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DE19629643C2 - Bauteileträger - Google Patents

Bauteileträger

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DE19629643C2
DE19629643C2 DE1996129643 DE19629643A DE19629643C2 DE 19629643 C2 DE19629643 C2 DE 19629643C2 DE 1996129643 DE1996129643 DE 1996129643 DE 19629643 A DE19629643 A DE 19629643A DE 19629643 C2 DE19629643 C2 DE 19629643C2
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Description

Die vorliegende Erfindung geht von einem gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches konzipierten Bauteileträger für elektrische/elektronische Bauteile aus.
Derartige Bauteileträger für elektrische/elektronische Bauteile sind in der Regel für eine sichere Festlegung, Kontaktierung und Verschaltung einer Vielzahl von zugeordneten Bauteilen vorgesehen.
Durch die DE 29 11 761 B1 ist ein dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechender Bauteileträger bekanntgeworden. Dieser Bauteileträger weist einen aus Kunststoff hergestellten Sockel auf, an welchem eine als Stanzgitter ausgeführte Leiterbahnenplatine befestigt ist. Die Leiterbahnenplatine stellt den Bauteileträger dar, weil diese mit ausgestanzten, jeweils als Schlitz ausgebildeten Ausnehmungen versehen ist, in welche Anschlußstifte zur Kontaktierung und Festlegung durchgreifend eingepreßt sind. Durch den Einpreßvorgang werden Bereiche der Schlitze zungenartig ausgestellt, so daß die Anschlußstifte unter Klemmung zwischen den zungenartig ausgestellten Bereichen der Schlitze festgelegt sind. Durch eine solche Ausbildung der Ausnehmungen als geradlinig verlaufende Schlitze können jedoch lediglich von der Form her Bauteile mit gleich ausgebildeten Anschlußbeinen sicher kontaktiert und festgelegt werden.
Außerdem ist durch die DE-AS 12 63 892 eine Klemme für schraubenlose Leiteranschlüsse bekanntgeworden, die einstückig als ein aus einem Kontaktblech gestanztes und gebogenes Bauteil ausgebildet ist. Diese Klemme besitzt an ihren Endbereichen jeweils einen kreissegmentförmigen Bereich, an den sich jeweils zwei gradlinige Bereiche anschließen.
Desweiteren ist durch die GB 2 267 237 A ein Verbinder bekanntgeworden, dessen Kontaktteile einstückig als Stanzgitter aus einem Kontaktblech hergestellt sind und steckerstiftartig ausgebildete Anschlußelemente besitzt.
Außerdem ist durch die DE 36 11 224 A1 ein Bauteileträger mit einem Kunststoffkörper bekanntgeworden, in dem ein aus Kontaktblech hergestelltes Stanzgitter angeordnet ist und Anschlußelemente für zuzuordnende Bauteile aufweist.
Desweiteren ist durch die EP 0 557 881 A1 ein als Stanzteil ausgeführtes Gehäuseteil bekanntgeworden, welches widerhakenartig ausgebildete Befestigungselemente aufweist.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen einfach aufgebauten Bauteileträger zu schaffen, dessen zur Festlegung und Kontaktierung von elektrischen/elektronischen Bauteilen vorgesehenen Bereiche derart ausgebildet sind, daß mit ein und derselben Ausbildung unterschiedliche Konturen aufweisende Anschlußbeine von Bauteilen sicher erfaßt werden können und somit eine zuverlässige Festlegung und Kontaktierung von Bauteilen mit unterschiedlich ausgebildeten Anschlußbeinen gewährleistet ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem Bauteileträger der eingangs erwähnten Art durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhaft bei einer derartigen Ausgestaltung ist, daß sowohl bei rechteckförmig als auch bei rund ausgeführten Anschlußbeinen eine Kontaktierung mit einer hohen spezifischen Flächenpressung erfolgt, so daß eine im Sinne gasdichte, gute Stromübertragungsbedingung aufweisende Kontaktierung realisiert ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben.
