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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für eine Klappe
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Eine solche Vorrichtung
ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 94 00 639 U1 bekannt. Solche Klappen,
häufig
als Skiklappen oder Durch-Ladeklappen bezeichnet, dienen dazu, eine
Verbindung zwischen der Fahrgastzelle und dem Kofferraum eines Fahrzeugs
zu schaffen, insbesondere um zu ermöglichen, dass lange Gegenstände in den
Kofferraum geladen werden können,
indem sie durch die Öffnung
der Klappe durchgeführt
werden.
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Zu
diesem Zweck ist eine Öffnung
in der Rückenlehne
vorgesehen, im Allgemeinen in deren mittlerem Bereich. Die Ausmaße dieser Öffnung variieren
je nach Fahrzeug, sind aber immer klein im Verhältnis zu denen der Rückenlehne.
Eine herabklappbare Klappe, die schwenkbar an die Rückenlehne
angelenkt ist, erlaubt es, diese Öffnung zu verschließen. Diese
Klappe wird in angehobener Position an der Rückenlehne verriegelt und kann
herkömmlicherweise
durch eine zentrale Armlehne verborgen werden, wenn letztere angehoben
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Die
Verriegelung wird herkömmlicherweise sichergestellt
durch eine Falle mit Rückstellfeder,
deren Riegel hinter ein Öffnungselement
der Rückenlehne
eingreift das als Schließhaken
dient, wenn die Klappe geschlossen ist. Ein Element dieser Falle, das
an der Vorderseite der Klappe, d. h. von der Fahrgastzelle her zugänglich ist,
ermöglicht
es, die Falle entgegen der Rückstellfeder
zu bewegen, um die Entriegelung zu ermöglichen.
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Ein
Nachteil einer solchen Verriegelungsvorrichtung ist, dass sie den
Zugang von der Fahrgastzelle zum Kofferraum ermöglicht, da die Steuerung der
Falle zugänglich
ist.
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Egal
ob die Rückenlehne
fest oder umklappbar und mit einer in angehobener Position sperrbaren Verriegelung
versehen ist, ist es wünschenswert,
das Öffnen
der Klappe verhindern zu können,
um den Zugang zum Kofferraum zu verhindern, und somit auch die Verriegelung
der Falle sperren zu können.
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Das
deutsche Gebrauchsmuster
DE
94 00 639 U1 beschreibt ein Verriegelungssystem einer Klappe
zum Verschließen
einer Durchladeöffnung
in einer Rücksitzlehne
eines Kraftfahrzeugs. Die Verriegelung erfolgt mittels Schubriegeln,
die durch Federkraft in Verschlussstellung gehalten werden. Diese Schubriegel
können
mittels eines Drehknopfes vom Kofferraum aus über Schwenkhebel betätigt werden. Dieses
System ermöglicht
nicht die Betätigung
des Drehknopfes von dem Fahrgastraum aus, sodass ein Ver- und Entriegeln
der Schwenkklappe nur vom Kofferraum aus möglich ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist daher, eine Verriegelungsvorrichtung für eine solche
Klappe anzugeben, die vom Innern der Fahrgastzelle her einfach entriegelt
werden kann, wenn sie in entsperrter Position ist, und die das Öffnen der
Klappe von der Fahrgastzelle aus verhindert, wenn sie gesperrt ist.
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Außerdem soll
das Insperrpositionbringen durchgeführt werden können einerseits,
wenn die Klappe geschlossen ist, z. B. durch Zugreifen auf eine
Sperrsteuerung vom Kofferraum aus, andererseits aber auch, wenn
die Klappe offen ist und in einer Weise, dass die Sperrung nicht
aufgehoben wird, wenn die Klappe anschließend wieder geschlossen und
automatisch verriegelt wird, wenn man sie anhebt.
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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist daher eine Verriegelungsvorrichtung
für eine
Klappe einer Rückenlehne
eines Fahrzeugrücksitzes
mit einem gleitbeweglichen Riegel und elastischen Rückstelleinrichtungen
zum Rückstellen
des Riegels in eine Verriegelungsposition, wobei sie ein Entriegelungssteuerorgan,
das in Gleitrichtung des Riegels beweglich ist und eine Bedienungsabformung
aufweist, die von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her zugänglich ist.
