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DE19725401C1 - Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges - Google Patents

Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges

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Publication number
DE19725401C1
DE19725401C1 DE1997125401 DE19725401A DE19725401C1 DE 19725401 C1 DE19725401 C1 DE 19725401C1 DE 1997125401 DE1997125401 DE 1997125401 DE 19725401 A DE19725401 A DE 19725401A DE 19725401 C1 DE19725401 C1 DE 19725401C1
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DE
Germany
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adjusting sleeve
drilling device
sleeve
drilling
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Expired - Fee Related
Application number
DE1997125401
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English (en)
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Kaiser GmbH and Co KG
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Kaiser GmbH and Co KG
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B49/00Measuring or gauging equipment on boring machines for positioning or guiding the drill; Devices for indicating failure of drills during boring; Centering devices for holes to be bored
    • B23B49/003Stops attached to drilling tools, tool holders or drilling machines
    • B23B49/005Attached to the drill
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B51/00Tools for drilling machines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B2260/00Details of constructional elements
    • B23B2260/088Indication scales

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Drilling And Boring (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges für Öffnungen in Gehäusen, insbesondere zur Verwendung bei elektrischen Installationsgeräten, wie Dosen, Hohlwanddosen od. dgl., wobei der Bohrer Bestandteil eines Grundkörpers ist, an dem eine Einstellhülse drehbar und längsverschiebbar koaxial angeordnet ist und Feststellmittel zur Ein- und Feststellung der Lage der Einstellhülse gegenüber dem Grundkörper vorhanden sind.
Elektrische Dosen, z. B. elektrische Hohlwanddosen, sind in zahlreichen Ausführungsformen auf den Markt. Bekannte elektrische Hohlwanddosen haben in ihrem Boden vielfach vorgeprägte Öffnungen. Diese Öffnungen werden freigelegt, indem ein Durchstoßen von Bereichen des Bodens erfolgt. Bei diesen bekannten Ausführungsformen von elektrischen Hohlwanddosen wird die Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt, denn durch die erwähnten Vorprägungen im Boden der Hohlwanddose ist die Luftdichtheit bzw. die Winddichtheit der Hohlwanddose nicht gewährleistet.
Um hier Abhilfe zu schaffen, ist nach einem Vorschlag gemäß DE 196 09 709 A1 vorgeschlagen, einen Boden der Hohlwanddose als ein eine geschlossene Außenfläche aufweisenden Faltboden auszubilden. Im Bereich dieses Faltbodens wird auf vorgeprägte Einführungen für Leiter, Kabel od. dgl. verzichtet. Vielmehr hat der Faltboden eine völlig geschlossene Außenfläche. Diese wird erst dann unterbrochen, wenn durch den Benutzer der Hohlwanddose mittels eines Gerätes eine Öffnung erzeugt wird, durch die dann dichtend das Einführen eines Kabels, einer Leitung, eines Rohres od. dgl. erfolgt. Um diese Öffnungen zu erzeugen, gibt es eine Bohrvorrichtung zur Schaffung von Öffnungen. Bei dieser Vorrichtung nimmt ein Grundkörper beispielsweise einen Schälbohrer auf, wobei am Grundkörper eine Einstellhülse angeordnet ist, die im Bezug auf den Grundkörper drehbar und längsverschiebbar angeordnet ist. Dabei sind Ver- und Feststellmittel vorhanden, die die Ein- und Feststellung der Lage der Einstellhülse auf den Grundkörper bewerkstelligen. An sich sind derartige Geräte vorteilhaft, weil mit dem Schälbohrer dieser bekannten Vorrichtung in den Gehäusen der Dosen, z. B. der Hohlwanddosen, Öffnungen mit unterschiedlich großem Durchmesser erzeugt werden können. Das Erzeugen der Öffnungen erfolgt vom Benutzer erst dann, wenn die Öffnungen benötigt werden. Durch Veränderung der Lage der Einstellhülse auf dem Grundkörper kann der wirksam werdende, kegelförmig gestaltete Schälbohrer eingestellt werden. Dabei ist es von besonderem Vorteil, daß eine stufenlose Verstellung möglich ist. Insoweit haben sich diese Geräte in der Praxis bewährt.
Auf der anderen Seite haben bekannte Ausführungsformen solcher Geräte zur Schaffung von Öffnungen in Gehäusen noch den Nachteil, daß zusätzliche Ver- und Feststellmittel erforderlich sind, um die gewünschte Läge der Einstellhülse am Grundkörper zu erzielen. So gibt es eine Ausführungsform eines solchen Gerätes, bei dem eine Art Klemmschelle benutzt wird, die mit einer Schraube mit Mutter ausgerüstet ist. Mittels der Schraube und der Mutter kann die vorgesehene Klemmschelle festgezogen oder gelockert werden. Dazu ist ein Werkzeug, wie ein Schraubendreher, erforderlich. Nach der gewünschten Lageverschiebung der Einstellhülse am Grundkörper kann dann ein Festziehen der Schraube mit der Mutter erfolgen; damit läßt sich die Lage der Einstellhülse fixieren. Bei Bedarf kann die Klemmkraft der Klemmschelle aufgehoben werden; dadurch wird dem Benutzer die Möglichkeit gegeben, eine Neueinstellung der Lage der Klemmschelle vorzunehmen.
