DE19633734A1 - Zerkleinerungsvorrichtung sowie Zerkleinerer für feste und pastöse Abfälle in einer Flüssigkeit - Google Patents
Zerkleinerungsvorrichtung sowie Zerkleinerer für feste und pastöse Abfälle in einer FlüssigkeitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsvorrichtung sowie
einen Zerkleinerer für feste und pastöse Abfälle in einer
Flüssigkeit, umfassend ein Gehäuse mit darin befindlichen,
rotierenden Zerkleinerungselementen, die mit einem Drehantrieb
verbunden sind, und einem Drehantrieb, der mit dem Gehäuse
verbunden ist.
Vorrichtungen zum Zerkleinern von Abfällen, wie beispielsweise
Speisereste, Nahrungsmittelreste, wie sie auch in der
Gemüsevorbereitung anfallen, kommen in Großkantinen, aber auch
auf Schiffen zur Anwendung. Kernstück derartiger Vorrichtungen
ist ein Zerkleinerer, der im wesentlichen aus rotierenden
Schneidelementen wie Mahlscheiben, die in einem vorzugsweise
zylinderförmigen Gehäuse angeordnet sind, besteht. Diese
Schneidelemente wie auch Mahlscheiben sind mit einem
Drehantrieb verbunden, der die auf den Mahlscheiben
angeordneten Schneidelemente in Rotation versetzt und die
zusammen mit Wasser in den Zerkleinerer eingespeisten Abfälle
so stark zerkleinert, daß diese anschließend von einer Pumpe
gefördert werden können und gegebenenfalls nach einem
nachgeschalteten Verfahrens schritt des weitgehenden Entfernens
von Wasser in homogenisiertem Zustand in einem
Entsorgungsbehälter gelagert werden können. In herkömmlichen
Zerkleinerern besitzen rotierende Schneidelemente die Form von
geschärften Schneidklingen, mit denen die Abfälle so weit
zerteilt werden, bis sie anschließend durch Perforationen in
der Mantelfläche der Trommel des Zerkleinerers hindurchtreten.
Die Mahlscheibe wie auch die Schneidelemente sind mit einem
Drehantrieb verbunden, der diese rotierenden Teile in eine
hohe Rotationsgeschwindigkeit um die Längsachse des
zylinderförmigen Zerkleinerers versetzt.
Aufgrund der oftmals sehr stoßweisen und ungleichmäßigen
Belastung der Zerkleinerer müssen diese in regelmäßigen
Abständen gewartet werden und, im Falle eines Schadens,
beispielsweise durch unsachgemäße Bedienung, gegebenenfalls
durch Austausch von Einzelteilen oder Baugruppen des
Zerkleinerers repariert werden. Im technischen Einsatz
gelangen immer wieder auch Abfälle wie Kunststoffteile,
Aluminiumdeckel, Kronkorken oder Besteckteile in den
Zerkleinerer. Gerade im Falle von Metallteilen, die sich in
dem zu zerkleinernden Abfall befinden, erleiden die Schneid- und
Mahlelemente eine sehr schnelle Abnutzung, die zu
verkürzten Serviceintervallen führt. In Großkantinen, in denen
gattungsgemäße Zerkleinerer häufig zur Anwendung gelangen, ist
es von großer Wichtigkeit, daß sowohl die turnusgemäße Wartung
der Zerkleinerer wie auch eine notwendige Reparaturmaßnahme im
Schadensfall sehr schnell ausgeführt werden, weil ein
Stillstand eines Zerkleinerers zu großen Schwierigkeiten im
Betriebsablauf derartiger Großkantinen führen kann.
Das deutsche Gebrauchsmuster 295 14 167 offenbart einen
Zerkleinerer mit unterteilbarem Gehäuse. Die rotierenden
Zerkleinerungselemente in Form von Schneidelementen und
Mahlelementen und der Drehantrieb sind hierbei gemeinsam in
einem Teil des Gehäuses angeordnet. Hierdurch sind diejenigen
Bauteile des Zerkleinerers in einem Gehäuseteil
zusammengefaßt, die einerseits einer Abnutzung unterworfen
sind und daher in regelmäßigen Abständen gewartet werden
müssen, andererseits aber auch bei unsachgemäßer Bedienung
Schaden nehmen können. Im Schadensfall ist das Gehäuse des
Zerkleinerers schnell und bequem in mehrere Teile unterteilbar
und die rotierenden Schneidelemente und Mahlelemente sowie der
Drehantrieb können durch die verbesserte Zugänglichkeit
schneller und bequemer repariert werden. In der anderen
Gehäusehälfte werden Bauteile des Zerkleinerers
zusammengefaßt, die wenig oder überhaupt nicht gewartet werden
müssen. Die Schwierigkeit bei einem Zerkleinerer mit
unterteiltem Gehäuse liegt allerdings darin, daß die
Gehäuseteile gegeneinander abgedichtet werden müssen, was zu
einem erhöhten Fertigungs- und Montageaufwand führt. Zudem ist
der Serviceraum in Küchen, insbesondere auf Schiffen, so stark
eingeengt, daß ein Entnehmen von Bauteilen nach unten oftmals
nicht möglich ist.
