[go: up one dir, main page]
More Web Proxy on the site http://driver.im/

DE19653890A1 - Etikett - Google Patents

Etikett

Info

Publication number
DE19653890A1
DE19653890A1 DE1996153890 DE19653890A DE19653890A1 DE 19653890 A1 DE19653890 A1 DE 19653890A1 DE 1996153890 DE1996153890 DE 1996153890 DE 19653890 A DE19653890 A DE 19653890A DE 19653890 A1 DE19653890 A1 DE 19653890A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
label
label according
adhesive
membrane
base layer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE1996153890
Other languages
English (en)
Other versions
DE19653890B4 (de
Inventor
Helmut Schreiner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schreiner Group GmbH and Co KG
Original Assignee
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co filed Critical Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority to DE1996153890 priority Critical patent/DE19653890B4/de
Publication of DE19653890A1 publication Critical patent/DE19653890A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19653890B4 publication Critical patent/DE19653890B4/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F2003/023Adhesive
    • G09F2003/0236Permeability

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett, das zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft beschichtet ist und das eine Grundschicht mit mindestens einer Aussparung aufweist.
Im Rahmen der technisch-industriellen Fertigung, beispielsweise bei der Herstellung von Gehäusen für elektronische Bauteile, stellt sich des öfteren die Notwendigkeit, ein Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement vorzusehen. Die hierzu verwendeten Druckausgleichs- bzw. Belüftungselemente haben zumeist einen relativ eng abgegrenzten Funktionsbereich, der auf die jeweilige spezielle Anwendung abgestimmt ist.
Der Einbau derartiger Druckausgleichs- bzw. Belüftungselemente beispielsweise in ein Gehäuse erfolgt hierbei wie folgt: Zunächst wird das Gehäuse des Druckausgleichs- bzw. Belüftungselements schrittweise transportiert, dann wird der Rand des Gehäuses mit Kleber bestrichen, woraufhin die Membran des Druckausgleichs- bzw. Belüftungselements aus einer Rolle ausgestanzt, mit einem Sauggriffel gegriffen und auf die Klebefläche gesetzt wird. Es sei an dieser Stelle lediglich zur ergänzenden Information angemerkt, daß alternativ hierzu auch eine Vorproduktion zum per- Hand-Einschrauben vorgesehen sein kann.
In jedem Falle stellt sich die Notwendigkeit, einem Weiterverarbeiter oder Endverbraucher die beispielsweise für das jeweilige Bauteil spezifizierten Daten dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere letztere Problemstellung konnte in der Vergangenheit noch keiner zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden.
In diesem Zusammenhang sei die Druckschrift WO 96/16288 genannt, die einen Lüftungsstopfen behandelt, der einen zylindrischen Kanal mit einer gasdurchlässigen und flüssigkeitsundurchlässigen Membran aufweist. Die Membran ist dadurch geschützt, daß der Stopfen außenseitig mit einem Deckel verschlossen ist, der sich durch Noppen auf dem Rand des Kanals abstützt, so daß Luft nur über einen seitlichen kleinen Spalt in den Kanal eintreten bzw. von dort austreten kann.
Zwar stellt die Druckschrift WO 96/16288 einen ersten Lösungsansatz vor, jedoch mangelt es bei diesem wie auch bei weiteren Lösungsansätzen nach dem Stand der Technik an zufriedenstellenden Möglichkeiten, das Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement zu beschriften, sei es bereits auf seiten des Herstellers oder erst auf seiten des Weiterverarbeiters oder Endverbrauchers. Insbesondere eine derartige Beschriftung zu logistischen Zwecken aller Art ist jedoch beim Einsatz von Druckausgleichs- bzw. Belüftungselementen wichtig, da diese zumeist im Zusammenhang mit sensiblen Komponenten wie etwa elektronischen Bauteilen beispielsweise in Airbags zum Einsatz kommen. Allein diese letztere Verwendung dokumentiert eindrucksvoll die Notwendigkeit einer sicheren und zuverlässigen Dokumentation von Druckausgleichs- bzw. Belüftungselementen, zumal vor dem Hintergrund der Tatsache, daß elektronische Bauteile in nahezu allen technischen Gebieten eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß die im Stand der Technik offenbarten Strukturen in ihrer Anwendungsbreite sehr limitiert sind und für das jeweilige Einsatzgebiet kostspielige und umständliche Speziallösungen erfordern.
Auch hat sich bislang die Verarbeitung derartiger Druckausgleichs- bzw. Belüftungselemente in der Praxis als ausgesprochen kompliziert und unhandlich erwiesen. War ein derartiges Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement erst einmal eingebaut, so war ein Auswechseln und Ersetzen desselben in einer Vielzahl von Fällen nur unter erheblichem mechanischem und zeitlichem Aufwand möglich, was sich nichtzuletzt auch unerfreulicherweise in erhöhten Kosten niederschlug.
Ausgehend von den vorgenannten Problemstellungen und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Etikett vorzusehen, das einem Weiterverarbeiter oder Endverbraucher die beispielsweise für das jeweilige Bauteil spezifizierten Daten dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung stellt und eine Beschriftung sowohl durch den Hersteller als auch durch den Weiterverarbeiter oder Endverbraucher ermöglicht. Des weiteren zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, die Verarbeitung derartiger Druckausgleichs- bzw. Belüftungselemente sowohl wesentlich zu erleichtern als auch erheblich zu beschleunigen und demzufolge die damit verbundenen Kosten in signifikanter Weise zu reduzieren. Schließlich wird mit der vorliegenden Erfindung ein Etikett angestrebt, das sich durch hohe Anpassungsfähigkeit, Biegsamkeit und Flexibilität in der Applikation auf Gegenstände verschiedenster Art, Form und Größe auszeichnet.
Diese Aufgabe wird durch ein Etikett gelöst, das zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft beschichtet ist und das eine Grundschicht mit mindestens einer Aussparung aufweist, wobei der mindestens einen Aussparung mindestens eine Membran zugeordnet ist, die die mindestens eine Aussparung vollständig abdeckt.
Indem durch die vorliegende Erfindung ein selbstklebendes Etikett und mithin eine selbstklebende Informationsträgerfläche mit mindestens einer Aussparung bereitgestellt wird, wobei der mindestens einen Aussparung mindestens eine Membran zugeordnet ist, die die mindestens eine Aussparung vollständig abdeckt, werden auf für den Fachmann nicht vorhersehbare Weise zwei bislang separate Herstellungsschritte, nämlich das Ausrüsten eines Gegenstands mit einem Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement und die Etikettierung des Gegenstands zu Informationszwecken auf geschickte Weise miteinander kombiniert.
Dies impliziert eine Reihe besonders überraschender Vorteile, die in der Praxis allesamt für verminderte Kosten bei der Herstellung sorgen, so daß das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung auch auf internationalen Märkten konkurrenzfähig ist:
Die Verarbeitung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt wesentlich schneller, als dies mit den vorgeschlagenen Lösungen nach dem Stand der Technik möglich ist.
Bei der Verarbeitung beispielsweise auf Gehäuseteilen kommt hinzu, daß aufgrund der klar definierten Struktur des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung einfachere Gehäuseformen und damit günstigere Vorprodukte zum Einsatz gelangen können.
Der Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung vorgestellte Lösung entfällt, wobei ein defektes Teil durch Abziehen des Etiketts relativ leicht durch ein neues Teil ersetzt werden kann, so daß das zeitaufwendige Entfernen der Membran aus dem Gehäuse entfällt.
Angesichts der Tatsache, daß das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung selbstklebend ausgebildet ist, indem es zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft beschichtet ist, entfällt auch der umständliche, einen zusätzlichen Arbeitsschritt erfordernde Auftrag von Klebstoff auf das Gehäuse, was neben anderen Faktoren natürlich auch den Ausschuß an Gehäusen herabsetzt.
Schließlich erweist es sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung als ausgesprochen vorteilhaft, daß die vorstehend beschriebenen Etiketten so ausgelegt sind, daß sie bereits auf Rolle verfügbar an den Weiterverarbeiter bzw. Endverbraucher ausgeliefert werden können, wodurch eine automatische Weiterverarbeitung bzw. Applikation ohne Handarbeit ermöglicht wird. Im Ergebnis wird also mindestens ein Arbeitsgang eingespart, wenn beispielsweise ein Typenschild ohnehin aufgespendet werden muß, so daß die Ausstattung von Gehäusen mit der Membran gewissermaßen "inline" mit dem Aufspenden des Etiketts erfolgt. Dies gewährleistet niedrigere Kosten und kürzere Produktionszyklen und kommt somit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Etiketts zugute.
Besondere Beachtung sollte in Zusammenhang mit vorstehend beschriebenem Etikett in jedem Falle die Tatsache finden, daß die zumindest partielle Beschichtung des Etiketts mit Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft so gewählt ist, daß die Funktionsfähigkeit der mindestens einen Aussparung mit der mindestens einen Membran als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement in keiner Form beeinträchtigt ist. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, daß das Etikett im Bereich der mindestens einen Aussparung nicht klebstoffbeschichtet ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich bei der mindestens einen Aussparung um mindestens eine Ausstanzung.
