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Die
Erfindung geht aus von einem Wischarm mit Abdeckkappe für Scheibenwischeranlagen
an Fahrzeugen von der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen
Art. Ein derartiger Wischarm ist beispielsweise aus der
DE 23 26 183 B2 bekannt.
Um den angelieferten Wischarm am Fahrzeug montieren zu können, d.h.
den Wischarm mit seinem Befestigungsteil drehfest auf dem Ende einer
zu einer am Fahrzeug angebauten Scheibenwischeranlage gehörenden Wischerwelle
zu befestigen, muß die
das Befestigungsteil abdeckende Abdeckkappe geöffnet sein. Das Öffnen der
Abdeckkappe, wozu das Entrasten der Rastelemente und ein Verschwenken
in eine geöffnete
Stellung der Abdeckkappe gehören, ist
mit einem zusätzlichen
Aufwand verbunden und birgt, da es manuell erfolgen muß, gewisse
Verletzungsrisiken in sich. Verschiedene Maßnahmen, während des Transportes bzw.
der Lagerung des Wischarmes ein Verrasten der Abdeckkappe mit dem Befestigungsteil
zu verhindern, würden
zu einem erheblichen Mehraufwand beim Verpacken und Transport der
Wischarme führen.
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Aus
der
DE 82 24 503 U1 ist
eine Abdeckkappe für
einen Wischarm bekannt, die die Befestigungsteile, mit denen der
Wischarm an der Antriebswelle befestigt ist, abschirmt und schützt. Die
Abdeckkappe ist mittels zweier Zapfen schwenkbar gelagert.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Wischarm der eingangs beschriebenen
Art dahingehend konstruktiv zu verbessern, daß der Wischarm mit geöffneter
Abdeckkappe oder zumindest mit durch bloßes Verschwenken zu öffnender
Abdeckkappe beim Endverbraucher anlieferbar ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch eine Wischarm mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die
Erfindung macht sich den Sachverhalt zunutze, daß bei nicht am Fahrzeug montiertem Wischarm
durch die Wirkung des Federelementes das Gelenkteil relativ zu dem
Befestigungsteil zwangsläufig
eine Ruheposition einnimmt, bei welcher das Gelenkteil um die mit
dem Befestigungsteil gemeinsame Schwenkachse nach unten, d.h. in Richtung
auf die zu wischende Scheibe verschwenkt ist. Die Längsachsen
des Befestigungsteiles und des Gelenkteiles schließen in dieser
Position einen stumpfen Winkel zwischen sich ein. Bei am Fahrzeug montierten
Wischarm kann das Gelenkteil diese Ruheposition niemals einnehmen.
Gemäß der Erfindung
ist nunmehr vorgesehen, daß die
Abdeckkappe des Befestigungsteiles durch das in Ruheposition befindliche
Gelenkteil in einer um einen kleinen Weg relativ zum Befestigungsteil
in Richtung auf das dem Gelenkteil abgewandte Ende des Befestigungsteiles verschobenen
Stellung gehalten ist. Die Verschiebung um diesen kleinen Weg muß jedoch
so ausgelegt sein, daß das
Rastmittel an der Abdeckkappe daran gehindert ist, mit dem Gegenrastmittel
am Befestigungsteil zu verrasten.
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Aus
diesen Maßnahmen
ergibt sich der Vorteil, daß die
Abdeckkappe zwar in eine das Befestigungsteil abdeckende Stellung
gelangen kann, jedoch kann die Abdeckkappe nicht mit dem Befestigungsteil
verrasten. Das Öffnen
der Abdeckkappe zum Zwecke der Montage am Fahrzeug ist somit problemlos
durch bloßes
Verschwenken der Abdeckkappe in ihre geöffnete Stellung möglich. Neben
einer vereinfachung der Montage des Wischarmes am Fahrzeug ist dadurch
eine Verletzungsgefahr der mit der Montage des Wischarmes befaßten Personen ausgeschlossen,
außerdem
können
zusätzliche Maßnahmen
bei der Verpackung bzw. beim Transport und der Lagerung der Wischarme,
insbesondere auf die Verwendung spezieller Verpackungs hilfsmittel,
die auf das Offenhalten der Abdeckkappe gerichtet sind, entfallen.