Es ist das der Erfindung zugrundeliegende Problem (Aufgabe),
eine Zerkleinerungsvorrichtung sowie einen Zerkleinerer zu
entwickeln, deren Aufbau wartungsbedingte Stillstandzeiten zu
verringern erlauben.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche 1
und 14 gelöst.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, einen Zerkleinerer
sowie eine Zerkleinerungsvorrichtung für feste und pastöse
Abfälle in einer Flüssigkeit vorzuschlagen, die sich in
besonders einfacher Weise warten lassen, bzw. deren
Wartungsintervalle möglichst groß sind. Dies wird dadurch
erreicht, daß die aus den Zerkleinerungselementen und dem
Drehantrieb bestehende Baugruppe als komplette Einheit an dem
Gehäuse des Zerkleinerers befestigbar und aus diesem
entnehmbar ist. Hierdurch wird ein schneller und bequemer
Service des Zerkleinerers möglich, weil zum einen keine
Montagearbeiten in einer unbequemen Haltung, beispielsweise im
Liegen, vorgenommen werden müssen und zum anderen nach einem
vollständigen Entnehmen der Baugruppe aus der
Zerkleinerungsvorrichtung diese durch eine funktionsfähige
bzw. gewartete Baugruppe ausgetauscht werden kann. Dies
gestattet es, daß sich wartungs- oder störungsbedingte
Stillstandzeiten des Zerkleinerers stark verringern lassen.
Das vollständige Entnehmen der kompletten Baueinheit besitzt
jedoch auch weitere Vorteile. So kann im Rahmen einiger
Servicearbeiten auch ein Probebetrieb des Zerkleinerers
anschließend durchgeführt werden, indem der mit dem
Schneidwerk verbundene Drehmotor betrieben wird.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen
Ansprüche gekennzeichnet.
So kann nach einer vorteilhaften Ausführungsform die komplette
Baugruppe mittels Schraubverbindungen an dem Gehäuse des
Zerkleinerers befestigbar sein und die Schraubverbindungen von
der oberen Seite des Gehäuses her lösbar sein. Das Vorsehen
von Schraubverbindungen und deren Lösen von der oberen Seite
des Gehäuses her stellt eine sehr einfach zu betätigende
Verbindung zwischen der kompletten Baugruppe und dem Gehäuse
des Zerkleinerers dar, so daß der Austausch dieser Baugruppe
besonders schnell durchgeführt werden kann. Des weiteren
können die Schraubverbindungen in einer bequemen
Montagehaltung gelöst werden, weil diese von oben zugänglich
sind. Schließlich läßt sich der Festsitz der
Schraubenverbindungen bereits durch einen Kontrollblick von
oben in das Gehäuse des Zerkleinerers kontrollieren.
Vorteilhafterweise ist das Gehäuse durch einen abnehmbaren
Deckel oben verschlossen. Durch das Vorsehen eines abnehmbaren
Deckels läßt sich das Gehäuse des Zerkleinerers einfach und
bequem öffnen, um beispielsweise im Zerkleinerer befindliche,
schwere Teile aus diesem entnehmen zu können. Im vorliegenden
Fall dient das Vorsehen eines abnehmbaren Deckels oben am
Gehäuse des Zerkleinerers jedoch auch dazu, den Austausch der
kompletten Baugruppe noch weiter zu beschleunigen, weil nach
dem Abnehmen des Deckels die Schraubverbindungen, mittels
derer die Baugruppe im Zerkleinerer befestigbar ist, bequem
zugänglich sind.
Es hat sich als sehr vorteilhaft erwiesen, einen Metallfang-Siebkasten
entnehmbar im Gehäuse anzuordnen. Durch das
Vorsehen eines Metallfang-Siebkastens können schwere Teile,
die mit den zu zerkleinernden Abfällen in dem Zerkleinerer
befördert werden, aufgefangen werden, ohne daß diese in den
Bereich der Zerkleinerungselemente gelangen. Hierdurch werden
die Zerkleinerungselemente vor einer verstärkten Abnutzung
bewahrt, wodurch sich deren Standzeiten vergrößern. Auch dies
dient daher dazu, die Serviceintervalle zu verlängern und
daher die Service- oder instandsetzungsbedingten
Stillstandzeiten zu verringern.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind ein oder mehrere
Magnete am Metallfang-Siebkasten angeordnet. Magnete können
die Funktion des Metallfang-Siebkastens unterstützen, indem
einerseits die Schwerkraftabscheidung schwerer,
magnetisierbarer Teile durch die Wirkung der Magnetkraft
unterstützt wird und andererseits diese Teile im Metallfang-Siebkasten
festgehalten werden und somit die Gefahr verringert
wird, daß diese wieder in die Zirkulationsströmung des
Zerkleinerers hinaufgespült werden und schließlich doch in den
Bereich der Schneidelemente gelangen. Schließlich kann der
Metallfang-Siebkasten selbst durch die Wirkung der Magnete in
seiner Einbauposition festgehalten werden.
Vorteilhafterweise ist der Boden des Metallfang-Siebkastens
gegenüber dem oberen Boden des Gehäuses des Zerkleinerers
abgesenkt. Ein solches Absenken des Bodens des Metallfang-Siebkastens
besitzt den Vorteil, daß die abzuscheidenden,
schweren Gegenstände, wenn sie einmal in den Metallfang-Siebkasten
gefallen sind, nicht mehr aus diesen emporgespült
werden können und somit dauerhaft im Siebkasten verbleiben.
