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DE19700706B4 - Vorrichtung zum Verriegeln einer Klappe einer Rückenlehne eines Kraftfahrzeugrücksitzes - Google Patents

Vorrichtung zum Verriegeln einer Klappe einer Rückenlehne eines Kraftfahrzeugrücksitzes Download PDF

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DE19700706B4 DE1997100706 DE19700706A DE19700706B4 DE 19700706 B4 DE19700706 B4 DE 19700706B4 DE 1997100706 DE1997100706 DE 1997100706 DE 19700706 A DE19700706 A DE 19700706A DE 19700706 B4 DE19700706 B4 DE 19700706B4
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Abstract

Verriegelungsvorrichtung für eine Klappe (14) einer Rückenlehne (1) eines Fahrzeugrücksitzes, mit einem gleitbeweglichen Riegel (21) und elastischen Rückstelleinrichtungen (23) zum Rückstellen des Riegels in eine Verriegelungsposition, wobei sie ein Entriegelungssteuerorgan (30), das in Gleitrichtung des Riegels beweglich ist, aufweist, wobei das Entriegelungssteuerorgan (30) Einrichtungen (33) zum Mitnehmen des Riegels aufweist, die auf letzteren einwirken, um ihn lediglich aus der Verriegelungsposition entgegen den elastischen Rückstelleinrichtungen (23) in eine Entriegelungsposition zu bewegen, und ein Sperrorgan (40) umfasst, das ausgelegt ist, um in einer Sperrposition die Bewegung des Entriegelungssteuerorgans zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Bedienungsabformung (31) aufweist, die von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her zugänglich ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für eine Klappe nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Eine solche Vorrichtung ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster DE 94 00 639 U1 bekannt. Solche Klappen, häufig als Skiklappen oder Durch-Ladeklappen bezeichnet, dienen dazu, eine Verbindung zwischen der Fahrgastzelle und dem Kofferraum eines Fahrzeugs zu schaffen, insbesondere um zu ermöglichen, dass lange Gegenstände in den Kofferraum geladen werden können, indem sie durch die Öffnung der Klappe durchgeführt werden.
  • Zu diesem Zweck ist eine Öffnung in der Rückenlehne vorgesehen, im Allgemeinen in deren mittlerem Bereich. Die Ausmaße dieser Öffnung variieren je nach Fahrzeug, sind aber immer klein im Verhältnis zu denen der Rückenlehne. Eine herabklappbare Klappe, die schwenkbar an die Rückenlehne angelenkt ist, erlaubt es, diese Öffnung zu verschließen. Diese Klappe wird in angehobener Position an der Rückenlehne verriegelt und kann herkömmlicherweise durch eine zentrale Armlehne verborgen werden, wenn letztere angehoben
  • Die Verriegelung wird herkömmlicherweise sichergestellt durch eine Falle mit Rückstellfeder, deren Riegel hinter ein Öffnungselement der Rückenlehne eingreift das als Schließhaken dient, wenn die Klappe geschlossen ist. Ein Element dieser Falle, das an der Vorderseite der Klappe, d. h. von der Fahrgastzelle her zugänglich ist, ermöglicht es, die Falle entgegen der Rückstellfeder zu bewegen, um die Entriegelung zu ermöglichen.
  • Ein Nachteil einer solchen Verriegelungsvorrichtung ist, dass sie den Zugang von der Fahrgastzelle zum Kofferraum ermöglicht, da die Steuerung der Falle zugänglich ist.
  • Egal ob die Rückenlehne fest oder umklappbar und mit einer in angehobener Position sperrbaren Verriegelung versehen ist, ist es wünschenswert, das Öffnen der Klappe verhindern zu können, um den Zugang zum Kofferraum zu verhindern, und somit auch die Verriegelung der Falle sperren zu können.