Anhand zweier in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele wird die Erfindung näher erläutert, dabei zeigen
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen ersten Bauteileträger
Fig. 2 eine Seitenansicht des ersten Bauteileträgers gemäß Fig. 1
Fig. 3 das Detail Z gemäß Fig. 1 in vergrößerter Darstellung
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen einzelnen Bereich zur Festlegung und Kontaktierung zugehörig zu einem zweiten Bauteileträger
Fig. 5 eine Seitenansicht im Schnitt entsprechend der Linie A-A gemäß Fig. 4
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen einzelnen Bereich zur Festlegung und Kontaktierung zugehörig zu einem dritten Bauteileträger
Fig. 7 eine Seitenansicht im Schnitt entsprechend der Linie B-B gemäß Fig. 6.
Wie insbesondere aus den Fig. 1 bis 3 hervorgeht, besteht der Bauteileträger 1 aus einer Kontaktblechplatine, die durch Stanzen und Biegen zu einem dreidimensionalen Stanzgitter geformt wurde. Das zunächst zusammenhängend ausgeführte Stanzgitter wird durch ein Auf- bzw. Abtrennen einzelner Stege 2 in mehrere elektrisch voneinander getrennt ausgeführte Leiterbahnen 3 aufgeteilt. Einstückig ist an jede der einzelnen Leiterbahnen 3 zumindest ein widerhakenähnliches Befestigungselement 4 angeformt, was zur Festlegung des Bauteileträgers 1 an einem nicht dargestellten Tragekörper dient. Desweiteren umfaßt jede der einzelnen Leiterbahnen 3 zumindest ein Anschlußelement 5, was zum Anschluß weiterführender elektrischer Leitungen vorgesehen ist. Mehrere dieser Anschlußelemente 5 sind als sogenannten Steckerstifte und mehrere als sogenannte Schneidklemmverbinder ausgebildet. Außerdem ist an drei der Leiterbahnen einstückig ein Bereich zur Festlegung und Kontaktierung von Anschlußbeinen 6 elektrischer/elektronische Bauteile 7 vorhanden. Diese Bereiche bestehen - wie insbesondere aus den Fig. 1 und Fig. 3 bis 7 hervorgeht - jeweils aus einer Ausnehmung 8 sowie einer dieser Ausnehmung 8 zugeordneten Kontaktzunge 9. Desweiteren ist - wie insbesondere aus Fig. 1 hervorgeht - eine der Leiterbahnen mit einem blattfederartig ausgebildeten Rastelement 10 versehen, was zur rastenden Positionierung eines nicht dargestellten Stellelementes dient.
Wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, weist die Kontur der Ausnehmung 8 an der für die Aufnahme des Anschlußbeines 6 vorgesehene Stelle sowohl zwei erste Bereiche 11 auf, die einen geradlinigen Verlauf aufweisen, als auch einen zweiten Bereich 12 auf, der im Verlauf kreisbogenförmig ausgebildet ist. Zur formgerechten Erfassung von rund ausgebildeten Anschlußbeinen 6 ist der Verlauf des zweiten Bereiches 12 konkav ausgeführt. Der zweite Bereich 12 ist dabei derart dimensioniert, daß auch bei der Zuordnung von Anschlußbeinen 6 mit dem kleinsten zu erfassenden Durchmesser diese nicht vollständig von der Kontur des zweiten Bereiches 12 aufgenommen werden, sondern vielmehr an den Übergangsstellen zu den beiden ersten Bereichen 11 zur Anlage kommen. Das zugeordnete Anschlußbein 6 kommt somit linienförmig an zwei Stellen der Kontur der Ausnehmung 8 zur Anlage. Der Einfachheit halber ist das Anschlußbein 6 in diesem Ausführungsbeispiel gestrichelt dargestellt und rechteckförmig ausgebildet. Zur formgerechten Erfassung von rechteckförmig ausgebildeten Anschlußbeinen 6 ist dementsprechend der geradlinige Verlauf der beiden ersten Bereiche 11 vorgesehen. Wie weiterhin aus der Fig. 3 hervorgeht, ist auch der dem entsprechenden Anschlußbein 6 zugeordnete Endbereich 13 der aus dem Bauteileträger 1 freigeschnittenen Kontaktzunge 9 so ausgebildet, daß zwei dritte Bereiche 14 vorhanden sind, die einen geradlinigen Verlauf aufweisen und ein vierter Bereich 15 vorhanden ist, der einen kreisbogenförmigen Verlauf aufweist. Der Verlauf des vierten Bereiches 15 ist konvex ausgestaltet und kommt somit einzig an den zugeordneten Anschlußbeinen 6 zur Anlage. Bei einer derartigen Gestaltung kommen sowohl bei der Zuordnung von rund als auch rechteckförmig ausgebildeten Anschlußbeinen 6 nur vergleichsweise geringe Flächenanteile der Ausnehmung 8 und des Endbereiches 13 der Kontaktzunge 9 zum tragen, so daß eine hohe spezifische Flächenpressung an dem zugeordneten Anschlußbein 6 auftritt. Durch die hohe spezifische Flächenpressung ist sowohl eine dauerhafte mechanische Festlegung der elektrischen/elektronischen Bauteile 7 am Bauteileträger 1 gewährleistet, als auch eine gute, im Sinne von gasdicht anzusehende Kontaktierung der Anschlußbeine 6 realisiert.
