DE19634169A1 - Automat für das Herstellen von Wertdokumenten - Google Patents
Automat für das Herstellen von WertdokumentenInfo
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- G07F—COIN-FREED OR LIKE APPARATUS
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Description
Die Erfindung betrifft einen Automaten zur dezentralen Herstellung und
Ausgabe von Dokumenten, mit welchem nach Bereitstellung von den Ge
genwert eines Dokuments repräsentierenden Werteinheiten das Dokument
individualisiert und mit einem maschinell prüfbaren Echtheitscode versehen
wird. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung derartiger
Dokumente.
Es wird heute immer mehr dazu übergegangen, auch benutzerbezogene Do
kumente, wie Visitenkarten, Adreßaufkleber etc., in selbstkassierenden Ver
kaufsautomaten anzubieten. Häufig kann der Kunde zwischen verschiede
nen Dokumententypen und Layouts wählen.
Ein derartiger Verkaufsautomat ist beispielsweise aus der EP 0448601 B1
bekannt. Hier wird ein Verkaufsautomat für verschiedene kundenspezifische
Dokumente, wie Visitenkarten oder Paketetiketten beschrieben, bei welchem
der Kunde über einen Monitor und ein Mikroprozessorsystem mit dem Au
tomaten kommuniziert. Er wählt die Art des Dokuments, die das Format des
Dokuments bestimmt, den Text und das Layout über ein Menu aus. Nach
Eingabe der Anzahl der gewünschten Dokumente errechnet der Verkaufsau
tomat, ob sein Materialvorrat ausreicht, und bestimmt den Preis. Dieser wird
dem Kunden über eine Anzeige mitgeteilt, der anschließend durch Zahlung
des Kaufpreises den Ausdruck und die Ausgabe der Dokumente initialisie
ren kann.
Der Vorteil dieses Verkaufsystems liegt darin, daß die Dokumente sofort und
an Ort und Stelle hergestellt werden können. Zudem können die Automaten
an vielen, vom Publikum stark frequentierten Orten aufgestellt und rund um
die Uhr benutzt werden. Lange Warte- und Lieferzeiten werden daher ver
mieden.
Dokumente, die einen hohen Sicherheitsstandard erfordern, werden jedoch
aufgrund des hohen Diebstahls- und Betrugsrisikos nicht über diese bekann
ten Verkaufsautomaten vertrieben, obwohl dies angesichts der Vorteile die
ses Verkaufssystems auch bei geldwerten Dokumenten, wie z. B. Eintrittskar
ten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, Fahrscheine, Wertmarken
etc. wünschenswert wäre. Die Fälschungsrate dieser zum Teil sehr begehrten
Dokumente ist allerdings in den letzten Jahren nicht zuletzt wegen der stei
genden Qualität von Farbkopierern stark angestiegen, so daß der Trend in
die entgegengesetzte Richtung ging. Es wurde versucht, Fälschungen mit
Hilfe spezieller Sicherheitsmerkmale entgegenzuwirken, die einen hohen
technischen und finanziellen Aufwand erfordern und meist nur in hierauf
spezialisierten Unternehmen hergestellt und auf oder in das Dokumenten
material gebracht werden können. Die Herstellung von fälschungssicheren,
verkaufsfertigen Dokumenten erfolgt daher üblicherweise zentral in den
hierauf spezialisierten Unternehmen. Dort wird das Dokumentenmaterial,
häufig Papier, bereits während der Herstellung mit Sicherheitsmerkmalen,
wie Sicherheitsfäden, Planchetten etc. versehen, die eine oder mehrere Sub
stanzen tragen, die eine visuell oder maschinell prüfbare physikalische Ei
genschaft, wie Fluoreszenz oder Magnetismus, aufweisen. Anschließend
wird das Dokumentenmaterial mit einem dem Verwendungszweck entspre
chenden Aufdruck versehen. Ein beliebtes Sicherheitsmerkmal gerade im
Bereich der Eintrittskarten stellen auch Hologrammetiketten dar, die einen
betrachtungswinkelabhängigen Farbeffekt zeigen, der von Kopierern nicht
reproduziert werden kann, und die auf das Dokumentenmaterial vor oder
nach dem Druck aufgeklebt werden.
