DE19710997A1 - Bohrwerkzeug und Schneideinsätze für Bohrungen in Vollmaterial und zum Aufbohren - Google Patents
Bohrwerkzeug und Schneideinsätze für Bohrungen in Vollmaterial und zum AufbohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Bohrwerkzeug zum Bohren in Vollmaterial oder zum
Aufbohren mit einem Schaft mit Ausnehmungen für mindestens zwei auswechselbaren
Schneideinsätzen von denen zwei Schneidkanten bis zum Außendurchmesser an der
Stirnseite des Schaftes reichen und mit zwei Schneidecken die die Bohrungszylinder
wand erzeugen, wobei der eine Schneideinsatz eine längere Schneidkante an der
Stirnseite als der andere um etwa 180° versetzt angeordnete Schneideinsatz aufweist
und eine Schneidkante deren Schneidecke bis zur Mitte des Bohrerzentrums oder
darüberhinaus reicht.
Weiterhin betrifft die Erfindung Schneideinsätze mit rechteckiger Form und deren
Einsatzart.
Bohrwerkzeuge mit wechselbaren Schneideinsätzen wie in der WO 9302824 A1
beschrieben, arbeiten so, daß an dem Außendurchmesser der Bohrung nur eine
Schneidecke zum Einsatz kommt und auch nur eine Schneide den inneren Teil der
Bohrung erzeugt. Bei dieser Gattung von Bohrwerkzeugen handelt es sich um
einschneidige Bohrer. Im Gegensatz hierzu bohrt das vorgeschlagene Bohrwerkzeug
am äußeren Bohrdurchmesser und in dem Zentrum mit zwei Schneiden.
In der EU 0 625 395 A1 ist ein Bohrwerkzeug mit einem Bohrmesser dargestellt. Das
Bohrmesser ist einteilig und hat von der Zentrumsspitze ausgehend zwei
Schneidkanten, die beide bis zu dem Bohreraußendurchmesser reichen. Nachteilig
hierbei ist, daß für jeden unterschiedlichen Bohrdurchmesser ein separates
Bohrmesser erforderlich ist.
Die DE 37 33 298 beinhaltet ein Mehrzweckwerkzeug, bei dem mindestens zwei
Schneidplatten vorgesehen sind. Eine Schneide steht radial am Werkzeug vor, so daß
die Schneide zum Drehen eingesetzt werden kann. Diese Schneide kann an der Stirn
bis zum Zentrum des Werkzeugschaftes reichen, so daß sie auch zum Bohren und
Planfräsen einsetzbar ist. Die andere Schneide ist am Umfang des Werkzeuges
angeordnet und dadurch zum Eckfräsen geeignet.
Die DE 44 16 040 A1 zeigt ein zweischneidiges Bohrwerkzeug mit zwei um 180° in
Umfangsrichtung versetzten Schneiden bei dem die beiden Schneidkanten vom
Bohrungsdurchmesser bis zur Werkzeugmitte arbeiten und sich maximal geringfügig
darüber hinaus erstrecken. Diese Schneidenanordnung bedingt, daß nur ein sehr
eingeengter Bohrdurchmesser-Anwendungsbereich pro Schneideinsatzgröße
realisierbar ist.
Die DE 22 36 100 weist ein Bohrwerkzeug aus, bei dem der Bohrerschaft mit einer oder
mehreren Schneidplatten bestückt ist und zentral in dem Schaft eine spitzbohrerartige
flache Zentrumsschneide mit flachem Schaft oder eine mit rundem Schaft angeordnet
ist. Auch bei diesem Werkzeug muß für unterschiedliche Bohrdurchmesser die
Schneidplattengröße oder und die spitzbohrerartige Zentrumsschneide unterschiedlich
groß sein, da beide Schneidplatten gleiche Schneidkantenlängen aufweisen und vom
äußeren Durchmesser des spitzbohrartigen Zentrumsschneide bis zum
Bohrdurchmesser reicht. Nachteilig bei diesem Werkzeugtyp ist, daß sich die Späne im
engen Bereich des Überganges zwischen Zentrumsschneide und Schneidplatte
festsetzen können, was dann den Bohrvorgang erheblich beeinträchtigt.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, ein mehrschneidiges Bohrwerkzeug mit
wechselbaren Schneideinsätzen zu schaffen, bei dem die Schneideinsätze durch
unterschiedliche Anordnung im Schaft auch unterschiedliche Bohrdurchmesser
erzeugen können.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß Schneideinsätze mit unterschiedlich langen
Schneidkanten zum Einsatz kommen, wobei eine Schneidkante bis zur Mitte des
Bohrzentrums oder darüberhinaus reicht.