Hierbei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Boden des
Metallfang-Siebkastens etwa 70 bis 100 mm gegenüber dem Boden
des Zerkleinerers abzusenken. Besteht ein relativ großer
Niveauunterschied zwischen dem Boden des Metallfang-
Siebkastens und dem Boden des Zerkleinerers, so erhöhen sich
wiederum die Reinigungs- oder Serviceintervalle, im Rahmen
derer der Metallfang-Siebkasten aus dem Zerkleinerer entnommen
und die schweren Gegenstände aus diesem ausgeleert oder
ausgespült werden.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist ein Leitblech
ortsfest mit dem Gehäuse des Zerkleinerers verbunden und das
Leitblech zwischen dem Bereich des Metallfang-Siebkastens und
den Zerkleinerungselementen angeordnet. Dieses Leitblech
besitzt den Vorteil, daß sich im Bereich des Metallfang-Siebkastens
eine Beruhigungszone bildet, innerhalb derer keine
turbulente Strömung im Ringraum des Zerkleinerers auftritt.
Hierdurch wird die Schwerkraftabscheidung der abzuscheidenden
Gegenstände erleichtert, da nicht die Gefahr besteht, daß
diese im Bereich einer turbulenten Wirbelströmung wieder nach
oben gefördert werden und schließlich nicht im Metallfang-Siebkasten
abgesetzt werden können. Befindet sich die
Einschwemmrinne der Zerkleinerungsvorrichtung im Bereich des
Metallfang-Siebkastens, so besitzt das Leitblech den weiteren
Vorteil, daß die schweren Gegenstände nicht von der
Einschwemmrinne direkt in den Bereich der
Zerkleinerungselemente eingebracht werden können, sondern
zunächst die Beruhigungszone durchlaufen müssen, bevor sie in
den Ringraum des Zerkleinerers mit der darin befindlichen
turbulenten Strömung gelangen.
Vorzugsweise erstreckt sich der Metallfang-Siebkasten über
etwa ein Viertel des Umfanges des Bodens. Dieses Maß hat sich
als geeigneter Kompromiß erwiesen, um einerseits eine
ausreichend lange Beruhigungsstrecke vorzusehen, damit die
abzuscheidenden, schweren Gegenstände wirkungsvoll im
Metallfang-Siebkasten abgeschieden werden, und andererseits
die turbulente Flüssigkeitsströmung im Zerkleinerer nicht zu
stark zu unterdrücken oder zu behindern.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform umfassen die
Zerkleinerungselemente Schneidmesser, die zwei Schneiden
besitzen und als Wendemesser einsetzbar sind. Es gelangt also
nur jeweils eine der beiden Schneiden in Einsatz. Im
Servicefall lassen sich die Wendemesser schnell umdrehen,
damit die zweite Schneide des Schneidmessers betriebsbereit
ist.
Vorzugsweise sind die Schneidmesser im Bereich der Befestigung
im Zerkleinerer in formschlüssige Vertiefungen einsetzbar.
Dies besitzt den Vorteil, daß die Schneidmesser in ihrer Lage
fixiert sind und nicht verdrehen können. Dies wiederum besitzt
den Vorteil, daß die in formschlüssige Vertiefungen
eingelegten Schneidmesser mit nur einer einzigen
Befestigungsschraube fixiert werden können.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, um die Längsachse des
Zerkleinerers rotierbare Pumpenflügel mit dem Drehantrieb zu
verbinden. Die Pumpenflügel dienen dazu, die zerkleinerten
Abfälle in Richtung des Auslasses aus der
Zerkleinerungsvorrichtung zu fördern. Hierdurch wird
vermieden, daß sich Abfallreste im Zerkleinerer ansammeln
können und es kann in einigen Fällen zudem auf eine am Auslaß
angeschlossene Pumpe verzichtet werden.
Nach einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform ist bei der
Zerkleinerungsvorrichtung die Einschwemmrinne tangential zu
den rotierenden Bauteilen des Zerkleinerers angeordnet. Durch
diese tangentiale Einführung werden die zu zerkleinernden
Abfälle bereits an dem Leitblech entlang und zudem bereits in
Richtung der im Zerkleinerer befindlichen Strömung in den
Zerkleinerer eingeführt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Auslaß für die
zerkleinerten Abfälle mit dem Einlaß einer Förder- und
Kompaktiervorrichtung verbunden. Diese Verbindung kann
entweder dahingehend ausgeführt sein, daß eine Förder- und
Kompaktiervorrichtung direkt in die Zerkleinerungsvorrichtung
integriert ist; oder aber mehrere Zerkleinerungsvorrichtungen
speisen gemeinsam eine zentrale Förder- und
Kompaktiervorrichtung. Das Vorsehen einer Förder- und
Kompaktiervorrichtung besitzt den Vorteil, daß das Volumen der
zu entsorgenden Abfälle wie auch deren Gesamtgewicht deutlich
verringert werden kann, indem die Abfälle entwässert werden.