Unabhängig davon, ob es sich bei der mindestens einen Aussparung um mindestens eine Ausstanzung handelt oder nicht, kann jede dieser Aussparungen in Form einer geschlossenen oder nicht geschlossenen geometrischen Fläche, das heißt beispielsweise in Form eines Kreises, eines Dreiecks, eines Vierecks, eines Abschnitts, eines Bereichs, eines Schlitzes, eines Sektors und/oder eines Streifens vorliegen. Die jeweilige geometrische Ausgestaltung erfolgt hierbei in zweckmäßiger Anpassung an den jeweiligen, mit dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung zu versehenden Gegenstand (beispielsweise Bau- oder Gehäuseteil) und/oder in zweckmäßiger Anpassung an die jeweilige Verwendung als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement.
Zweckmäßigerweise weist die mindestens eine Membran eine hinsichtlich unterschiedlicher Substanzen selektive Permeabilität auf. Mit anderen Worten bedeutet dies, daß die mindestens eine Membran als "molekulares Sieb" fungiert, wobei die mindestens eine Membran beispielsweise durchlässig gegen Gas und undurchlässig gegen Flüssigkeit ist. Gemäß einer alternativen oder ergänzenden Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist die mindestens eine Membran beispielsweise auch durchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße unterhalb einer bestimmten Molekülgröße liegt, und undurchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße oberhalb dieser bestimmten Molekülgröße liegt. In jedem Falle bietet die mindestens eine Membran neben der vorstehend erwähnten Druckausgleichs- bzw. Belüftungsfunktion auch die Funktion eines Schutzes beispielsweise vor festen Bestandteilen, Staubpartikeln und dergleichen.
In dem Falle, daß beim Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung mehr als eine Membran vorgesehen ist, können die Membranen unterschiedliche Permeabilitäten aufweisen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des vorliegenden Etiketts ist der mindestens eine Klebstoff zumindest stellenweise an der Grundschicht angeordnet. Hierbei kann die mindestens eine Membran auf der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht angeordnet sein, wobei die mindestens eine Aussparung vollständig abgedeckt wird, wie vorstehend bereits dargelegt. In einer hierzu alternativen oder ergänzenden Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist die mindestens eine Membran auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht angeordnet, wobei die mindestens eine Aussparung vollständig abgedeckt wird.
Es darf an dieser Stelle ergänzend festgestellt werden, daß innerhalb des durch die vorliegende Erfindung abgesteckten Rahmens auch Etiketten liegen, bei denen die mindestens eine Aussparung von zwei oder mehr Membranen von vorzugsweise unterschiedlichen Permeabilitäten auf der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht vollständig abgedeckt wird. Natürlich kann die mindestens eine Aussparung auch auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht von zwei oder mehr Membranen von vorzugsweise unterschiedlichen Permeabilitäten vollständig abgedeckt werden.
Auch ist es beispielsweise denkbar, auf jeder der beiden Seiten der Grundschicht jeweils eine Membran vollständig über der mindestens einen Aussparung anzuordnen, um so gewissermaßen eine "Druckausgleichskammer" zu schaffen, wobei die beiden hierbei verwendeten Membranen von identischer oder von unterschiedlicher Permeabilität sein können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der mindestens einen Membran mindestens ein Haftmittel zugeordnet. Ist nun die mindestens eine Membran auf der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht angeordnet, so ist das mindestens eine Haftmittel vorzugsweise auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht abgewandten Seite der mindestens einen Membran vorgesehen. Ist die mindestens eine Membran auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seile abgewandten Seite der Grundschicht angeordnet, so ist das mindestens eine Haftmittel zwischen der mindestens einen Membran und der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht vorgesehen.
Zweckmäßigerweise kann es sich bei dem mindestens einen Haftmittel hierbei um Klebstoff handeln.
Hinsichtlich der Möglichkeit, das Etikett zumindest stellenweise mit zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft zu beschichten, ist es in diesem Zusammenhang von besonders erfinderischer und nicht ohne weiteres vorhersehbarer Bedeutung, daß es sich bei den zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren Klebstoff geringer Haftkraft und um einen permanenten Klebstoff hoher Haftkraft handeln kann. In diesem Fall kann beispielsweise der ablösbare Klebstoff geringer Haftkraft einem nachstehend noch darzulegenden Belegabschnitt zugeordnet sein, der im Rahmen des Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses als Kontrollabschnitt abgelöst und registriert werden kann, während der permanente Klebstoff hoher Haftkraft dem Teil des Etiketts zugeordnet ist, das auf dem mit dem Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement zu versehenden Gegenstand verbleibt.
Abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet kann vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe transparent ist. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann jedoch auch vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe eingefärbt ist.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung besteht die Grundschicht aus einem transparenten Material.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu besteht die Grundschicht aus einem Material, das mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar ist. Derartige, mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Folien können so ausgestaltet sein, daß sie schnell und kostengünstig, das heißt durch wenige Laminierungsschritte herstellbar und bei hoher Produktqualität einfach weiterverarbeitbar sind. Besondere Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die Tatsache finden, daß mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Folien auf dem Markt verfügbar sind, die beim Beschriften und/oder Gravieren mit dem Laserstrahl praktisch keinerlei gesundheitsgefährdende und umweltschädigende Emissionen hervorrufen und einen großen immanenten Schutz des Schriftbildes gegenüber chemischen und/oder mechanischen Beanspruchungen bieten. Hierdurch werden dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher trotz der einfachen Struktur flexible und vielfältige Anwendungsmöglichkeiten eröffnet, nichtzuletzt was die Nachbeschriftbarkeit durch den Weiterverarbeiter und/oder durch den Endverbraucher, insbesondere durch den Kunden, betrifft.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung besteht die Grundschicht aus Kunststoff, beispielsweise aus Polyester, wobei sich in der Praxis Polyethylenterephthalat (PET) als besonders geeignet erwiesen hat.
Handelt es sich bei der Grundschicht um eine Folie, so kann auch ein Sicherheitsmaterial mit niedriger Einreißfestigkeit verwendet werden, beispielsweise eine gegossene Folie. Derartige gegossene Folien weisen gegenüber extrudierten Folien den Vorteil auf, daß sie bei Beanspruchung gewissermaßen zerbröseln. Als bevorzugte Ausführungsformen sind in diesem Zusammenhang Polyvinylchloridfolien (PVC-Fo­ lien), Acetatfolien oder Acrylatfolien zu nennen. Alternativ hierzu kann es sich bei dem Sicherheitsmaterial mit niedriger Einreißfestigkeit auch um Papier handeln.
Es bedarf in diesem Zusammenhang noch einer besonderen Erwähnung, daß es sich bei der Grundschicht auch um Farbe, Grundierung, Lack, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handeln kann.
Vorteilhafterweise handelt es sich bei mindestens einem der Klebstoffe um Acrylatklebstoff, jedoch ist die Verwendung eines oder mehrerer geeigneter Klebstoffe natürlich vom jeweiligen, für das Etikett gewählten Material sowie vom jeweiligen Klebegrund abhängig.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung ist das vorliegende Etikett mehrteilig, um beispielsweise eine Abtrennung einzelner Abschnitte zu Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Herstellungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung des Etiketts zu ermöglichen.
Im Rahmen einer derartigen mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts, jedoch auch unabhängig hiervon kann ein Teil des Etiketts als Anfaßlasche ausgebildet sein, wobei der Teil des Etiketts, der als Anfaßlasche ausgebildet ist, zweckmäßigerweise nicht klebstoffbeschichtet ist. Hierbei ist es möglich, daß der als Anfaßlasche ausgebildete Teil des Etiketts auch lediglich durch einen überstehenden Bereich definiert ist.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsform ist das vorliegende Etikett mit mindestens einer Perforation versehen. Dies kann in Zusammenhang mit der vorstehend beschriebenen mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts gesehen werden. Hierbei ist die Perforation beispielsweise dann besonders günstig, wenn eine Abtrennung einzelner Abschnitte zu Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Herstellungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung des Etiketts erfolgen soll.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann das Etikett mit mindestens einer Stanzung versehen sein, wobei es sich bei der Stanzung um eine Sicherheitsstanzung handeln kann, so daß das Etikett beim Abziehen zerreißt. Hierdurch wird ein unbefugtes bzw.