Aus der DE 33 32 968 A1 ist eine Vorrichtung zur Begrenzung des Bohrweges von rotierenden Zerspannungswerkzeugen bekannt, deren Grundkörper außer dem Werkzeug - beispielsweise einem Schälbohrer - auch eine Einstellhülse drehbar und verschiebbar aufnimmt. Dabei sind an Einstellhülse und Grundkörper erste Arretierorgane zur Blockierung und Begrenzung der Verschiebebewegung der Hülse und zweite Arretierorgane zur Blockierung der Drehbewegung der Hülse gegenüber dem Grundkörper vorgesehen. Dabei bestehen die ersten Arretierorgane aus einem am Grundkörper festgelegten Stift, und aus einem Seitenausnehmungen aufweisenden Schlitz in der Einstellhülse, während die zweiten Arretierorgane aus einer am Grundkörper angeordneten federbelasteten Kugel und einer Vielzahl von in axialer Richtung hintereinander angeordneten Bohrungen in der Einstellhülse bestehen. Dieser sogenannte Kugelschnäpper vermag keine zufriedenstellende Arretierung zu bewirken, insbesondere dann nicht, wenn nach mehrmaligem Gebrauch eine Ermüdung der die Kugel belastenden Feder auftritt. Abgesehen davon, ist bei dieser vorbekannten Lösung nur eine stufenweise Verstellung der Einstellhülse am Grundkörper möglich.
Hier setzt die Erfindung ein. Sie will die vorerwähnten Vorteile bekannter Vorrichtungen zur Schaffung von Öffnungen in Gehäusen beibehalten, wobei eine stufenlose Verstellmöglichkeit vorhanden sein soll. Jedoch soll dies mit einem geringen Aufwand erfolgen; insbesondere soll die Anzahl der zusammenwirkenden Teile des Gerätes und damit benutzten Mittel zur Verstellung und Feststellung verkleinert werden. Dies alles soll in wirtschaftlicher Weise erfolgen.
Diese vorgenannte Aufgabe ist mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die die Feststellmittel bildenden Bereiche von Grundkörper und Einstellhülse als Klemmraste ausgebildet sind.
Dabei ist ferner vorgesehen, daß der Grundkörper der Vorrichtung wenigstens eine in seiner Längsrichtung verlaufende Ausnehmung aufweist, in die ein Rastvorsprung der Einstellhülse eingreift, und daß der Grundkörper neben der Ausnehmung liegend eine Klemmfläche hat, die mit einer zugeordneten Klemmfläche der Einstellhülse in Wirkverbindung bringbar ist.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Vorrichtung hat gegenüber dem Bekannten erhebliche Vorteile. Insbesondere kommen zusätzliche Mittel zur Ver- und Feststellung, z. B. Schrauben und Muttern, ganz in Fortfall. Vielmehr werden sowieso vorhandene Teile der Vorrichtung, nämlich der Grundkörper und die Einstellhülse so ausgebildet, daß sie Bereiche aufweisen, die selbst eine Feststellfunktion übernehmen können. Dadurch wird im Vergleich mit dem Bekannten die Anzahl der vorhandenen Bauteile vermindert und eine wirtschaftlichere Herstellung gewährleistet. Trotzdem ist nach wie vor eine stufenlose Einstellung zwischen dem Grundkörper einerseits und der Einstellhülse andererseits möglich. Die vom Benutzer eingestellte Lage kann dann fixiert werden.
Es empfiehlt sich, die Ausnehmung des Grundkörpers seitliche Begrenzungswandungen aufweisen zu lassen, die mit Seitenwandungen des Rastvorsprunges der Einstellhülse derart zusammenwirken, daß das Maß der Verdrehbarkeit zwischen Grundkörper und Einstellhülse festgelegt ist. Dies bedeutet, daß der in die Ausnehmung des Grundkörpers eingreifende Rastvorsprung verdreht werden kann, derart, daß er einmal an der einen und zum anderen an der zweiten Begrenzungswandung der Ausnehmung anliegen kann. In der einen Lage ist dann die Freigabestellung zwischen Grundkörper und Einstellhülse erreicht, während in der anderen Lage die Klemmung wirksam wird. Dies bedeutet, daß in der einen Endlage eine Relativverschiebung zwischen Einstellhülse und Grundkörper möglich ist, während in der anderen Endlage die vorher eingestellte Lage zwischen Einstellhülse und Grundkörper fixiert wird. Die Breitenabmessungen der Ausnehmung im Grundkörper bestimmen dabei das Maß der Verdrehbarkeit zwischen Grundkörper und Einstellhülse. In der Regel genügt es, wenn eine Verdrehung zwischen 0 bis 20° erfolgen kann.