  • Das deutsche Gebrauchsmuster DE 94 00 639 U1 beschreibt ein Verriegelungssystem einer Klappe zum Verschließen einer Durchladeöffnung in einer Rücksitzlehne eines Kraftfahrzeugs. Die Verriegelung erfolgt mittels Schubriegeln, die durch Federkraft in Verschlussstellung gehalten werden. Diese Schubriegel können mittels eines Drehknopfes vom Kofferraum aus über Schwenkhebel betätigt werden. Dieses System ermöglicht nicht die Betätigung des Drehknopfes von dem Fahrgastraum aus, sodass ein Ver- und Entriegeln der Schwenkklappe nur vom Kofferraum aus möglich ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist daher, eine Verriegelungsvorrichtung für eine solche Klappe anzugeben, die vom Innern der Fahrgastzelle her einfach entriegelt werden kann, wenn sie in entsperrter Position ist, und die das Öffnen der Klappe von der Fahrgastzelle aus verhindert, wenn sie gesperrt ist.
  • Außerdem soll das Insperrpositionbringen durchgeführt werden können einerseits, wenn die Klappe geschlossen ist, z. B. durch Zugreifen auf eine Sperrsteuerung vom Kofferraum aus, andererseits aber auch, wenn die Klappe offen ist und in einer Weise, dass die Sperrung nicht aufgehoben wird, wenn die Klappe anschließend wieder geschlossen und automatisch verriegelt wird, wenn man sie anhebt.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine Verriegelungsvorrichtung für eine Klappe einer Rückenlehne eines Fahrzeugrücksitzes mit einem gleitbeweglichen Riegel und elastischen Rückstelleinrichtungen zum Rückstellen des Riegels in eine Verriegelungsposition, wobei sie ein Entriegelungssteuerorgan, das in Gleitrichtung des Riegels beweglich ist und eine Bedienungsabformung aufweist, die von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her zugänglich ist. Das Entriegelungssteuerorgan umfasst Einrichtungen zum Mitnehmen des Riegels, die auf letzteren einwirken, um ihn lediglich aus der Verriegelungsposition entgegen den elastischen Rückstelleinrichtungen in eine Entriegelungsposition zu bewegen, und ein Sperrorgan, das ausgelegt ist, um in einer Sperrposition die Bewegung des Entriegelungssteuerorgans zu verhindern.
  • Wie im Folgenden besser zu verstehen sein wird, bewirkt die Bewegung des Entriegelungssteuerorgans in die entriegelte Position notwendigerweise die Gleitbewegung des Riegels und damit die Entriegelung. Hingegen kann sich der Riegel in die Entriegelungsposition bewegen, ohne das Entriegelungssteuerorgan mitzunehmen, also insbesondere dann, wenn Letzteres durch das Sperrorgan unbeweglich gemacht ist. Infolgedessen verhindert das Sperrorgan, auch wenn es sich bei offener Klappe in Sperrposition befindet, nicht die spätere Verriegelung der Klappe, in deren Verlauf der Riegel zurückweichen können muss, bevor er durch elastische Rückstellkraft hinter ein als Schließhaken wirkendes Rückhalte element eingreift, und diese Verriegelung bewirkt auch keine Entsperrung. Außerdem ist in Sperrposition, wenn die Klappe geschlossen ist und das Sperrorgan von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her unzugänglich ist, die Entriegelung unmöglich, da das Entriegelungssteuerorgan nicht bewegt werden kann.
  • Eine Falle mit Rückstellfeder, die durch direkte Einwirkung auf die Falle entgegen der Rückstellkraft entriegelt wird, würde keine automatische Wiederverriegelung ermöglichen, wenn die Klappe angehoben wird, nachdem bei herabgeklappter Klappe die Sperrposition eingestellt worden ist. Eine Sperrung, die die Bewegung der Falle verhindert, würde nämlich insbesondere das Zurückweichen der Falle verhindern, das notwendig ist, damit diese unter dem als Schließhaken dienenden Element passieren kann, bevor sie sich hinter diesem Element elastisch aufwärtsbewegt, um die Verriegelung sicherzustellen.
