DE19628384C2 - Behälter mit einer mittels einer Kappe verschließbaren Auslaßkanüle aus Kunststoff - Google Patents
Behälter mit einer mittels einer Kappe verschließbaren Auslaßkanüle aus KunststoffInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Behälter mit einer mittels einer
Kappe verschließbaren Auslaßkanüle aus Kunststoff, wobei die Kappe
an ihrer Innenseite - insbesondere an ihrem in Gebrauchsstellung
der Mündung abgewandten Rand ihrer Verschlußseite - eine nach
innen ragende, umlaufende Querschnitts- oder Durchmesserver
kleinerung hat, die mit der Außenseite der Kanüle in Verschluß
stellung eine Dichtung bildet.
Ein derartiger Behälter ist als Tube aus DE 94 08 612 U1 bereits
bekannt. Bei diesem als Tube ausgebildeten Behälter ist dabei
vorgesehen, daß sich die an der Innenseite der Kappe befindliche
Durchmesserverkleinerung zur Bildung einer Klemmdichtung elastisch
etwas in die glatte Außenseite der Auslaßkanüle eindrückt, um
einen guten Kraftschluß zu bilden. Beim Transportieren solcher
Behälter, zum Beispiel während ihres Befüllens, Bedruckens usw.,
kann eine solche auf Reibung beruhende Verbindung unter Umständen
überlastet werden, so daß sich die Kappe lösen kann, insbesondere
dann, wenn die Auslaßkanüle wie in dem vorbekannten Fall eine
zu ihrer Auslaßöffnung hin konische Verjüngung aufweist. Durch
ein solches ungewolltes Öffnen kann der Behälter vor allem dann
nutzlos werden, wenn dies nach einem Füllvorgang geschieht.
Außerdem wird dann seine Umgebung verschmutzt.
Auch beim späteren Gebrauch, zum Beispiel nach einer teilweisen
Entleerung des Behälters ist ein solcher kraftschlüssiger Verschluß
nicht immer ausreichend und davon abhängig, ob der Benutzer die
Kappe genügend fest auf die Auslaßkanüle drückt.
Es ist deshalb auch bereits bekannt, bei solchen Behältern
Schraubverschlüsse vorzusehen, bei denen die aus dem Kraftschluß
herrührenden Probleme durch einen Formschluß mit Hilfe des Gewindes
vermieden werden. Diese verursachen jedoch eine erheblich
aufwendigere Herstellung.
Es sind deshalb auch schon Schnappverschlüsse bekannt geworden,
bei denen eine Durchmesserverkleinerung der Verschlußkappe in eine
vorgeformte Ringnut der Auslaßkanüle in Schließstellung eingerastet
werden kann. Dies bedeutet jedoch ebenfalls einen erheblichen
Herstellungsaufwand bei der Fertigung des Behälters mit seiner
Auslaßkanüle, weil eine sehr komplizierte Spritzgießform und vor
allem eine aufwendige Entformung erforderlich sind, um einen
solchen Behälter aus Kunststoff spritzen zu können.
Es besteht deshalb die Aufgabe, einen Behälter der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei welchem die Vorteile einer auf
eine glatte Auslaßkanüle oder Mündung aufsteckbaren Kappe und
insbesondere die Herstellungsvorteile einer solchen glatten
Auslaßkanüle erhalten bleiben, trotzdem aber beim Wiederver
schließen ein Formschluß zwischen Auslaßkanüle und Kappe vorhanden
ist, ohne daß ein Gewinde oder eine beim Spritzgießen vorgeformte
Ringnut an der Auslaßkanüle angeordnet wird.
Die Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe besteht
darin, daß die Härte des Werkstoffes und/oder die Dicke der Wandung
der Kappe zumindest im Bereich der Durchmesserverkleinerung größer
als die der Auslaßkanüle in diesem Bereich ist, in welchem die
Durchmesserverkleinerung in Gebrauchsstellung unter Schließdruck
anliegt, und daß zumindest die Auslaßkanüle aus einem unter Druck
kaltfließenden Kunststoff besteht, so daß die
Durchmesserverkleinerung an der Außenseite der Kanüle eine
bleibende Rille oder Ringnut ausbildet.
