DE19725401C1 - Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges - Google Patents
Bohrvorrichtung mit Begrenzung des BohrwegesInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bohrvorrichtung mit Begrenzung des
Bohrweges für Öffnungen in Gehäusen, insbesondere zur Verwendung bei
elektrischen Installationsgeräten, wie Dosen, Hohlwanddosen od. dgl., wobei
der Bohrer Bestandteil eines Grundkörpers ist, an dem eine Einstellhülse
drehbar und längsverschiebbar koaxial angeordnet ist und Feststellmittel zur Ein- und
Feststellung der Lage der Einstellhülse gegenüber dem Grundkörper vorhanden
sind.
Elektrische Dosen, z. B. elektrische Hohlwanddosen, sind in zahlreichen
Ausführungsformen auf den Markt. Bekannte elektrische Hohlwanddosen haben
in ihrem Boden vielfach vorgeprägte Öffnungen. Diese Öffnungen werden
freigelegt, indem ein Durchstoßen von Bereichen des Bodens erfolgt. Bei
diesen bekannten Ausführungsformen von elektrischen Hohlwanddosen wird die
Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt, denn durch die erwähnten Vorprägungen
im Boden der Hohlwanddose ist die Luftdichtheit bzw. die Winddichtheit der
Hohlwanddose nicht gewährleistet.
Um hier Abhilfe zu schaffen, ist nach einem Vorschlag gemäß DE 196 09
709 A1 vorgeschlagen, einen Boden der Hohlwanddose als ein eine
geschlossene Außenfläche aufweisenden Faltboden auszubilden. Im Bereich
dieses Faltbodens wird auf vorgeprägte Einführungen für Leiter, Kabel od. dgl.
verzichtet. Vielmehr hat der Faltboden eine völlig geschlossene Außenfläche.
Diese wird erst dann unterbrochen, wenn durch den Benutzer der
Hohlwanddose mittels eines Gerätes eine Öffnung erzeugt wird, durch die dann
dichtend das Einführen eines Kabels, einer Leitung, eines Rohres od. dgl.
erfolgt. Um diese Öffnungen zu erzeugen, gibt es eine Bohrvorrichtung zur
Schaffung von Öffnungen. Bei dieser Vorrichtung nimmt ein Grundkörper
beispielsweise einen Schälbohrer auf, wobei am Grundkörper eine Einstellhülse
angeordnet ist, die im Bezug auf den Grundkörper drehbar und
längsverschiebbar angeordnet ist. Dabei sind Ver- und Feststellmittel
vorhanden, die die Ein- und Feststellung der Lage der Einstellhülse auf den
Grundkörper bewerkstelligen. An sich sind derartige Geräte vorteilhaft, weil
mit dem Schälbohrer dieser bekannten Vorrichtung in den Gehäusen der
Dosen, z. B. der Hohlwanddosen, Öffnungen mit unterschiedlich großem
Durchmesser erzeugt werden können. Das Erzeugen der Öffnungen erfolgt vom
Benutzer erst dann, wenn die Öffnungen benötigt werden. Durch Veränderung
der Lage der Einstellhülse auf dem Grundkörper kann der wirksam werdende,
kegelförmig gestaltete Schälbohrer eingestellt werden. Dabei ist es von
besonderem Vorteil, daß eine stufenlose Verstellung möglich ist. Insoweit
haben sich diese Geräte in der Praxis bewährt.
Auf der anderen Seite haben bekannte Ausführungsformen solcher Geräte zur
Schaffung von Öffnungen in Gehäusen noch den Nachteil, daß zusätzliche Ver-
und Feststellmittel erforderlich sind, um die gewünschte Läge der Einstellhülse
am Grundkörper zu erzielen. So gibt es eine Ausführungsform eines solchen
Gerätes, bei dem eine Art Klemmschelle benutzt wird, die mit einer Schraube
mit Mutter ausgerüstet ist. Mittels der Schraube und der Mutter kann die
vorgesehene Klemmschelle festgezogen oder gelockert werden. Dazu ist ein
Werkzeug, wie ein Schraubendreher, erforderlich. Nach der gewünschten
Lageverschiebung der Einstellhülse am Grundkörper kann dann ein Festziehen
der Schraube mit der Mutter erfolgen; damit läßt sich die Lage der
Einstellhülse fixieren. Bei Bedarf kann die Klemmkraft der Klemmschelle
aufgehoben werden; dadurch wird dem Benutzer die Möglichkeit gegeben, eine
Neueinstellung der Lage der Klemmschelle vorzunehmen.
