DE19642811A1 - Verfahren zum Justieren einer Richtantenne eines Radarsystems und Radarsystem zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Justieren einer Richtantenne eines Radarsystems und Radarsystem zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum
Justieren einer Richtantenne eines Radarsystems,
insbesondere eines Mikrowellenradarsystems, sowie ein
Radarsystem zur Durchführung dieses Verfahrens.
Radarsysteme unter Verwendung elektromagnetischer Wellen,
insbesondere unter Verwendung von Mikrowellen mit Frequenzen
oberhalb einiger 100 MHz, sind weitreichend bekannt zur
Detektion von Objekten und zur Bestimmung von Geschwindig
keiten, Entfernungen und Richtungen. In allen Fällen ist
dabei zumindest anfänglich eine Justierung der Hauptstrahl
richtung des Radarsystems in eine bekannte oder eine
gewünschte Richtung notwendig. Diese Justierung muß um so
genauer erfolgen, je kleiner und damit genauer der
Auflösungsbereich des Radarsystems ist. Bei einem Einsatz
eines Radarsystems in einem Kraftfahrzeug zur Detektion
vorausfahrender Fahrzeuge und gegebenenfalls zur Spur
zuordnung dieser voraus fahrenden Fahrzeuge ist beispiels
weise eine azimutale Genauigkeit von 0,5° erforderlich.
Üblicherweise erfolgt die Justierung eines Radarsystems bzw.
genauer die Justierung der Hauptstrahlrichtung einer
Richtantenne eines Radarsystems mit Hilfe eines Referenz
zieles, das beispielsweise ein sogenannter Tripelspiegel
sein kann. Ein Tripelspiegel ist ein metallischer Körper,
der so geformt ist, daß er auftreffende elektromagnetische
Strahlung jeweils in die Richtung reflektiert, aus der sie
gekommen ist. Ein solcher Tripelspiegel wird an einer
bekannten Position, d. h. in einer bekannten Entfernung und
in einem bekannten Winkel zur Richtantenne des Radarsystems
aufgestellt. Vorzugsweise wird dabei die Hauptstrahlrichtung
des Radarsystems gewählt. Nun wird die Richtantenne des
Radarsystems so justiert, daß die von dem Tripelspiegel
reflektierten Radarsignale maximalen Empfangspegel annehmen.
Dies bedeutet, daß die Richtantenne des Radarsystems dann
dieses Referenzziel exakt beleuchtet. Ist dies der Fall, ist
die Richtantenne justiert. Gegebenenfalls können
anschließend zur Überprüfung der Justierung die vom Radar
system berechneten Daten des Referenzziels, d. h. seine
Entfernung und Richtung mit den voraussetzungsgemäß
bekannten Daten des Referenzziels verglichen und korrigiert
werden.
Alternativ kann anstelle des Tripelspiegels auch ein aktives
Sendeelement verwendet werden. Nachteilig bei diesem
Verfahren ist jedoch, daß zum Abgleich der Radarsignale auf
einen maximalen Empfangspegel Meßgeräte erforderlich sind,
die zum einen teuer sind und zum anderen vergleichsweise
schwierig zu bedienen sind. Insbesondere ist einiges Wissen
über die Ausbreitung und Eigenschaften von Mikrowellen
erforderlich. Für eine beispielhaft angenommene Verwendung
eines Radarsystems in oder an einem Kraftfahrzeug ist es
jedoch wünschenswert, daß die Justierung auch im Rahmen
eines normalen Werkstattservice durchgeführt werden kann,
d. h. von Werkstattpersonal, das nicht unbedingt über
spezielle Kenntnisse der Mikrowellentechnik verfügt.
