DE19646568B4 - In eine Aufnahmeöffnung eines Maschinenteiles integrierter Dichtring - Google Patents
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Abstract
In eine Aufnahmeöffnung (2) eines Maschinenteiles (3) integrierter Dichtring (1), insbesondere Radialwellendichtring, mit einem Gehäuse (4), an dem ein Dichtteil (9) mit mindestens einer Dichtlippe (13) befestigt ist, und mit mindestens einer Kammer (18), dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (18) axial zwischen dem Dichtring (1) und einem radial verlaufenden Maschinenteilabschnitt (12) zur Aufnahme von geringfügiger Leckage vorgesehen ist, und dass die Kammer (18) ein ringförmiger Hohlraum ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen in eine Aufnahmeöffnung eines Maschinenteiles integrierten Dichtring nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Bei einem bekannten Dichtring dieser Art ist das Gehäuse teilweise mit einer Ummantelung versehen, mit der das Gehäuse des Dichtringes an der Aufnahmeöffnung bzw. ihrem Boden anliegt. Das Dichtteil ist auf der vom Boden abgewandten Seite am Gehäuse bzw. der Ummantelung befestigt. Wenn während des Betriebes kleine, für den Betrieb des Dichtringe unschädliche Leckagemengen auftreten, gelangen die Leckagemengen nach außen. Dies führt beim Anwender zur Annahme, daß der Dichtring beschädigt ist. Er wird dann ausgetauscht, obwohl er keine die Dichtigkeit beeinträchtigenden Fehler aufweist.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen in einen Maschinenteil integrierten gattungsgemäßen Dichtring so auszubilden, daß das Auftreten von kleinen, vorübergehenden Leckagemengen, hervorgerufen zum Beispiel durch eingedrungene Schmutzpartikel oder Seichte Montagebeschädigungen, nicht zu einem verfrühten Austausch des Dichtringes führt.
- Diese Aufgabe wird bei einem Dichtring der gattungsbildenden Art erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
- Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung können zumindest kleinere Leckagemengen einwandfrei in der Kammer aufgenommen und zurückgehalten werden. Die Leckage tritt nicht nach außen, so daß sie auch von außen nicht sichtbar ist. Dadurch besteht nicht die Gefahr, daß der Dichtring versehentlich zu früh ausgetauscht wird.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
- Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben. Die Zeichnung zeigt im Axialschnitt eine Hälfte eines erfindungsgemäßen Wellendichtringes.
- Der Wellendichtring
1 sitzt mit Preßsitz in einer Aufnahmeöffnung2 eines Maschinenteiles3 und weist ein im Querschnitt im wesentlichen L-förmiges Gehäuse4 auf, das mit einem zylindrischen Mantel5 an einer Innenwand6 der Aufnahmeöffnung2 anliegt. Am radialen Boden7 des Gehäuses4 ist eine Ummantelung8 eines Dichtelementes9 vorzugsweise anvulkanisiert. Die Ummantelung8 besteht vorzugsweise aus gummielastischem Werkstoff. Das Dichtelement ist scheibenförmig ausgebildet und besteht vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen. Sein radial zur Dichtringachse liegender äußerer Rand10 ist in die Ummantelung8 eingebettet. Der über die Ummantelung8 vorstehende Teil13 des Dichtelementes9 liegt unter elastischer Vorspannung an der abzudichtenden Welle14 an, die sich durch eine zentrale Öffnung des Dichtelementes9 erstreckt. Der radial innen liegende Teil13 des Dichtelementes9 ist im Axialschnitt teilkreisförmig gekrümmt. - Die Ummantelung
8 liegt an der vom Mantel5 abgewandten Unterseite des Gehäusebodens7 an und bedeckt ihn über seine radiale Breite. Über die dem Boden12 der Aufnahmeöffnung2 zugewandte Unterseite15 der Ummantelung8 ragen zwei mit radialem Abstand voneinander liegende Nocken16 und17 , die sich vorzugsweise in axialer Richtung nach außen verjüngen. Über den Umfang der Unterseite15 sind mehrere mit Abstand voneinander liegende Nocken16 ,17 vorgesehen. Zwischen ihnen ist ein Ringraum18 gebildet, der beim Betrieb des Wellendichtringes als Aufnahme für kleinere Leckagemengen dienen kann. Die Nocken16 und17 haben im wesentlichen ebene Stirnflächen19 und20 , mit denen sie an einem Filterteil21 flächig anliegen. Das Filterteil ist als ringförmige Scheibe ausgebildet, die vorzugsweise aus Nadelfilz besteht. Das Filterteil21 hat eine zentrale Öffnung22 , durch welche die Welle14 ragt. - Der Boden
12 des Maschinenteiles3 ist als radialer Flansch ausgebildet, der von der Welle14 , wie die Zeichnung zeigt, radialen Abstand hat, so daß das vorzugsweise aus Aluminium bestehende Maschinenteil nicht an der Welle14 anliegt. - Anstelle der Nocken
16 ,17 können auch zwei ringförmige Ringwulste vorgesehen sein, die koaxial zur Dichtringachse liegen und zwischen sich den Ringraum18 begrenzen. Einer der Ringwulste16 ,17 ist mit wenigstens einer Zutrittsöffnung für die Leckage versehen. - Zur Montage des Dichtringes