Aus der DE 33 32 968 A1 ist eine Vorrichtung zur Begrenzung des Bohrweges
von rotierenden Zerspannungswerkzeugen bekannt, deren Grundkörper außer
dem Werkzeug - beispielsweise einem Schälbohrer - auch eine Einstellhülse
drehbar und verschiebbar aufnimmt. Dabei sind an Einstellhülse und
Grundkörper erste Arretierorgane zur Blockierung und Begrenzung der
Verschiebebewegung der Hülse und zweite Arretierorgane zur Blockierung der
Drehbewegung der Hülse gegenüber dem Grundkörper vorgesehen. Dabei
bestehen die ersten Arretierorgane aus einem am Grundkörper festgelegten
Stift, und aus einem Seitenausnehmungen aufweisenden Schlitz in der
Einstellhülse, während die zweiten Arretierorgane aus einer am Grundkörper
angeordneten federbelasteten Kugel und einer Vielzahl von in axialer Richtung
hintereinander angeordneten Bohrungen in der Einstellhülse bestehen. Dieser
sogenannte Kugelschnäpper vermag keine zufriedenstellende Arretierung zu
bewirken, insbesondere dann nicht, wenn nach mehrmaligem Gebrauch eine
Ermüdung der die Kugel belastenden Feder auftritt. Abgesehen davon, ist bei
dieser vorbekannten Lösung nur eine stufenweise Verstellung der Einstellhülse
am Grundkörper möglich.
Hier setzt die Erfindung ein. Sie will die vorerwähnten Vorteile bekannter
Vorrichtungen zur Schaffung von Öffnungen in Gehäusen beibehalten, wobei
eine stufenlose Verstellmöglichkeit vorhanden sein soll. Jedoch soll dies mit
einem geringen Aufwand erfolgen; insbesondere soll die Anzahl der
zusammenwirkenden Teile des Gerätes und damit benutzten Mittel zur
Verstellung und Feststellung verkleinert werden. Dies alles soll in
wirtschaftlicher Weise erfolgen.
Diese vorgenannte Aufgabe ist mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1
gelöst. Bei der bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, daß die die Feststellmittel bildenden Bereiche von
Grundkörper und Einstellhülse als Klemmraste ausgebildet sind.
Dabei ist ferner vorgesehen, daß der Grundkörper der Vorrichtung wenigstens
eine in seiner Längsrichtung verlaufende Ausnehmung aufweist, in die ein
Rastvorsprung der Einstellhülse eingreift, und daß der Grundkörper neben der
Ausnehmung liegend eine Klemmfläche hat, die mit einer zugeordneten
Klemmfläche der Einstellhülse in Wirkverbindung bringbar ist.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Vorrichtung hat gegenüber dem
Bekannten erhebliche Vorteile. Insbesondere kommen zusätzliche Mittel zur
Ver- und Feststellung, z. B. Schrauben und Muttern, ganz in Fortfall. Vielmehr
werden sowieso vorhandene Teile der Vorrichtung, nämlich der Grundkörper
und die Einstellhülse so ausgebildet, daß sie Bereiche aufweisen, die selbst eine
Feststellfunktion übernehmen können. Dadurch wird im Vergleich mit dem
Bekannten die Anzahl der vorhandenen Bauteile vermindert und eine
wirtschaftlichere Herstellung gewährleistet. Trotzdem ist nach wie vor eine
stufenlose Einstellung zwischen dem Grundkörper einerseits und der
Einstellhülse andererseits möglich. Die vom Benutzer eingestellte Lage kann
dann fixiert werden.
Es empfiehlt sich, die Ausnehmung des Grundkörpers seitliche
Begrenzungswandungen aufweisen zu lassen, die mit Seitenwandungen des
Rastvorsprunges der Einstellhülse derart zusammenwirken, daß das Maß der
Verdrehbarkeit zwischen Grundkörper und Einstellhülse festgelegt ist. Dies
bedeutet, daß der in die Ausnehmung des Grundkörpers eingreifende
Rastvorsprung verdreht werden kann, derart, daß er einmal an der einen und
zum anderen an der zweiten Begrenzungswandung der Ausnehmung anliegen
kann. In der einen Lage ist dann die Freigabestellung zwischen Grundkörper
und Einstellhülse erreicht, während in der anderen Lage die Klemmung wirksam
wird. Dies bedeutet, daß in der einen Endlage eine Relativverschiebung
zwischen Einstellhülse und Grundkörper möglich ist, während in der anderen
Endlage die vorher eingestellte Lage zwischen Einstellhülse und Grundkörper
fixiert wird. Die Breitenabmessungen der Ausnehmung im Grundkörper
bestimmen dabei das Maß der Verdrehbarkeit zwischen Grundkörper und
Einstellhülse. In der Regel genügt es, wenn eine Verdrehung zwischen 0 bis
20° erfolgen kann.
Es empfiehlt sich, den Grundkörper des Gerätes einen zylinderförmigen Bereich
aufweisen zu lassen, der an seinem einen Ende in einen rückwärtigen,
verbreiterten Bereich übergeht, an dessen Stirnfläche eine Antriebskupplung
für einen Antrieb angeordnet ist. Diese Antriebskupplung kann dazu benutzt
werden, das Gerät mit einem in der Praxis bekannten, z. B. motorischen Antrieb
zusammenwirken zu lassen. Es können dabei einschlägige, in der Praxis
bekannte und auf dem Markt befindliche Antriebseinrichtungen benutzt werden.