unerlaubtes Ablösen oder Abziehen des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung erheblich erschwert, da durch die mindestens eine Stanzung stets nur Teile des Etiketts entlang der Stanzung abgelöst bzw. abgezogen werden können, so daß andere Teile des Etiketts unweigerlich auf dem jeweiligen Untergrund zurückbleiben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist mindestens ein Belegabschnitt auf das Etikett aufkaschiert. Hierbei kann der Belegabschnitt durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. Wie vorstehend bereits angedeutet wurde, dient der mindestens eine Belegabschnitt im Rahmen des Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses beispielsweise als Kontrollabschnitt, der abgelöst und registriert werden kann. Hierdurch werden die dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung immanenten Sicherheitseigenschaften weiter verbessert.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des Etiketts ist der mindestens einen Membran mindestens eine Schutzvorrichtung zugeordnet, die zweckmäßigerweise hydrophob ausgebildet ist und die mindestens eine Aussparung mit der mindestens einen Membran vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahren soll, so daß stets die volle Funktionstüchtigkeit des Etiketts gewährleistet ist. Gemäß bevorzugter Ausgestaltungsformen kann es sich bei der Schutzvorrichtung hierbei beispielsweise um
  • - einen Abstandshalter mit Schutzfolie,
  • - eine Folie mit Noppen,
  • - ein Gitter und/oder
  • - einen Polyamidüberzug
handeln. Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist es auch möglich, daß die Schutzvorrichtung durch eine zumindest stellenweise auftragende Schicht gebildet ist, wobei es sich bei der zumindest stellenweise auftragenden Schicht vorzugsweise um Farbe, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handelt. Die zumindest stellenweise auftragende Schicht kann vorteilhafterweise mit einer Abdeckung versehen sein, die vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahren soll, so daß stets die volle Funktionstüchtigkeit des Etiketts gewährleistet ist.
Im Hinblick auf erstrebenswerte Einsparungen an Material und Kosten kann es sich bei der Schutzvorrichtung auch um mindestens einen Teil des Etiketts selbst handeln, wobei dieser Teil in geeigneter, von der jeweiligen Anwendung abhängiger Weise über die mindestens eine Aussparung mit der mindestens einen Membran gebogen, gefaltet, gelegt und/oder gestülpt wird und somit während der Produktion, während des Transports, während der Lagerung und/oder während der Weiterverarbeitung einen temporären Schutz bietet, bevor die mindestens eine Aussparung mit der mindestens einen Membran beim Weiterverarbeiter, beim Endverbraucher oder beim Kunden zur Erfüllung ihrer eigentlichen Funktion freigelegt wird. Aufgrund der Tatsache, daß diese Ausführungsvariante Material und damit wertvolle Ressourcen einspart, wird hierdurch auch dem immer wichtiger werdenden Umweltschutzgedanken Rechnung getragen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann es sich bei der Schutzvorrichtung auch um mindestens einen der Belegabschnitte handeln. In diesem Falle werden die diesbezüglichen, vorstehend bereits dargelegten Vorteile auf besonders elegante Weise miteinander kombiniert, das heißt die mindestens eine Aussparung mit der mindestens einen Membran wird temporär während der Produktion, während des Transports, während der Lagerung und/oder während der Weiterverarbeitung durch den darüberliegend angeordneten Belegabschnitt vollständig vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahrt, woraufhin dieser Belegabschnitt beispielsweise beim Weiterverarbeiter, beim Endverbraucher oder beim Kunden als Kontrollabschnitt abgelöst und registriert werden kann. Hierdurch wird nicht nur der dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung immanente Sicherheitsaspekt weiter forciert, sondern auch eine integrierte und damit besonders leicht herstell- und verarbeitbare Lösung verwirklicht.
In besonders vorteilhafter Weise ist das Etikett auf mindestens einer Seite mit einem Aufdruck versehen, der einfarbig, vorzugsweise aber auch mehrfarbig sein kann. In alternativen oder einander ergänzenden Ausführungsformen kann es sich bei zumindest einem Teil des Aufdrucks um
  • - eine Bedienungsanleitung für das Etikett,
  • - eine Vorschrift bzw. ein Verbot mit Strafandrohung,
  • - eine fortlaufende Numerierung,
  • - ein hoheitliches Zeichen und/oder
  • - eine Gültigkeitsdauer
handeln. Dies erleichtert zum einen in erheblicher Weise einem Verwender die jedoch ohnehin nicht ausgesprochen schwierige Anwendung des Etiketts, zum anderen erweitert die Option, das Etikett mit mindestens einem der vorstehenden Aufdrucke zu versehen, die vom Etikett entfaltete Schutz- und Sicherheitsfunktion.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltungsvariante, gemäß der zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der später zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) zu beschichtenden Seite des Etiketts vorgesehen sein kann. Handelt es sich bei diesem sogenannten "Hinterdruck" beispielsweise um Buchstaben, Zahlen oder Symbole, so werden diese spiegelbildlich auf die später zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) zu beschichtende Seite des Etiketts aufgebracht. Nicht übersehen werden sollte in diesem Zusammenhang, daß gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) zu beschichtenden Seite des Etiketts als Hintergrundfarbe vorgesehen sein kann.
In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite des Etiketts zumindest partiell mindestens eine Laminatschicht angeordnet, wobei es sich bei der mindestens einen Laminatschicht um eine transparente Folie handeln kann. Die transparente Folie wiederum besteht zweckmäßigerweise aus Kunststoff, wobei es sich bei dem Kunststoff vorzugsweise um Polyester, etwa um Polyethylenterephthalat (PET), handelt. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die mindestens eine Laminatschicht durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. In jedem Falle ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß die mindestens eine Laminatschicht so angeordnet ist, daß die Funktionsfähigkeit der mindestens einen Aussparung mit der mindestens einen Membran in keiner Form beeinträchtigt ist. In der Praxis ist mithin beispielsweise der entsprechende Bereich der mindestens einen Aussparung mit der mindestens einen Membran nicht mit der mindestens einen Laminatschicht versehen.
Es besteht die Option, die Ecken des Etiketts abzurunden, um hierdurch eine einfachere Handhabung und/oder eine formschönere Ausgestaltung zu erwirken.
Um die Funktionalität und Flexibilität des Etiketts bei der praktischen Verwendung weiter zu erhöhen, kann es so behandelt sein, daß die Oberfläche des Etiketts, beispielsweise durch den Hersteller und/oder durch den Kunden, beschriftbar ist, wobei die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell vorzugsweise maschinell beschriftbar ist, beispielsweise durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch einen Thermotransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell von Hand beschriftbar sein, wobei vor allem an eine nachträgliche Beschriftung gedacht ist.
Der Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung vorgestellte Lösung entfällt, wobei defekte Teile durch Abziehen des Etiketts relativ leicht ersetzt werden können. Hierzu ist es vorteilhaft, daß mindestens einer der Klebstoffe eine geringe Anfangshaftung aufweist. Im Anschluß an das Abziehen des Etiketts kann dieses durch ein neues Teil ersetzt werden, so daß das zeitaufwendige Entfernen der Membran aus dem Gehäuse entfällt.
Generell sind für das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung vielfältige Einsatzmöglichkeiten auf allen Gebieten denkbar, in denen der Druckausgleich für bzw. die Belüftung von Gegenständen eine Rolle spielt. Hierbei kann es sich als besonders zweckmäßig erweisen, daß das Etikett als Typenschild ausgebildet sein kann. In diesem Falle kann das Etikett mindestens eine Seriennummer und/oder mindestens einen Strichcode aufweisen.
Im Hinblick auf die denkbaren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung sei noch angemerkt, daß die vorstehend dargelegte Grundschicht witterungsbeständig ausgebildet sein kann. In letzterem Falle eignet sie sich auch für Applikationen des Etiketts im Freien.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung ist das Etikett auf einer Trägerfolie mit klebstoffabweisender Glattschicht angeordnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Fig. 1 bis 7 schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen (jeweils in nicht notwendigerweise maßstabsgetreuer Ansicht):
Fig. 1 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Unteransicht eines Etiketts gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 5 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 eine Aufsicht auf ein Etikett gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 7 auf einer Trägerfolie angeordnete Etiketten gemäß der vorliegenden Erfindung.
Gleiche oder ähnliche Teile sind in den Fig. 1 bis 7 mit den gleichen Bezugszeichen versehen, wobei an dieser Stelle generell angemerkt sei, daß aus Gründen der Deutlichkeit sämtliche Schichten des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung in übertriebener und nicht maßstabsgetreuer Dicke dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das eine Grundschicht 1 aufweist, deren eine Seite mit Klebstoff 2 beschichtet ist. Das Etikett weist eine Aussparung 3 auf, die in Fig. 1 als kreisförmige Ausstanzung ausgebildet ist und der eine Membran 4 zugeordnet ist, die die Aussparung 3 vollständig abdeckt.