Durch eine solche Werkstoffwahl und/oder Abmessungsanordnung kann
erreicht werden, daß die Kappe auf die zunächst glatte Außenseite
der Auslaßkanüle aufgesteckt werden kann, wobei sich die
Durchmesserverkleinerung in Schließstellung in die Außenseite
zunächst elastisch eindrückt. Da die Auslaßkanüle erfindungsgemäß
aus einem unter Druck kaltfließenden Kunststoff besteht, wird
der Kunststoff von dieser Eindrückstelle aus nach beiden Seiten,
also auch in das Innere der Kappe "fließen" und nach einer gewissen
Zeit eine gewünschte bleibende Rille oder Ringnut an der Stelle
erzeugen oder bilden, wo sich die Durchmesserverkleinerung
befindet, so daß diese dann später beim Wiederverschließen immer
wieder in diese durch sie selbst gebildete Ringnut einrasten kann.
Somit kann ohne aufwendige Gewindeanordnungen und ohne komplizierte
Werkzeuge eine Auslaßkanüle mit einer auch formschlüssigen
Rastverbindung für die Kappe nur durch eine entsprechende
Formgebung und Werkstoffwahl von Auslaßkanüle und Kappe gebildet
werden. Es muß lediglich nach der Fertigung darauf geachtet werden,
daß die Kappe eine gewisse Zeit in Schließstellung bleibt.
Günstig ist es, wenn die Durchmesserverkleinerung ein Ringvorsprung
ist, dessen Querschnitt sich zur Kappenmitte oder zum Kappeninneren
hin verjüngt und dessen innenliegender Rand kleinsten Durchmessers
insbesondere als Kante ausgebildet ist. Dadurch entsteht beim
ersten Aufstecken der Kappe auf die Auslaßkanüle an dieser Kante
ein entsprechend starker Druck, der zu dem Kaltfluß des Kanülen
werkstoffes führt, so daß solcher Werkstoff auch etwas in die
Kappe selbst fließt und die gewünschte Hinterschneidung mit der
Durchmesserverkleinerung bildet. Eine im Anlagebereich möglichst
schmal bemessene Durchmesserverkleinerung übt aufgrund der
Klemmkraft einen entsprechend größeren Flächendruck an der
Berührstelle aus, der das gewünschte Kaltfließen begünstigt.
Der die Durchmesserverkleinerung bildende Ringvorsprung kann im
Querschnitt gesehen beidseits der auf seinem kleinsten Umfang
angeordneten Kante schräge, gegebenenfalls gekrümmte Übergangs
flächen aufweisen. Einerseits ergibt sich durch diese schrägen
Flächen die gewünschte Kante im Bereich des kleinsten Innendurch
messers des Ringvorsprunges und andererseits erleichtern diese
Schrägflächen später sowohl das Aufstecken als auch das Abziehen
der Verschlußkappe, wobei jeweils der der Ringnut benachbarte,
durch den kaltfließenden Werkstoff gebildete Wulst zu überwinden
ist. Der dabei vorstehend genannte Querschnitt wird durch eine
Querschnittsebene gebildet, die eine Durchmesserebene der Kappe
darstellt.
Die Kanüle oder dergleichen Auslaß des Behälters kann durch die
ringförmige Durchmesserverkleinerung elastisch und durch eine
gewisse zeitliche Einwirkung in Schließstellung plastisch
verformbar sein. Beim ersten Aufstecken der Kappe kann somit die
Durchmesserverkleinerung zunächst einen Bereich der Auslaßkanüle
erreichen, der ohne die elastische Verformung eine größere
Außenabmessung beziehungsweise einen größeren Außendurchmesser
hat, als es dem kleinsten Innendurchmesser der Durchmesser- oder
Querschnittsverkleinerung der Kappe entspricht. Durch den dabei
entstehenden Druck aufgrund der Rückstellkraft der elastisch
verformten Kanüle wird deren Werkstoff zu einem Kaltfließ-Vorgang
gebracht, so daß die elastische in eine plastische Verformung
übergeht, wenn die Kappe genügend lang einwirkt.
