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DE19721057B4 - Faltbarer kartenförmiger Datenträger - Google Patents

Faltbarer kartenförmiger Datenträger Download PDF

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DE19721057B4 DE1997121057 DE19721057A DE19721057B4 DE 19721057 B4 DE19721057 B4 DE 19721057B4 DE 1997121057 DE1997121057 DE 1997121057 DE 19721057 A DE19721057 A DE 19721057A DE 19721057 B4 DE19721057 B4 DE 19721057B4
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Abstract

Kartenförmiger Datenträger (1) mit mindestens zwei Kartenelementen (2, 3), wobei benachbarte Kartenelemente jeweils an aneinandergrenzenden Seiten gelenkig miteinander verbunden sind und zumindest ein Kartenelement einen integrierten Schaltkreis (6) mit einem Mikroprozessor und verschiedenen Speicherbereichen aufweist, wobei zumindest ein Kartenelement (2) eine elektrische Verbindung (5) zu einem weiteren Kartenelement (3) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen kartenförmigen Datenträger, der aus mindestens zwei Kartenelementen besteht, wobei benachbarte Kartenelemente jeweils an aneinandergrenzenden Seiten gelenkig miteinander verbunden sind und zumindest ein Kartenelement einen integrierten Schaltkreis aufweist.
  • Kartenförmige Datenträger sind aus verschiedenen Anwendungsgebieten bekannt. Sie werden beispielsweise als Ausweiskarten, Bankkarten, Krankenversicherungskarten oder Telefonkarten ausgeführt, wobei diese Aufzählung bei weitem nicht abschließend ist. Entsprechend ihrer Verwendung werden die Datenträger mit unterschiedlichen Elementen versehen und es wird Platz für visuell erfaßbare Informationen freigehalten.
  • In der Regel verfügen beispielsweise Bankkarten über einen Magnetstreifen als maschinenlesbaren Informationsträger, über einen Unterschriftsstreifen und ein Hologramm, das als Sicherheitselement dient sowie über genügend freien Platz, auf dem in Klarschrift der Name des Karteninhabers und des Geldinstituts sowie weitere relevante Informationen aufgedruckt sind.
  • Telefonkarten sind üblicherweise mit einem elektronischen Speichermodul versehen, das an einer durch Norm festgesetzten Stelle der auch im übrigen normierten Karte plaziert ist. Der übrige Platz steht für grafische Gestaltung, Werbung oder ähnliches zur Verfügung.
  • Um für zusätzliche Informationen, welche lesbar auf der Karte aufgedruckt sein sollen, Platz zu gewinnen, ist es beispielsweise aus der internationalen Patentanmeldung WO 94/00335 bzw. der korrespondierenden US-PS 5,308,121 bekannt, eine Kredit-/oder Servicekarte mit erweitertem Oberflächenbereich vor zusehen. Diese Erweiterung der Oberfläche wird erreicht, indem die Karte aus mindestens zwei Kartenelementen besteht, welche durch ein Gelenk miteinander verbunden sind und über Arretierungsmittel verfügen, welche die Kartenelemente im geschlossenen Zustand zusammenhalten. Durch die Vergrößerung der Kartenoberfläche wird erreicht, daß insbesondere bei einer Mehrfachnutzung des Datenträgers, beispielsweise als Kreditkarte und Mitgliedskarte und/oder Telefonkarte usw., genügend Platz für druckbare Information, wie z. B. Service-Telefonnummern oder ähnliches vorhanden ist.
  • Aus der EP-PS 0 296154 ist eine medizinische Datenkarte bekannt, welche vier Kartenelemente aufweist, die aus einem integralen Stück eines Plastikmaterials gebildet werden. Diese Kartenelemente sind durch bewegliche Falze verbunden. Es soll möglich sein, diese Karte mit sich zu tragen, wobei die Karte die kompletten medizinischen Daten und andere Daten, welche den Datenträger betreffen, enthalten soll. Auf dieser Karte soll insbesondere die Krankheitsgeschichte des Patienten sowie gegebenenfalls ein mikroverfilmtes Elektrokardiogramm enthalten sein. Dadurch, daß die Karte aus vier Kartenelementen aufgebaut ist, welche faltbar miteinander verbunden sind, ergibt sich die vierfache Kartenoberfläche, auf der entsprechend die vierfache Information untergebracht werden kann.