Es empfiehlt sich, den Grundkörper des Gerätes einen zylinderförmigen Bereich aufweisen zu lassen, der an seinem einen Ende in einen rückwärtigen, verbreiterten Bereich übergeht, an dessen Stirnfläche eine Antriebskupplung für einen Antrieb angeordnet ist. Diese Antriebskupplung kann dazu benutzt werden, das Gerät mit einem in der Praxis bekannten, z. B. motorischen Antrieb zusammenwirken zu lassen. Es können dabei einschlägige, in der Praxis bekannte und auf dem Markt befindliche Antriebseinrichtungen benutzt werden. Diese haben bekanntlich eine Aufnahmekupplung, die in einfachster Weise mit der Antriebskupplung verbunden werden kann. Das Kuppeln erfolgt durch einfaches Zusammenstecken.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung weist der Grundkörper der Vorrichtung an seinem vorderen Ende wenigstens eine Verlängerung auf. An der Außenfläche dieser Verlängerung ist ein Anschlag angeordnet, der mit Bereichen der Einstellhülse zusammenwirkt. Durch das Zusammenwirken des Anschlages und der Teile der Einstellhülse wird eine unbeabsichtigte Trennung zwischen dem Grundkörper und der Einstellhülse vermieden, d. h. es wird ein unbeabsichtigtes Abfallen der Einstellhülse von dem Grundkörper der Vorrichtung vermieden. Die Einstellhülse kann nicht verloren gehen.
Der Grundkörper hat ein in seiner Längsrichtung verlaufendes mittiges Sackloch, dessen vorderer Teil zur Unterbringung eines Verbindungszapfens des Schälbohrers benutzt wird. Dieser Verbindungszapfen des Schälbohrers greift in das Sackloch ein. Es genügt in der Regel eine Klemmverbindung zwischen dem Verbindungszapfen und den Begrenzungswandungen des Sackloches. Gewünschtenfalls können aber auch andere in der Technik bekannte Verbindungen benutzt werden, um die Lage des Schälbohrers am Grundkörper zu fixieren.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung weist die Einstellhülse ein vorderes, hohlzylinderförmiges Ende auf, welches in einen ebenfalls hohlzylinderförmigen, länger bemessenen Mittelteil übergeht, an den sich dann ein Endteil anschließt, dessen Innenwand die schon erwähnten Rastvorsprünge aufweist, die mit mindestens einer Ausnehmung des Grundkörpers zusammenwirken.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind das Mittelteil und das Endteil der Einstellhülse nur über einige wenige schmale Verbindungsstege miteinander verbunden. Diese Verbindungsstege sind durch Freiräume voneinander getrennt. Auf diese Weise wird eine gewisse Elastizität des rückwärtigen Endes der Einstellhülse erreicht.
Zweckmäßig ist es auch, auf den Mittelteil der Einstellhülse Abflachungen anzuordnen. Durch derartige Abflachungen soll erreicht werden, daß beim Ablegen des Gerätes zur Schaffung von Öffnungen im Gehäuse auf einem Tisch od. dgl. ein Wegrollen des Gerätes auf der ebenen Auflagefläche erfolgt. Vielmehr garantieren die Abflachungen eine Lagesicherung des abgelegten Gerätes auf einer Fläche, z. B. einer Tischfläche.
Dabei empfiehlt es sich, eine gruppenweise Anordnung solcher Abflachungen an der Einstellhülse vorzunehmen.
Dabei kann eine der Gruppen der Abflachungen in der Mitte des Mittelteiles angeordnet sein, während die andere Gruppe zum Ende des Mittelteiles der Einstellhülse verschoben ist. Durch diese unterschiedliche Anordnung der Gruppen wird der Tatsache Rechnung getragen, daß der Schälbohrer unterschiedlich weit aus der Einstellhülse herausragen kann, wodurch sich der Schwerpunkt des Gesamtgerätes verlagert. Dadurch ist bei einem extrem weiten Herausragen des Schälbohrers aus der Einstellhülse ein Kippen möglich.
Hinsichtlich der Ausbildung des Grundkörpers ergeben sich mehrere Möglichkeiten, was die Anordnung der zugeordneten Antriebskupplung angeht. Nach einem ersten Vorschlag der Erfindung ist die Antriebskupplung einstückig mit dem Grundkörper gehalten, d. h. der Grundkörper bildet mit der Antriebskupplung eine einstückige Baueinheit.
Bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, die Antriebskupplung als separat hergestellten Körper auszubilden, der nachträglich mit dem rückwärtigen Ende des Grundkörpers verbunden werden kann. Die dabei benutzten Verbindungsmittel sind einschlägige, so daß auf die Angabe von Einzelheiten verzichtet werden kann. Diese zweite Möglichkeit ist zwar aufwendiger; dafür läßt sie aber die Wahl unterschiedlicher Werkstoffe für Grundkörper und Antriebskupplung zu.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, der Vorrichtung eine Schutzkappe zuzuordnen. Bei einer solchen Schutzkappe kann es sich um einen einstückigen Hohlkörper handeln, der zweckmäßig einstückig aus einem Kunststoff gefertigt ist. Ein solcher Hohlkörper hat einen großen Innenraum, der in eine vordere Einführungsöffnung übergeht, während das dieser Öffnung gegenüberliegende andere Ende verschlossen ist.
Die Schutzkappe kann dabei in unterschiedlicher Weise mit der Vorrichtung verbunden werden. Nach einem ersten Vorschlag wird die Schutzkappe mit dem vorderen Ende der Einstellhülse verbunden. Dies geschieht durch einfaches Aufklemmen der Schutzkappe auf den vorderen Bereich der Einstellhülse. In diesem Fall kann z. B. der aus der Einstellhülse vorragende Bereich des Schälbohrers abgedeckt werden.
Bei der Alternativlösung ist demgegenüber vorgesehen, die Schutzkappe mit dem rückwärtigen Ende des Grundkörpers zu verbinden; dies kann ebenfalls durch Aufklemmen geschehen. Bei dieser Anbringung der Schutzkappe auf dem Gerät wird die Antriebskupplung am rückwärtigen Ende abgedeckt und damit vor Beschädigungen geschützt. Dabei ist auch vorgesehen, die Schutzkappe kraftschlüssig mit der Antriebskupplung zu verbinden. In diesem Fall wirkt die Schutzkappe als Handgriff zur Kraftübertragung.
In den Figuren der Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 im Längsschnitt eine erste Ausführungsform der Vorrichtung in der Ruhelage seiner Einzelteile,
Fig. 2 ebenfalls im Längsschnitt eine der Fig. 1 entsprechende Darstel­ lung der erfindungsgemäßen Ausführungsform der Vorrichtung in einer seiner möglichen Arbeitslagen,
Fig. 3 in Ansicht die Ausführungsform der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2, vervollständigt durch eine aufgesetzte Schutzkappe in einer der beiden möglichen Lagen dieser Schutzkappe auf dem Gerät,
Fig. 4 in Ansicht einen Grundkörper für die Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2, in einstückiger Ausführung,
Fig. 5 eine Stirnansicht des Grundkörpers gemäß der Fig. 4 der Zeichnungen,
Fig. 6 in vergrößerter Darstellung eine Ansicht, teilweise im Schnitt des­ jenigen Teiles der Fig. 5, der mit VI gekennzeichnet ist,
Fig. 7 im Schnitt eine abgewandelte Ausführungsform des Grundkörpers gemäß der Fig. 4 der Zeichnungen (zweistückige Ausführung),
Fig. 8 in Ansicht eine Einstellhülse der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2,
Fig. 9 eine Stirnansicht der Einstellhülse gemäß der Fig. 8,
Fig. 10 im vergrößerten Maßstab, in teilweise geschnittener Stirnansicht die Einstellhülse nach der Fig. 9 gemäß dem Bereich X,
Fig. 11 im stark vergrößerten Maßstab und im Schnitt den Grundkörper und die Einstellhülse der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 in der unwirksamen Lage (der Freilage) der beiden Teile und
Fig. 12 eine der Fig. 11 entsprechende Schnittdarstellung der beiden Ge­ räteteile, jedoch in der Klemmlage zwischen Einstellhülse und Grundkörper (Arbeitslage).
Es sei zunächst erwähnt, daß in den Figuren der Zeichnungen nur diejenigen Teile einer Vorrichtung zur Schaffung von Öffnungen in Gehäusen dargestellt sind, die für das Verständnis der Erfindung Bedeutung haben. So fehlen insbesondere Darstellungen über die Gehäuse von Dosen oder Hohlwanddosen, in denen mit der Vorrichtung Öffnungen in dem Gehäuse erzeugt werden sollen. Dabei gilt, daß in allen in der Praxis vorkommenden Gehäusen von Dosen und Hohlwanddosen Öffnungen erzeugt werden können, und zwar vorteilhaft mit unterschiedlichen Durchmessern. Die Durchmessergröße hängt dabei von der Einstellung der Vorrichtung ab.
In der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 ist die Vorrichtung generell mit 20 bezeichnet. Dazu gehört einmal ein Grundkörper 21 und eine auf diesem Grundkörper 21 ver- und feststellbare Einstellhülse 22.