Erfindungsgemäß wird die Stirnfläche der Bohrung im großen Durchmesserteilbereich
bis zum Bohrlochdurchmesser mit zwei Schneideinsätzen durchgeführt, die
unterschiedlich lange Schneidkanten aufweisen. Beide äußeren Schneidecken der
beiden Schneideinsätze arbeiten auf dem gleichen Durchmesser, nämlich dem
Bohrlochdurchmesser.
Der innere Teil der Bohrung wird mit einer Schneidkante gefertigt, deren Schneide auf
Mitte oder geringfügig unter Zerspanungsmitte liegt und deren innenliegende
Nebenschneide mindestens bis zur Bohrungsmitte oder geringfügig darüber hinaus
reicht. Dieser Schneidkantenteil kann die innenliegende Schneidecke des
Schneideinsatzes sein, der mit der längeren Schneidkante arbeitet. Es können aber
auch nahe in der Bohrwerkzeugmitte separate Schneideinsätze zum Einsatz kommen,
deren nach außen gerichtete Schneidkante nicht bis zum Bohrungsdurchmesser
reicht. Diese wechselbaren innenarbeitenden Schneideinsätze können tangential also
stirnseitig in einer Aussparung im Schaft befestigt sein aber auch axial in einer
Schaftaussparung. Da der innenliegende Schneidkantenbereich mindestens bis zur
Bohrungsmitte und darüber hinaus reicht, muß ein darüberhinaus stehender
Schneidkantenteil so zurückgesetzt sein, daß er in dem gefertigten Bohrungsgrund
nicht drückt. Erfindungsgemäß kann dieses dadurch erreicht werden, daß das
Bohrungszentrum sich im Schneidkanteneckenradienbereich befindet oder daß der
innere Schneidkantenteil zur Bohrungsmitte hin und darüberhinausreichend axial
weiter zurücksteht.
Zum Einsatz können beispielsweise bekannte dreieckige-, quadratische-, rombische- oder
sechseckige Schneideinsätze kommen, die aber unterschiedlich sein müssen, da
die Kantenlängen unterschiedlich lang sind.
Ein Vorteil der vorbeschriebenen Schneideinsatz-Anordnung ist, daß das Aufbohren
von Bohrungen relativ querkraftfrei möglich ist, und bei einem Vorbohr-Aus
gangsdurchmesser, der größer ist als der Durchmesser, den die kurze
Schneidkante des am Bohrlochdurchmesser arbeitenden Schneideinsatzes abdeckt,
völlig querkraftfrei erfolgt.
Die Schneideinsätze weisen Spanflächen mit den bekannten Spanformrillen und/oder
Spanformelementen auf, um möglichst Kurzspanbildung auch beim Bearbeiten
unterschiedlicher Werkstoffe und mit unterschiedlichen Technologiedaten zu
erreichen.
