DE19653890A1 - Etikett - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett, das zumindest stellenweise mit
Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft beschichtet ist und das eine Grundschicht mit
mindestens einer Aussparung aufweist.
Im Rahmen der technisch-industriellen Fertigung, beispielsweise bei der Herstellung
von Gehäusen für elektronische Bauteile, stellt sich des öfteren die Notwendigkeit, ein
Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement vorzusehen. Die hierzu verwendeten
Druckausgleichs- bzw. Belüftungselemente haben zumeist einen relativ eng
abgegrenzten Funktionsbereich, der auf die jeweilige spezielle Anwendung abgestimmt
ist.
Der Einbau derartiger Druckausgleichs- bzw. Belüftungselemente beispielsweise in
ein Gehäuse erfolgt hierbei wie folgt: Zunächst wird das Gehäuse des Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselements schrittweise transportiert, dann wird der Rand des Gehäuses
mit Kleber bestrichen, woraufhin die Membran des Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselements aus einer Rolle ausgestanzt, mit einem Sauggriffel gegriffen und
auf die Klebefläche gesetzt wird. Es sei an dieser Stelle lediglich zur ergänzenden
Information angemerkt, daß alternativ hierzu auch eine Vorproduktion zum per-
Hand-Einschrauben vorgesehen sein kann.
In jedem Falle stellt sich die Notwendigkeit, einem Weiterverarbeiter oder
Endverbraucher die beispielsweise für das jeweilige Bauteil spezifizierten Daten
dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere letztere
Problemstellung konnte in der Vergangenheit noch keiner zufriedenstellenden Lösung
zugeführt werden.
In diesem Zusammenhang sei die Druckschrift WO 96/16288 genannt, die einen
Lüftungsstopfen behandelt, der einen zylindrischen Kanal mit einer gasdurchlässigen
und flüssigkeitsundurchlässigen Membran aufweist. Die Membran ist dadurch
geschützt, daß der Stopfen außenseitig mit einem Deckel verschlossen ist, der sich
durch Noppen auf dem Rand des Kanals abstützt, so daß Luft nur über einen seitlichen
kleinen Spalt in den Kanal eintreten bzw. von dort austreten kann.
Zwar stellt die Druckschrift WO 96/16288 einen ersten Lösungsansatz vor, jedoch
mangelt es bei diesem wie auch bei weiteren Lösungsansätzen nach dem Stand der
Technik an zufriedenstellenden Möglichkeiten, das Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselement zu beschriften, sei es bereits auf seiten des Herstellers oder erst
auf seiten des Weiterverarbeiters oder Endverbrauchers. Insbesondere eine derartige
Beschriftung zu logistischen Zwecken aller Art ist jedoch beim Einsatz von
Druckausgleichs- bzw. Belüftungselementen wichtig, da diese zumeist im
Zusammenhang mit sensiblen Komponenten wie etwa elektronischen Bauteilen
beispielsweise in Airbags zum Einsatz kommen. Allein diese letztere Verwendung
dokumentiert eindrucksvoll die Notwendigkeit einer sicheren und zuverlässigen
Dokumentation von Druckausgleichs- bzw. Belüftungselementen, zumal vor dem
Hintergrund der Tatsache, daß elektronische Bauteile in nahezu allen technischen
Gebieten eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Zusammenfassend darf festgestellt
werden, daß die im Stand der Technik offenbarten Strukturen in ihrer
Anwendungsbreite sehr limitiert sind und für das jeweilige Einsatzgebiet kostspielige
und umständliche Speziallösungen erfordern.
Auch hat sich bislang die Verarbeitung derartiger Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselemente in der Praxis als ausgesprochen kompliziert und unhandlich
erwiesen. War ein derartiges Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement erst einmal
eingebaut, so war ein Auswechseln und Ersetzen desselben in einer Vielzahl von Fällen
nur unter erheblichem mechanischem und zeitlichem Aufwand möglich, was sich
nichtzuletzt auch unerfreulicherweise in erhöhten Kosten niederschlug.
Ausgehend von den vorgenannten Problemstellungen und Unzulänglichkeiten liegt der
vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Etikett vorzusehen, das einem
Weiterverarbeiter oder Endverbraucher die beispielsweise für das jeweilige Bauteil
spezifizierten Daten dauerhaft und zuverlässig zur Verfügung stellt und eine
Beschriftung sowohl durch den Hersteller als auch durch den Weiterverarbeiter oder
Endverbraucher ermöglicht. Des weiteren zielt die vorliegende Erfindung darauf ab,
die Verarbeitung derartiger Druckausgleichs- bzw. Belüftungselemente sowohl
wesentlich zu erleichtern als auch erheblich zu beschleunigen und demzufolge die
damit verbundenen Kosten in signifikanter Weise zu reduzieren. Schließlich wird mit
der vorliegenden Erfindung ein Etikett angestrebt, das sich durch hohe
Anpassungsfähigkeit, Biegsamkeit und Flexibilität in der Applikation auf Gegenstände
verschiedenster Art, Form und Größe auszeichnet.
Diese Aufgabe wird durch ein Etikett gelöst, das zumindest stellenweise mit
Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft beschichtet ist und das eine Grundschicht mit
mindestens einer Aussparung aufweist, wobei der mindestens einen Aussparung
mindestens eine Membran zugeordnet ist, die die mindestens eine Aussparung
vollständig abdeckt.
Indem durch die vorliegende Erfindung ein selbstklebendes Etikett und mithin eine
selbstklebende Informationsträgerfläche mit mindestens einer Aussparung
bereitgestellt wird, wobei der mindestens einen Aussparung mindestens eine Membran
zugeordnet ist, die die mindestens eine Aussparung vollständig abdeckt, werden auf für
den Fachmann nicht vorhersehbare Weise zwei bislang separate Herstellungsschritte,
nämlich das Ausrüsten eines Gegenstands mit einem Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselement und die Etikettierung des Gegenstands zu Informationszwecken auf
geschickte Weise miteinander kombiniert.
Dies impliziert eine Reihe besonders überraschender Vorteile, die in der Praxis
allesamt für verminderte Kosten bei der Herstellung sorgen, so daß das Etikett gemäß
der vorliegenden Erfindung auch auf internationalen Märkten konkurrenzfähig ist:
Die Verarbeitung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt wesentlich schneller, als dies mit den vorgeschlagenen Lösungen nach dem Stand der Technik möglich ist.
Die Verarbeitung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt wesentlich schneller, als dies mit den vorgeschlagenen Lösungen nach dem Stand der Technik möglich ist.
Bei der Verarbeitung beispielsweise auf Gehäuseteilen kommt hinzu, daß aufgrund der
klar definierten Struktur des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung einfachere
Gehäuseformen und damit günstigere Vorprodukte zum Einsatz gelangen können.
Der Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige
Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung
vorgestellte Lösung entfällt, wobei ein defektes Teil durch Abziehen des Etiketts relativ
leicht durch ein neues Teil ersetzt werden kann, so daß das zeitaufwendige Entfernen
der Membran aus dem Gehäuse entfällt.