  • Aus der US-PS 4,849,617 ist eine faltbare IC-Karte bekannt. Bei dieser IC-Karte sind deformierbare Gelenkvorrichtungen vorgesehen, so daß die Karte in der Mitte gefaltet werden kann. Durch diese Faltung soll erreicht werden, daß zum einen durch die verringerte Größe die Karte einfacher getragen werden kann und zum anderen die Kontakte in der gefalteten Position nicht von außen berührbar sind, so daß statische Entladungen, welche den Schaltkreis zerstören könnten, nicht möglich sind. Derartige Karten weisen zwar den Vorteil auf, daß der integrierte Schaltkreis im gefalteten Zustand geschützt angeordnet ist, es wird jedoch nicht mehr Platz für zusätzliche, auf der Kartenoberfläche druckbare Information geschaffen. Die einzige Möglichkeit mehr Information auf dieser Karte unterzubringen, besteht darin, einen integrierten Schaltkreis mit mehr Speicherplätzen vorzusehen.
  • Faltbare, kartenförmige Datenträger, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, dienen lediglich zum Schutz empfindlicher elektronischer Bauteile vor Zerstörung oder der Erhöhung der Informationsfläche hinsichtlich drucktechnisch dargestellter Information auf der Kartenoberfläche.
  • Aus der WO 96/27203 sind weiterhin Tastaturen bekannt, deren einzelne Tasten mechanisch und elektrisch flexibel miteinander verbunden sind.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, faltbare kartenförmige Datenträger anzugeben, die sowohl für druckbare Information, als auch für funktionelle Elemente eine vergrößerte Oberfläche aufweisen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der faltbare, kartenförmige Datenträger gemäß der Erfindung weist eine elektrische Verbindung auf, die von einem Kartenelement zu einem weiteren Kartenelement führt. Mit dem erfindungsgemäßen Datenträger wird die Möglich keit geschaffen, multifunktionale Ausstattungs – und Anwendungsmöglichkeiten auf einem Datenträger vorzusehen.
  • Die elektrische Verbindung kann in vorteilhafter Weise aus flexiblen Leiterbahnen bestehen, die auch bei häufiger Verwendung der Karte, insbesondere beim Auf- und Zuklappen der Karte nicht brechen und somit die elektrischen Signale sicher leiten.
  • Vorzugsweise sind die flexiblen Leiterbahnen innerhalb der gelenkigen Verbindungen angeordnet, so daß sie beidseitig von Kartenmaterial umge ben sind, wodurch ein zusätzlicher Schutz vor unbeabsichtigtem Abknicken gegeben ist.
  • Die elektrische Verbindung kann alternativ oder zusätzlich auch in Form von elektrischen Kontaktelementen ausgebildet sein, welche auf den Kartenelementen derart angeordnet sind, daß sie sich im zusammengeklappten Zustand der Kartenelemente berühren und somit eine elektrische Verbindung herstellen. Damit können in vorteilhafter Weise bestimmte Funktionsgruppen nur bei gefalteter Karte in den funktionsfähigen Zustand versetzt werden.
  • Es kann auch ein Micro-Schalter vorgesehen werden, der bei gefalteter Karte betätigt wird und bestimmte Funktionsgruppen außer Betrieb bzw. in Betrieb setzt.
  • Im weiteren ist es möglich, eine Datenübertragung von einer Kartenseite zur anderen durch eine leitungsungebundene, beispielsweise eine induktive oder optische Kopplung vorzusehen.
  • Eine Erhöhung der Kartensicherheit ergibt sich durch die Anordnung von Sicherheitsmerkmalen auf verschiedenen Kartenelementen, die sich ergänzen. Die Sicherheitsmerkmale können durch einen Schriftzug, ein Bild oder sonstige Merkmale realisiert sein. Durch die erforderliche Genauigkeit in der Lage der einzelnen Teile des Sicherheitsmerkmals ist eine hohe Fälschungssicherheit gegeben.
  • Im weiteren hat es sich als vorteilhaft erwiesen, besonders empfindliche Elemente, insbesondere den integrierten Schaltkreis, derart auf dem Daten träger anzuordnen, daß sie beim Zusammenklappen der Kartenelemente verdeckt sind.
