DE19737065C2 - Verfahren, Vorrichtung und eine pastöse Masse zum Aufbringen eines Abdeckstreifens - Google Patents
Verfahren, Vorrichtung und eine pastöse Masse zum Aufbringen eines AbdeckstreifensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufbringen eines Ab
deckstreifens nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Vor
richtung zum Aufbringen eines Abdeckstreifens nach dem Oberbe
griff des Anspruchs 11 sowie eine pastöse Masse nach dem Ober
begriff des Anspruchs 16.
Abdeckstreifen werden z. B. dann aufgebracht, wenn bestimmte
Flächen oder Kanten maskiert oder sonstwie geschützt werden
sollen. Beispielsweise werden bei Malerarbeiten Tür- und Fen
sterrahmen abgeklebt, um sie vor Farbe zu schützen.
Eine besondere Bedeutung hat das Abkleben bei der Fertigung von
Kraftfahrzeugen. Diese betrifft vor allem die Scheibenflansche.
Seit einiger Zeit werden die Scheiben von PKWs auf die Schei
benflansche des jeweiligen Fensterausschnittes der Karosserie
aufgeklebt, wodurch diese Scheiben mit in den tragenden Verbund
der Karosserie miteinbezogen sind. Dies setzt allerdings vor
aus, daß die Klebung sehr sorgfältig durchgeführt wird und daß
die Klebeflächen sehr sauber gehalten werden. Auch die Ränder
der einzuklebenden Scheiben selber müssen vor dem Auftragen des
Klebers sorgfältig gereinigt werden. Da die Scheiben erst in
einem relativ späten Stadium der Endmontage des Fahrzeuges ein
gebaut werden, müssen die Scheibenflansche daher während der
Montage abgeklebt sein. Das Abkleben erfolgte bisher mittels
eines Klebebandes nach dem Lackieren bzw. Lackeinbrennen in die
Fahrzeugkarosserie oder, vor allem bei der Verwendung von Wasserlacken,
nach dem Grundieren der Karosserie. In letzterem
Fall wird das Klebeband durch die oberen Lacklagen überlac
kiert. Das Klebeband wird vor dem Einkleben der Scheiben wieder
abgezogen, so daß der Lack oder die Grundierung im Klebebereich
freigelegt werden.
Aus Kostengründen ist es erwünscht, das Abkleben maschinell
vorzunehmen. Eine robotergeführte Bandaufklebevorrichtung ist
z. B. aus der DE 43 10 146 C1 bekannt. Damit wird ein klebebe
schichtetes Textilband verarbeitet. Nachteilig an dieser Vor
richtung ist, daß sie sehr voluminös ist, weil die Vorratsrolle
mit dem Band mitgeführt werden muß. Sie ist daher höchstens zum
Abkleben von Scheibenflanschen geeignet. Bei modernen Produkti
onsabläufen werden jedoch auch andere Flächen im Innenraum des
Kraftfahrzeugs und im Inneren des Kofferraums abgeklebt. Diese
Flächen können von der bekannten Vorrichtung nicht bedient wer
den, da sie für sie nicht zugänglich sind. Sie müssen daher von
Hand abgeklebt werden.
Aus der DE-PS 681 019 ist eine Abdeckpaste bekannt, die aus Me
thylcellulose, Wasser, Vaselineöl und Glycerin besteht. Diese
Paste wird mit einem Pinsel oder einer Spritzpistole auf ein
Substrat aufgetragen, sie trocknet an Luft zu einer gummiarti
gen Masse und läßt sich leicht vom Substrat abziehen. Auf Grund
ihrer Komponenten ist sie jedoch nicht länger haltbar und auch
nicht bei höheren Temperaturen beständig.
Die DE 42 08 884 A1 beschreibt eine Vorrichtung mit einem Sprüh
kopf, durch den eine pastöse Masse mit Hilfe von Druckluft ver
wirbelt wird und auf ein Werkstück aufgesprüht wird. Diese Vor
richtung ist jedoch nicht für eine exakte Linienführung geeig
net, zudem ist die Druckluft nur durch eine aufwendige Steue
rung zu kontrollieren.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren der oben genannten
Art bereitzustellen, das es erlaubt, das Abkleben auch
schwer zugänglicher Flächen rationell und exakt zu gestalten,
insbesondere zu automatisieren, wobei das Abkleben gegenüber
Wärmebehandlungen beständig sein soll.
