Die Erfindung betrifft Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einem Getriebe
und einem automatisierten Drehmomentübertragungssystem, mit einer von
einer Steuereinheit ansteuerbaren Betätigungseinheit zur Betätigung des
Drehmomentübertragungssystems, die Steuereinheit steht im wesentlichen mit
Sensoren und gegebenenfalls mit anderen Elektronikeinheiten in
Signalverbindung, mit einer Motorsteuereinheit zur Ansteuerung des
Motormomentes des Antriebsmotors, sowie mit einem fahrerseitig betätigbaren
Geber, wie Gaspedal, zur fahrerseitigen Leistungsanforderung, wobei der
Geber einen Geberwert zur Verfügung stellt.
Solche Kraftfahrzeuge können mit einem automatisiert oder manuell betätigbaren
Getriebe ausgestattet sein. Bei solchen Getrieben kann mittels eines
Getriebewahlelementes die Getriebeeinstellung gewählt werden oder die
Getriebeeinstellung kann automatisiert erfolgen.
Ist beispielsweise ein Nichtfahrgang in Getriebe gewählt, so kann bei in diesem
Zustand geöffnetem Drehmomentübertragungssystem bei einer fahrerseitigen
Betätigung des Gaspedales eine zu starke Motordrehzahlerhöhung und die damit
verbundenen unkomfortablen Motorgeräusche auftreten. Weiterhin kann ein
solches Aufheulen des Motors zu einer ungewollten Lärmbelästigung führen.
Ebenso kann eine eventuelle Schädigung des Motors auftreten.
Wird bei automatisierten Getriebe mit Zugkraftunterbrechung ein Gangwechsel
durchgeführt, ist es nachteilig, wenn während des Gangwechsels die
Motordrehzahl hochläuft, weil der Fahrer weiterhin das Gaspedal betätigt. Dies
kann zu Komforteinbußen und zu Schädigungen des Motors und/oder des
Getriebes führen.
Weiterhin kann bei einem im Getriebe gewählten Nichtanfahrgang bei einem
Anfahrvorgang das Drehmomentübertragungssystem eine zumindest kurzzeitige
übermäßige Belastung des Drehmomentübertragungssystemes auftreten, die in
der Regel fahrerseitig nicht gewünscht wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug der oben beschriebenen Art zu
schaffen, welches komfortabel und sicher betrieben werden kann. Weiterhin ist es
die Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug mit einem Getriebe und mit einem
automatisierten Drehmomentübertragungssystem zu schaffen, welches die
Nachteile des Standes der Technik zumindest im wesentlichen verringert oder
vermeidet und einfach und kostengünstig herzustellen ist.
Aufgabe ist es weiterhin, einen Schaltvorgang bei einem automatisierten Getriebe
durchzuführen, bei dem das Gaspedal fahrerseitig betätigt ist und dennoch die
Motordrehzahl nicht unbeabsichtigt hochläuft.
Die wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, in dem die Steuereinheit und/oder
die Motorsteuereinheit mittels zumindest des Geberwerte jeweils einen
Motormomentwert beispielsweise mittels Funktionsgeneratoren und/oder aus
Kennfeldern ermittelt, und mittels eines Vergleichers ermittelt welcher
Motormomentwert gesteuert wird. Dies ist vorteilhaft, wenn beispielsweise bei
einem eingelegten Gang oder im Neutralbereich oder bei einem Gangwechsel
von der Steuereinheit zur Steuerung der Kupplung oder des von der Kupplung
übertragbaren Drehmomentes beispielsweise über den Einrückzustand der
Kupplung ein geringerer Wert des Motormomentes, das gesteuert werden soll,
bestimmt wird, als der Wert des Motormomentes der von der Motorsteuerung
bestimmt wird. Dabei kann das Motormoment von der Steuereinheit reduziert
werden und somit der geringere Wert des Motormomentes gesteuert werden.
Dies ist zweckmäßig, wenn beim Gangwechsel das Gaspedal fahrerseitig
betätigt bleibt und die Motorsteuerung somit einen Maximalwert des
Motormomentes steuern würde, obwohl beispielsweise bei einem
Gangwechsel ein reduziertes Motormoment vorteilhaft ist. Die Steuereinheit
zur Kupplungssteuerung ermittelt dann bei einem Gangwechsel das reduzierte
Motormoment anhand von Kennfeldern oder Funktionsgeneratoren und über
einen Vergleicher wird ein Minimumwert ermittelt und gesteuert.
