DE19629643C2 - Bauteileträger - Google Patents
BauteileträgerInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung geht von einem gemäß dem Oberbegriff des
Hauptanspruches konzipierten Bauteileträger für elektrische/elektronische Bauteile
aus.
Derartige Bauteileträger für elektrische/elektronische Bauteile sind in der Regel für
eine sichere Festlegung, Kontaktierung und Verschaltung einer Vielzahl von
zugeordneten Bauteilen vorgesehen.
Durch die DE 29 11 761 B1 ist ein dem Oberbegriff des Hauptanspruches
entsprechender Bauteileträger bekanntgeworden. Dieser Bauteileträger weist einen
aus Kunststoff hergestellten Sockel auf, an welchem eine als Stanzgitter
ausgeführte Leiterbahnenplatine befestigt ist. Die Leiterbahnenplatine stellt den
Bauteileträger dar, weil diese mit ausgestanzten, jeweils als Schlitz ausgebildeten
Ausnehmungen versehen ist, in welche Anschlußstifte zur Kontaktierung und
Festlegung durchgreifend eingepreßt sind. Durch den Einpreßvorgang werden
Bereiche der Schlitze zungenartig ausgestellt, so daß die Anschlußstifte unter
Klemmung zwischen den zungenartig ausgestellten Bereichen der Schlitze
festgelegt sind. Durch eine solche Ausbildung der Ausnehmungen als geradlinig
verlaufende Schlitze können jedoch lediglich von der Form her Bauteile mit gleich
ausgebildeten Anschlußbeinen sicher kontaktiert und festgelegt werden.
Außerdem ist durch die DE-AS 12 63 892 eine Klemme für schraubenlose
Leiteranschlüsse bekanntgeworden, die einstückig als ein aus einem Kontaktblech
gestanztes und gebogenes Bauteil ausgebildet ist. Diese Klemme besitzt an ihren
Endbereichen jeweils einen kreissegmentförmigen Bereich, an den sich jeweils zwei
gradlinige Bereiche anschließen.
Desweiteren ist durch die GB 2 267 237 A ein Verbinder bekanntgeworden, dessen
Kontaktteile einstückig als Stanzgitter aus einem Kontaktblech hergestellt sind und
steckerstiftartig ausgebildete Anschlußelemente besitzt.
Außerdem ist durch die DE 36 11 224 A1 ein Bauteileträger mit einem
Kunststoffkörper bekanntgeworden, in dem ein aus Kontaktblech hergestelltes
Stanzgitter angeordnet ist und Anschlußelemente für zuzuordnende Bauteile
aufweist.
Desweiteren ist durch die EP 0 557 881 A1 ein als Stanzteil ausgeführtes
Gehäuseteil bekanntgeworden, welches widerhakenartig ausgebildete
Befestigungselemente aufweist.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen einfach
aufgebauten Bauteileträger zu schaffen, dessen zur Festlegung und Kontaktierung
von elektrischen/elektronischen Bauteilen vorgesehenen Bereiche derart
ausgebildet sind, daß mit ein und derselben Ausbildung unterschiedliche Konturen
aufweisende Anschlußbeine von Bauteilen sicher erfaßt werden können und somit
eine zuverlässige Festlegung und Kontaktierung von Bauteilen mit unterschiedlich
ausgebildeten Anschlußbeinen gewährleistet ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem Bauteileträger der eingangs
erwähnten Art durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches
angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhaft bei einer derartigen Ausgestaltung ist, daß sowohl bei rechteckförmig als
auch bei rund ausgeführten Anschlußbeinen eine Kontaktierung mit einer hohen
spezifischen Flächenpressung erfolgt, so daß eine im Sinne gasdichte, gute
Stromübertragungsbedingung aufweisende Kontaktierung realisiert ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind
in den Unteransprüchen angegeben.