Zur Vermeidung dieser Nachteile ist bekannt, die Richt
antenne eines Radarsystems mit einem Scheinwerfer zu
verbinden und die Justierung anhand des Lichtkegels des
Scheinwerfers durchzuführen. Schwierigkeiten ergeben sich
bei diesem Verfahren jedoch dann, wenn die Justierung mit
einer sehr hohen Genauigkeit erfolgen muß. Für diesen Fall
ist der Lichtkegel eines Scheinwerfers häufig nicht scharf
genug. Darüber hinaus ist es insbesondere bei sehr kleinen
Radarsystemen, die vorzugsweise mit sehr hohen Frequenzen
arbeiten und die dann häufig in einem kompakten Gehäuse
untergebracht sind, schwierig, einen vergleichsweise großen
Scheinwerfer mit dem Radarsystem hinreichend exakt zu
verbinden.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es dementsprechend, ein
Verfahren anzugeben, mit dem die Justierung einer Richt
antenne eines Radarsystems auf einfache und kostengünstige
Weise schnell und trotzdem hochgenau erfolgen kann. Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist es, ein Radarsystem
anzugeben, das zur Durchführung dieses Verfahrens geeignet
ist. Insbesondere soll bei der Justierung auf die Verwendung
aufwendiger Mikrowellenmeßgeräte verzichtet werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß zur
Überprüfung der Justierung der Richtantenne eines Radar
geräts mindestens ein Laserstrahl verwendet wird. Dabei wird
der Laserstrahl vorzugsweise so erzeugt, daß er in einem
bekannten Winkel und in einer bekannten Entfernung zu einer
Strahlachse der Richtantenne des Radarsystems verläuft. Als
Strahlachse dient dabei bevorzugt die Hauptstrahlachse der
Richtantenne. Die Justierung der Richtantenne des Radar
systems erfolgt nun dahingehend, daß der Laserstrahl eine
vorgegebene Zielmarkierung beleuchtet.
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist, daß zum einen
der Aufgabe entsprechend auf die Verwendung von teuren und
aufwendigen Mikrowellenmeßgeräten verzichtet werden kann.
Gegenüber der Justierung mit Hilfe eines Scheinwerfers kann
dabei eine erheblich höhere Genauigkeit erreicht werden.
Weitere Vorteile ergeben sich anhand der nachfolgenden
Ausführungsbeispiele.
Zur Durchführung des Verfahrens ist es vorteilhaft, ein
Mikrowellenradarsystem so auszubilden, daß es mindestens
eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Laserquelle besitzt.
Dies kann beispielsweise eine Laserdiode sein, die fest an
die Antenne oder in das Gehäuse des Radarsystems eingebaut
ist. Alternativ genügt es, eine Vorrichtung vorzusehen, an
der eine Laserdiode lösbar befestigt werden kann. Besonders
vorteilhaft ist es dabei, wenn der Laserstrahl parallel zur
Hauptstrahlachse des Radarsystems verläuft.
Ebenfalls vorteilhaft ist es, wenn zur Überprüfung der
Justierung mindestens zwei Laserstrahlen genutzt werden.
Damit kann neben einer horizontalen und einer vertikalen
Herstellung auch eine Verdrehung der Hauptstrahlachse des
Radarsystems erkannt werden. Dies wiederum ist insbesondere
bei mehrstrahligen Radarsystemen notwendig.
Besonders kostengünstig und damit vorteilhaft kann ein
erfindungsgemäßes Radarsystem realisiert werden, indem es
mit mindestens einem spiegelreflektierenden Bereich versehen
wird. Die Justierung der Richtantenne erfolgt dann dadurch,
daß ein Laserstrahl außerhalb, d. h. gegenüber vom Radar
system auf diesen spiegelreflektierenden Bereich gerichtet
wird. Die Justierung selbst erfolgt dann dahin gehend, daß
der reflektierte Strahl eine vorgegebene Zielmarkierung
beleuchtet. Vorteil dieser Realisierung ist, daß am Radar
system selbst keine Haltevorrichtungen und/oder integrierte
Laserquellen notwendig sind.
Nachfolgend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand einer Zeichnung erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Radarsystem mit einer
Laserdiode,
Fig. 2 ein erfindungsgemäßes Radarsystem mit spiegel
reflektierenden Bereichen und
Fig. 3 und 4 zwei Skizzen zur Durchführung des erfindungs
gemäßen Verfahrens.
Fig. 1 zeigt den Querschnitt eines erfindungsgemäßen
Radarsystems. In einem Gehäuse 10 sind auf einer L-förmigen
Trägerplatte 11 beispielhaft drei Sende-/Empfangselemente 12
angeordnet. Weiterhin befinden sich auf der Trägerplatte 11
mehrere, verschiedene Bauelemente 13, die unter anderem eine
Sende- und Empfangssignalaufbereitung und eine Strom
versorgung beinhalten. Ausgehend von den Sende-/Empfangs
elementen 12 sind drei überlappende Strahlrichtungen
eingezeichnet, deren Symmetrielinie 14 die optische Achse
des Radarsystems bezeichnet. In Strahlrichtung der Sende-/Empfangs
elemente 12 ist das Gehäuse 10 durch eine
dielektrische Linse 15 abgeschlossen. Sie dient gleichzeitig
zur Fokussierung der elektromagnetischen Wellen. Neben der
dielektrischen Linse 15, d. h. außerhalb der Strahlrichtung
der Sende-/Empfangselemente 12 ist auf der L-förmigen
Trägerplatte 11 eine Laserdiode 16 angebracht. Ihre
Strahlrichtung 17 verläuft parallel zur optischen Achse 14.