Der Grundkörper 21 ist im Detail in den Fig. 4 bis 6 wiedergegeben. Danach folgt, daß bei dieser Ausführungsform der Grundkörper 21 ein einstückiger Körper ist, der einen zylinderförmigen Bereich 24 aufweist, welcher an seinem einen Ende in einen rückwärtigen, verbreiterten Bereich 25 übergeht, an den sich am äußersten freien Ende eine Antriebskupplung 26 anschließt. Mit Hilfe dieser Antriebskupplung 26 erfolgt in grundsätzlich bekannter Weise der Antrieb der Vorrichtung 20. Als Antriebsmittel können auf dem Markt befindliche, also grundsätzlich bekannte Antriebsapparate eingesetzt werden, so daß auf die Darstellung dieser Apparate verzichtet wird.
Auf der Umfangsfläche des zylinderförmigen Bereiches 24 des Grundkörpers 21 sind mehrere, z. B. zwei diametral gegenüberliegende Ausnehmungen 29 angebracht, die in Längsrichtung des zylinderförmigen Bereiches 24 verlaufen. In der Fig. 6 der Zeichnungen ist am besten zu erkennen, daß jede Ausnehmung 29 im Querschnitt gesehen etwa U-förmig gestaltet ist. Die beiden seitlichen Begrenzungswandungen 30 und 31 dieser Ausnehmung 29 schließen zwischen sich einen Boden 32 ein.
Wie die Fig. 3 veranschaulicht, wird die Umfangsfläche des zylinderförmigen Bereiches 24 des Grundkörpers 21 zum Anbringen mindestens einer Skala 44 benutzt. Durch Benutzung einer solchen Skala 44 ist die genaue Lage der Einstellhülse 22 auf dem zylinderförmigen Bereich des Grundkörpers 21 ablesbar; damit kann der Benutzer feststellen, welchen Durchmesser die zu erzeugende Öffnung im Gehäuse der Dose od. dgl. bekommt.
Am vorderen freien Ende hat der Grundkörper 21 mehrere, vorzugsweise zwei Verlängerungen 27. Jede Verlängerung 27 hat im Bereich ihres vorderen freien Endes einen Anschlag 28, der in noch zu schildernder Weise mit Teilen der Einstellhülse 22 zusammenwirken kann, um ein ungewolltes Abfallen der Einstellhülse 22 vom Grundkörper 21 der Vorrichtung 20 zu verhindern.
Wie die Fig. 1 und 2 der Zeichnungen am besten erkennen lassen, gehört zu dem Grundkörper 21 ein generell mit 23 bezeichneter Schälbohrer. Bei diesem Schälbohrer 23 handelt es sich um ein handelsübliches Arbeitswerkzeug, das einen kegeligen Hauptkörper aufweist, der an seinem einen (rückwärtigen) Ende in einen durchmessermäßig verkleinerten Verbindungszapfen 42 übergeht, der in ein Sackloch 41 des Grundkörpers 21 eingreift. Zur Erzielung einer stabilen Verbindung zwischen dem Verbindungszapfen 42 einerseits und den Wandteilen des Sackloches 41 können grundsätzlich bekannte technische Mittel benutzt werden; im einfachsten Falle genügt eine Klemmhalterung des Verbindungszapfens 42 im Sackloch 41.
Auf der dem Verbindungszapfen 42 gegenüberliegenden anderen Seite läuft der Schälbohrer 23 in eine Spitze 46 aus. Diese wird beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vorrichtung 20 auf die Außenfläche einer Dose, z. B. einer Hohlwanddose, aufgesetzt mit dem Ziel, in den Gehäusewandungen der Hohlwanddose eine Öffnung mit einem vorbestimmten Durchmesser zu erzeugen.
Im übrigen kann der handelsübliche Schälbohrer 23 in grundsätzlich bekannter Weise mehrere, in Achsrichtung verlaufende Vertiefungen 47 auf seiner Außenfläche aufweisen. Durch diese Vertiefungen werden in ebenfalls grundsätzlich bekannter Weise Arbeitsflächen geschaffen, die die Bildung von Öffnungen in der Umfangsfläche einer Dose ermöglichen. Die Ausbildung bzw. die Gestalt solcher Vertiefungen ist bekannt, so daß auf die Angabe von Einzelheiten verzichtet werden kann.
Nachzutragen bleibt noch, daß der rückwärtige verbreiterte Bereich 25 des Grundkörpers 21 mit abgeflachten Bereichen 52 ausgerüstet ist. Diese sind in regelmäßiger Anordnung vorgesehen und bevorzugt untereinander gleich gestaltet.
Die Ausführungsform des Grundkörpers 21 nach der Fig. 4 unterscheidet sich von der abgewandelten Ausführungsform nach der Fig. 7 der Zeichnungen dadurch, daß die vorgesehene Antriebskupplung 26 bei der Ausführungsform nach der Fig. 4 einstückig mit dem Grundkörper gehalten ist, während diese Antriebskupplung 26 gemäß der Fig. 7 gesondert hergestellt und dann nachträglich mit dem rückwärtigen verbreiterten Bereich 25 des Grundkörpers 21 verbunden wird. Dazu können bekannte Verfahren eingesetzt werden.
Zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung 20 gehört auch eine Einstellhülse 22, die in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist, und deren Lage auf dem Grundkörper 21 in den Fig. 1 und 2 wiedergegeben wird. Dadurch ergibt sich, daß die Einstellhülse 22 unterschiedliche Lagen auf dem Grundkörper 21 einnehmen kann. Es ist dabei sowohl eine Verstellung als auch eine Feststellung der Einstellhülse 22 auf dem Grundkörper 21 möglich. Die eine dieser Lagen der Einstellhülse 22 ist in der Fig. 1 wiedergegeben. In dieser Lage liegt der Bohrer 23 völlig in dem Innenraum der Einstellhülse 22. Demgegenüber ist in der Fig. 2 der Zeichnung eine der möglichen Arbeitslagen des Schälbohrers 23 wiedergegeben. In diesem Falle ragt die Spitze 46 und ein Teil der Kegelfläche des Schälbohrers 23 aus der Einstellhülse 22 hervor. Das Maß dieses Vorstandes bestimmt den Durchmesser der in einem Gehäuse zu schaffenden Öffnung.
Aus der Fig. 8 der Zeichnungen ergibt sich, daß die Einstellhülse 22 ein einstückiger Körper, vorzugsweise aus Kunststoff, ist, der aus mehreren Bereichen besteht, und zwar hat die Einstellhülse 22 ein vorderes Ende 34, welches als Hohlzylinder ausgebildet ist. Dieses vordere, freie Ende 34 geht über in einen länger bemessenen und durchmessermäßig größer gehaltenen Mittelteil 35, der wiederum als Hohlzylinder ausgebildet ist, um einen großen Aufnahmeraum zur Unterbringung des Bohrers 23 zu erhalten. Wie die Fig. 1 der Zeichnungen veranschaulicht, findet der Bohrer 23 in diesem Innenraum völlig Platz und steht nicht über die Stirnfläche 45 des vorderen Endes 34 der Einstellhülse 22 vor.
Am rückwärtigen Ende des Mittelteiles 35 geht dieser über Stege 37 in einen Endteil 36 über, der wiederum im Querschnitt gesehen im wesentlichen kreisförmig gestaltet ist. Zur Herstellung der Verbindung zwischen dem Mittelteil 35 und dem Endteil 36 dienen nur einige wenige Verbindungsstege 37. Auf diese Weise wird eine gewisse Elastizität des Endteiles 36 der Einstellhülse 22 erreicht. Beim Anbringen der Einstellhülse 22 am Grundkörper 21 wird die Einstellhülse über die Verlängerungen 27 des Grundkörpers 21 geschoben, soweit, bis die in Fig. 1 dargestellte Lage erreicht ist. In dieser Lage wirken die Anschläge 28 der Verlängerungen 27 des Grundkörpers mit Teilen der Einstellhülse 22 zusammen, derart, daß ein ungewolltes Abfallen der Einzelhülse 22 vom Grundkörper 21 vermieden wird.
Auf der Umfangsfläche des Mittelteiles 35 des Einstellkörpers 21 sind Abflachungen 40 vorgesehen; diese sind im gewählten Ausführungsbeispiel gruppenweise angeordnet. Die eine Gruppe der Abflachungen 40 liegt etwa in der Mitte des Mittelteiles 35, die zweite Gruppe der Abflachungen 40 ist dagegen zu dem einen Ende des Mittelteiles 35 hin versetzt. Diese Abflachungen 40 dienen dazu, ein ungewolltes Wegrollen der Vorrichtung 20 zu verhindern, wenn dieses bei seiner Nichtbenutzung auf einer Abstellfläche, wie einen Tisch, abgelegt wird.
Zur Vorrichtung 20 kann auch eine generell mit 48 bezeichnete Schutzkappe gehören, die in der Fig. 3 der Zeichnungen wiedergegeben ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Schutzkappe 48 auf den vorderen Bereich 34 der Einstellhülse 22 aufgesetzt. Die Verbindung erfolgt durch Verklemmen der genannten Teile. Es ist ersichtlich, daß es sich bei der Schutzkappe 48 um einen einstückigen, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten Körper handelt, der eine vordere Öffnung 50 aufweist, die in einen großen Innenraum 51 übergeht, der nach außen hin begrenzt wird durch einen Hohlzylinder 49. Das rückwärtige Ende der Schutzkappe 48 ist verschlossen.
Die Abmessungen der Schutzkappe 48 im ihrem vorderen Bereich sind so gestaltet, daß auch wahlweise ein Anbringen der Schutzkappe 48 auf dem rückwärtigen verbreiterten Bereich 25 des Grundkörpers 21 erfolgen kann. In diesem Falle ragt die Antriebskupplung 26 in den Innenraum 51 der Schutzkappe 48 hinein. Bei aufgesetzter Schutzkappe 48 ist dann die Antriebskupplung 26 abgedeckt und damit vor einer Beschädigung geschützt.
