DE19634210A1 - Verbesserte Schleppkette - Google Patents
Verbesserte SchleppketteInfo
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- B61B—RAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B61B10/00—Power and free systems
- B61B10/04—Power and free systems with vehicles rolling trackless on the ground
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Description
Diese Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte
Schleppkette, bestehend aus Gliedern, die durch
horizontale Zapfen scharnierend miteinander verbunden
sind, spezieller eine verbesserte Schleppkette, wie diese
verwendet wird bei Transportsystemen des Typs, wobei
Karren oder dergleichen mit Hilfe eines an solchen Karren
befestigten Schleppzapfens, der in ein Mitnehmerglied
greift, fortbewegt werden.
Zum Antrieb einer derartigen Schleppkette ist es bekannt,
sie um zwei Kettenräder zu führen, wovon eines angetrie
ben wird, derart, daß der schlaffe Teil der Schleppkette
dort weiterläuft, wo der gespannte Teil aufhört. Da die
auf die betreffenden Karren ausgeübte Schleppwirkung an
der Stelle, an der die Antriebsmittel sich befinden,
nicht unterbrochen werden soll, wird der Schleppzapfen
mit Hilfe einer Führung seitwärts bewegt, so daß er
automatisch vom gespannten Teil auf den schlaffen Teil
übergeht. Ein Beispiel hiervon ist in US 3.389.662
beschrieben.
Um zu verhindern, daß der Schleppzapfen eines solchen
Karrens zwischen den zwei Teilen der Schleppkette einge
klemmt wird, müssen diese Teile dicht nebeneinander
installiert werden.
Um zu erhalten, daß diese Teile weniger dicht nebeneinan
der montiert werden müssen, ist auch bekannt, eine Stütze
zwischen den zwei Teilen anzubringen, derart, daß der
Schleppzapfen vom gespannten Teil auf die Stütze gleitet
und von dieser Stütze auf dem schlaffen Teil gelangt.
Die Praxis hat gezeigt, daß die Schleppzapfen bei den
bekannten Ausführungen regelmäßig festgeklemmt werden,
unter anderem bei dem vorgenannten Übergang vom
gespannten Teil zum schlaffen Teil der Schleppkette, was
zu großem Schaden führen kann.
Die Ursache hiervon beruht hauptsächlich auf der
Tatsache, daß, durch Toleranzen und durch Verformungen,
die durch die Verwendung einer solchen Schleppvorrichtung
auftreten, die freien Abstände zwischen den einander
benachbarten Teilen, sei es zwischen den zwei Teilen der
Schleppkette, sei es zwischen einem Teil der Schleppkette
und der Zwischenstütze, sich mit der Zeit ändern, wodurch
die Schleppzapfen zwischen die Ketten und die Stütze
fallen und eingeklemmt werden. Auch an anderen Stellen
können gleichartige Probleme des Einklemmens auftreten.
Der vorgenannte Nachteil tritt vor allem auf bei Schlepp
ketten des Typs, der aus sogenannten Außengliedern, die
zumindest aus zwei aufrechtstehenden Flanken bestehen,
und Innengliedern, die einen länglichen Körper aufweisen,
der zwischen die Enden der Flanken der angrenzenden
Außenglieder paßt, besteht, wobei das Mitnehmerglied
durch ein solches Innenglied gebildet wird. Dadurch, daß
der Körper des Mitnehmergliedes hierbei schmaler ist als
die Breite der Schleppkette, muß der Schleppzapfen bei
seinem seitlichen Verschieben eine relativ große Öffnung
überbrücken, so daß bereits kleine Abweichungen dazu
führen, daß der Schleppzapfen in die Öffnung fällt und
festgeklemmt wird. Beispiele einer derartigen verbesser
ten Schleppkette sind in DE 1.775.740 und US 3.389.662
beschrieben.
Um eine Lösung für den vorgenannten Nachteil anzubieten,
könnten die Schleppzapfen dicker ausgeführt werden. In
der Praxis ist dies jedoch ausgeschlossen, da in den
meisten Industrieländern die Vorschriften in Verband mit
der Sicherheit nicht zulassen, daß die Nut im Boden, in
der der Schleppzapfen läuft, eine bestimmte Breite
überschreitet.
Eine andere Lösung könnte in bestimmten Fällen darin
bestehen, daß die gesamte Schleppkette verbreitert wird,
was ebenfalls als Nachteil hat, daß die gesamte
Schleppvorrichtung schwerer wird, wodurch schwerere
Antriebe erforderlich sind und der Energieverbrauch wie
auch der Preis beträchtlich steigen.
