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Die Erfindung betrifft eine Druckmaschine, insbesondere
Zeitungsdruckmaschine, auf der über der
Maschinenbreite jeweils mehrere Nutzen mit einfacher Nutzenbreite
oder halb soviel Nutzen mit doppelter Nutzenbreite herstellbar sind
und die wenigstens eine Farb- und/oder Feuchtmittel-Auftragwalze aufweist,
die einen durchgehenden Walzenkern und eine hierauf aufgenommene
Mantelanordnun mit einer aus Gummi bestehenden Umfangsbeschichtung enthält, die
zumindest teilweise den jeweils produzierbaren Nutzen zugeordnete,
durch eine Abstandsnut voneinander getrennte Abschnitte aufweist.
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Bisher müssen bei der Umstellung von
Druck mit einfacher Nutzenbreite auf Panoramadruck mit doppelter
Breite zumindest die Farbauftragwalzen, vielfach auch die Feuchtmittelauftragwalzen,
ausgewechselt werden. Dies stellt einen aufwendigen Arbeitsvorgang
dar und führt
zu vergleichsweise langen Maschinenstillstandszeiten. Außerdem ist
eine umfangreiche Walzenlagerhaltung erfoderlich. Diese Nachteile
wirken sich ungünstig
auf die Gesamtwirtschaftlichkeit aus.
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Die
DE 27 45 086 A1 offenbart eine Farbwalze,
deren Ballen durch umlaufende Nuten in einzelne Abschnitte unterteilt
ist. Diese Nuten können
mittels eines Bandes abgedeckt werden.
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Die nachveröffentlichten
DE 196 53 404 A1 und
DE 196 28 647 A1 beschreiben
Farbwalzen, deren Ballen in einer Betriebsart durch eine Ringnut
in mindestens zwei nebeneinander liegende Abschnitte unterteilt
sind. In einer zweiten Betriebsart ist die Ringnut geschlossen.
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Hiervon ausgehend ist es daher die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Umrüstung einer Druckmaschine eingangs
erwähnter
Art von Produktion mit einfacher Nutzenbreite auf Panoramadruck zu
vereinfachen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß die
Mantelanordnung wenigstens einen fest mit dem Walzenkern verbundenen
Abschnitt und wenigstens einen gegenüber diesem zumindest um die
Breite einer Abstandsnut seitlich verschiebbaren Abschnitt aufweist,
der mittels einer in den Walzenkern integrierten Halteeinrichtung
lösbar auf
dem Walzenkern festlegbar ist.
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Der bewegliche Abschnitt kann zur
Umstellung von Produktion mit einfacher Nutzenbreite auf Panoramadruck
und umgekehrt einfach an den benachbarten festen Abschnitt angestellt
bzw. hiervon abgestellt werden. Dies ist schnell und einfach zu
bewerkstelligen. Der Austausch einer Walze kommt in vorteilhafter
Weise ganz in Wegfall. Damit entfallen auch der mit dem Walzentausch
verbundene Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Maschinenstillstandszeiten.
Außerdem
vereinfacht sich in vorteilhafter Weise die Walzenlagerhaltung.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen
erfordern in vorteilhafter Weise auch keinen Eingriff in den Walzenstuhl, was
eine einfache Nachrüstung
bereits bestehender Maschinen mit einer erfindungsgemäßen Auftragwalze
ermöglicht.
Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen
werden somit die eingangs geschilderten Nachteile vollständig vermieden.
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Jeder verschiebbare Abschnitt der
Mantelanordnung weist einen auf dem Walzenkern aufnehmbaren, rohr-
oder hülsenförmigen Basiskörper auf, der
mit der zugeordneten Umfangsbeschichtung versehen ist. Der Basiskörper kann
einfach und zuverlässig
mit der Halteeinrichtung in Eingriff gebracht werden. Diese ist
als Spreizeinrichtung ausgebildet.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin
bestehen, daß der
Walzenkern wenigstens eine dem festen Abschnitt der Mantelanordnung
zugeordnete Verdickung aufweist, die eine der Dicke des Basiskörpers eines
verschiebbaren Abschnitts entsprechende Dicke besitzt und mit der
zugeordneten Umfangsbeschichtung versehen ist. Die Verdickung kann
in vorteilhafter Weise an den Walzenkern angeformt sein, was eine
einfache Herstellung bei hoher Genauigkeit ermöglicht.