Weiterhin kann es bei einem Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einem
Getriebe und einem automatisierten Drehmomentübertragungssystem, mit
einer von einer Steuereinheit ansteuerbaren Betätigungseinheit zur Betätigung
des Drehmomentübertragungssystems, die Betätigungseinheit weist zumindest
einen Aktor zum Betätigen, wie beispielsweise zum Ein- und/oder Ausrücken
des Drehmomentübertragungssystemes auf, die Steuereinheit steht im
wesentlichen mit Sensoren und gegebenenfalls mit anderen Elek
tronikeinheiten in Signalverbindung, mit einem Getriebeeinstellungssensor,
welcher die Getriebeeinstellung detektiert, mit einer Motorsteuereinheit zur
Ansteuerung des Motormomentes des Antriebsmotors, sowie mit einem
fahrerseitig betätigbaren Geber, wie Gaspedal, zur fahrerseitigen
Leistungsanforderung, vorteilhaft sein, wenn die Steuereinheit beispielsweise
anhand von Funktionsgeneratoren oder Kennfeldern mittels zumindest des
Geberwertes einen ersten Wert des Motormomentes bestimmt, die
Motorsteuereinheit mittels zumindest des Geberwertes einen zweiten Wert des
Motormomentes bestimmt und der erste und der zweite Wert von einem
Vergleicher oder Ermittler verarbeitet werden und daraus ein Wert des
Motormomentes ermittelt wird, welcher gesteuert wird. Der Vergleicher kann
als gesonderte Elektronikeinheit oder innerhalb der Steuereinheit durch ein
Steuerprogramm realisiert sein. Als Ermittler gilt ein Funktionsgenerator,
welcher das Motormoment anhand von Fahrzeugparametern ermittelt. Diese
sind beispielsweise der eingelegte Gang, die Motordrehzahl, die
Fahrzeuggeschwindigkeit, der Gaspedalwert und andere Parameter.
Ebenso kann es zweckmäßig sein, wenn der zu steuernden
Motormomentenwert als Funktion der Getriebeeinstellung, beispielsweise aus
Kennfeldern oder Funktionsgeneratoren, ermittelt wird. Dabei kann der
Motormomentwert, welcher gesteuert wird, als Funktion des eingelegten
Ganges beispielsweise auch motordrehzahlabhängig ermittelt werden. Die
Steuereinheit oder eine Getriebesteuereinheit ermittelt beispielsweise mittels
eines Gangerkennungssensors den eingelegten Gang und wählt eine
Kennlinie für den jeweiligen Gang aus und bestimmt das zu steuernde
Motormoment.
Nach dem erfinderischen Gedanken kann es zweckmäßig sein, wenn der
ersten Wert des Motormomentes mit dem zweiten Wert des Motormomentes
verglichen wird und der kleinere Wert von beiden Werte angesteuert wird.
Ebenso kann es zweckmäßig sein, wenn der ersten Wert des Motormomentes
mit dem zweiten Wert des Motormomentes verglichen wird und der größere
Wert von beiden Werte angesteuert wird. Der Vergleich kann beispielsweise
von einer Steuereinheit oder Motorsteuereinheit durchgeführt werden.
Ebenso kann es zweckmäßig sein, wenn der bestimmte oder ermittelte
ansteuerbare Wert des Motormomentes bei einem von dem Getriebesensor
detektierten, im Getriebe eingelegten Nichtfahrgang auf einen vorgebbaren
Maximalwert des Motormomentes begrenzt wird.
Nach dem erfinderischen Gedanken kann es zweckmäßig sein, wenn der
bestimmte oder ermittelte ansteuerbare Wert des Motormomentes bei einem von
dem Getriebesensor detektierten im Getriebe eingelegten Nichtfahrgang, derart
ermittelt wird, daß ein vorgebbarer Maximalwert der Motordrehzahl nicht
überschritten wird. Ebenso kann es bei einem Ausführungsbeispiel vorteilhaft
sein, wen der vorgebbare Wert nicht erreicht wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung kann vorteilhaft vorsehen, daß der
vorgebbare Wert der Motordrehzahl im Drehzahlbereich von 1500 1/min bis 6000
1/min, vorzugsweise im Drehzahlbereich von 2000 1/min bis 4000 1/min liegt.
Weiterhin kann der vorgebbare Wert der Motordrehzahl in vorteilhafter Art und
Weise im wesentlichen gleich der Leerlaufdrehzahl sein.
Zweckmäßig kann es sein, wenn ein Nichtfahrgang oder eine Nichtfahrposition
des Getriebes beispielsweise ein Neutralgang, eine Neutralposition des Getriebe
oder eine Parkposition des Getriebes ist.
Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn der bestimmte oder ermittelte
ansteuerbare Wert des Motormomentes bei einem von dem Getriebesensor
detektierten im Getriebe eingelegten Nichtanfahrgang, derart ermittelt wird, daß
ein vorgebbarer Maximalwert der Motordrehzahl bei einem Anfahrvorgang nicht
überschritten wird.
