DE19719999A1 - Verschluß für Öffnungseinrichtung in Fahrzeugen - Google Patents
Verschluß für Öffnungseinrichtung in FahrzeugenInfo
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- E05B77/00—Vehicle locks characterised by special functions or purposes
- E05B77/02—Vehicle locks characterised by special functions or purposes for accident situations
- E05B77/04—Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision
- E05B77/06—Preventing unwanted lock actuation, e.g. unlatching, at the moment of collision by means of inertial forces
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verschluß für
Öffnungseinrichtungen in Fahrzeugen, insbesondere eine
Türverriegelung, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei einem bekannten Türverschluß für Kraftfahrzeuge dieser Art
(DE 28 41 546 B2) ist die Sperre der Sicherung als ein drehbar
gelagerter Sperrhebel ausgebildet, der an seinem Arm
mit einer Anlaufschräge versehen ist. Eine leichte Feder
beaufschlagt den mit seiner Schwenkachse parallel zum
Lagerbolzen des Öffnungshebels angeordneten Massenausgleichs-
Sperrhebel so, daß seine Anlaufschräge gegen den Öffnungshebel
zur ständigen Anlage kommt, der seinerseits mit dem Türschloß
in Verbindung steht. Das als Außendrucker gestaltete manuelle
Betätigungsglied des Türverschlusses wirkt direkt auf den
Öffnungshebel ein und bewirkt durch Schwenken des
Öffnungshebels das Öffnen des Türschlosses. Bei Auftreten von
Beschleunigungskräften, wie sie beispielsweise beim Aufprall
des Fahrzeugs auf ein Hindernis auftreten, wird der
Sperrhebel soweit geschwenkt, daß seine
Anlaufschräge vor den Öffnungshebel schwenkt und dessen
Drehbarkeit in Öffnungsrichtung blockiert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Verschluß
der eingangs genannten Art die integrierte Sicherung gegen
ungewolltes Öffnen im Crashfall in ihrer Bauweise konstruktiv
zu vereinfachen.
Die Aufgabe ist bei einem Verschluß für Öffnungseinrichtungen
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definierten Gattung
erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichenteil des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Der erfindungsgemäße Verschluß hat den Vorteil, für die
integrierte Sicherung mit einem Minimum an Zusatzteilen
auszukommen, insbesondere dann, wenn gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung der Öffnungshebel auf einem in
einem Lagerbügel drehfest aufgenommenen Lagerbolzen axial
verschiebbar ausgebildet und von einer Feder in seiner
Funktionsstellung gehalten wird, während die Sperre
angeformter Bestandteil des Lagerbügels ist. In diesem Fall
ist nur noch die vorzugsweise als Schraubendruckfeder
ausgebildete Feder zur Rückhaltung des Öffnungshebels in
seiner Funktionsstellung erforderlich, während die Sperre mit
einer beliebigen, geeignet gelegten Wandfläche des Lagerbügels
realisiert werden kann. Bei einer Türverriegelung kann die in
Crashfall erfolgende axiale Verschiebung des Öffnungshebels auf
dem Lagerbolzen wahlweise zu einer temporären oder permanenten
Blockierung des Öffnungshebels genutzt werden, da die Öffnung
des Türschlosses durch die Innenbetätigung immer gewährleistet
ist. Die permanente Blockierung des Öffnungshebels kann
beispielsweise dadurch bewirkt werden, daß der Öffnungshebel
beim Einlaufen in die Sperre eine Rastnase überwindet, die ein
Wiederzurückstellen des Öffnungshebels in seine
Funktionsstellung durch die Feder verhindert.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 ausschnittweise eine Ansicht einer Türverriegelung
für eine Kraftfahrzeugtür, teilweise schematisch
dargestellt,
Fig. 2 eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts II in
in Fig. 1 in Richtung Pfeil II, in konstruktiver
Ausführung,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2.
Die in Fig. 1 in Draufsicht ausschnittweise dargestellte
Türverriegelung für eine Fahrzeugtür als Beispiel für einen
Verschluß für Öffnungseinrichtungen in Fahrzeugen besitzt ein
mit 10 angedeutetes Türschloß und ein nicht dargestelltes sog.
