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DE19714625C2 - Holztafelbaustruktur - Google Patents

Holztafelbaustruktur

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DE19714625C2
DE19714625C2 DE1997114625 DE19714625A DE19714625C2 DE 19714625 C2 DE19714625 C2 DE 19714625C2 DE 1997114625 DE1997114625 DE 1997114625 DE 19714625 A DE19714625 A DE 19714625A DE 19714625 C2 DE19714625 C2 DE 19714625C2
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Germany
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combustible
channel
wooden panel
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layer
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Cape Calsil Deutschland GmbH
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B5/00Floors; Floor construction with regard to insulation; Connections specially adapted therefor
    • E04B5/02Load-carrying floor structures formed substantially of prefabricated units
    • E04B5/12Load-carrying floor structures formed substantially of prefabricated units with wooden beams

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Description

Die Erfindung betrifft eine Holztafelbaustruktur, z. B. eine Holzbalkendecke oder eine Holzständerwand, mit einem Durchführungskanal für Rohre, Kabel o. dgl., die als Konstruktionselement zur Erstellung von Fertighäu­ sern verwendet wird.
Bei Mehrfamilienhäusern sind die Decken und Wände der­ art auszulegen, daß im Falle eines Brandes die Ausbrei­ tung des Feuers in andere Wohnungen, Treppenräume oder allgemein zugängliche Flure zumindestens für einige Zeit verzögert wird. Das Baumaterial ist so zu wählen, zu beschichten oder zu bearbeiten, daß es zumindest für eine gewisse Zeit feuerwiderstandsfähig ist. Übliche Zeiten während denen das Baumaterial dem Feuer stand­ halten muß, liegen bei 90 Minuten. Diese Anforderungen müssen auch erfüllt werden, wenn Holz als Baumaterial verwendet wird. Bei Anwendungen im Fertigbau werden zum Beispiel Holztafelbaustrukturen eingesetzt, die aus Balken bestehen, welche aus zwei parallelen Lagen von Holzwerk­ stoff umgeben sind. Zum Brandschutz sind die Außenflächen der Lagen aus Holzwerkstoff mit nichtbrennbarem Material wie z. B. Gipskarton bedeckt. Diese Flächen müssen aber für Durchführungen für die Wasser- oder Elektroinstallation geöffnet werden, so daß die nichtbrennbare Außenfläche der Holztafelbaustruktur durch­ brochen ist. Um den Brandschutzvorschriften Genüge zu leisten, muß das Rohr gegen die Holztafelbaustruktur mit nichtbrennbarem Material abgedichtet werden. Üblicherweise behelfen sich die Handwerker mit improvisierten Lösungen, wie zum Beispiel dem Ausstopfen des Zwischenraumes mit Steinwolle. Dabei kann aber nicht immer sichergestellt werden, daß die Steinwolle das Rohr vollständig abdichtend umgibt.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern in mehrgeschossiger Bauweise stellen sich diese Probleme, denn jede Wohneinheit muß an den Fußböden, Decken und Außenwänden zumindest mit nichtbrennbaren Baustoffen verkleidet sein, so daß für 90 Minuten die Aus­ breitung eines Feuers aus der Wohnung heraus oder in sie hinein verhindert wird. Jede Wohnung muß also als feuerresistente Ein­ heit abgeschottet sein. Kritische Punkte in diesem System sind die Decken- oder auch Wanddurchführungen von Rohren oder Kabeln der elektrischen Hausinstallation, die sich durch alle Geschosse erstrecken. Dies können z. B. Abwasserrohre sein, die von der obersten Wohnung bis in den Keller verlaufen.