Anhand zweier in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele wird die
Erfindung näher erläutert, dabei zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen ersten Bauteileträger
Fig. 2 eine Seitenansicht des ersten Bauteileträgers gemäß Fig. 1
Fig. 3 das Detail Z gemäß Fig. 1 in vergrößerter Darstellung
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen einzelnen Bereich zur Festlegung und
Kontaktierung zugehörig zu einem zweiten Bauteileträger
Fig. 5 eine Seitenansicht im Schnitt entsprechend der Linie A-A gemäß
Fig. 4
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen einzelnen Bereich zur Festlegung und
Kontaktierung zugehörig zu einem dritten Bauteileträger
Fig. 7 eine Seitenansicht im Schnitt entsprechend der Linie B-B gemäß
Fig. 6.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 bis 3 hervorgeht, besteht der Bauteileträger 1
aus einer Kontaktblechplatine, die durch Stanzen und Biegen zu einem
dreidimensionalen Stanzgitter geformt wurde. Das zunächst zusammenhängend
ausgeführte Stanzgitter wird durch ein Auf- bzw. Abtrennen einzelner Stege 2 in
mehrere elektrisch voneinander getrennt ausgeführte Leiterbahnen 3 aufgeteilt.
Einstückig ist an jede der einzelnen Leiterbahnen 3 zumindest ein
widerhakenähnliches Befestigungselement 4 angeformt, was zur Festlegung des
Bauteileträgers 1 an einem nicht dargestellten Tragekörper dient. Desweiteren
umfaßt jede der einzelnen Leiterbahnen 3 zumindest ein Anschlußelement 5, was
zum Anschluß weiterführender elektrischer Leitungen vorgesehen ist. Mehrere
dieser Anschlußelemente 5 sind als sogenannten Steckerstifte und mehrere als
sogenannte Schneidklemmverbinder ausgebildet. Außerdem ist an drei der
Leiterbahnen einstückig ein Bereich zur Festlegung und Kontaktierung von
Anschlußbeinen 6 elektrischer/elektronische Bauteile 7 vorhanden. Diese Bereiche
bestehen - wie insbesondere aus den Fig. 1 und Fig. 3 bis 7 hervorgeht - jeweils
aus einer Ausnehmung 8 sowie einer dieser Ausnehmung 8 zugeordneten
Kontaktzunge 9. Desweiteren ist - wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht - eine der
Leiterbahnen mit einem blattfederartig ausgebildeten Rastelement 10 versehen, was
zur rastenden Positionierung eines nicht dargestellten Stellelementes dient.
Wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, weist die Kontur der Ausnehmung 8 an der
für die Aufnahme des Anschlußbeines 6 vorgesehene Stelle sowohl zwei erste
Bereiche 11 auf, die einen geradlinigen Verlauf aufweisen, als auch einen zweiten
Bereich 12 auf, der im Verlauf kreisbogenförmig ausgebildet ist. Zur formgerechten
Erfassung von rund ausgebildeten Anschlußbeinen 6 ist der Verlauf des zweiten
Bereiches 12 konkav ausgeführt. Der zweite Bereich 12 ist dabei derart
dimensioniert, daß auch bei der Zuordnung von Anschlußbeinen 6 mit dem
kleinsten zu erfassenden Durchmesser diese nicht vollständig von der Kontur des
zweiten Bereiches 12 aufgenommen werden, sondern vielmehr an den
Übergangsstellen zu den beiden ersten Bereichen 11 zur Anlage kommen. Das
zugeordnete Anschlußbein 6 kommt somit linienförmig an zwei Stellen der Kontur
der Ausnehmung 8 zur Anlage. Der Einfachheit halber ist das Anschlußbein 6 in
diesem Ausführungsbeispiel gestrichelt dargestellt und rechteckförmig ausgebildet.
Zur formgerechten Erfassung von rechteckförmig ausgebildeten Anschlußbeinen 6
ist dementsprechend der geradlinige Verlauf der beiden ersten Bereiche 11
vorgesehen. Wie weiterhin aus der Fig. 3 hervorgeht, ist auch der dem
entsprechenden Anschlußbein 6 zugeordnete Endbereich 13 der aus dem
Bauteileträger 1 freigeschnittenen Kontaktzunge 9 so ausgebildet, daß zwei dritte
Bereiche 14 vorhanden sind, die einen geradlinigen Verlauf aufweisen und ein
vierter Bereich 15 vorhanden ist, der einen kreisbogenförmigen Verlauf aufweist.