Angesichts der Tatsache, daß das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung
selbstklebend ausgebildet ist, indem es zumindest stellenweise mit Klebstoff(en)
mindestens einer Haftkraft beschichtet ist, entfällt auch der umständliche, einen
zusätzlichen Arbeitsschritt erfordernde Auftrag von Klebstoff auf das Gehäuse, was
neben anderen Faktoren natürlich auch den Ausschuß an Gehäusen herabsetzt.
Schließlich erweist es sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung als ausgesprochen
vorteilhaft, daß die vorstehend beschriebenen Etiketten so ausgelegt sind, daß sie
bereits auf Rolle verfügbar an den Weiterverarbeiter bzw. Endverbraucher
ausgeliefert werden können, wodurch eine automatische Weiterverarbeitung bzw.
Applikation ohne Handarbeit ermöglicht wird. Im Ergebnis wird also mindestens ein
Arbeitsgang eingespart, wenn beispielsweise ein Typenschild ohnehin aufgespendet
werden muß, so daß die Ausstattung von Gehäusen mit der Membran gewissermaßen
"inline" mit dem Aufspenden des Etiketts erfolgt. Dies gewährleistet niedrigere Kosten
und kürzere Produktionszyklen und kommt somit der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des Etiketts zugute.
Besondere Beachtung sollte in Zusammenhang mit vorstehend beschriebenem Etikett in
jedem Falle die Tatsache finden, daß die zumindest partielle Beschichtung des Etiketts
mit Klebstoff(en) mindestens einer Haftkraft so gewählt ist, daß die
Funktionsfähigkeit der mindestens einen Aussparung mit der mindestens einen
Membran als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement in keiner Form beeinträchtigt
ist. In der Praxis bedeutet dies beispielsweise, daß das Etikett im Bereich der
mindestens einen Aussparung nicht klebstoffbeschichtet ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung handelt es sich
bei der mindestens einen Aussparung um mindestens eine Ausstanzung.
Unabhängig davon, ob es sich bei der mindestens einen Aussparung um mindestens eine
Ausstanzung handelt oder nicht, kann jede dieser Aussparungen in Form einer
geschlossenen oder nicht geschlossenen geometrischen Fläche, das heißt beispielsweise
in Form eines Kreises, eines Dreiecks, eines Vierecks, eines Abschnitts, eines
Bereichs, eines Schlitzes, eines Sektors und/oder eines Streifens vorliegen. Die
jeweilige geometrische Ausgestaltung erfolgt hierbei in zweckmäßiger Anpassung an
den jeweiligen, mit dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung zu versehenden
Gegenstand (beispielsweise Bau- oder Gehäuseteil) und/oder in zweckmäßiger
Anpassung an die jeweilige Verwendung als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement.
Zweckmäßigerweise weist die mindestens eine Membran eine hinsichtlich
unterschiedlicher Substanzen selektive Permeabilität auf. Mit anderen Worten
bedeutet dies, daß die mindestens eine Membran als "molekulares Sieb" fungiert,
wobei die mindestens eine Membran beispielsweise durchlässig gegen Gas und
undurchlässig gegen Flüssigkeit ist. Gemäß einer alternativen oder ergänzenden
Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist die mindestens eine Membran
beispielsweise auch durchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße unterhalb einer
bestimmten Molekülgröße liegt, und undurchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße
oberhalb dieser bestimmten Molekülgröße liegt. In jedem Falle bietet die mindestens
eine Membran neben der vorstehend erwähnten Druckausgleichs- bzw.
Belüftungsfunktion auch die Funktion eines Schutzes beispielsweise vor festen
Bestandteilen, Staubpartikeln und dergleichen.
In dem Falle, daß beim Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung mehr als eine
Membran vorgesehen ist, können die Membranen unterschiedliche Permeabilitäten
aufweisen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des vorliegenden Etiketts ist der
mindestens eine Klebstoff zumindest stellenweise an der Grundschicht angeordnet.
Hierbei kann die mindestens eine Membran auf der zumindest stellenweise
klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht angeordnet sein, wobei die mindestens
eine Aussparung vollständig abgedeckt wird, wie vorstehend bereits dargelegt. In einer
hierzu alternativen oder ergänzenden Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung
ist die mindestens eine Membran auf der der zumindest stellenweise
klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht angeordnet, wobei die
mindestens eine Aussparung vollständig abgedeckt wird.
Es darf an dieser Stelle ergänzend festgestellt werden, daß innerhalb des durch die
vorliegende Erfindung abgesteckten Rahmens auch Etiketten liegen, bei denen die
mindestens eine Aussparung von zwei oder mehr Membranen von vorzugsweise
unterschiedlichen Permeabilitäten auf der zumindest stellenweise
klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht vollständig abgedeckt wird. Natürlich
kann die mindestens eine Aussparung auch auf der der zumindest stellenweise
klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht von zwei oder mehr
Membranen von vorzugsweise unterschiedlichen Permeabilitäten vollständig abgedeckt
werden.
Auch ist es beispielsweise denkbar, auf jeder der beiden Seiten der Grundschicht
jeweils eine Membran vollständig über der mindestens einen Aussparung anzuordnen,
um so gewissermaßen eine "Druckausgleichskammer" zu schaffen, wobei die beiden
hierbei verwendeten Membranen von identischer oder von unterschiedlicher
Permeabilität sein können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist der
mindestens einen Membran mindestens ein Haftmittel zugeordnet. Ist nun die
mindestens eine Membran auf der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite
der Grundschicht angeordnet, so ist das mindestens eine Haftmittel vorzugsweise auf
der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht
abgewandten Seite der mindestens einen Membran vorgesehen. Ist die mindestens eine
Membran auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seile abgewandten
Seite der Grundschicht angeordnet, so ist das mindestens eine Haftmittel zwischen der
mindestens einen Membran und der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten
Seite abgewandten Seite der Grundschicht vorgesehen.
Zweckmäßigerweise kann es sich bei dem mindestens einen Haftmittel hierbei um
Klebstoff handeln.
Hinsichtlich der Möglichkeit, das Etikett zumindest stellenweise mit zwei Klebstoffen
unterschiedlicher Haftkraft zu beschichten, ist es in diesem Zusammenhang von
besonders erfinderischer und nicht ohne weiteres vorhersehbarer Bedeutung, daß es
sich bei den zwei Klebstoffen unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren
Klebstoff geringer Haftkraft und um einen permanenten Klebstoff hoher Haftkraft
handeln kann. In diesem Fall kann beispielsweise der ablösbare Klebstoff geringer
Haftkraft einem nachstehend noch darzulegenden Belegabschnitt zugeordnet sein, der
im Rahmen des Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses als Kontrollabschnitt
abgelöst und registriert werden kann, während der permanente Klebstoff hoher
Haftkraft dem Teil des Etiketts zugeordnet ist, das auf dem mit dem Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselement zu versehenden Gegenstand verbleibt.
Abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet kann vorgesehen sein, daß mindestens einer
der Klebstoffe transparent ist. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann jedoch auch
vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe eingefärbt ist.