Das Entriegelungssteuerorgan umfasst Einrichtungen zum Mitnehmen
des Riegels, die auf letzteren einwirken, um ihn lediglich aus der
Verriegelungsposition entgegen den elastischen Rückstelleinrichtungen in eine
Entriegelungsposition zu bewegen, und ein Sperrorgan, das ausgelegt
ist, um in einer Sperrposition die Bewegung des Entriegelungssteuerorgans
zu verhindern.
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Wie
im Folgenden besser zu verstehen sein wird, bewirkt die Bewegung
des Entriegelungssteuerorgans in die entriegelte Position notwendigerweise die
Gleitbewegung des Riegels und damit die Entriegelung. Hingegen kann
sich der Riegel in die Entriegelungsposition bewegen, ohne das Entriegelungssteuerorgan
mitzunehmen, also insbesondere dann, wenn Letzteres durch das Sperrorgan
unbeweglich gemacht ist. Infolgedessen verhindert das Sperrorgan,
auch wenn es sich bei offener Klappe in Sperrposition befindet,
nicht die spätere
Verriegelung der Klappe, in deren Verlauf der Riegel zurückweichen können muss,
bevor er durch elastische Rückstellkraft
hinter ein als Schließhaken
wirkendes Rückhalte element
eingreift, und diese Verriegelung bewirkt auch keine Entsperrung.
Außerdem
ist in Sperrposition, wenn die Klappe geschlossen ist und das Sperrorgan
von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her unzugänglich ist, die Entriegelung
unmöglich,
da das Entriegelungssteuerorgan nicht bewegt werden kann.
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Eine
Falle mit Rückstellfeder,
die durch direkte Einwirkung auf die Falle entgegen der Rückstellkraft
entriegelt wird, würde
keine automatische Wiederverriegelung ermöglichen, wenn die Klappe angehoben
wird, nachdem bei herabgeklappter Klappe die Sperrposition eingestellt
worden ist. Eine Sperrung, die die Bewegung der Falle verhindert,
würde nämlich insbesondere
das Zurückweichen
der Falle verhindern, das notwendig ist, damit diese unter dem als
Schließhaken
dienenden Element passieren kann, bevor sie sich hinter diesem Element
elastisch aufwärtsbewegt,
um die Verriegelung sicherzustellen.
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Einer
bevorzugten Ausgestaltung zufolge ist das Verriegelungsorgan ein
Drehknopf, der einen Anschlag trägt,
der durch Drehung des Knopfs in einer Sperrposition, in der der
Anschlag einem Stopper des Entriegelungssperrorgans gegenüberliegt,
um die Bewegung des letzteren zu verhindern, oder in einer Entsperrposition
positionierbar ist, in der der Anschlag außerhalb der von besagtem Stopper
bei der Bewegung des Entriegelungssteuerorgans durchlaufenen Bahn
liegt.
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Andere
Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
einer beispielhaften Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Es wird Bezug genommen auf die beigefügten Zeichnungen, es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht
des Mittelbereichs einer Rücksitzlehne
mit einer Klappe vom Typ Skiklappe in verriegelter, angehobener
Position,
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2 eine ähnliche Ansicht, die die Klappe offen
zeigt,
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3 eine aufgeschnittene Teilansicht
der Klappe, die die Gesamtheit des Verriegelungs- und Sperrsystems
zeigt,
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4 bis 6 schematisch die verschiedenen Phasen
der Verriegelung der Klappe,
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7 eine Vorderansicht eines
Verriegelungssperrknopfs.
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Die
Zeichnungen der 1 und 2 zeigen den Mittelbereich
einer Rückenlehne 1 eines
Kraftfahrzeugrücksitzes,
der außerdem
auch die hintere Wand des Kofferraums des Fahrzeugs bildet.
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In
dieser Rückenlehne
ist eine Nische 11 gebildet, in der eine durch eine Schwenkbewegung
herabklappbare Armstütze
in angehobener Position untergebracht ist. Am Boden dieser Nische
ist eine Öffnung 13 gebildet,
die den Kofferraum und die Fahrgastzelle des Fahrzeugs verbindet.