Werden die Schneideinsätze erfindungsgemäß in rechteckiger Form ausgeführt, wird
nur eine Schneideinsatzform benötigt. Sie weist zwei kurze Schneidkanten und zwei
lange Schneidkanten auf. Es können dann auch drei oder mehr Schneideinsätze
eingesetzt werden. Beim Einsatz von drei Schneideinsätzen bohren dann zwei mit den
kurzen Schneidkanten, wobei der innen arbeitende Schneideinsatz mit der inneren
Schneidecke bis zum Bohrungszentrum oder darüber hinaus reicht und die außen
liegenden Schneidecken des außen arbeitenden Schneideinsatzes auf dem
Bohrlochdurchmesser liegt. Die lange Schneidkante wird um etwa 180° zu den beiden
Schneideinsätzen, die mit den kurzen Schneidkanten arbeiten, im Schaft des
Bohrwerkzeuges angeordnet, und zwar so, daß die außenliegende Schneidecke auch
auf dem Bohrerradius arbeitet. Die innenliegende Schneidecke der langen
Schneidkante des Schneideinsatzes muß den gleichen oder kleineren Radius
abdecken als die äußere Schneidecke des bis zur Bohrermitte arbeitenden
Schneideinsatzes.
Die Schneidkanten der Schneideinsätze werden unter einem Winkel α von 0,5° bis 20°
zur Bohrwerkzeugmitte angeordnet, so daß die auf dem kleineren Radius arbeitenden
Schneidenteile axial vorlaufen. Durch diesen Bohrkegel ergibt sich auch eine
zentrierende Wirkung des Bohrwerkzeuges und vorteilhafterweise ist der Bohrer somit
auch zum Paketbohren, d. h. zum Bohren in aufeinandergespannten Platten geeignet.
Soll eine besonders glatte Bohrungsoberfläche gefertigt werden, werden die
Schneideinsätze mit den außen liegenden Nebenschneiden nicht oder nur mit einem
kleinen Winkel gegenüber der Bohrungswand eingekippt. Um eine bessere
zentrierende Wirkung des Bohrens durch den Bohrprozeß zu erzielen, erhalten die
Schneideinsätze einen größeren Winkel gegenüber der Senkrechten zur Bohrung.
Dieser Winkel kann 20°, im Einzelfall mehr betragen, wobei sich für die allgemeine
Bohrbearbeitung ein gutes Bohrergebnis für diesen Werkzeugtyp im Bereich von 2
bis 6° ergibt. Es können aber auch quadratische Schneideinsätze in unterschiedlichen
Größen oder drei, fünf oder sechseckige Schneideinsätze zum Einsatz kommen.
In der Regel weisen die Schneideinsätze Bohrungen auf, in die eine Spannschraube
zum Festklemmen des Schneideinsatzes eingreift. Diese Bohrungen schwächen den
Schneideinsatz vor allem in den kleineren Abmessungsbereichen, so daß Bruchgefahr
besteht. Außerdem können die Spannschrauben nicht zu klein ausgeführt werden, da
sie dann nicht mehr handbar und greifbar sind.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist daher vorgesehen, die
Schneideinsätze für kleinere Bohrdurchmesserbereiche anstelle einer Spannbohrung
eine muldenförmige oder anders ausgebildete Vertiefung vorzusehen, in die eine
entsprechend ausgebildete Nase an einem Klemmfinger eingreift. Beim Spannen des
Klemmfingers mit der Spannschraube wird der Schneideinsatz auf die Auflagefläche
und an die beiden Seitenanlagen im Schaft gedrückt. Erreicht wird dies beispielsweise
durch die versetzte Lage der Spannbohrung im Klemmfinger zu der Gewindebohrung
im Schaft.
Die innere Kühlmittelzufuhr durch den Schaft dient zur Kühlung und Schmierung beim
Bohrprozeß und zur Abfuhr der Späne. Vorgesehen ist eine zentrale Kühlmittelbohrung.
Auf der Bohrseite des Schaftes erfährt diese Bohrung eine Öffnung zum Austritt des
Kühlmittels vor dem Schaftende.
Zusätzlich kann eine oder mehrere Stirn-Kühlmittelbohrungen so schräg angeordnet
werden, daß zusätzliches Kühlmittel an die Wirkstelle des Schneideinsatzes gelangt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 Stirnansicht des erfindungsgemäßen Bohrwerkzeuges.
Fig. 2 Draufsicht nach Fig. 1.
