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DE19736662B4 - Abbaueinrichtung für den Untertagebergbau - Google Patents

Abbaueinrichtung für den Untertagebergbau Download PDF

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DE19736662B4
DE19736662B4 DE1997136662 DE19736662A DE19736662B4 DE 19736662 B4 DE19736662 B4 DE 19736662B4 DE 1997136662 DE1997136662 DE 1997136662 DE 19736662 A DE19736662 A DE 19736662A DE 19736662 B4 DE19736662 B4 DE 19736662B4
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Hans-Jürgen Mentrup
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Caterpillar Global Mining HMS GmbH
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DBT GmbH
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Abstract

Abbaueinrichtung für den Untertagebergbau, insbesondere für die Kohlegewinnung in Strebbetrieben, mit an der Kappe eines Schreitausbaugestells in einem Schwenklager gelagertem, nach Art einer Hobelschaufel ausgebildeten, den Abbaustoß auf ganzer Höhe in einem Bogenschnitt erfassenden Frontladehobel mit zugeordnetem Schwenkantrieb, dadurch gekennzeichnet, daß der Frontladehobel (26) als eine den Abbaustoß (9) sowohl in Aufschwenkrichtung (Pfeil S') als auch in Abschwenkrichtung (Pfeil S) auf ganzer Höhe abbauende Doppelhobelschaufel ausgebildet ist, die mit gegenläufig arbeitenden Hobelschneiden (29) versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Abbaueinrichtung für den Untertagebergbau, insbesondere für die Kohlegewinnung in Strebbetrieben, mit an der Kappe eines Schreitausbaugestells in einem Schwenklager gelagertem, nach Art einer Hobelschaufel ausgebildeten, den Abbaustoß auf ganzer Höhe in einem Bogenschnitt erfassenden Frontladehobel mit zugeordnetem Schwenkantrieb.
  • Aus der DE 28 06 767 A1 ist eine Abbaueinrichtung für den untertägigen Bergbau bekannt, die aus einer Vielzahl von über die Länge des Abbaustoßes verteilt angeordneten Gewinnungsvorrichtungen besteht, an denen Werkzeugträger an den Ausbaueinheiten eines Schreitausbaus höhenverschwenkbar gelagert sind. Die Werkzeugträger sind an den Kappen der Ausbaueinheiten angeordnet. An den Werkzeugträgern sind Schrämwalzen oder Hochdruckwasserdüsen zur Gewinnung der Kohle angeordnet.
  • Eine solche Abbaueinrichtung ist ferner aus der DE 43 28 863 A1 bekannt, deren Offenbarungsinhalt zum Inhalt der vorliegenden Erfindungsbeschreibung gemacht wird. Bei dieser vor allem für die Strebgewinnung bestimmten Abbaueinrichtung weisen die in einer Ausbaureihe nebeneinander angeordneten rückbaren Schreitausbaugestelle, vorzugsweise solche in der Ausführung als Ausbauschilde, jeweils eine eigene Gewinnungsvorrichtung in Gestalt eines Frontladehobels auf, so daß im Gewinnungseinsatz der Abbaustoß auf ganzer Länge von einer Vielzahl an Frontladehobeln gleichzeitig abgebaut werden kann und somit hohe Abbauleistungen erreichbar sind. Die den einzelnen Schreitausbaugestellen zugeordneten Frontladehobel bestehen aus höhenverschwenkbaren Ladeschaufeln, die an ihrer freien Schaufelkante mit Hobelschneiden bestückt und so in Schwenklagern gelagert sind, daß sie bei ihrer Aufschwenkbewegung den Abbaustoß mit einer vorge gebenen Schnittiefe auf ganzer Höhe schälend abbauen. Die Frontladehobel arbeiten demgemäß mit bogenförmigen Gewinnungsschnitten und sind in ihrer Schaufelgestaltung so ausgebildet, daß die abgebaute Kohle oder ein sonstiges Gewinnungsgut von ihnen weitgehend in einen Abbauförderer, im allgemeinen einen Kettenkratzförderer, verladen werden kann, der entlang des Abbaustoßes auf dem Liegenden angeordnet und, wie üblich, in Abbaurichtung rückbar ist.
  • Ausgehend von dieser vorbekannten, von Frontladehobeln gebildeten Abbaueinrichtung liegt der Erfindung vornehmlich die Aufgabe zugrunde, diese Abbaueinrichtung ohne übermäßigen Bauaufwand so auszubilden, daß sich mit ihr insbesondere bei der Kohlegewinnung noch höhere Abbau- und Gewinnungsleistungen erreichen lassen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Frontladehobel als eine den Abbaustoß sowohl in der Aufschwenkrichtung als auch in der Abschwenkrichtung im wesentlichen auf ganzer Höhe abbauende Doppelhobelschaufel ausgebildet ist, die mit gegenläufig arbeitenden Hobelschneiden versehen ist. Vorzugsweise besteht dabei die Doppelhobelschaufel aus zwei gleichsinnig gemuldeten, an ihren freien Schaufelkanten mit den Hobelschneiden versehenen Hobelschaufeln, die an einem gemeinsamen Schaufelträger angeordnet sind, der zweckmäßig im Schwenklager mittels des Schwenkantriebs höhenverschwenkbar gelagert ist, wobei für den Schwenkantrieb vorzugsweise ein hydraulischer Schwenkzylinderantrieb vorgesehen wird.
