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Die Erfindung betrifft ein Verpackungselement,
das insbesondere zum Schutz von empfindlichen Packgütern dient.
Das Verpackungselement ist mit einer Hülle versehen, die einen Innenraum
begrenzt und luftundurchlässig
ist. In dem Innenraum ist mindestens ein elastischer Körper angeordnet.
Der Innenraum ist in einem Ausgangszustand derart evakuiert, daß der elastische
Körper
auf ein geringes Volumen komprimiert ist. Zudem ist der Innenraum
in einem Verpackungszustand derart mit Luft gefüllt, daß der elastische Körper auf
ein größeres Volumen
expandiert. Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Verpackung,
die ein solches Verpackungselement aufweist.
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Zum Schutz von empfindlichen Gütern gibt es
eine Vielzahl unterschiedlicher Verpackungselemente, wie beispielsweise
Styroporflocken, speziell vorgeformte Kunststoff- oder Schaumstoffelemente. Diese
Verpackungselemente werden im Gebrauch in einem Behälter um
das Packgut angeordnet, so daß durch
die Verpackungselemente Erschütterungen gedämpft und
so von dem Packgut ferngehalten werden. Die Behälter sind in der Regel Kartonkisten.
Es können
aber auch beliebige andere Behälter
verwendet werden.
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Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Verpackungselementen,
die für
eine Verpackung in einer Vielzahl kleiner Körper um ein Verpackungsgut angeordnet
werden, und solchen, die aus vorgeformten Elementen bestehen und
nur in einer geringen Stückzahl
pro Verpackung verwendet werden.
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Die vorgeformten Elemente sind mit
ihrer Form an das zu verpackende Gut angepaßt und können somit selbst schwere Güter bei
relativ geringem Platzbedarf in einem Behälter sicher und geschützt abstützen. Nachteilig
ist jedoch, daß die
vorgeformten Elemente nur für
eine Art eines zu verpackenden Gutes eingesetzt werden können. Güter mit
anderer Raumform benötigen
andere Verpackungselemente.
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Die Verpackungselemente, die in einer
Vielzahl kleiner Körper
eingesetzt werden, können
unabhängig
von der Raumform des zu verpackenden Gutes angewandt werden. Sie
bieten jedoch keine solch gute Abstützung wie die vorgeformten
Verpackungselemente, und es muß der
gesamte Zwischenraum zwischen dem zu verpackenden Gut und dem Behälter ausgefüllt werden.
Verwendet man Verpackungselemente, die in eine Vielzahl kleiner
Körper
aufgeteilt sind, muß man
große
Mengen dieser Verpackungselemente bevorraten, wodurch entsprechendes
Lagervolumen besetzt wird.
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Anstatt der Verwendung vorgefertigter
Verpackungselemente kann das zu verpackende Gut in einem Behälter eingeschäumt werden.
Ein in einem Behälter
eingeschäumtes
Gut ist aus mechanischen Gesichtspunkten ideal verpackt, da das
Gut vollkommen und ohne Zwischenraum von dem Schaum umgeben ist,
dessen Festigkeit durch die Materialzusammensetzung eingestellt
werden kann. Das Schäumen
einer Verpackung ist jedoch ein aufwendiges Verfahren, weshalb es
in der Praxis nicht oft angewandt wird.
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Ein gattungsgemäßes Verpackungselement wird
in der WO 94/10063 beschrieben. Das bekannte Verpackungselement
wird an die Form des zu verpackenden Guts angepaßt. Zu diesem Zweck wird das Verpackungselement
an ein Muster des zu verpackenden Guts angelegt und evakuiert. Durch
die Evakuierung verringert sich das Volumen des Verpackungselements,
wodurch das Verpackungselement steif wird und sich an die Form des
zu verpackenden Guts anpaßt.
Das auf diese Weise vorgeformte Verpackungselement wird zusammen
mit dem zu verpackenden Gut in einen Behälter eingesetzt. Danach wird
Luft in die Hülle
des Verpackungselements eingebracht, die hierfür entweder aufgestochen wird oder
mit einem geeigneten Ventil versehen ist. Die Hülle besteht aus einem biegsamen
Werkstoff, wie zum Beispiel Polyethylen oder einer dünnen Metallfolie.
Die Hülle
läßt sich
auf diese Weise zwar bei der Evakuierung ihres Innenraumes komprimieren,
bildet dabei aber unweigerlich Falten. Aufgrund der Faltenbildung
besteht die Gefahr, daß die
Hülle beim
Verpacken eingeklemmt wird. Die eingeklemmte Hülle beeinträchtigt die Expansion des elastischen
Körpers mit
der Folge, daß das
Packgut nur unzureichend geschützt
wird.