Dabei ist es günstig, wenn die Außenseite der Auslaßkanüle etwas
konisch von der Mündung zu dem Behälter hin sich erweiternd
ausgebildet ist. Entsprechend gut kann die Kappe aufgeschoben
werden.
Die Verschlußkappe kann ebenfalls einen sich im Anschluß an die
Durchmesserverkleinerung konisch verjüngenden Innenraum haben,
dessen Querschnitt in Gebrauchsstellung den der in diesem Bereich
von der Kappe umschlossenen Kanüle übertrifft. Somit ist das
Einrasten der Durchmesser- oder Querschnittsverkleinerung nicht
behindert und der kaltfließende Werkstoff findet innerhalb der
Kappe genügend Platz um einen gewissen Wulst bei gleichzeitiger
Ausbildung einer Einschnürung an der Durchmesser- oder Quer
schnittsverkleinerung zu bilden.
Der Querschnitt der Auslaßkanüle und demgemäß auch der Kappe kann
kreisförmig oder gegebenenfalls oval, elliptisch oder mehrkantig
sein. Bei einer mehrkantigen, ovalen oder elliptischen Quer
schnittsform ist dann die "Durchmesserverkleinerung" ebenfalls
mit einer entsprechenden umlaufenden Kontur gebildet, also in
einem solchen Falle eher als Querschnittsverkleinerung anzusehen.
Es wurde schon erwähnt, daß die Werkstoffe für die Auslaßkanüle
und die Verschlußkappe von großer Bedeutung für das nachträgliche
Bilden einer Rastverbindung in Schließstellung sind. Beispielsweise
kann die Auslaßkanüle aus Polypropylen oder Polyäthylen und die
Verschlußkappe aus Polystyrol oder POM bestehen und die Aus
laßkanüle kann insbesondere einstückig mit dem Behälter, zum
Beispiel einer Tube, verbunden sein. Versuche haben gezeigt, daß
eine Auslaßkanüle aus Polypropylen oder Polyäthylen die gewünschte
Einschnürung und den gewünschten Kaltfluß des Werkstoffes hat,
wenn die Verschlußkappe aus Polystyrol oder POM besteht und
zusätzlich durch die Durchmesser- und Querschnittsverkleinerung
gerade dort verstärkt ist, wo der Schließdruck ausgeübt wird.
Eventuell wäre aber sogar auch eine Verschlußkappe aus Metall
denkbar.