  • Nach der Erfindung ist demgemäß der dem jeweiligen Schreitausbaugestell, z.B. einem Schildausbaugestell, zugeordnete Frontladehobel so ausgebildet, daß er in seinen beiden Arbeitsrichtungen, also sowohl bei seiner Aufschwenkbewegung als auch bei seiner Abschwenkbewegung jeweils Gewinnungsarbeit verrichten kann, und zwar in einem sich im wesentlichen über die volle Höhe des Abbaustoßes erstreckenden Bogenschnitt. Damit gelingt es, die Gewinnungsleistung der Abbaueinrichtung erheblich zu steigern. Zugleich ist mit Hilfe des als Doppelhobelschaufel ausgebildeten Frontladehobels eine gute Verladung des am Abbaustoß abgebauten Gewinnungsguts erreichbar, vorzugsweise in einen entlang dem Abbaustoß verlegten, in Abbaurichtung rückbaren Förderer, für den zweckmäßig ein Kettenkratzförderer der üblichen Art verwendet wird.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Doppelhobelschaufel mit den beiden fest zueinander angeordneten Hobelschaufeln in einem Anschlußgelenk mittels eines hydraulischen Steuerzylinders o.dgl. in ihrer Arbeitslage zum Abbaustoß einstellbar am Schaufelträger gelagert. Diese Anordnung erlaubt es, die Doppelhobelschaufel nach jedem Bogenschnitt mit Hilfe des Steuerzylinders mit der Hobelschneide auf den jeweils nachfolgenden Bogenschnitt einzustellen, so daß auch dieser nachfolgende Bogenschnitt mit vorgegebener Schnittiefe auf ganzer Höhe des Abbaustoßes ausgeführt werden kann. Für die Durchführung der aufwärts- und abwärtsgerichteten Bogenschnitte kann derselbe Schwenkantrieb verwendet werden, vorzugsweise ein hydraulischer Schwenkantrieb mit einem oder auch mehreren zueinander parallel angeordneten hydraulischen Schwenkzylindern. Die beiden Hobelschaufeln der Doppelhobelschaufel können untereinander gleich ausgebildet und spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Anordnung so getroffen, daß die beiden Hobelschneiden der Doppelhobelschaufel auf einer gedachten geradlinigen Verbindungslinie in einem Abstand zueinander liegen, der kleiner ist als die Flözmächtigkeit, zweckmäßig etwa 1/2 bis 1/3 der Flözmächtigkeit bzw. der Höhe des Abbaustoßes entspricht. Die Doppelhobelschaufel weist zweckmäßig im Verbindungsbereich ihrer beiden Hobelschaufeln auf den gemuldeten Schaufelseiten einen quer zu dem vorgenannten Anschlußgelenk gerichteten Hebelarm auf, an dem der Steuerzylinder angreift. Es versteht sich, daß anstelle eines einzelnen Steuerzylinders auch ein Paar hydraulischer Steuerzylinder vorgesehen werden kann.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der die Doppelhobelschaufel tragende Schaufelträger im Schwenklager höhenverschwenkbar an einem Tragglied gelagert, das seinerseits in einem Gelenklager mittels eines Stellantriebs, insbesondere eines hydraulischen Stellzylinderantriebs, an der zum Abbaustoß vorkragenden Kappe des Schreitausbaugestells gelagert ist, wobei der Schwenkantrieb zweckmäßig aus mindestens einem am Tragglied abgestützten hydraulischen Schwenkzylinder besteht. Das verschwenkbare Tragglied ermöglicht eine Höheneinstellung des Schwenklagers der Doppelhobelschaufel in Anpassung an die jeweilige Flözmächtigkeit bzw. die Höhe des Abbaustoßes. Der genannte Schaufelträger, an welchem die Doppelhobelschaufel zweckmäßig hohenverschwenkbar gelagert ist, kann nach Art eines Winkelhe bels ausgebildet sein, dessen einer Schenkel endseitig im Schwenklager gelagert ist und an dessen anderem Hebel der hydraulische Schwenkzylinder des Schwenkantriebs angreift, wobei in seinem Winkelbereich die Dopppelhobelschaufel im Anschlußgelenk höhenverschwenkbar angeschlossen ist. Im übrigen können bei der erfindungsgemäßen Abbaueinrichtung die technischen Gestaltungsmerkmale zur Anwendung kommen, wie sie bei dem gattungsgemäßen Stand der Technik verwirklicht sind.