Um darüber hinaus gewährleisten zu können, daß kein echtes neutrales Do
kumentenmaterial bzw. fertige geldwerte Dokumente in falsche Hände ge
langen können, erfolgt die Produktion in gesicherter und streng bewachter
Umgebung.
Diese Art der Dokumentenherstellung besitzt jedoch den Nachteil, daß
grundsätzlich eine Vorausproduktion notwendig ist, die eine Kalkulation der
zu erwartenden Absatzmenge eines ganz bestimmten Dokuments voraus
setzt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Automaten vorzu
schlagen, der es ermöglicht, an dezentralen Verkaufsstellen oder Verkaufsau
tomaten fälschungsichere Dokumente unterschiedlichen Typs herzustellen.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den unabhängigen Ansprüchen.
Weiterbildungen finden sich in den Unteransprüchen.
Die Erfindung beruht auf dem Grundgedanken, als Basismaterial in einem
Automaten Sicherheitsdokumentenmaterial zu verwenden, welches eine
Echtheitsinformation aufweist, und zusätzlich in dem Automaten ein Sicher
heitsmodul vorzusehen, welches für die Erzeugung eines für das Dokument
spezifischen Echtheitscodes und dessen Aufbringung auf dem herzustellen
den bzw. hergestellten Dokument sorgt. Das heißt, es wird zwischen dem
echten Dokumentenmaterial und dem Druck bzw. der Herstellung des Do
kuments eine überprüfbare Beziehung hergestellt. Erst durch das Einschrei
ben des Echtheitscodes wird das Dokumentenmaterial zu einem "echten"
Dokument, dem ein bestimmter Geldwert entspricht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um einen selbst
kassierenden Verkaufsautomaten, der beispielsweise Sicherheitspapier in
Endlosform als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Dokumenten
aufweist. Das Sicherheitspapier enthält wenigstens eine Echtheitsinformati
on, die mittels eines Merkmalstoffs auf oder in dem Papier erzeugt wurde.
Hierbei kann es sich beispielsweise um ein spezifisches Druckmuster, eine
Zahl, eine bestimmte Verteilung des Merkmalstoffes oder dergleichen han
deln, die mit Hilfe einer Druckfarbe mit besonderen physikalischen Eigen
schaften, wie Lumineszenz oder Magnetismus etc., auf das fertige Papier
oder in die noch nasse Papierbahn eingebracht wurde. Die Echtheitsinfor
mation kann auch eine Zufallsinformation sein, welche von Dokument zu
Dokument variiert. Ebenso ist es denkbar, als Echtheitsinformation eine dem
Dokumentenmaterial innenwohnende Eigenschaft zu verwenden, die eine
Überprüfung der Echtheit des Ausgangsmaterials ermöglicht. Bei einem Si
cherheitspapier mit einem in das Papier während dessen Herstellung quasi
eingewebten Sicherheitsfaden, einem sogenannten Fenstersicherheitsfaden,
könnte dies beispielsweise eine im Fadenbereich auftretende charakteristi
sche Wasserzeichenstruktur sein.