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Weiterhin offenbart die WO 96/10526
A1 ein Verpackungselement, das eine luftundurchlässige Hülle aufweist, in der unter
Druck verformbare Partikel angeordnet sind. Die Verpackung eines
Packguts mittels des Verpackungselements erfolgt derart, daß die Partikel
in einem expandierten Zustand innerhalb der Hülle in einen Verpackungsbehälter eingelegt werden
und anschließend
das zu verpackende Gut in den Verpackungsbehälter eingedrückt wird.
Auf diese Weise wird das zu verpackende Gut allseitig von den Partikeln
umgeben. Mittels einer Pumpe wird die Hülle sodann evakuiert, wodurch
die Partikel zum einen gegen das zu verpackende Gut gedrückt und zum
anderen derart komprimiert werden, daß sich eine relativ harte Schutzhülle um das
zu verpackende Gut bildet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verpackungselement zu schaffen, das ein zu verpackendes Gut ideal
in einem Behälter
abstützt,
unabhängig
von der Raumform des zu verpackenden Gutes einsetzbar ist und einfach
angewandt werden kann.
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Die Aufgabe wird durch ein Verpackungselement
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und durch eine Verpackung mit
den Merkmalen des Anspruchs 5 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Ansprüchen
2 bis 4 und 6, 7 angegeben.
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Das erfindungsgemäße Verpackungselement weist
eine luftundurchlässige
Hülle auf,
in der ein oder mehrere elastische Körper angeordnet sind. In einem
Ausgangszustand ist der Innenraum der Hülle evakuiert, wodurch der/die
elastische(n) Körper auf
ein geringes Volumen komprimiert sind. Eine geringe Anzahl dieser
Verpackungselemente werden um das zu verpackende Gut in einem Behälter angeordnet,
wobei beispielsweise durch Aufstechen ein Lufteintritt ermöglicht wird,
so daß der
oder die elastischen Körper
expandieren und den Raum zwischen dem zu verpackenden Gut und dem
Behälter
ausfüllen.
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Die Hülle ist erfindungsgemäß eine Kunststoffolie,
die aus einem elastischen Material besteht und in die der oder die
elastischen Körper
eingeschweißt
sind. Unter einem elastischen Material im voranstehenden Sinn wird
ein reversibel verformbarer Werkstoff verstanden. Ein derartiger
Werkstoff gewährleistet
eine ungehinderte, faltenfreie Verformung des Verpackungselements,
und zwar sowohl bei der Evakuierung als auch bei der Expansion.
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In dem Verpackungselement können vorteilhafterweise
eine Vielzahl kleiner elastischer Körper angeordnet sein. Die elastischen
Körper
bestehen vorteilhaft aus offenzelligem Schaumstoff. Insbesondere
sind die elastischen Körper
aus offenzelligem PU-Schaumstoff hergestellt.
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In einer weiteren Ausgestaltung der
Erfindung ist an der Hülle
ein Ventil vorgesehen, das zum Expandieren des Verpackungselements
geöffnet werden
kann. Auch die Evakuierung des Verpackungselements erfolgt über das
Ventil. Ein wesentlicher Vorteil dieser Ausgestaltung liegt darin,
daß das Verpackungselement
mehrfach verwendet werden kann.
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Zum Verpacken wird das Packgut in
einem Behälter
eingebracht und mit einem oder mehreren der erfindungsgemäßen Verpackungselemente
umgeben. Das Verpackungselement ist zunächst evakuiert, so daß der elastische
Körper
auf ein geringes Volumen komprimiert ist. In jedes der Verpackungselemente
wird nachfolgend eine Öffnung
eingebracht, so daß die
Verpackungselemente expandieren und den Zwischenraum zwischen dem
Behälter
und dem Packgut ausfüllen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von Ausführungsbeispielen
näher erläutert, die
in den Zeichnungen in schematischer Wiese dargestellt sind. Es zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Verpackungselement;
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2 einen
Querschnitt durch einen Behälter
mit vier erfindungsgemäßen Verpackungselementen
vor der Expansion;
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3 den
in 2 gezeigten Querschnitt nach
der Expansion der Verpackungselemente und
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4 einen
Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verpackungselements.
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Das in 1 dargestellte
Verpackungselement 1 weist eine luftundurchlässige Hülle 2 auf,
in deren Innenraum eine Vielzahl von elastischen Körpern 3 aufgenommen
sind.