Vorzugsweise umfaßt die Förder- und Kompaktiervorrichtung eine
Förderschnecke, die den Vorteil besitzt, daß die Abfälle
gleichzeitig gefördert und kompaktiert werden können. Hierzu
ist es auch möglich, die Förderschnecke mit verschiedenen
Bereichen, d. h. verschiedenen Steigungen der Förderwendel zu
versehen, um die jeweiligen Aufgaben in bestimmten Bereichen
der Förder- und Kompaktiervorrichtung zu erfüllen.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand einer
Ausführungsform beschrieben, bei der die Förder- und
Kompaktiervorrichtung direkt in der Zerkleinerungsvorrichtung
integriert ist. In den nachfolgenden Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht in teilweisem Schnitt der
Zerkleinerungsvorrichtung;
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Zerkleinerer 16;
Fig. 3 eine Seiten-Schnittansicht der gesamten Baugruppe
bestehend aus Zerkleinerer 16 und Drehantrieb 18;
und
Fig. 4 eine Seiten-Schnittansicht des Verbindungsbereiches
zwischen Drehantrieb und Zerkleinerer.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht in teilweisem Schnitt einer
Zerkleinerungsvorrichtung, wie sie insbesondere in
Großkantinen zur Anwendung gelangt. Die Vorrichtung ist
allgemein mit Referenznummer 10 bezeichnet. Die
Zerkleinerungsvorrichtung besteht aus einem Rahmen 12, der
vorzugsweise aus Metall gefertigt und verschweißt, oder aber
auch mittels lösbarer Befestigungen montiert ist. Der Rahmen
steht auf Standbeinen mit Schwingungsdämpfern 14 und kann
zusätzlich über Standauflagen mit dem Untergrund verschraubt
sein.
Das Kernstück der Vorrichtung 10 bildet ein Zerkleinerer 16
mit einem daran angeschlossenen Drehmotor 18. Im Zerkleinerer
16 werden die festen oder pastösen wäßrigen Abfälle
zerkleinert und können anschließend entweder direkt oder nach
einer vorangegangenen Entwässerung und Kompaktierung entsorgt
werden. Soll eine Entwässerung und Kompaktierung vorgenommen
werden, so kann direkt an die Vorrichtung 10 eine Siebschnecke
20 angeschlossen oder in diese integriert sein, in der die
zerkleinerten Abfälle gefördert und entwässert werden. Eine
gezielte Förderung und Entwässerung kann beispielsweise
dadurch erzielt werden, daß die vorzugsweise aus Kunststoff
gefertigte Förderschnecke 21 zwei axiale Zonen mit
unterschiedlicher Steigung besitzt, die jeweils zum Fördern
und Entwässern der Abfälle geeignet sind. Eine starke
Kompaktierung kann dadurch erreicht werden, daß sich im
Auswurfbereich der Siebschnecke ein Preßkonus 22 befindet, der
federbelastet eine nach unten gerichtete Vorspannkraft auf die
Abfälle ausübt und diese somit vor der Entsorgung durch den
Auswerfer 24 auf ein gewünschtes Maß kompaktiert.
Die zu behandelnden Abfälle werden durch eine Einwurföffnung
26 in die Zerkleinerungsvorrichtung 10 eingebracht und
gelangen über eine Einschwemmrinne 28 zum Zerkleinerer 16. Die
Vorrichtung 10 besitzt schließlich einen Überlauf 32 sowie die
Möglichkeit einer Entleerung.
Der Zerkleinerer 16 mit angeschlossenem Drehmotor 18 wird mit
Hilfe von Befestigungsschrauben am Rahmen 12 der Vorrichtung
10 befestigt.
Der Zerkleinerer besteht aus einem äußeren Gehäuse 36, an dem
feststehende Einbauten des Zerkleinerers befestigt sind und
das einen ringförmigen Zwischenboden besitzt. Das äußere
Gehäuse 36 umgibt den Endbereich der Einschwemmrinne 28 sowie
ein Leitblech 56, das später eingehender beschrieben wird.
In das Gehäuse des Zerkleinerers werden als komplette
Baugruppe der Drehmotor 18 und die daran befestigten Schneid- und
Mahlelemente von oben eingesetzt und mittels der
Befestigungsschrauben 34 an diesem befestigt.
Durch Lösen der Befestigungsschrauben 34, die jeweils an einer
leicht zugänglichen Stelle des Gehäuses des Zerkleinerers
angeordnet sind, läßt sich die gesamte Baugruppe bestehend aus
dem Drehmotor, den rotierenden Schneide- und Mahlelementen und
dem Grobsieb, die jeweils später eingehender beschrieben
werden, aus dem Gehäuse des Zerkleinerers entnehmen.
