DE19714982C2 - Verfahren zur Herstellung eines Verschlußringes mit einer umlaufenden Siegelfläche zum Aufsiegeln einer Verschlußmembran und einem Bördelrand zum Aufbringen des Verschlußringes auf den Rand eines Gebindes sowie nach dem Verfahren hergestellter Ring - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Verschlußringes mit einer umlaufenden Siegelfläche zum Aufsiegeln einer Verschlußmembran und einem Bördelrand zum Aufbringen des Verschlußringes auf den Rand eines Gebindes sowie nach dem Verfahren hergestellter RingInfo
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Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
eines Verschlussringes mit einer umlaufenden Siegelfläche zum
Aufsiegeln einer Verschlussmembran und einem Bördelrand zum
Aufbringen des Verschlussringes auf den Rand des Gebindes und
ein nach dem Verfahren hergestellter Ring.
Gebinde aus Stahlblech, Aluminium, Kunststoff oder Laminaten
aus Papier und Kunststoff finden Verwendung für
pulverförmige, pastöse oder flüssige Füllgüter. Um einen
luftdichten und/oder flüssigkeits- bzw. wasserdampfdichten
Verschluss zu gewährleisten, müssen diese auch deckelseitig
für die Lagerung und den Transport entsprechend verschlossen,
und für den Verbrauch leicht und werkzeugfrei geöffnet werden
können. Es ist unter anderem bekannt, auf den Gebinderand,
d. h. auf den Rand
des das Gebinde bildenden Rumpfes einen Ring aufzusetzen
und diesen mit dem Gebinderumpf durch mechanische
Verformung zu verbinden. Die Entnahmeöffnung wird durch
eine Membran, welche mit dem Ring versiegelt ist,
verschlossen. Diese Membran, meist aus Aluminium oder
einem Laminat aus Kunststoff und Aluminium hergestellt,
kann vom Ring abgeschält oder abgetrennt werden. Ein
Wiederverschluss durch die Folie oder Membran ist nicht
möglich; dazu kann ein aufsteckbarer Deckel eingesetzt
werden, sofern ein Wiederverschluss notwendig ist.
Die Herstellung solcher Ringe ist seit langem bekannt und
erfolgt durch Stanz- und Biegeoperationen aus bandförmigem
Material. Beim Ausstanzen der Ringe, diese können nicht
nur kreisrund, sondern jede beliebige andere Form
aufweisen, die dem Querschnitt des Dosenrumpfes
entspricht, entsteht sehr viel Abfall, da sowohl ein Teil
ausserhalb des Ringes als auch die zukünftige
Entnahmeöffnung in den meisten Fällen nicht weiter
verwendet werden kann. Im Durchschnitt entstehen bei
ausgestanzten Ringen zwischen 60% und 70% Abfall. In
einigen Fällen können die zentralen Rondellen, welche beim
Ausstanzen der Entnahmeöffnung entstehen, für andere
Zwecke weiterverwendet werden. Im allgemeinen stimmt aber
die Nachfrage nicht mit den jeweils anfallenden
Stanzrondellen überein, so dass entweder zu viele Rondellen
vorhanden sind, oder es müssen solche aus dem Vollen
hergestellt werden, was zu höheren Materialkosten für das
Nebenprodukt führt und eine vernünftige Kalkulation ist unmöglich.
Bei der Verwendung von unbeschichteten
Materialien können die Stanzgitter ohne weiteres
eingeschmolzen und wiederverarbeitet werden. Der dafür
erreichte Rücknahme- bzw. Schrottpreis rechtfertigt diesen
Aufwand. Werden nun aber, wie dies heute meistens der Fall
ist, beschichtete Materialien verwendet, so können die
Abfälle (Stanzgitter) kaum mehr dem Recycling zugeführt, und
es kann daher kein Erlös mehr erlangt werden. Es müssen zudem
zusätzliche Entsorgungskosten auf das Produkt aufgerechnet
werden. Dies führt zu sehr hohen Materialkosten, verbunden
mit viel Abfall, der zu entsorgen ist.
Verschlüsse der eingangs genannten Art sind beispielsweise
aus dem Katalog "Alcan Verpackungsmaterial" der Alcan
Rorschach AG, datiert 5.96 bekannt und gezeigt. Diese
bekannten Verschlüsse werden unter anderem auch nach dem
Schweizer Patent CH 674 829 A5 hergestellt.
In der DE 27 11 117 A1 wird die Anordnung von Stanzungen für
Deckel (nicht Deckelringe) dargestellt, um möglichst wenig
Abfall zu produzieren. Der Abfallanteil bei jenem Verfahren
ist jedoch sehr gross und würden Deckelringe entsprechend
hergestellt, wäre der Abfallanteil noch wesentlich grösser.