  • Weitere vorteilhafte Gestaltungsmerkmale des erfindungsgemäßen Frontladehobels sind in den einzelnen Ansprüchen angegeben und ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 im Querschnitt durch einen Abbau- bzw. Gewinnungsbetrieb, z.B. einen Strebbetrieb, ein einzelnes hydraulisches Schreitausbaugestell mit zugeordneter Abbaueinrichtung gemäß der Erfindung in Seitenansicht, wobei das Ausbaugestell gegenüber dem vor dem Abbaustoß verlegten Abbauförderer zurückgesetzt ist und sich der Frontladehobel in einer Schwenkposition in der Endphase des abwärtsgerichteten Bogenschnitts befindet;
  • 2 in der Darstellung der 1 dieselbe Abbaueinrichtung, wobei sich aber der Frontladehobel in einer Schwenkposition zu Beginn des aufwärtsgerichteten Bogenschnitts befindet;
  • 3 und 4 jeweils im Querschnitt durch einen Abbaubetrieb eine geänderte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Frontladehobels in verschiedenen Arbeitspositionen desselben.
  • Zum Verständnis der Erfindung wird Bezug genommen auf die DE 43 28 863 A1 .
  • Innerhalb des untertägigen Abbau- bzw. Gewinnungsbetriebs, z.B. des Gewinnungsstrebs 1 befinden sich, wie bekannt, in einer Reihe parallel nebeneinander hydraulische Schreitausbaugestelle 2 und abbaustoßseitig vor diesen ein auf dem Liegenden 3 angeordneter Abbauförderer 4, der hier als Kettenkratzförderer ausgebildet ist und sich längs durch den Gewinnungsbetrieb erstreckt. Die Schreitausbaugestelle 2 sind mit ihren Schreitwerken 5 versatzseitig am Abbauförderer 4 angeschlossen, so daß dieser mit Hilfe der Schreitwerke in Abbaurichtung A gerückt werden kann und zugleich mit den Schreitwerken die Schreitausbaugestelle 2 einzeln oder auch gruppenweise in Abbaurichtung A nachgezogen werden können.
  • Die Schreitausbaugestelle bestehen vorzugsweise aus Ausbauschilden mit einer Liegendschwelle 6, in Fußgelenken auf dieser abgestützten hydraulischen Stempeln 7, einer Kappe 8, die über den Abbauförderer 4 hinweg in Richtung auf den Abbaustoß 9 vorkragt und auf den Stempeln 7 in Kopfgelenken aufgelagert ist, sowie einem Bruch- und Versatzschild 10, der im Anschlußgelenk 11 am rückwärtigen Ende der Kappe 8 angeschlossen und im unteren Bereich über Lemniskatenlenker 12 und 13 mit der Liegendschwelle 6 verbunden ist.
  • Jedem der parallel nebeneinander angeordneten Schreitausbaugestelle 2 des Abbau- bzw. Gewinnungsbetriebs 1 ist eine eigene Abbaueinrichtung 14 zugeordnet, mit deren Hilfe der Abbaustoß 9 auf der Breite des zugehörigen Schreitausbaugestells auf ganzer Höhe abgebaut wird und die an der das Hangende 15 unterfangenden, zum Abbaustoß 9 über den Abbauförderer 4 vorkragenden Kappe 8 unterseitig hängend angeordnet ist. Dabei weist das Schreitausbaugestell 2 an der Unterseite seiner vorkragenden Kappe 8 oberhalb des Abbauförderers 4 eine zum Liegenden 3 weisende Anschlußkonsole 16 od.dgl. auf, die z.B. gabelförmig ausgebildet ist und an deren unteren Endbereich ein z.B. balkenförmiges Tragglied 17 in einem Gelenklager 18 höhenverschwenkbar gelagert ist, an dem ein Frontladehobel angebaut ist. Das Tragglied 17 ist mit Hilfe eines Stellantriebs, hier mit Hilfe eines hydraulischen Stellzylinderantriebs 19 im Gelenklager 18 höhenver schwenkbar, wobei der oder die Stellzylinder an der Tragkonsole 16 gelenkig angeschlossen sind und mit ihrer Kolbenstange im Abstand zu dem Gelenklager 18 hinter diesem am Tragglied 17 gelenkig angreifen.
  • An dem Tragglied 17 ist in einem Schwenklager 20 ein kräftiger Schaufelträger 21 mittels eines Schwenkantriebs 22 höhenverschwenkbar gelagert, der aus mindestens einem doppeltwirkenden hydraulischen Schwenkzylinder besteht. Der Schaufelträger 21 ist nach Art eines Winkelhebels ausgebildet, dessen einer Schenkel 21' in Nähe seines freien Schenkelendes im Schwenklager 20 am Tragglied 17 gelagert ist und an dessen anderem, zum Hangenden 15 hin weisenden aufragenden Schenkel 21'' der den Schwenkantrieb 22 bildende Schwenkzylinder im Horizontalgelenk 23 angeschlossen ist, wobei der Schwenkzylinder die Gabelöffnung der Tragkonsole 16 durchgreift und hinter dieser im Gelenk 24 rückwärtig am Tragglied 17 angeschlossen ist.