Zur Verbesserung der Handhabung des Behälters kann es vorteilhaft
sein, wenn die Kappe an ihrer der Verschlußseite abgewandten
Oberseite einen Dorn oder dergleichen spitzen Vorsprung zum
Durchstoßen einer vor dem ersten Gebrauch an der Mündung der
Auslaßkanüle angeordneten Membran hat und wenn dieser Dorn oder
Vorsprung insbesondere von einem an der Kappe abstehenden
Zentrierrand mit radialem Abstand umschlossen ist. Dadurch ist
es möglich, die Kappe vor der ersten Entleerung des Behälters
abzuziehen, umzudrehen und mit dem Dorn in die Membran ein
zudrücken, um dadurch die Auslaßkanüle erstmalig zu öffnen. Nach
einem ersten Entnahmevorgang kann dann die Kappe in ihrer normalen
Schließposition wieder auf die Auslaßkanüle aufgedrückt werden,
wo sie mit ihrer Durchmesserverkleinerung an der von ihr selbst
gebildeten Rille einrastet und dadurch nicht nur einen kraft
schlüssigen, sondern auch einen formschlüssigen und dichten
Verschluß bildet.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in schematisierter
Darstellung:
Fig. 1 einen Längsschnitt des oberen Teiles eines Behälters
mit einer Auslaßkanüle und einer darauf aufsetzbaren
Verschlußkappe, wobei die linke Hälfte des Längsschnittes
die Verschlußkappe in einer Zwischenposition und die
rechte Hälfte in Schließstellung zeigt, in der eine
Durchmesserverkleinerung eine ursprünglich nicht
vorhandene Rille durch Kaltfluß des Kanülenwerkstoffes
gebildet hat,
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab die an der Verschlußkappe nach
innen ragende Durchmesserverkleinerung in Schließ
stellung, in der sie an der Außenseite der Kanüle eine
bleibende Rille oder dergleichen bildet,
Fig. 3 einen Behälter mit einer Auslaßkanüle und einer an deren
Mündung vorgesehenen Membran, die mit Hilfe eines an
der Verschlußkappe angeordneten Dornes durchstoßen wird,
wobei die Auslaßkanüle die zuvor mit Hilfe der Ver
schlußkappe bleibend angeformte Ringnut oder Rille hat,
Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, wobei die
Auslaßkanüle ein separates, nachträglich mit einem
Behälter verbindbares Teil ist.
Ein im ganzen mit 1 bezeichneter Behälter weist eine Auslaßkanüle
2 aus Kunststoff auf, die gemäß den Fig. 1 und 3 einstückig
mit dem Behälter verbunden ist, gemäß Fig. 4 aber auch
nachträglich mit einem dort nicht näher dargestellten Behälter
verbunden werden kann.
Zu dem Behälter 1 gehört ferner eine Kappe 3, mit welcher die
Auslaßkanüle 2 gemäß Fig. 1 und 4 verschließbar ist. Diese Kappe
3 hat an ihrer Innenseite, im Ausführungsbeispiel an ihrem in
Gebrauchsstellung der Mündung 4 der Kanüle 3 abgewandten Rand
5 ihrer Verschlußseite, eine nach innen ragende, im Ausführungsbei
spiel ringförmig umlaufende Querschnitts- oder Durchmesserver
kleinerung 6, die mit der Außenseite der Kanüle 2 in Verschluß
stellung gemäß der rechten Darstellung in Fig. 1 und 4 eine noch
näher zu beschreibende Dichtung bildet.
In beiden Ausführungsbeispielen ist vorgesehen, daß die Härte
des Werkstoffes, aus welchem die Kappe 3 besteht, größer als die
des Werkstoffes der Auslaßkanüle 2 ist und daß die Auslaßkanüle
2 aus einem unter Druck kaltfließenden Kunststoff besteht. Daraus
resultiert, daß beim Aufdrücken der Kappe 3 mit ihrer Durchmesser
verkleinerung 6, aus der in Fig. 1 links in die in Fig. 1 rechts
dargestellte Position von der Durchmesserverkleinerung 6 ein Druck
auf die Außenseite der Auslaßkanüle 2 ausgeübt wird, der nach
einer gewissen Einwirkzeit dazu führt, daß im Bereich der
Durchmesserverkleinerung der Werkstoff der Auslaßkanüle 2 durch
Kaltfluß nach oben und nach unten etwas verdrängt wird, so daß
die in Fig. 2 vergrößert dargestellte Rille oder Ringnut 7
entsteht und auch bleibend eingeformt ist, so daß beim späteren
Gebrauch die Kappe 3 mit ihrer Durchmesserverkleinerung 6 immer
wieder an dieser Ringnut 7 einrasten kann, also nicht nur durch
Kraftschluß, sondern gleichzeitig auch durch Formschluß anliegt
und dadurch eine noch bessere Abdichtung erzielt. Der unter Druck
kaltfließende Kunststoff der Auslaßkanüle 2 kann durch die von
der Durchmesserverkleinerung 6 ausgeübte Druckkraft bei einer
gewissen Einwirkzeit dazu veranlaßt werden, nach beiden Seiten
von dieser Durchmesserverkleinerung 6 wegzufließen und somit auch
im Inneren der Verschlußkappe 3 nahe deren Durchmesserverkleinerung
6 eine kleine Wulst zu bilden, die die Nut 7 auf dieser Seite
begrenzt und später zusammen mit der Durchmesserverkleinerung 6
eine Rastverbindung bildet.