Der Automat enthält neben den üblichen aus dem Stand der Technik bekann
ten Funktionsmodulen, wie z. B. Drucker oder Ausgabemechanismus, auch
eine Leseeinrichtung, mit welcher die Echtheitsinformation detektierbar und
damit lesbar ist. Die gelesene Echtheitsinformation wird anschließend in ei
nem im Automaten angeordneten Sicherheitsmodul, gegebenenfalls unter
Einbeziehung weiterer auf dem Dokument vorgesehener Daten, zu einem
Echtheitscode verarbeitet. Dieser Echtheitscode wird schließlich über eine
entsprechende Schreibvorrichtung auf dem Dokument abgelegt. Es kann sich
hierbei um die üblicherweise vorgesehene Druckvorrichtung handeln, wel
che die besonderen Dokumenteninformationen, wie Preis, Verwendungs
zweck etc., auf dem Dokument vorsieht und in diesem Fall zusätzlich den
Echtheitscode in Form einer visuell erkennbaren Information, z. B. eines Bar
codes, auf das Dokument aufdruckt. Die Information kann jedoch auch über
eine separate Druckvorrichtung mit Hilfe einer visuell nicht sichtbaren aber
außerhalb des visuellen Spektralbereichs lumineszierenden oder absorbie
renden Druckfarbe erzeugt werden. Ebenso ist es denkbar, die Echtheitsin
formation in ein auf dem Dokumentenmaterial vorgesehenes Speichermedi
um, wie einen Magnetstreifen oder einen Chip einzuschreiben.
Der Automat kann zudem einen Monitor oder ein Anzeigeinstrument sowie
eine Tastatur aufweisen, über die der Kunde mit dem System kommunizie
ren und seine spezifischen Wünsche bezüglich des herzustellenden Doku
ments eingeben kann. Er kann auf diese Weise z. B. die Art des Dokuments
und damit zusammenhängende weitere Einzelheiten (z. B. spezielles Datum
für einen Messebesuch oder bestimmter Sitzplatz in einem bestimmten Kon
zert) bestimmen. Sobald das Dokument fertiggestellt und aus dem Endlos
material herausgeschnitten wurde, wird es über einen Ausgabemechanismus
an den Kunden ausgegeben.
Bei den selbstkassierenden Verkaufsautomaten erfolgt die Initialisierung des
Herstellungsprozesses eines Dokuments erst nachdem die den Gegenwert
des Dokuments repräsentierenden Werteinheiten, d. h. der Kaufpreis, vom
Automaten entgegengenommen wurden. Die Zahlung kann mittels Bargeld,
Chipkarte, Magnetkarte etc. erfolgen, je nachdem welches Zahlungssystem
der Betreiber des Automaten einsetzen möchte.
Die Automaten können allerdings auch ohne Geldeingabemodul an dezen
tralen Verkaufsstellen in an sich ungeschützter Umgebung, wie z. B. Kiosken,
Vorverkaufsstellen für Eintrittskarten oder Kinokassen eingesetzt werden. In
diesem Fall wird die Herstellung sowie die Dateneingabe bezüglich des vom
Kunden gewünschten Dokuments von einem Dritten durchgeführt, der auch
den Verkauf des Dokuments vornimmt.
Beim Verkauf von zahlenmäßig begrenzten Dokumenten, wie z. B. Eintritts
karten, an mehreren Automaten ist es sinnvoll, über eine zentrale online-
Verbindung sicherzustellen, daß die einzelnen Dokumente nicht mehrfach
verkauft werden.
Die erfindungsgemäß erzeugten, fälschungssicheren Dokumente können nun
auf einfache Weise maschinell am gewünschten Ort überprüft werden, z. B.
im Eingangsbereich von Theatern, Stadien, Verkehrsmitteln etc., sinnvoller
weise dort, wo die Bestätigung der Echtheit als Einlaß- oder sonstiges Ent
scheidungskriterium verwendet wird. Das Prüfgerät liest ebenfalls die Echt
heitsinformation des Dokuments, errechnet erneut den Echtheitscode und
vergleicht den berechneten Code mit dem auf dem Dokument gespeicherten.
Bei Übereinstimmung ist das Dokument echt.
Insbesondere kann auch jeder Verkaufsautomat mit einer derartigen Prüf
einheit versehen werden. Dies erlaubt auch dem Käufer des Dokuments eine
Echtheitskontrolle unabhängig von der Verkaufsstelle durchzuführen.