Aus DE 295 08 849 U1 ist eine Brandmanschette für Rohrleitungen be­ kannt, die ein Gehäuse aufweist, in dem ein Dämmkörper unterge­ bracht ist, wobei an den beiden stirnseitigen Öffnungen des Ge­ häuses jeweils eine radial in die Öffnung hereinragende Einlage angebracht ist, die zur Anpassung an verschiedene Rohrdurch­ messer dienen. Die Brandmanschette wird mit nach außen verkan­ teten Laschen an der Außenseite der Gebäudewand, also außerhalb der feuerfesten Struktur befestigt. Die Brandmanschette ist zum Einsatz in Betondecken oder -böden bestimmt. Für Holztafel­ baustrukturen ist diese Brandmanschette nicht geeignet, da die Laschen zur Befestigung außerhalb der feuerfesten Struktur, also im Wirkungsbereich des Feuers liegen, so dass die Gefahr be­ steht, dass sie eine Wärmebrücke in das Innere der Holztafel­ baustruktur bilden, wodurch diese von innen heraus durch Feuer zerstört wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Holztafel­ baustruktur zu schaffen, die auch im Bereich von Durchführungen für Rohre, Kabel o. dgl. die Ausbreitung von Feuer und Rauch sicher verhindert und bei der die Durchführungen einfach zu mon­ tieren sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patent­ anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Holztafelbaustruktur besteht aus Balken, die an einer ersten Seite eine erste Lage und an den gegenüber­ liegenden zweiten Seite eine zweite Lage aus Holzwerkstoff tragen, wobei die Außenflächen der beiden Lagen mit Schichten aus nicht brennbarem Material bedeckt sind. Die Holztafel­ baustruktur enthält ferner mindestens einen aus nicht brennbarem Werkstoff bestehenden, nur an den Stirnseiten offenen Durchfüh­ rungskanal für Rohre, Kabel o. dgl., der mit Montagewinkeln an der ersten Lage aus Holzwerkstoff befestigt ist und der sich durch die Lagen hindurch zwischen den nicht brennbaren Schichten erstreckt und mit diesen dicht verbunden ist, wobei die Schicht aus nicht brennbarem Material an der ersten Seite die Montage­ winkel überdeckt. Die Wand des Durchführungskanals ist nicht­ brennbar und schließt das für die Durchführung entstandene Loch an den nichtbrennbaren Oberflächen der Holztafelbaustruktur der­ art ab, daß der Innenraum des Durchführungskanals von der Holz­ tafelbaustruktur völlig abgedichtet ist. Der Durchführungskanal bildet also mit den nichtbrennbaren Schichten der Holztafel­ baustruktur eine nichtbrennbare Einheit, so daß ein Feuer nicht in die Holztafelbaustruktur eindringen und diese von innen her­ aus zerstören kann.
Durchführungskanäle werden häufig für Rohre wie z. B. Abwasser- oder Heizungsrohre eingesetzt. Die Rohre können entweder aus brennbarem Material, wie beispielsweise Kunststoff, oder aus nichtbrennbarem Material, wie Metall, bestehen. Werden nicht­ brennbare Rohre aus Metall verwendet, die meist aus Gußeisen hergestellt sind, kann ein Feuer nicht durch das Rohr hindurch in den Kanal gelangen und sich so nicht durch die Holzta­ felbaustruktur hindurch in die benachbarte Wohnung aus­ breiten.
Die Holztafelbaustruktur kann als Deckenelement oder als Wandelement verwendet werden. Bei einer Verwendung als Wand wirken die Holzbalken als Holzständer und die Lagen aus Holzwerkstoff als aussteifende Beplankung, die die Ständer in horizontaler Richtung gegeneinander stabilisieren. Bei einer Verwendung als Deckenelement übernehmen die Balken die Funktion von Tragbalken. Die Lagen aus Holzwerkstoff bilden den Fußboden bzw. die Decke. Um eine Durchführung für ein Rohr oder ein Kabel zu schaffen, braucht der Durchführungskanal, der eine vorgefertigte Einheit ist, nur in ein Loch der Holzta­ felbaustruktur eingeschoben zu werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Übergang zwischen dem Durchführungskanal und den nichtbrennbarem Schichten mit einem nichtbrennbaren Dichtungsmittel abgedichtet. Dies hat den Vorteil, daß auch durch den Spalt zwischen Durchführungskanal und den nichtbrennbaren Schichten kein Feuer in die Holzta­ felbaustruktur eindringen kann und so die Lagen aus Holzwerkstoff und die Balken entzünden könnte.