Die Durchmesserverkleinerung 6 ist im Ausführungsbeispiel ein
Ringvorsprung, dessen Querschnitt sich zur Kappenmitte oder zum
Kappeninneren hin verjüngt, wie man es besonders deutlich in Fig.
2 erkennt. Der innenliegende Rand kleinsten Durchmessers dieser
Durchmesserverkleinerung 6 ist dabei als winklige Kante 8
ausgebildet, die eine entsprechend hohe Flächenpressung ausübt,
da sie nahezu linienförmig an der Außenseite der Auslaßkanüle
2 anliegt und sich eindrückt, bevor die Ringnut 7 gebildet ist.
Durch diese erhöhte Flächenpressung wird das Kaltfließen des
Kanülenwerkstoffes entsprechend begünstigt und beschleunigt.
Der die Durchmesserverkleinerung 6 bildende Ringvorsprung hat im
Querschnitt gemäß Fig. 2 gesehen beidseits der auf seinem
kleinsten Umfang angeordneten Kante 8 schräge Übergangsflächen
9, die das Ein- und Ausrasten an der von ihm selbst gebildeten
Ringnut 7 erleichtern und die Dichtwirkung verbessern.
Es sei an dieser Stelle erwähnt, daß der Querschnitt der
Auslaßkanüle 2 und der Kappe 3 im Ausführungsbeispiel kreisförmig
ist. Er könnte aber auch oval, elliptisch oder mehrkantig sein,
woraus sich dann eine entsprechende Kontur der Durchmesserver
kleinerung 6 ergibt beziehungsweise der von ihr gebildete
Ringvorsprung dann kein Kreisring, sondern ein entsprechend
geformter Ring wäre.
Die Kanüle 2 des Behälters 1 ist durch die Durchmesserverkleinerung
6 zunächst elastisch verformbar, damit sie an die in Fig. 1 und
4 in dem rechten Längsschnitt dargestellte Schließposition gelangen
kann, in welche der Kappenboden 10 auf der Mündung 4 aufliegt.
Durch eine gewisse zeitliche Einwirkung in dieser Schließstellung
ist dann die Kanüle 2 durch den schon beschriebenen Kaltfluß
plastisch verformbar, so daß die elastischen Rückstellkräfte
allmählich nachlassen, aber in erwünschter Weise die Ringnut 7
für die Rastverbindung zwischen Kappe 3 und Auslaß 2 entsteht.
Die Außenseite der Auslaßkanüle 2 ist dabei in den Ausführungsbei
spielen etwas konisch von der Mündung 4 ausgehend zu dem Behälter
1 hin sich erweiternd ausgebildet. Auch die Verschlußkappe 3 hat
einen sich im Anschluß an die Durchmesserverkleinerung 6 konisch
verjüngenden Innenraum, dessen Querschnitt in Gebrauchsstellung
gemäß Fig. 1 und 4 den der in diesem Bereich von der Kappe 3
umschlossenen Kanüle 2 übertrifft, so daß ein geringfügiger Abstand
bleiben kann. Die Dichtwirkung im Bereich der Durchmesserver
kleinerung 6 und der Ringnut 7 ist dadurch besser, daß im übrigen
die Kappe 3 nicht an der Außenseite der Kanüle 2 anliegt.