Die Lösung besteht in einem Verfahren mit den Merkmalen des An
spruchs 1. Das Verfahren ist ausführbar mit einer Vorrichtung
gemäß den Merkmalen des Anspruchs 11, insbesondere unter Ver
wendung einer pastösen Masse mit den Merkmalen des Anspruchs
16.
Somit wird auf das Abkleben mittels eines Klebebandes vollkom
men verzichtet. Stattdessen wird eine pastöse bzw. hochviskose
Masse aufgetragen. Der Abdeckstreifen wird bei der Applikation,
d. h. in situ, aus dieser Masse mittels einer Auftragsvorrich
tung gebildet. Der so gebildete Abdeckstreifen kann nach der
Verfestigung mit weiteren Lackschichten überzogen werden, wie
es bei der Fertiglackierung der Karosserie geschieht.
Damit ist es möglich, die Baugröße des benötigten Werkzeugs im
Vergleich zum bekannten Abklebewerkzeug relativ klein zu ge
stalten, wodurch der Arbeitsgang mechanisiert und vor allem mit
kleinen Robotern durchgeführt werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch deswegen sehr kom
pakt ausgeführt werden, weil die Vorratsbehältnisse nun im Ab
stand vom Auftragswerkzeug, auch ortsfest, aufgestellt werden
können und nicht mehr, wie bei dem bekannten Werkzeug, in Form
einer Vorratsrolle mitgeführt werden muß. Damit stellen sich
weder Platzfragen noch Probleme beim Gebindewechsel.
Die erfindungsgemäße pastöse Masse ist im Prinzip ein anwen
dungsspezifisch formulierter Stoff, welcher als zusammenhängen
der Film abziehbar ist und danach eine saubere Oberfläche zu
rückläßt, auf der eine gute Klebung möglich ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren bzw. die Vorrichtung und die pa
stöse Masse sind auch wesentlich kostengünstiger als das be
kannte Textilband. Dies betrifft sowohl die Material- als auch
die Fertigungskosten, da eine vollautomatische Abklebung an die
Stelle der Handarbeit tritt.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprü
chen. Der erfindungsgemäßen pastösen Masse ist vorzugsweise ein
warmaushärtbares Plastisol auf PVC-Basis, vorzugsweise ohne
Haftvermittler, welches also nur durch stoffeigene Adhäsions
kräfte an der Grundierung der Karosserie haftet. Es kann luft
trocknend oder durch Wärmebehandlung verfestigbar sein. Es ge
nügt eine Angelierung, die der aufgetragenen Masse oberfläch
lich eine genügende Festigkeit verleiht, so daß die Lackierung
des Kraftfahrzeuges vorgenommen werden kann, wobei Lackschich
ten auch auf den sich verfestigenden Streifen aufgetragen wer
den.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann mechanisiert, insbesondere
mittels eines Roboters automatisiert werden. Das Werkzeug und
der Roboter können so klein gestaltet werden, daß das Verfahren
auch in der Fahrgastzelle oder im Kofferraum eines Kraftfahr
zeuges einsetzbar ist. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt
es auch, die bereits heute eingesetzten mechanischen Anlagen
zur Abklebung kostengünstig umzurüsten.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann bspw. zum Abkleben der
Scheibenflansche für Windschutzscheibe, Heckscheibe und Seiten
scheiben, aber auch zur Abklebung der Flansche des Dachs oder
der Flansche der Ersatzradmulde im Kofferraum eingesetzt wer
den.
Erfindungsgemäß kann das pastöse Material im Spritzverfahren,
z. B. im Airless- oder Airmix-Verfahren unter Druck aufgebracht
werden. Zur schnelleren Aushärtung ist es vorteilhaft, wenn die
pastöse Masse bei erhöhten Temperaturen in einem Bereich von
100 bis 200°C aufgebracht und/oder bei Temperaturen von 70 bis
120°C verfestigt wird. Dabei genügt ein Angelieren, so daß die
Karosserie einer nachfolgenden Lackierung unterzogen werden
kann. Da die Lackierung oft auch bei erhöhten Temperaturen
stattfindet, verfestigt sich die applizierte Masse während des
Lackierens vollständig.