In der Entgegenhaltung "Werkstatt und Betrieb", 1935, 68. Jg. Nr. 19/20, S. 280
wird ein Verfahren offenbart, bei dem aus einer Rondelle
durch einen Tiefziehvorgang sowohl der Deckelring als auch
der Deckel selbst erzeugt werden kann. Nicht zu umgehen ist
selbstverständlich der Abfall beim Ausstanzen der Rondelle
(vergleiche DE 27 11 117 A1). Im weiteren muss die Rondelle
durch ein Tiefziehverfahren sehr stark verformt werden und in
einem zusätzlichen Schritt der tiefgezogene innere Teil durch
einen Schneidvorgang vom ringförmigen äusseren Teil getrennt
werden, bevor die weitere Verarbeitung und Umformung der
beiden Teile Ring und Deckel erfolgen kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, ein
Verfahren zur Herstellung eines solchen Ringes zu schaffen,
bei dem kein oder nur in vernachlässigbarer Menge Abfall
entsteht, sowie einen nach dem Verfahren hergestellten
Ring bereitzustellen.
Gelöst wird diese Aufgabe durch das Verfahren gemäss den
Merkmalen des Patentanspruches 1 und hinsichtlich des Ringes
gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 7.
Überraschenderweise gelingt es, den erfindungsgemässen
ringförmigen Rohling für den Verschlussring ohne Verwendung
von flächenförmigem Material und unter Umgehung eines
Stanzvorganges herzustellen. Der Rohling kann aus Draht,
vorzugsweise Draht aus Reinaluminium, aber auch aus Stahl
oder Buntmetall, der zu einem Ring stumpf geschweisst worden
ist, aus einem gegossenen Ring oder aus einem
Profilrohrabschnitt erzeugt werden. Die Formgebung des
Verschlußringes erfolgt durch Verformung ohne jegliche
Nachbearbeitung, bei er kein Abfall entsteht.
Der notwendige Korrosionsschutz wird nach der
Fertigstellung des Verschlussringes durch Beschichten mit
Pulver oder mittels Flüssiglack oder einem anderen
Verfahren aufgebracht. Durch die Verformung wird das
anfänglich weiche, leicht verformbare Material, aus dem
der Ring hergestellt wird, verdichtet und erreicht im
Endzustand die für den Gebrauch notwendige Festigkeit.
Die Erfindung wird anhand eines illustrierten
Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines
Drahtabschnittes, der von einer Rolle abgezogen
und abgeschnitten worden ist,
Fig. 2 einen Drahtring nach dem Verschweissen der
beiden Drahtenden des Drahtabschnittes,
Fig. 3 eine Aufsicht auf den zu einer flachen Scheibe
verformten Ring,
Fig. 4 vier mögliche Ausgangsquerschnitte des Drahtes,
Fig. 5 einen vergrösserten Querschnitt durch den
flachgepressten Ring,
Fig. 6 eine vergrösserte Darstellung des Ringes in
Fig. 3 mit aufgesiegelter Verschlussmembran,
Fig. 7 sieben Verformungsstufen beim Umformen des
Ringes gemäss Fig. 3 im Bereich der
Laschenbefestigung.
Von einer Drahtrolle 1 wird die für die Herstellung eines
Drahtringes 3 notwendige Drahtlänge L abgezogen und mit
einem Messer 5 abgetrennt. Der Querschnitt des Drahtes 7
kann rund, rechteckig oder quadratisch sein (Fig. 4). Als
Drahtmaterial wird im beschriebenen Beispiel Reinaluminium
verwendet, welches weder gehärtet noch mit einer
Beschichtung versehen ist. Es gelangt folglich Material in
seiner kostengünstigsten und zudem sehr leicht
verarbeitbaren Form zum Einsatz. In einer nicht näher
beschriebenen Vorrichtung wird der Draht 7 von der Länge L
an dessen Enden durch einen Schweissvorgang verbunden. Die
Schweissung kann, wie in Fig. 2 dargestellt, stumpf
erfolgen oder alternativ durch eine gegenseitige
Überlappung der beiden Drahtenden (keine Abbildung). Im
beschriebenen Beispiel erfolgt die Verbindung der beiden
Drahtenden durch Stumpfschweissen. Dieses Verfahren ist
aus der Herstellung von Ringen aller Art bekannt, und es
können dazu die handelsüblichen Maschinen eingesetzt
werden. Diese Maschinen sind auch in der Lage, die beim
Stumpfschweissen entstehende Verdickung zu egalisieren, so
dass ein über den gesamten Umfang gleichmässiger
Materialquerschnitt vorliegt.
