DE19701252C2 - Verfahren und Verbindungsmittel zum Fügen von Blechen - Google Patents
Verfahren und Verbindungsmittel zum Fügen von BlechenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
Fügeverbindung, bei der ein Fügedorn unmittelbar in zu
verbindende Bleche eingepreßt wird, während diese auf der dem
Fügedorn entgegengesetzten Seite mit einer zu diesem
konzentrischen Matrize abgestützt werden, so daß die Bleche
durch den Fügedorn sacklochartig vertieft eingedrückt werden
und der so ausgebildete Sack des fügedornseitigen Bleches in
einem Sackloch des matrizenseitigen Bleches kraft- und
formschlüssig verankert steckt.
Ein derartiges sogenanntes Durchsetzfügeverfahren ist aus der
DE 36 13 324 A1 bekannt. Dieses Verfahren ist auf gewöhnlichen
Nietmaschinen nur für sehr dünne Bleche ausführbar.
Insbesondere ist dazu aus: Innovative Fügetechniken für
Leichtbaukonstruktion, 1996, ISBN3-9805447-0-2, O. Hahn et al.
S. 33-37 bekannt, daß das Stanznieten von 1 mm Blechen des
Materials ZSTE 420 Kräfte von 74 kN erfordert, die mit
gewöhnlichen Nietmaschinen nicht erreichbar sind. Weiterhin ist
dort das nietlose zweiseitige Durchsetzfügen dargestellt, das
ebenfalls relativ hohe Presskräfte am Durchsetzstempel unter
weitgehender Vermeidung von Winkel- und Seitenversatz des
Stempels beim Einbringen erfordert.
Die Erfindung bezieht sich auch auf das Stanznietverfahren, das
gem. vorstehendem auch nur beschränkt einsetzbar ist. Es
handelt sich dabei um ein Verfahren zum Herstellen einer
Stanznietverbindung, bei der mit einem Fügedorn ein Stanzniet
mit einem Sackloch ausgebildet wird, der mit seiner offenen
Seite auf zu verbindende Bleche aufgesetzt in diese ringförmig
divergierend und eines der Bleche durchsetzend eingepreßt wird,
während diese auf der dem Fügedorn entgegengesetzten Seite mit
einer zu diesem konzentrischen Matrize abgestützt werden, so
daß die Bleche durch den Stanzniet und unmittelbar verbunden
werden.
Ein derartiges Verfahren ist aus de DE 43 33 052 A1 bekannt.
Weiterhin ist aus der DE 23 34 385 A1 ein Verfahren bekannt,
bei dem mit einem Bolzenschußgerät eine Blindnietung ohne ein
Vorbohren oder Vorstanzen vorgenommen wird, indem ein
Nietbolzen, der einen gehärteten nagelartigen Spitzkopf trägt
und dahinter eine Verjüngung aufweist, auf die ein Hohlniet
aufgeschoben ist, mit der Schußenergie durch die zu
verbindenden Bleche getrieben wird, bis der Hohlniet mit einem
Setzkopf daran anschlägt, wonach, während der Setzkopf
niedergehalten wird, der Nietbolzen mit einer Rückzugskraft
beaufschlagt wird, wodurch dessen Kopfhinterseite den beim
Durchstoßen aufgewölbten Blechwulst zusammenpreßt und ggf. den
Hohlniet an seinem über den Blechwulst hindurchragenden
Hülsenbereich zu einem Schließkopf aufspreizt, und bei
anhaltender Rückzugskraft der Setzkopf als ein Schließring an
dem Nietbolzen verstemmt wird, der dann gewöhnlich an einer
Sollbruchstelle abgebrochen wird, so daß der Teil des
Nietbolzens, der den Spitzkopf trägt, fest im Hohlniet als
permanentes Zugelement stecken bleibt. Dieses Verfahren
erfordert ein relativ aufwendiges Werkzeug, da eine
Richtungsumkehr der auf den Nietbolzen einwirkenden Kräfte
vorgenommen werden muß und bei anhaltender axialer Zugspannung
ein radiales Verstemmen des Setzkopfes zu einem Schließring
vorgenommen wird. Weiterhin geht ein Teil des Nietbolzens nach
dem Abbruch verloren und muß entsorgt und aus dem Werkzeug
entfernt werden. Besonders nachteilig ist, daß der Spitzkopf
die Bleche am Einschuß und am Austritt durch die
Materialverdrängung aufreißt und aufwölbt, weshalb nur bei
relativ kleinem Kopfdurchmesser eine brauchbare Nietqualität
erreicht werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, das eingangs bezeichnete
Durchsetzfügeverfahren sowie das beschriebene
Stanznietverfahren für dickere und zähere Bleche mit schwer
zugänglicher Rückseite einsetzbar zu machen.