  • im Verbindungsbereich zwischen den beiden Schenkeln 21' und 21'' des Schaufelträgers 21 ist in einem Gelenklager 25 mit parallel zum Abbaustoß 9 verlaufender Gelenkachse der Frontladehobel 26 gelagert, der nach Art einer Doppelhobelschaufel ausgebildet ist. Diese besteht aus den beiden fest miteinander verbundenen Hobelschaufeln 27 und 28, die jeweils gemuldet ausgeführt sind und an ihren zu den beiden entgegengesetzten Richtungen weisenden freien Enden mit einer Hobelschneide 29 versehen sind. Die beiden Hobelschaufeln 27 und 28 der Doppelhobelschaufel können untereinander gleich ausgebildet und, wie aus der Zeichnung erkennbar, zu der durch das Gelenklager 25 gehenden gemeinsamen Mittelebene spiegelsymmetrisch ausgeführt sein. Erkennbar ist, daß die Doppelhobelschaufel im Verbindungsbereich ihrer beiden den Hobelschneiden 29 abgewandten Schaufelseiten einen quer zum Anschlußgelenk 25 gerichteten Hebelarm 30 aufweisen, an dessen freiem Ende ein hydraulischer Steuerzylinder 31 mit seiner Kolbenstange angeschlossen ist, der in einem Gelenkanschluß am Schenkel 21' in Nähe des Schwenklagers 20 mit dem Schaufelträger verbunden ist, so daß mit Hilfe des Steuerzylinders 38 die Doppelhobelschaufel des Frontladehobels 26 im Anschlußgelenk 25 ge genüber dem Schaufelträger 21 verschwenkt werden kann, wie dies weiter unten noch näher erläutert wird.
  • Nach vorstehendem besteht demgemäß die Doppelhobelschaufel des Frontladehobels 26 aus zwei gleichsinnig gemuldeten, an ihren freien Schaufelkanten mit den Hobelschneiden 29 versehenen Hobelschaufeln 27 und 28, die an dem gemeinsamen Schaufelträger 21 im Anschlußgelenk 25 gelenkig angeschlossen sind, der seinerseits in Schwenklager 20 mit Hilfe des Schwenkantriebs 22 höhenverschwenkbar am Tragglied 17 angeschlossen ist. Die Doppelhobelschaufel ist in der Ansicht der 1 und 2 in Annäherung W-förmig gestaltet, derart, daß die zu den beiden entgegengesetzten Seiten hin weisenden Hobelschneiden 29 auf einer gemeinsamen gedachten geraden Verbindungslinie in einem Abstand zueinander liegen, der kleiner ist als die Flözmächtigkeit bzw, die Höhe des Abbaustoßes 9 zwischen Liegendem 3 und Hangendem 15, vorzugsweise etwa 1/2 bis 1/3 der Höhe des Abbaustoßes 9 entspricht. Das Schwenklager 20 des Schaufelträgers 21 liegt etwa oberhalb des Abbauförderers 4 auf halber Höhe zwischen Liegendem 3 und Hangendem 15, wobei mit Hilfe des Stellzylinderantriebs 19 die Höhenlage des Schwenklagers 20 in Anpassung an wechselnde Flözmächtigkeiten einstellbar ist, wie dies auch aus der DE 43 28 863 A1 im Bezug auf den hier vorgesehenen Hobelträger der Fall ist.
  • 1 zeigt den vorstehend beschriebenen Frontladehobel 26 mit seiner Doppelhobelschaufel in der Endphase eines Bogenschnitts, der in Pfeilrichtung S vom Hangenden 15 zum Liegenden 3 hin durchgeführt wird, und zwar mit Hilfe des Schwenkzylinderantriebs 22 und Verschwenkung des Schaufelträgers 21 im Schwenklager 20 im Gegenuhrzeigersinn, wobei die Doppelhobelschaufel durch den oder die hydraulischen Steuerzylinder 31 gegen Verschwenkung im Anschlußgelenk 25 am Schaufelträger 21 festgelegt ist. Bei dieser Abwärtsverschwenkung der Doppelhobelschaufel führt deren Hobelschaufel 27 mit ihrer Hobelschneide 29 den Bogenschnitt in Pfeilrichtung S mit einer vorgegebenen Schnittiefe im Abbaustoß 9 aus, wobei das von der Hobelschneide 29 gelöste Gewinnungsgut (Kohlehaufwerk od.dgl.) von der Schaufel 27 aufge nommen und in der Endphase des Bogenschnitts, wie in 1 gezeigt, zum Abbauförderer 4 hin geschoben und in diesen verladen wird, zweckmäßig über eine abbaustoßseitig am Abbauförderer 4 angebaute Laderampe 32 hinweg. Restliches Abbaugut, welches abbaustoßseitig vor dem Abbauförderer 4 auf den Liegenden verbleibt, kann beim nachfolgenden Nachrücken des Abbauförderers 4 in Abbaurichtung A über die Laderampe 32 hinweg in den Förderer gehoben werden. Aus 4 ist zu erkennen, daß bei dem Bogenschnitt in Pfeilrichtung S die Ladeschaufel 27 in der Endphase einen Schnitt exakt im Liegendniveau ausführt, so daß ein im wesentlichen glattes Liegendes von der Schaufel 27 geschnitten wird.