Hierdurch wird ein schneller Service des Zerkleinerers
möglich, weil die im Rahmen der Wartung auszubauenden Bauteile
als vollständige Baugruppe entnommen und in eine geeignete
Lage gebracht werden können, um in bestmöglicher Weise die
erforderlichen Wartungsarbeiten durchzuführen. Die in Fig. 1
dargestellte Vorrichtung 10 wurde zeichnerisch auf die
wesentlichen Elemente reduziert; aufgrund des in der Regel
sehr komplexen Aufbaus derartiger Zerkleinerungsvorrichtungen
besteht nur eine sehr schlechte Zugänglichkeit zu den sehr
wartungsintensiven Bereichen des Zerkleinerers, so daß der
komplette Ausbau der genannten Baugruppe zum Zwecke der
Wartung große Vorteile besitzt. Zum anderen ist es auch
möglich, im Falle einer nur mit größerem Zeitaufwand zu
behebenden Störung des Zerkleinerers 16, diese Baugruppe gegen
eine vollständige Ersatzeinheit auszutauschen. Schließlich
besitzt das Entnehmen der kompletten Baueinheit den Vorteil,
daß im Rahmen einiger Servicearbeiten ein Probebetrieb des
Zerkleinerers durchgeführt werden kann, indem der Drehmotor 18
betrieben wird.
Fig. 2 zeigt den Zerkleinerer 16 in Draufsicht. Der
Zerkleinerer besteht aus einem äußeren Gehäuse 36, in dem sich
ein Boden 38 befindet. Das äußere Gehäuse 36 ist im
wesentlichen zylindermantelförmig ausgebildet. Im Boden 38 des
Gehäuses 36 befindet sich ein Grobsieb, das feststehend
ausgebildet ist, d. h. nicht von dem Drehmotor in
Rotationsbewegung versetzt wird. Durch das Grobsieb tritt, wie
später beschrieben wird, das zerkleinerte Gemisch aus Wasser
und Abfall hindurch und wird aus dem Zerkleinerer 16
abgeführt. Hierzu ist der Zerkleinerer mit einem Auslaß 40 mit
einem geeigneten Anschlußflansch versehen, an dem sich je nach
Einsatzzweck der Vorrichtung 10 eine weitere Verarbeitung,
beispielsweise im Rahmen der oben beschriebenen Entwässerung
und Kompaktierung, anschließen kann. Zusätzlich ist in Fig. 2
der Überlauf 41 dargestellt.
Am Boden 38 sind Abweiser 42 befestigt, die dazu dienen,
Abfälle, die im Betrieb aufgrund der Zentrifugalkraft radial
nach außen geschleudert werden, in dem Bereich der
Schneidelemente zurückzuführen. Die Schneidelemente setzen
sich aus feststehenden Delta-Messern 44 sowie rotierenden
Schneidmessern 46 zusammen. Die Delta-Messer 44 sind aus
Edelstahl gefertigt und besitzen in der in Fig. 2 gezeigten
Draufsicht eine angenähert dreieckige Form. Die Delta-Messer
sind am Siebring 45 des Grobsiebs des Zerkleinerers befestigt
und somit, wie auch die Abweiser 42, ortsfest in der
Vorrichtung 10 angeordnet. Die Delta-Messer können jeweils
zwei geschliffene Schneidklingen besitzen, mittels derer in
Zusammenwirken mit den Schneidmessern 46 die Abfälle
zerhäckselt werden. Durch das Vorsehen von Wendemessern kann
die Lebensdauer jedes Delta-Messers verdoppelt werden. Im Fall
einer Beschädigung der im Einsatz befindlichen Schneidklinge,
aber auch bei einer Abnutzung derselben, kann das Delta-Messer
nach dem Lösen der Befestigungsschraube oder
Befestigungsschrauben gedreht werden und die zweite
Schneidklinge zum Einsatz kommen.
Der Einsatz nur einer einzelnen Befestigungsschraube ist
möglich, wenn sich im Boden 38 Einformungen befinden, die
entsprechend der Form der Delta-Messer ausgebildet sind und
diese formschlüssig aufnehmen.
Die Schneidmesser 46 sind, wie später anhand von Fig. 4
erläutert wird, auf einer rotierenden Mahlscheibe 60 befestigt
und ebenfalls mit einer Schneidklinge versehen, so daß es beim
Betrieb des Zerkleinerers zu einer Relativbewegung zwischen
den Delta-Messern 44 und Schneidmessern 46 kommt, und die zu
zerkleinernden Abfälle jeweils zwischen diesen Messern
zerhäckselt werden.
Im Boden 38 befindet sich eine Vertiefung 48, die in Fig. 2
schraffiert dargestellt ist und sich etwa über ein Viertel der
ringförmigen Fläche des oberen Bodens 38 erstreckt. Diese
Vertiefung 48 dient der Aufnahme eines Metallfang-Siebkastens,
der dazu dient, schwere Teile, die mit den zu zerkleinernden
Abfällen über die Einschwemmrinne 28 in die Pulper-Trommel 36
eingebracht werden, abzuscheiden.
Der Metallfang-Siebkasten 50 ist schematisch in Fig. 3
dargestellt, in der ansonsten bereits im Zusammenhang mit den
Fig. 1 und 2 beschriebene Bauteile mit jeweils gleichen
Referenzziffern versehen sind.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, befindet sich der Metallfang-Siebkasten
50 unterhalb, d. h. in Richtung auf den Drehmotor
hin, des Bodens 38, der in etwa auf einer Ebene mit dem
Grobsieb liegt. Der Metallfang-Siebkasten besitzt eine Höhe
von etwa 70 bis 100 mm, d. h. der Boden 38 ist in diesem
Bereich 48, wie oben beschrieben wurde, um diesen Betrag
abgesenkt.