Die Lösung besteht darin, daß der Fügedorn mit dem Bolzen oder
Stanzniet eines Bolzenschußgerätes in die Bleche vorgetrieben
wird, wobei während des Stoßes des Schusses die Matrize mit
einem Gegenhalter durch deren träge Masse einen Gegenhalt
bieten ebenso wie die träge Masse des Bolzenschußgerätes
währenddessen einen Rückhalt gewährt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und der
Verbindungsmittel sind in Unter- und Nebenansprüchen angegeben.
Es hat sich gezeigt, daß beim Eindringen einer stumpfen Kreis-
oder Ringfläche eines Nietes oder eines Nietdorns in die Bleche
mit der hohen Geschwindigkeit und dem hohen Impuls eines
Schusses diese Bleche kreisförmig gelocht werden und
einschußseitig praktisch kein Aufwölben und Einreißen des
Bleches auftritt und je nach der Größe der Stoßenergie eine eng
begrenzte Sacklochbildung erfolgt.
In einer ersten Ausgestaltung des Verfahrens wird ganz auf
einen Niet verzichtet und das Schußverfahren mit den
Durchsetzfügen verknüpft, bei dem der stumpfe Stoßbolzen in
beide Bleche Sacklöcher einbringt, wobei der innere Sack sich
im äußeren Sackloch verankert.
In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens wird das
Einschießen mit dem an sich bekannten Stanznietverfahren
verknüpft. Hierbei treibt der Stoßbolzen den Niet selbst in die
Bleche; auf einen Nietdorn wird verzichtet. Der außen etwa
zylindrische Hohlnietschaft durchschneidet beim Einschießen mit
seinem Ringrand, der vorzugsweise außenrandseitig angeschärft
ist, die Bleche und wird dabei aufgespreizt. Der geschlossene
Setzkopf dichtet die Nietstelle ab. Je nach der Länge der
Niethülse im Verhältnis zu der Gesamtdicke der Bleche in
Verbindung mit der Verformbarkeit der Bleche, werden beide
Bleche durchstanzt oder wird nur ein Blech durchstoßen und an
dem anderen ein hinterschnittenes Sackloch ausgebildet, in dem
die Niethülse durch den Stoß des Schusses infolge seiner
vorzugsweise leicht zur Frontseite hin divergierenden Geometrie
sich erweitert und dabei darin verankert.
Bei den beiden zuletzt beschriebenen Verfahren, die mit
konventionellen langsamen Stoßbolzen als zweiseitige Verfahren
also in Verbindung mit einer Matrize bekannt sind, bringt die
Anwendung des Schußverfahrens den großen Vorteil, daß das
Schußwerkzeug in der kurzen Zeit des Schusses praktisch keinen
Lateralversatz oder Winkelversatz bildet, die bei den üblichen
C-Bügel-Nietmaschienen wegen der sehr hohen Kräfte, die
konventionell notwendig sind, stets auftreten und zu
Qualitätseinbußen an der Nietstelle führen.