Vorteilhafterweise bestehen die Wände des Durchfüh­ rungskanals aus Kaliziumsilikat-Platten mit einer Wand­ stärke von etwa 45 mm. Bei einer Temperatur im Inneren des Durchführungskanals von etwa 1000°C, die z. B. von einem rotglühenden Metallrohr erzeugt wird, bleibt die Temperatur an der Außenseite des Durchführungskanals unter dem Temperaturpunkt, bei dem sich das Holz der Holztafelbaustruktur entzünden würde.
An der Außenseite des Durchführungskanals können Monta­ gewinkel angeordnet sein, mit denen der Durchführungs­ kanal an der einen Lage aus Holzwerkstoff abgestützt wird. Auf diese Weise kann der Durchführungskanal als vorgefertigte Einheit insbesondere bei Verwendung der Holztafelbaustuktur als Decke einfach eingebaut und festgeschraubt werden. Der Durchführungskanal braucht dann nur in ein Loch der Holztafelbaustruktur einge­ hängt zu werden. Da die Montagewinkel wie Anschläge wirken, befindet sich der Durchführungskanal sofort in der richtigen Position, eine Ausrichtung des Durchfüh­ rungskanals ist nicht nötig.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht im Falle eines brennbaren Rohrs vor, daß der nichtbrenn­ bare Durchführungskanal an mindestens einem Ende durch eine Hülle aus nichtbrennbarem Material verlängert ist. Der Übergang zwischen dem Durchführungskanal und der Hülle besteht dabei ausschließlich aus nichtbrennbarem Material. Falls das durch den Durchführungskanal ver­ laufende Rohr brennt, kann das Feuer von der einen Sei­ te der Holztafelbaustruktur auf die andere Seite gelan­ gen. Um auch dann die Ausbreitung des Feuers verhindern zu können, wird das Rohr zumindestens auf einer Seite der Holztafelbaustruktur mit einer nichtbrennbaren Hül­ le umgeben, die dicht an dem Kanal anliegt oder über weiteres nichtbrennbares Material mit dem Kanal verbun­ den ist.
Im folgenden wird anhand der Zeichnung ein Ausführungs­ beispiel der Erfindung näher erläutert.
In der Zeichnung ist eine Holztafelbaustruktur in Form einer Deckenkonstruktion im Vertikalschnitt gezeigt.
Die als Geschoßdecke dienende Holztafelbaustruktur 1 hat mehrere parallel angeordnete Balken 2 mit rechtec­ kigem Querschnitt, die die Funktion von Tragbalken ha­ ben. An den schmalen oberen Längsseiten der Balken 2 ist eine Deckplatte 3 befestigt, die aus zementgebunde­ nen Spanplatten besteht. Auf die Deckplatte 3 ist aus Gründen der Brandsicherheit und zur Trittschalldämmung eine Schicht 4 aus Steinwolle aufgebracht. Den Fußbo­ denabschluß bildet eine aus Spanplatten bestehende Ab­ schlußplatte 5, auf die ein Bodenbelag, wie beispiels­ weise Teppich verlegt werden kann.
An der Unterseite der Balken 2 sind voneinander beab­ standete Leisten 6 aus Holz angebracht, die rechtwink­ lig zu den Balken 2 verlaufen. Über den Leisten 6 ist ein abgekantetes Lochblech 7 angebracht. Das Blech 7 ist trapezförmig und wird von unten über die Leisten 6 gestülpt. Mit den obenliegenden, horizontal verlaufen­ den Schenkeln wird das Blech 7 an den Balken 2 befe­ stigt. In den Zwischenräumen zwischen zwei Balken 2 und zwei Leisten 6 bildet das Blech 7 eine Auflagefläche. Auf dieser Auflagefläche befindet sich eine Dämmschicht 8 aus Zellstoff oder Mineralwolle. An den untenliegen­ den Schenkeln des Bleches 7 ist eine untere aus zement­ gebundenen Spanplatten bestehende Deckplatte 9 befe­ stigt. Das Blech 7 entkoppelt aufgrund seiner Federwir­ kung die untere Deckplatte 9 von den Balken 2 bzw. den Leisten 6, so daß auf der Abschlußplatte 5 entstehender Trittschall nicht in den darunterliegenden Raum über­ tragen wird. An der Außenseite der unteren Deckplatte 9 ist eine Schicht 10 aus Gipskarton befestigt. Sie dient als nichtbrennbare Schicht an der Unterseite der Holz­ tafelbaustruktur 1.