  • Am Ende des abwärtsgerichteten Bogenschnitts in Pfeilrichtung S wird die Doppelladeschaufel des Frontladehobels 26 mit Hilfe des Steuerzylinders 31 im Anschlußgelenk 25 so gegenüber dem stehenden Schaufelträger 21 verschwenkt, daß nunmehr die andere Hobelschaufel 28 mit ihrer Hobelschneide 29 am Liegenden 3 zum Abbaustoß 9 hin in die Schneidposition gebracht wird, etwa in die Schneidposition nach 2. Von dieser Schneidposition ausgehend kann dann ein gegenläufiger, vom Liegenden 3 zum Hangenden 15 hin gerichteter Bogenschnitt in Pfeilrichtung S' von der Hobelschaufel 28 mit einer vorgegebenen Schnittiefe ausgeführt werden, wobei die Doppelhobelschaufel durch hydraulische Blockierung des Steuerzylinders 31 gegen Drehbewegung im Anschlußgelenk 25 festgelegt ist. Bei diesem aufwärtsgerichteten Bogenschnitt in Pfeilrichtung S' wird das gelöste Abbau- bzw. Gewinnungsmaterial von der hochlaufenden Hobelschaufel 28 aufgenommen. Es kann hierbei, wie aus der DE 43 28 863 A1 bekannt, teilweise dem Abbauförderer 4 zugeführt werden, indem das in der Hobelschaufel 28 befindliche Gut in der Endphase des aufwärtsgerichteten Hobelschnitts über die im Bereich des Anschlußgelenks 25 befindliche Seite der gemuldeten Hobelschaufel 28 hinweg in den Abbauförderer 4 oder abbaustoßseitig vor diesen abgeworfen wird, so daß es beim nachfolgenden Bogenschnitt in Pfeilrichtung S von der Hobelschaufel 27 in den Abbauförderer 4 verladen werden kann.
  • Aus Vorstehendem ergibt sich, daß der Steuerzylinder 31 dazu dient, den als Doppelhobelschaufel ausgebildeten Frontladehobel 26 am Ende eines jeden Bogenschnitts so zum Abbaustoß 9 einzustellen, daß sich die Hobelschneide der jeweiligen Hobelschaufel 27 bzw. 28 in der vorschriftsmäßigen Anstellposition befindet, von der aus der Bogenschnitt über die volle Höhe des Abbaustoßes durch Verschwenken des Schaufelträgers 21 mit Hilfe des Schwenkzylinders 22 ausführen läßt. Mit Hilfe des Stellantriebs 19 kann, wie oben erwähnt, die Höhe des Schwenklagers 20 des Schaufelträgers 21 in Anpassung an wechselnde Flözmächtigkeiten bzw. wechselnden Höhen des Abbaustoßes 9 eingestellt werden.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Frontladehobel mit Doppelhobelschaufel können die beiden Hobelschneiden 19 der Hobelschaufeln 27 und 28 jeweils aus einer durchgehenden Hobelschneide oder aber aus einer Reihe von Hobelmeißeln bestehen, die jeweils in einem Meißelhalter lösbar und auswechselbar angeordnet sind, wie dies bei Kohlenhobeln üblich ist. Vor allem bei größerer Härte des Abbaustoßes können die Hobelschneiden 29 aber auch zumindest teilweise von aktivierten Schlagmeißeln gebildet sein, z.B. hydraulisch betätigten Schlagmeißeln, wie dies bei Kohlenhobeln ebenfalls an sich bekannt ist. Der gesamte Arbeitsablauf des Frontladehobels kann automatisch gesteuert durchgeführt werden. Hierbei können die verschiedenen hydraulischen Arbeitszylinder der Abbaueinrichtung auch in die elektrohydraulische Steuerung des Schreitausbaus integriert werden.