Aus dem Wegfall entsprechender Mehrkosten resultiert eine spürbare Kostenersparnis.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Eine
Ausgestaltung gemäß Anspruch
2 ist deshalb von Vorteil, weil keine zusätzlichen Bauteile benötigt werden,
um die Abdeckkappe bei nicht am Fahrzeug montiertem Wischarm in
der um den kleinen Weg verschobenen Stellung zu halten.
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Eine
Ausgestaltung gemäß Anspruch
3 zeigt eine besonders einfach und kostengünstig realisierbare Maßnahme zur
Ausbildung der Abdeckkappe auf, wobei in diesem Zusammenhang eine
Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
4 besonders einfach und ohne Mehraufwand an Material für die Herstellung
der Abdeckkappe ausführbar
ist.
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Von
Vorteil ist auch eine Ausgestaltung der Erfindung gemäß Anspruch
5, welche vorsieht, daß der
Weg, um den die Abdeckkappe im Anlieferungszustand des Wischarmes
gegenüber
dem am Fahrzeug montierten Zustand des Wischarmes verschoben ist,
1–2 mm
beträgt.
Bei den allgemein üblichen Rastmitteln
an der Abdeckkappe und Gegenrastmitteln an den Befestigungsteilen
reicht dieser Weg mit Sicherheit aus, um ein Verrasten der Rastmittel
und Gegenrastmittel zu verhindern. Außerdem ist von Vorteil, daß die Lagerbohrungen
der Abdeckkappe nur um einen geringen Betrag gegenüber den Lagerzapfen
verschoben werden, so daß die
in den Einführungsschlitzen
vorgesehenen Rastverengungen noch nicht überwunden werden und die Abdeckkappe
nicht vom Befestigungsteil abfallen kann.
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Bevorzugt
wird eine Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6, welche vorsieht,
daß die Abdeckkappe
an die Verhältnisse
des Wischarmes angepaßt
ist. Durch diese Maßnahme
ist es möglich, die
Wischarme in ihrer herkömmlichen
Form bzw. Geometrie zu belassen und lediglich die Abdeckkappe im
erforderlichen Rahmen an die Verhältnisse des Wischarmes anzupassen.
Diese Anpassung der Abdeckkappe ist mit relativ geringen Aufwendungen machbar,
insbesondere dann, wenn die Abdeckkappe ein spritzgegossenes Bauteil
aus Kunststoffmaterial ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend näher beschrieben. In den zugehörigen Zeichnungen
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines am Fahrzeug montierten Wischarmes,
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2 eine
Ansicht von unten auf den Wischarm von 1,
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3 in
vergrößerter schematischer
Darstellung den Ausschnitt III von 2,
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4 in
schematischer Darstellung einen nicht am Fahrzeug montierten Wischarm,
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5 in
vergrößerter schematischer
Darstellung analog zu
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3 einen
Ausschnitt des Wischarmes von 4 und
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6 in
vergrößerter schematischer
Schnittdarstellung einen Ausschnitt VI von 4 als ein
anderes Ausführungsbeispiel
für eine
Verrastung der Abdeckkappe am Befestigungsteil.
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In
den 1 und 2 ist jeweils der erfindungswesentliche
Teil eines an einem Fahrzeug montierten Wischarmes dargestellt.
Der Wischarm weist ein Befestigungsteil 1 auf, das in bekannter Weise
drehfest auf dem Ende einer antreibbaren Wischerwelle 2 befestigt
ist. Dazu ist das Befestigungsteil 1 mit einer konischen
Aufnahmeöffnung 3 auf
den konischen Endabschnitt der Wischerwelle 2 aufgepreßt und durch
eine auf das oben aus der Aufnahmeöffnung 3 herausragende
Gewindestück
der Wischerwelle 2 aufgeschraubte Befestigungsmutter 4 gehalten.
An dem von der Wischerwelle 2 abgewandten Ende ist ein
Gelenkteil 5 um die gemeinsame Achse 6 schwenkbar
mit dem Befestigungsteil 1 verbunden. Das Gelenkteil 5 ist
ein im wesentlichen in Richtung auf die zu wischende Fahrzeugscheibe 7 offenes,
kanalartiges Bauteil mit den zwei Seitenwänden 8 und dem die
Seitenwände 8 verbindenden
Rücken 9.