Diese haben bekanntlich eine Aufnahmekupplung, die in einfachster Weise mit
der Antriebskupplung verbunden werden kann. Das Kuppeln erfolgt durch
einfaches Zusammenstecken.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung weist der Grundkörper der
Vorrichtung an seinem vorderen Ende wenigstens eine Verlängerung auf. An der
Außenfläche dieser Verlängerung ist ein Anschlag angeordnet, der mit
Bereichen der Einstellhülse zusammenwirkt. Durch das Zusammenwirken des
Anschlages und der Teile der Einstellhülse wird eine unbeabsichtigte Trennung
zwischen dem Grundkörper und der Einstellhülse vermieden, d. h. es wird ein
unbeabsichtigtes Abfallen der Einstellhülse von dem Grundkörper der Vorrichtung
vermieden. Die Einstellhülse kann nicht verloren gehen.
Der Grundkörper hat ein in seiner Längsrichtung verlaufendes mittiges
Sackloch, dessen vorderer Teil zur Unterbringung eines Verbindungszapfens
des Schälbohrers benutzt wird. Dieser Verbindungszapfen des Schälbohrers greift in das
Sackloch ein. Es genügt in der Regel eine Klemmverbindung zwischen dem
Verbindungszapfen und den Begrenzungswandungen des Sackloches.
Gewünschtenfalls können aber auch andere in der Technik bekannte
Verbindungen benutzt werden, um die Lage des Schälbohrers am Grundkörper zu
fixieren.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung weist die Einstellhülse ein
vorderes, hohlzylinderförmiges Ende auf, welches in einen ebenfalls
hohlzylinderförmigen, länger bemessenen Mittelteil übergeht, an den sich dann
ein Endteil anschließt, dessen Innenwand die schon erwähnten Rastvorsprünge
aufweist, die mit mindestens einer Ausnehmung des Grundkörpers
zusammenwirken.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind das Mittelteil und das
Endteil der Einstellhülse nur über einige wenige schmale Verbindungsstege
miteinander verbunden. Diese Verbindungsstege sind durch Freiräume
voneinander getrennt. Auf diese Weise wird eine gewisse Elastizität des
rückwärtigen Endes der Einstellhülse erreicht.
Zweckmäßig ist es auch, auf den Mittelteil der Einstellhülse Abflachungen
anzuordnen. Durch derartige Abflachungen soll erreicht werden, daß beim
Ablegen des Gerätes zur Schaffung von Öffnungen im Gehäuse auf einem Tisch
od. dgl. ein Wegrollen des Gerätes auf der ebenen Auflagefläche erfolgt.
Vielmehr garantieren die Abflachungen eine Lagesicherung des abgelegten
Gerätes auf einer Fläche, z. B. einer Tischfläche.
Dabei empfiehlt es sich, eine gruppenweise Anordnung solcher Abflachungen
an der Einstellhülse vorzunehmen.
Dabei kann eine der Gruppen der Abflachungen in der Mitte des Mittelteiles
angeordnet sein, während die andere Gruppe zum Ende des Mittelteiles der
Einstellhülse verschoben ist. Durch diese unterschiedliche Anordnung der
Gruppen wird der Tatsache Rechnung getragen, daß der Schälbohrer unterschiedlich
weit aus der Einstellhülse herausragen kann, wodurch sich der Schwerpunkt
des Gesamtgerätes verlagert. Dadurch ist bei einem extrem weiten Herausragen
des Schälbohrers aus der Einstellhülse ein Kippen möglich.
Hinsichtlich der Ausbildung des Grundkörpers ergeben sich mehrere
Möglichkeiten, was die Anordnung der zugeordneten Antriebskupplung angeht.
Nach einem ersten Vorschlag der Erfindung ist die Antriebskupplung einstückig
mit dem Grundkörper gehalten, d. h. der Grundkörper bildet mit der
Antriebskupplung eine einstückige Baueinheit.
Bei einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, die
Antriebskupplung als separat hergestellten Körper auszubilden, der
nachträglich mit dem rückwärtigen Ende des Grundkörpers verbunden werden
kann. Die dabei benutzten Verbindungsmittel sind einschlägige, so daß auf die
Angabe von Einzelheiten verzichtet werden kann. Diese zweite Möglichkeit ist
zwar aufwendiger; dafür läßt sie aber die Wahl unterschiedlicher Werkstoffe
für Grundkörper und Antriebskupplung zu.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, der Vorrichtung
eine Schutzkappe zuzuordnen. Bei einer solchen Schutzkappe kann es sich um
einen einstückigen Hohlkörper handeln, der zweckmäßig einstückig aus einem
Kunststoff gefertigt ist. Ein solcher Hohlkörper hat einen großen Innenraum,
der in eine vordere Einführungsöffnung übergeht, während das dieser Öffnung
gegenüberliegende andere Ende verschlossen ist.
Die Schutzkappe kann dabei in unterschiedlicher Weise mit der Vorrichtung
verbunden werden. Nach einem ersten Vorschlag wird die Schutzkappe mit dem
vorderen Ende der Einstellhülse verbunden. Dies geschieht durch einfaches
Aufklemmen der Schutzkappe auf den vorderen Bereich der Einstellhülse. In
diesem Fall kann z. B. der aus der Einstellhülse vorragende Bereich des Schälbohrers
abgedeckt werden.