Im folgenden Arbeitsgang wird der Drahtring 2 in einem
Drück- oder Pressvorgang zu einer Ringscheibe 4 verformt
(Fig. 3), wobei der zentrale Bereich 9 der Ringscheibe
eine grössere Dicke aufweist als der breitere periphere
Bereich 11. Die Ringscheibe 4 weist lochseitig dann
beispielsweise eine Dicke von 0,5 mm auf. Die Dicke 0,5 mm
erstreckt sich nun radial nach aussen im zentralen Bereich
beispielsweise über eine Distanz a, d. h. der zentrale
Bereich 9 weist eine Breite a auf, in der die Dicke der
Scheibe 0,5 mm beträgt. An diesen Dickbereich schliesst
ein konisch verlaufender Übergangsbereich c an, in welchem
die Nenndicke von 0,5 mm auf 0,2 mm abnimmt. Im peripheren
Bereich 11 bleibt die Wandstärke auf 0,2 mm erhalten.
Das Drücken bzw. Verpressen des beispielsweise anfänglich
im Querschnitt kreisrunden Drahtringes bewirkt, dass die
Kante 13, welche die Zentrumsöffnung 15 umgibt, mit einem
Radius versehen ist, der eine Verletzung der Haut beim
Entnehmen von Füllgut aus einem Gebinde verhindert. Die
periphere Kante, welche den Bereich 11 aussen abschliesst,
weist kleinere Radien auf, die aber durch die spätere
Befestigung des fertiggestellten Verschlussringes auf
dem Rand eines Dosenrumpfes eingerollt wird.
Die Ringscheibe 4, wie sie in Fig. 3 dargestellt ist,
wird anschliessend in einem Fliesspresswerkzeug sukzessive
gemäss den Verformungsstufen in Fig. 7 umgeformt. Bei
diesem Verformungsvorgang lässt sich im gleichen
Arbeitsgang an der Stelle der Zentrumsöffnung 15, dort wo
später die umgelegte Aufreisslasche zu liegen kommt, eine
Verbreiterung des Randabschnittes 9 herstellen - letztere
entspricht etwa der Breite a des lochseitigen Bereiches
der Ringscheibe 4 -, wobei die Breite des ca. 0,5 mm
dicken Siegelbereiches aufrechterhalten bleibt (vgl.
Stelle X in Fig. 3). Eine Erläuterung des Bereiches X
wird später gegeben.
Bei der stufenförmigen Verformung der Ringscheibe 4 wird
die Siegelfläche 9, die eine grössere Dicke aufweist als
die übrigen Bereiche der Scheibe 4, vom
Verformungswerkzeug festgehalten und aus den Bereichen c
und b ein Bördelbereich 25 ausgezogen. Über den gesamten
Siegelbereich 9 ausserhalb demjenigen, der mit X
bezeichnet ist, wird der Bördelbereich 25 regelmässig
ausgezogen. Dabei wird ein Teil des konisch verlaufenden
Bereiches c in die Siegelfläche 9 hineingezogen. Im
Bereich X wird der vormals konische Bereich c vollständig
ausgedünnt und das ausgedünnte Material zur Vergrösserung
bzw. zur Verbreiterung der Siegelfläche 9 verwendet. Die
Wanddicke im Bördelbereich 25 bleibt im wesentlichen
konstant, z. B. 0,2 mm (vgl. Verlauf beim Tiefziehen in
Fig. 7, Stufen I-VII).
Selbstverständlich kann je nach Anforderung die
geometrische Form des Bördelbereiches 25 auch anders
gestaltet werden als dies in Fig. 7 dargestellt ist. Für
eine optimale Stapelung der fertiggestellten
Ringverschlüsse wird die periphere Kante 27 geringfügig
angestaucht (vgl. punktierte Ausbildung in Fig. 6). In
herkömmlicher Weise wird zudem auf der konkaven Seite des
Bördelbereiches 25 für die Abdichtung mit dem Gebinderumpf
das notwendige Dichtungungsmaterial 29 eingespritzt. Das
Aufsiegeln einer Verschlussmembran 31, welche die
Zentrumsöffnung 15 verschliesst, erfolgt wie dies bisher
bei herkömmlich hergestellten Verschlussringen üblich war.