Der Metallfang-Siebkasten dient dazu, große und schwere Teile,
die über die Einschwemmrinne 28 in den Zerkleinerer
eingebracht werden, abzuscheiden, damit diese nicht die
Zerkleinerungselemente beschädigen können. Derartige Teile
sind neben noch gefrorenen Nahrungsmittelresten insbesondere
versehentlich in den Zerkleinerer geratene Metallteile wie
Kronkorken oder aber Besteckteile. Um diese Teile abscheiden
zu können bedarf es einer Beruhigungszone, innerhalb derer die
turbulente Strömung im Zerkleinerer soweit beruhigt wird, daß
sich im Bereich des Metallfang-Siebkastens schwere Teile
aufgrund der Dichtedifferenz zum Wasser absetzen können und
sich in geeigneter Weise sammeln können. Das Absetzen und
Festhalten von Metallteilen, die magnetisierbar sind, kann
dadurch erheblich verbessert werden, daß am Metallfang-Siebkasten
50 an geeigneten Stellen Magnete angeordnet werden.
Je nach Ausführungsform des Metallfang-Siebkastens 50 bestehen
unterschiedliche Möglichkeiten zu dessen konkreter Ausführung.
So kann der Siebkasten 50 aus Kunststoff gefertigt sein, wobei
sich das unter der Markenbezeichnung "Hostacom" vertriebene
Kunststoffmaterial als besonders geeignet erwiesen hat. Bei
der Fertigung des Siebkastens aus Kunststoff besteht die
Möglichkeit, eine Magnetplatte in den Boden 52 des Siebkastens
50 bereits während des Fertigungsprozesses einzuspritzen. Eine
andere Möglichkeit besteht darin, den Siebkasten 50 aus Metall
zu fertigen und anschließend Magnete an diesem anzuordnen.
Vorzugsweise werden die Magnete außen am äußeren Gehäuse des
Zerkleinerers befestigt oder in Kunststoff eingebettet, um
Korrosion zu vermeiden.
Der Siebkasten wird entweder klemmend in die Vertiefung 48 des
Bodens 38 eingesteckt oder aber unter Verwendung herkömmlicher
Befestigungselemente in dieser befestigt.
Das Entleeren des Siebkastens 50 ist eine turnusgemäße
Reinigungsarbeit, die möglichst einfach und schnell
durchzuführen sein sollte. Daher ist der gesamte Zerkleinerer
16 mit einem Deckel 54 versehen, der bequem vom Gehäuse 36
gelöst und abgenommen werden kann. Anschließend läßt sich der
Metallfang-Siebkasten 50 nach oben aus dem Zerkleinerer
entnehmen und extern reinigen.
Damit abzuscheidende Gegenstände, die über die Einschwemmrinne
28 in den Zerkleinerer befördert werden, nicht direkt in den
Bereich der Delta-Messer und Schneidmesser geraten können,
befindet sich innerhalb des Zerkleinerers zusätzlich ein
Leitblech 56, das in Fig. 3 mit durchbrochenen Linien
dargestellt ist. Das Leitblech 56, das auch in Fig. 2 in
Draufsicht dargestellt ist, besteht aus zwei Bereichen, einem
im wesentlichen rechteckigen Bereich 56a und einem zweiten
Bereich 56b, im Bereich dessen das Leitblech zum einen mit
einem im wesentlichen konstanten Krümmungsradius gebogen ist
und zum anderen die Höhe des Leitblechs über der Ebene des
Bodens sowie des Grobsiebs mit wachsender Entfernung von dem
Bereich 56a abnimmt. Hierdurch kann es nicht zu einem
Verklemmen eines großen Gegenstandes zwischen dem Deckel des
Zerkleinerers und dem Leitblech kommen.
Wie aus Fig. 2 deutlich wird, ist die Einschwemmrinne 28 so in
das Gehäuse 36, d. h. die Pulper-Trommel, eingeführt, daß die
zu behandelnden Abfälle bereits in tangentialer Richtung in
den Zerkleinerer 16 eingeschwemmt werden. Ein direktes
Einschwemmen in den Bereich der Zerkleinerungselemente 44 und
46 wird aber durch das Leitblech 56 verhindert, das die
eingeschwemmten Abfälle zuerst über den Bereich des
Metallfang-Siebkastens 50 führt, bevor diese in den Schneid- und
Mahlbereich des Zerkleinerers eintreten. Das Leitblech 56
kann im Bereich 56a mit Lochperforationen versehen sein, aber
auch eine Aussparung aufweisen, um zum einen eine ausreichende
Zirkulationsströmung im Zerkleinerer zu erzeugen und zum
anderen Abfälle, die sich in einem Totraum-Bereich 58
angesammelt haben, wieder dem Kreislauf zuzuführen.
Durch die Einbindung eines Siebkastens zur Abscheidung von
schweren Feststoffteilchen in dem zu zerkleinernden Abfall
lassen sich die Serviceintervalle der Delta-Messer 44 deutlich
vergrößern und im Falle sehr großer, schwerer Gegenstände, wie
Besteckteile, auch eine Beschädigung des Zerkleinerers
vermeiden. Hierdurch läßt sich, wie auch durch den bequemen
Ausbau der Zerkleinerungselemente und des Drehantrieb als
gesamte Baugruppe aus dem Zerkleinerer 16, eine Verringerung
der wartungsbedingten Stillstandzeiten der Vorrichtung
erzielen.