In dem freien Querschnitt des kanalartigen Gelenkteiles 5 ist
ein als Zugfeder ausgebildetes Federelement 10 angeordnet,
welches mit dem nicht dargestellten rechten Ende in bekannter Weise
am Gelenkteil 5 und mit dem in den 1 und 2 linken
Ende über
einen sogenannten C-Bügel 11 am Befestigungsteil 1 angreift.
Der C-Bügel 11 ist
dabei an einem Federeinhängestift 12 verhakt,
der am Befestigungsteil 1 gehalten ist. Weiterhin ist eine
in Richtung auf die Fahrzeugscheibe 7 offene, als Spritzgußteil aus
Kunststoffmaterial gefertigte Abdeckkappe 13 zu erkennen,
die das Befestigungsteil 1 oben und an den Seiten abdeckt.
Die Seitenwände 14 der
Abdeckkappe 13 gehen in dem Bereich um die Wischerwelle 2 bogenförmig ineinander über.
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Die
Abdeckkappe 13 weist an ihrem von der Wischerwelle 2 abgewandten
Ende in den gegenüberliegenden
Seitenwänden 14 miteinander
fluchtende Lagerbohrungen 15 auf, mit denen die Abdeckkappe 13 schwenkbar
auf entsprechenden, koaxial zu der Achse 6 angeordneten
und mit dem Befestigungsteil 1 verbun denen Lagerzapfen 16 gelagert
ist. Zur Vereinfachung der Montage der Abdeckkappe 13 sind
die Lagerbohrungen 15 durch Einführungsschlitze 17 in
Richtung auf das Gelenkteil 5 geöffnet. Die Einführungsschlitze 17 sind
mit einwärts
gerichteten Rastverengungen 24 ausgestattet, welche bei
der Montage der Abdeckkappe 13 die Lagerzapfen 16 überrasten
und die Abdeckkappe 13 an dem Befestigungsteil 1 halten.
Um die Lagerzapfen 16 ist die Abdeckkappe 13 zwischen
der geschlossenen Stellung G und der offenen Stellung O verschwenkbar.
Die offene Stellung O ist in 1 schematisch
mit gestrichelten Linien angedeutet. Um die Abdeckkappe 13 in
ihrer geschlossenen Stellung G am Befestigungsteil 1 zu
arretieren, ist eine Rastverbindung vorgesehen. An den Seitenwänden 14 der
Abdeckkappe 13 sind als Rastmittel 18 im Bereich
der Wischerwelle 2 diametral gegenüberliegend jeweils ein einwärts gerichteter
Rastvorsprung und am Befestigungsteil 1 als Gegenrastmittel 19 entsprechende
Rastausnehmungen vorgesehen.
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Weiterhin
ist in 1 mit 20 eine Linie bezeichnet, welche
die Mittellinie des mit der Abdeckkappe 13 abgedeckten
Befestigungsteiles 1 sein soll. Mit 21 ist die
Mittellinie des Gelenkteiles 5 bezeichnet, deren Lage in 1 die
Betriebsposition B des Gelenkteiles 5 kennzeichnen soll.
Die Betriebsposition B des Gelenkteiles 5 ist daran erkennbar,
daß das Befestigungsteil 1 und
das Gelenkteil 5 eine gestreckte Lage zueinander einnehmen.
In dieser Position liegt der Wischgummi des nicht dargestellten,
am freien Ende des Wischarmes 5 angelenkten Wischblattes
auf der zu wischenden Fahrzeugscheibe 7 auf. Die Mittellinie 21 des
Gelenkteiles 5 ist in 1 noch einmal
in der Abklapposition A dargestellt, welche das Gelenkteil 5 gegenüber dem
Befestigungsteil 1 einnimmt, wenn das Gelenkteil 5 und
damit das Wischblatt von der Fahrzeugscheibe 7 hinweg nach oben abgeklappt
ist. Diese Abklapposition A ist zumeist eine stabile Position, welche
durch die Wirkung des Federelementes 10 erreicht wird,
deren Wirkungslinie die Neutrallinie des Wischarmes nach oben hin überschritten
hat.
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Aus
den 1 und 2 ist noch ersichtlich, daß die Seitenwände 14 der
Abdeckkappe 13 an ihrem auf das Gelenkteil 5 gerichteten
Ende jeweils um einen kleinen Betrag nach einwärts abgekröpft sind. Dadurch werden die
im wesentlichen quer zum Wischarm verlaufenden Schultern 22 gebildet.