Die Erfindung hat zum Ziel, eine Lösung für den
vorgenannten Nachteil zu bieten, ohne daß die Normierung
ein Problem darstellt und ohne daß eine beträchtliche
Gewichtsvergrößerung der Schleppkette erforderlich ist.
Allgemeiner hat sie zum Ziel, jede Form des Einklemmens
bei einer Seitwärtsbewegung eines in ein Mitnehmerglieds
eingreifenden Schleppzapfens auszuschließen.
Die Erfindung bezweckt hierbei vor allem eine Lösung, die
für Schleppketten des vorgenannten Typs bestimmt ist, die
jedoch ebensogut bei anderen Typen von Schleppketten
angewendet werden kann.
Hierzu besteht die Erfindung aus einer verbesserten
Schleppkette, bestehend aus Gliedern, die durch
horizontale Zapfen scharnierend miteinander verbunden
sind, darunter zumindest ein Mitnehmerglied mit einem
Sitz für einen Schleppzapfen, wobei der Sitz eine
verbreiterte Bodenfläche aufweist. Dadurch, daß die
Bodenfläche des Sitzes in Bezug auf den eigentlichen
Körper des Mitnehmerglieds verbreitert ist, wird die
Öffnung zwischen dem Seitenrand der Bodenfläche und dem
nächstgelegenen Teil, sei es das schlaffe Teil der
Schleppkette, sei es die Zwischenstütze, verkleinert,
wodurch, selbst bei relativ großen Verformungen, diese
Öffnung stets klein genug bleibt, um zu verhindern, daß
ein Schleppzapfen in die Öffnung fällt und eingeklemmt
wird.
In der bevorzugtesten Ausführungsform weist die Boden
fläche eine Breite auf, die gleich oder nahezu gleich der
gesamten Breite der Schleppkette ist. Hierdurch wird die
vorgenannte Öffnung auf ein Minimum reduziert.
Die Bodenfläche des Sitzes wird vorzugsweise durch das
Anbringen einer örtlichen Verdickung an einer oder beiden
Seiten des Körpers des Mitnehmerglieds verbreitert. Durch
das Verwenden einer örtlichen Verdickung erhält man keine
oder nahezu keine Gewichtsvergrößerung des Mitnehmer
glieds und kann die Erfindung durch ein Anpassen der
bestehenden Schleppketten einfach realisiert werden.
Gemäß der bevorzugtesten Ausführungsform befinden sich
die vorgenannten Verdickungen in einem Abstand über der
Unterseite der Schleppkette, was den Vorteil hat, daß die
Reibungsfläche der Schleppkette auf dem darunterliegenden
Untergrund und folglich die hieraus resultierende Reibung
nicht vergrößert wird.
Mit der Absicht, die Merkmale der Erfindung besser
darzustellen, ist im folgenden, als Beispiel ohne jeden
einschränkenden Charakter, eine bevorzugte Ausführungs
form der Erfindung beschrieben, unter Verweis auf die
begleitenden Zeichnungen, worin
Fig. 1 einen Teil einer bekannten Schleppkette
darstellt;
Fig. 2 schematisch darstellt, wie die Schleppkette
aus Fig. 1 angetrieben werden kann;
Fig. 3 eine Ansicht gemäß Pfeil F3 in Fig. 2
darstellt;
Fig. 4 einen Querschnitt gemäß Linie IV-IV in Fig.
3 darstellt;
Fig. 5 einen Teil einer verbesserten Schleppkette
gemäß der Erfindung darstellt;
Fig. 6 und 7 Ansichten gemäß der Pfeile F6 und
F7 in Fig. 5 darstellen;
Fig. 8 einen Querschnitt gemäß Linie VIII-VIII in
Fig. 6 darstellt;
Fig. 9 eine Ansicht gleich der von Fig. 4
darstellt, jedoch bei Anwendung einer verbesserten
Schleppkette gemäß der Erfindung.
In Fig. 1 ist ein Teil einer bekannten Schleppkette 1
dargestellt, spezieller eine Schleppkette des Typs, der
aus sogenannten Außengliedern 2 besteht, die zumindest
aus zwei aufrechtstehenden Flanken 3-4 bestehen, und
mittels horizontalen Zapfen 5 damit verbundenen
Innengliedern 6, die einen länglichen Körper 7 aufweisen,
der zwischen die Enden der Flanken 3-4 der angrenzenden
Außenglieder 2 paßt.