Dieser Vorteil des Einschußverfahrens, daß keine Versetzungen
des Nietwerkzeuges zur Nietstelle auftreten, ist so gravierend,
daß die Verwendung des Schußverfahrens zum Eintreiben des
Nietes oder zum Durchsetzfügeverfahren, also bei den
zweiseitigen Fügeverfahren, die eine Gegenmatrize erfordern,
vorteilhaft ausgenutzt wird. Das Schußgerät kann dann an einem
C-Bügelhalter oder auch ohne starre Verbindung koaxial zur
Matrize im Gegenhalter angeordnet werden, da die träge Masse
des Schußgerätes während des Stoßes des Schusses für die
Abstützung genügt ebenso wie die träge Masse der Matrize und
des Gegenhalters, dabei den nötigen Halt bieten.
Ein weiterer Vorteil des Schußverfahrens ist die hohe
Arbeitsgeschwindigkeit, die erreichbar ist, weil der Nietstößel
praktisch reibungslos zurückzuziehen und in seine
Ausgangsstellung zu bringen ist. Weiterhin lassen sich die
Niete ohne großen apparativen Aufwand gegurtet zuführen.
Die Schußvorrichtung kann mit handelsüblichen Kartuschen
beschickt werden oder vorzugsweise mit einem Luft-Gasgemisch
gespeisten Linear-Explosionsmotor betrieben werden, was
insbesondere die Automatisierung bei universellem Einsatz des
Schußgerätes mit unterschiedlichen Nieten und Blechen stark
vereinfacht, da der Gasmotor eine exakte Dosierung und
fortlaufende Regelung der Schußstärke ermöglicht und äußerst
kostengünstig im Betrieb ist.
Anhand der Fig. 1 bis 5 werden die Verfahrensschritte und
Fügeelemente dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Stanznietung in Stahlblechen;
Fig. 2 zeigt eine Stanznietung in Leichtmetallblechen;
Fig. 3 Zeigt eine Durchsetzfügung;
Fig. 4 zeigt schematisch eine C-Bügel-Presse bei
konventionellem Nieten;
Fig. 5 zeigt einen Nietdornfrontabschnitt.
Fig. 1 zeigt ein nach dem neuen Verfahren mit einem Schußgerät
ausgeführte Stanznietung im Querschnitt, wobei mit einem
Stanzniet H5 der Abmessungen 5,2 × 5 mm der Niethärte 480 HV
zwei Stahlbleche BE, BA von der Stärke s = 1 mm und des
Materials ZStE 420 im Schußverfahren vernietet worden sind. Man
sieht daß die ringförmige Frontseite FR des mit einem Sackloch
ausgebildeten Nietes H5 auseinandergespreizt ist und einen
Rückhalt in den Blechen BE und BA bildet, von denen das
einschußseitige Blech BE durchschossen ist und das andere Blech
BA divergierend aufgeweitet ist.
Fig. 2 zeigt eine mit dem neuartigen Einschußverfahren
ausgeführte Stanznietung mit einem Stanzniet H6 der Abmessungen
5,2 × 11 mm der Niethärte 480 HV in zwei Blechen BE, BA der
Stärke s = 3 mm aus dem Material AlMgSi 0,5 im Schnitt. Es
wurde ein Niet gewählt, der nur in seinem unteren Drittel bis
in die untere Hälfte sacklochartig hohl ist. Die Schnitte Fig.
1 und 2 zeigen, daß die Nietverbindungen vollständig axial
symmetrisch ausgebildet sind, was ein Merkmal ihrer Qualität
darstellt.
Fig. 4 zeigt eine konventionelle C-Bügel-Presse schematisch
dargestellt und in der Vergrößerung daneben den Winkelversatz a
und den Seitenversatz x, der während der langen Krafteinwirkung
eines konventionellen Antriebes auftreten kann und zu einer
Unsymmetrie der Nietung führt.
Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Querschnitt einer
Fügeverbindung, die nach dem Einschußverfahren ausgeführt wurde
indem sie durch einen eingeschossenen Fügedorn DF mit ebener
Frontfläche FR in den Blechen BE, BA erzeugt worden ist. Das
einschußseitige Blech BE ist als ein Sackloch SE vertieft und
greift mit seiner Außenseite in das umhüllende Sackloch SA des
weiteren Bleches BA.