Fig. 4 stellt eine Schnittdarstellung durch das Schneidwerk
des Zerkleinerers dar. Alle in Fig. 4 dargestellten Bauteile
bilden die Baugruppe 17, die vollständig nach oben aus dem
äußeren Gehäuse des Zerkleinerers entnommen bzw. wieder von
oben eingesetzt werden kann.
Aus Fig. 4 wird neben der Darstellung der Anbringung der
Delta-Messer 44 sowie Schneidmesser 46 insbesondere der
Antrieb der rotierenden Bauteile im Zerkleinerer deutlich. Das
in Fig. 4 dargestellte Schneidmesser 46 ist in geeigneter
Weise, beispielsweise durch Verschraubungen, wie sie in Fig. 2
bereits angedeutet sind, mit einer Mahlscheibe 60 verbunden,
die durch den Drehmotor 18 in Rotationsbewegung versetzt
werden kann. Hierfür ist die Mahlscheibe 60 mit der
Antriebswelle 62 des Drehmotors 18 drehstarr verbunden. Der
gesamte Mahlscheibenantrieb 64 und die Dichtungsmaßnahmen
zwischen rotierenden und feststehenden Teilen des
Zerkleinerers können in einer in der Technik bekannten Weise
ausgeführt werden, wobei in dem in Fig. 4 dargestellten Fall
eine Gleitringdichtung zwischen den mit dem Grobsieb 39
verbundenen Teilen und den rotierenden Einbauten zum Einsatz
kommt.
Das Grobsieb 39 ist mit einer Vielzahl von Durchgangsöffnungen
versehen, so daß die Abfälle unter der Wirkung der
Zentrifugalkraft durch das Grobsieb 39 nach außen durch die
Öffnungen hindurchtreten und anschließend durch den Auslaß 40
den Zerkleinerer verlassen. Die Durchgangsöffnungen im
Grobsieb besitzen vorzugsweise einen Durchmesser von 10 bis
14 mm.
Unterhalb der Mahlscheibe 60 sind Pumpenwinkel 78 angebracht,
die zur radialen Richtung geneigt an der Unterseite der
Mahlscheibe 60 befestigt sind und die Aufgabe besitzen, den
wäßrigen Brei der zerkleinerten Abfälle in Richtung auf den
Auslaß 40 des Zerkleinerers zu fördern. Der Vorteil der
Pumpenwinkel liegt darin, daß sich zum einen keine
Ansammlungen von Abfallbrei im Bereich zwischen Mahlscheibe
und dem Boden 74 bilden können und des weiteren auf die
Verwendung einer Pumpe zum Fördern des Abfallbreies in einigen
Anwendungsfällen verzichtet werden kann.
Die feststehenden und rotierenden Elemente des Zerkleinerers
16 sind jeweils so miteinander verbunden, daß die in Fig. 4
dargestellte Baugruppe 17 als ganzes aus der Vorrichtung 10
entnommen werden kann. Nach dem Einsetzen der in Fig. 4
dargestellten Baugruppe liegt diese auf dem unteren Boden 72
des äußeren Gehäuses 36 des Zerkleinerers auf. Die Position
des unteren Bodens 72 nach dem Einbau der Baugruppe ist mit
durchbrochenen Linien in Fig. 4 angedeutet. Um eine Abdichtung
zwischen dem mit dem Grobsieb 39 verbundenen Boden 74 und dem
unteren Boden 72 des äußeren Gehäuses 36 herzustellen, ist im
Boden 74 eine ringförmige Nut gefertigt, in die ein Dichtring
76 eingelegt werden kann. Durch das Befestigen der in Fig. 4
dargestellten Baugruppe in dem äußeren Gehäuse des
Zerkleinerers werden der Boden 74 und der untere Boden 72
gegeneinander gedrückt, so daß der Dichtring 76 eine
flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen der in Fig. 4
dargestellten Baugruppe 17 und dem äußeren Gehäuse des
Zerkleinerers herstellt.
Zur Befestigung dienen Befestigungsschrauben 34, die in Fig. 1
dargestellt wurden. Diese Befestigungsschrauben werden durch
die in Fig. 2 dargestellten Gewindelöcher 70 eingeführt und
sind vorzugsweise Hülsen-Schrauben, die auf Stehbolzen
aufgeschraubt werden, die-fest mit der Bodenplatte 72
verbunden sind, wie z. B. durch eine Schweißverbindung.
Hierdurch wird die gesamte Zerkleinerereinheit 16
gegeneinander verspannt und, wie oben beschrieben wurde,
abgedichtet.