In regelmäßigen Abständen ist die Schleppkette 1 mit
einem Innenglied versehen, das als Mitnehmerglied 8
ausgeführt ist. Der Körper 7 hiervon weist einen Sitz 9
auf, der, wie in Fig. 2 ersichtlich, dazu bestimmt ist,
einen Schleppzapfen 10 eines Transportkarrens 11 oder
dergleichen aufzunehmen, und der aus einer Aussparung in
der Oberseite des Körpers 7 besteht.
Es ist gebräuchlich (siehe Fig. 2), die Schleppkette 1
anzutreiben, indem sie um zwei Kettenräder 12-13 geführt
wird, wovon das Kettenrad 12 angetrieben ist, derart, daß
der schlaffe Teil 14 der Schleppkette 1 da weiterläuft,
wo der gespannte Teil 15 aufhört. Der Schleppzapfen 10
wird an der Stelle des Antriebs über eine Führung 16,
die, wie in Fig. 3 dargestellt, durch eine in einer
Bodenplatte 17 angebrachte Nut gebildet wird, seitwärts
bewegt.
In Fig. 4 wird der Schleppzapfen 10 ab dem Mitnehmer
glied 8 vom gespannten Teil 15 seitwärts auf den
schlaffen Teil 14 gebracht, wonach ein Eingreifen mit
einem anderen Mitnehmerglied 8A stattfindet. Um zu
verhindern, daß der Schleppzapfen 10 zwischen den Teilen
14-15 eingeklemmt wird, ist eine Zwischenstütze 18
angebracht, so daß der Schleppzapfen 10 des gespannten
Teils 15 über die Zwischenstütze 18 auf den schlaffen
Teil 14 gleitet.
Wie bereits hiervor erläutert, kann der Abstand A durch
Verformungen, sei es in der Bahn der Schleppkette, sei es
an der Zwischenstütze 18, nach einiger Zeit größer
werden, was zur Folge hat, daß der Schleppzapfen 10
zwischen dem Mitnehmerglied 8 und der Zwischenstütze 18
eingeklemmt wird, wodurch die Schleppvorrichtung
blockiert wird.
In den Fig. 5 bis 9 ist eine verbesserte Schleppkette
gemäß der Erfindung dargestellt, wobei der vorgenannte
Nachteil ausgeschlossen ist. In der hier nachfolgenden
Beschreibung dieser verbesserten Schleppkette werden für
die Teile, die mit der bestehenden Ausführung der Fig.
1 bis 4 übereinstimmen, dieselben Verweisziffern
beibehalten.
Gemäß der Erfindung besteht die Lösung für das gestellte
Problem darin, daß der Sitz 9 mit einer verbreiterten
Bodenfläche 19 ausgeführt wird.
Die Bodenfläche 19 weist vorzugsweise eine Breite B1 auf,
die gleich oder nahezu gleich der Breite B2 der
Schleppkette 1 ist.
Die Bodenfläche 19 ist verbreitert, indem an beiden
Seiten 20-21 des Körpers 7 eine örtliche Verdickung, 22
beziehungsweise 23, vorgesehen ist. Diese Verdickungen
befinden sich in einem Abstand D über der Unterseite 24
der Schleppkette 1 und erstrecken sich über die gesamte
oder nahezu gesamte Länge L des Sitzes 9.
Diese Verdickungen 22-23 können durchgehend mit
Verbreiterungen 25-26 ausgeführt werden, die sich an
gegenüberliegenden Seiten der Mitnehmerfläche 27 des
vorgenannten Sitzes 9 befinden.
Wie in Fig. 8 dargestellt, kann die Bodenfläche 19
seitwärts abgeschrägt sein, was den Vorteil hat, daß ein
darauf aufliegender Schleppzapfen 10 einfacher seitwärts
weggeschoben werden kann. Die Bodenfläche 19 kann
beispielsweise im Querschnitt ein flaches Mittelteil 28
und zwei seitlich abgeschrägte Seitenteile 29-30
aufweisen.
Der große Vorteil der Erfindung kann einfach aus einem
Vergleich zwischen den Fig. 4 und 9 abgeleitet werden.