Schloßsperrteilesystem 11 zur Verriegelung des Türschlosses
10. Das Schloßsperrteilesystem hat einen
Schloßaußenbetätigungshebel 12, der durch einen
Hebelmechanismus 13 mit einem Türaußengriff 14 gekoppelt ist
und direkten Eingriff auf das Schloßsperrteilesystem 11 mit
der Aufgabe hat, den Entriegelungsvorgang des Türschlosses 10
bei Betätigung des Türaußengriffs 14 einzuleiten. Die
Anordnung des Türaußengriffs 14 zum Türschloß 10 kann beliebig
vorgenommen werden. Der an der Türaußenverkleidung liegende
Türaußengriff 14 ist an einem mit der Rahmenstruktur der
Fahrzeugtür verbundene Lagerbügel 15 (Fig. 2 und 3) gehalten,
an dem ein Lagerbolzen 16 für einen Öffnungshebel 17 befestigt
ist. Der mit zwei abgewinkelten Hebelarmen 171, 172
ausgebildete Öffnungshebel 17 sitzt drehbar und axial
verschiebbar auf dem Lagerbolzen 16 und wird durch eine
Schraubendruckfeder 18, die auf den Lagerbolzen 16
aufgeschoben ist und sich einerseits am Öffnungshebel 17 und
andererseits am Lagerbügel 15 abstützt, in seiner
Funktionsstellung gehalten, wie dies in Fig. 2 und 3
dargestellt ist. Der eine Hebelarm 171 des Öffnungshebels 17
wird von einem am Türaußengriff 14 ausgebildeten Mitnehmer 141
umgriffen, und am anderen Hebelarm 172 ist eine Stange 22
angelenkt, deren anderes Ende mit dem
Schloßaußenbetätigungshebel 12 gelenkig verbunden ist. Beim
Ziehen des Türaußengriffs 14 in Richtung Pfeil 19 in Fig. 1
wird der Öffnungshebel 17 auf seinem Lagerbolzen 16 in
Richtung Pfeil 20 in Fig. 1 geschwenkt, wodurch die Stange 18
in Richtung Pfeil 21 in Fig. 1 verschoben wird und dadurch den
Schloßaußenbetätigungshebel 12 verschwenkt, der den
Entriegelungsvorgang des Türschlosses 10 einleitet.
Bei einem Crash des Fahrzeugs auftretende
Beschleunigungskräfte, die in Fahrzeughochachse (z-Achse)
wirken, bewirken bei dieser konstruktiven Ausgestaltung der
beschriebenen Türverriegelung zwangsläufig eine Entriegelung
des Türschlosses 10 mit nachfolgendem Öffnen der Tür. Bedingt
durch den vorgegebenen Türeinbau und die Lage des Türschlosses
10 an der Innenseite der Türverkleidung können durch
Verformung an der Tür hervorgerufene Kräfte
gleichzeitig Komponenten sowohl in Fahrzeuglängs- und
Fahrzeughochachse (x- bzw. z-Achse) besitzen. Die dadurch
mögliche Entriegelung im Crashfall verhindert eine im
Hebelmechanismus 13 integrierte Sicherung, die bei Einwirken
von solchen, beim Crash hervorgerufenen Beschleunigungskräften
mittels einer in diesem Fall aktivierbaren Sperre 23 die
Schwenkbarkeit des Öffnungshebels 17 blockiert. Diese Sperre
23 ist von einem parallel zum Lagerbolzen 16 sich
erstreckenden Steg 24 gebildet, der auf derjenigen Seite des
Öffnungshebels 17 am Lagerbügel 15 ausgebildet ist, die in die
die Öffnung des Türschlosses 10 bewirkende Schwenkrichtung des
Öffnungshebels 17 weist. In dem zu jeder der Fig. 1-3
dargestellten, auf das Fahrzeug bezogenen Koordinatensystem
weist diese Schwenkrichtung des Öffnungshebels 17 in Richtung
der y-Achse. Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, hat der Steg 24
eine Ausnehmung 241, die so angeordnet ist, daß der in seiner
Funktionsstellung sich befindliche Öffnungshebel 17 in seiner
Schwenkbarkeit auf dem Lagerbolzen 16 nicht behindert wird.
Wird allerdings der Öffnungshebel 17 aus seiner
Funktionsstellung gegen die Kraft der Schraubendruckfeder 18
in Fig. 2 nach rechts verschoben in Richtung der x-Achse des
Koordiantensystems, so schiebt sich der Öffnungshebel 17 aus
dieser Ausnehmung 241 heraus und liegt am Steg 24 an, so daß
er nunmehr zumindest nicht in Öffnungsrichtung des
Türschlosses 10 (y-Achse des Koordinatensystems) geschwenkt
werden kann.
Der in seiner Funktionsstellung sich befindliche Öffnungshebel
17 wird von einer Rückstellfeder 25 bei unbetätigtem
Türaußengriff 14 an einem am Lagerbügel 15 ausgebildeten, hier
nicht dargestellten Anschlag gehalten und nimmt hier eine
Grundstellung ein, in welcher das Türschloß 10 verriegelt ist.