Das erfindungsgemäße Verkaufssystem besitzt daher den Vorteil, daß das
unbearbeitete echte Dokumentenmaterial nicht zur Herstellung von ver
meintlich echten Dokumenten verwendet werden kann, wenn es in unrecht
mäßige Hände gerät, z. B. indem das Material für Farbkopiefälschungen be
nutzt wird. Eine Farbkopie würde an der entsprechenden Prüfstation in je
dem Fall ein negatives Ergebnis liefern, da auf dem Dokument kein Echt
heitscode gespeichert ist und wäre damit einfach als Fälschung zu erkennen.
Aufgrund der hohen Fälschungssicherheit der Dokumente können die erfin
dungsgemäßen Automaten auch für die schnelle Vor-Ort-Herstellung und
Ausgabe von amtlichen Dokumenten, wie Ausweisen, Pässen, Visa etc., ver
wendet werden. Auf diese Weise könnten lange Wartezeiten und umständli
che Dienstwege in Behörden vermieden werden.
Weitere Vorteile und Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im fol
genden anhand der Figuren erläutert. Es wird darauf hingewiesen, daß die
Figuren lediglich eine schematische Darstellung der wesentlichen Bestandtei
le der Erfindung beinhalten.
Es zeigen:
Fig. 1 schematische Darstellung der wichtigsten Funktionsmodule der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 erfindungsgemäßer Verfahrensablauf zur Herstellung eines
Dokuments,
Fig. 3 Prüfverfahren für ein nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestelltes Dokument.
Fig. 1 zeigt die wesentlichen Komponenten des erfindungsgemäßen Automa
ten 10. Die zentrale Steuerung 1 überwacht und koordiniert den gesamten
Betriebsablauf des Automaten 10. Neben den üblichen Komponenten, Spei
cher 2 für das Dokumentenmaterial und Ausgabemodul 3 für das fertige Do
kument, weist jeder der erfindungsgemäßen Automaten 10 einen Leser 4, ein
Sicherheitsmodul 5 sowie eine Schreibvorrichtung 6 auf. Diese Komponenten
4, 5, 6 dienen zur Echtheitskennzeichnung des herzustellenden Dokuments.
Die Funktionsweise dieser Vorrichtungen wird an anderer Stelle anhand von
Fig. 2 erläutert.
Das Dokumentenmaterial kann im Speicher 2 in Endlos- oder Bogenform
oder bereits als Einzelnutzen in Form des späteren Dokuments vorliegen.
Der Begriff Dokumentenmaterial erfaßt hierbei jedes beliebige Material, ins
besondere jedoch Papier, Kunststoffe oder beliebige Mischungen dieser Ma
terialien. Auch mehrlagige Dokumentenmaterialien sind denkbar.
Falls die Dokumente spezifische Daten (z. B. Sitzplatznummern etc.) aufwei
sen, oder der Automat 10 verschiedene Dokumententypen, wie Fahrkarten
oder Eintrittskarten etc., herstellen kann, weist der Automat 10 sinnvollerwei
se auch zumindest eine Tastatur 7 bzw. auch einen Monitor auf, um die
Kommunikation mit dem Bediener des Automaten gewährleisten zu können.
Für den Fall eines selbstkassierenden Automaten muß selbstverständlich
auch eine Geldeingabevorrichtung 8 vorgesehen sein. Hierbei kann es sich
um einen Bargeldakzeptor handeln, der Münzen und/oder Banknoten an
nimmt und unter Umständen auch auf Echtheit prüft. Denkbar sind jedoch
auch andere bekannte Zahlungssysteme, die Magnetstreifenkarten oder
Chipkarten verwenden.
Eventuell kann zusätzlich ein Drucker 9 vorgesehen sein, der das Dokumen
tenmaterial mit den dokumentenspezifischen, visuell lesbaren Daten be
druckt.
Für spezielle Anwendungen, die eine online-Verbindung zu einer Zentral
stelle verlangen, kann ein Modem 11 installiert werden. Dies kann z. B. bei
der Erstellung von Eintrittskarten etc. notwendig sein, da in diesem Fall si
chergestellt sein muß, daß ein Dokument nicht mehrfach verkauft werden
kann.