  • In vorteilhafter Weise ist der zusammenklappbare Datenträger hinsichtlich seiner Abmessungen vorzugsweise so ausgeführt, daß bezüglich Abmessungen und Plazierung zumindest ein Kartenelement Maße aufweist, die den Normmaßen für kartenförmige Datenträger entsprechen. Damit ist gewährleistet, daß die erfindungsgemäßen Datenträger kompatibel zu bestehenden Normen sind. Der kartenförmige Datenträger kann im übrigen auch so ausgeführt sein, daß er im geschlossenen Zustand bezüglich der Abmessungen und Plazierung von Funktionselementen, beispielsweise des Kontaktfeldes, die entsprechend der Norm vorgegebenen Maße aufweist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die einzelnen Kartenelemente Verschlußelemente aufweisen, die diese Kartenelemente im geschlossenen Zustand sicher zusammenhalten. Ein versehentliches Öffnen der Karte und damit ein unbeabsichtigtes Freigeben von gesperrten Funktionen wird dadurch verhindert.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der 1 bis 6 näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen kartenförmigen Datenträger, bestehend aus zwei Kartenelementen in Vorderansicht (1a) und Rückansicht (1b),
  • 2 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Datenträgers,
  • 3 einen erfindungsgemäßen Datenträger in Seitenansicht,
  • 4 eine Seitenansicht des aufgeklappten kartenförmigen Datenträgers im Betrieb,
  • 5 eine Ausbildung von Antennenspulen zur drahtlosen Datenübertragung,
  • 6 ein Lasermerkmal mit und ohne Linsenstruktur.
  • Die 1a zeigt einen kartenförmigen Datenträger 1, bestehend aus den beiden Kartenelementen 2 und 3. Bei der in dieser Fig. dargestellten Ausführungsform sind die beiden Kartenelemente 2 und 3 an der Schmalseite gelenkig miteinander verbunden. Das Kartenelement 2 enthält einen integrierten Schaltkreis 6, ein Fotofeld 7 sowie ein Feld 9, in dem beispielsweise mittels Hochprägung die Kartennummer angegeben ist und ein Feld 10, das beispielsweise Personalisierungsdaten enthält. Im weiteren sind auf dem Kartenelement 2 noch die Kontaktflächen 11 angeordnet, welche innerhalb der Karte eine Verbindung zum integrierten Schaltkreis 6 aufweisen. Im Bereich der gelenkigen Verbindung zwischen den Kartenelementen 2 und 3 ist in der 1a ein Ausschnitt 4 dargestellt, der die elektrische Verbindung zwischen den Kartenelementen zeigt. Diese elektrische Verbindung ist vorzugsweise in Form von flexiblen Leiterbahnen 5 ausgebildet. Mittels dieser flexiblen Leiterbahnen kann eine elektrische Verbindung zwischen dem integrierten Schaltkreis 6 und weiteren elektronischen Elementen, welche sich auf dem Kartenelement 3 befinden, hergestellt werden. Die flexiblen Leiterbahnen 5 können auch als Verbindung zur Stromversorgung, beispielsweise der elektronischen Elemente im Kartenelement 2 dienen, wenn eine Batterie 24 im Kartenelement 3 vorgesehen ist.
  • Als weitere elektronische Elemente sind in der 1a eine Anzeigeeinheit 13 sowie ein Tastaturbereich 14 dargestellt. Im Kartenelement 3 ist im weiteren eine Spule 17 enthalten. Derartige Spulen werden bei IC-Karten üblicherweise eingesetzt, um einen kontaktlosen Datenaustausch zwischen der Chipkarte und einem entsprechenden Terminal zu ermöglichen. Die Spule 17 ist mit den Kontaktelementen 12 verbunden, wobei diese so angeordnet sind, daß sie im geschlossenen Zustand des kartenförmigen Datenträgers 1 die entsprechenden Kontaktflächen 11 auf dem Kartenelement 2 berühren. Um im geschlossenen Zustand des kartenförmigen Datenträgers 1 eine sichere Kontaktierung der Kontaktelemente 11 und 12 zu erreichen, beinhalten die Kartenelemente 2 und 3 Verschlußelemente 8 und 15, welche so zusammenwirken, daß die Karte nicht versehentlich geöffnet werden kann. Dabei sind die Verschlußelemente 8 und 15 so ausgeführt, daß sie im geschlossenen Zustand eine lösbare Verbindung eingehen, d. h. daß der Benutzer sie auch wieder öffnen kann.