Ein zweckmäßiger Werkstoff für die Auslaßkanüle 2 ist Polypropylen
oder Polyäthylen, während die Verschlußkappe 3 aus Polystyrol
oder POM bestehen kann, das ein entsprechend härterer Kunststoff
ist. Dabei kann gemäß Fig. 1 bis 3 die Auslaßkanüle 2 mit dem
Behälter 1 einstückig verbunden sein, wobei der Behälter 1 in
diesem Falle eine Kunststofftube ist. Gemäß Fig. 4 kann jedoch
die Auslaßkanüle 2 auch separat hergestellt werden und mit einem
Behälter beliebigen Werkstoffes oder Kunststoffes nachträglich
verbunden werden.
In allen Figuren erkennt man außerdem, daß an der Außenseite der
Kappe 3, zweckmäßigerweise im Bereich der Querschnitts- oder
Durchmesserverkleinerung 6, ein Greifvorsprung 11 angeordnet ist,
der dabei in diesem Falle als Greifring umläuft. Dadurch wird
einerseits der Bereich der Durchmesserverkleinerung 6 noch weiter
verstärkt, so daß er mit noch größerer Sicherheit bei dem Druck
auf die Außenseite der Kanüle 2 zur Bildung der Ringnut 7 selbst
praktisch nicht nachgibt, und andererseits wird dadurch die
Bedienung der Verschlußkappe 3 beim Aufdrücken und auch wieder
beim Abziehen gegen den Widerstand der Rastverbindung erleichtert.
In den Fig. 1, 3 und 4 erkennt man ferner, daß die Kappe 3
an ihrer der Verschlußseite abgewandten Oberseite einen Dorn 12
mit einer Spitze 13 zum Durchstoßen einer vor dem ersten Gebrauch
an der Mündung 4 der Auslaßkanüle 2 angeordneten Membran 14 hat.
Dabei ist dieser Dorn 12 von einem an der Kappe 3 und deren Boden
10 abstehenden Zentrierrand 15 mit radialem Abstand umschlossen,
so daß sich eine gute Führung beim umgekehrten Aufstecken der
Kappe 3 auf die Auslaßkanüle 2 gemäß Fig. 3 ergibt, wodurch beim
axialen Verschieben in Richtung des Pfeiles Pf1 der Dorn 12 die
Membran 14 durchstößt. Auch dabei ist es günstig, wenn die Kappe
3 aus einem härteren Werkstoff als die Auslaßkanüle 2 und deren
vorzugsweise einstückige Membrane 14 gefertigt ist, was wiederum
das bleibende Eindrücken der Ringnut oder Rille 7 durch die
Durchmesserverkleinerung 6 begünstigt.
Ein erheblicher Vorteil des durch die Kappe 3 und deren
Querschnittsverkleinerung 6 gebildeten Hinterschnittes in Form
einer Rille oder Ringnut 7 besteht darin, daß eine verschließbare
Auslaßkanüle 2 entsteht, die auch zum Einführen in eine Körperhöhle
geeignet ist, um den Behälterinhalt dort zu applizieren. Es wird
nämlich durch die Einformung der Rille oder Ringnut 7 mit Hilfe
der Querschnittsverkleinerung 6 vermieden, daß scharfe Kanten eines
Gewindes oder eines werkzeuggeformten Hinterschnittes entstehen,
die bei einer solchen Applikation direkt in eine Körperhöhle zu
Verletzungen führen könnten. Der von der Kappe und ihrer
Durchmesserverkleinerung 6 selbst gebildete Hinterschnitt in Form
einer Rille oder Ringnut 7 ist aufgrund des kaltfließenden
Werkstoffes so gut abgerundet und glatt, daß das erwähnte Einführen
in eine Körperhöhle durch diese Rille oder Ringnut 7 nicht
beeinträchtigt wird.