Die Mittel, mit denen eine Feststellung zwischen Grundkörper 21 und Einstellhülse 22 erfolgt, sind im vergrößerten Maßstab in den Fig. 11 und 12 wiedergegeben. Daraus ergibt sich folgendes:
An der Innenwand der Einstellhülse 22, und zwar im Bereich des Endteiles 36 liegend, ist mindestens ein Rastvorsprung 38 angebracht, der in die erwähnte Ausnehmung 29 des zylinderförmigen Bereiches 24 des Grundkörpers 21 eingreift. In der unwirksamen Lage, d. h. der Ruhelage, der beiden Teile gemäß der Fig. 11 liegt dieser Rastvorsprung 38 an der einen seitlichen Begrenzungswandung 31 der Ausnehmung 29 an. Eine Klemmfläche 39 der Einstellhülse 22 liegt in dieser Stellung im Bereich der Ausnehmung 29 des Grundkörpers 21, kommt also nicht mit der zugeordneten Klemmfläche 33 der Einstellhülse 22 in Wirkverbindung. Damit ist in dieser Stellung eine Relativbewegung - Längsverschiebung - zwischen den beiden Teilen möglich. Anders ist es dagegen bei der dargestellten Lage zwischen Grundkörper 21 und Einstellhülse 22 nach der Fig. 12 der Zeichnung. Hier ist eine Verdrehung der Einstellhülse 22 im Bezug auf den Grundkörper 21 um etwa 20° erfolgt. Dies hat zur Folge, daß der Rastvorsprung 38 nunmehr an der anderen Begrenzungswand 30 der Ausnehmung 29 anliegt. Ferner sind die beiden Klemmflächen 33 und 39 nunmehr miteinander in Wirkverbindung gekommen. Hierdurch wird ein Verklemmen zwischen dem Grundkörper 21 und der Einstellhülse 22 erreicht. Diese Verklemmung kann dadurch wieder aufgehoben werden, daß ein Rückwärtsverdrehen der Einstellhülse 22 aus der Lage nach der Fig. 12 in die Lage nach der Fig. 11 der Zeichnung erfolgt. Die beiden Klemmflächen 33 und 39 kommen dadurch wieder außer Wirkverbindung, so daß bei Bedarf eine Längsverschiebung der Einstellhülse 22 im Bezug auf den Grundkörper 21 erfolgen kann. Auf diese Weise hat der Benutzer der Vorrichtung 20 die Möglichkeit, eine Einstellung der Einstellhülse 22 im Bezug auf die Skala 44 des Grundkörpers 21 vorzunehmen, oder anders ausgedrückt, er kann die gegenseitige Lage zwischen Einstellhülse 22 und Grundkörper 21 bestimmen, und dadurch die Länge desjenigen Teiles des Schälbohrers 23 bestimmen, der aus der Öffnung der Einstellhülse 22 herausragt. Eine dieser Einstellmöglichkeiten ist in der Fig. 2 der Zeichnungen wiedergegeben. Dies bedeutet, daß in dieser Lage der Einstellhülse 22 in dem Gehäuse einer Hohlwanddose nur eine Öffnung mit einem verhältnismäßig kleinen Durchmesser erzeugt wird, eben weil nur ein relativ geringer Teil des Schälbohrers 23 aus der Einstellhülse 22 hervorragt.
Durch Verschieben der Einstellhülse 22 in Richtung auf das rückwärtige Ende 25 des Grundkörpers kann man dafür sorgen, daß ein durchmessermäßig größerer Teil des Kegelkörpers des Schälbohrers 23 aus der Einstellhülse 22 hervorragt. Vorteilhaft ist durch die erfindungsgemäße Ausbildung von Grundkörper 21 und Einstellhülse 22, daß ein Ver- und Feststellen dieser Teile möglich ist, ohne daß zusätzlich Mittel, wie Schrauben od. dgl., erforderlich sind.
Nachzutragen bleibt noch, daß - vergleiche dazu die Fig. 11 und 12 der Zeichnungen - seitlich neben der Klemmfläche 33 liegend eine weitere kleinere Ausnehmung 53 im Grundkörper 24 vorgesehen ist. In diese ragen in der Klemmlage nach der Fig. 12 Teile der Innenwand der Einstellhülse 22.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Dies gilt insbesondere für die Anzahl und Ausbildung der Ausnehmungen 29, die im zylinderförmigen Bereich 24 des Grundkörpers 21 angeordnet sind und auch für den Rastvorsprung 38 an der Einstellhülse 22, der mit diesen Ausnehmungen 29 des Grundkörpers 21 zusammenwirkt.