  • Einer bevorzugten Ausgestaltung zufolge ist das Verriegelungsorgan ein Drehknopf, der einen Anschlag trägt, der durch Drehung des Knopfs in einer Sperrposition, in der der Anschlag einem Stopper des Entriegelungssperrorgans gegenüberliegt, um die Bewegung des letzteren zu verhindern, oder in einer Entsperrposition positionierbar ist, in der der Anschlag außerhalb der von besagtem Stopper bei der Bewegung des Entriegelungssteuerorgans durchlaufenen Bahn liegt.
  • Andere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer beispielhaften Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Es wird Bezug genommen auf die beigefügten Zeichnungen, es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des Mittelbereichs einer Rücksitzlehne mit einer Klappe vom Typ Skiklappe in verriegelter, angehobener Position,
  • 2 eine ähnliche Ansicht, die die Klappe offen zeigt,
  • 3 eine aufgeschnittene Teilansicht der Klappe, die die Gesamtheit des Verriegelungs- und Sperrsystems zeigt,
  • 4 bis 6 schematisch die verschiedenen Phasen der Verriegelung der Klappe,
  • 7 eine Vorderansicht eines Verriegelungssperrknopfs.
  • Die Zeichnungen der 1 und 2 zeigen den Mittelbereich einer Rückenlehne 1 eines Kraftfahrzeugrücksitzes, der außerdem auch die hintere Wand des Kofferraums des Fahrzeugs bildet.
  • In dieser Rückenlehne ist eine Nische 11 gebildet, in der eine durch eine Schwenkbewegung herabklappbare Armstütze in angehobener Position untergebracht ist. Am Boden dieser Nische ist eine Öffnung 13 gebildet, die den Kofferraum und die Fahrgastzelle des Fahrzeugs verbindet.
  • Eine Klappe 14 ist schwenkbar an der Rückenlehne um eine untere Schwenkachse 15 in einer solchen Position montiert, daß die Klappe 14 im wesentlichen horizontal auf die Armlehne 12 herabgeklappt werden kann, die ihrerseits herabgeklappt ist, wie in 2 gezeigt. In der in 1 gezeig ten angehobenen Position verschließt die Klappe 14 die Öffnung 13 des Bodens der Nische und kann ferner durch die Armlehne verborgen werden, wenn diese ebenfalls angehoben ist.
  • In dieser angehobenen Position drückt die Klappe 14 mit ihrem Rand gegen die Wand des Bodens der Nische, oder, wie in 3 gezeigt, mit einem oberen Rand 16 gegen ein Armierungselement 17 der Rückenlehne.
  • Die Verriegelung der Klappe 14 in der angehobenen Position wird sichergestellt durch eine Falle 2, die in der Dicke der Klappe angeordnet ist und einen Riegel 21 umfaßt, der parallel zur Ebene der Klappe in einer Schiene 22 gleitet, die z.B. an der Rückwand 18 der Klappe befestigt ist. Der Riegel wird durch eine Rückstellfeder 23 in einer Verriegelungsposition gehalten, in der das Ende 24 des Riegels über den Rand 25 der Klappe übersteht und hinter einer am Armierungselement 17 gebildeten, einen Schließhaken bildenden Schulter 26 eingreift, um die Klappe in angehobener Position zu verriegeln.
  • Die Verriegelung wird automatisch sichergestellt, wenn die Klappe auf den Boden der Nische 11 gedrückt wird, wie in 4 bis 6 dargestellt. In 4 ist die Klappe 14 angehoben und das Ende 24 des Riegels 24, das vorzugsweise geneigt ist, kommt in Kontakt mit einer geneigten unteren Oberfläche 27 des Armierungselements 17. Der Druck auf die Klappe in Richtung des Pfeils F erzeugt somit eine vertikale Kraft auf den Riegel, der entgegen der von der Feder 23 ausgeübten Kraft nach unten gedrückt wird, wie in 5 gezeigt. Wenn der Rand 16 der Klappe am Armierungselement zu liegen kommt, hat der Riegel dessen unteren Rand hinter sich gelassen und kehrt unter Wirkung der Feder 23 in seine verriegelte Ausgangsposition zurück, wie in 6 gezeigt.