Besonders erwähnenswert ist in Zusammenhang mit Fig. 1 in jedem Falle die Tatsache, daß die Beschichtung der Grundschicht 1 mit Klebstoff 2 so gewählt ist, daß die Funktionsfähigkeit der Aussparung 3 mit Membran 4 als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement in keiner Form beeinträchtigt ist. In Fig. 1 bedeutet dies, daß die Grundschicht 1 im Bereich der Aussparung 3 nicht mit Klebstoff 2 beschichtet ist.
Die Membran 4 weist eine hinsichtlich unterschiedlicher Substanzen selektive Permeabilität auf. Dies bedeutet, daß die Membran 4 als "molekulares Sieb" fungiert, das durchlässig gegen Gas und undurchlässig gegen Flüssigkeit ist. In jedem Falle bietet die Membran 4 neben der vorstehend erwähnten Druckausgleichs- bzw. Belüftungsfunktion auch die Funktion eines Schutzes beispielsweise vor festen Bestandteilen, Staubpartikeln und dergleichen.
In Fig. 1 ist die Membran 4 auf der klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht 1 angeordnet, wobei der Membran 4 ein Haftmittel 5 zugeordnet ist. Da nun die Membran 4 auf der klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht 1 angeordnet ist, ist das Haftmittel 5 auf der der klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht 1 abgewandten Seite der Membran 4 vorgesehen, wobei es sich bei dem Haftmittel 5 in Fig. 1 um Klebstoff handelt.
In diesem Zusammenhang erscheint es erwähnenswert, daß die Grundschicht 1 aus einem Material bestehen kann, das mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar ist. Derartige, mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Folien können so ausgestaltet sein, daß sie schnell und kostengünstig, das heißt durch wenige Laminierungsschritte herstellbar und bei hoher Produktqualität einfach weiterverarbeitbar sind. Besondere Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die Tatsache finden, daß mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Folien auf dem Markt verfügbar sind, die beim Beschriften und/oder Gravieren mit dem Laserstrahl praktisch keinerlei gesundheitsgefährdende und umweltschädigende Emissionen hervorrufen und einen großen immanenten Schutz des Schriftbildes gegenüber chemischen und/oder mechanischen Beanspruchungen bieten. Hierdurch werden dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher trotz der einfachen Struktur flexible und vielfältige Anwendungsmöglichkeiten eröffnet, nichtzuletzt was die Nachbeschriftbarkeit durch den Weiterverarbeiter und/oder durch den Endverbraucher, insbesondere durch den Kunden, betrifft.
Im Falle der Fig. 1 hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn es sich bei der Grundschicht 1 um eine Folie handelt. Hierbei ist beispielsweise ein Kunststoff zu wählen, etwa Polyester, wobei sich in der Praxis Polyethylenterephthalat (PET) als besonders geeignet erwiesen hat.
Fig. 2 zeigt eine Unteransicht eines Etiketts gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei die dargestellte Seite der Grundschicht 1 mit zwei Klebstoffen 2a, 2b unterschiedlicher Haftkraft beschichtet ist. Es ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, daß es sich bei den zwei Klebstoffen 2a, 2b unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren Klebstoff 2a geringer Haftkraft und um einen permanenten Klebstoff 2b hoher Haftkraft handelt.
Aus Fig. 2 geht des weiteren hervor, daß die beiden mit dem ablösbaren Klebstoff 2a geringer Haftkraft beschichteten äußeren Bereiche des Etiketts mit dem mit dem permanenten Klebstoff 2b hoher Haftkraft beschichteten zentralen Bereich des Etiketts durch Perforationen 6 verbunden sind. Dies kann in Zusammenhang mit einer mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts gesehen werden, das heißt die Perforationen 6 ermöglichen eine voneinander unabhängige Abtrennung der beiden äußeren Bereiche zu Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Herstellungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung des Etiketts.
Im Fall der Fig. 2 ist der ablösbare Klebstoff 2a geringer Haftkraft demzufolge den abtrennbaren Abschnitten zugeordnet, die im Rahmen des Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses als Kontrollabschnitte abgelöst und registriert werden können, während der permanente Klebstoff 2b hoher Haftkraft dem Teil des Etiketts zugeordnet ist, das auf dem mit dem Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement zu versehenden Gegenstand verbleibt.
Obwohl dies aus Fig. 2 nicht hervorgeht, kann abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe 2a, 2b transparent ist. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann jedoch auch vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe 2a, 2b eingefärbt ist. Bei den in Fig. 2 gezeigten Klebstoffen 2a, 2b handelt es sich beispielsweise um Acrylatklebstoffe, jedoch ist die Verwendung geeigneter Klebstoffe 2a, 2b natürlich vom jeweiligen, für das Etikett gewählten Material sowie vom jeweiligen Klebegrund abhängig.
Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das eine Grundschicht 1 aufweist, deren eine Seite mit einem Klebstoff 2 beschichtet ist. Das Etikett weist eine Aussparung 3 auf, die in Fig. 3 als kreisförmige Ausstanzung ausgebildet ist und der eine Membran 4 zugeordnet ist, die die Aussparung 3 vollständig abdeckt.
Besonders erwähnenswert ist in Zusammenhang mit Fig. 3 in jedem Falle die Tatsache, daß die Beschichtung der Grundschicht 1 mit Klebstoff 2 so gewählt ist, daß die Funktionsfähigkeit der Aussparung 3 mit Membran 4 als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement in keiner Form beeinträchtigt ist. In Fig. 3 bedeutet dies, daß die Grundschicht 1 im Bereich der Aussparung 3 nicht mit Klebstoff 2 beschichtet ist.
Die Membran 4 weist eine hinsichtlich unterschiedlicher Substanzen selektive Permeabilität auf. Dies bedeutet, daß die Membran 4 als "molekulares Sieb" fungiert, das durchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße unterhalb einer bestimmten Molekülgröße liegt, und undurchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße oberhalb dieser bestimmten Molekülgröße liegt, ist. In jedem Falle bietet die Membran 4 neben der vorstehend erwähnten Druckausgleichs- bzw. Belüftungsfunktion auch die Funktion eines Schutzes beispielsweise vor festen Bestandteilen, Staubpartikeln und dergleichen.
In Fig. 3 ist die Membran 4 auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht 1 angeordnet, wobei der Membran 4 ein Haftmittel 5 zugeordnet ist. Da nun die Membran 4 auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht 1 angeordnet ist, ist das Haftmittel 5 zwischen der Membran 4 und der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht 1 vorgesehen, wobei es sich bei dem Haftmittel 5 in Fig. 3 um Klebstoff handelt.
Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Hierbei handelt es sich bei der Grundschicht 1 um eine Lackschicht, die eine viereckig ausgebildete Aussparung 3 aufweist, wobei es sich in Fig. 4 bei der Aussparung 3 aufgrund der Konsistenz der Grundschicht 1 naturgemäß nicht um eine Ausstanzung handeln kann. An der Lackschicht ist eine Membran 4 angeordnet, die sich über die gesamte Lackschicht erstreckt und durchlässig gegen Gas, jedoch undurchlässig gegen Flüssigkeit ist.
Des weiteren geht aus Fig. 4 hervor, daß das Etikett stellenweise mit Klebstoff 2 beschichtet ist, wobei die Bereiche, in denen die Lackschicht die Aussparung 3 aufweist, vom Klebstoff 2 ausgespart sind, um die optimale Funktionsfähigkeit der Aussparung 3 mit Membran 4 als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement nicht in irgendeiner Form zu beeinträchtigen.
Wie bereits vorstehend ausgeführt, kann das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung mehrteilig sein, um beispielsweise eine Abtrennung einzelner Abschnitte zu Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Herstellungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung des Etiketts zu ermöglichen.
Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht eines solchen Etiketts gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei ein Belegabschnitt 7 auf das Etikett aufkaschiert ist. Hierbei kann der Belegabschnitt 7 durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. Der Belegabschnitt 7 dient im Rahmen des Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses beispielsweise als Kontrollabschnitt, der abgelöst und registriert werden kann. Hierdurch werden die dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung immanenten Sicherheitseigenschaften weiter verbessert.
Ergänzend sei zu Fig. 5 noch bemerkt, daß im Rahmen einer mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts, jedoch auch unabhängig hiervon, ein Teil des Etiketts als Anfaßlasche ausgebildet sein kann. Oftmals ist hierbei der Teil des Etiketts, der als Anfaßlasche ausgebildet ist, nicht klebstoffbeschichtet. Der als Anfaßlasche ausgebildete Teil des Etiketts wird dann gewissermaßen durch einen überstehenden Bereich definiert.
Fig. 6 zeigt eine Aufsicht auf ein Etikett gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei der Aussparung 3 mit Membran 4 eine Schutzvorrichtung 8 zugeordnet ist, die hydrophob ausgebildet ist und die Aussparung 3 mit Membran 4 vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahren soll, so daß stets die volle Funktionstüchtigkeit des Etiketts gewährleistet ist.
In Fig. 6 ist die Schutzvorrichtung 8 als schneckenhausförmiger Abstandshalter ausgebildet, der durch eine in Kreuzschraffur dargestellte Abdeckung 9, beispielsweise eine Schutzfolie in Form eines Polyamidüberzugs, vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahrt wird, so daß stets die volle Funktionstüchtigkeit des Etiketts gewährleistet ist. Man kann sich alternativ oder ergänzend hierzu beispielsweise jedoch auch eine Folie mit Noppen und/oder ein Gitter als Schutzvorrichtung 8 vorstellen. Auch ist es bei der in Fig. 6 dargestellten Schutzvorrichtung 8 möglich, daß diese durch Aufdrucken einer zumindest stellenweise dick auftragenden Schicht gebildet ist, bei der es sich um Farbe, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handelt.