Die Schicht 4 aus Steinwolle an der Oberseite der Holz­ tafelbaustruktur 1 und die Schicht 10 aus Gipskarton an der Unterseite machen die Holztafelbaustruktur 1 zu einer nichtbrennbar bekleideten Einheit, die einem Feu­ er mindestens 90 Minuten widerstehen kann. So kann für diese Zeit kein Feuer von der einen Seite der Holzta­ felbaustruktur 1 auf die andere gelangen oder Feuer in die Holztafelbaustruktur 1 eindringen, das die Balken 2, die Leisten 6 oder die Deckplatten 3 bzw. 9 entzün­ den könnte.
Zur Durchführung eines Rohres 11 durch die Holztafel­ baustruktur 1 verläuft ein Durchführungskanal 12 von der einen zur anderen Seite der Holztafelbaustruktur 1. Der Durchführungskanal 12 ist viereckig und besteht aus einzelnen dicht zusammengeschraubten Kalziumsilikat- Platten 13. In der Länge ist der Durchführungskanal 12 derart bemessen, daß er an der Unterseite bündig mit der Außenseite der Schicht 10 aus Gipskarton abschließt und an seiner Oberseite bündig mit der an den Balken 2 befestigten Deckplatte 3 abschließt. Der Spalt zwischen der Schicht 10 aus Gipskarton und der Kanaldurchführung 12 ist mit nichtbrennbarem Kitt verschlossen. Zur An­ passung an unterschiedliche Rohrdurchmesser ist der Zwischenraum zwischen dem Rohr 11 und der inneren Ka­ nalwand mit Mineralwolle 14 ausgestopft, so daß kein Feuer oder Rauch durch diesen Zwischenraum von einer Seite auf die andere Seite der Holztafelbaustruktur 1 gelangen kann. Befestigt ist der Durchführungskanal 12 mit Montagewinkeln 15, die an der Außenseite der Kanal­ wand befestigt sind und auf der oberen Deckplatte 3 aufliegen und dort befestigt sind. Im Bereich der auf der oberen Deckplatte 3 liegenden Schicht 4 von Stein­ wolle und der abschließenden Abschlußplatte 5 ist das Rohr 11 von einer dünnen Hülle 16 aus Mineralwolle um­ geben. Die Schicht aus Steinwolle 4 reicht bis an die Hülle 16 heran, so daß die obere Deckplatte 3 nach au­ ßen hin mit nichtbrennbarem Material abgeschottet ist. Die Abschlußplatte 5 reicht nur bis kurz vor den Durch­ führungskanal 12. Den Abschluß gegen die das Rohr 11 umgebende Hülle 16 aus Mineralwolle übernimmt eine Platte 17 aus nichtbrennbarem Material.
Die Montage des Durchführungskanals 12 kann bereits bei der Herstellung der Holztafelbaustruktur 1 erfolgen oder auch nachträglich in eine bereits eingebaute Holz­ tafelbaustruktur 1. Der Durchführungskanal 12 wird in ein entsprechendes Loch in der Holztafelbaustruktur 1 eingeschoben bis die Montagewinkel 15 auf der oberen Deckplatte 3 aufliegen. Nun werden die Montagewinkel an der Deckplatte 3 festgeschraubt und das Rohr 11 durch den Durchführungskanal 12 hindurchgeschoben und der verbleibende Zwischenraum mit Mineralwolle 14 ausge­ stopft. Nachdem an der Oberseite die Hülle 16 aus Mi­ neralwolle auf das Rohr 11 aufgeschoben wurde, wird die Schicht 4 aus Steinwolle auf die obere Deckplatte 3 aufgelegt. Anschließend wird die Abschlußplatte 5 auf die Schicht 4 aus Steinwolle gelegt, wobei ein Bereich um das Rohr 11 ausgenommen wird. In diesem Bereich wird die Platte 17 aus nichtbrennbarem Material eingesetzt. Abschließend wird an der Unterseite der Holztafelbaus­ truktur 1 der Schlitz zwischen dem Durchführungskanal 12 und der Schicht aus Gipskarton 10 mit einem feuerfe­ sten Kitt verschlossen.