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Eine
Klappe 14 ist schwenkbar an der Rückenlehne um eine untere Schwenkachse 15 in
einer solchen Position montiert, daß die Klappe 14 im
wesentlichen horizontal auf die Armlehne 12 herabgeklappt
werden kann, die ihrerseits herabgeklappt ist, wie in 2 gezeigt. In der in 1 gezeig ten angehobenen
Position verschließt
die Klappe 14 die Öffnung 13 des
Bodens der Nische und kann ferner durch die Armlehne verborgen werden,
wenn diese ebenfalls angehoben ist.
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In
dieser angehobenen Position drückt
die Klappe 14 mit ihrem Rand gegen die Wand des Bodens
der Nische, oder, wie in 3 gezeigt,
mit einem oberen Rand 16 gegen ein Armierungselement 17 der
Rückenlehne.
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Die
Verriegelung der Klappe 14 in der angehobenen Position
wird sichergestellt durch eine Falle 2, die in der Dicke
der Klappe angeordnet ist und einen Riegel 21 umfaßt, der
parallel zur Ebene der Klappe in einer Schiene 22 gleitet,
die z.B. an der Rückwand 18 der
Klappe befestigt ist. Der Riegel wird durch eine Rückstellfeder 23 in
einer Verriegelungsposition gehalten, in der das Ende 24 des
Riegels über
den Rand 25 der Klappe übersteht
und hinter einer am Armierungselement 17 gebildeten, einen Schließhaken bildenden
Schulter 26 eingreift, um die Klappe in angehobener Position
zu verriegeln.
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Die
Verriegelung wird automatisch sichergestellt, wenn die Klappe auf
den Boden der Nische 11 gedrückt wird, wie in 4 bis 6 dargestellt. In 4 ist die Klappe 14 angehoben
und das Ende 24 des Riegels 24, das vorzugsweise
geneigt ist, kommt in Kontakt mit einer geneigten unteren Oberfläche 27 des
Armierungselements 17. Der Druck auf die Klappe in Richtung
des Pfeils F erzeugt somit eine vertikale Kraft auf den Riegel,
der entgegen der von der Feder 23 ausgeübten Kraft nach unten gedrückt wird, wie
in 5 gezeigt. Wenn der
Rand 16 der Klappe am Armierungselement zu liegen kommt,
hat der Riegel dessen unteren Rand hinter sich gelassen und kehrt
unter Wirkung der Feder 23 in seine verriegelte Ausgangsposition
zurück,
wie in 6 gezeigt.
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Die
Entriegelung wird durch ein Entriegelungssteuerorgan sichergestellt,
das z.B. durch ein plättchenförmiges Teil 30 gebildet
ist, das sich vertikal parallel zur allgemeinen Ebene der Klappe
zwischen der Falle 2 und der Vorderwand 19 der
Klappe erstreckt. Das Plättchen 30 ist
in an sich bekannter Weise parallel zur Gleitrichtung des Riegels
gleitbeweglich und geführt
montiert und umfaßt
eine ergonomisch geformte Vertiefung 31, die durch ein
in der Vorderwand 19 der Klappe gebildetes Langloch 32 zugänglich ist,
damit das Plättchen
von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs aus bewegt werden kann.
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Das
Plättchen 30 umfaßt ferner
Einrichtungen zum Mitnehmen des Riegels 21, um diesen nach unten
zu ziehen, wenn es selber in diese Richtung bewegt wird. Diese Mitnahmeeinrichtungen
bestehen im dargestellten Beispiel aus einer Schulter, die von einem
Ende 33 des Plättchens
gebildet ist, das in rechtem Winkel in Richtung Riegel gebogen ist,
um mit einer entsprechenden Schulter des Riegels zusammenzuwirken,
die z.B. durch eine Rippe 28 gebildet ist, um durch Drücken auf
die Oberseite dieser Schulter den Riegel zu verschieben, wenn das
Plättchen
nach unten bewegt wird.
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Der
Riegel 21 hingegen kann nach unten bewegt werden, ohne
das Plättchen
mitzunehmen.