Als Nichtanfahrgang oder eine Nichtanfahrübersetzung kann in diesem
Zusammenhang beispielsweise ein Gang oder eine Übersetzung gelten, in
welcher das Fahrzeug üblicherweise nicht aus dem Stand angefahren wird. Als
Anfahrgänge gelten insbesondere ein erster Gang, ein zweiter Gang oder ein
Rückwärtsgang oder eine entsprechende Übersetzung.
Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn der vorgebbare Wert der
Motordrehzahl im Drehzahlbereich von 1500 1/min bis 6000 1/min, vorzugsweise
im Drehzahlbereich von 2000 1/min bis 4000 1/min liegt.
Zweckmäßig kann es sein, wenn ein Nichtanfahrgang eines Getriebes ein Gang
beispielsweise ungleich einem ersten Gang, einem zweiten Gang oder einem
Rückwärtsgang ist.
Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn das Fahrzeug eine Fahrprogramm
wähleinrichtung aufweist, mittels welchem unterschiedliche Fahrprogramme
wählbar sind. Solche Fahrprogramme können beispielsweise unterschiedliche
Schaltkennlinien oder Kennlinien oder Funktionen zur Kupplungsbetätigung
aufweisen, nach welchen eine sportliche oder eine komfortable oder eine
besonders ökonomische Fahrweise oder eine Wintereinstellung realisiert werden
kann. Diese Fahrprogramme können unterschiedliche Schaltkennlinien zum
Schalten der Getriebegänge aufweisen. Ebenso kann ein unterschiedliches
Steuerungsprogramm der Kupplung vorgesehen sein, so daß die Kupplung bei
verschiedenen Programmen verschieden schnell einrückt. Im Sportprogramm soll
so die Kupplung schneller schließen als im Normalprogramm und im
Winterprogramm soll die Kupplung langsamer einrücken als im Normalprogramm.
Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn die Fahrprogramme automatisiert oder
manuell wählbar sind. Eine automatisierte Wählbarkeit der Fahrprogramme kann
beispielsweise eine Fahreradaption sein, bei welcher eine Steuereinheit anhand
von Signalen aufgrund von fahrerseitigen Betätigungen beispielsweise des
Gaspedals oder von Getriebewahlelementen oder anderen fahrerseitigen
Betätigungen eine Fahrererkennung realisiert und anhand des erkannten
Fahrertyps eine Wahl eines Fahrprogrammes durchführt.
Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn der vorgebbare Wert der
Motordrehzahl in Abhängigkeit der Fahrprogramme bestimmbar oder einstellbar
ist. Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn das Getriebe ein manuell schaltbares
Getriebe ist. Nach dem erfinderischen Gedanken ist es zweckmäßig, wenn das
Getriebe ein von zumindest einer Betätigungseinheit automatisiert schaltbares
Getriebe ist. Weiterhin kann es vorteilhaft sein, wenn das automatisiert schaltbare
Getriebe mittels einer Getriebesteuereinheit angesteuert wird.
Nach einem erfinderischen Gedanken ist es zweckmäßig, wenn die
Getriebesteuereinheit mit der Steuereinheit des automatisierten
Drehmomentübertragungssystems als Einheit ausgebildet ist.
Nach einem weiteren erfinderischen Gedanken kann es vorteilhaft sein, wenn ein
Verfahren zur Ansteuerung zumindest einer Elektronikeinheit zur Verwendung in
einem Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 20 realisiert wird, wobei
Verfahrenschritte zur Ermittlung von Motormomentwerten und Vergleichsschritte
durchgeführt werden.
Die Erfindung wird anhand der Figuren näher erläutert.
Dabei zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs,
Fig. 2 ein Blockschaltbild und
Fig. 3 ein Blockschaltbild.
Die Fig. 1 zeigt ein Fahrzeug 1 in einer schematischen Darstellung mit einem
Antriebsmotor 2, einem Drehmomentübertragungssystem 3 und einem Getriebe 4.
Dem Getriebe 4 ist eine Antriebswelle 5 und ein Differential 6 sowie die
angetriebenen Achsen 7a und 7b nachgeordnet, wobei die Räder 8a, 8b mittels
der angetriebenen Achsen 7a und 7b angetrieben werden. Das Fahrzeug kann
auch mit einem Vierradantrieb versehen sein. Dies ist in der Fig. 1 jedoch nicht
dargestellt.
Das Drehmomentübertragungssystem 3, wie beispielsweise Reibungskupplung,
wie Trockenreibungskupplung oder naßlaufende Reibungskupplung,
Magnetpulverkupplung oder Drehmomentwandler mit Wandlerüber
brückungskupplung ist in der Fig. 1 als Drehmomentübertragungssystem 3 im
Antriebsstrang zwischen Antriebsmotor 2 und Getriebe 4 angeordnet dargestellt,
wobei das Drehmomentübertragungssystem 3 auch abtriebsseitig nach dem
Getriebe 4 angeordnet sein kann, wie dies beispielsweise bei stufenlos
einstellbaren Getrieben (CVT) zweckmäßig sein kann.