Im Bereich der Lagerzapfen 16 sind die Seitenwände 8 des
Gelenkteiles 5 zu dem Befestigungsteil 1 derartig auf
seitlichen Abstand gehalten, daß die
abgekröpften
Abschnitte der Seitenwände 14 der
Abdeckkappe 13 in diesen seitlichen Abstand eingreifen
und dort mit ihren Lagerbohrungen 15 auf den Lagerzapfen 16 gelagert
sind. Dadurch stehen die Schultern 22 der Abdeckkappe 13 unmittelbar
jeweils einer Stirnfläche 23 einer
Seitenwand 8 des Gelenkteiles 5 gegenüber. Die
Schultern 22 der Abdeckkappe 13 sind dabei in bezug
auf die Achse 6 derartig an die Geometrie des Gelenkteiles 5,
speziell der Stirnseiten 23 angepaßt, daß in der Betriebsposition B
und in der Abklapposition A des Gelenkteiles 5 immer ein
zumindest spaltgroßer
Abstand zwischen den Schultern 22 und den Stirnflächen 23 besteht.
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3 zeigt
deutlich die Anordnung der an der Abdeckkappe 13 vorgesehenen
Rastmittel 18 in verrastetem Zustand mit den am Befestigungsteil 1 vorgesehenen
Gegenrastmitteln 19. Diese Anordnung, in welcher die Abdeckkappe 13 in
ihrer geschlossenen Stellung G am Befestigungsteil 1 arretiert
ist, nehmen die Rastmittel 18 und die Gegenrastmittel 19 bei
am Fahrzeug montierten Wischarm ein, d.h. in Betriebsposition B
oder in Abklapposition A des Gelenkteiles.
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Demgegenüber ist
in 4 die Ruheposition R gezeigt, welche das Gelenkteil 5 bei
nicht am Fahrzeug montiertem Wischarm gegenüber dem Befestigungsteil 1 einnimmt.
In dieser Ruheposition R ist das Gelenkteil 5 relativ zum
Befestigungsteil 1 in Richtung auf die zu wischende Fahrzeugscheibe 7 verschwenkt,
bis das Gelenkteil 5 an einem Anschlag des Befestigungsteiles 1 anschlägt. Dieser
Sachverhalt und die erforderliche konstruktive Ausbildung sind von
herkömmlichen
Wischarmen hinreichend bekannt, so daß an dieser Stelle eine detaillierte
Beschreibung unterbleiben kann. Jedenfalls schließen die
Mittellinie 20 und die Mittellinie 21 bei Ruheposition
R des Gelenkteiles 5 einen stumpfen Winkel zwischen sich
ein. Erfindungswesentlich ist nunmehr, daß in Ruheposition R des Gelenkteiles 5 die
Abdeckkappe 13 um einen kleinen Weg X in Richtung auf das
dem Gelenkteil 5 abgewandte Ende des Befestigungsteiles 1 verschoben
ist. Durch diese Verschiebung um den Weg X wird, wie aus den 5 bzw. 6 ersichtlich,
verhindert, daß das
Rastmittel 18 bzw. 18' der Abdeckkappe 13 mit
dem Gegenrastmittel 19 bzw. 19' des Befestigungsteiles 1 verrasten kann.
Demzufolge kann die Abdeckkappe 13 durch einfaches Verschwenken
um die Gelenkzapfen 16 in eine offene Stellung O verschwenkt
werden, ohne daß vorher
eine Rastverbindung zwischen der Abdeckkappe 13 und dem
Befestigungsteil 1 aufgehoben werden muß. Dieses führt zu einer Zeitersparnis bei
der Montage des angelieferten Wischarmes am Fahrzeug. Gleichzeitig
ist das Verletzungsrisiko für die
mit der Montage des Wischarmes am Fahrzeug befaßte Person beseitigt.