Dieses Ausführungsbeispiel zeigt ein erfindungsgemäßes
Radarsystem, bei dem eine Laserdiode 16 innerhalb des
Gehäuses 10 befestigt ist. Sie kann entweder auf der
Trägerplatte 11 fest verdrahtet und verlötet sein oder
alternativ über eine Steckverbindung lösbar befestigt sein.
Weitere Alternativen sind, daß die Laserdiode mit einer
eigenen Stromversorgung ausgerüstet ist und ohne elektrische
Kontaktierung nur durch eine mechanische Halterung mit dem
Radarsystem verbunden wird. Besonders vorteilhaft ist dies,
wenn die Verbindung starr und trotzdem einfach wieder lösbar
ist. Hierzu sind selbstverständlich unterschiedlichste
Konstruktionen wie beispielsweise eine Einsteckhülse oder
ein Halteclip denkbar. Es sei hier dem Fachmann überlassen,
weitere Alternativen zu entwerfen. Ebenso ist eine
Realisierung denkbar, bei der der Strahlengang 17 nicht
parallel zur optischen Achse 14 verläuft. Wesentlich ist
nur, daß der Winkel und die Entfernung des Strahlengangs 17
zur optischen Achse 14 bekannt sind.
Fig. 2 zeigt die Draufsicht eines erfindungsgemäßen Radar
systems gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Zu sehen
ist ein Gehäuse 21 sowie eine dielektrische Linse 22, durch
die die erzeugten und empfangenen elektromagnetischen Wellen
hindurchtreten. Auf der Frontseite des Gehäuses 21, jedoch
außerhalb des Strahlengangs der elektromagnetischen Wellen,
sind zwei spiegelreflektierende Bereiche 23 aufgebracht.
Diese können auf einfache Weise durch Aufdampfen einer
reflektierenden Schicht, beispielsweise aus Aluminium, oder
durch Aufkleben einer reflektierenden Folie erzeugt werden.
Die Ausgestaltung mit zwei reflektierenden Bereichen 23
bietet den Vorteil, daß neben einer horizontalen und
vertikalen Justierung auch eine Verdrehung der Hauptstrahl
richtung des Radarsystems erkannt werden kann. Alternativ
können die spiegelreflektierenden Bereiche natürlich auch an
einer anderen Stelle des Gehäuses, beispielsweise auch auf
einer Seitenwand angebracht sein. Besonders vorteilhaft ist
diese Lösung, da solche spiegelreflektierenden Bereiche sehr
kostengünstig realisiert werden können und nicht bei einer
mechanischen oder konstruktiven Entwicklung eines Radar
systems berücksichtigt werden müssen.
Fig. 3 zeigt eine Skizze zur Durchführung des erfindungs
gemäßen Verfahrens. Angenommen ist hierbei beispielhaft die
Verwendung eines Radarsystems an einem Kraftfahrzeug. Zu
sehen ist ein erfindungsgemäßes Radarsystem 31 mit einer
Laserquelle 34, das in der Front eines Fahrzeugs 32
eingebaut ist. Die Aufhängung bzw. die Befestigung des
Radarsystems erfolgt dabei in derselben Art und Weise, wie
sie beispielsweise von Autoscheinwerfern bekannt ist. Eine
solche Aufhängung erlaubt eine Schwenkung des Radarsystems
sowohl in der Horizontalen als auch in der Vertikalen.
Gegenüber dem Fahrzeug befindet sich eine Zielmarkierung 37,
die beispielsweise auf eine Wand oder einen Schirm 33
aufgebracht ist. Zur Justierung des Radarsystems wird das
Fahrzeug nun an einer bekannten Position vor der Wand bzw.
vor dem Schirm 33 abgestellt. Eine bekannte Position kann
dabei beispielsweise auf einem Achsvermessungsstand erreicht
werden. Alternativ ist eine optische Positionierung des
Fahrzeugs denkbar, wie sie beispielsweise mit Hilfe eines
Scheinwerfereinstellgerätes stattfindet. Wesentlich ist
letztendlich, daß die Position des Fahrzeugs bzw. damit
verbunden die Position des Radarsystems im Bezug auf die
Zielmarkierung bekannt ist. Erfindungsgemäß wird das
Radarsystem 31 nun so justiert, daß der Laserstrahl 35 die
Zielmarkierung 37 beleuchtet. Die Zielmarkierung selbst kann
beispielsweise ein Fadenkreuz, ein Punkt oder ein bzw.
mehrere konzentrische Kreise sein. Alternativ kann die
Zielmarkierung auch aus einem optischen Empfänger,
beispielsweise einer Photodiode, bestehen.