In Fig. 2 wird schematisch der erfindungsgemäße Verfahrensablauf zur Her
stellung eines Dokuments dargestellt. Hierbei wird vorausgesetzt, daß es
sich um einen selbstkassierenden Automaten handelt, der dementsprechend
eine Geldeingabevorrichtung aufweist.
Der Kunde wählt über die Tastatur 7 den gewünschten Dokumententyp
bzw. gibt die gewünschten Dokumentendaten ein. Nachdem der Automat 10
gegebenenfalls über den vorhandenen Monitor dem Kunden den zu zahlen
den Preis angezeigt hat, muß dieser dem Automaten 10 den gewünschten
Kaufpreis entweder in bar oder elektronisch zur Verfügung stellen. Erst
wenn der Automat 10 sichergestellt hat, daß die Geldeingabe 8 erfolgt ist,
wird der Herstellungsprozeß initialisiert (Schritt 12). Erfolgt die Zahlung des
Kaufpreises nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums, so schaltet sich der
Automat ab oder zeigt eine entsprechende Meldung auf dem Monitor 7 an.
Nach der Initialisierung des Herstellungsprozesses 12 wird Dokumentenma
terial aus dem Speicher 2 in das System transportiert und der Leser 4 akti
viert. Dieser detektiert die im Dokumentenmaterial vorhandene Echtheitsin
formation, die vorzugsweise mit Hilfe eines Merkmalstoffs dargestellt ist.
In diesem Fall kann beispielsweise die Verteilung des Merkmalstoffs die zu
lesende Echtheitsinformation ergeben (Schritt 13). Wie in der Fig. 2 durch die
Strichlierung angedeutet, kann in dem Leser 4 oder auch separat eine
Prüflogik vorhanden sein, die die Echtheit der gelesenen Echtheitsinformati
on überprüft (Schritt 14). Wird die Echtheit verneint, führt dies zum Abbruch
17 des Herstellungsprozesses. Mit diesem Prüfschritt 14 wird sichergestellt,
daß es sich bei dem verwendeten Dokumentenmaterial um autorisiertes, ech
tes Dokumentenmaterial handelt. Im nächsten Schritt 15 erfolgt im Sicher
heitsmodul 5 die Berechnung des Echtheitscodes. Die Berechnung erfolgt
unter Verwendung bestimmter Schlüssel (Schritt 18), die entweder im Si
cherheitsmodul 5 selbst gespeichert sind oder über eine Modemverbindung
11 bei jeder Dokumentenherstellung von einer zentralen Stelle abgerufen
werden können. In die Berechnung des Echtheitscodes können gegebenen
falls auch dokumentenspezifische Daten (20), die von dem Kunden über die
Tastatur 7 eingegeben werden, einfließen. Der so berechnete Echtheitscode
wird im nächsten Schritt 16 auf dem Dokument abgelegt. Dies kann durch
einfaches Aufdrucken eines Barcodes mit visuell sichtbarer oder lumineszie
render Druckfarbe erfolgen. Ebenso denkbar sind maschinenlesbare Zahlen,
Buchstabencodes etc. Sofern das Dokument mit einem Magnetstreifen oder
einem Chip ausgestattet ist, kann die Speicherung des Echtheitscodes auch in
einem dieser elektronischen Elemente erfolgen. Anschließend kann das Do
kumentenmaterial in weiteren Verarbeitungsschritten 19 wie üblich fertigge
stellt werden. In einem letzten Schritt erfolgt die Ausgabe 3 des Dokuments.
In Fig. 3 wird schließlich der Verfahrensablauf beim Überprüfen des Doku
ments dargestellt. Die Prüfung kann beispielsweise am Eingang zu einer
sportlichen oder kulturellen Veranstaltung oder bei Ausweisdokumenten an
den entsprechenden Kontrollstellen erfolgen. Unter Umständen kann es auch
sinnvoll sein, jeden Automaten mit einer Prüfeinheit auszustatten, um dem
Käufer die Möglichkeit zu bieten, ein eventuell von einem Dritten erworbe
nes Dokument auf seine Echtheit zu überprüfen.