Fig. 3 Stirnansicht einer weiteren Ausführung des Bohrwerkzeuges.
Fig. 4 Draufsicht nach Fig. 3.
Fig. 5 Draufsicht einer weiteren Ausführung des Bohrwerkzeuges mit gleichen
Schneideinsätzen, die mit Klemmfingern gespannt sind.
Fig. 6 Seitenansicht nach Fig. 5.
Fig. 7 und 8. Draufsichten weiterer Ausführungen des Bohrwerkzeuges.
Fig. 9 Ansicht eines erfindungsgemäßen Bohrwerkzeuges.
Die Stirnansicht Fig. 1 des Bohrwerkzeuges zeigt, daß der Schaft (1) am äußeren
Durchmesser um etwa 180° versetzt zwei Schneideinsätze (2) trägt und in der Mitte
einen tangential angeordneten quadratischen Schneideinsatz (3), dessen im Einsatz
befindliche Schneidkante mit der inneren Ecke auf Zentrumsmitte liegt. Die
Kühlmittelbohrung (23) ist zentrisch angeordnet und führt das Kühlschmiermittel daher
auch vorteilhafterweise vom Zentrum her an die Schneidstellen. Zusätzlich können ein
oder mehrere Stirn-Kühlmittelbohrungen (25) zur Erhöhung der Kühlmittelzuführung
vorgesehen werden.
Fig. 2 stellt die Draufsicht zu Fig. 1 dar und zeigt, daß die rechteckigen
Schneideinsätze (2) mit jeweils zwei langen Schneidkanten (2') und kurzen
Schneidkanten (2'') ausgeführt sind, die nach Verschleiß nacheinander durch Wenden
und Wechseln zum Einsatz kommen. Diese rechteckige Ausführung der
Schneideinsätze (2) ist besonders vorteilhaft, da alle vier Schneidecken (24) und alle
vier Schneidkanten (2') und (2'') zum Einsatz kommen. Die Schneidkanten sind unter
dem Winkel αa angeordnet, so daß beim Anbohren erst der innere Teil der
Schneidkante des Schneideinsatzes (3) zum Einsatz kommt und die beiden
Schneidecken, die die Bohrungswand erzeugen, zuletzt.
Der innen liegende Schneideinsatz (3) arbeitet mit der äußeren Schneidecke bis zum
Durchmesser daz und ist axial um den Betrag r zur Schneidkante (2') des
Schneideinsatzes (2) zurückgesetzt, damit die angrenzende Nebenschneide des
Schneideinsatzes (3) keine oder nur unwesentliche Schneidaufgaben übernehmen
muß. Der Betrag für r liegt in der Größe des Vorschubes fz.
Der Schneideinsatz (2), der mit der langen Schneidkante (2') arbeitet von dem
Durchmesser di2' bis zum Bohrlochdurchmesser D. Der Bereich der Schneidkante (6)
des Zentrumsschneideinsatzes (3), in dem keine Überdeckung vorhanden ist und zwar
vom Bohrerzentrum bis di2', bohrt mit der doppelten Vorschubgröße von fz
(2xfz). Ebenso bohrt der Teil der langen Schneidkante (2') des Schneideinsatzes (2) in
dem Durchmesserbereich daz bis di2'' mit dem doppelten Vorschubwert 2xfz. Mit der
Spannschraube (8) wird der Schneideinsatz (2) in der Aussparung des Schaftes (1)
gespannt.
Der Verschleiß an den Schneidkanten ist unterschiedlich groß. Am größten bildet er
sich in den Eckenradienbereich aus, insbesondere an den Eckenradien, die den
Bohrlochdurchmesser D erzeugen. Die erfindungsgemäße Anordnung von den
Schneideinsätzen mit Überdeckungsbereichen und der Anordnung von zwei
Schneidecken an den Bohrlochdurchmessern D gewährleistet eine optimal
ausgewogene Gesamtstandzeit aller Schneideinsätze.
Fig. 3 zeigt die Stirnansicht einer weiteren Ausführung des Bohrwerkzeuges.