Diese Grundstellung des Öffnungshebels 17 ist in Fig. 3
ausgezogen dargestellt. Die Rückstellfeder 25 ist als
Schenkelfeder ausgebildet, die auf dem Lagerbolzen 16 sitzt
und mit ihrem einen Federschenkel 251 sich am Hebelarm 171 das
Öffnungshebels 17 und mit ihrem anderen Federschenkel 252 am
Lagerbügel 15 abstützt. Die Verschwenkung des Öffnungshebels
17 bei Betätigung des Türaußengriffs 14 erfolgt gegen die
Kraft der Rückstellfeder 25.
Zum Öffnen des Türschlosses 10 wird der Türaußengriff 14
gezogene wodurch der Öffnungshebel 17 über den Mitnehmer 141
am Türaußengriff 14 in eine Öffnungsposition geschwenkt wird.
Diese Öffnungsposition des Öffnungshebels 17 ist in Fig. 3
durch die strichpunktierte Darstellung seines Hebelarms 171
angedeutet. Wie bereits erwähnt, führt dadurch der Hebelarm
172 eine Schwenkbewegung aus, welche die Stange 22 in Richtung
Pfeil 21 verschiebt, wodurch über den
Schloßaußenbetätigungshebel 12 der Entriegelungsvorgang des
Türschlosses 10 eingeleitet wird. Beim Schwenken des
Öffnungshebels 17 auf dem Lagerbolzen 16 wird eine axiale
Verschiebung des Öffnungshebels 17 durch die
Schraubendruckfeder 18 verhindert. Bei Krafteinwirkung mit
einer Komponente in Fahrzeuglängsachse (x-Achse) wird der
Öffnungshebel 17 auf dem Lagerbolzen 16 gegen die Kraft der
Schraubendruckfeder 18 verschoben. Dabei läuft der
Öffnungshebel 17 in die Sperre 23 ein, schiebt sich also in
Schwenkrichtung gesehen hinter den am Lagerbügel 15
ausgebildeten Steg 24. Damit ist eine Schwenkbewegung des
Öffnungshebels 17 in Richtung y-Achse blockiert, und der
Öffnungshebel kann keine Kraft über die Stange 22 zum
Schloßsperrteilesystem 11 übertragen. Damit ist eine
Entriegelung der Fahrzeugtür im Crashfall zuverlässig
verhindert.
Claims (7)
1. Verschluß für Öffnungseinrichtungen in Fahrzeugen,
insbesondere Türverriegelung, mit einem auf einem Lagerbolzen
schwenkbar sitzenden Öffnungshebel, mit einem zum
Verschlußöffnen den Öffnungshebel schwenkenden, manuellen
Betätigungsglied und mit einer integrierten Sicherung gegen
ungewolltes Öffnen bei Einwirken von Beschleunigungskräften,
die eine die Schwenkbarkeit des Öffnungshebels blockierende
Sperre aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß Sperre (23) und Öffnungshebel (17) quer zur
Schwenkrichtung des Öffnungshebels (17) relativ zueinander
verschieblich derart angeordnet sind, daß bei einer durch die
Beschleunigungskräfte bewirkten Relativverschiebung der
Öffnungshebel (17) in die Sperre (23) einläuft.
2. Verschluß nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschieberichtung von Öffnungshebel (17) und/oder
Sperre (23) annähernd parallel zur Längsachse des Fahrzeugs
festgelegt ist.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Lagerbolzen (16) drehfest in einem Lagerbügel (15)
aufgenommen ist, daß der Öffnungshebel (17) auf dem
Lagerbolzen (16) axial verschiebbar ist und von einer Feder
(18) in seiner Funktionsstellung gehalten ist und daß die
Sperre (23) am Lagerbügel (15) ausgebildet ist.
4. Verschluß nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder eine auf den Lagerbolzen (16) aufgeschobene
Schraubendruckfeder (18) ist, die sich einerseits am
Öffnungshebel (17) und andererseits am Lagerbügel (15)
abstützt.
5. Verschluß nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sperre (23) einen parallel zum Lagerbolzen (16) sich
erstreckenden Steg (24) aufweist, der auf derjenigen Seite des
Öffnungshebels (17) am Lagerbügel (15) angeordnet ist, die in
die die Verschlußöffnung bewirkende Schwenkrichtung des
Öffnungshebels (17) weist, und daß der Steg (24) eine das
Schwenken des Öffnungshebels (17) in dessen Funktionsstellung
ermöglichende Ausnehmung (241) aufweist.
6. Verschluß nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Öffnungshebel (17) eine gegen die Schwenkung in
Öffnungsrichtung wirkende Rückstellfeder (25) angreift.
7. Verschluß nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückstellfeder (25) als Schenkelfeder ausgebildet ist,
die auf dem Lagerbolzen (16) sitzt und sich mit ihrem einen
Federschenkel (251) an dem Öffnungshebel (17) und mit ihrem
anderen Federschenkel (252) an dem Lagerbügel (15) abstützt.
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