Wie insbesondere aus den Fig. 4 und 6 hervorgeht, kann der vierte Bereich 15 der aus dem Bauteileträgers 1 freigeschnittenen Kontaktzunge 9 auch wie der zweite Bereich 12 der Ausnehmung 8, nämlich konkav ausgeführt sein. Dabei wurde darauf geachtet, daß auch bei der Zuordnung von Anschlußbeinen 6 mit dem kleinsten zu erfassenden Durchmesser diese sowohl nicht vollständig von der Kontur des zweiten Bereiches 12 als auch nicht von der Kontur des vierten Bereiches 15 aufgenommen werden. Vielmehr ist die Dimensionierung derart ausgeführt, daß die runden Anschlußbeine 6 an den Übergangsstellen zu den beiden ersten Bereichen 11 bzw. den beiden dritten Bereichen 14 zur Anlage kommen. Es entsteht somit eine linienförmige Anlage der Anschlußbeine 6 an vier Stellen. Auch bei den in den Fig. 4 bis 7 als Anwendungsbeispiel dargestellten, rechteckförmig ausgeführten Anschlußbeinen 6 kommen nur vergleichsweise geringe Flächenanteile der Ausnehmung 8 und des Endbereiches 13 der freigeschnittenen Kontaktzunge 9 zum tragen, so daß eine hohe spezifische Flächenpressung an den zugeordneten Anschlußbeinen 6 auftritt. Durch die hohe spezifische Flächenpressung ist sowohl bei runden als auch bei rechteckförmigen Anschlußbeinen 6 sowohl eine dauerhafte mechanische Festlegung der elektrischen/elektronischen Bauteile 7 am Bauteileträger 1 gewährleistet, als auch eine gute im Sinne von gasdicht anzusehende Kontaktierung realisiert. Bei allen drei dargestellten Ausführungsbeispielen ist die Zuordnung der Kontaktzunge 9 zu ihrer Ausnehmung 8 derart gewählt, daß die beiden ersten Bereiche 11 den beiden dritten Bereichen 14 und der zweite Bereich 12 dem vierten Bereich 15 direkt gegenüberliegend zugeordnet sind.
Wie insbesondere aus Fig. 6 und Fig. 7 hervorgeht, ist in jede der beiden Hauptflächen 16 jeweils eine Einprägung 17 eingebracht. Dies ist bei diesem Ausführungsbeispiel deshalb der Fall, um bei der treppenartig aus der Ebene des Bauteileträgers 1 ausgestellten Kontaktzunge 9 eine Längung zu erzielen. Solche Einprägungen 17 dienen aber ebenso einer Realisierung gezielter Veränderungen der Elastizitäts bzw. Festigkeit einer solchen Kontaktzunge 9 in bestimmten Bereichen.
Wie insbesondere aus der Fig. 4 hervorgeht, wird die Kontaktzunge 9 zur Montage des elektrischen/elektronischen Bauteiles 7 aus der Ebene des Bauteileträgers 1 ausgestellt und zunächst in eine fehlausgerichtete Montagestellung gebracht. Die Montagestellung ermöglicht es, die Anschlußbeine 6 von zugeordneten elektrischen/elektronischen Bauteilen 7 widerstandsfrei durch die zugehörigen Ausnehmungen 8 hindurchzuführen. Sind die elektrischen/elektronischen Bauteile 7 exakt positioniert, wird die Kontaktzunge 9 in ihre endgültige Befestigungsstellung zurückgeführt. D. h., die Kontaktzunge 9 wird mit einer entsprechenden Kraft in die Ebene des Bauteileträgers 1 zurückgebogen und klemmt dabei das zugeordnete Anschlußbein 6 zwischen sich und der Kontur der Ausnehmung 8 fest ein. Durch das Zurückbiegen wird eine so hohe Klemmwirkung erzielt, daß die bereits angesprochene dauerhafte mechanische Festlegung als auch die als gasdicht anzusehene Kontaktierung der Anschlußbeine 6 realisiert ist.