Die Schichtdicke beträgt vorzugsweise 0,1 bis 2 mm, insbesonde
re 0,3 bis 1 mm. Eine Schichtdicke von z. B. 0,7 mm kann ohne
weiteres erzielt werden, wenn die pastöse Masse z. B. eine Vis
kosität von ca. 1,8 Pas, eine Fließgrenze von ca. 100 Pa und
eine Standfestigkeit von bis zu 2 mm aufweist.
Statt PVC kann auch ein vergleichbares PMMA-Produkt eingesetzt
werden; dieses kann mittels rheologischer Hilfsmittel auf die
o. g. Werte eingestellt werden.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Er
findung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 Eine schematische Darstellung einer PKW-Karosserie,
wobei abzuklebende Flansche hervorgehoben sind;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbei
spieles einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 3 einen Schnitt durch die Auftragsdüse entlang der
Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 einen Längsschnitt eines zweiten Ausführungsbei
spiels einer Auftragsdüse;
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Auftragsdüse
mit einem Anschlag.
Fig. 1 zeigt schematisch eine PKW-Karosserie 1, bei der die
abzuklebenden Flansche hervorgehoben sind. Es handelt sich da
bei um den Flansch 2 für die Windschutzscheibe, den Flansch 3
für die Heckscheibe, den Flansch 4 für die hintere Seitenschei
be, den Flansch 5 für das Dach 6 sowie den Flansch 7 für die
Ersatzradmulde 8 im Kofferraum 9.
Erfindungsgemäß wird eine pastöse Masse zum Abkleben einge
setzt. Bei der pastösen Masse handelt es sich vorzugsweise um
ein Plastisol. Unter Plastisolen versteht man Dispersionen von
Kunststoffen in hochsiedenden Lösemitteln, die bei höherer Tem
peratur als Weichmacher fungieren. Beim Erwärmen des Plastisols
diffundieren die Lösungsmittel in die dispergierten Kunststof
fe, lagern sich zwischen deren Makromolekülen ein und bewirken
dadurch ein Plastifizieren der Kunststoffe. Beim Abkühlen ver
festigen sich Plastisole zu formstabilen Systemen. Geeignete
Kunststoffe sind insbesondere PVC und PMMA.
Im Ausführungsbeispiel wurde eine lösemittelfreie, wärmehärten
de spritzbare Abziehfolie auf der Basis eines PVC-Plastisols
eingesetzt. Diese kann bei Temperaturen von 130° bis 180°C in
nerhalb von 10 bis 60 Minuten ausgeliert werden. Das Material
läßt sich in dünnen Schichten auftragen und verläuft zu einem
geschlossenen, dichten Film. Es kann mit vielen gebräuchlichen
Füllgrundierungen und Decklacken überlackiert werden, ohne das
es zu einer Beeinträchtigung der Oberflächen kommt.
Diese pastöse Masse wird insbesondere als abziehbares Maskie
rungsmaterial bei Kraftfahrzeugen eingesetzt. Es wird z. B. auf
Stahlbleche aufgebracht, die bereits mit Elektrotauchlack be
schichtet sind. Nach vollem Lackierdurchlauf läßt sich die Ab
ziehfolie rückstandsfrei entfernen.
Die hier beispielhaft beschriebene Substanz hat eine Dichte von
ca. 1,3 g/cm3, einen Trockengehalt von ca. 95% und eine Korn
freiheit von höchstens etwa 100 µm. Die Viskosität beträgt ca.
1,5 bis 1,8 Pas und die Fließgrenze liegt bei ca. 100 bis 110 Pa.
Bei der Angelierung ist die Substanz nach Erwärmung auf
90°C für 10 Min. bereits griffest. Die Struktur des resultie
renden Abklebebandes ist porenfrei. Das Material kann problem
los überlackiert werden und verursacht keine Lackstörungen mit
den in der Autoindustrie gebräuchlichen Füller- und Decklacken.
Zu seiner Verarbeitung können Hochdruckpumpen mit einem Ver
dichtungsverhältnis von 50 : 1 bis 90 : 1 eingesetzt werden. Es
kann im Airless- oder Airmix-Verfahren bei Drücken von vorzugs
weise 150 bis 200 bar gearbeitet werden.
Die Düsenauswahl richtet sich nach dem zu beschichtenden Ob
jekt. Bevorzugt sind Flachdüsen, die z. B. bei der hier be
schriebenen Anwendung einen erodierten Durchlaßquerschnitt von
14 mm.0,4 bis 0,5 mm haben können. Die Verwendung von Spritz
robotern ist uneingeschränkt möglich, wobei in diesem Fall be
vorzugt eine federnd ausgeführt Düse Verwendung findet. Die pa
stöse Masse enthält keine Grobteile oder abrasiven Füllstoffe.
