert, daß das Innengewinde des Schraubüberwurfs 3
gleichzeitig auf dem Gewinde 13 des Steckverbinders 1 und
auf dem Gewinde 13' des identischen Gegensteckers 1' greift.
Fig. 4 zeigt vergrößert, daß der Schraubüberwurf 3 einen
Ringbund 41 aufweist, der mit einer Ringfläche 42 an einer
Ringschulter des Gehäuses 1 und einem sich daran radial
anschließenden Steg 43 anliegt. Die Ringfläche 42 und der
Steg 43 können profiliert sein (nicht dargestellt), so daß
sie nach dem Aufschrauben des Schraubüberwurfes 3 des
Steckverbinders 1 auf das Gewinde 13' des Gegensteckers 1'
eine Rüttelsicherung bilden.
Der Steckverbinder nach Fig. 5 unterscheidet sich von dem
nach Fig. 1 dadurch, daß er keine Linsen aufweist und
statt dessen die Stirnflächen der Ferrulen 5 etwa in der
Stirnfläche 14 des Gehäuses 2 liegen.
Der Steckverbinder nach Fig. 6 unterscheidet sich von dem
nach Fig. 5 dadurch, daß eine erste Ferrule 61 über die
Stirnfläche des Gehäuses 2 vorsteht und eine zweite Ferrule
62 gegenüber der Stirnfläche zurückgesetzt in einer Bohrung
63 des Gehäuses angeordnet ist. Die Ferrule 61 und die
Bohrung 63 dienen hier gleichzeitig der Zentrierung des
Steckverbinders 1 und seines identischen Gegensteckers 1'.
Dabei greift die Ferrule 61 in die Bohrung 63' und die
Ferrule 61' in die Bohrung 63 ein. Das Zentriermittel 11'
dient der Vorzentrierung.
Fig. 7 zeigt den Steckverbinder nach Fig. 6 und seinen
identischen Gegenstecker im gesteckten Zustand.
Claims (18)
1. LWL-Zwittersteckverbinder (1) für mindestens zwei
LWL-Kabel (4), deren zur Mittelachse des Steckverbinders
zumindest im wesentlichen parallel geführte LWL-Fasern
in Stirnflächen enden, die punktsymmetrisch zu dem
Mittelpunkt der planen Stirnfläche (14) eines
zylindrischen Steckverbindergehäuses (2) liegen, das
Zentriermittel (11, 21) für einen identischen Ge
genstecker (1') und kabelseitig an die Stirnfläche
(14) anschließend einen Außengewindeabschnitt (13)
aufweist, der über eine Ringschulter in einen Ab
schnitt verringerten Durchmessers übergeht, auf dem
verschiebbar ein Schraubüberwurf (3) mit einem
Ringbund (41) sitzt, dessen Innendurchmesser kleiner
als der Durchmesser dem Außengewindeabschnitts (13)
ist, so daß das Gehäuse (2) wahlweise über seinen
eigenen Schraubüberwurf (3) oder über denjenigen (3')
des Gegensteckers (1') mit letzterem verbindbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß in den Randbereich der
Stirnfläche (14) des Gehäuses (2) ein Dichtungsring
(8) geringfügig vorstehend eingebettet ist.
2. Steckverbinder (1) nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Dichtungsring (8) in einer Ringnut
(12) aufgenommen ist, die mindestens eine
hinterschnittene Seitenflanke hat.
3. Steckverbinder (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Dichtungsring (8) ein Profil
dichtungsring ist.
4. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Außengewindeabschnitt
(13) mindestens zweigängig ist.
5. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ringschulter des
Gehäuses und der Ringbund (41) des Schraubüberwurfes
(3) derart profiliert sind, daß sie nach dem Ver
schrauben mit einem Gegenstecker eine Rüttelsicherung
bilden.
6. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ringschulter teilweise
aus der in einer Radialebene liegenden Ringfläche
eines schmalen, umlaufenden Steges (43) besteht.
7. Steckverbinder (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest der Ringbund (41) des
Schraubüberwurfes (3) in seiner gegen die Ringschulter
des Gehäuses anliegenden Ringfläche (42) eine
Profilierung hat.
8. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) einen das
Zurückschrauben der Schraubhülse (3) in Richtung des
Kabels begrenzenden Anschlag hat.
9. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) in Höhe
derjenigen Radialebene, in der sich der Ringbund (41)
des Schraubüberwurfes (3) in seiner zurückgeschraubten
Stellung befindet, eine den Ringspalt zwischen dem Ge
häuse (2) und dem Innendurchmesser des Ringbundes (41)
des Schraubüberwurfes (3) abdichtenden Dichtungsring
(10) trägt.
10. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2)
kabelseitig von der Ringschulter einen in
Umfangsrichtung profilierten, in radialer Richtung
zusammendrückbaren Federring (9) trägt, der im
nichtzusammengedrückten Zustand einen Durchmesser hat,
der etwas größer als der Innendurchmesser des
Ringbundes (41) des Schraubüberwurfes ist.
11. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche (14) des
Gehäuses (2) mittels einer Kappe abdeckbar ist.
12. Steckverbinder (1) nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kappe gleichartig wie das Gehäuse
(2) des Steckverbinders ausgebildet ist.
13. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zentriermittel (11,
21) aus einer symmetrisch zu den LWL-Faserstirnflächen
ausgebildeten Anordnung aus einem von der Stirnfläche
(14) des Gehäuses (2) abstehenden Führungsstift (11)
und einer zu diesem komplementären Führungsbohrung
(21) in dem Gehäuse (2) bestehen.
14. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die LWL-Fasern (4) in
Ferrulen (5) enden, deren Stirnflächen weniger als der
Dichtungsring (8) über die Stirnfläche (14) des
Gehäuses (2) überstehen und die in axialen Bohrungen
des Gehäuses verschiebbar angeordnet sowie in Richtung
der Stirnfläche (14) des Gehäuses (2) federbelastet
sind.
15. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die LWL-Fasern (4) in Fer
rulen (61, 62) enden, die in dem Gehäuse (2)
verschiebbar und in Steckrichtung federbelastet sind
und die paarweise symmetrisch zur Mittelachse des
Steckverbinders (1) über die Stirnfläche (14) des
Gehäuses (2) vorstehen bzw. komplementär gegenüber der
Stirnfläche (14) zurückgesetzt in einer Bohrung des
Gehäuses (2) angeordnet sind.
16. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die LWL-Fasern (4) an den
in dem Gehäuse (2) liegenden Flächen von Linsen (6)
enden, die symmetrisch zum Mittelpunkt der Stirnfläche
(14) des Gehäuses (2) in erstere eingebettet sind.
17. Steckverbinder (1) nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß jede LWL-Faser (4) in einer
Ferrule (5) endet, die in einer axialen Bohrung des
Gehäuses (2) verschiebbar sowie in Richtung der Linse
(6) federbelastet ist und mit ihrer Stirnfläche gegen
die in dem Gehäusekörper liegende Fläche der
zugehörigen Linse (6) anliegt.
8. Steckverbinder (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) aus einer
korrosionsbeständigen Metallegierung besteht.
Priority Applications (3)
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DE19738123C2 DE19738123C2 (de) | 2003-04-10 |
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Family Applications (1)
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