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Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung kann
darin bestehen, daß die
Mantelanordnung zwei seitliche, bewegliche Abschnitte aufweist,
deren Länge
jeweils einer einfachen Nutzenbreite angepaßt ist und die einen zugeordneten,
an die Länge
von zwei Nutzenbreiten angepaßten,
festen Abschnitt flankieren. Diese Ausgestaltung eignet sich für alle gängigen Druckmaschinen-
Hierbei wird eine Produktion mit sogenanntem 1/4-breitem Druck und
mit 2-fachem Panoramadruck ermöglicht.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen
sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher erkennbar.
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In der nachstehend beschriebenen
Zeichnung zeigen:
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1 einen
Schnitt durch eine auf 1/4-breiten Druck eingestellte erfindungsgemäße Auftragwalze
in schematischer Darstellung und
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2 die
Auftragwalze gemäß 1 nach Umstellung auf Panoramadruck.
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Der Aufbau und Funktionsweise von
Druckmaschinen zum Drucken von Zeitungen, Zeitschriften etc., wie
Rollenrotations-Offsetdruckmaschinen, sind
an sich bekannt. Bei diesen Druckmaschinen sind auf den Plattenzylinder
aufgespannte Druckplatten vorgesehen. Die Breite einer normalen
Druckplatte entspricht der Breite einer Zeitungsseite. Für Sonderfälle finden
sogenannte Panoramadruckplatten Verwendung, die eine doppelte Breite
aufweisen. Den Druckplatten werden Farbe und bei Offsetmaschinen
auch Feuchtmittel zugeführt.
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Hierzu sind dem Plattenzylinder zugeordnete Auftragwalzen
vorgesehen, die eine äußere Gummibeschichtung
aufweisen, die entsprechend der Anordnung der Druckplatten über der
Länge des
Plattenzylinders unterteilt ist.
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Die den 1 und 2 zugrundeliegende
Auftragwalze 1 enthält
als tragendes Teil einen mit seitlichen Lagerzapfen versehenen,
durchgehenden Walzenkern 2. Dieser trägt eine die äußere Gummibeschichtung
enthaltende Mantelanordnung, die in mehrere Abschnitte 3a, 3b unterteilt
ist. Im dargestellten Beispiel umfaßt die Mantelanordnung zwei seitliche,
an die Breite einer einfachen Druckplatte angepaßte Abschnitte 3a,
die einen mittleren, an die Breite von zwei Druckplatten angepaßten Abschnitt 3b flankieren.
Der mittlere Abschnitt 3b ist fest mit dem Walzenkern verbunden.
Die beiden seitlichen Abschnitte 3a sind in axialer Richtung
verschiebbar und lösbar
mit dem Walzenkern 2 verbindbar ausgebildet.
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Der feste, mittlere Abschnitt 3b enthält eine hier
durch eine auf dem Walzenkern 2 beispielsweise durch Aufschrumpfen
befestigte Büchse 4 gebildeten Verdickung,
die mit einer aufvulkanisierten Gummibeschichtung versehen ist,
die durch eine durch einen Einstich gebildete Abstandsnut 5 in
zwei Abschnitte 6 unterteilt ist, deren Länge der
Breite einer normalen Druckplatte entspricht. Die Länge der Büchse 4 ist
um die Breite der Nut 5 größer als die gemeinsame Länge der
beiden Abschnitte 6 der Gummibeschichtung, so daß sich fluchtende
Stirnseiten ergeben. Anstelle der Büchse 4 könnte auch eine
an den Walzenkern 2 angeformte Verdickung vorgesehen sein.
Eine derartige Ausführung
ist zur Vereinfachung der Herstellung zu bevorzugen.
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Die beiden seitlichen, in axialer
Richtung verstellbaren Abschnitte 3a der Mantelanordnung
bestehen jeweils aus einem auf den Walzenkern 2 aufschiebbaren,
im Querschnitt kreisförmigen
Basiskörper 7 der
eine umfangsseitige Gummibeschichtung trägt, die einem der Abschnitte 6 der
Gummibeschichtung des mittleren Abschnitts 3b der Mantelanordnung
entspricht und dementsprechend ebenfalls mit 6 bezeichnet
ist. Beim Basiskörper 7 kann
es sich um ein Metallrohr oder um eine Metallhülse handeln, auf welche die
Gummibeschichtung aufvulkanisiert ist. Die Dicke der Büchse 4 entspricht
der Dicke des Basiskörpers 7.
Ebenso entsprechen die Dicken der Gummibeschichtungen einander,
so daß sich über der
ganzen Walzenlänge
ein gleicher Außendurchmesser
ergibt.
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Die Länge der seitlichen Abschnitte 3a der Walzenanordnung
ist wie die Länge
der Abschnitte 6 der Gummibeschichtung an die Breite einer
normalen Druckplatte angepaßt.