Der Verlauf des vierten Bereiches 15 ist konvex ausgestaltet und kommt somit
einzig an den zugeordneten Anschlußbeinen 6 zur Anlage. Bei einer derartigen
Gestaltung kommen sowohl bei der Zuordnung von rund als auch rechteckförmig
ausgebildeten Anschlußbeinen 6 nur vergleichsweise geringe Flächenanteile der
Ausnehmung 8 und des Endbereiches 13 der Kontaktzunge 9 zum tragen, so daß
eine hohe spezifische Flächenpressung an dem zugeordneten Anschlußbein 6
auftritt. Durch die hohe spezifische Flächenpressung ist sowohl eine dauerhafte
mechanische Festlegung der elektrischen/elektronischen Bauteile 7 am
Bauteileträger 1 gewährleistet, als auch eine gute, im Sinne von gasdicht
anzusehende Kontaktierung der Anschlußbeine 6 realisiert.
Wie insbesondere aus den Fig. 4 und 6 hervorgeht, kann der vierte Bereich 15
der aus dem Bauteileträgers 1 freigeschnittenen Kontaktzunge 9 auch wie der
zweite Bereich 12 der Ausnehmung 8, nämlich konkav ausgeführt sein. Dabei wurde
darauf geachtet, daß auch bei der Zuordnung von Anschlußbeinen 6 mit dem
kleinsten zu erfassenden Durchmesser diese sowohl nicht vollständig von der
Kontur des zweiten Bereiches 12 als auch nicht von der Kontur des vierten
Bereiches 15 aufgenommen werden. Vielmehr ist die Dimensionierung derart
ausgeführt, daß die runden Anschlußbeine 6 an den Übergangsstellen zu den
beiden ersten Bereichen 11 bzw. den beiden dritten Bereichen 14 zur Anlage
kommen. Es entsteht somit eine linienförmige Anlage der Anschlußbeine 6 an vier
Stellen. Auch bei den in den Fig. 4 bis 7 als Anwendungsbeispiel dargestellten,
rechteckförmig ausgeführten Anschlußbeinen 6 kommen nur vergleichsweise
geringe Flächenanteile der Ausnehmung 8 und des Endbereiches 13 der
freigeschnittenen Kontaktzunge 9 zum tragen, so daß eine hohe spezifische
Flächenpressung an den zugeordneten Anschlußbeinen 6 auftritt. Durch die hohe
spezifische Flächenpressung ist sowohl bei runden als auch bei rechteckförmigen
Anschlußbeinen 6 sowohl eine dauerhafte mechanische Festlegung der
elektrischen/elektronischen Bauteile 7 am Bauteileträger 1 gewährleistet, als auch
eine gute im Sinne von gasdicht anzusehende Kontaktierung realisiert. Bei allen
drei dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Zuordnung der Kontaktzunge 9 zu
ihrer Ausnehmung 8 derart gewählt, daß die beiden ersten Bereiche 11 den beiden
dritten Bereichen 14 und der zweite Bereich 12 dem vierten Bereich 15 direkt
gegenüberliegend zugeordnet sind.
Wie insbesondere aus Fig. 6 und Fig. 7 hervorgeht, ist in jede der beiden
Hauptflächen 16 jeweils eine Einprägung 17 eingebracht. Dies ist bei diesem
Ausführungsbeispiel deshalb der Fall, um bei der treppenartig aus der Ebene des
Bauteileträgers 1 ausgestellten Kontaktzunge 9 eine Längung zu erzielen. Solche
Einprägungen 17 dienen aber ebenso einer Realisierung gezielter Veränderungen
der Elastizitäts bzw. Festigkeit einer solchen Kontaktzunge 9 in bestimmten
Bereichen.
Wie insbesondere aus der Fig. 4 hervorgeht, wird die Kontaktzunge 9 zur Montage
des elektrischen/elektronischen Bauteiles 7 aus der Ebene des Bauteileträgers 1
ausgestellt und zunächst in eine fehlausgerichtete Montagestellung gebracht. Die
Montagestellung ermöglicht es, die Anschlußbeine 6 von zugeordneten
elektrischen/elektronischen Bauteilen 7 widerstandsfrei durch die zugehörigen
Ausnehmungen 8 hindurchzuführen. Sind die elektrischen/elektronischen Bauteile 7
exakt positioniert, wird die Kontaktzunge 9 in ihre endgültige Befestigungsstellung
zurückgeführt. D. h., die Kontaktzunge 9 wird mit einer entsprechenden Kraft in die
Ebene des Bauteileträgers 1 zurückgebogen und klemmt dabei das zugeordnete
Anschlußbein 6 zwischen sich und der Kontur der Ausnehmung 8 fest ein. Durch
das Zurückbiegen wird eine so hohe Klemmwirkung erzielt, daß die bereits
angesprochene dauerhafte mechanische Festlegung als auch die als gasdicht
anzusehene Kontaktierung der Anschlußbeine 6 realisiert ist.