Die in Fig. 2 dargestellte erfindungsgemäße Vorrichtung
weist einen an einen Roboterarm 11 angebrachten Dosierer 12 mit
einer Druckregelungseinheit 13 auf. Bei letzterer kann es sich
z. B. um eine Spindel mit Servomotor handeln. Der Dosierer 12
ist über eine Versorgungsleitung 27 mit einer Versorgungsein
richtung 14 verbunden. Zwischen die Versorgungsleitung 27 und
den Dosierer 12 ist ein Ventil 15 zum Befüllen des Dosierers 12
geschaltet.
Die Versorgungseinrichtung 14 ist im wesentlichen eine Doppel
faß-Anlage mit zwei Fässern 28, 16, die die pastöse Masse ent
halten. Über Zuführleitungen 17, 17', die mit Dosierventilen
18, 18' bestückt sind, wird die pastöse Masse der Versorgungs
leitung 27 zugeführt. Die Doppelfaßanlage erlaubt es, einen
fliegenden Wechsel zwischen einzelnen Gebinden 28, 16, vorzu
nehmen. Sobald ein Faß leer ist, wird über die Ventile 17, 17'
die Versorgung auf das andere, volle Faß gelegt, während das
leere Faß ausgetauscht wird.
Am Roboterarm 11 befindet sich ferner ein Ventil 20, das zwi
schen eine Versorgungsleitung 21 zur Befüllung einer am Robo
terarm befestigten Sprühpistole 22 zwischengeschaltet ist. Das
Ventil 20 dient im wesentlichen zum Öffnen bzw. Schließen der
Versorgungsleitung 21. Über ein Düsenrohr 23 gelangt die pastö
se Masse zu einer Flachdüse 24. Über diese Düse wird es in Form
eines Streifens 25 auf ein Substrat 26 aufgetragen.
Man sieht also, daß durch die ortsfeste Aufstellung der Versor
gungseinrichtung 14 die Vorrichtung, bestehend aus Roboterarm
11, Spritzpistole 22, Düsenrohr 23 und Flachdüse 24, sehr klein
und kompakt ausführbar ist, so daß auch schwer zugängliche
Flansche, wie derjenige im Kofferraum 9 der Karosserie 1, abge
klebt werden können.
Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Schnitt durch die Flachdüse
24. Man sieht nun, daß im Düsenrohr 23 eine Feder 30 integriert
ist, so daß die Düse 24 beweglich ist. Die Flachdüse 24 hat ei
nen Querschnitt von 15 0,5 mm. Es kann ein Streifen mit einer
Breite b von 15 mm und einer Dicke d von 0,7 mm appliziert wer
den.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Düsenrohrs
23', welches zwischen einer Düse 24 und der Pistole 22 angeord
net ist. Die Feder 30' ist nunmehr nicht mehr in dem Düsenrohr
23' integriert, sondern zwischen Düsenrohr 23' und Sprühpistole
22 geschaltet. Hier ist im Ergebnis die Düse 24 in Richtung der
Pfeile A bewegbar.
Fig. 5 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Düse 24'
zum Abkleben des Flansches 7 der Ersatzradmulde 8 im Kofferraum
eines Kraftfahrzeugs. Die Düse 24' ist mit einem Anschlag 31
versehen. Mittels des Anschlags 31 kann die Düse 24' möglichst
gerade entlang dem Flansch 7 geführt werden. Dies erleichtert
die Steuerung über den Roboterarm.