In einer zweckmäßigen Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung besteht die
Grundschicht aus einem transparenten Material.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu besteht die Grundschicht aus einem Material, das
mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar ist. Derartige, mit einem
Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Folien können so ausgestaltet sein,
daß sie schnell und kostengünstig, das heißt durch wenige Laminierungsschritte
herstellbar und bei hoher Produktqualität einfach weiterverarbeitbar sind. Besondere
Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die Tatsache finden, daß mit einem
Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Folien auf dem Markt verfügbar sind,
die beim Beschriften und/oder Gravieren mit dem Laserstrahl praktisch keinerlei
gesundheitsgefährdende und umweltschädigende Emissionen hervorrufen und einen
großen immanenten Schutz des Schriftbildes gegenüber chemischen und/oder
mechanischen Beanspruchungen bieten. Hierdurch werden dem Weiterverarbeiter
und/oder dem Endverbraucher trotz der einfachen Struktur flexible und vielfältige
Anwendungsmöglichkeiten eröffnet, nichtzuletzt was die Nachbeschriftbarkeit durch
den Weiterverarbeiter und/oder durch den Endverbraucher, insbesondere durch den
Kunden, betrifft.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
besteht die Grundschicht aus Kunststoff, beispielsweise aus Polyester, wobei sich in
der Praxis Polyethylenterephthalat (PET) als besonders geeignet erwiesen hat.
Handelt es sich bei der Grundschicht um eine Folie, so kann auch ein
Sicherheitsmaterial mit niedriger Einreißfestigkeit verwendet werden, beispielsweise
eine gegossene Folie. Derartige gegossene Folien weisen gegenüber extrudierten Folien
den Vorteil auf, daß sie bei Beanspruchung gewissermaßen zerbröseln. Als bevorzugte
Ausführungsformen sind in diesem Zusammenhang Polyvinylchloridfolien (PVC-Fo
lien), Acetatfolien oder Acrylatfolien zu nennen. Alternativ hierzu kann es sich bei
dem Sicherheitsmaterial mit niedriger Einreißfestigkeit auch um Papier handeln.
Es bedarf in diesem Zusammenhang noch einer besonderen Erwähnung, daß es sich bei
der Grundschicht auch um Farbe, Grundierung, Lack, Paste oder flüssig auftragbare,
aushärtbare Masse handeln kann.
Vorteilhafterweise handelt es sich bei mindestens einem der Klebstoffe um
Acrylatklebstoff, jedoch ist die Verwendung eines oder mehrerer geeigneter Klebstoffe
natürlich vom jeweiligen, für das Etikett gewählten Material sowie vom jeweiligen
Klebegrund abhängig.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung ist das vorliegende Etikett
mehrteilig, um beispielsweise eine Abtrennung einzelner Abschnitte zu
Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Herstellungs- und
Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der
späteren Verwendung des Etiketts zu ermöglichen.
Im Rahmen einer derartigen mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts, jedoch auch
unabhängig hiervon kann ein Teil des Etiketts als Anfaßlasche ausgebildet sein, wobei
der Teil des Etiketts, der als Anfaßlasche ausgebildet ist, zweckmäßigerweise nicht
klebstoffbeschichtet ist. Hierbei ist es möglich, daß der als Anfaßlasche ausgebildete
Teil des Etiketts auch lediglich durch einen überstehenden Bereich definiert ist.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltungsform ist das vorliegende Etikett
mit mindestens einer Perforation versehen. Dies kann in Zusammenhang mit der
vorstehend beschriebenen mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts gesehen werden.
Hierbei ist die Perforation beispielsweise dann besonders günstig, wenn eine
Abtrennung einzelner Abschnitte zu Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken
während des Herstellungs- und Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und
Wartungszwecken im Rahmen der späteren Verwendung des Etiketts erfolgen soll.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann das Etikett mit mindestens einer Stanzung
versehen sein, wobei es sich bei der Stanzung um eine Sicherheitsstanzung handeln
kann, so daß das Etikett beim Abziehen zerreißt. Hierdurch wird ein unbefugtes bzw.
unerlaubtes Ablösen oder Abziehen des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung
erheblich erschwert, da durch die mindestens eine Stanzung stets nur Teile des
Etiketts entlang der Stanzung abgelöst bzw. abgezogen werden können, so daß andere
Teile des Etiketts unweigerlich auf dem jeweiligen Untergrund zurückbleiben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist
mindestens ein Belegabschnitt auf das Etikett aufkaschiert. Hierbei kann der
Belegabschnitt durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. Wie
vorstehend bereits angedeutet wurde, dient der mindestens eine Belegabschnitt im
Rahmen des Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses beispielsweise als
Kontrollabschnitt, der abgelöst und registriert werden kann. Hierdurch werden die
dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung immanenten Sicherheitseigenschaften
weiter verbessert.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des Etiketts ist der mindestens
einen Membran mindestens eine Schutzvorrichtung zugeordnet, die
zweckmäßigerweise hydrophob ausgebildet ist und die mindestens eine Aussparung mit
der mindestens einen Membran vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art
bewahren soll, so daß stets die volle Funktionstüchtigkeit des Etiketts gewährleistet
ist. Gemäß bevorzugter Ausgestaltungsformen kann es sich bei der Schutzvorrichtung
hierbei beispielsweise um
- - einen Abstandshalter mit Schutzfolie,
- - eine Folie mit Noppen,
- - ein Gitter und/oder
- - einen Polyamidüberzug
handeln. Alternativ oder in Ergänzung hierzu ist es auch möglich, daß die
Schutzvorrichtung durch eine zumindest stellenweise auftragende Schicht gebildet ist,
wobei es sich bei der zumindest stellenweise auftragenden Schicht vorzugsweise um
Farbe, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handelt. Die zumindest
stellenweise auftragende Schicht kann vorteilhafterweise mit einer Abdeckung
versehen sein, die vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahren soll, so
daß stets die volle Funktionstüchtigkeit des Etiketts gewährleistet ist.
Im Hinblick auf erstrebenswerte Einsparungen an Material und Kosten kann es sich bei
der Schutzvorrichtung auch um mindestens einen Teil des Etiketts selbst handeln,
wobei dieser Teil in geeigneter, von der jeweiligen Anwendung abhängiger Weise über
die mindestens eine Aussparung mit der mindestens einen Membran gebogen, gefaltet,
gelegt und/oder gestülpt wird und somit während der Produktion, während des
Transports, während der Lagerung und/oder während der Weiterverarbeitung einen
temporären Schutz bietet, bevor die mindestens eine Aussparung mit der mindestens
einen Membran beim Weiterverarbeiter, beim Endverbraucher oder beim Kunden zur
Erfüllung ihrer eigentlichen Funktion freigelegt wird. Aufgrund der Tatsache, daß
diese Ausführungsvariante Material und damit wertvolle Ressourcen einspart, wird
hierdurch auch dem immer wichtiger werdenden Umweltschutzgedanken Rechnung
getragen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann
es sich bei der Schutzvorrichtung auch um mindestens einen der Belegabschnitte
handeln. In diesem Falle werden die diesbezüglichen, vorstehend bereits dargelegten
Vorteile auf besonders elegante Weise miteinander kombiniert, das heißt die
mindestens eine Aussparung mit der mindestens einen Membran wird temporär
während der Produktion, während des Transports, während der Lagerung und/oder
während der Weiterverarbeitung durch den darüberliegend angeordneten
Belegabschnitt vollständig vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahrt,
woraufhin dieser Belegabschnitt beispielsweise beim Weiterverarbeiter, beim
Endverbraucher oder beim Kunden als Kontrollabschnitt abgelöst und registriert
werden kann. Hierdurch wird nicht nur der dem Etikett gemäß der vorliegenden
Erfindung immanente Sicherheitsaspekt weiter forciert, sondern auch eine integrierte
und damit besonders leicht herstell- und verarbeitbare Lösung verwirklicht.