Bei der Alternativlösung ist demgegenüber vorgesehen, die Schutzkappe mit
dem rückwärtigen Ende des Grundkörpers zu verbinden; dies kann ebenfalls
durch Aufklemmen geschehen. Bei dieser Anbringung der Schutzkappe auf dem
Gerät wird die Antriebskupplung am rückwärtigen Ende abgedeckt und damit
vor Beschädigungen geschützt. Dabei ist auch vorgesehen, die Schutzkappe
kraftschlüssig mit der Antriebskupplung zu verbinden. In diesem Fall wirkt die
Schutzkappe als Handgriff zur Kraftübertragung.
In den Figuren der Zeichnungen ist die Erfindung in mehreren
Ausführungsbeispielen dargestellt, und zwar zeigen:
Fig. 1 im Längsschnitt eine erste Ausführungsform der Vorrichtung
in der Ruhelage seiner Einzelteile,
Fig. 2 ebenfalls im Längsschnitt eine der Fig. 1 entsprechende Darstel
lung der erfindungsgemäßen Ausführungsform der Vorrichtung in
einer seiner möglichen Arbeitslagen,
Fig. 3 in Ansicht die Ausführungsform der Vorrichtung nach den Fig. 1
und 2, vervollständigt durch eine aufgesetzte Schutzkappe in einer
der beiden möglichen Lagen dieser Schutzkappe auf dem Gerät,
Fig. 4 in Ansicht einen Grundkörper für die Vorrichtung nach den Fig. 1
und 2, in einstückiger Ausführung,
Fig. 5 eine Stirnansicht des Grundkörpers gemäß der Fig. 4 der
Zeichnungen,
Fig. 6 in vergrößerter Darstellung eine Ansicht, teilweise im Schnitt des
jenigen Teiles der Fig. 5, der mit VI gekennzeichnet ist,
Fig. 7 im Schnitt eine abgewandelte Ausführungsform des Grundkörpers
gemäß der Fig. 4 der Zeichnungen (zweistückige Ausführung),
Fig. 8 in Ansicht eine Einstellhülse der Vorrichtung nach den Fig. 1 und
2,
Fig. 9 eine Stirnansicht der Einstellhülse gemäß der Fig. 8,
Fig. 10 im vergrößerten Maßstab, in teilweise geschnittener Stirnansicht
die Einstellhülse nach der Fig. 9 gemäß dem Bereich X,
Fig. 11 im stark vergrößerten Maßstab und im Schnitt den Grundkörper
und die Einstellhülse der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 in der
unwirksamen Lage (der Freilage) der beiden Teile und
Fig. 12 eine der Fig. 11 entsprechende Schnittdarstellung der beiden Ge
räteteile, jedoch in der Klemmlage zwischen Einstellhülse und
Grundkörper (Arbeitslage).
Es sei zunächst erwähnt, daß in den Figuren der Zeichnungen nur diejenigen
Teile einer Vorrichtung zur Schaffung von Öffnungen in Gehäusen dargestellt
sind, die für das Verständnis der Erfindung Bedeutung haben. So fehlen
insbesondere Darstellungen über die Gehäuse von Dosen oder Hohlwanddosen,
in denen mit der Vorrichtung Öffnungen in dem Gehäuse erzeugt werden
sollen. Dabei gilt, daß in allen in der Praxis vorkommenden Gehäusen von
Dosen und Hohlwanddosen Öffnungen erzeugt werden können, und zwar
vorteilhaft mit unterschiedlichen Durchmessern. Die Durchmessergröße hängt
dabei von der Einstellung der Vorrichtung ab.
In der Ausführungsform nach den Fig. 1 und 2 ist die Vorrichtung generell mit
20 bezeichnet. Dazu gehört einmal ein Grundkörper 21 und eine auf diesem
Grundkörper 21 ver- und feststellbare Einstellhülse 22.
Der Grundkörper 21 ist im Detail in den Fig. 4 bis 6 wiedergegeben. Danach
folgt, daß bei dieser Ausführungsform der Grundkörper 21 ein einstückiger
Körper ist, der einen zylinderförmigen Bereich 24 aufweist, welcher an seinem
einen Ende in einen rückwärtigen, verbreiterten Bereich 25 übergeht, an den
sich am äußersten freien Ende eine Antriebskupplung 26 anschließt. Mit Hilfe
dieser Antriebskupplung 26 erfolgt in grundsätzlich bekannter Weise der
Antrieb der Vorrichtung 20. Als Antriebsmittel können auf dem Markt
befindliche, also grundsätzlich bekannte Antriebsapparate eingesetzt werden,
so daß auf die Darstellung dieser Apparate verzichtet wird.
Auf der Umfangsfläche des zylinderförmigen Bereiches 24 des Grundkörpers 21
sind mehrere, z. B. zwei diametral gegenüberliegende Ausnehmungen 29
angebracht, die in Längsrichtung des zylinderförmigen Bereiches 24 verlaufen.
In der Fig. 6 der Zeichnungen ist am besten zu erkennen, daß jede Ausnehmung
29 im Querschnitt gesehen etwa U-förmig gestaltet ist. Die beiden seitlichen
Begrenzungswandungen 30 und 31 dieser Ausnehmung 29 schließen zwischen
sich einen Boden 32 ein.