  • Im weiteren sind an der Stirnseite des Kartenelementes 3 Kontaktflächen 16 ausgebildet, die eine Adapterfunktion erfüllen. So können beispielsweise Signale von den üblichen Kartenlesern mittels des in Normmaßen ausgeführten Kartenelements aufgenommen werden und über die flexiblen Leiterbahnen 5 und die Kontaktelemente 16 an ein anderes Lesegerät übergeben werden.
  • Das Kartenelement 3 enthält weiterhin ein Sensorfeld 21, das aktive Sensoren enthält, die vorzugsweise zur Identifizierung der Karteninhabers dienen und als biometrische Sensoren, beispielsweise als Fingerabdrucksensor ausgeführt sind.
  • Zur Erhöhung der Sicherheit ist ein sich ergänzendes Merkmal 22, 23 auf den Kartenelementen 2 und 3 angeordnet. Dieses Merkmal besteht aus zwei Teilen, die sich bei geschlossener Karte ergänzen. Das Merkmal kann, wie in der Figur dargestellt, ein geometrisches Muster sein. Es sind auch Bilder oder ein Schriftzug denkbar. Die Kartenelemente sind im Bereich des Merkmals vorzugsweise transparent ausgeführt, so daß eine Überprüfung des Merkmals im Durchlicht erfolgen kann.
  • Die 1b zeigt die Rückseite des kartenförmigen Datenträgers 1. Auf der Rückseite des Kartenelementes 2 ist ein Magnetstreifen 18 angeordnet sowie ein Unterschriftsfeld 20. Die Rückseite des Kartenelementes 3 weist gemäß 1b ein Hologramm 19 auf. Im übrigen stehen die Flächen auf den Rückseiten der Kartenelemente 2 und 3 im wesentlichen für den Aufdruck von Informationen im Klartext zur Verfügung. Diese Fläche kann benutzt werden, um beispielsweise die Kontonummer bei Bankkarten, Anweisungen für die Benutzung der verschiedenen Funktionen der Karte, Firmenlogos oder Adressen oder Telefonnummern von Firmen, welche die Flächen auf der Karte als Werbeträger nutzen, aufzudrucken.
  • Mit dem erfindungsgemäßen kartenförmigen Datenträger eröffnen sich eine Reihe von Möglichkeiten multifunktionaler Ausstattungen und Anwendungen. Durch den integrierten Schaltkreis 6, der einen Mikroprozessor und verschiedene Speicherbereiche aufweist, kann die Karte beispielsweise als Telefonkarte, elektronische Geldbörse, Krankenversicherungskarte oder ähnliches verwendet werden. Durch die Kontakte des IC-Elements 6 kann die Karte in alle Kartenlesegeräte eingeschoben werden, welche auf die kontaktbehaftete Übertragung von Signalen festgelegt sind. Die Verbindung über die Kontaktelemente 11 und 12 mit der Spule 17 erlaubt weiterhin die kontaktlose Übertragung der Daten. Durch den auf der Rückseite angeord neten Magnetstreifen 18, auf dem magnetisch aufgezeichnete Informationen enthalten sind, kann die Karte auch in Verbindung mit den weitverbreiteten Magnetkartenlesern benutzt werden. Im weiteren kann der erfindungsgemäße kartenförmige Datenträger durch die elektrischen Verbindungen zwischen den Kartenelementen 2 und 3 auch mit weiteren Funktionseinheiten verbunden werden. So kann beispielsweise die Verbindung mit der Tastatureinheit 14 und der Anzeigeeinheit 13 der integrierte Schaltkreis 6, der auch einen Mikroprozessor sowie Speichereinheiten enthält, als Taschenrechner verwendet werden. Ebenso ist es möglich, über die Tastatureinheit 14 beispielsweise Geheimzahlen einzugeben, die den Betrieb einzelner Kartenfunktionen erlaubt oder verbietet.