In besonders vorteilhafter Weise ist das Etikett auf mindestens einer Seite mit einem
Aufdruck versehen, der einfarbig, vorzugsweise aber auch mehrfarbig sein kann. In
alternativen oder einander ergänzenden Ausführungsformen kann es sich bei zumindest
einem Teil des Aufdrucks um
- - eine Bedienungsanleitung für das Etikett,
- - eine Vorschrift bzw. ein Verbot mit Strafandrohung,
- - eine fortlaufende Numerierung,
- - ein hoheitliches Zeichen und/oder
- - eine Gültigkeitsdauer
handeln. Dies erleichtert zum einen in erheblicher Weise einem Verwender die jedoch
ohnehin nicht ausgesprochen schwierige Anwendung des Etiketts, zum anderen
erweitert die Option, das Etikett mit mindestens einem der vorstehenden Aufdrucke zu
versehen, die vom Etikett entfaltete Schutz- und Sicherheitsfunktion.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltungsvariante, gemäß der
zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der später zumindest stellenweise mit
Klebstoff(en) zu beschichtenden Seite des Etiketts vorgesehen sein kann. Handelt es
sich bei diesem sogenannten "Hinterdruck" beispielsweise um Buchstaben, Zahlen oder
Symbole, so werden diese spiegelbildlich auf die später zumindest stellenweise mit
Klebstoff(en) zu beschichtende Seite des Etiketts aufgebracht. Nicht übersehen werden
sollte in diesem Zusammenhang, daß gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der zumindest
stellenweise mit Klebstoff(en) zu beschichtenden Seite des Etiketts als
Hintergrundfarbe vorgesehen sein kann.
In einer bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung ist auf der der
zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite des Etiketts
zumindest partiell mindestens eine Laminatschicht angeordnet, wobei es sich bei der
mindestens einen Laminatschicht um eine transparente Folie handeln kann. Die
transparente Folie wiederum besteht zweckmäßigerweise aus Kunststoff, wobei es sich
bei dem Kunststoff vorzugsweise um Polyester, etwa um Polyethylenterephthalat
(PET), handelt. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die mindestens eine
Laminatschicht durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. In
jedem Falle ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß die mindestens eine
Laminatschicht so angeordnet ist, daß die Funktionsfähigkeit der mindestens einen
Aussparung mit der mindestens einen Membran in keiner Form beeinträchtigt ist. In
der Praxis ist mithin beispielsweise der entsprechende Bereich der mindestens einen
Aussparung mit der mindestens einen Membran nicht mit der mindestens einen
Laminatschicht versehen.
Es besteht die Option, die Ecken des Etiketts abzurunden, um hierdurch eine einfachere
Handhabung und/oder eine formschönere Ausgestaltung zu erwirken.
Um die Funktionalität und Flexibilität des Etiketts bei der praktischen Verwendung
weiter zu erhöhen, kann es so behandelt sein, daß die Oberfläche des Etiketts,
beispielsweise durch den Hersteller und/oder durch den Kunden, beschriftbar ist,
wobei die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell vorzugsweise maschinell
beschriftbar ist, beispielsweise durch einen Laserdrucker, durch einen
Matrixdrucker, durch einen Thermotransferdrucker und/oder durch einen
Tintenstrahldrucker. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann die Oberfläche des
Etiketts zumindest partiell von Hand beschriftbar sein, wobei vor allem an eine
nachträgliche Beschriftung gedacht ist.
Der Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige
Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung
vorgestellte Lösung entfällt, wobei defekte Teile durch Abziehen des Etiketts relativ
leicht ersetzt werden können. Hierzu ist es vorteilhaft, daß mindestens einer der
Klebstoffe eine geringe Anfangshaftung aufweist. Im Anschluß an das Abziehen des
Etiketts kann dieses durch ein neues Teil ersetzt werden, so daß das zeitaufwendige
Entfernen der Membran aus dem Gehäuse entfällt.
Generell sind für das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung vielfältige
Einsatzmöglichkeiten auf allen Gebieten denkbar, in denen der Druckausgleich für bzw.
die Belüftung von Gegenständen eine Rolle spielt. Hierbei kann es sich als besonders
zweckmäßig erweisen, daß das Etikett als Typenschild ausgebildet sein kann. In diesem
Falle kann das Etikett mindestens eine Seriennummer und/oder mindestens einen
Strichcode aufweisen.
Im Hinblick auf die denkbaren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Etiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung sei noch angemerkt, daß die vorstehend dargelegte
Grundschicht witterungsbeständig ausgebildet sein kann. In letzterem Falle eignet sie
sich auch für Applikationen des Etiketts im Freien.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung ist das Etikett auf einer
Trägerfolie mit klebstoffabweisender Glattschicht angeordnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Fig. 1 bis 7 schematisch
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen (jeweils in nicht
notwendigerweise maßstabsgetreuer Ansicht):
Fig. 1 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Unteransicht eines Etiketts gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem vierten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 5 eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem fünften
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 eine Aufsicht auf ein Etikett gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 7 auf einer Trägerfolie angeordnete Etiketten gemäß der vorliegenden
Erfindung.
Gleiche oder ähnliche Teile sind in den Fig. 1 bis 7 mit den gleichen Bezugszeichen
versehen, wobei an dieser Stelle generell angemerkt sei, daß aus Gründen der
Deutlichkeit sämtliche Schichten des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung in
übertriebener und nicht maßstabsgetreuer Dicke dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, das eine Grundschicht 1 aufweist, deren eine Seite mit
Klebstoff 2 beschichtet ist. Das Etikett weist eine Aussparung 3 auf, die in Fig. 1 als
kreisförmige Ausstanzung ausgebildet ist und der eine Membran 4 zugeordnet ist, die
die Aussparung 3 vollständig abdeckt.
Besonders erwähnenswert ist in Zusammenhang mit Fig. 1 in jedem Falle die Tatsache,
daß die Beschichtung der Grundschicht 1 mit Klebstoff 2 so gewählt ist, daß die
Funktionsfähigkeit der Aussparung 3 mit Membran 4 als Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselement in keiner Form beeinträchtigt ist. In Fig. 1 bedeutet dies, daß die
Grundschicht 1 im Bereich der Aussparung 3 nicht mit Klebstoff 2 beschichtet ist.
Die Membran 4 weist eine hinsichtlich unterschiedlicher Substanzen selektive
Permeabilität auf. Dies bedeutet, daß die Membran 4 als "molekulares Sieb" fungiert,
das durchlässig gegen Gas und undurchlässig gegen Flüssigkeit ist. In jedem Falle bietet
die Membran 4 neben der vorstehend erwähnten Druckausgleichs- bzw.