Die verbreiterte Stelle X wird durch einen sehnenartigen
Verlauf der Zentrumsöffnungskante ausgebildet und dient
dazu, eine genügend grosse Siegelfläche für die Membran
31, welche auf den Bereich 9 aufgesiegelt wird, im Bereich
einer Lasche 32 zu bilden. Die Lasche 32 ist üblicherweise
Teil der Membran 31 und wird gegen das Zentrum der
letzteren umgelegt. Im Faltbereich entsteht dadurch ein
gerader Abschnitt (Faltkante), womit die Versiegelung bei
runden Gebinden nicht mehr bis zum Rand des Bereiches 9
möglich ist. Dasselbe geschieht auch bei Ringen/Dosen mit
nichtrundem Querschnitt, weil auch dort die Plazierung der
umgelegten Aufreisslasche immer in einem Bereich mit
kleinem Dosenradius zu liegen kommt. Durch die Ausbildung
des verbreiterten Bereiches X kann eine Siegelbreite von
beispielsweise nur 2 mm am ganzen Umfang des
Siegelbereiches aufrechterhalten werden. Bisher war es
nötig, den gesamten Siegelbereich, d. h. den Bereich 9,
derart breit auszubilden, dass auch an der Stelle, wo die
Lasche 32 zu liegen kommt, noch ein genügender Siegel-
oder Kontaktbereich 9 vorhanden war. Nach der Erfindung
kann nun aber mit einem viel schmaleren Siegelbereich 9
gearbeitet werden und trotzdem eine genügend grosse
Siegelfläche, die einen dichten Verschluss des Gebindes
ermöglicht, erreicht werden. Es wird aber nicht nur
Material gespart, sondern gleichzeitig bei konstantem
Gebindedurchmesser wird auch die Zentrumsöffnung grösser.
Die Erfindung ist anhand eines im Querschnitt runden
Verschlussringes 4 beschrieben worden. Selbstverständlich
ist es auch möglich, Verschlussringe anderer
Querschnittsform für beispielsweise rechteckförmige oder
andere Vieleckdosen bzw. ovale Dosen herzustellen. Wird
zudem anstelle einer stumpfen Verschweissung des
Ausgangsdrahtes 7 eine Überlapptverschweissung
vorgenommen, so lässt sich diese zusätzliche
Materialanhäufung dazu verwenden, den Bereich X für die
Lasche 32 auszubilden. Eine konische Verjüngung zwischen
den Bereichen a und b ist dann nicht mehr nötig; es kann
dann ein stufenförmiger Übergang vom zukünftigen
Siegelbereich 11 in den den Bördelrand 25 bildenden
Bereich ausgebildet werden.
Damit zwischen Stahldosen und einem aus Aluminium
hergestellten Verschlussring keine Korrosion entsteht,
wird letzterer vorzugsweise mit einer Beschichtung
versehen. Das Aufbringen der Beschichtung erfolgt
üblicherweise vor dem Einspritzen der Dichtung 29 durch
Nass- oder Pulverlackierung. Selbstverständlich wären auch
andere Lackierverfahren für den Korrosionsschutz denkbar.
Durch die Umformung des weichen aus Rohaluminium
bestehenden Drahtes wird dieser gehärtet und weist nach
der vollständigen Umformung die für den Einsatz als
Verschlussring notwendige Härte und mechanische Festigkeit
auf.
Claims (7)
1. Verfahren zur Herstellung eines Verschlussringes mit
einer umlaufenden Siegelfläche (9) zum Aufsiegeln einer
Verschlussmembran (31) und einem Bördelrand (25) zum
Aufbringen des Verschlussringes auf den Rand eines
Gebinderumpfes, bei dem aus einem ringförmigen Rohling
(3) mit rundem oder eckigem Materialquerschnitt durch
Kaltverformung eine ringförmige Scheibe (4) erzeugt und
nachfolgend aus der Scheibe (4) durch Umformen der
umlaufende Bördelrand (25) gezogen ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der ringförmige Rohling (3) aus einem
Profildrahtabschnitt (7) durch Verschweissen der Enden,
durch Giessen, Spritzen oder durch einen Umformprozess
hergestellt wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß im Materialquerschnitt der
ringförmigen Scheibe (4) bei der Verformung entlang der
zentralen Öffnung (15) eine Verdickung ausgebildet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verdickung während der weiteren Verformung
beibehalten und der benachbarte aussenliegende, dünnere
Abschnitt zu einem Bördelrand (25) verformt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
an einer Stelle im Öffnungsquerschnitt eine Breitstelle
(X) ausgebildet und dazu Material aus der Verdickung
ausgezogen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rohling (3) oder die ringförmige
Scheibe (4) entfettet und lackiert wird.
7. Verschlussring mit einer umlaufenden Siegelfläche (9)
zum Aufsiegeln einer Verschlussmembran (31) und einem
Bördelrand (25) zum Aufbringen des Verschlussringes auf
den Rand eines Gebinderumpfes, bei dem aus einem
ringförmigen Rohling (3) mit rundem oder eckigem
Materialquerschnitt durch Kaltverformung eine ringförmige
Scheibe (4) erzeugt und nachfolgend aus der Scheibe (4)
durch Umformen der umlaufende Bördelrand (25) gezogen
ist.
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