In jedem Falle ist hinsichtlich der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform noch hinzuzufügen, daß die Schutzvorrichtung 8 auf der "Oberseite", das heißt auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht 1 angeordnet ist.
Im Hinblick auf erstrebenswerte Einsparungen an Material und Kosten kann es sich bei der Schutzvorrichtung 8 auch um mindestens einen Teil des Etiketts selbst handeln, wobei dieser Teil in geeigneter, von der jeweiligen Anwendung abhängiger Weise über die Aussparung 3 mit Membran 4 gebogen, gefaltet, gelegt und/oder gestülpt wird und somit während der Produktion, während des Transports, während der Lagerung und/oder während der Weiterverarbeitung einen temporären Schutz bietet, bevor die Aussparung 3 mit Membran 4 beim Weiterverarbeiter, beim Endverbraucher oder beim Kunden zur Erfüllung ihrer eigentlichen Funktion freigelegt wird. Aufgrund der Tatsache, daß diese Ausführungsvariante Material und damit wertvolle Ressourcen einspart, wird hierdurch auch dem immer wichtiger werdenden Umweltschutzgedanken Rechnung getragen.
Ebenfalls nicht dargestellt, jedoch innerhalb des Rahmens der Erfindung ist ein Etikett, bei dessen Schutzvorrichtung 8 es sich um mindestens einen der Belegabschnitte 7 handelt. In diesem Falle werden die diesbezüglichen, vorstehend bereits dargelegten Vorteile auf besonders elegante Weise miteinander kombiniert, das heißt die Aussparung 3 mit Membran 4 wird temporär während der Produktion, während des Transports, während der Lagerung und/oder während der Weiterverarbeitung durch den darüberliegend angeordneten Belegabschnitt 7 vollständig vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahrt, woraufhin dieser Belegabschnitt 7 beispielsweise beim Weiterverarbeiter, beim Endverbraucher oder beim Kunden als Kontrollabschnitt abgelöst und registriert werden kann. Hierdurch wird nicht nur der dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung immanente Sicherheitsaspekt weiter forciert, sondern auch eine integrierte und damit besonders leicht herstell- und verarbeitbare Lösung verwirklicht.
Das Etikett kann auf mindestens einer Seite mit einem Aufdruck versehen sein, der ein- oder mehrfarbig sein kann. Hierbei kann es sich bei zumindest einem Teil des Aufdrucks beispielsweise um eine Bedienungsanleitung für das Etikett, um eine Vorschrift bzw. ein Verbot mit Strafandrohung, um eine fortlaufende Numerierung, um ein hoheitliches Zeichen und/oder um eine Gültigkeitsdauer handeln. Dies erleichtert zum einen in erheblicher Weise einem Verwender die jedoch ohnehin nicht ausgesprochen schwierige Anwendung des Etiketts, zum anderen erweitert die Option, das Etikett mit mindestens einem der vorstehenden Aufdrucke zu versehen, die vom Etikett entfaltete Schutz- und Sicherheitsfunktion.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltungsvariante, gemäß der zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der später zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) 2 zu beschichtenden Seite des Etiketts vorgesehen sein kann. Handelt es sich bei diesem sogenannten "Hinterdruck" beispielsweise um Buchstaben, Zahlen oder Symbole, so werden diese spiegelbildlich auf die später zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) 2 zu beschichtende Seite des Etiketts aufgebracht. Nicht übersehen werden sollte in diesem Zusammenhang, daß zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) 2 zu beschichtenden Seite des Etiketts als Hintergrundfarbe vorgesehen sein kann.
Obwohl dies in den Fig. 1 bis 7 nicht explizit dargestellt ist, kann das Etikett mit einer oder mehreren Stanzungen versehen sein, wobei es sich um eine Sicherheitsstanzung handeln kann, so daß das Etikett beim Abziehen zerreißt. Hierdurch wird ein unbefugtes bzw. unerlaubtes Ablösen oder Abziehen des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung erheblich erschwert, da durch die Stanzung(en) stets nur Teile des Etiketts entlang der Stanzung abgelöst bzw. abgezogen werden können, so daß andere Teile des Etiketts unweigerlich auf dem jeweiligen Untergrund zurückbleiben.
Denkbar ist des weiteren, auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite des Etiketts partiell mindestens eine Laminatschicht anzuordnen, wobei es sich bei der mindestens einen Laminatschicht um eine transparente Folie handeln kann. Die transparente Folie wiederum kann aus Kunststoff bestehen, wobei es sich bei dem Kunststoff um Polyester, wie etwa um Polyethylenterephthalat (PET), handeln kann. Auch kann die mindestens eine Laminatschicht durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. In jedem Falle ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß die mindestens eine Laminatschicht so angeordnet ist, daß die Funktionsfähigkeit der Membran in keiner Form beeinträchtigt ist. In der Praxis ist mithin beispielsweise der entsprechende Bereich der Aussparung mit Membran nicht mit der mindestens einen Laminatschicht versehen.
Um die Funktionalität und Flexibilität des Etiketts bei der praktischen Verwendung weiter zu erhöhen, kann es so behandelt sein, daß die Oberfläche des Etiketts, beispielsweise durch den Hersteller und/oder durch den Kunden, beschriftbar ist, wobei die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell maschinell beschriftbar sein sollte, beispielsweise durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch einen Thermotransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker. Alternativ oder in Ergänzung hierzu sollte die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell von Hand beschriftbar sein, wobei vor allem an eine nachträgliche Beschriftung gedacht ist.
Der Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung vorgestellte Lösung entfällt, wobei defekte Teile durch Abziehen des Etiketts relativ leicht ersetzt werden können. Hierzu ist es vorteilhaft, daß mindestens einer der Klebstoffe 2 eine geringe Anfangshaftung aufweist. Im Anschluß an das Abziehen des Etiketts kann dieses durch ein neues Teil ersetzt werden, so daß das zeitaufwendige Entfernen der Membran 4 aus dem Gehäuse entfällt.
Generell sind für das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung vielfältige Einsatzmöglichkeiten auf allen Gebieten denkbar, in denen der Druckausgleich für bzw. die Belüftung von Gegenständen eine Rolle spielt. Hierbei kann es sich als besonders zweckmäßig erweisen, daß das Etikett als Typenschild ausgebildet sein kann. In diesem Falle kann das Etikett mindestens eine Seriennummer und/oder mindestens einen Strichcode aufweisen.
Fig. 7 schließlich zeigt auf einer Trägerfolie 10 angeordnete Etiketten gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Trägerfolie 10 ist hierbei mit einer klebstoffabweisenden Glattschicht versehen, was den entscheidenden Vorteil bietet, daß die Etiketten bereits auf Rolle verfügbar an den Weiterverarbeiter bzw. Endverbraucher ausgeliefert werden können, wodurch eine automatische Weiterverarbeitung bzw. Applikation ohne Handarbeit ermöglicht wird. Im Ergebnis wird also mindestens ein Arbeitsgang eingespart, zumal ein Typenschild, wie vorstehend dargelegt, ohnehin aufgespendet werden muß, so daß die Ausstattung von Gehäusen mit der Membran 4 gewissermaßen "inline" mit dem Aufspenden des Typenschilds erfolgt. Dies gewährleistet niedrigere Kosten und kürzere Produktionszyklen und kommt somit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Etiketts zugute.
Zusammenfassend darf also festgestellt werden, daß dadurch, daß durch die vorliegende Erfindung ein selbstklebendes Etikett und mithin eine selbstklebende Informationsträgerfläche mit mindestens einer Aussparung 3 bereitgestellt wird, wobei der mindestens einen Aussparung 3 mindestens eine Membran 4 zugeordnet ist, die die mindestens eine Aussparung 3 vollständig abdeckt, werden auf für den Fachmann nicht vorhersehbare Weise zwei bislang separate Herstellungsschritte, nämlich das Ausrüsten eines Gegenstands mit einem Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement und die Etikettierung des Gegenstands zu Informationszwecken, auf geschickte Weise miteinander kombiniert werden.
Dies sorgt in der Praxis für verminderte Kosten bei der Herstellung, so daß das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung auch auf internationalen Märkten konkurrenzfähig ist. Die Verarbeitung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt wesentlich schneller, als dies bei den bislang bekannten Lösungen möglich ist. Bei der Verarbeitung beispielsweise auf Gehäuseteilen kommt hinzu, daß aufgrund der klar definierten Struktur des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung einfachere Gehäuseformen und damit günstigere Vorprodukte zum Einsatz gelangen können. Der Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung vorgestellte Lösung entfällt, wobei defekte Teile durch Abziehen des Etiketts relativ leicht durch ein neues Teil ersetzt werden können, so daß das zeitaufwendige Entfernen der Membran aus dem Gehäuse entfällt.
Angesichts der Tatsache, daß das Etikett selbstklebend ausgebildet ist, indem es zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) 2 mindestens einer Haftkraft beschichtet ist, entfällt schließlich auch der umständliche, einen zusätzlichen Arbeitsschritt erfordernde Auftrag von Klebstoff auf das Gehäuse, was neben anderen Faktoren natürlich auch den Ausschuß an Gehäusen herabsetzt.