Das Drehmomentübertragungssystem 3 besteht in der Darstellung der Fig. 1 aus
einer Kupplungsscheibe mit Reibbelägen 3b, einer Druckplatte 3c sowie aus
einem Kupplungsdeckel 3d und einer Tellerfeder 3e. Diese Teile des
Drehmomentübertragungssystems 3 können auf ein Schwungrad 3a montiert
werden, wobei diese auch mit dem Schwungrad 3a als vormontierbare Einheit
zusammengebaut werden können. Das Schwungrad kann auch ein sogenanntes
Zwei-Massen-Schwungrad sein, welches zwischen Primär- und Sekundärmasse
zumindest einen Torsionsdämpfer vorsieht. Die Tellerfeder 3e wird mittels des
Ausrücklagers 3f zum Einrücken oder zum Ausrücken der Kupplung beaufschlagt,
wobei durch die Beaufschlagung der Tellerfederzungen mittels des Ausrücklagers
3f die Kupplung in einen Zustand überführt werden kann oder eingestellt werden
kann, welcher beispielsweise der völlig eingerückte oder der völlig ausgerückte
Zustand oder ein Zustand zwischen diesen beiden Grenzzuständen ist. Dadurch
kann das von dem Drehmomentübertragungssystem 3 übertragbare Drehmoment
im Bereich zwischen null und dem maximalen Wert beliebig eingestellt und fixiert
werden.
Das Ausrücklager wird im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 mittels eines
Ausrückhebels 9 betätigt, wobei der Ausrückhebel über eine hydraulische Strecke
mit Nehmerzylinder 10, Hydraulikleitung 11 und Aktor 12 betätigt wird. Der Aktor
12 enthält eine Stelleinrichtung 12a, welche im Falle einer Verwendung einer
hydraulischen Strecke einen Geberzylinder und eine Antriebseinheit zur
Betätigung des Geberzylinders enthalten kann. Weiterhin enthält der Aktor 12
eine elektronische Einrichtung 12b, wie Steuereinheit, welche Signale von
beispielsweise Sensoreinrichtungen, Sensoren oder anderen Elektronikeinheiten
verarbeitet und welche Steuersignale erzeugt, um die Antriebseinheit des Aktors
anzusteuern, zum Ein- oder Ausrücken des Drehmomentübertragungssystems.
Das Getriebe 4 ist ein Getriebe bei welchem zwischen verschiedenen
Getriebeübersetzungen, wie Gängen, mittels eines Bedienelementes 13
unterschieden werden kann. Zur Wahl einer Getriebeübersetzung von einer
Mehrzahl von Getriebeübersetzungen wird das Bedienelement 13 in die dafür
vorgesehene Position gebracht oder in einer dafür vorgesehenen Art und Weise
betätigt. Diese Betätigung kann in diesem Falle manuell erfolgen. Weiterhin kann
eine Betätigung eines Getriebes auch automatisiert erfolgen, wobei dabei
zumindest ein Aktor die Betätigung des Getriebes automatisiert durchführt. Der
Aktor kann das Schalten und/oder Wählen der Gänge gesteuert durchführen. Ein
solcher Aktor kann elektromechanisch oder druckmittelbetätigt eine
Getriebebetätigung oder einen Schaltvorgang durchführen.
Die Vorrichtung zum Ausrücken des Drehmomentübertragungssystems kann, wie
oben dargestellt, mittels eines Druckmittelsystems erfolgen, wobei das
Druckmittelsystem ein Hydrauliksystem, ein pneumatisches System oder ein
anderes fluidbetätigtes System sein. Der Ausrücker kann in diesen Fällen auch
ein druckmittelbetätigter Zentralausrücker sein. Weiterhin kann die Betätigung
auch über mechanische Mittel erfolgen, wie beispielsweise über ein Gestänge.
Eine Sensoreinrichtung 14 kann an dem Bedienelement 13 angelenkt oder
angeordnet sein, wodurch eine Betätigung des Bedienelementes durch diese
Sensoreinheit 14 detektiert wird. Die Detektion einer Betätigung kann durch eine
Messung einer einwirkenden Kraft oder durch eine Messung einer
Positionsänderung oder einer Geschwindigkeit- oder Beschleunigungsänderung
erfolgen. Weiterhin kann bei einer Überschreitung eines Grenz- oder
Schwellenwertes bei einer Bewegung oder Betätigung des Bedienelementes eine
Detektion einer Betätigung erfolgen. Der Sensor 14 gilt als
Getriebeeinstellungssensor, der die im Getriebe eingelegte Übersetzung oder
eine im Getriebe eingelegte Position detektiert.
Der Sensor oder die Sensoreinrichtung 14 kann ein weg- oder geschwindigkeits- oder
beschleunigungs- oder kraftabhängiger Sensor sein, welcher eine Bewegung
des Bedienelementes oder eines damit verbundenen Elementes oder eine Kraft
auf das Bedienelement oder auf ein damit verbundenes Element detektiert oder
detektieren kann.