Indem die gesamte, sowohl die rotierenden Elemente als auch
die Schneid- und Mahlelemente umfassende Baugruppe komplett
nach oben entnommen werden kann, lassen sich Servicearbeiten
am Sieb, an den Messern, der Gleitringdichtung und dem Motor
einfach durchführen und, wenn die Stillstandzeit möglichst
gering gehalten werden sollen, kann auch eine komplette
Austauscheinheit wieder in die Vorrichtung 10 eingesetzt
werden. Hierdurch lassen sich die service- und
instandhaltungsbedingten Stillstandzeiten der Vorrichtung
deutlich verringern. Eine weitere Verringerung
servicebedingter Stillstandzeiten wird durch die Integration
eines Siebkastens in den Zerkleinerer erreicht. Der Siebkasten
kann zusätzlich mit Magneten bestückt werden, um das Absetzen
von magnetisierbaren Teilen und deren Festhalten im Siebkasten
zu verbessern. Des weiteren läßt sich durch eine geeignete
Anbringung eines Leitbleches, das als gerolltes Lochblech oder
als Labyrinth mit Abweisern ausgebildet sein kann, im Bereich
des Siebkastens eine Beruhigungszone schaffen, die das
Absetzen von schweren Gegenständen fördert und zudem
vermeidet, daß diese schweren Gegenstände von der
Einschwemmrinne direkt zu den Schneidwerkzeugen gelangen.
Claims (18)
1. Zerkleinerer für feste und pastöse Abfälle in einer
Flüssigkeit umfassend:
- - ein Gehäuse (36, 38, 72) mit darin befindlichen, um die Längsachse des Zerkleinerers rotierbaren Zerkleinerungselementen (46), die mit einem Drehantrieb (18) verbunden sind; dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Zerkleinerungselemente (44, 46, 60) und der daran befestigte Drehantrieb (18) als komplette Baugruppe (17) an dem Gehäuse (36, 38, 72) des Zerkleinerers befestigbar und aus diesem entnehmbar ist.
2. Zerkleinerer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - die komplette Baugruppe (17) mittels Schraubverbindungen (34) an dem Gehäuse (36, 38, 72) des Zerkleinerers befestigbar ist; und
- - die Schraubverbindungen (34) von der oberen Seite des Gehäuses her lösbar sind.
3. Zerkleinerer nach Anspruch 1 oder Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (36) durch einen abnehmbaren Deckel (54) oben
verschlossen ist.
4. Zerkleinerer nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Metallfang-Siebkasten (50) entnehmbar im Gehäuse (36,
38, 72) angeordnet ist.
5. Zerkleinerer nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Metallfang-Siebkasten (50) aus Kunststoff oder Metall
hergestellt ist.
6. Zerkleinerer nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein oder mehrere Magnete am Metallfang-Siebkasten (50)
angeordnet sind.
7. Zerkleinerer nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis
6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Boden (52) des Metallfang-Siebkastens (50) gegenüber
einem oberen Boden (38) des Gehäuses des Zerkleinerers
(16) abgesenkt ist.
8. Zerkleinerer nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Boden (52) des Metallfang-Siebkastens (50) um etwa 70
mm bis 100 mm gegenüber dem oberen Boden (38) des
Zerkleinerers (16) abgesenkt ist.
9. Zerkleinerer nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis
8,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - ein Leitblech (56) ortsfest mit dem Gehäuse des Zerkleinerers (16) verbunden ist; und
- - das Leitblech (56) zwischen dem Bereich des Metallfang-Siebkastens (50) und den Zerkleinerungselementen (44, 46) angeordnet ist.
10. Zerkleinerer nach einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis
8,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich der Metallfang-Siebkasten (50) über etwa ein Viertel
des Umfanges des in etwa kreisringförmigen oberen Bodens
des Gehäuses erstreckt.
11. Zerkleinerer nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Zerkleinerungselemente Schneidmesser (44) umfassen,
die zwei Schneiden besitzen und als Wendemesser
einsetzbar sind.
12. Zerkleinerer nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schneidmesser (44) im Bereich der Befestigung im
Zerkleinerer in formschlüssige Vertiefungen einsetzbar
sind.
13. Zerkleinerer nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
um die Längsachse des Zerkleinerers rotierbare
Pumpenflügel mit dem Drehantrieb verbunden sind.
14. Zerkleinerungsvorrichtung (10) für feste und pastöse
Abfälle in einer Flüssigkeit umfassend:
- - einen Rahmenaufbau (12);
- - eine Einschwemmrinne (28) für die zu zerkleinernden Abfälle;
- - einen Zerkleinerer (16) mit Drehmotor (18), umfassend:
- - ein äußeres Gehäuse (36, 38, 72); und
- - eine Baugruppe (17) umfassend einen Drehmotor (18) und ein Schneidwerk bestehend aus den Zerkleinerungselementen (44, 46) und rotierenden Einbauten (60);
- - einen Auslaß (40) für die zerkleinerten Abfälle;
dadurch gekennzeichnet, daß
die Baugruppe (17) vollständig aus dem äußeren Gehäuse
(36, 38, 72) des Zerkleinerers (16) entnehmbar ist.
15. Zerkleinerungsvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einschwemmrinne (28) tangential zu den rotierenden
Bauteilen des Zerkleinerers (16) angeordnet ist.
16. Zerkleinerungsvorrichtung nach Anspruch 14 und/oder
Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Auslaß (40) für die zerkleinerten Abfälle mit dem
Einlaß einer Förder- und Kompaktiervorrichtung (20)
verbunden ist.
17. Zerkleinerungsvorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Förder- und Kompaktiervorrichtung (20) eine
Förderschnecke (21) umfaßt.
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