Belüftungsfunktion auch die Funktion eines Schutzes beispielsweise vor festen
Bestandteilen, Staubpartikeln und dergleichen.
In Fig. 1 ist die Membran 4 auf der klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht 1
angeordnet, wobei der Membran 4 ein Haftmittel 5 zugeordnet ist. Da nun die Membran
4 auf der klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht 1 angeordnet ist, ist das
Haftmittel 5 auf der der klebstoffbeschichteten Seite der Grundschicht 1 abgewandten
Seite der Membran 4 vorgesehen, wobei es sich bei dem Haftmittel 5 in Fig. 1 um
Klebstoff handelt.
In diesem Zusammenhang erscheint es erwähnenswert, daß die Grundschicht 1 aus
einem Material bestehen kann, das mit einem Laserstrahl beschriftbar und/oder
gravierbar ist. Derartige, mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare
Folien können so ausgestaltet sein, daß sie schnell und kostengünstig, das heißt durch
wenige Laminierungsschritte herstellbar und bei hoher Produktqualität einfach
weiterverarbeitbar sind. Besondere Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die
Tatsache finden, daß mit einem Laserstrahl beschriftbare und/oder gravierbare Folien
auf dem Markt verfügbar sind, die beim Beschriften und/oder Gravieren mit dem
Laserstrahl praktisch keinerlei gesundheitsgefährdende und umweltschädigende
Emissionen hervorrufen und einen großen immanenten Schutz des Schriftbildes
gegenüber chemischen und/oder mechanischen Beanspruchungen bieten. Hierdurch
werden dem Weiterverarbeiter und/oder dem Endverbraucher trotz der einfachen
Struktur flexible und vielfältige Anwendungsmöglichkeiten eröffnet, nichtzuletzt was
die Nachbeschriftbarkeit durch den Weiterverarbeiter und/oder durch den
Endverbraucher, insbesondere durch den Kunden, betrifft.
Im Falle der Fig. 1 hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn es sich bei der
Grundschicht 1 um eine Folie handelt. Hierbei ist beispielsweise ein Kunststoff zu
wählen, etwa Polyester, wobei sich in der Praxis Polyethylenterephthalat (PET) als
besonders geeignet erwiesen hat.
Fig. 2 zeigt eine Unteransicht eines Etiketts gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, wobei die dargestellte Seite der Grundschicht 1 mit zwei
Klebstoffen 2a, 2b unterschiedlicher Haftkraft beschichtet ist. Es ist in diesem
Zusammenhang von besonderer Bedeutung, daß es sich bei den zwei Klebstoffen 2a, 2b
unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren Klebstoff 2a geringer Haftkraft und
um einen permanenten Klebstoff 2b hoher Haftkraft handelt.
Aus Fig. 2 geht des weiteren hervor, daß die beiden mit dem ablösbaren Klebstoff 2a
geringer Haftkraft beschichteten äußeren Bereiche des Etiketts mit dem mit dem
permanenten Klebstoff 2b hoher Haftkraft beschichteten zentralen Bereich des Etiketts
durch Perforationen 6 verbunden sind. Dies kann in Zusammenhang mit einer
mehrteiligen Ausgestaltung des Etiketts gesehen werden, das heißt die Perforationen 6
ermöglichen eine voneinander unabhängige Abtrennung der beiden äußeren Bereiche zu
Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Herstellungs- und
Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der
späteren Verwendung des Etiketts.
Im Fall der Fig. 2 ist der ablösbare Klebstoff 2a geringer Haftkraft demzufolge den
abtrennbaren Abschnitten zugeordnet, die im Rahmen des Herstellungs- oder
Verarbeitungsprozesses als Kontrollabschnitte abgelöst und registriert werden
können, während der permanente Klebstoff 2b hoher Haftkraft dem Teil des Etiketts
zugeordnet ist, das auf dem mit dem Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement zu
versehenden Gegenstand verbleibt.
Obwohl dies aus Fig. 2 nicht hervorgeht, kann abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet
vorgesehen sein, daß mindestens einer der Klebstoffe 2a, 2b transparent ist.
Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann jedoch auch vorgesehen sein, daß mindestens
einer der Klebstoffe 2a, 2b eingefärbt ist. Bei den in Fig. 2 gezeigten Klebstoffen 2a,
2b handelt es sich beispielsweise um Acrylatklebstoffe, jedoch ist die Verwendung
geeigneter Klebstoffe 2a, 2b natürlich vom jeweiligen, für das Etikett gewählten
Material sowie vom jeweiligen Klebegrund abhängig.
Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem dritten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das eine Grundschicht 1 aufweist,
deren eine Seite mit einem Klebstoff 2 beschichtet ist. Das Etikett weist eine
Aussparung 3 auf, die in Fig. 3 als kreisförmige Ausstanzung ausgebildet ist und der
eine Membran 4 zugeordnet ist, die die Aussparung 3 vollständig abdeckt.
Besonders erwähnenswert ist in Zusammenhang mit Fig. 3 in jedem Falle die Tatsache,
daß die Beschichtung der Grundschicht 1 mit Klebstoff 2 so gewählt ist, daß die
Funktionsfähigkeit der Aussparung 3 mit Membran 4 als Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselement in keiner Form beeinträchtigt ist. In Fig. 3 bedeutet dies, daß die
Grundschicht 1 im Bereich der Aussparung 3 nicht mit Klebstoff 2 beschichtet ist.
Die Membran 4 weist eine hinsichtlich unterschiedlicher Substanzen selektive
Permeabilität auf. Dies bedeutet, daß die Membran 4 als "molekulares Sieb" fungiert,
das durchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße unterhalb einer bestimmten
Molekülgröße liegt, und undurchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße oberhalb dieser
bestimmten Molekülgröße liegt, ist. In jedem Falle bietet die Membran 4 neben der
vorstehend erwähnten Druckausgleichs- bzw. Belüftungsfunktion auch die Funktion
eines Schutzes beispielsweise vor festen Bestandteilen, Staubpartikeln und
dergleichen.
In Fig. 3 ist die Membran 4 auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten
Seite abgewandten Seite der Grundschicht 1 angeordnet, wobei der Membran 4 ein
Haftmittel 5 zugeordnet ist. Da nun die Membran 4 auf der der zumindest stellenweise
klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht 1 angeordnet ist, ist
das Haftmittel 5 zwischen der Membran 4 und der der zumindest stellenweise
klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der Grundschicht 1 vorgesehen, wobei
es sich bei dem Haftmittel 5 in Fig. 3 um Klebstoff handelt.
Fig. 4 zeigt eine Schnittansicht eines Etiketts gemäß einem vierten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Hierbei handelt es sich bei der
Grundschicht 1 um eine Lackschicht, die eine viereckig ausgebildete Aussparung 3
aufweist, wobei es sich in Fig. 4 bei der Aussparung 3 aufgrund der Konsistenz der
Grundschicht 1 naturgemäß nicht um eine Ausstanzung handeln kann. An der
Lackschicht ist eine Membran 4 angeordnet, die sich über die gesamte Lackschicht
erstreckt und durchlässig gegen Gas, jedoch undurchlässig gegen Flüssigkeit ist.