Fig. 4 zeigt eine zweite Skizze zur Ausführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens. Ein erfindungsgemäßes Radar
system 41 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel aus Fig. 2
ist in der Front eines Fahrzeugs 42 eingebaut. Am Gehäuse
des Radarsystems befinden sich vorzugsweise zwei spiegel
reflektierende Bereiche 45. Gegenüber dem Radarsystem 41
befinden sich zwei Laserquellen 44 sowie eine Wand oder ein
Schirm 43. Das Fahrzeug 42 steht wiederum in einer bekannten
Position gegenüber den Laserquellen 44. Von jeder der beiden
Laserquellen 44 geht ein Laserstrahl aus, der von dem oder
den spiegelreflektierenden Bereichen 45 reflektiert wird.
Der Laserstrahl 46a wird in den Laserstrahl 46b reflektiert.
Der Laserstrahl 47a wird in den Laserstrahl 47b reflektiert.
Dabei verläuft keiner der Laserstrahlen notwendigerweise
parallel zur optischen Achse 50 des Radarsystems. Die
Justierung des Radarsystems bzw. seiner Richtantenne erfolgt
nun so, daß die reflektierten Laserstrahlen 46b und 47b die
zwei Zielmarkierungen 48 und 49 beleuchten. Die Ziel
markierungen selbst können wiederum als Punkte, Kreise,
Fadenkreuze oder als optische Empfänger ausgeführt sein. Die
Verwendung von zwei Laserstrahlen 46b und 47b erlaubt es
vorteilhafterweise, auch Verdrehungen der Hauptstrahl
richtung des Radarsystems zu erkennen. Dies ist insbesondere
dann wichtig, wenn es sich um ein mehrstrahliges Radarsystem
handelt, d. h. also ein Radarsystem mit mehreren Sende- und/oder
Empfangskeulen. Selbstverständlich genügt jedoch
zur Überprüfung einer vertikalen und einer horizontalen
Justierung auch ein reflektierter Laserstrahl.
Claims (11)
1. Verfahren zum Justieren einer Richtantenne eines Radar
systems, insbesondere eines Mikrowellen-Radarsystems für
Anwendungen in oder an Kraftfahrzeugen, dadurch gekenn
zeichnet, daß zur Erkennung und/oder Überprüfung der
Justierung der Richtantenne mindestens ein Laserstrahl
verwendet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
mindestens eine Laserstrahl in einem bekannten Winkel und in
einer bekannten Entfernung zu einer Strahlachse der Richt
antenne des Radarsystems verläuft.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Richtantenne des Radarsystems so justiert wird, daß der
mindestens eine Laserstrahl eine vorgegebene Zielmarkierung
beleuchtet.
4. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Laserstrahl
von mindestens einer Laserquelle erzeugt wird, die fest mit
der Richtantenne des Radarsystems verbunden ist oder zur
Überprüfung der Justierung fest mit der Richtantenne des
Radarsystems verbunden wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
mindestens eine Laserstrahl parallel zur Hauptstrahlachse der
Richtantenne des Radarsystems verläuft.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
- - daß der mindestens eine Laserstrahl von mindestens einer Laserquelle erzeugt wird, die der Richtantenne des Radarsystems in einem bekannten Winkel zu einer Strahlachse der Antenne gegenübersteht,
- - daß der mindestens eine Laserstrahl von mindestens einem spiegelreflektierenden Bereich reflektiert wird, der mit der Richtantenne des Radarsystems verbunden ist und
- - daß die Richtantenne so justiert wird, daß der reflektierte Laserstrahl eine vorgegebene Zielmarkierung beleuchtet.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei spiegelreflektierende Bereiche verwendet
werden.
8. Mikrowellen-Radarsystem zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Radarsystem
mindestens eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Laserquelle
besitzt.
9. Mikrowellen-Radarsystem zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Radarsystem
mindestens einen spiegelreflektierenden Bereich besitzt.
10. Radarsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
mindestens eine spiegelreflektierende Bereich eine
spiegelreflektierende Folie ist, die an mindestens einer
Stelle des Radarsystems aufgeklebt ist.
11. Radarsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
mindestens eine spiegelreflektierende Bereich eine
spiegelreflektierende Schicht ist, die an mindestens einer
Stelle des Radarsystems aufgedampft ist.
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ID=7808988
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