Claims (66)

1. Etikett, das zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) (2) mindestens einer Haftkraft beschichtet ist und das eine Grundschicht (1) mit mindestens einer Aussparung (3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens einen Aussparung (3) mindestens eine Membran (4) zugeordnet ist, die die mindestens eine Aussparung (3) vollständig abdeckt.
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der mindestens einen Aussparung (3) um mindestens eine Ausstanzung handelt.
3. Etikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Membran (4) eine hinsichtlich unterschiedlicher Substanzen selektive Permeabilität aufweist.
4. Etikett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Membran (4) durchlässig gegen Gas und undurchlässig gegen Flüssigkeit ist.
5. Etikett nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Membran (4) durchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße unterhalb einer bestimmten Molekülgröße liegt, und undurchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße oberhalb dieser bestimmten Molekülgröße liegt, ist.
6. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Membranen (4) unterschiedliche Permeabilitäten aufweisen.
7. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Klebstoff (2) zumindest stellenweise an der Grundschicht (1) angeordnet ist.
8. Etikett nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Membran (4) auf der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht (1) angeordnet ist.
9. Etikett nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Membran (4) auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht (1) angeordnet ist.
10. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens einen Membran (4) mindestens ein Haftmittel (5) zugeordnet ist.
11. Etikett nach Anspruch 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Haftmittel (5) auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht (1) abgewandten Seite der mindestens einen Membran (4) vorgesehen ist.
12. Etikett nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Haftmittel (5) zwischen der mindestens einen Membran (4) und der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht (1) vorgesehen ist.
13. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem mindestens einen Haftmittel (5) um Klebstoff mindestens einer Haftkraft handelt.
14. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett zumindest stellenweise mit zwei Klebstoffen (2a, 2b) unterschiedlicher Haftkraft beschichtet ist.
15. Etikett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den zwei Klebstoffen (2a, 2b) unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren Klebstoff (2a) geringer Haftkraft und um einen permanenten Klebstoff (2b) hoher Haftkraft handelt.
16. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe (2) transparent ist.
17. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe (2) eingefärbt ist.
18. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus einem transparenten Material besteht.
19. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus einem Material besteht, das mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar ist.
20. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche i bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Grundschicht (1) um eine Folie handelt.
21. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus Kunststoff besteht.
22. Etikett nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Kunststoff um Polyester handelt.
23. Etikett nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Polyester um Polyethylenterephthalat (PET) handelt.
24. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus einem Sicherheitsmaterial mit niedriger Einreißfestigkeit besteht.
25. Etikett nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Sicherheitsmaterial um eine gegossene Folie handelt.
26. Etikett nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Folie um eine Polyvinylchloridfolie (PVC-Folie), um eine Acetatfolie oder um eine Acrylatfolie handelt.
27. Etikett nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Sicherheitsmaterial um Papier handelt.
28. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Grundschicht (1) um Farbe, Grundierung, Lack, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handelt.
29. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei mindestens einem der Klebstoffe (2) um Acrylatklebstoff handelt.
30. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett mehrteilig ist.
31. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des Etiketts als Anfaßlasche ausgebildet ist.
32. Etikett nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil des Etiketts, der als Anfaßlasche ausgebildet ist, nicht klebstoffbeschichtet ist.
33. Etikett nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß der als Anfaßlasche ausgebildete Teil des Etiketts durch einen überstehenden Bereich definiert ist.
34. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett mit mindestens einer Perforation (6) versehen ist.
35. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett mit mindestens einer Stanzung versehen ist.
36. Etikett nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Stanzung um eine Sicherheitsstanzung handelt, so daß das Etikett beim Abziehen zerreißt.
37. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Belegabschnitt (7) auf das Etikett aufkaschiert ist.
38. Etikett nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Belegabschnitt (7) durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet ist.
39. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens einen Membran (4) mindestens eine Schutzvorrichtung (8) zugeordnet ist.
40. Etikett nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (8) hydrophob ist.
41. Etikett nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Schutzvorrichtung (8) um einen Abstandshalter mit Schutzfolie, eine Folie mit Noppen, ein Gitter und/oder einen Polyamidüberzug handelt.
42. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (8) durch eine zumindest stellenweise auftragende Schicht gebildet ist.
43. Etikett nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der zumindest stellenweise auftragenden Schicht um Farbe, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handelt.
44. Etikett nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest stellenweise auftragende Schicht mit einer Abdeckung (9) versehen ist.
45. Etikett nach Anspruch 30 und Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Schutzvorrichtung (8) um mindestens einen Teil des Etiketts handelt.
46. Etikett nach Anspruch 37 oder 38 und Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Schutzvorrichtung (8) um mindestens einen der Belegabschnitte (7) handelt.
47. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett auf mindestens einer Seite mit einem Aufdruck versehen ist.
48. Etikett nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck mehrfarbig ist.
49. Etikett nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei zumindest einem Teil des Aufdrucks um eine Bedienungsanleitung für das Etikett handelt.
50. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 47 bis 49, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) (2) zu beschichtenden Seite des Etiketts vorgesehen ist.
51. Etikett nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) (2) zu beschichtenden Seite des Etiketts als Hintergrundfarbe vorgesehen ist.
52. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite des Etiketts zumindest partiell mindestens eine Laminatschicht angeordnet ist.
53. Etikett nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der mindestens einen Laminatschicht um eine transparente Folie handelt.
54. Etikett nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die transparente Folie aus Kunststoff besteht.
55. Etikett nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Kunststoff um Polyester handelt.
56. Etikett nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Polyester um Polyethylenterephthalat (PET) handelt.
57. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 52 bis 56, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Laminatschicht durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet ist.
58. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 57, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken des Etiketts abgerundet sind.
59. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 58, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett so behandelt ist, daß die Oberfläche des Etiketts beschriftbar ist.
60. Etikett nach Anspruch 59, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell maschinell beschriftbar ist.
61. Etikett nach Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Etiketts durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch einen Thermotransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker zumindest partiell beschriftbar ist.
62) Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 59 bis 61, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell von Hand beschriftbar ist.
63. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 62, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe (2) eine geringe Anfangshaftung aufweist.
64. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 63, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett als Typenschild ausgebildet ist.
65. Etikett nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett mindestens eine Seriennummer und/oder mindestens einen Strichcode aufweist.
66. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 65, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett auf einer Trägerfolie (10) mit klebstoffabweisender Glattschicht angeordnet ist.
DE1996153890 1996-12-21 1996-12-21 Etikett Expired - Lifetime DE19653890B4 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1996153890 DE19653890B4 (de) 1996-12-21 1996-12-21 Etikett