Die Klemmflächen 33 und 39 können in ihrer Gestalt und in ihren Abmessungen gegenüber dem dargestellten Ausführungsbeispiel variiert werden. Dies gilt ferner für die Ausbildung und Gestalt der Skala 44 oder der Skalen, die auf der Umfangsfläche des Grundkörpers 21 vorgesehen sind.
Nachzutragen bleibt noch, daß in Längsrichtung der Vorrichtung gesehen eine unterschiedliche Haftreibung der Einstellhülse (22) erzielt werden kann, was durch entsprechende Gestaltung der Klemmflächen ermöglicht wird.

Claims (18)

1. Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges für Öffnungen in Gehäusen, insbesondere zur Verwendung bei elektrischen Installationsgeräten, wie Dosen, Hohlwanddosen u. dgl., wobei der Bohrer Bestandteil eines Grundkörpers ist, an dem eine Einstellhülse drehbar und längsverschiebbar koaxial angeordnet ist und Feststellmittel zur Ein- und Feststellung der Lage der Einstellhülse gegenüber dem Grundkörper vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß Bereiche des Grundkörpers (21) und der Einstellhülse (22) unter Fortfall zusätzlicher Mittel und unter Vermeidung von Betätigungswerkzeugen selbst die zusammenwirkenden Feststellmittel in Form von Ausnehmungen (29), Rastvorsprüngen (38) und Klemmflächen (33, 39) bilden.
2. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellmittel bildenden Bereiche von Grundkörper (21) und Einstellhülse (22) als Klemmraste ausgebildet sind.
3. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (21) wenigstens eine in seiner Längsrichtung verlaufende Ausnehmung (29) aufweist, in die ein Rastvorsprung (38) der Einstellhülse (22) eingreift, und daß der Grundkörper (21) neben der Ausnehmung (29) liegend eine Klemmfläche (33) aufweist, die mit einer zugeordneten Klemmfläche (39) der Einstellhülse (22) in Wirkverbindung bringbar ist.
4. Bohrvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (29) seitliche Begrenzungswandungen (30 bzw. 31) aufweist, die mit Seitenwandungen des Rastvorsprunges (38) der Einstellhülse (22) derart zusammenwirken, daß das Maß der Verdrehbarkeit zwischen Grundkörper (21) und Einstellhülse (22) festgelegt ist.
5. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (21) einen zylinderförmigen Bereich (24) aufweist, der an seinem einen Ende in einen rückwärtigen, verbreiterten Bereich (25) übergeht, an dessen Stirnfläche eine Antriebskupplung (26) für einen Antrieb angeordnet ist.
6. Bohrvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (21) an seinem vorderen Ende wenigstens eine Verlängerung (27) aufweist, auf dessen Außenfläche ein Anschlag (28) angeordnet ist, der zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Trennung zwischen Grundkörper (21) und Einstellhülse (22) mit Bereichen der Einstellhülse (22) zusammenwirkt.
7. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (21) ein in seiner Längsrichtung verlaufendes Sackloch (41) aufweist, dessen vorderer Teil zur Unterbringung eines Verbindungszapfens (42) des Schälbohrers (23) dient.
8. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellhülse (22) ein vorderes hohlzylinderförmiges Ende (34) aufweist, welches in einen hohlzylinderförmigen Mittelteil (35) übergeht, an den sich ein Endteil (36) anschließt, dessen Innenwand die Rastvorsprünge (38) aufweist.
9. Bohrvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelteil (35) und das Endteil (36) der Einstellhülse (22) über Verbindungsstege (37) miteinander verbunden sind.
10. Bohrvorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch schmale Verbindungsstege (37), die durch Freiräume voneinander getrennt sind.
11. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Mittelteil (35) der Einstellhülse (22) Abflachungen (40) angeordnet sind.
12. Bohrvorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine gruppenweise Anordnung der Abflachungen (40) der Einstellhülse (22).
13. Bohrvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Gruppen der Abflachungen (40) in der Mitte des Mittelteiles (35) und die andere Gruppe am Ende des Mittelteiles (35) der Einstellhülse (22) angeordnet ist.
14. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebskupplung (26) ein separat hergestellter und nachträglich mit dem rückwärtigen Bereich (25) des Grundkörpers (21) verbindbarer Körper ist.
15. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorrichtung (20) eine Schutzkappe (48) zugeordnet ist, die wahlweise mit der Einstellhülse (22) oder mit dem Grundkörper (21) verbindbar ist.
16. Bohrvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (48) ein einstückiger Hohlkörper mit einem Innenraum (51) ist, der eine vordere Öffnung (50) aufweist, und dessen gegenüberliegende Seite verschlossen ist.
17. Bohrvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (48) wahlweise mit dem vorderen Ende (34) der Einstellhülse (22) oder mit dem rückwärtigen Bereich (25) des Grundkörpers (21) verbindbar ist.
18. Bohrvorrichtung nach den Ansprüchen 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkappe (48) kraftschlüssig mit der Antriebskupplung (26) verbindbar ist.
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