  • Die 3 und 4 zeigen eine geänderte Ausführungsform eines Frontladehobels 26, mit dem ebenfalls der Abbaustoß auf voller Höhe in beiden Arbeitsrichtungen mittels Bogenschnitte abgebaut werden kann. Bei dieser Ausführungsform besteht der Schaufelträger 21 aus einem Schwenkausleger, der im Schwenklager 20 unmittelbar an der Anschlußkonsole 16 höhenverschwenkbar gelagert ist, und zwar mittels mindestens eines als doppeltwirkender hydraulischer Zylinder ausgebildeten Schwenkzylinders 22, der mit seiner Kolbenstange im Horizontalgelenk 23 an einer fest am Schaufelträger 21 angeordneten aufragenden Konsole 33 angeschlossen ist und der sich hinter der Anschlußkonsole 16 an einer weiteren, unterseitig fest an der Kappe 8 angeordneten Anschlußkonsole 34 in einem Anschlußgelenk 24 abstützt. Mit dieser rückwärtigen Gelenkabstützung ergibt sich die Möglichkeit, für den Schwenkzylinder 22 verhältnismäßig langhubige hydraulische Zylinder zu verwenden. Im abbaustoßseitigen Endbereich des den Schaufelträger 21 bildenden Schwenkauslegers ist im Gelenklager 25 die Doppelhobelschaufel 27, 28 um die parallel zum Abbaustoß 9 verlaufende Schwenkachse schwenkbar gelagert. Die Doppelhobelschaufel 27, 28 kann hier grundsätzlich der vorstehend im Zusammenhang mit den 1 und 2 beschriebenen Doppelhobelschaufel entsprechen, jedoch ohne den hier vorgesehenen Hebelarm 30. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Doppelhobelschaufel 27, 28 mit Hilfe mindestens eines weiteren hydraulischen Schwenkzylinders 35, der ebenfalls aus einem doppeltwirkenden hydraulischen Zylinder besteht, gegenüber dem Schaufelträger 21 im Gelenklager 25 verschwenkbar. Der Schwenkzylinder 35 stützt sich rückseitig im Anschlußgelenk 36 am hinteren Ende des Schaufelträgers 21 ab und ist mit seiner Kolbenstange 35' über ein Hebelgetriebe mit der Doppelhobelschaufel antriebsmäßig gekoppelt. Das Hebelgetriebe weist Lenkerhebel 37 und 38 auf, die mit ihrem einen Ende in einem gemeinsamen Anschlußgelenk 39 mit dem Kopf der Kolbenstange 35' verbunden sind und die mit ihren anderen Hebelenden in zu dem Gelenklager 25 versetzten Anschlußgelenken 40 und 41 angeschlossen sind. Das Anschlußgelenk 40 des Lenkerhebels 27 befindet sich im Hebelabstand von dem Gelenklager 25 an einem die Doppelhobelschaufel 27, 28 tragenden hebelartigen Bauteil 42, welches auch das Gelenklager 25 bildet, während der Lenkerhebel 38 im Anschlußgelenk 41 im abbaustoßseitigen Bereich des Schaufelträgers 21 an diesem angeschlossen ist. Sämtliche Gelenke weisen etwa parallel zum Abbaustoß verlaufende Gelenkachsen auf. Mit Hilfe des Hebelgetriebes ist eine exakte Führung der Doppelhobelschaufel 27, 28 bei der Abbauarbeit erreichbar. Hierbei können die Bogenschnitte durch das Zusammenwirken der verschiedenen Schwenkzylinder 22 und 35 mit einer vorgegebenen Schnittiefe am Abbaustoß durchgeführt werden, wobei die Schwenkzylinder zugleich die Funktion des bei dem Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 vorgesehenen Steuerzylinders 31 übernehmen können, um die Doppelhobelschaufel 27, 28 zu Beginn jedes Bogenschnitts in die Schnittposition zum Abbaustoß einzustellen.
  • 3 zeigt die Doppelhobelschaufel 27, 28 in einer Schwenkposition, bei der vom Hangenden 15 ausgehend zunächst von der Hobelschaufel 27 ein erster Bogenschnitt 9' durchgeführt wird, der sich vom Hangenden 15 bis etwa in den mittleren Höhenbereich des Abbaustoßes erstreckt. Dieser Bogenschnitt kann z.B. in der Weise hergestellt werden, daß der Schwenkzylinder 35 teilweise hydraulisch eingefahren wird, so daß er die Doppelhobelschaufel über das Hebelgetriebe mit der Hobelschneide der Hobelschaufel 27 um die Gelenkachse des Anschlußgelenks 41 verschwenkt. Anschließend wird dann der untere Bogenschnitt 9'' bis zum Liegenden 3 hin durchgeführt, beispielsweise in der Weise, daß zunächst am Ende des ersten Bogenschnitts 9' der Schaufelträger 21 mit Hilfe des ausfahrenden Schwenkzylinders 22 in die Ausgangsposition für die Durchführung des zweiten Bogenschnittes 9'' geschwenkt und dann der zweite Bogenschnitt 9'' durch weiteres Einfahren des Schwenkzylinders 35 und entsprechende Verschwenkung der Doppelhobelschaufel über das Hebelgetriebe geschwenkt wird. Hierbei bewegt sich die Hobelschaufel 27 mit ihrer Hobelschneide 29 auf einer bogenförmigen Bewegungsbahn, die zu der Laderampe 32 des Abbauförderers 4 hin ausläuft, so daß das am Abbaustoß gelöste Haufwerk, wie oben im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeispiel nach den 1 und 2 beschrieben, durch die Hobelschaufel 27 in den Abbauförderer zumindest teilweise verladen wird. Diese Situation ist in 4 gezeigt. Der nächstfolgende Bogenschnitt vom Liegenden 3 zum Hangenden 15 hin läßt sich durch entsprechende Steuerung der Ein- und Ausschubbewegungen der Schwenkzylinder 22 und 25 sinngemäß in gleicher Weise durchführen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach den 3 und 4 werden für die Schwenkbewegungen des Schaufelträgers 21 und der Doppelhobelschaufel 27, 28 gegenüber diesem Schaufelträger 21 zweckmäßig jeweils zwei hydraulische Schwenkzylinder 22 bzw. 35 vorgesehen, die etwa im Breitenabstand des Schreitausbaugestells und der Doppelhobelschaufel parallel zueinander angeordnet sind, wobei die beiden Schwenkzylinder 35 jeweils über ein Hebelgetriebe der beschriebenen Art mit der Doppelhobelschaufel verbunden sind, zweckmäßig im Bereich ihrer beiden Außenseiten. Die Schwenkzylinder 22 können dabei in einem engeren Seitenabstand zueinander angeordnet werden.
  • Bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen ist es somit möglich, durch das Zusammenwirken von mehreren Schwenkzylindern die Doppelhobelschaufel zu Beginn eines jeden Bogenschnittes sowohl in die Anstellposition zum Abbaustoß einzustellen und von dieser ausgehend den oder die Bogenschnitte durchzuführen, und zwar in beiden Arbeitsrichtungen, wobei die Schwenkzylinder in ihrer Aus- und Einschubrichtung unabhängig voneinander steuerbar sind.
  • Wie an sich bekannt, bilden die vorstehend beschriebenen Frontladehobel mit dem zugeordneten Schreitausbaugestell eine rückbare Baueinheit, wobei der Frontladehobel jeweils so ausgebildet ist, daß er auf der Breite des Schreitausbaugestells den Abbaustoß auf ganzer Höhe mittels aufwärts- und abwärtsgerichteter Bogenschnitte abzubauen in der Lage ist. Durch Nebeneinanderreihen einer mehr oder weniger großen Anzahl solcher Schreitausbaugestelle, die jeweils mit einem Frontladehobel mit Doppelhobelschaufel ausgestattet sind, läßt sich ein Abbau bzw. eine Gewinnung an einem beliebig langen Abbaustoß mit hoher Abbau- bzw. Gewinnungsleistung durchführen. Dabei können die jeweils aus einem Schreitausbaugestell mit Frontladehobel bestehenden Abbaueinrichtungen sowohl im Langfrontabbau als auch im Kurzfrontabbau, z.B. auch im Pfeilerbau, beim Erstellen von Auf- oder Abhauen oder auch beim Streckenvortrieb, z.B. beim Streckenauffahren in einer flözartigen Lagerstätte eingesetzt werden. Die erfindungsgemäße Abbaueinrichtung kann mit besonderem Vorteil zum Abbau in Kohleflözen eingesetzt werden, eignet sich aber auch zum Abbau in anderen Lagerstätten, z.B. bei der Phosphat- oder Kalisalzgewinnung u.dgl..
  • Es versteht sich, daß die vorstehend im Zusammenhang mit der Zeichnung beschriebene Abbaueinrichtung in verschiedenen Gestaltungsmerkmalen geändert werden kann, ohne den Rahmen der Erfin dung zu verlassen. Beispielsweise ist es auch möglich, die beiden Hobelschaufeln 27 und 28, statt zu einer Doppelschaufel fest miteinander zu verbinden, als Einzelschaufeln am Schaufelträger anzuordnen, zweckmäßig jeweils gegenüber diesem einstellbar, so daß sie sich unabhängig voneinander mit ihren Hobelschneiden in die jeweilige Schneidposition für den aufwärts- oder abwärtsgerichteten Bogenschnitt einstellen lassen.

Claims (17)

  1. Abbaueinrichtung für den Untertagebergbau, insbesondere für die Kohlegewinnung in Strebbetrieben, mit an der Kappe eines Schreitausbaugestells in einem Schwenklager gelagertem, nach Art einer Hobelschaufel ausgebildeten, den Abbaustoß auf ganzer Höhe in einem Bogenschnitt erfassenden Frontladehobel mit zugeordnetem Schwenkantrieb, dadurch gekennzeichnet, daß der Frontladehobel (26) als eine den Abbaustoß (9) sowohl in Aufschwenkrichtung (Pfeil S') als auch in Abschwenkrichtung (Pfeil S) auf ganzer Höhe abbauende Doppelhobelschaufel ausgebildet ist, die mit gegenläufig arbeitenden Hobelschneiden (29) versehen ist.
  2. Abbaueinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelhobelschaufel aus zwei gleichsinnig gemuldeten, an ihren zueinander abgewandten freien Schaufelkanten mit den Hobelschneiden (29) versehenen Hobelschaufeln (27, 28) besteht, die an einem gemeinsamen Schaufelträger (21) angeordnet sind.
  3. Abbaueinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaufelträger (21) im Schwenklager (20) mittels des, vorzugsweise hydraulischen, Schwenkantriebs (22) höhenverschwenklich gelagert ist.