  • Die Entriegelung wird durch ein Entriegelungssteuerorgan sichergestellt, das z.B. durch ein plättchenförmiges Teil 30 gebildet ist, das sich vertikal parallel zur allgemeinen Ebene der Klappe zwischen der Falle 2 und der Vorderwand 19 der Klappe erstreckt. Das Plättchen 30 ist in an sich bekannter Weise parallel zur Gleitrichtung des Riegels gleitbeweglich und geführt montiert und umfaßt eine ergonomisch geformte Vertiefung 31, die durch ein in der Vorderwand 19 der Klappe gebildetes Langloch 32 zugänglich ist, damit das Plättchen von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs aus bewegt werden kann.
  • Das Plättchen 30 umfaßt ferner Einrichtungen zum Mitnehmen des Riegels 21, um diesen nach unten zu ziehen, wenn es selber in diese Richtung bewegt wird. Diese Mitnahmeeinrichtungen bestehen im dargestellten Beispiel aus einer Schulter, die von einem Ende 33 des Plättchens gebildet ist, das in rechtem Winkel in Richtung Riegel gebogen ist, um mit einer entsprechenden Schulter des Riegels zusammenzuwirken, die z.B. durch eine Rippe 28 gebildet ist, um durch Drücken auf die Oberseite dieser Schulter den Riegel zu verschieben, wenn das Plättchen nach unten bewegt wird.
  • Der Riegel 21 hingegen kann nach unten bewegt werden, ohne das Plättchen mitzunehmen.
  • Zwar kann das Plättchen einfach durch die Schulter 28 des Riegels bei dessen elastischer Rückkehr in die Verriegelungsposition nach oben mitgenommen werden, doch sind vorzugsweise Rückstellfedern 34 vorgesehen, die direkt auf das Plättchen einwirken, um es in eine hohe Anschlagposition zurückzubringen.
  • Ein Sperrorgan, bestehend aus einem Drehknopf 40, ist an der Rückwand 18 der Klappe montiert. Eine Seite dieses Knopfs ist an dieser Wand zugänglich und umfaßt z.B. einen diametralen Steg 41, mit dem der Knopf gedreht werden kann.
  • Innerhalb der Klappe umfaßt der Knopf 40 einen versetzten Anschlag 42 und einen radialen Arm 43. Die Winkelbewegung des Knopfs ist begrenzt durch zwei Anschläge 44, 45, die z.B. einteilig mit der Rückwand 18 der Klappe ausgebildet sind, und an denen der Arm 43 alternativ durch eine bistabile Feder 46 gehalten wird. Die Position des Knopfs und der Anschläge 44, 45 sowie die Größe des Anschlags 42 sind so gewählt, daß, wenn der Knopf in einer Sperrposition gehalten ist, in der der Arm 43 an einem der Anschläge 44 gehalten ist, wie in 7 gezeigt, der Anschlag 42 des Knopfs sich direkt unterhalb eines im Plättchen 30 gebildeten Stoppers befindet und so jegliche Bewegung des Plättchens verhindert, wodurch die Sperrung der Verriegelung sichergestellt ist. Wenn der Knopf 40 in seine andere stabile Position gedreht ist, in der der Arm 43 am anderen Anschlag 45 gehalten ist, ist der Anschlag 42 des Knopfs seitlich verschoben, wie in 7 gestrichelt dargestellt, und liegt außerhalb der Bahn des Stoppers 35 und ermöglicht so die Bewegung des Plättchens 30 nach unten und somit die Entriegelung.
  • Der Knopf 40 kann in Sperrposition gebracht werden, wenn bei geschlossener Klappe vom Kofferraum her darauf zugegriffen wird, in besonders praktischer Weise aber insbesondere auch bei offener, auf die Armlehne 12 geklappter Klappe, und zwar ohne daß die spätere Wiederverriegelung der Klappe verhindert wird oder zu einer Entsperrung führt. Der Riegel 21 kann nämlich durch das Armierungselement 17 bei der Wiederverriegelung zurückgedrückt werden, wie bereits mit Bezug auf die 4 bis 6 angegeben, ohne das Plättchen 30 mitzunehmen, und somit insbesondere dann, wenn dessen Bewegung durch den Anschlag des Sperrknopfs verhindert ist. Die Entsperrung hingegen kann nach Verriegelung der Klappe nur durchgeführt werden, indem vom Kofferraum aus auf den Knopf 40 zugegriffen wird.