Fig. 4 zeigt die zugehörige Draufsicht von Fig. 3. Hier kommen nur zwei
Schneideinsätze (2) zum Einsatz und zwar eine mit der langen Schneidkante (2') und
die andere mit der kurzen Schneidkante (2''). Die außen liegenden Schneidecken
beider Schneidkanten arbeiten auf den Bohrlochdurchmesser.
Die innere arbeitende Schneidecke der langen Schneidkante (2') ragt mit dem
Eckenradius bis über die Bohrermitte hinaus. Mit dieser Schneidenanordnung des
Bohrwerkzeuges kann mit einer Schneideinsatzgröße nur ein Bohrlochdurchmesser
gefertigt werden. Bei ausgewogenem Längenverhältnis zwischen der kurzen (2'') und
langen (2') Schneidkante des Schneideinsatzes von etwa 1 zu 1,5 bis zu 1 zu 2,2 kann
der nächst größere Bohrlochdurchmesser mit einem Bohrwerkzeug gefertigt werden,
bei dem im Schaft drei Schneideinsätze oder mehr gleicher Größe angeordnet sind.
Damit ist es möglich, mit einer Schneideinsatzgröße ein Maximum an im Durchmesser
unterschiedliche Bohrwerkzeuge zu schaffen.
Fig. 5 zeigt in der Draufsicht auf das Schaftende die Anordnung von zwei längs und
einem quer angeordneten Schneideinsatz. Die Schneideinsätze (2) sind nicht wie in
Fig. 2 und Fig. 3 dargestellt, mit Klemmschrauben (8), sondern mit Klemmfingern (9)
geklemmt. Dieses kann bei besonders kleinen Schneideinsätzen (12) vorteilhaft sein,
aber auch beim Vollbohren in gehärteten Materialien, bei denen die Schneideinsätze
aus hochharten Schneidstoffen, wie Schneidkeramik, bestehen.
Fig. 6 zeigt den Schneideinsatz (12) und Klemmfinger (9) in der Seitenansicht von Fig.
5. Mit dem Klemmfinger (9) wird der Schneideinsatz (12) so in den Plattensitz
gedrückt, daß er an der Auflagefläche (15) und an den beiden Seitenanlagen (16 und
17) anliegt. Hierzu ist die Klemmschraube (8) so angeordnet, daß sie beim Anziehen
auf den Klemmfinger (9) nicht nur eine Axialkraft sondern auch eine horizontale
Kraftkomponente F ausübt welche beispielsweise mit Hilfe der Radialanlage (10) den
Schneideinsatz über die Nase im Klemmfinger in den drei notwendigen
Kraftrichtungen spannt. Bei entsprechender Ausgestaltung der Klemmpratze sind auch
zwei Schneideinsätze spannbar.
Fig. 7 zeigt die Draufsicht eines Schaftes bei dem anstelle der rechteckigen
Schneideinsätze quadratische Schneideinsätze eingesetzt sind. Durch die
unterschiedlichen Schneideinsatzgrößen (19) und (20) wird die erfinderische
Überdeckung zwischen den Schneideinsätzen erreicht.
In Fig. 8 ist in der Schaft-Draufsicht ein Schneideinsatz dargestellt, der an jeder langen
Schneidkante (2') mehrere Spanunterbrecher (21) aufweist. Hierdurch entstehen an
der Schneidkante mehrere ungleiche und schmalere Späne gegenüber dem relativ
breiteren Span, wie er bei der nicht unterbrochenen Schneidkante entstehen würde.
Dies wirkt sich günstig beim Abführen der Späne insbesondere bei relativ tiefen
Bohrungen oder beim Abführen ungünstiger Späne aus. Solche Spanunterbrecher
können auch an den kurzen Schneidkanten (2'') angeordnet sein. Die
Spanunterbrecher sind vorteilhafterweise an den Schneidkanten so plaziert, daß die
um 180° nachfolgend angeordnete Schneide die von dem Spanunterbrecher nicht
ausgeführte Abspanung mit durchführt.