Hierbei wird das zu prüfende Dokument in einen Leser eingefügt oder an
diesem vorbeigeführt, der im wesentlichen dem in Fig. 1 gezeigten Leser 4
entspricht. Dieser detektiert bzw. liest erneut die im Dokumentenmaterial
gespeicherte Echtheitsinformation (Schritt 21). Wie auch bereits im Zusam
menhang mit dem Leser 4 beschrieben, kann hier eine Prüfung der Echtheit
der Echtheitsinformation (Schritt 22) erfolgen. Kann der Leser beispielsweise
nicht den notwendigen Merkmalstoff entdecken, so führt dies zum Abbruch
26 bzw. zur Entscheidung, daß das Dokumentenmaterial nicht echt ist. Ver
läuft die Prüfung positiv, so wird unter der Verwendung der gleichen
Schlüssel (Schritt 23, 27) der Echtheitscode erneut berechnet. Parallel hierzu
wird der im Dokument gespeicherte Echtheitscode gelesen (Schritt 28) und
dem Prüfgerät zur Verfügung gestellt. Dieses vergleicht in Schritt 24 den er
neut berechneten mit dem gespeicherten Echtheitscode. Bei Übereinstim
mung der Codes zeigt das Prüfgerät die Echtheit des Dokuments an, bei
Nichtübereinstimmung selbstverständlich die Information, daß es sich um
ein falsches Dokument handelt.
Werden alle hergestellten Dokumente zentral gespeichert und besteht zwi
schen den einzelnen Prüfstationen und der Zentraleinheit eine online-
Verbindung, so kann bei jeder Prüfung nicht nur die Übereinstimmung zwi
schen dem gespeicherten und dem neu berechneten Echtheitscode überprüft
werden, sondern zusätzlich festgestellt werden, ob ein derartiges Dokument
überhaupt hergestellt wurde.
Ferner können auch im Fall der Prüfung die Schlüssel zentral gespeichert
und nur bei Bedarf an die Prüfstation übertragen werden.
Claims (29)
1. Automat zur dezentralen Herstellung und Ausgabe von Dokumenten, mit
welchem nach Bereitstellung von den Gegenwert eines Dokuments reprä
sentierenden Werteinheiten das Dokument individualisiert und mit einem
maschinell prüfbaren Echtheitscode versehen wird, bestehend aus folgenden
Komponenten:
- - einer Speichervorrichtung für neutrales Dokumentenmaterial mit wenigstens einer Echtheitsinformation, die mittels eines Merkmalstof fes dargestellt wird, der eine maschinell prüfbare physikalische Eigen schaft aufweist,
- - einer Lesevorrichtung, mit welcher die Echtheitsinformation detek tierbar und damit die Echtheitsinformation lesbar ist,
- - einem Sicherheitsmodul, in welchem die Echtheitsinformation zu ei nem Echtheitscode verarbeitet wird,
- - einer Schreibvorrichtung, mit welcher der Echtheitscode auf das Do kumentenmaterial aufgebracht wird,
- - einer Ausgabevorrichtung für das fertige Dokument.
2. Automat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das neutrale
Dokumentenmaterial unbedrucktes Sicherheitspapier ist.
3. Automat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das neutrale
Dokumentenmaterial Sicherheitspapier mit einer aufgedruckten Grundin
formation, wie z. B. einem Logo, ist.
4. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Merkmalsstoff ein magnetischer oder lumineszierender
Stoff ist.
5. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Automat eine Prüfvorrichtung zur Überprüfung der Echt
heit des Dokumentenmaterials aufweist.
6. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Codeberechnung im Sicherheitsmodul mit Hilfe von
Schlüsseln erfolgt, die zentral gespeichert und nur bei Bedarf an den Auto
maten übergeben werden.
7. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Sicherheitsmodul die Echtheitsinformation zusammen mit
wenigstens einen Teil weiterer auf dem Dokument vorgesehener Daten zu
dem Echtheitscode verarbeitet.
8. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schreibvorrichtung neben dem Echtheitscode weitere In
formationen auf das Dokumentenmaterial aufbringt.
9. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schreibvorrichtung eine Druckvorrichtung oder eine La
serbeschriftungsvorrichtung ist.
10. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Echtheitscode als maschinenlesbarer Code auf das
Dokumentenmaterial aufgebracht ist.
11. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Echtheitscode in einem auf oder in dem Dokumen
tenmaterial befindlichen Speichermedium gespeichert ist.
12. Automat nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Echtheits
code in einem Magnetstreifen oder einem Speicherchip gespeichert ist.
13. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Automat eine Auswahlvorrichtung aufweist, über
welche der Dokumententyp aus einer Vielzahl von Dokumententypen aus
gewählt werden kann.
14. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Automat eine Eingabevorrichtung aufweist, über
welche auf das Dokument aufzubringende Daten eingegeben werden kön
nen.
15. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Automat eine Einrichtung zur Entgegennahme der
dem Gegenwert des Dokuments entsprechenden Werteinheiten aufweist.
16. Automat nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrich
tung ein Magnet- oder Chipkartenleser ist, welcher die auf einer entspre
chenden Magnet- oder Chipkarte gespeicherten, den Gegenwert des Doku
ments entsprechenden Werteinheiten auslesen kann.
17. Automat nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrich
tung eine Bargeldeingabevorrichtung ist.
18. Automat nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Bargeld
eingabevorrichtung eine Prüfvorrichtung zur Überprüfung der Echtheit des
Bargeldes aufweist.
19. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Dokumentenmaterial in Endlosform in dem Automa
ten vorliegt.
20. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Automat eine Schneideinrichtung aufweist, welche
das beschriftete Dokumentenmaterial in das für den Dokumententyp ge
wünschte Format schneidet.
21. Automat nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Automat eine Prüfeinrichtung aufweist, mit welcher
die Echtheit des Dokuments anhand des Echtheitscodes überprüft werden
kann.
22. Verfahren zur dezentralen Herstellung und Ausgabe von Dokumenten
in einem Automaten, bei welchem neutrales Dokumentenmaterial mit we
nigstens einer Echtheitsinformation, die eine Überprüfung der Echtheit des
Dokumentenmaterials ermöglicht, in dem Automaten bereitgestellt wird und
nach Bereitstellung von den Gegenwert des Dokuments repräsentierenden
Werteinheiten folgende Verfahrensschritte ablaufen:
- - Detektion und Lesen der Echtheitsinformation, die durch einen Merkmalsstoff dargestellt wird, der eine bestimmte physikalische Ei genschaft aufweist,
- - Verarbeitung der Echtheitsinformation zu einem Echtheitscode unter Verwendung von Schlüsselinformationen,
- - Aufbringen des Echtheitscodes auf das Dokumentenmaterial,
- - Ausgeben des fertigen Dokuments.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Verfah
rensablauf gestoppt wird, falls die Echtheitsinformation nicht detektiert oder
gelesen werden kann.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Echtheitsinformation mittels eines Merkmalstoffs dargestellt wird.
25. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Schlüsselinformationen im Automaten gespeichert
werden.
26. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Automat mit einer zentralen Recheneinheit verbun
den ist.
27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, die Schlüsselin
formationen in der zentralen Recheneinheit gespeichert werden und vom
Automaten für jeden Herstellungsprozeß abgerufen werden.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß in der zen
tralen Recheneinheit alle hergestellten Dokumente gespeichert werden und
vor der Herstellung eines neuen Dokuments eine Überprüfung erfolgt, ob
ein identisches Dokument bereits erstellt wurde.
29. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß in der zen
tralen Recheneinheit alle hergestellten Dokumente gespeichert werden und
bei der Echtheitsprüfung eines Dokuments eine Überprüfung erfolgt, ob ein
derartiges Dokument bereits hergestellt wurde.
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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Effective date: 20130301 |