1 wird zunächst in die Aufnahmeöffnung2 in Richtung P die Filterscheibe21 so eingesetzt, daß sie am Aufnahmeboden12 anliegt. Anschließend wird der Radialwellendichtring1 in die Aufnahmeöffnung2 eingepreßt. Die Filterscheibe21 schützt den Wellendichtring1 vor einer eventuellen Verschmutzung und Beschädigung. Die Ummantelung8 ist am Umfang vorzugsweise mit einer Profilierung24 versehen, die beim Hineinpressen des Dichtringes1 elastisch verformt wird und dichtend an der Innenwand6 der Aufnahmeöffnung2 anliegt. Der zylindrische Mantel5 des Gehäuses4' liegt mit Preßsitz an der Innenwand6 an. - In montierter Lage pressen die Nocken
16 und17 die Filterscheibe21 fest gegen den Aufnahmeboden12 , so daß die Filterscheibe einwandfrei in ihrer Lage gesichert ist. Zusätzlich kann am Boden12 mindestens ein in Richtung auf den Dichtring1 vorstehender Vorsprung25 vorgesehen sein, der die Filterscheibe21 durchsetzt und als Drehsicherung für die Filterscheibe dient. Vorteilhaft sind mehrere Vorsprünge25 vorgesehen, die vorteilhaft nadelförmig ausgebildet sind, um die Filterscheibe21 leicht durchdringen zu können. Die Nocken16 ,17 begrenzen zusammen mit der Filterscheibe21 und der zwischen den Nocken verbleibenden Unterseite15 der Ummantelung8 den Ringraum18 . In ihm können kurzfristig auftretende kleine Leckagemengen einwandfrei aufgenommen werden, ohne daß sie von außen sichtbar sind. - Die beschriebene Anordnung des Wellendichtringes
1 mit dem Maschinenteil3 hat den Vorteil, daß der Ringflansch12 des Maschinenteiles bzw. der Wellendichtring1 nur dann in einer Werkstatt ausgetauscht werden müssen, wenn eine größere Leckagemenge austritt, die vom Leckageraum18 nicht mehr aufgenommen werden kann. Dadurch wird der Wellendichtring1 nicht zu früh ausgetauscht, so daß er länger im Einsatz bleibt.
Claims (15)
- In eine Aufnahmeöffnung (
2 ) eines Maschinenteiles (3 ) integrierter Dichtring (1 ), insbesondere Radialwellendichtring, mit einem Gehäuse (4 ), an dem ein Dichtteil (9 ) mit mindestens einer Dichtlippe (13 ) befestigt ist, und mit mindestens einer Kammer (18 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Kammer (18 ) axial zwischen dem Dichtring (1 ) und einem radial verlaufenden Maschinenteilabschnitt (12 ) zur Aufnahme von geringfügiger Leckage vorgesehen ist, und dass die Kammer (18 ) ein ringförmiger Hohlraum ist. - Dichtring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leckagekammer (
18 ) durch eine vorzugsweise ringförmige Vertiefung einer Ummantelung (8 ) des Dichtteiles (9 ) gebildet ist. - Dichtring nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (
8 ) mindestens zwei radial mit Abstand voneinander liegende Vorsprünge (16 ,17 ) aufweist, zwischen denen die Leckagekammer (18 ) gebildet ist. - Dichtring nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (
16 ,17 ) durch axial sich erstreckende Nocken der Ummantelung (8 ) des Gehäuses (4 ) gebildet sind. - Dichtring nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (
16 ,17 ) durch koaxial zur Dichtringachse liegende Ringwulste gebildet sind, die axial von der Ummantelung (8 ) abstehen. - Dichtring nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (
16 ,17 ) unter Zwischenlage eines Unterlegteiles (21 ) am Boden (12 ) der Aufnahmeöffnung (2 ) des Maschinenteiles (3 ) anliegen. - Dichtring nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterlegteil (
21 ) eine Scheibe, vorzugsweise eine Filterscheibe, ist. - Dichtring nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterscheibe (
21 ) aus Nadelfilz besteht. - Dichtring nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtteil (
9 ) eine elastische gebogene Dichtscheibe ist, die mit ihrem Außenrand in die Ummantelung (8 ) eingebettet ist und vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen besteht. - Dichtring nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (
16 ,17 ) das Unterlegteil (21 ) gegen den Boden (12 ) der Aufnahmeöffnung (2 ) pressen. - Dichtring nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Vorsprünge (
16 ,17 ) in Richtung auf ihr freies Ende (19 ,20 ) verjüngen. - Dichtring nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (
16 ,17 ) etwa trapezförmigen Querschnitt haben. - Dichtring nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (
16 ,17 ) im wesentlichen ebene Stirnfläche (19 ,20 ) aufweisen. - Dichtring nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zur Drehsicherung der Filterscheibe (
21 ) am Boden (12 ) des Maschinenteiles (3 ) mindestens ein gegen den Dichtring (1 ) gerichteter Vorsprung (25 ) vorgesehen ist. - Dichtring nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (
25 ) nadelförmig ausgebildet ist.
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- 1996-11-12 DE DE19646568A patent/DE19646568B4/de not_active Expired - Fee Related
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