Claims (22)
1. Verfahren zum Aufbringen eines Abdeckstreifens mittels ei
nes Werkzeugs auf gerade oder räumlich gekrümmte Oberflä
chen und/oder entlang gerader oder räumlich gekrümmter Bah
nen, wobei eine pastöse Masse auf die Oberfläche und/oder
Bahn aufgebracht und zu einem Abdeckstreifen verfestigt
wird, welcher rückstandsfrei abziehbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein lösemittelfreies und/oder haftvermittlerfreies Pla
stisol auf Basis von PVC und/oder PMMA verwendet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Plastisol durch Trocknung an Luft und/oder durch
Wärmebehandlung, vorzugsweise durch Behandlung mit IR-
Strahlen, verfestigt wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Plastisol nach dem Aufbringen angeliert oder ge
liert wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die pastöse Masse im Spritzverfahren aufgebracht wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Plastisol unter Druck im Airless- oder Airmix-
Verfahren aufgebracht wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Plastisol unter einem Druck von 100-250 bar, insbe
sondere 150-200 bar aufgebracht wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Plastisol bei einem Verdichtungsverhältnis von 40 : 1
bis 90 : 1 verarbeitet wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Plastisol bei Temperaturen von 100-200°C aufgetra
gen wird und/oder bei Temperaturen von 70-120°C verfestigt
wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Plastisol in einer Schichtdicke von 0,1 bis 2 mm,
vorzugsweise 0,3 bis 1 mm, aufgetragen wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß es zum Abkleben von zu maskierenden Flächen, insbeson
dere Flanschen von Kraftfahrzeugen, verwendet wird.
11. Vorrichtung zum Aufbringen eines Abdeckstreifens auf gerade
oder räumlich gekrümmte Oberflächen und/oder entlang gera
der oder räumlich gekrümmter Bahnen, insbesondere zur
Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis
10, wobei die Vorrichtung eine an eine Versorgungseinrich
tung (14) angeschlossene Dosiereinrichtung (12) zum Dosie
ren einer pastösen Masse und eine Applikationseinrichtung
(22) zur Bildung des Abdeckstreifens in situ aus der pastö
sen Masse aufweist und wobei die Versorgungseinrichtung
(14) von der Dosiereinrichtung (12) oder der Applikations
einrichtung (22) beabstandet angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Applikationseinrichtung (22) an eine Roboterstation
und/oder einen Roboterarm (11) befestigt ist und eine an
einem Düsenrohr (23, 23') befestigte Düse (24) aufweist,
wobei die Düse (24) federnd bewegbar ausgeführt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Düsenrohr (23) eine Feder (30) angeordnet ist und
die Düse (24) entlang ihrer Längsachse federnd bewegbar
ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Düsenrohr (23') und Applikationseinrichtung
(22) eine Feder (30') angeordnet ist und die Düse (24) ho
rizontal federnd bewegbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Düse (24) als Flachdüse ausgeführt ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Düse (24) mit einem Anschlag (31) versehen ist.
16. Pastöse Masse zum Aufbringen auf eine gerade oder räumlich
gekrümmte Bahn und/oder eine gerade oder räumlich gekrümmte
Oberfläche, welche nach dem Aufbringen verfestigbar und in
verfestigter Form rückstandsfrei abziehbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich um ein lösemittelfreies und/oder haftvermitt
lerfreies Plastisol auf Basis von PVC und/oder PMMA han
delt.
17. Pastöse Masse nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie durch Trocknung an Luft und/oder durch Wärmebehand
lung, vorzugsweise Behandlung mit IR-Strahlen, verfestigbar
ist.
18. Pastöse Masse nach einem der Ansprüche 16 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie gelierbar oder angelierbar ist.
19. Pastöse Masse nach einem der Ansprüche 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Trockengehalt von 80-99%, insbesondere von
95% aufweist.
20. Pastöse Masse nach einem der Ansprüche 16 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Kornfreiheit von höchstens 100 µm aufweist.
21. Pastöse Masse nach einem der Ansprüche 16 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß ihre Viskosität etwa 1,2 bis 2 Pas, vorzugsweise etwa
1,5 Pas beträgt.
22. Pastöse Masse nach einem der Ansprüche 16 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß ihre Fließgrenze bei etwa 90 bis 120 Pa, vorzugsweise
etwa 100 bis 110 Pa liegt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997137065 DE19737065C2 (de) | 1997-08-26 | 1997-08-26 | Verfahren, Vorrichtung und eine pastöse Masse zum Aufbringen eines Abdeckstreifens |
Applications Claiming Priority (1)
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DE1997137065 DE19737065C2 (de) | 1997-08-26 | 1997-08-26 | Verfahren, Vorrichtung und eine pastöse Masse zum Aufbringen eines Abdeckstreifens |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE19737065A1 DE19737065A1 (de) | 1999-03-04 |
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Family
ID=7840173
Family Applications (1)
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DE1997137065 Expired - Lifetime DE19737065C2 (de) | 1997-08-26 | 1997-08-26 | Verfahren, Vorrichtung und eine pastöse Masse zum Aufbringen eines Abdeckstreifens |
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