Wie die Fig. 3 veranschaulicht, wird die Umfangsfläche des zylinderförmigen
Bereiches 24 des Grundkörpers 21 zum Anbringen mindestens einer Skala 44
benutzt. Durch Benutzung einer solchen Skala 44 ist die genaue Lage der
Einstellhülse 22 auf dem zylinderförmigen Bereich des Grundkörpers 21
ablesbar; damit kann der Benutzer feststellen, welchen Durchmesser die zu
erzeugende Öffnung im Gehäuse der Dose od. dgl. bekommt.
Am vorderen freien Ende hat der Grundkörper 21 mehrere, vorzugsweise zwei
Verlängerungen 27. Jede Verlängerung 27 hat im Bereich ihres vorderen freien
Endes einen Anschlag 28, der in noch zu schildernder Weise mit Teilen der
Einstellhülse 22 zusammenwirken kann, um ein ungewolltes Abfallen der
Einstellhülse 22 vom Grundkörper 21 der Vorrichtung 20 zu verhindern.
Wie die Fig. 1 und 2 der Zeichnungen am besten erkennen lassen, gehört zu
dem Grundkörper 21 ein generell mit 23 bezeichneter Schälbohrer.
Bei diesem Schälbohrer 23 handelt es sich um ein
handelsübliches Arbeitswerkzeug, das einen kegeligen Hauptkörper aufweist,
der an seinem einen (rückwärtigen) Ende in einen durchmessermäßig
verkleinerten Verbindungszapfen 42 übergeht, der in ein Sackloch 41 des
Grundkörpers 21 eingreift. Zur Erzielung einer stabilen Verbindung zwischen
dem Verbindungszapfen 42 einerseits und den Wandteilen des Sackloches 41
können grundsätzlich bekannte technische Mittel benutzt werden; im
einfachsten Falle genügt eine Klemmhalterung des Verbindungszapfens 42 im
Sackloch 41.
Auf der dem Verbindungszapfen 42 gegenüberliegenden anderen Seite läuft der
Schälbohrer 23 in eine Spitze 46 aus. Diese wird beim bestimmungsgemäßen
Gebrauch der Vorrichtung 20 auf die Außenfläche einer Dose, z. B. einer
Hohlwanddose, aufgesetzt mit dem Ziel, in den Gehäusewandungen der
Hohlwanddose eine Öffnung mit einem vorbestimmten Durchmesser zu
erzeugen.
Im übrigen kann der handelsübliche Schälbohrer 23 in grundsätzlich bekannter
Weise mehrere, in Achsrichtung verlaufende Vertiefungen 47 auf seiner
Außenfläche aufweisen. Durch diese Vertiefungen werden in ebenfalls
grundsätzlich bekannter Weise Arbeitsflächen geschaffen, die die Bildung von
Öffnungen in der Umfangsfläche einer Dose ermöglichen. Die Ausbildung bzw.
die Gestalt solcher Vertiefungen ist bekannt, so daß auf die Angabe von
Einzelheiten verzichtet werden kann.
Nachzutragen bleibt noch, daß der rückwärtige verbreiterte Bereich 25 des
Grundkörpers 21 mit abgeflachten Bereichen 52 ausgerüstet ist. Diese sind in
regelmäßiger Anordnung vorgesehen und bevorzugt untereinander gleich
gestaltet.
Die Ausführungsform des Grundkörpers 21 nach der Fig. 4 unterscheidet sich
von der abgewandelten Ausführungsform nach der Fig. 7 der Zeichnungen
dadurch, daß die vorgesehene Antriebskupplung 26 bei der Ausführungsform
nach der Fig. 4 einstückig mit dem Grundkörper gehalten ist, während diese
Antriebskupplung 26 gemäß der Fig. 7 gesondert hergestellt und dann
nachträglich mit dem rückwärtigen verbreiterten Bereich 25 des Grundkörpers
21 verbunden wird. Dazu können bekannte Verfahren eingesetzt werden.
Zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung 20 gehört auch eine Einstellhülse 22,
die in den Fig. 8 und 9 dargestellt ist, und deren Lage auf dem Grundkörper 21
in den Fig. 1 und 2 wiedergegeben wird. Dadurch ergibt sich, daß die
Einstellhülse 22 unterschiedliche Lagen auf dem Grundkörper 21 einnehmen
kann. Es ist dabei sowohl eine Verstellung als auch eine Feststellung der
Einstellhülse 22 auf dem Grundkörper 21 möglich. Die eine dieser Lagen der
Einstellhülse 22 ist in der Fig. 1 wiedergegeben. In dieser Lage liegt der
Bohrer 23 völlig in dem Innenraum der Einstellhülse 22. Demgegenüber ist in
der Fig. 2 der Zeichnung eine der möglichen Arbeitslagen des Schälbohrers 23
wiedergegeben. In diesem Falle ragt die Spitze 46 und ein Teil der Kegelfläche
des Schälbohrers 23 aus der Einstellhülse 22 hervor. Das Maß dieses Vorstandes
bestimmt den Durchmesser der in einem Gehäuse zu schaffenden Öffnung.