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Bei
der Herstellung des Wischarmes wird die Abdeckkappe 13 erst
in einem letzten Arbeitsschritt an dem ansonsten fertig montierten
Wischarm befestigt, wobei sich das Gelenkteil 5 gegenüber dem
Befestigungsteil 1 in der in 4 gezeigten
Ruheposition R befindet. Wenn in diesem Zustand des Wischar mes die
Lagerbohrungen 15 der Abdeckkappe 13 mit den Einführungsschlitzen 17 voran
auf die Lagerzapfen 16 aufgeschoben werden, überwinden die
Rastverengungen 24 in den Einführungsschlitzen unter vorübergehender
federelastischer Aufweitung der Einführungsschlitze 17 den
Durchmesser der Lagerzapfen 16. Danach sind die Rastverengungen 24 wegen
der federelastischen Rückstellkräfte des Materials
der Abdeckkappe 13 bestrebt, in ihre Ausgangsposition zurückzukehren.
Da aber die Schultern 22 der Abdeckkappe 13 bereits
an die Stirnflächen 23 der
Seitenwände 8 des
Gelenkteiles 5 anschlagen, bevor die Lagerbohrungen 15 ihren
koaxialen bzw. konzentrischen Sitz auf den Lagerzapfen 16 erreicht
haben, wird die Abdeckkappe 13 in der um den kleinen Weg
X, der in Abhängigkeit
von der Größe des Wischarmes
nur 1–2
mm betragen braucht, zu dem vom Gelenkteil 5 abgewandten Ende
verschobenen Stellung gehalten. In dieser Stellung stützen sich
die Rastverengungen 24 in den Einführungsschlitzen 17 mit
federelastischer Vorspannung gegen die Oberfläche der Lagerzapfen 16 ab und
halten die Abdeckkappe 13 somit mit gewisser Vorspannung
am Befestigungsteil 1.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 5, welches
sich auf die in 4 gezeigte Stellung des Wischarmes
bezieht, ist erkennbar, daß aufgrund
der Verschiebung um den Weg X das als einwärts gerichteter Rastvorsprung
ausgebildete Rastmittel 18 der Abdeckkappe 13 auf
der Außenkante
des als Rastvertiefung ausgebildeten Gegenrastmittels 19 des Befestigungsteiles 1 aufliegt
und daran gehindert ist, mit diesem Gegenrastmittel 19 zu
verrasten. Die Seitenwand 14 der Abdeckkappe 13 ist
dabei federelastisch nach auswärts
verformt, so daß das
Rastmittel 18 mit Vorspannung auf der Außenseite
des Befestigungsteiles 1 aufliegt.
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Bei
dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel befinden sich
das an der Abdeckkappe 13 vorgesehene Rastmittel 18' und das am
Befestigungsteil 1 vorgesehene Gegenrastmittel 19' mittig unmittelbar
an dem vom Gelenkteil 5 abgewandten Ende des Wischarmes.
Die um den Weg X verschobene Stellung der Abdeckkappe 13 gegenüber dem Befestigungsteil 1 sorgt
wiederum dafür,
daß das Rastmittel 18' nicht mit dem
Gegenrastmittel 19' am Befestigungsteil
verrastbar ist, so daß die
Abdeckkappe 13 wiederum durch bloßes Verschwenken um die Lagerzapfen 16 in
eine offene Stellung O gebracht werden kann.
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Es
wird darauf hingewiesen, daß im
Regelfall die Ausführungsbeispiele
gemäß 5 oder 6 nicht
gemeinsam, sondern alternativ zur Anwendung vorgesehen sind. Jedoch
ist auch eine gemeinsame Anwendung dieser Ausführungsbeispiele an einem Wischarm
möglich.
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- 1
- Befestigungsteil
- 2
- Wischerwelle
- 3
- Aufnahmeöffnung
- 4
- Befestigungsmutter
- 5
- Gelenkteil
- 6
- Achse
- 7
- Fahrzeugscheibe
- 8
- Seitenwand
- 9
- Rücken
- 10
- Federelement
- 11
- C-Bügel
- 12
- Federeinhängestift
- 13
- Abdeckkappe
- 14
- Seitenwand
- 15
- Lagerbohrung
- 16
- Lagerzapfen
- 17
- Einführungsschlitz
- 18
- Rastmittel
- 18'
- Rastmittel
- 19
- Gegenrastmittel
- 19'
- Gegenrastmittel
- 20
- Mittellinie
- 21
- Mittellinie
- 22
- Schulter
- 23
- Stirnfläche
- 24
- Rastverengung
- A
- Abklapposition
- B
- Betriebsposition
- G
- geschlossene
Stellung
- O
- offene
Stellung
- R
- Ruheposition
- X
- Weg