  4. Abbaueinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelhobelschaufel mit den beiden fest zueinander angeordneten Hobelschaufeln (27, 28) in einem Anschlussgelenk (25) mittels eines Steuerzylinders (31) in ihrer Arbeitslage zum Abbaustoß (9) einstellbar am Schaufelträger (21) gelagert ist.
  5. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hobelschaufeln (27, 28) der Doppelhobelschaufel untereinander gleich ausgebildet und spiegelsymmetrisch zueinander am Schaufelträger (21) angeordnet sind.
  6. Abbaueinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelhobelschaufel im Verbindungsbereich ihrer beiden Hobelschaufeln (27, 28) einen quer zu dem Anschlussgelenk (25) gerichteten Hebelarm (30) aufweist, an dem der Steuerzylinder (31) angreift.
  7. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaufelträger (21) im Schwenklager (20) höhenverschwenkbar an einem Tragglied (17) gelagert ist, das seinerseits in einem Gelenklager (18) mittels eines Stellantriebs (19), insbesondere eines hydraulischen Stellzylinderantriebs, an der zum Abbaustoß (9) vorkragenden Kappe (8) des Schreitausbaugestells (2) gelagert ist.
  8. Abbaueinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkantrieb (22) aus mindestens einem am Tragglied (17) abgestützten hydraulischen Schwenkzylinder besteht.
  9. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaufelträger (21) nach Art eines Winkelhebels ausgebildet ist, dessen einer Schenkel (21') im Schwenklager (20) gelagert ist und an dessen anderem Schenkel (21'') der hydraulische Schwenkzylinder (22) des Schwenkantriebs angreift, wobei in seinem Winkelbereich die Doppelhobelschaufel im Anschlußgelenk (25) um eine parallel zum Abbaustoß (9) verlaufende Gelenkachse verschwenkbar angeschlossen ist.
  10. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hobelschneiden (29) der Doppelhobelschaufel auf einer gemeinsamen gedachten Verbindungslinie in einem Abstand zueinander liegen, der kleiner ist als die Flözmächtigkeit bzw. die Höhe des Abbaustoßes (9), vorzugsweise 1/2 bis 1/3 der Höhe des Abbaustoßes beträgt.
  11. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenklager (18) des Traggliedes (17) des Frontladehobels an einer unterseitig an der Kappe (8) des Schreitausbaugestells (2) fest angeordneten Tragkonsole (16) etwa mittig zwischen dem Hangenden und Liegenden (15, 3) oberhalb des vor dem Abbaustoß (9) angeordneten, in Abbaurichtung (Pfeil A) rückbaren Abbauförderers (4) angeordnet ist.
  12. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß der als Schwenkausleger ausgebildete Schaufelträger (21) im Schwenklager (20) mittels mindestens eines an ihm angreifenden Schwenkzylinders (22) höhenverschwenkbar an der Anschlußkonsole (16) der Kappe (8) gelagert ist und die in seinem abbaustoßseitigen Endbereich im Gelenklager (25) höhenverschwenkbar angeschlossene Doppelhobelschaufel (27, 28) über ein Hebelgetriebe (37, 38) mittels mindestens eines weiteren Schwenkzylinders (35), der an dem Schaufelträger (21) gelenkig abgestützt ist, gegenüber dem Schaufelträger höhenverschwenkbar ist.
  13. Abbaueinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebelgetriebe aus Lenkerhebeln (37, 38) besteht, die mit ihren einen Hebelenden in dem Anschlußgelenk (39) des am Schaufelträger (21) abgestützten Schwenkzylinders (35) zueinander gelenkbeweglich angeschlossen sind und die mit ihren anderen Hebelenden jeweils versetzt zu dem Gelenklager (25) der Doppelhobelschaufel in Anschlußgelenken (40, 41) an der Doppelhobelschaufel (27, 28) oder dem hebelartigen Träger (42) derselben bzw. am Schaufelträger (21) angeschlossen sind.
  14. Abbaueinrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der den Schaufelträger (21) verschwenkende Schwenkzylinder (22) im Abstand hinter dem Schwenklager (20) des Schaufelträgers an einer gesonderten Konsole (34) der Kappe (8) im Gelenk (24) angeschlossen ist.
  15. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß für die Verschwenkung des Schaufelträger (21) und für die Verschwenkung der Doppelhobelschaufel (27, 28) gegenüber dem Schaufelträger (21) jeweils zwei hydraulische Schwenkzylinder (22, 35) in Parallelanordnung zueinander vorgesehen sind, wobei die am Schaufelträger (21) abgestützten Schwenkzylinder (35) jeweils über ein Hebelgetriebe mit der Doppelhobelschaufel (27, 28) gekoppelt sind.
  16. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Schwenkzylinder (22, 35) in ihrer Aus- und Einschubrichtung unabhängig voneinander steuerbar sind.
  17. Abbaueinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Schwenkzylinder (22, 35) in ihrer Aus- und Einschubrichtung unabhängig voneinander steuerbar sind.
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