Des weiteren geht aus Fig. 4 hervor, daß das Etikett stellenweise mit Klebstoff 2
beschichtet ist, wobei die Bereiche, in denen die Lackschicht die Aussparung 3
aufweist, vom Klebstoff 2 ausgespart sind, um die optimale Funktionsfähigkeit der
Aussparung 3 mit Membran 4 als Druckausgleichs- bzw. Belüftungselement nicht in
irgendeiner Form zu beeinträchtigen.
Wie bereits vorstehend ausgeführt, kann das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung
mehrteilig sein, um beispielsweise eine Abtrennung einzelner Abschnitte zu
Dokumentations- und/oder Kontrollzwecken während des Herstellungs- und
Verarbeitungsprozesses sowie zu Prüf- und Wartungszwecken im Rahmen der
späteren Verwendung des Etiketts zu ermöglichen.
Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht eines solchen Etiketts gemäß einem fünften
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei ein Belegabschnitt 7 auf das
Etikett aufkaschiert ist. Hierbei kann der Belegabschnitt 7 durch eine flüssig
auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. Der Belegabschnitt 7 dient im Rahmen
des Herstellungs- oder Verarbeitungsprozesses beispielsweise als Kontrollabschnitt,
der abgelöst und registriert werden kann. Hierdurch werden die dem Etikett gemäß der
vorliegenden Erfindung immanenten Sicherheitseigenschaften weiter verbessert.
Ergänzend sei zu Fig. 5 noch bemerkt, daß im Rahmen einer mehrteiligen
Ausgestaltung des Etiketts, jedoch auch unabhängig hiervon, ein Teil des Etiketts als
Anfaßlasche ausgebildet sein kann. Oftmals ist hierbei der Teil des Etiketts, der als
Anfaßlasche ausgebildet ist, nicht klebstoffbeschichtet. Der als Anfaßlasche
ausgebildete Teil des Etiketts wird dann gewissermaßen durch einen überstehenden
Bereich definiert.
Fig. 6 zeigt eine Aufsicht auf ein Etikett gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, wobei der Aussparung 3 mit Membran 4 eine
Schutzvorrichtung 8 zugeordnet ist, die hydrophob ausgebildet ist und die Aussparung
3 mit Membran 4 vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahren soll, so
daß stets die volle Funktionstüchtigkeit des Etiketts gewährleistet ist.
In Fig. 6 ist die Schutzvorrichtung 8 als schneckenhausförmiger Abstandshalter
ausgebildet, der durch eine in Kreuzschraffur dargestellte Abdeckung 9,
beispielsweise eine Schutzfolie in Form eines Polyamidüberzugs, vor unerwünschter
Verunreinigung jeglicher Art bewahrt wird, so daß stets die volle Funktionstüchtigkeit
des Etiketts gewährleistet ist. Man kann sich alternativ oder ergänzend hierzu
beispielsweise jedoch auch eine Folie mit Noppen und/oder ein Gitter als
Schutzvorrichtung 8 vorstellen. Auch ist es bei der in Fig. 6 dargestellten
Schutzvorrichtung 8 möglich, daß diese durch Aufdrucken einer zumindest
stellenweise dick auftragenden Schicht gebildet ist, bei der es sich um Farbe, Paste
oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handelt.
In jedem Falle ist hinsichtlich der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform noch
hinzuzufügen, daß die Schutzvorrichtung 8 auf der "Oberseite", das heißt auf der der
zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der
Grundschicht 1 angeordnet ist.
Im Hinblick auf erstrebenswerte Einsparungen an Material und Kosten kann es sich bei
der Schutzvorrichtung 8 auch um mindestens einen Teil des Etiketts selbst handeln,
wobei dieser Teil in geeigneter, von der jeweiligen Anwendung abhängiger Weise über
die Aussparung 3 mit Membran 4 gebogen, gefaltet, gelegt und/oder gestülpt wird und
somit während der Produktion, während des Transports, während der Lagerung
und/oder während der Weiterverarbeitung einen temporären Schutz bietet, bevor die
Aussparung 3 mit Membran 4 beim Weiterverarbeiter, beim Endverbraucher oder
beim Kunden zur Erfüllung ihrer eigentlichen Funktion freigelegt wird. Aufgrund der
Tatsache, daß diese Ausführungsvariante Material und damit wertvolle Ressourcen
einspart, wird hierdurch auch dem immer wichtiger werdenden
Umweltschutzgedanken Rechnung getragen.
Ebenfalls nicht dargestellt, jedoch innerhalb des Rahmens der Erfindung ist ein
Etikett, bei dessen Schutzvorrichtung 8 es sich um mindestens einen der
Belegabschnitte 7 handelt. In diesem Falle werden die diesbezüglichen, vorstehend
bereits dargelegten Vorteile auf besonders elegante Weise miteinander kombiniert, das
heißt die Aussparung 3 mit Membran 4 wird temporär während der Produktion,
während des Transports, während der Lagerung und/oder während der
Weiterverarbeitung durch den darüberliegend angeordneten Belegabschnitt 7
vollständig vor unerwünschter Verunreinigung jeglicher Art bewahrt, woraufhin
dieser Belegabschnitt 7 beispielsweise beim Weiterverarbeiter, beim Endverbraucher
oder beim Kunden als Kontrollabschnitt abgelöst und registriert werden kann.
Hierdurch wird nicht nur der dem Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung
immanente Sicherheitsaspekt weiter forciert, sondern auch eine integrierte und damit
besonders leicht herstell- und verarbeitbare Lösung verwirklicht.
Das Etikett kann auf mindestens einer Seite mit einem Aufdruck versehen sein, der
ein- oder mehrfarbig sein kann. Hierbei kann es sich bei zumindest einem Teil des
Aufdrucks beispielsweise um eine Bedienungsanleitung für das Etikett, um eine
Vorschrift bzw. ein Verbot mit Strafandrohung, um eine fortlaufende Numerierung,
um ein hoheitliches Zeichen und/oder um eine Gültigkeitsdauer handeln. Dies
erleichtert zum einen in erheblicher Weise einem Verwender die jedoch ohnehin nicht
ausgesprochen schwierige Anwendung des Etiketts, zum anderen erweitert die Option,
das Etikett mit mindestens einem der vorstehenden Aufdrucke zu versehen, die vom
Etikett entfaltete Schutz- und Sicherheitsfunktion.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltungsvariante, gemäß der
zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der später zumindest stellenweise mit
Klebstoff(en) 2 zu beschichtenden Seite des Etiketts vorgesehen sein kann. Handelt es
sich bei diesem sogenannten "Hinterdruck" beispielsweise um Buchstaben, Zahlen oder
Symbole, so werden diese spiegelbildlich auf die später zumindest stellenweise mit
Klebstoff(en) 2 zu beschichtende Seite des Etiketts aufgebracht. Nicht übersehen
werden sollte in diesem Zusammenhang, daß zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der
zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) 2 zu beschichtenden Seite des Etiketts als
Hintergrundfarbe vorgesehen sein kann.