Aus der Fig. 8 der Zeichnungen ergibt sich, daß die Einstellhülse 22 ein
einstückiger Körper, vorzugsweise aus Kunststoff, ist, der aus mehreren
Bereichen besteht, und zwar hat die Einstellhülse 22 ein vorderes Ende 34,
welches als Hohlzylinder ausgebildet ist. Dieses vordere, freie Ende 34 geht
über in einen länger bemessenen und durchmessermäßig größer gehaltenen
Mittelteil 35, der wiederum als Hohlzylinder ausgebildet ist, um einen großen
Aufnahmeraum zur Unterbringung des Bohrers 23 zu erhalten. Wie die Fig. 1
der Zeichnungen veranschaulicht, findet der Bohrer 23 in diesem Innenraum
völlig Platz und steht nicht über die Stirnfläche 45 des vorderen Endes 34 der
Einstellhülse 22 vor.
Am rückwärtigen Ende des Mittelteiles 35 geht dieser über Stege 37 in einen
Endteil 36 über, der wiederum im Querschnitt gesehen im wesentlichen
kreisförmig gestaltet ist. Zur Herstellung der Verbindung zwischen dem
Mittelteil 35 und dem Endteil 36 dienen nur einige wenige Verbindungsstege
37. Auf diese Weise wird eine gewisse Elastizität des Endteiles 36 der
Einstellhülse 22 erreicht. Beim Anbringen der Einstellhülse 22 am Grundkörper
21 wird die Einstellhülse über die Verlängerungen 27 des Grundkörpers 21
geschoben, soweit, bis die in Fig. 1 dargestellte Lage erreicht ist. In dieser
Lage wirken die Anschläge 28 der Verlängerungen 27 des Grundkörpers mit
Teilen der Einstellhülse 22 zusammen, derart, daß ein ungewolltes Abfallen der
Einzelhülse 22 vom Grundkörper 21 vermieden wird.
Auf der Umfangsfläche des Mittelteiles 35 des Einstellkörpers 21 sind
Abflachungen 40 vorgesehen; diese sind im gewählten Ausführungsbeispiel
gruppenweise angeordnet. Die eine Gruppe der Abflachungen 40 liegt etwa in
der Mitte des Mittelteiles 35, die zweite Gruppe der Abflachungen 40 ist
dagegen zu dem einen Ende des Mittelteiles 35 hin versetzt. Diese
Abflachungen 40 dienen dazu, ein ungewolltes Wegrollen der Vorrichtung 20 zu
verhindern, wenn dieses bei seiner Nichtbenutzung auf einer Abstellfläche, wie
einen Tisch, abgelegt wird.
Zur Vorrichtung 20 kann auch eine generell mit 48 bezeichnete Schutzkappe
gehören, die in der Fig. 3 der Zeichnungen wiedergegeben ist. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Schutzkappe 48 auf den vorderen Bereich 34 der
Einstellhülse 22 aufgesetzt. Die Verbindung erfolgt durch Verklemmen der
genannten Teile. Es ist ersichtlich, daß es sich bei der Schutzkappe 48 um
einen einstückigen, vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten Körper handelt,
der eine vordere Öffnung 50 aufweist, die in einen großen Innenraum 51
übergeht, der nach außen hin begrenzt wird durch einen Hohlzylinder 49. Das
rückwärtige Ende der Schutzkappe 48 ist verschlossen.
Die Abmessungen der Schutzkappe 48 im ihrem vorderen Bereich sind so
gestaltet, daß auch wahlweise ein Anbringen der Schutzkappe 48 auf dem
rückwärtigen verbreiterten Bereich 25 des Grundkörpers 21 erfolgen kann. In
diesem Falle ragt die Antriebskupplung 26 in den Innenraum 51 der
Schutzkappe 48 hinein. Bei aufgesetzter Schutzkappe 48 ist dann die
Antriebskupplung 26 abgedeckt und damit vor einer Beschädigung geschützt.
Die Mittel, mit denen eine Feststellung zwischen Grundkörper 21 und
Einstellhülse 22 erfolgt, sind im vergrößerten Maßstab in den Fig. 11 und 12
wiedergegeben. Daraus ergibt sich folgendes:
An der Innenwand der Einstellhülse 22, und zwar im Bereich des Endteiles 36
liegend, ist mindestens ein Rastvorsprung 38 angebracht, der in die erwähnte
Ausnehmung 29 des zylinderförmigen Bereiches 24 des Grundkörpers 21
eingreift. In der unwirksamen Lage, d. h. der Ruhelage, der beiden Teile gemäß
der Fig. 11 liegt dieser Rastvorsprung 38 an der einen seitlichen
Begrenzungswandung 31 der Ausnehmung 29 an. Eine Klemmfläche 39 der
Einstellhülse 22 liegt in dieser Stellung im Bereich der Ausnehmung 29 des
Grundkörpers 21, kommt also nicht mit der zugeordneten Klemmfläche 33 der
Einstellhülse 22 in Wirkverbindung. Damit ist in dieser Stellung eine
Relativbewegung - Längsverschiebung - zwischen den beiden Teilen möglich.