Weiterhin kann am Getriebe 4 ein Sensor 15 angeordnet sein, welcher die
Position des eingelegten Ganges detektiert, indem beispielsweise die Position von
getriebeinternen Schaltelementen sensiert wird. Ein solcher Sensor ist ein
Gangerkennungssensor.
Die Sensoren, wie Drosselklappensensor 16, wie Raddrehzahl- oder Geschwin
digkeitssensor 17 (Fahrzeuggeschwindigkeitssensor), Motordrehzahlsensor 18
und weitere Sensoren können im/am Fahrzeug vorgesehen sein und mit der
Steuereinheit über Signalleitungen verbunden sein. Ein Türsensor, welcher
detektiert, ob eine Tür geöffnet ist, kann ebenfalls am Fahrzeug angeordnet sein.
Ebenso ist ein Sensor zur Detektion des Drosselklappenwinkels zweckmäßig. Die
Steuereinheit kann aus den Daten der Sensoren auch Gradienten berechnen, die
zur Bewertung der Schaltabsicht herangezogen werden. Diese Gradienten
können beispielsweise durch numerische Verfahren berechnet werden. Die
Steuereinheit 12 ermittelt aus diesen Sensordaten und anderen Daten sowie aus
Systemeingangsgrößen den Fahrzustand und generiert ein Steuersignal zur
Betätigung des Drehmomentübertragungssystems 3, falls eine Schaltabsicht als
vorliegend gewertet wird.
Das Kraftfahrzeug 1 verfügt weiterhin über ein Gaspedal 20, wie Lasthebel, sowie
über ein Betätigungselement einer Bremse 21, wie Betriebsbremse, sowie über
ein Betätigungselement 22 für eine Bremse, wie Feststellbremse. An dem
Lasthebel 20 ist zumindest ein Sensor 23 angeordnet, welcher sowohl den
Ausschlag α ermittelt, als auch eine vorhandene oder nicht vorhandene Betäti
gung bestimmt. Als Sensor für die Ermittlung, ob das Pedal oder der Lasthebel
betätigt ist oder nicht, kommt beispielsweise ein Leerlaufschalter in Frage, welcher
beispielsweise eingeschaltet ist, wenn das Pedal unbetätigt ist und welcher ausge
schaltet ist, wenn das Pedal betätigt ist. Eine umgekehrte Schaltung, wie
Codierung, des Leerlaufschalters ist ebenso möglich. Der Sensor 23 ist als
Gebersensor des Gaspedales, wie Gebers der fahrerseitigen Betätigung,
vorgesehen. Die Motorsteuerung 103 aus Fig. 2 steuert anhand dieser
Gaspedalbetätigungswerte die Motordrehzahl und/oder das Motormoment. Die
Steuereinheit der Kupplungssteuerung und/oder Getriebesteuerung berechnet
oder bestimmt ebenso ein zu steuerndes Motormoment und/oder eine
Motordrehzahl anhand der Gaspedalbetätigung und anhand von Fahrzeug- und
Getriebe- und/oder Kupplungsdaten, wie Drehzahlen, Geschwindigkeiten,
Gangstufen etc.
An dem Betätigungselement der Betriebsbremse 21, wie Bremspedal, kann ein
Bremsschalter 24 angeordnet sein, welcher detektiert, ob die Bremse betätigt ist.
Ein solcher Bremsschalter kann ebenso an dem Betätigungselement 22 für die
Feststellbremse angeordnet sein, wobei der Sensor 25 detektiert, ob die
Feststellbremse betätigt ist.
Die Sensorikeinrichtung 23 des Lasthebels 20 kann weiterhin mit der Motorelek
tronik 30 signalverbunden sein, so daß über eine Gaspedalbetätigung die Motor
drehzahlen und das Motormoment entsprechend von der Motorelektronik 30
gesteuert wird.
Anhand der in der Steuereinheit 12 eingehenden Signale, wie Meßdaten oder
Systemeingangsgrößen kann das anliegende Motormoment ermittelt werden. Das
anliegende Motormoment ist das aktuelle Motormoment abzüglich zuzüglich der
Momente, die von Nebenaggregaten aufgenommen oder abgegeben werden. Als
Nebenaggregat sei beispielsweise die Klimaanlage oder ein
Schwungnutzspeicher genannt. Weiterhin können Schleppmomente
berücksichtigt werden. Das Motormoment kann aber auch von der
Motorsteuereinheit 30 bestimmt werden und über eine Signalleitung der
Steuereinheit übermittelt werden.