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Zwar
kann das Plättchen
einfach durch die Schulter 28 des Riegels bei dessen elastischer
Rückkehr
in die Verriegelungsposition nach oben mitgenommen werden, doch
sind vorzugsweise Rückstellfedern 34 vorgesehen,
die direkt auf das Plättchen einwirken,
um es in eine hohe Anschlagposition zurückzubringen.
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Ein
Sperrorgan, bestehend aus einem Drehknopf 40, ist an der
Rückwand 18 der
Klappe montiert. Eine Seite dieses Knopfs ist an dieser Wand zugänglich und
umfaßt
z.B. einen diametralen Steg 41, mit dem der Knopf gedreht
werden kann.
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Innerhalb
der Klappe umfaßt
der Knopf 40 einen versetzten Anschlag 42 und
einen radialen Arm 43. Die Winkelbewegung des Knopfs ist
begrenzt durch zwei Anschläge 44, 45,
die z.B. einteilig mit der Rückwand 18 der
Klappe ausgebildet sind, und an denen der Arm 43 alternativ
durch eine bistabile Feder 46 gehalten wird. Die Position
des Knopfs und der Anschläge 44, 45 sowie
die Größe des Anschlags 42 sind
so gewählt,
daß, wenn
der Knopf in einer Sperrposition gehalten ist, in der der Arm 43 an
einem der Anschläge 44 gehalten
ist, wie in 7 gezeigt,
der Anschlag 42 des Knopfs sich direkt unterhalb eines
im Plättchen 30 gebildeten
Stoppers befindet und so jegliche Bewegung des Plättchens
verhindert, wodurch die Sperrung der Verriegelung sichergestellt
ist. Wenn der Knopf 40 in seine andere stabile Position
gedreht ist, in der der Arm 43 am anderen Anschlag 45 gehalten
ist, ist der Anschlag 42 des Knopfs seitlich verschoben,
wie in 7 gestrichelt dargestellt,
und liegt außerhalb
der Bahn des Stoppers 35 und ermöglicht so die Bewegung des
Plättchens 30 nach
unten und somit die Entriegelung.
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Der
Knopf 40 kann in Sperrposition gebracht werden, wenn bei
geschlossener Klappe vom Kofferraum her darauf zugegriffen wird,
in besonders praktischer Weise aber insbesondere auch bei offener, auf
die Armlehne 12 geklappter Klappe, und zwar ohne daß die spätere Wiederverriegelung
der Klappe verhindert wird oder zu einer Entsperrung führt. Der Riegel 21 kann
nämlich
durch das Armierungselement 17 bei der Wiederverriegelung
zurückgedrückt werden,
wie bereits mit Bezug auf die 4 bis 6 angegeben, ohne das Plättchen 30 mitzunehmen,
und somit insbesondere dann, wenn dessen Bewegung durch den Anschlag
des Sperrknopfs verhindert ist. Die Entsperrung hingegen kann nach
Verriegelung der Klappe nur durchgeführt werden, indem vom Kofferraum
aus auf den Knopf 40 zugegriffen wird.
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Wenn
die Klappe einmal gesperrt ist, ist ihre Entsperrung und damit ihre
Entriegelung von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her unmöglich.
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Die
Sichtbarmachung der Sperrung kann erleichtert werden, indem an der
Rückseite 18 der Klappe
zwei Markierungen 50 entsprechend der Sperr- bzw. Entsperrposition
des Bedienungsstegs 41 angebracht werden.
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Die
Erfindung ist nicht auf die oben lediglich beispielhaft beschriebene
Ausgestaltung beschränkt. Insbesondere
kann die Drehung des Sperrknopfs nicht nur manuell über den
Bedienungssteg 41, sondern zusätzlich oder stattdessen durch
ein elektrisches Stellglied gesteuert werden.
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Der
Knopf selber kann ersetzt werden durch eine beliebige andere Einrichtung,
die einen beweglichen Anschlag aufweist, der die Bewegung des Entriegelungssteuerorgans
verhindert und beiseite bewegt werden kann, um die Bewegung zu ermöglichen.
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Ferner
kann das System aus Falle 2 und Entriegelungs- bzw. Sperrsteuerorganen
in der Rückenlehne
angeordnet sein, wo bei ein als Schließhaken dienendes Element dann
am Rand der Klappe gebildet ist.