Es ist hierbei deutlich, daß der vorgenannte freie Raum A
auf einen beträchtlich kleineren freien Raum B reduziert
ist, wodurch, selbst bei relativ großen Verformungen, der
Abstand stets kleiner bleiben wird als der Durchmesser
des Schleppzapfens 10, so daß der Schleppzapfen 10
unmöglich zwischen der Schleppkette 1 und der Zwischen
stütze 18 eingeklemmt werden kann.
Aus Fig. 9 wird auch deutlich, daß die abgeschrägten
Seitenteile 29-30, und in diesem Fall insbesondere das
Seitenteil 29, das Seitwärtsbewegen des Schleppzapfens 10
vereinfachen.
Obwohl die Erfindung hiervor anhand einer Schleppkette,
die aus sogenannten Innengliedern und Außengliedern
gebildet ist, beschrieben ist, ist deutlich, daß sie bei
jeder Schleppkette, die mit dem in der Einleitung
umrissenen Problem zu tun hat, verwendet werden kann.
Es ist deutlich, daß die Bodenfläche 19 auch breiter als
die Schleppkette 1 sein kann.
Es ist ebenfalls deutlich, daß die Erfindung sich auch
auf Schleppketten 1 bezieht, wobei der Körper 7 des Mit
nehmerglieds 8 nur an einer Seite 20 oder 21 verbreitert
ist, sei es mit ausschließlich einer Verdickung 22, sei
es mit ausschließlich einer Verdickung 23. Außerdem kann
die Bodenfläche 19 verschiedene Formen aufweisen, wobei
sie sowohl aus einem als auch mehreren flachen oder
gebogenen Teilen bestehen kann. Es ist nicht ausge
schlossen, diese eventuell treppenförmig auszuführen,
wobei das Mittelteil 28 höher gelegen ist als die
Seitenteile 29-30.
Obwohl hiervor ein Beispiel beschrieben wird, wobei eine
Zwischenstütze 18 verwendet wird, ist auch deutlich, daß
die Erfindung verwendet werden kann, ohne daß eine
Zwischenstütze 18 vorgesehen ist.
Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf die als
Beispiel beschriebene und in den Figuren dargestellte
Ausführungsform beschränkt, vielmehr kann eine solche
verbesserte Schleppkette in unterschiedlichen Formen und
Abmessungen verwirklicht werden, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen.
Claims (8)
1. Verbesserte Schleppkette, bestehend aus Gliedern
(2-6-8-8A), die durch horizontale Zapfen (5) scharnierend
miteinander verbunden sind, darunter zumindest ein Mit
nehmerglied (8) mit einem Sitz (9) für einen Schlepp
zapfen (10), dadurch gekennzeichnet, daß der Sitz (9)
eine verbreiterte Bodenfläche (19) aufweist.
2. Verbesserte Schleppkette gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (19) eine Breite (B1)
aufweist, die gleich oder nahezu gleich der Breite (B2)
der Schleppkette (1) ist.
3. Verbesserte Schleppkette gemäß Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die verbesserte Schleppkette
(1) von dem Typ ist, der aus sogenannten Außengliedern
(2), die zumindest aus zwei aufrechtstehenden Flanken (3-4)
bestehen, und Innengliedern (6), die einen länglichen
Körper (7) aufweisen, der zwischen die Enden der Flanken
(3-4) der angrenzenden Außenglieder (2) paßt, besteht,
wobei das Mitnehmerglied (8) von einem der Innenglieder
(6) gebildet wird.
4. Verbesserte Schleppkette gemäß Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (19) verbreitert ist,
indem an einer oder beiden Seiten (20-21) des Körpers (7)
eine örtliche Verdickung (22-23) vorgesehen ist.
5. Verbesserte Schleppkette gemäß Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdickungen (22-23) sich in
einem Abstand (D) über der Unterseite (24) der
Schleppkette (1) befinden.
6. Verbesserte Schleppkette gemäß Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickungen (22-23)
durchgehend mit Verbreiterungen (25-26) ausgeführt sind,
die sich an gegenüberliegenden Seiten der Mitnehmerfläche
(27) des vorgenannten Sitzes (9) befinden.
7. Verbesserte Schleppkette gemäß einem der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche
(19) seitlich abgeschrägt ist.
8. Verbesserte Schleppkette gemäß einem der Ansprüche 3
bis 6 und Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenfläche (19) im Querschnitt ein flaches Mittelteil
(28) und zwei nach gegenüberliegenden Seiten hin abge
schrägte Seitenteile (29-30) aufweist.
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