  • Wenn die Klappe einmal gesperrt ist, ist ihre Entsperrung und damit ihre Entriegelung von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her unmöglich.
  • Die Sichtbarmachung der Sperrung kann erleichtert werden, indem an der Rückseite 18 der Klappe zwei Markierungen 50 entsprechend der Sperr- bzw. Entsperrposition des Bedienungsstegs 41 angebracht werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die oben lediglich beispielhaft beschriebene Ausgestaltung beschränkt. Insbesondere kann die Drehung des Sperrknopfs nicht nur manuell über den Bedienungssteg 41, sondern zusätzlich oder stattdessen durch ein elektrisches Stellglied gesteuert werden.
  • Der Knopf selber kann ersetzt werden durch eine beliebige andere Einrichtung, die einen beweglichen Anschlag aufweist, der die Bewegung des Entriegelungssteuerorgans verhindert und beiseite bewegt werden kann, um die Bewegung zu ermöglichen.
  • Ferner kann das System aus Falle 2 und Entriegelungs- bzw. Sperrsteuerorganen in der Rückenlehne angeordnet sein, wo bei ein als Schließhaken dienendes Element dann am Rand der Klappe gebildet ist.

Claims (9)

  1. Verriegelungsvorrichtung für eine Klappe (14) einer Rückenlehne (1) eines Fahrzeugrücksitzes, mit einem gleitbeweglichen Riegel (21) und elastischen Rückstelleinrichtungen (23) zum Rückstellen des Riegels in eine Verriegelungsposition, wobei sie ein Entriegelungssteuerorgan (30), das in Gleitrichtung des Riegels beweglich ist, aufweist, wobei das Entriegelungssteuerorgan (30) Einrichtungen (33) zum Mitnehmen des Riegels aufweist, die auf letzteren einwirken, um ihn lediglich aus der Verriegelungsposition entgegen den elastischen Rückstelleinrichtungen (23) in eine Entriegelungsposition zu bewegen, und ein Sperrorgan (40) umfasst, das ausgelegt ist, um in einer Sperrposition die Bewegung des Entriegelungssteuerorgans zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Bedienungsabformung (31) aufweist, die von der Fahrgastzelle des Fahrzeugs her zugänglich ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungssteuerorgan durch ein parallel zur Gleitrichtung des Riegels gleitbewegliches Plättchen (30) gebildet ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Rückstellfeder (34) des Entriegelungssteuerorgans umfasst.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen zum Mitnehmen des Riegels eine Schulter (33) umfassen, die am Entriegelungssteuerorgan gebildet ist und mit einer entsprechenden Schulter (28) des Riegels zusammenwirkt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schulter (33) des Entriegelungssteuerorgans durch ein in Richtung Riegel in rechtem Winkel gebogenes Ende gebildet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrorgan ein Drehknopf (40) ist, der einen Anschlag (42) trägt, der durch Drehung des Knopfs in eine Sperrposition, in der der Anschlag (42) einen Stopper (35) des Entriegelungssteuerorgans gegenüberliegt, um dessen Bewegung zu verhindern, oder in einer Entsperrposition positionierbar ist, in der der Anschlag (42) außerhalb der vom Stopper bei der Bewegung des Entriegelungssteuerorgans (30) durchlaufenen Bahn liegt.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine bistabile Feder (46) zum alternativen Halten des Drehknopfs (40) in der Sperrposition oder in der Entsperrposition umfasst.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Anschläge (44, 45) umfasst, die die Winkelbewegung des Drehknopfs (40) zwischen Sperrposition und Entsperrposition begrenzen.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrorgan an der Rückseite der Klappe zugänglich ist und einen Steg (41) zum Steuern der Drehung aufweist.
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