  • In 2 ist ein kartenförmiger Datenträger dargestellt, dessen Kartenelemente 1 und 2 an der Längsseite miteinander verbunden sind. Diese Ausführungsform des kartenförmigen Datenträgers enthält im wesentlichen die gleichen Funktionselemnente wie in 1 dargestellt. Eine genauere Beschreibung der Funktionsteile des Kartenträgers gemäß 2 erübrigt sich, da im wesentlichen Übereinstimmung mit der im 1 dargestellten Ausführungsform besteht. Die Ausführungsform gemäß 2 weist den Vorteil auf, daß der kartenförmige Datenträger im aufgeklappten Zustand handlicher ist. Bei dieser Ausführungsform ist es vorteilhaft, wenn der kartenförmige Datenträger insgesamt lediglich eine Dicke aufweist, welche der Normdicke einer üblichen IC-Karte entspricht, da er sonst nicht in normgerechte Lesegeräte eingeführt werden kann.
  • Die 3a zeigt einen erfindungsgemäßen kartenförmigen Datenträger im teilweise geöffneten Zustand in Seitenansicht. Die Kartenelemente 2 und 3 sind durch eine flexible Verbindung 25 miteinander verbunden. Innerhalb der flexiblen Verbindung verlaufen die Leiterbahnen 5, die ebenfalls flexibel ausgeführt sind. 3b zeigt eine Seitenansicht des gleichen kartenförmigen Datenträgers wie 3a, jedoch im zusammengeklappten Zustand. Die Dicke der Kartenelemente 2 und 3 ist vorzugsweise so ausgelegt, daß entweder das Kartenelement 2 oder das Kartenelement 3 oder die Kartenelemente 2 und 3 zusammen eine Dicke gemäß der Norm für IC-Karten aufweisen.
  • Die 4 zeigt eine Anordnung, die aus einem IC-Kartenlesegeräte 30, einem kartenförmigen Datenträger 1, bestehend aus den Kartenelementen 2 und 3 sowie des Verbindungsteiles 25 besteht und weiterhin einen Adapter 31 enthält, der mittels einer Verbindungsleitung 32 mit einem externen Gerät verbunden ist. Die elektrische Verbindung des Adapters 31 mit der Karte wird über die Anschlüsse 16 der Karte hergestellt.
  • Mit der Anordnung gemäß 4 kann eine Verbindung zwischen einem Kartenleser und einem externen Gerät hergestellt werden, welches beispielsweise zur Überprüfung der Karte oder des Lesegerätes dienen kann. Eine Anwendung des Adapters 31 kann auch bei der Verwendung der Karte als elektronische Börse gegeben sein, indem beispielsweise der aktuell auf der Karte enthaltene Betrag abgefragt werden kann.
  • In den 5a und 5b sind Beispiele für Spulenwicklungen gezeigt, die in Abhängigkeit vom Zustand der Karte (offen oder geschlossen) eine kontaktlose Übertragungsfunktion freigeben bzw. Sperren.
  • Die 5a zeigt eine antiparallele Spulenanordnung, bei der beispielsweise der Spulenbereich 62 auf dem Kartenelement 2 und der Spulenbereich 63 auf dem Kartenelement 3 angeordnet ist. Im Bereich 61 sind die Spulenanschlüsse vorgesehen. Im aufgeklappten Zustand der Karte hebt sich die durch das elektromagnetische Feld erzeugte Spannung in den Spulen auf, d.h. die Kar te ist in diesem Zustand nicht aktivierbar. Im geschlossenen Zustand besitzt die durch ein elektromagnetisches Feld erzeugte Spannung in beiden Spulen die gleiche Richtung, so daß die Karte im geschlossenen Zustand aktivierbar und damit benutzbar ist.
  • In 5b ist ein Beispiel für eine Spulenanordnung angegeben, bei der die Karte im geöffneten Zustand benutzbar ist. In diesem Fall besitzen die Spulenteile 64, beispielsweise für das Kartenelement 2, und 65 für das Kartenelement 3 im geöffneten Zustand der Karte die gleiche Ausrichtung, so daß die durch ein elektromagnetisches Feld erzeugte Spannung in den Spulen gleiche Richtung besitzt. Entsprechend hebt sich im geschlossenen Zustand die erzeugte Spannung auf, so daß eine Aktivierung der Karte nicht möglich ist und somit auch ein Schutz gegen unbefugten Zugriff gegeben ist.