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1996153890 DE19653890B4 (de) 1996-12-21 1996-12-21 Etikett

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE19653890A1 true DE19653890A1 (de) 1998-06-25
DE19653890B4 DE19653890B4 (de) 2005-10-13

Family

ID=7815926

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1996153890 Expired - Lifetime DE19653890B4 (de) 1996-12-21 1996-12-21 Etikett

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE19653890B4 (de)

Cited By (12)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1089248A2 (de) * 1999-09-29 2001-04-04 Ncr International Inc. Etikettenlaminat mit zweifacher Lücke
DE20114153U1 (de) 2001-08-28 2001-11-29 Schreiner GmbH & Co. KG, 85764 Oberschleißheim Etikett zum Verschließen von Druckausgleichsöffnungen
EP1510991A2 (de) * 2003-08-26 2005-03-02 Nitto Denko Corporation Etikett und Klimaanlagegehäuse
EP1593478A1 (de) * 2004-05-05 2005-11-09 Schreiner Group GmbH & Co. KG Verfahren zum Abdecken und Belüften eines Funktionsbereichs und Folienanordnung zur Durchführung des Verfahrens
DE102004046164A1 (de) * 2004-09-23 2006-04-13 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Verfahren zur Herstellung selbstklebender Membranfolie und nach diesem Verfahren erhältliche Membranfolie
WO2006045685A2 (de) * 2004-10-28 2006-05-04 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Belüftungseinrichtung zur ermöglichung des gasaustauschs durch eine wandung eines gehäuses
DE102005021301A1 (de) * 2005-05-09 2006-11-16 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Etikett zum Abdecken von Gasaustauschöffnungen
US7687135B2 (en) 2004-08-23 2010-03-30 Schreiner Group Gmbh & Co., Kg Label for covering gas exchange openings
US20130213233A1 (en) * 2012-02-17 2013-08-22 Cummins Filtration Ip Inc. Filter Cartridge with Gas-Permeable Element
US8858681B2 (en) * 2007-04-23 2014-10-14 W. L. Gore & Associates, Inc. Patterned porous venting materials
DE102013111917A1 (de) * 2013-10-29 2015-04-30 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Etikett zum Abdecken einer in einer Wandung befindlichen Öffnung
DE102017119298A1 (de) * 2017-08-23 2019-02-28 Leeb Gmbh & Co. Kg Folienmaterial

Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT350465B (de) * 1976-06-04 1979-06-11 Hag Ag Ueberdruckventil fuer verpackungsbehaelter
EP0605969A1 (de) * 1992-12-28 1994-07-13 Moore Business Forms, Inc. Verschlussetikett
DE4439591A1 (de) * 1994-11-05 1996-05-09 Bosch Gmbh Robert Überdruckventil für Verpackungsbehälter
WO1996016288A1 (en) * 1994-11-17 1996-05-30 W.L. Gore & Associates, Inc. Gas-permeable, liquid-impermeable vent cover
DE19501380A1 (de) * 1995-01-18 1996-08-01 Schreiner Etiketten Zwei- oder mehrlagiges Etikett

Patent Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT350465B (de) * 1976-06-04 1979-06-11 Hag Ag Ueberdruckventil fuer verpackungsbehaelter
EP0605969A1 (de) * 1992-12-28 1994-07-13 Moore Business Forms, Inc. Verschlussetikett
DE4439591A1 (de) * 1994-11-05 1996-05-09 Bosch Gmbh Robert Überdruckventil für Verpackungsbehälter
WO1996016288A1 (en) * 1994-11-17 1996-05-30 W.L. Gore & Associates, Inc. Gas-permeable, liquid-impermeable vent cover
DE19501380A1 (de) * 1995-01-18 1996-08-01 Schreiner Etiketten Zwei- oder mehrlagiges Etikett

Cited By (22)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1089248A2 (de) * 1999-09-29 2001-04-04 Ncr International Inc. Etikettenlaminat mit zweifacher Lücke
EP1089248A3 (de) * 1999-09-29 2001-05-09 Ncr International Inc. Etikettenlaminat mit zweifacher Lücke
US6410113B1 (en) 1999-09-29 2002-06-25 Ncr Corporation Dual skip label laminate
DE20114153U1 (de) 2001-08-28 2001-11-29 Schreiner GmbH & Co. KG, 85764 Oberschleißheim Etikett zum Verschließen von Druckausgleichsöffnungen
EP1510991A2 (de) * 2003-08-26 2005-03-02 Nitto Denko Corporation Etikett und Klimaanlagegehäuse
EP1510991A3 (de) * 2003-08-26 2006-01-18 Nitto Denko Corporation Etikett und Klimaanlagegehäuse
EP1593478A1 (de) * 2004-05-05 2005-11-09 Schreiner Group GmbH & Co. KG Verfahren zum Abdecken und Belüften eines Funktionsbereichs und Folienanordnung zur Durchführung des Verfahrens
US7687135B2 (en) 2004-08-23 2010-03-30 Schreiner Group Gmbh & Co., Kg Label for covering gas exchange openings
DE102004046164A1 (de) * 2004-09-23 2006-04-13 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Verfahren zur Herstellung selbstklebender Membranfolie und nach diesem Verfahren erhältliche Membranfolie
WO2006045685A3 (de) * 2004-10-28 2007-04-12 Schreiner Group Gmbh & Co Kg Belüftungseinrichtung zur ermöglichung des gasaustauschs durch eine wandung eines gehäuses
DE102004052361A1 (de) * 2004-10-28 2006-05-11 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Belüftungseinrichtung zur Ermöglichung des Gasaustauschs durch eine Wandung eines Gehäuses
WO2006045685A2 (de) * 2004-10-28 2006-05-04 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Belüftungseinrichtung zur ermöglichung des gasaustauschs durch eine wandung eines gehäuses
DE102005021301B4 (de) * 2005-05-09 2010-01-21 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Etikett zum Abdecken von Gasaustauschöffnungen
WO2006120055A3 (de) * 2005-05-09 2007-05-24 Schreiner Group Gmbh & Co Kg Etikett zum abdecken von gasaustauschöffnungen
WO2006120055A2 (de) * 2005-05-09 2006-11-16 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Etikett zum abdecken von gasaustauschöffnungen
DE102005021301A1 (de) * 2005-05-09 2006-11-16 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Etikett zum Abdecken von Gasaustauschöffnungen
US8858681B2 (en) * 2007-04-23 2014-10-14 W. L. Gore & Associates, Inc. Patterned porous venting materials
US20130213233A1 (en) * 2012-02-17 2013-08-22 Cummins Filtration Ip Inc. Filter Cartridge with Gas-Permeable Element
DE102013111917A1 (de) * 2013-10-29 2015-04-30 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Etikett zum Abdecken einer in einer Wandung befindlichen Öffnung
WO2015063095A1 (de) * 2013-10-29 2015-05-07 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Etikett zum abdecken einer in einer wandung befindlichen öffnung
US10089905B2 (en) 2013-10-29 2018-10-02 Schreiner Group Gmbh & Co. Kg Label for covering an opening located in a wall
DE102017119298A1 (de) * 2017-08-23 2019-02-28 Leeb Gmbh & Co. Kg Folienmaterial

Also Published As

Publication number Publication date
DE19653890B4 (de) 2005-10-13

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE60037223T2 (de) Etikettfolie
DE69405599T2 (de) Sicherheitsetikett
EP0866750B1 (de) Mit einem laserstrahl beschriftbare folie
DE69533877T2 (de) Vorrichtung zum laminieren von karter
DE2951999C2 (de)
DE19746011C1 (de) Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen Behältnissen
EP1440133B1 (de) Verfahren zum herstellen einer laserbeschriftbaren folie
DE19653890B4 (de) Etikett
DE102007055356A1 (de) Laserbeschriftbare Folie
EP1224650B1 (de) Mit einem laserstrahl beschriftetes etikett, sowie verfahren und vorrichtung zu seiner herstellung
DE2613131A1 (de) Kennzeichen in form einer plakette oder dergleichen und verfahren zu seiner herstellung
EP0756739B1 (de) Etikett, insbesondere für die befestigung an der innenseite eines kraftfahrzeugfensters
DE102008046462A1 (de) Verfahren zur Herstellung einer mehrschichtigen Folie
DE19929679C1 (de) Materialbahn mit Überdeckungsetikett sowie Verfahren und Vorrichtung zur Verarbeitung einer solchen Materialbahn
EP0461337B1 (de) Selbstklebeetikett zum Befestigen und Versiegeln eines Passbildes
EP0170712B1 (de) Sicherheitsaufkleber
DE10208427B4 (de) Klebesiegel und Träger dafür
EP3726506B1 (de) Versiegelungsfolie
DE19828178A1 (de) Hülle zur Einsiegelung eines flachen Wertgegenstandes sowie Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer solchen Hülle
EP1024468B1 (de) Etikettenbogen
EP3726507B1 (de) Versiegelungsfolie
DE102005043221A1 (de) Selbstklebeband
DE19850031C2 (de) Set zum Erstellen von Etiketten
DE29603738U1 (de) Selbsthaftendes beschriftbares Klebeschild
EP0795438A1 (de) Kennzeichnungsträger

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8364 No opposition during term of opposition
R071 Expiry of right