Obwohl dies in den Fig. 1 bis 7 nicht explizit dargestellt ist, kann das Etikett mit einer
oder mehreren Stanzungen versehen sein, wobei es sich um eine Sicherheitsstanzung
handeln kann, so daß das Etikett beim Abziehen zerreißt. Hierdurch wird ein
unbefugtes bzw. unerlaubtes Ablösen oder Abziehen des Etiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung erheblich erschwert, da durch die Stanzung(en) stets nur
Teile des Etiketts entlang der Stanzung abgelöst bzw. abgezogen werden können, so daß
andere Teile des Etiketts unweigerlich auf dem jeweiligen Untergrund zurückbleiben.
Denkbar ist des weiteren, auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten
Seite abgewandten Seite des Etiketts partiell mindestens eine Laminatschicht
anzuordnen, wobei es sich bei der mindestens einen Laminatschicht um eine
transparente Folie handeln kann. Die transparente Folie wiederum kann aus Kunststoff
bestehen, wobei es sich bei dem Kunststoff um Polyester, wie etwa um
Polyethylenterephthalat (PET), handeln kann. Auch kann die mindestens eine
Laminatschicht durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet sein. In
jedem Falle ist in diesem Zusammenhang zu beachten, daß die mindestens eine
Laminatschicht so angeordnet ist, daß die Funktionsfähigkeit der Membran in keiner
Form beeinträchtigt ist. In der Praxis ist mithin beispielsweise der entsprechende
Bereich der Aussparung mit Membran nicht mit der mindestens einen Laminatschicht
versehen.
Um die Funktionalität und Flexibilität des Etiketts bei der praktischen Verwendung
weiter zu erhöhen, kann es so behandelt sein, daß die Oberfläche des Etiketts,
beispielsweise durch den Hersteller und/oder durch den Kunden, beschriftbar ist,
wobei die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell maschinell beschriftbar sein
sollte, beispielsweise durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch
einen Thermotransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker. Alternativ
oder in Ergänzung hierzu sollte die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell von Hand
beschriftbar sein, wobei vor allem an eine nachträgliche Beschriftung gedacht ist.
Der Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige
Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung
vorgestellte Lösung entfällt, wobei defekte Teile durch Abziehen des Etiketts relativ
leicht ersetzt werden können. Hierzu ist es vorteilhaft, daß mindestens einer der
Klebstoffe 2 eine geringe Anfangshaftung aufweist. Im Anschluß an das Abziehen des
Etiketts kann dieses durch ein neues Teil ersetzt werden, so daß das zeitaufwendige
Entfernen der Membran 4 aus dem Gehäuse entfällt.
Generell sind für das Etikett gemäß der vorliegenden Erfindung vielfältige
Einsatzmöglichkeiten auf allen Gebieten denkbar, in denen der Druckausgleich für bzw.
die Belüftung von Gegenständen eine Rolle spielt. Hierbei kann es sich als besonders
zweckmäßig erweisen, daß das Etikett als Typenschild ausgebildet sein kann. In diesem
Falle kann das Etikett mindestens eine Seriennummer und/oder mindestens einen
Strichcode aufweisen.
Fig. 7 schließlich zeigt auf einer Trägerfolie 10 angeordnete Etiketten gemäß der
vorliegenden Erfindung. Die Trägerfolie 10 ist hierbei mit einer klebstoffabweisenden
Glattschicht versehen, was den entscheidenden Vorteil bietet, daß die Etiketten bereits
auf Rolle verfügbar an den Weiterverarbeiter bzw. Endverbraucher ausgeliefert
werden können, wodurch eine automatische Weiterverarbeitung bzw. Applikation ohne
Handarbeit ermöglicht wird. Im Ergebnis wird also mindestens ein Arbeitsgang
eingespart, zumal ein Typenschild, wie vorstehend dargelegt, ohnehin aufgespendet
werden muß, so daß die Ausstattung von Gehäusen mit der Membran 4 gewissermaßen
"inline" mit dem Aufspenden des Typenschilds erfolgt. Dies gewährleistet niedrigere
Kosten und kürzere Produktionszyklen und kommt somit der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit des Etiketts zugute.
Zusammenfassend darf also festgestellt werden, daß dadurch, daß durch die vorliegende
Erfindung ein selbstklebendes Etikett und mithin eine selbstklebende
Informationsträgerfläche mit mindestens einer Aussparung 3 bereitgestellt wird,
wobei der mindestens einen Aussparung 3 mindestens eine Membran 4 zugeordnet ist,
die die mindestens eine Aussparung 3 vollständig abdeckt, werden auf für den
Fachmann nicht vorhersehbare Weise zwei bislang separate Herstellungsschritte,
nämlich das Ausrüsten eines Gegenstands mit einem Druckausgleichs- bzw.
Belüftungselement und die Etikettierung des Gegenstands zu Informationszwecken, auf
geschickte Weise miteinander kombiniert werden.
Dies sorgt in der Praxis für verminderte Kosten bei der Herstellung, so daß das Etikett
gemäß der vorliegenden Erfindung auch auf internationalen Märkten konkurrenzfähig
ist. Die Verarbeitung des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung erfolgt wesentlich
schneller, als dies bei den bislang bekannten Lösungen möglich ist. Bei der
Verarbeitung beispielsweise auf Gehäuseteilen kommt hinzu, daß aufgrund der klar
definierten Struktur des Etiketts gemäß der vorliegenden Erfindung einfachere
Gehäuseformen und damit günstigere Vorprodukte zum Einsatz gelangen können. Der
Fachmann wird es insbesondere bei Massenfertigung des Etiketts gemäß der
vorliegenden Erfindung zu schätzen wissen, daß das aufwendige und fehleranfällige
Einkleben einer Membran in das Gehäuse durch die in der vorliegenden Erfindung
vorgestellte Lösung entfällt, wobei defekte Teile durch Abziehen des Etiketts relativ
leicht durch ein neues Teil ersetzt werden können, so daß das zeitaufwendige Entfernen
der Membran aus dem Gehäuse entfällt.
Angesichts der Tatsache, daß das Etikett selbstklebend ausgebildet ist, indem es
zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) 2 mindestens einer Haftkraft beschichtet
ist, entfällt schließlich auch der umständliche, einen zusätzlichen Arbeitsschritt
erfordernde Auftrag von Klebstoff auf das Gehäuse, was neben anderen Faktoren
natürlich auch den Ausschuß an Gehäusen herabsetzt.
Claims (66)
1. Etikett, das zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) (2) mindestens einer
Haftkraft beschichtet ist und das eine Grundschicht (1) mit mindestens einer
Aussparung (3) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens einen Aussparung (3)
mindestens eine Membran (4) zugeordnet ist, die die mindestens eine
Aussparung (3) vollständig abdeckt.
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
mindestens einen Aussparung (3) um mindestens eine Ausstanzung handelt.
3. Etikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Membran (4) eine hinsichtlich unterschiedlicher Substanzen selektive
Permeabilität aufweist.
4. Etikett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine
Membran (4) durchlässig gegen Gas und undurchlässig gegen Flüssigkeit ist.
5. Etikett nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Membran (4) durchlässig gegen Gase, deren Molekülgröße unterhalb einer
bestimmten Molekülgröße liegt, und undurchlässig gegen Gase, deren
Molekülgröße oberhalb dieser bestimmten Molekülgröße liegt, ist.
6. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Membranen (4) unterschiedliche Permeabilitäten aufweisen.
7. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens eine Klebstoff (2) zumindest stellenweise an der
Grundschicht (1) angeordnet ist.
8. Etikett nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine
Membran (4) auf der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite der
Grundschicht (1) angeordnet ist.
9. Etikett nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens
eine Membran (4) auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten
Seite abgewandten Seite der Grundschicht (1) angeordnet ist.
10. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der mindestens einen Membran (4) mindestens ein Haftmittel (5)
zugeordnet ist.
11. Etikett nach Anspruch 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens
eine Haftmittel (5) auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten
Seite der Grundschicht (1) abgewandten Seite der mindestens einen Membran
(4) vorgesehen ist.
12. Etikett nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens
eine Haftmittel (5) zwischen der mindestens einen Membran (4) und der der
zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten Seite abgewandten Seite der
Grundschicht (1) vorgesehen ist.
13. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei dem mindestens einen Haftmittel (5) um
Klebstoff mindestens einer Haftkraft handelt.
14. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett zumindest stellenweise mit zwei Klebstoffen
(2a, 2b) unterschiedlicher Haftkraft beschichtet ist.
15. Etikett nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den zwei
Klebstoffen (2a, 2b) unterschiedlicher Haftkraft um einen ablösbaren
Klebstoff (2a) geringer Haftkraft und um einen permanenten Klebstoff (2b)
hoher Haftkraft handelt.
16. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe (2) transparent ist.
17. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe (2) eingefärbt ist.
18. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus einem transparenten Material
besteht.
19. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus einem Material besteht, das mit
einem Laserstrahl beschriftbar und/oder gravierbar ist.
20. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche i bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei der Grundschicht (1) um eine Folie handelt.
21. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus Kunststoff besteht.
22. Etikett nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Kunststoff um Polyester handelt.
23. Etikett nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Polyester um Polyethylenterephthalat (PET) handelt.
24. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundschicht (1) aus einem Sicherheitsmaterial mit
niedriger Einreißfestigkeit besteht.
25. Etikett nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Sicherheitsmaterial um eine gegossene Folie handelt.
26. Etikett nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
Folie um eine Polyvinylchloridfolie (PVC-Folie), um eine Acetatfolie oder um
eine Acrylatfolie handelt.
27. Etikett nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Sicherheitsmaterial um Papier handelt.
28. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei der Grundschicht (1) um Farbe, Grundierung,
Lack, Paste oder flüssig auftragbare, aushärtbare Masse handelt.
29. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei mindestens einem der Klebstoffe (2) um
Acrylatklebstoff handelt.
30. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett mehrteilig ist.
31. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Teil des Etiketts als Anfaßlasche ausgebildet ist.
32. Etikett nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil des Etiketts,
der als Anfaßlasche ausgebildet ist, nicht klebstoffbeschichtet ist.
33. Etikett nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß der als
Anfaßlasche ausgebildete Teil des Etiketts durch einen überstehenden Bereich
definiert ist.
34. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett mit mindestens einer Perforation (6) versehen
ist.
35. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett mit mindestens einer Stanzung versehen ist.
36. Etikett nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
Stanzung um eine Sicherheitsstanzung handelt, so daß das Etikett beim
Abziehen zerreißt.
37. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Belegabschnitt (7) auf das Etikett
aufkaschiert ist.
38. Etikett nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Belegabschnitt (7)
durch eine flüssig auftragbare, aushärtbare Masse gebildet ist.
39. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens einen Membran (4) mindestens eine
Schutzvorrichtung (8) zugeordnet ist.
40. Etikett nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung
(8) hydrophob ist.
41. Etikett nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
Schutzvorrichtung (8) um einen Abstandshalter mit Schutzfolie, eine Folie mit
Noppen, ein Gitter und/oder einen Polyamidüberzug handelt.
42. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 39 bis 41, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung (8) durch eine zumindest
stellenweise auftragende Schicht gebildet ist.
43. Etikett nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
zumindest stellenweise auftragenden Schicht um Farbe, Paste oder flüssig
auftragbare, aushärtbare Masse handelt.
44. Etikett nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß die zumindest
stellenweise auftragende Schicht mit einer Abdeckung (9) versehen ist.
45. Etikett nach Anspruch 30 und Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der Schutzvorrichtung (8) um mindestens einen Teil des
Etiketts handelt.
46. Etikett nach Anspruch 37 oder 38 und Anspruch 39 oder 40, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei der Schutzvorrichtung (8) um mindestens
einen der Belegabschnitte (7) handelt.
47. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 46, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett auf mindestens einer Seite mit einem Aufdruck
versehen ist.
48. Etikett nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufdruck
mehrfarbig ist.
49. Etikett nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei
zumindest einem Teil des Aufdrucks um eine Bedienungsanleitung für das
Etikett handelt.
50. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 47 bis 49, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des Aufdrucks auf der zumindest
stellenweise mit Klebstoff(en) (2) zu beschichtenden Seite des Etiketts
vorgesehen ist.
51. Etikett nach Anspruch 50, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des
Aufdrucks auf der zumindest stellenweise mit Klebstoff(en) (2) zu
beschichtenden Seite des Etiketts als Hintergrundfarbe vorgesehen ist.
52. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 51, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der der zumindest stellenweise klebstoffbeschichteten
Seite abgewandten Seite des Etiketts zumindest partiell mindestens eine
Laminatschicht angeordnet ist.
53. Etikett nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
mindestens einen Laminatschicht um eine transparente Folie handelt.
54. Etikett nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die transparente Folie
aus Kunststoff besteht.
55. Etikett nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Kunststoff um Polyester handelt.
56. Etikett nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Polyester um Polyethylenterephthalat (PET) handelt.
57. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 52 bis 56, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Laminatschicht durch eine flüssig
auftragbare, aushärtbare Masse gebildet ist.
58. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 57, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ecken des Etiketts abgerundet sind.
59. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 58, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett so behandelt ist, daß die Oberfläche des Etiketts
beschriftbar ist.
60. Etikett nach Anspruch 59, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des
Etiketts zumindest partiell maschinell beschriftbar ist.
61. Etikett nach Anspruch 60, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des
Etiketts durch einen Laserdrucker, durch einen Matrixdrucker, durch einen
Thermotransferdrucker und/oder durch einen Tintenstrahldrucker zumindest
partiell beschriftbar ist.
62) Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 59 bis 61, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Etiketts zumindest partiell von Hand
beschriftbar ist.
63. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 62, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens einer der Klebstoffe (2) eine geringe
Anfangshaftung aufweist.
64. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 63, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett als Typenschild ausgebildet ist.
65. Etikett nach Anspruch 64, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett mindestens
eine Seriennummer und/oder mindestens einen Strichcode aufweist.
66. Etikett nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 65, dadurch
gekennzeichnet, daß das Etikett auf einer Trägerfolie (10) mit
klebstoffabweisender Glattschicht angeordnet ist.
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ID=7815926
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DE (1) | DE19653890B4 (de) |
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