Im Zentrum ist ein sechseckiger Schneidensatz (5) angeordnet. Hierbei ragt eine
Schneidkante mit der gesamten Schneidecke über die Bohrermitte hinaus und kann
auf dieser Bohrerseite nicht schneiden. Dieses ist möglich, wenn dieser Schneidenteil
mit einem Winkel αi axial entgegen der Vorschubrichtung abfällt.
Claims (11)
1. Bohrwerkzeug zum Bohren in Vollmaterial oder zum Aufbohren mit einem Schaft
mit Ausnehmungen für mindestens zwei auswechselbaren Schneideinsätzen wobei
zwei Schneidkanten bis zum Außendurchmesser der Stirnseite des Schaftes reichen
und mit ihren Schneidecken die Bohrung D erzeugen und in je einer Aussparung im
Schaft angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein
Schneideinsatz eine längere Schneidkante an der Stirnseite aufweist als der andere
um etwa 180° versetzte angeordnete Schneideinsatz und eine Schneidkante bis zur
Bohrermitte reicht oder geringfügig darüber hinaus steht.
2. Bohrwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die am
Bohrlochdurchmesser arbeitenden Schneidecken gegenüber den anderen
Schneidecken axial zurückstehen.
3. Bohrwerkzeug nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden,
bis zum Bohrlochdurchmesser arbeitenden Schneidkanten mit dem gleichen Winkel αa
gegenüber der Senkrechten zur Bohrerachse angeordnet sind.
4. Bohrwerkzeug nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel α
vorzugsweise von 1° bis 20° liegt.
5. Bohrwerkzeug nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft mit
zentraler Kühlmittelbohrung versehen ist, welche vor dem Ende des Schaftes mit einer
Öffnung zum Austritt des Kühlmittels versehen ist.
6. Bohrwerkzeug nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich
eine oder mehrere Stirn-Kühlmittelbohrungen (25) vorgesehen sind.
7. Schneideinsätze (2) zum Bohren in Vollmaterial oder zum Aufbohren mit
rechteckiger Grundform und zwei langen Schneidkanten (2') und zwei kurzen
Schneidkanten (2'') dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinsätze in
unterschiedlichen Anordnungen zum Einsatz kommen und zwar mindestens eine mit
der längeren Schneidkante längs zum Schaft und mindestens eine andere mit der
längeren Schneidkante quer zum Schaft.
8. Schneideinsätze (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle eines
Befestigungsloches zum Klemmen des Schneideinsatzes (2) eine muldenförmige
Vertiefung (28) vorgesehen ist.
9. Schneideinsätze (2) nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß
Spanunterbrechungen (21) an der langen Schneidkante (2') vorgesehen sind.
10. Schneideinsätze (2) nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß
Spanunterbrecher (22) an der kurzen Schneidkante (2'') vorgesehen sind.
11. Schneideinsätze (2) nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß
Spanunterbrechungen (21) an der langen Schneidkante (2') und
Spanunterbrechungen (22) an der kurzen Schneidkante (2'') angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997110997 DE19710997A1 (de) | 1997-03-17 | 1997-03-17 | Bohrwerkzeug und Schneideinsätze für Bohrungen in Vollmaterial und zum Aufbohren |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997110997 DE19710997A1 (de) | 1997-03-17 | 1997-03-17 | Bohrwerkzeug und Schneideinsätze für Bohrungen in Vollmaterial und zum Aufbohren |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19710997A1 true DE19710997A1 (de) | 1998-09-24 |
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ID=7823627
Family Applications (1)
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DE1997110997 Withdrawn DE19710997A1 (de) | 1997-03-17 | 1997-03-17 | Bohrwerkzeug und Schneideinsätze für Bohrungen in Vollmaterial und zum Aufbohren |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19710997A1 (de) |
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- 1997-03-17 DE DE1997110997 patent/DE19710997A1/de not_active Withdrawn
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