Im Falle eines brennbaren Rohres 11 könnte ein Feuer von einer Seite der Holztafelbaustruktur 1 durch das Rohr 11 hindurch auf die andere Seite gelangen. Um dies zu vermeiden, wird der Durchführungskanal 12 mit ge­ strichelt dargestellten Hüllen 18 verlängert. Diese Hüllen 18 bestehen ebenfalls aus Kalziumsilikat und sind abdichtend an den Kalziumsilikat-Platten 13 des Durchführungskanals 12 bzw. an der Platte 17 aus nicht brennbarem Material befestigt.

Claims (9)

1. Holztafelbaustruktur (1), bestehend aus Balken (2), die an einer ersten Seite eine erste Lage (3) und an der gegenüber­ liegenden zweiten Seite eine zweite Lage (9) aus Holzwerk­ stoff tragen, wobei die Außenflächen der beiden Lagen (3, 9) mit Schichten (4, 10) aus nicht brennbarem Material bedeckt sind, gekennzeichnet durch mindestens einen aus nicht brennbarem Werkstoff bestehenden, nur an den Stirnseiten offenen Durchführungskanal (12) für Rohre (11), Kabel o. dgl., der mit Montagewinkeln (15) an der ersten Lage (3) aus Holzwerkstoff befestigt ist und der sich durch die Lagen (3, 9) hindurch zwischen den nicht brennbaren Schichten (4, 10) erstreckt und mit diesen dicht verbunden ist, wobei die Schicht (4) aus nicht brennbarem Material an der ersten Seite die Montagewinkel (15) überdeckt.
2. Holztafelbaustruktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Übergang zwischen dem Durchführungskanal (12) und den nicht brennbaren Schichten (4, 10) mit einem nicht brennbaren Dichtungsmittel abgedichtet ist.
3. Holztafelbaustruktur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Durchführungskanal (12) aus Kalziumsili­ kat-Platten (13) besteht.
4. Holztafelbaustruktur nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchführungskanal (12) aus Kalziumsilikat-Platten (13) mit einem Gewicht von 450 bis 1000 kg/m3 besteht.
5. Holztafelbaustruktur nach Anspruch 3 oder 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Wandstärke des Durchführungskanals (12) etwa 45 mm beträgt.
6. Holztafelbaustruktur nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite des Durchführungskanals (12) Montagewinkel (15) senk­ recht zur Längsachse des Durchführungskanals (12) angeordnet sind, mit denen der Durchführungskanal (12) in einer Öffnung der einen Lage (3) aus Holz­ werkstoff abgestützt ist.
7. Holztafelbaustruktur nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß in zwischen den Balken (2) befindlichen Hohlräumen Dämmaterial (8) vor­ handen ist.
8. Holztafelbaustruktur nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle einer über der Schicht (4) aus nicht brennbarem Material an­ gebrachten Abschlußschicht (5) eine nicht brenn­ bare Platte (17) im Bereich des Durchführungska­ nals (12) angeordnet ist.
9. Holztafelbaustruktur nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle eines brenn­ baren Rohres (11) der nicht brennbare Durchfüh­ rungskanal (12) an mindestens einem Ende durch eine Hülle (18) aus nicht brennbarem Material ver­ längert ist, wobei der Übergang zwischen dem Durchführungskanal (12) und der Hülle (18) aus­ schließlich aus nicht brennbarem Material besteht.
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