  • Die 5a und 5b zeigen jeweils ein Beispiel für die Wicklung antiparallelen bzw. parallelen Spulen, wobei auch andere Wicklungsformen möglich sind. Die Spulen können im weiteren im Inneren der Kartenelemente angeordnet werden oder auf den Oberflächen, vorzugsweise auf den im zusammengeklappten Zustand innenliegenden Oberflächen der Karte, angeordnet werden.
  • In den 6a und 6b sind beispielhaft Elemente zur Erhöhung der Fälschungssicherheit angegeben, welche vorzugsweise als Laserbilder ausgeführt sind.
  • Die 6a zeigt ein Beispiel, bei dem beispielsweise im Kartenbereich 2 ein transparenter Bereich 41 mit einer Linsenstruktur 40 vorgesehen ist, der mit einer Lasermarkierung 42 im Kartenelement 3 so zusammenwirkt, daß sich im geschlossenen Zustand der Karte ein Echtheitsmerkmal in Form eines Bildes oder Schriftzuges o.ä. ergibt.
  • Die 6b enthält im transparenten Bereich eine Lasermarkierung, die sich im geschlossenen Zustand der Karte mit einer Lasermarkierung 42 ergänzt.

Claims (13)

  1. Kartenförmiger Datenträger (1) mit mindestens zwei Kartenelementen (2, 3), wobei benachbarte Kartenelemente jeweils an aneinandergrenzenden Seiten gelenkig miteinander verbunden sind und zumindest ein Kartenelement einen integrierten Schaltkreis (6) mit einem Mikroprozessor und verschiedenen Speicherbereichen aufweist, wobei zumindest ein Kartenelement (2) eine elektrische Verbindung (5) zu einem weiteren Kartenelement (3) aufweist.
  2. Kartenförmiger Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindung (5) in Form von flexiblen Leiterbahnen ausgebildet ist.
  3. Kartenförmiger Datenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Leiterbahnen die gelenkige Verbindung (25) durchlaufen.
  4. Kartenförmiger Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindung in Form von elektrischen Kontaktelementen (11, 12) ausgebildet ist, die auf den Kartenelementen derart angeordnet sind, daß sie sich in zusammengeklapptem Zustand der Kartenelemente (2, 3) berühren.
  5. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Kartenelemente (2, 3) ein Element zur Stromversorgung aufweist, wobei Elemente auf einem nicht-stromversorgtem Kartenelement über die flexiblen Leiterbahnen oder über eine induktive Kopplung mit Energie versorgt werden.
  6. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf allen Kartenelementen (2, 3) Sicherheitsmerkmale (22, 23) angeordnet sind, die sich gegenseitig ergänzen.
  7. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß besonders empfindliche Elemente derart auf dem Datenträger angeordnet sind, daß sie beim Zusammenklappen der Kartenelemente (2, 3) verdeckt sind.
  8. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Kartenelemente (2, 3) bezüglich der Abmessungen und der Plazierung der Funktionselemente Maße entsprechen der Norm für kartenförmige Datenträger aufweist.
  9. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger im geschlossenen Zustand bezüglich der Abmessungen und der Plazierung der Funktionselemente Maße entsprechend der Norm für kartenförmige Datenträger aufweist.
  10. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartenelemente Verschlußelemente (8, 15) enthalten, welche diese Kartenelemente (2, 3) im geschlossenen Zustand zusammenhalten.
  11. Kartenförmiger Datenträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das gelenkige Verbindung an der Übergangsstelle zwischen den Kartenelementen (2, 3) einen verringerten Querschnitt aufweist.
  12. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die gelenkige Verbindung so ausgeführt ist, daß der kartenförmige Datenträger nach beiden Seiten klappbar ist.
  13. Kartenförmiger Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Kartenelementen (2, 3) eine Spule zur Daten- und Energieübertragung angeordnet ist, deren Wicklung derart ausgeführt ist, daß eine Aktivierung der Karte nur im geschlossenen oder nur im geöffneten Zustand möglich ist.
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