Anders ist es dagegen bei der dargestellten Lage zwischen Grundkörper 21 und
Einstellhülse 22 nach der Fig. 12 der Zeichnung. Hier ist eine Verdrehung der
Einstellhülse 22 im Bezug auf den Grundkörper 21 um etwa 20° erfolgt. Dies
hat zur Folge, daß der Rastvorsprung 38 nunmehr an der anderen
Begrenzungswand 30 der Ausnehmung 29 anliegt. Ferner sind die beiden
Klemmflächen 33 und 39 nunmehr miteinander in Wirkverbindung gekommen.
Hierdurch wird ein Verklemmen zwischen dem Grundkörper 21 und der
Einstellhülse 22 erreicht. Diese Verklemmung kann dadurch wieder aufgehoben
werden, daß ein Rückwärtsverdrehen der Einstellhülse 22 aus der Lage nach
der Fig. 12 in die Lage nach der Fig. 11 der Zeichnung erfolgt. Die beiden
Klemmflächen 33 und 39 kommen dadurch wieder außer Wirkverbindung, so
daß bei Bedarf eine Längsverschiebung der Einstellhülse 22 im Bezug auf den
Grundkörper 21 erfolgen kann. Auf diese Weise hat der Benutzer der Vorrichtung
20 die Möglichkeit, eine Einstellung der Einstellhülse 22 im Bezug auf die
Skala 44 des Grundkörpers 21 vorzunehmen, oder anders ausgedrückt, er kann
die gegenseitige Lage zwischen Einstellhülse 22 und Grundkörper 21
bestimmen, und dadurch die Länge desjenigen Teiles des Schälbohrers 23
bestimmen, der aus der Öffnung der Einstellhülse 22 herausragt. Eine dieser
Einstellmöglichkeiten ist in der Fig. 2 der Zeichnungen wiedergegeben. Dies
bedeutet, daß in dieser Lage der Einstellhülse 22 in dem Gehäuse einer
Hohlwanddose nur eine Öffnung mit einem verhältnismäßig kleinen
Durchmesser erzeugt wird, eben weil nur ein relativ geringer Teil des Schälbohrers
23 aus der Einstellhülse 22 hervorragt.
Durch Verschieben der Einstellhülse 22 in Richtung auf das rückwärtige Ende
25 des Grundkörpers kann man dafür sorgen, daß ein durchmessermäßig
größerer Teil des Kegelkörpers des Schälbohrers 23 aus der Einstellhülse 22
hervorragt. Vorteilhaft ist durch die erfindungsgemäße Ausbildung von
Grundkörper 21 und Einstellhülse 22, daß ein Ver- und Feststellen dieser Teile
möglich ist, ohne daß zusätzlich Mittel, wie Schrauben od. dgl., erforderlich
sind.
Nachzutragen bleibt noch, daß - vergleiche dazu die Fig. 11 und 12 der
Zeichnungen - seitlich neben der Klemmfläche 33 liegend eine weitere kleinere
Ausnehmung 53 im Grundkörper 24 vorgesehen ist. In diese ragen in der
Klemmlage nach der Fig. 12 Teile der Innenwand der Einstellhülse 22.
Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungen nur beispielsweise
Verwirklichungen der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr
sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Dies
gilt insbesondere für die Anzahl und Ausbildung der Ausnehmungen 29, die im
zylinderförmigen Bereich 24 des Grundkörpers 21 angeordnet sind und auch
für den Rastvorsprung 38 an der Einstellhülse 22, der mit diesen
Ausnehmungen 29 des Grundkörpers 21 zusammenwirkt.
Die Klemmflächen 33 und 39 können in ihrer Gestalt und in ihren Abmessungen
gegenüber dem dargestellten Ausführungsbeispiel variiert werden. Dies gilt
ferner für die Ausbildung und Gestalt der Skala 44 oder der Skalen, die auf der
Umfangsfläche des Grundkörpers 21 vorgesehen sind.
Nachzutragen bleibt noch, daß in Längsrichtung der Vorrichtung gesehen eine
unterschiedliche Haftreibung der Einstellhülse (22) erzielt werden kann, was
durch entsprechende Gestaltung der Klemmflächen ermöglicht wird.
Claims (18)
1. Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges für Öffnungen in
Gehäusen, insbesondere zur Verwendung bei elektrischen
Installationsgeräten, wie Dosen, Hohlwanddosen u. dgl., wobei der Bohrer
Bestandteil eines Grundkörpers ist, an dem eine Einstellhülse drehbar und
längsverschiebbar koaxial angeordnet ist und Feststellmittel zur Ein- und
Feststellung der Lage der Einstellhülse gegenüber dem Grundkörper
vorhanden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß Bereiche des Grundkörpers (21) und der Einstellhülse (22) unter
Fortfall zusätzlicher Mittel und unter Vermeidung von
Betätigungswerkzeugen selbst die zusammenwirkenden Feststellmittel in
Form von Ausnehmungen (29), Rastvorsprüngen (38) und Klemmflächen
(33, 39) bilden.
2. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feststellmittel bildenden Bereiche von Grundkörper (21) und Einstellhülse
(22) als Klemmraste ausgebildet sind.
3. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Grundkörper (21) wenigstens eine in seiner Längsrichtung verlaufende
Ausnehmung (29) aufweist, in die ein Rastvorsprung (38) der Einstellhülse
(22) eingreift, und daß der Grundkörper (21) neben der Ausnehmung (29)
liegend eine Klemmfläche (33) aufweist, die mit einer zugeordneten
Klemmfläche (39) der Einstellhülse (22) in Wirkverbindung bringbar ist.
4. Bohrvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmung (29) seitliche Begrenzungswandungen (30 bzw. 31) aufweist,
die mit Seitenwandungen des Rastvorsprunges (38) der Einstellhülse (22)
derart zusammenwirken, daß das Maß der Verdrehbarkeit zwischen
Grundkörper (21) und Einstellhülse (22) festgelegt ist.
5. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Grundkörper (21) einen zylinderförmigen Bereich
(24) aufweist, der an seinem einen Ende in einen rückwärtigen,
verbreiterten Bereich (25) übergeht, an dessen Stirnfläche eine
Antriebskupplung (26) für einen Antrieb angeordnet ist.
6. Bohrvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Grundkörper (21) an seinem vorderen Ende wenigstens eine Verlängerung
(27) aufweist, auf dessen Außenfläche ein Anschlag (28) angeordnet ist,
der zur Vermeidung einer unbeabsichtigten Trennung zwischen
Grundkörper (21) und Einstellhülse (22) mit Bereichen der Einstellhülse
(22) zusammenwirkt.
7. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Grundkörper (21) ein in seiner Längsrichtung
verlaufendes Sackloch (41) aufweist, dessen vorderer Teil zur
Unterbringung eines Verbindungszapfens (42) des Schälbohrers (23) dient.
8. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einstellhülse (22) ein vorderes
hohlzylinderförmiges Ende (34) aufweist, welches in einen
hohlzylinderförmigen Mittelteil (35) übergeht, an den sich ein Endteil (36)
anschließt, dessen Innenwand die Rastvorsprünge (38) aufweist.
9. Bohrvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mittelteil (35) und das Endteil (36) der Einstellhülse (22) über
Verbindungsstege (37) miteinander verbunden sind.
10. Bohrvorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch schmale
Verbindungsstege (37), die durch Freiräume voneinander getrennt sind.
11. Bohrvorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Mittelteil (35) der Einstellhülse (22)
Abflachungen (40) angeordnet sind.
12. Bohrvorrichtung nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine
gruppenweise Anordnung der Abflachungen (40) der Einstellhülse (22).
13. Bohrvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine der
Gruppen der Abflachungen (40) in der Mitte des Mittelteiles (35) und die
andere Gruppe am Ende des Mittelteiles (35) der Einstellhülse (22)
angeordnet ist.
14. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebskupplung (26) ein separat hergestellter
und nachträglich mit dem rückwärtigen Bereich (25) des Grundkörpers
(21) verbindbarer Körper ist.
15. Bohrvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vorrichtung (20) eine Schutzkappe (48)
zugeordnet ist, die wahlweise mit der Einstellhülse (22) oder mit dem
Grundkörper (21) verbindbar ist.
16. Bohrvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schutzkappe (48) ein einstückiger Hohlkörper mit einem Innenraum (51)
ist, der eine vordere Öffnung (50) aufweist, und dessen gegenüberliegende
Seite verschlossen ist.
17. Bohrvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schutzkappe (48) wahlweise mit dem vorderen Ende (34) der
Einstellhülse (22) oder mit dem rückwärtigen Bereich (25) des
Grundkörpers (21) verbindbar ist.
18. Bohrvorrichtung nach den Ansprüchen 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzkappe (48) kraftschlüssig mit der Antriebskupplung (26)
verbindbar ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997125401 DE19725401C1 (de) | 1997-06-17 | 1997-06-17 | Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1997125401 DE19725401C1 (de) | 1997-06-17 | 1997-06-17 | Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19725401C1 true DE19725401C1 (de) | 1999-02-25 |
Family
ID=7832620
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1997125401 Expired - Fee Related DE19725401C1 (de) | 1997-06-17 | 1997-06-17 | Bohrvorrichtung mit Begrenzung des Bohrweges |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19725401C1 (de) |
Cited By (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US7771143B2 (en) * | 2006-03-03 | 2010-08-10 | Warsaw Orthopedic, Inc | Drill bit assembly with adjustable drill stop sleeve |
US8662801B2 (en) | 2009-02-24 | 2014-03-04 | Black & Decker Inc. | Depth gauge for drill bit |
US8721234B2 (en) | 2009-02-24 | 2014-05-13 | Black & Decker Inc. | Depth gauge for drill bit |
US8740513B2 (en) | 2009-02-24 | 2014-06-03 | Black & Decker Inc. | Dust collector for use with drill bit or drill bit depth stop |
Citations (2)
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DE3332968A1 (de) * | 1982-09-20 | 1984-03-22 | Hans Bonaduz Bieler | Anschlag- und fuehrungsvorrichtung |
DE19609709A1 (de) * | 1996-03-13 | 1997-09-18 | Kaiser Gmbh & Co Kg | Elektrische Hohlwanddose |
-
1997
- 1997-06-17 DE DE1997125401 patent/DE19725401C1/de not_active Expired - Fee Related
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