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In dem in 1 dargestellten Ausgangszustand ist die
Hülle 2 evakuiert,
wobei die elastischen Körper 3 auf
ein geringes Volumen zusammengedrückt sind. Die luftundurchlässige Hülle 2 verhindert den
Zutritt von Luft oder einem anderen Gas, so daß die elastischen Körper 3 sich
nicht mit Luft oder Gas füllen
und auf ein größeres Volumen
expandieren können.
Die Verpackungselemente 1 stellen somit in ihrem Ausgangszustand
eine Art dünnes,
dicht gefülltes
Polster dar.
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Die Hülle 2 besteht aus
einer dünnen
Kunststoffolie, in die die elastischen Körper 3 eingeschweißt sind.
Die Fläche
der Hülle 2 ist
so bemessen, daß sie
die Expansion der elastischen Körper 3 nicht
behindert. Zu diesem Zweck besteht die Hülle 2 aus einem elastischen
Material, so daß sie
bei der Expansion der elastischen Körper entsprechend nachgibt.
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Die elastischen Körper 3 sind aus offenzelligem
PU-Schaumstoff hergestellt, so daß beim Komprimieren derselben
Luft aus diesen entweichen kann. Sie können jedoch auch aus jedem
anderen elastischen, luftdurchlässigen
Material ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die elastischen Körper 3 eines
Verpackungselementes 1 in eine Vielzahl von kleinen Stücken unterteilt,
wodurch sich das Verpackungselement 1 bei der Expansion
sehr genau an die Raumform eines zu verpackenden Packguts 4 anpassen
kann, daran ausgebildete Vorsprünge
umschmiegt, und in daran ausgebildete Ausnehmungen eindringt.
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Anhand der 2 und 3 soll
nunmehr die Funktionsweise der Verpackungselemente 1 erläutert werden.
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Zum Verpacken des Packguts 4 werden
beispielsweise vier Verpackungselemente 1 in einen Behälter 5 eingelegt,
so daß sie
das Packgut 4 an allen Seiten umgeben. Die Verpackungselemente 1 können lose
in den Behälter 5 eingelegt
werden. Es ist jedoch auch möglich,
daß ein
Behälter 5 mit
den Verpackungselementen 1 an seinen Innenflächen ausgekleidet
ist, wobei die Verpackungselemente 1 beispielsweise auf
die Innenflächen
des Behälters 5 aufgeklebt
sind. Vorzugsweise ist an jeder Seitenwandung des Behälters 5 ein
die jeweilige Wandung fast vollständig abdeckendes Verpackungselement 1 angeordnet.
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Nachdem das zu verpackende Packgut 4 innerhalb
des Behälters 5 von
den Verpackungselementen 1 umgeben ist, wird eine Öffnung in
die Hülle 2 eingebracht.
Luft kann somit durch die Öffnungen
in die Verpackungselemente 1 eintreten, wodurch die im
Ausgangszustand komprimierten elastischen Körper 3 auf ein größeres Volumen
expandieren und den Raum zwischen den Behälterwandungen und dem Packgut 4 ausfüllen (3). Aus 3 ist ersichtlich, daß das Packgut 4 durch
die expandierten Verpackungselemente 1 fixiert und somit
geschützt
ist. Die Öffnungen
können
beispielsweise durch Anstechen mit einer spitzen Nadel 10 oder
Aufschlitzen mit einem Messer eingebracht werden.
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In einer in 4 dargestellten Ausführungsform ist in die Hülle 2 ein
Ventil 11 integriert, das geöffnet werden kann, so daß Luft in
den Innenraum des Verpackungselementes 1 eintreten kann.
Das Ventil 11 kann so ausgebildet sein, daß im geschlossenen
Zustand keine Luft von außen
in das Verpackungselement 1 eindringen kann, wohingegen
Luft aus dem Verpackungselement 1 entweichen kann. Hierdurch
ist es möglich,
nach einer Anwendung des erfindungsgemäßen Verpackungselementes 1 aus diesem
durch Zusammendrücken
des Verpackungselementes 1 die Luft herauszudrücken. Hierdurch wird
das Verpackungselement 1 auf einfache Art und Weise wieder
evakuiert und auf ein geringes Volumen dauerhaft zusammengepreßt. Ein
solches Verpackungselement 1 ist somit wiederverwendbar
und kann zwischen jeder Anwendung mit geringem Raumbedarf zwischengelagert
werden.