Die seitlichen Abschnitte 3a der Mantelanordnung können, wie 1 zeigt, soweit vom jeweils
benachbarten, festen Abschnitt 3b abgestellt werden, daß sich zwischen
den einander zugewandten Stirnseiten eine umlaufende Nut ergibt, deren
Breite der Breite der Nut 5 zwischen den Abschnitten 6 der
Gummibeschichtung des mittleren Abschnitts 3b der Mantelanordnung
entspricht und die dementsprechend ebenfalls mit 5 bezeichnet
ist. In 1 ergeben sich
somit am Umfang der Auftragwalze 1 vier jeweils durch eine
Nut 5 voneinander beabstandete Abschnitte 6 der
Gummibeschichtung mit jeweils einer Druckplattenbreite entsprechender
Länge.
Diese Stellung wird eingestellt, wenn mit sogenanntem 1/4-breitem
Druck gearbeitet wird, d.h. wenn über der Länge des Plattenzylinders vier
einfach breite Druckplatten vorgesehen sind.
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Die seitlichen Abschnitte 3a der
Mantelanordnung können
auch, wie 2 zeigt, satt
an den mittleren Abschnitt 3b angestellt werden. Hierbei schließen dementsprechend
jeweils zwei Abschnitte 6 der Gummibeschichtung lückenlos
aneinander an, so daß sich
auf der Auftragwalze 1 zwei Arbeitsbereiche 8 mit
jeweils an die Breite einer Panoramaplatte angepaßter Länge ergeben.
Die beiden Arbeitsbereiche 8 sind durch die durch einen
Einstich gebildete, mittlere Nut 5 voneinander getrennt.
Die der 2 zugrundeliegende
Stellung wird eingestellt, wenn über
der Länge
des Plattenzylinders zwei Panoramaplatten vorgesehen sind.
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Der Walzenkern 2 ist mit
einer Halteeinrichtung zum Halten der beweglichen, seitlichen Abschnitte 3a der
Mantelanordnung in der jeweils gewünschten Position versehen.
Sofern der Basiskörper 7 der
Abschnitte 3a der Mantelanordnung als dünne Hülse (sleeve) ausgebildet ist,
kann die Halteeinrichtung als mit Vakuum beaufschlagbare Saugeinrichtung
ausgebildet sein. Hierzu ist der Walzenkern 2 im Bereich
seiner den Abschnitten 3a der Mantelanordnung zugeordneten
seitlichen Bereiche mit an eine Vakuumquelle anschließbaren Saugdüsen versehen.
Im dargestellten Beispiel ist der Basiskörper 7 als formsteifes
Rohr ausgebildet. In diesem Fall ist die Halteeinrichtung als Spreizeinrichtung ausgebildet,
mittels welcher das den Basiskörper 7 jeweils
bildende Rohr aufgespannt werden kann.
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Die genannte Spreizeinrichtung besitzt
in radialer Richtung verstellbare Spreizbacken 9, die durch
zugeordnete Zylinderaggregate 10 hydraulisch oder pneumatisch
betätigbar
sind. Die Zylinderaggregate 10 und die Spreizbacken 9 sind
in zugeordneten Ausnehmungen des Walzenkerns 2 angeordnet.
Die Zylinderaggregate 10 sind über zugeordnete Stichleitungen 11,
die von einer gemeinsamen, über
alle Kolbenaggregate 10 durchgehenden Verteilerleitung 12 abgehen,
mit Druckmittel, etwa Druckluft oder Drucköl, versorgbar. Die Verteilerleitung
ist als koaxiale Sackbohrung ausgebildet, die im Bereich eines Lagerzapfens über eine
Drehverbindung 13 an eine Versorgungsleitung 14 angeschlossen
ist.
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In der der 1 zugrundeliegenden Stellung liegen die äußeren Stirnseiten
der seitlichen Abschnitte 3a der Mantelanordnung und des
Walzenkerns 2 in einer Ebene. In der Stellung gemäß 2 sind die seitlichen Abschnitte 3a der
Mantelanordnung demgegenüber
jeweils um die Breite der Nut 5 nach innen gerückt, wodurch
sich ein entsprechender Überstand
des Walzenkerns 2 ergibt. Dieser ist dementsprechend um
ein der doppelten lichten Weite einer Nut 5 entsprechendes
Maß länger als
die Gesamtlänge
der Abschnitte 3a, b der Mantelanordnung. Zum Ein- bzw.
Ausrücken
der Abschnitte 3a der Mantelanordnung wird die durch die
Halteeinrichtung, im dargestellten Beispiel durch die Spreizeinrichtung,
bewirkte Halterung gelöst.
Anschließend wird
die Halteeinrichtung wieder beaufschlagt.