Die gezeigten mit dem Einschußverfahren ausgeführten
Stanznietungen und das mit dem Einschuß des Stempels
ausgeführte nietfreie Fügeverfahren lassen sich auch bei
größeren Nietquerschnitten vorteilhaft mit der rückseitigen
Matrize M durchführen, die entweder in einem C-Bügelgerät C,
gem. Fig. 4, oder anderweitig gegenüber dem Fügedorn DF oder
dem Schußbolzen B und dem Niet H5 zentriert angeordnet ist.
Die Frontseite FK des Fügedorns DF ist entweder stumpf eben
oder konkav oder konkav und mit einer Zentrierspitze Z, gemäß
Fig. 5, ausgebildet. In dem C-Bügelhalter C Fig. 4 ist das
Bolzenschußgerät SG angeordnet, um den Seitenversatz x und den
Winkelversatz a zu vermeiden.
Claims (4)
1. Verfahren zum Herstellen einer Fügeverbindung, bei
der ein Fügedorn (DF) unmittelbar in zu verbindende Bleche
(BE, BA) eingepreßt wird, während diese auf der dem Füge
dorn (DF) entgegengesetzten Seite mit einer zu diesem kon
zentrischen Matrize (M) abgestützt werden, so daß die Ble
che (BE, BA) durch den Fügedorn (DF) sacklochartig ver
tieft eingedrückt werden und der so ausgebildete Sack (SE)
des fügedornseitigen Bleches (BE) in einem Sackloch (SA)
des matrizenseitigen Bleches (BA) kraft- und formschlüssig
verankert steckt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Fügedorn (DF) mit dem Bol
zen (B) eines Bolzenschußgerätes (SG) in die Bleche (BE,
BA) vorgetrieben wird, wobei während des Stoßes des Schus
ses die Matrize (M) mit einem Gegenhalter durch deren trä
ge Masse einen Gegenhalt bieten ebenso wie die träge Masse
des Bolzenschußgerätes (SG) währenddessen einen Rückhalt
gewährt.
2. Verfahren zum Herstellen einer Stanznietverbindung,
bei der mit einem Fügedorn (DF) ein Stanzniet (H5, H6) mit
einem Sackloch mit seiner offenen
Seite auf zu verbindende Bleche (BE, BA) aufgesetzt in
diese ringförmig divergierend und eines der Bleche (BE)
durchsetzend eingepreßt wird, während diese auf der dem
Fügedorn (DF) entgegengesetzten Seite mit einer zu diesem
konzentrischen Matrize (M) abgestützt werden, so daß die
Bleche (BE, BA) durch den Stanzniet (H5, H6) und
unmittelbar verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, daß
der Fügedorn (DF) zusammen mit dem Stanzniet (H5, H6) mit
dem Bolzen (B) eines Bolzenschußgerätes (SG) in die Bleche
(BE, BA) vorgetrieben wird, wobei während des Stoßes des
Schusses die Matrize (M) mit einem Gegenhalter durch deren
träge Masse einen Gegenhalt bieten ebenso wie die träge
Masse des Bolzenschußgerätes (SG) währenddessen einen
Rückhalt gewährt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bolzenschußgerät (SG) und die Matrize (M) an einem
gewöhnlichen C-Bügelhalter (C) angeordnet sind.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Bolzenschußgerät (SG) mit
einem gasgespeisten Linear-Explosionsmotor betrieben wird,
der über eine Dosiervorrichtung mit einem Gasgemisch ge
speist wird.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: ERFINDER IST ANMELDER |
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D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: BöLLHOFF VERBINDUNGSTECHNIK GMBH, 33649 BIELEF, DE |
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8381 | Inventor (new situation) |
Inventor name: REQUEST FOR NON MENTIONING OF THE NAME |
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R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee | ||
R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20140801 |