Weiterhin kann ermittelt werden, ob eine Betätigung des Bedienelementes 13
vorliegt und es kann ermittelt werden, ob eine Bremse 21, 22 betätigt ist, und ob
das Gaspedal, wie Lasthebel, betätigt ist. Die Steuereinheit 12 erkennt eine
Schaltabsicht durch eine Betätigung des Bedienelementes 13 anhand der
eingehenden Signale der Sensoren 14 und/oder 15. Ob die Schaltabsicht als
Schaltwunsch von der Steuereinheit gewertet oder akzeptiert wird, und ein
Steuersignal zum Öffnen der Kupplung erzeugt wird, hängt von den
Systemparametern ab.
Das Kraftfahrzeug kann mit einem manuell betätigten Getrieben und/oder mit
einem automatisiert schaltenden Getrieben ausgerüstet sein.
Ein automatisiert schaltbares Getriebe kann ein separates Steuergerät aufweisen,
welches die Schaltvorgänge des Getriebes ansteuert. Dieses Steuergerät kann
mit der Steuereinheit in Signalverbindung stehen, wobei ebenfalls Sensoren mit
diesem Steuergerät in Signalverbindung steht.
Als vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung kann ein integriertes Steuergerät oder
eine integrierte Steuereinheit sowohl die Motorsteuerung, die Getriebesteuerung
und/oder die Steuereinheit für die Ansteuerung des
Drehmomentübertragungssystems beinhalten. Eine solche integrierte
Steuereinheit steht mit Sensoren und weiteren Elektronikeinheiten in
Signalverbindung und steuert und/oder regelt die Betätigung des Getriebes, der
Kupplung und die Ansteuerung des Motors.
Durch eine solche Integration der elektronischen Steuergeräte beispielsweise von
Motor, Getriebe und Kupplung kann eine vorteilhafte funktionale und
kostengünstige Einheit geschaffen werden. Es können beispielsweise alle
Parameter der Systeme Motor, Getriebe und Kupplung im Sinne eines
beispielsweise verbrauchsgünstigen und/oder sportlichen und/oder
emissionsgünstigen Betriebsverhaltens aufeinander abgestimmt werden.
Neben dem Kupplungsmoment als berücksichtigter Parameter kann das
Motormoment von der Motorsteuerung ebenfalls beispielsweise um die Momente
von Nebenaggregaten, wie beispielsweise von einer Klimaanlage, korrigiert
werden. In diesem Falle, kann bei einem Ein- oder Ausschalten des
Nebenaggregats eine Erhöhung oder Reduzierung des Motormoments gezielt
erfolgen.
Das Getriebe weist einem Getriebewahlschalter oder -hebel auf, mittels welchem
die im Getriebe eingelegte Übersetzung oder einen Neutralgang oder eine
Parkposition eingelegt werden kann. Weiterhin kann mittels eines weiteren
Elementes ein Fahrprogramm gewählt werden. Ein solches Element ist in der
Fig. 1 mit 40 gekennzeichnet. Mittels des Fahrprogrammwählelementes oder der
-einrichtung kann beispielsweise zwischen eine sportlichen (s), einem
ökonomischen (o), einem komfortablen Fahrprogramm (k) oder einem
Winterprogramm (w) unterschieden werden.
Die Fig. 2 zeigt ein Blockdiagramm 100, welches einen Funktionsablauf
darstellt. In Block 101 betätigt der Fahrer des Kraftfahrzeuges einen Lasthebel,
wie ein Gaspedal. Diesem Pedal ist zumindest ein Sensor derart zugeordnet, daß
er ein einen Pedalwert zumindest repräsentierendes Signal detektiert. Ein solches
Signal kann beispielsweise der Pedalwert selbst oder einen Drosselklappenwinkel
oder ein entsprechendes Signal sein.
In Block 102 wird der Pedalwert ermittelt und an die Motorsteuerung, wie
Motorsteuerelektronik, weitergeleitet. Ebenso wird dieser Wert an die
Kupplungssteuerung und/oder Getriebesteuerung 104, 105 weitergeleitet. Die
Kupplungssteuerung steht mit der Getriebesteuerung zumindest in
Signalverbindung, wobei diese beiden Steuereinheiten auch als integrierte
Steuereinheit ausgebildet sein können. Ebenso kann es vorteilhaft sein, wenn
ebenfalls die Motorelektronik mit der einen und/oder anderen Steuereinheit als
integrierte Einheit vorgesehen ist. Dies wird durch den unterbrochenen Rahmen
110 dargestellt.
Die Kupplungs- und/oder Getriebesteuerung 103, 104 ermittelt ein Motormoment
und/oder eine Motordrehzahl in Abhängigkeit des Getriebewahlschalters
respektive des Signales des Getriebewahlschaltersensars. Weiterhin ermittelt die
Motorsteuerung einen Wert für ein Motormoment und/oder für eine
Motordrehzahl. In Block 106 werden diese Werte zur Bestimmung des
Motormomentes verarbeitet.