Claims (17)
1. Bauteileträger mit mehreren elektrisch voneinander getrennt angeordneten
Leiterbahnen (3), welche zur Festlegung und Kontaktierung zumindest eines mit
Anschlußbeinen (6) versehenen elektrischen/elektronischen Bauteiles (7) zumindest
eine von einem Anschlußbein (6) durchgriffene Ausnehmung (8) aufweisen, wobei
der Ausnehmung (8) eine einstückig vom Bauteileträger (1) ausgestellte
Kontaktzunge (9) zugeordnet ist, welche mit ihrem freien Endbereich an das
zugeordnete Anschlußbein (6) des Bauteiles (7) zur Anlage kommt, so daß das
Anschlußbein (6) unter Klemmung zwischen dem Endbereich der Kontaktzunge (9)
und der Kontur der Ausnehmung (8) festgelegt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem Anschlußbein (6) zugeordnete Kontur der
Ausnehmung (8) zumindest einen ersten Bereich (11) und zumindest einen zweiten
Bereich (12) aufweist, wobei der erste Bereich (11) im Verlauf geradlinig und der
zweite Bereich (12) im Verlauf kreisbogenförmig ausgestaltet ist, daß der dem
Anschlußbein (6) zugeordnete Endbereich (13) der Kontaktzunge (9) zumindest
einen dritten Bereich (14) und zumindest einen vierten Bereich (15) aufweist, wobei
der dritte Bereich (14) im Verlauf geradlinig und der vierte Bereich (15) im Verlauf
kreisbogenförmig ausgestaltet ist, und daß sich jeweils erste und dritte Bereiche
(11, 14) sowie zweite und vierte Bereiche (12, 15) gegenüberliegen.
2. Bauteileträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verlauf des
kreisbogenförmig ausgestalteten zweiten Bereiches (12) und/oder vierten Bereiches
(15) konkav ausgeführt ist.
3. Bauteileträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verlauf des
kreisbogenförmig ausgestalteten zweiten Bereiches (12) konkav und der Verlauf
des gegenüberliegenden vierten Bereiches (15) konvex ausgeführt ist.
4. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Bauteileträger (1) aus einem aus Kontaktblech hergestellte Stanzgitter besteht.
5. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Bauteileträger (1) aus einem partiellen metallisierten Kunststoffkörper besteht.
6. Bauteileträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Bauteileträger (1) aus einer mit Leiterbahnen versehenen durchkontaktierten
Leiterplatte besteht.
7. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kontaktzunge (9) aus der Ebene des Bauteileträgers (1) ausgestellt ist und im
wesentlichen einen parallel zur Oberfläche des Bauteileträgers (1) ausgerichteten
Verlauf aufweist.
8. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest eine der Hauptflächen (16) der Kontaktzunge (9) mit zumindest einer
quer zu dessen Längserstreckung verlaufenden Einprägung (17) versehen ist.
9. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Bauteileträger (1) einstückig mehrere Anschlußelemente (5) zur Kontaktierung
von elektrischen Leitungen umfaßt.
10. Bauteileträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlußelemente (5) als Schneidklemmverbinder ausgebildet sind.
11. Bauteileträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlußelemente (5) als Steckerstifte ausgebildet sind.
12. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bauteileträger (1) einstückig zumindest ein Schaltkontaktteil umfaßt.
13. Bauteileträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schaltkontaktteil als langgestreckte Kontaktfeder ausgebildet ist.
14. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bauteileträger (1) zumindest einstückig ein Rastelement (10) umfaßt.
15. Bauteileträger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rastelement (10) blattfederartig ausgebildet ist.
16. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bauteileträger (1) einstückig zumindest ein Befestigungselement (4)
umfaßt.
17. Bauteileträger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das
Befestigungselement (4) widerhakenartig ausgebildet ist.
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