Claims (17)

1. Bauteileträger mit mehreren elektrisch voneinander getrennt angeordneten Leiterbahnen (3), welche zur Festlegung und Kontaktierung zumindest eines mit Anschlußbeinen (6) versehenen elektrischen/elektronischen Bauteiles (7) zumindest eine von einem Anschlußbein (6) durchgriffene Ausnehmung (8) aufweisen, wobei der Ausnehmung (8) eine einstückig vom Bauteileträger (1) ausgestellte Kontaktzunge (9) zugeordnet ist, welche mit ihrem freien Endbereich an das zugeordnete Anschlußbein (6) des Bauteiles (7) zur Anlage kommt, so daß das Anschlußbein (6) unter Klemmung zwischen dem Endbereich der Kontaktzunge (9) und der Kontur der Ausnehmung (8) festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Anschlußbein (6) zugeordnete Kontur der Ausnehmung (8) zumindest einen ersten Bereich (11) und zumindest einen zweiten Bereich (12) aufweist, wobei der erste Bereich (11) im Verlauf geradlinig und der zweite Bereich (12) im Verlauf kreisbogenförmig ausgestaltet ist, daß der dem Anschlußbein (6) zugeordnete Endbereich (13) der Kontaktzunge (9) zumindest einen dritten Bereich (14) und zumindest einen vierten Bereich (15) aufweist, wobei der dritte Bereich (14) im Verlauf geradlinig und der vierte Bereich (15) im Verlauf kreisbogenförmig ausgestaltet ist, und daß sich jeweils erste und dritte Bereiche (11, 14) sowie zweite und vierte Bereiche (12, 15) gegenüberliegen.
2. Bauteileträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verlauf des kreisbogenförmig ausgestalteten zweiten Bereiches (12) und/oder vierten Bereiches (15) konkav ausgeführt ist.
3. Bauteileträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verlauf des kreisbogenförmig ausgestalteten zweiten Bereiches (12) konkav und der Verlauf des gegenüberliegenden vierten Bereiches (15) konvex ausgeführt ist.
4. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauteileträger (1) aus einem aus Kontaktblech hergestellte Stanzgitter besteht.
5. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauteileträger (1) aus einem partiellen metallisierten Kunststoffkörper besteht.
6. Bauteileträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauteileträger (1) aus einer mit Leiterbahnen versehenen durchkontaktierten Leiterplatte besteht.
7. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktzunge (9) aus der Ebene des Bauteileträgers (1) ausgestellt ist und im wesentlichen einen parallel zur Oberfläche des Bauteileträgers (1) ausgerichteten Verlauf aufweist.
8. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Hauptflächen (16) der Kontaktzunge (9) mit zumindest einer quer zu dessen Längserstreckung verlaufenden Einprägung (17) versehen ist.
9. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauteileträger (1) einstückig mehrere Anschlußelemente (5) zur Kontaktierung von elektrischen Leitungen umfaßt.
10. Bauteileträger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußelemente (5) als Schneidklemmverbinder ausgebildet sind.
11. Bauteileträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußelemente (5) als Steckerstifte ausgebildet sind.
12. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauteileträger (1) einstückig zumindest ein Schaltkontaktteil umfaßt.
13. Bauteileträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltkontaktteil als langgestreckte Kontaktfeder ausgebildet ist.
14. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauteileträger (1) zumindest einstückig ein Rastelement (10) umfaßt.
15. Bauteileträger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Rastelement (10) blattfederartig ausgebildet ist.
16. Bauteileträger nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Bauteileträger (1) einstückig zumindest ein Befestigungselement (4) umfaßt.
17. Bauteileträger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (4) widerhakenartig ausgebildet ist.
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