Liegt beispielsweise ein Nichtfahrgang, wie beispielsweise eine Neutralposition N
oder ein Neutralgang oder eine Parkposition P vor, so kann das Motormoment bei
einer Lasthebelbetätigung derart gesteuert werden, daß die Motordrehzahl nmot
beispielsweise begrenzt oder nicht begrenzt wird. Eine solche Begrenzung kann
beispielsweise auf einen Maximalwert nmot-max erfolgen. Eine Maximaldrehzahl als
Grenzwert kann beispielsweise derart erfolgen, daß ein Motorüberdrehschutz
realisiert ist. Weiterhin kann eine Begrenzung derart erfolgen, daß der Motor auf
einen Punkt maximalen Motormomentes begrenzt oder festgelegt wird, in welchem
ein Schnellstart bei eingelegtem Fahr- oder Startgang erfolgen kann.
Die Begrenzung der Motordrehzahl durch eine Steuerung oder Regelung der
Motordrehzahl oder des Motormomentes kann in einem Nichtfahrgang P,N
erfolgen, da die Steuereinheit des Drehmomentübertragungssystems in einem
solchen Betriebspunkt das Drehmomentübertragungssystem vorzugsweise
zumindest zeitweise geöffnet hält. Eine Begrenzung der Motordrehzahl kann zu
einer Komfortverbesserung und zu einem Motorschutz eingesetzt werden. Eine
solche Begrenzung kann durch
nmot nmot-max
erfolgen. Als Grenzwert nmot-max kann ein Drehzahlwert im Bereich von 1000 1/min
bis 6000 1/min verwendet werden, vorzugsweise von 2000 1/min bis 4000 1/min.
Weiterhin kann eine Begrenzung der Motordrehzahl auf die Leerlaufdrehzahl
erfolgen mit nmot = nLeerlauf. Eine, solche Begrenzung der Motordrehzahl auf die
Leerlaufdrehzahl, in den Getriebestufen P oder N, führt beispielsweise zu einer
Reduzierung des Kraftstoffverbrauches des Fahrzeuges.
Mittels des in Block 106 ermittelten Motormoments wird der Motor in Block 107
angesteuert. Durch die Reaktion des Motors 107 auf die Ansteuerung erfolgt eine
Rückkoppelung oder eine Rückmeldung der Motorreaktion oder Fahrzeugreaktion
108 zu dem Fahrer 101, der daraufhin seine Betätigung beispielsweise des
Gaspedales anpassen oder verändern kann.
Die Steuereinheit des Drehmomentübertragungssystems, wie Kupplung, oder der
Motorelektronik oder eine weitere Steuereinheit, wie beispielsweise eine
Getriebesteuerelektronik, vergleicht die von der Motorelektronik bestimmten Werte
für das Motormoment Mmot mit den von beispielsweise der Steuereinheit des
Drehmomentübertragungssystems bestimmten Werten Mmot-kup des
Motormomentes und bildet beispielsweise einen Minimumwert als Sollwert Mmot-soll,
welcher angesteuert wird. Dies kann beispielweise mittels der Funktion
Mmot-soll = MIN(Mmot-kup, Mmot)
erfolgen, wobei MIN(x, y) das Minimum der Werte x, y bildet. Durch das sich so
einstellende oder das einstellbare Motorsollmoment ergibt sich eine
Fahrzeugreaktion und der Fahrer des Fahrzeuges stellt daraufhin wiederum den
von ihm gewünschten Pedalwert ein.
Eine weitere vorzugsweise Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die
Steuereinheit des Drehmomentübertragungssystems eine Vorgabe bezüglich des
Grenzwertes der Motordrehzahl und/oder des Motormomentes durchführt und dies
Motorelektronik diesen Wert als oberen Grenzwert verwendet und die
Motordrehzahl und/oder das Motormoment nicht über diesen Grenzwert steigen
läßt. Die Wahl der Grenzwerte kann von dem gewählten Fahrprogramm
abhängen.
Eine Ansteuerung des Motormomentes und/oder der Motordrehzahl durch die
Steuereinheit des Drehmomentübertragungssystemes ist vorzugsweise in einem
Fahrzeug mit E-Gas-System realisierbar.
Die Fig. 3 zeigt ein Blockdiagramm zur Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Das Signal 201 des Gaspedalgebers wird auf die Eingänge 202 und
203 der Motorsteuerung 204 und der Steuereinheit 205 der automatisierten
Kupplung gegeben. Diese berechnen anhand von Kennlinien 204a, 205a die
Sollwerte 204b, 205b des Motormomentes und/oder der Motordrehzahl. Diese
werden auf den Eingang eines Vergleichers 206 gegeben und miteinander
verglichen. Das geringere Signal oder der geringere Wert wird gesteuert, damit
der Motor 207 diesen annimmt. In einem anderen Ausführungsbeispiel kann auch
das größere Signal der beiden Werte gesteuert werden. Ebenso kann auch der
Vergleicher einen nachgeschalteten Funktionsgenerator enthalten, der den
Ausgangswert noch einmal modifiziert.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Steuerung einer
Motordrehzahl und/oder eines Motormomentes, wie Motorsteuerungsvorrichtung,
mit einer Steuereinheit, wobei die Steuereinheit mit einem
Gangerkennungssensor, welcher die im Getriebe eingelegten Gänge detektiert,
zumindest aber einen im Getriebe eingelegten Neutralbereich detektiert, wobei bei
ausgerückter Kupplung und/oder bei eingerückter Kupplung die Motorsteuerung
bei im Getriebe eingelegtem Nichtfahrgang, wie Neutralbereich, den steuerbaren
Maximalwert der Motordrehzahl absenkt. Die Steuereinheit kann mit einem
Kupplungseinrückzustandsdetektor, wie Kupplungswegsensor, verbunden sein
und den Maximalwert der Motordrehzahl beispielsweise nur bei ausgerückter
Kupplung reduzieren. Die Kupplung kann dabei automatisiert oder per
Pedalbetätigung betätigbar sein. Mit dem oben beschriebenen wird beispielsweise
bei im Getriebeeingelegtem Neutralbereich die Motordrehzahl bei einer im
Vergleich zum Betrieb (Drehzahl) bei eingelegtem Gang reduzierten Drehzahl
abgeregelt, wobei die Reduzierung im Bereich von einigen hundert 1/min liegen
kann. So kann beispielsweise bei eingelegtem Gang die Abregeldrehzahl, bei
welcher die Motordrehzahl von der Steuereinheit nicht weiter gesteigert wird bei
6000 1/min liegen und bei eingelegtem Neutralbereich bei 5800 1/min liegen. Dies
hat den Vorteil, daß die Fliehkräfte, die beispielsweise auf die Tellerfederzungen
der ausgerückten Kupplung wirken reduziert werden. Dadurch kann ein negativer
Effekt durch ein ausgerückt halten oder hängen bleiben der Kupplung aufgrund
der Fliehkraft reduziert werden und die Kupplung rückt aufgrund der
Federvorspannung der Tellerfeder wieder ein, wenn das Ausrücklager die
Kupplung zum Einrücken freigibt. Die obige Vorrichtung vermeidet somit ein
Hängenbleiben der Kupplung zumindest im ausgerückten Zustand bei
eingelegtem Neutralbereich. Das Absenken der maximalen Motordrehzahl im
Neutralbereich kann soweit durchgeführt werden, bis die Kupplung nicht mehr
hängen bleibt. Dies kann bis zu einer Reduzierung der Motordrehzahl im
wesentlichen auf die Leerlaufdrehzahl führen. Dabei kann sowohl der Neuzustand
als auch der Verschleißzustand der Kupplung berücksichtigt sein, da bei einem
Verschleißzustand der Kupplung die Tellerfederzungen, wie allgemein bekannt,
eine steilere oder geneigtere Einbaulage aufweisen können. Die Reduzierung der
maximalen Motodrehzahl kann während eines Schaltvorganges und/oder
zumindest kurzfristig nach einem Schaltvorgang ebenfalls erfolgen. Die
Reduzierung der maximalen Motodrehzahl im Neutralbereich weist weiterhin noch
den Vorteil der Kraftstoffersparnis auf.
Die Signale des Gangerkennungssensors und gegebenenfalls des
Einrückzustandes der Kupplung können von den Sensoren direkt an die
Motorsteuerung oder über die Steuereinheit der automatisierten Kupplung an die
Motorsteuerung übermittelt werden. Der Gangerkennungssensor kann ein
Schalter sein, welcher den eingelegten Neutralbereich detektiert. In einem
anderen Ausführungsbeispiel kann dieser Sensor zumindest einzelne oder alle im
Getriebe eingelegten Gänge detektieren.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvor
schläge ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die
Anmelderin behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder
Zeichnungen offenbarte Merkmale zu beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere
Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des
jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung
eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rück
bezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Die Gegenstände dieser Unteransprüche bilden jedoch auch selbständige
Erfindungen, die eine von den Gegenständen der vorhergehenden Unter
ansprüche unabhängige Gestaltung aufweisen.
Die Erfindung ist auch nicht auf das (die) Ausführungsbeispiel (e) der Beschrei
bung beschränkt. Vielmehr sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abände
rungen und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente
und Kombinationen und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination
oder Abwandlung von einzelnen in Verbindung mit den in der allgemeinen
Beschreibung und Ausführungsformen sowie den Ansprüchen beschriebenen und
in den Zeichnungen enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrens
schritten erfinderisch sind und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen
Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten bzw. Verfahrensschrittfolgen
führen, auch soweit sie Herstell-, Prüf- und Arbeitsverfahren betreffen.