Die Auslaßkanüle 2 aus Kunststoff für einen Behälter 1 ist mittels
einer Kappe 3 verschließbar, die an oder nahe ihrem der Mündung
4 der Kanüle 2 abgewandten Rand 5 eine insbesondere ringförmig
umlaufende Durchmesserverkleinerung 6 hat, die sich in Schließ
stellung in die Außenseite der Kanüle 2 eindrückt. Dadurch, daß
die Härte des Werkstoffes und/oder die Dicke der Wandung der Kappe
3 zumindest im Bereich dieser Durchmesser- oder Querschnittsver
kleinerung 6 größer als die der Auslaßkanüle 2 in diesem Bereich
ist, in welchem die Durchmesser- oder Querschnittsverkleinerung
6 in Gebrauchsstellung unter Schließdruck anliegt, und dadurch,
daß zumindest die Auslaßkanüle 2 aus einem unter Druck kalt
fließenden Kunststoff besteht, kann durch eine gewisse Einwirkzeit
der in Gebrauchsstellung aufgesteckten Kappe 3 an der Außenseite
der Auslaßkanüle 2 eine bleibende Rille oder Ringnut 7 nachträglich
angeformt und dadurch ein rastender Verschluß gebildet werden.
Claims (10)
1. Behälter (1) mit einer mittels einer Kappe (3) verschließbaren
Auslaßkanüle (2) aus Kunststoff, wobei die Kappe (3) an ihrer
Innenseite - insbesondere an ihrem in Gebrauchsstellung der
Mündung abgewandten Rand (5) ihrer Verschlußseite - eine
nach innen ragende, umlaufende Querschnitts- oder Durchmesser
verkleinerung (6) hat, die mit der Außenseite der Kanüle
in Verschlußstellung eine Dichtung bildet, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Härte des Werkstoffes und/oder die Dicke
der Wandung der Kappe (3) zumindest im Bereich der
Durchmesserverkleinerung (6) größer als die der Auslaßkanüle
(2) in dem Bereich ist, in welchem die Durchmesserver
kleinerung (6) in Gebrauchsstellung unter Schließdruck
anliegt, und daß zumindest die Auslaßkanüle (2) aus einem
unter Druck kaltfließenden Kunststoff besteht, so daß die
Durchmesserverkleinerung (6) an der Außenseite der Kanüle
(2) eine bleibende Rille oder Ringnut (7) ausbildet.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchmesserverkleinerung (6) ein Ringvorsprung ist, dessen
Querschnitt sich zur Kappenmitte oder zum Kappeninneren hin
verjüngt und dessen innenliegender Rand kleinsten Durchmessers
insbesondere als Kante (8) ausgebildet ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der die Durchmesserverkleinerung (6) bildende Ringvor
sprung im Querschnitt gesehen beidseits der auf seinem
kleinsten Umfang angeordneten Kante (8) schräge, gegebenen
falls gekrümmte Übergangsflächen (9) aufweist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Auslaßkanüle (2) oder dergleichen Auslaß des
die Durchmesserverkleinerung (6) elastisch
und durch eine gewisse zeitliche Einwirkung in Schließstellung
plastisch verformbar ist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Außenseite der Auslaßkanüle (2) etwas
konisch von der Mündung (4) zu dem Behälter (1) hin sich
erweiternd ausgebildet ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kappe (3) einen sich im Anschluß
an die Durchmesserverkleinerung (6) konisch verjüngenden
Innenraum hat, dessen Querschnitt in Gebrauchsstellung den
der in diesem Bereich von der Kappe (3) umschlossenen Auslaßkanüle
(2) übertrifft.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Querschnitt der Auslaßkanüle (2) und der
Kappe (3) kreisförmig oder oval, elliptisch oder mehrkantig
ist.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Auslaßkanüle (2) aus Polypropylen oder
Polyäthylen und die Kappe (3) aus Polystyrol oder
POM bestehen und daß die Auslaßkanüle (2) insbesondere
einstückig mit dem Behälter (1), zum Beispiel einer Tube,
ist.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kappe (3) an ihrer der Verschlußseite
abgewandten Oberseite einen Dorn (12) oder dergleichen spitzen
Vorsprung zum Durchstoßen einer vor dem Gebrauch an der
Mündung (4) der Auslaßkanüle (2) angeordneten Membran (14)
hat und daß dieser Dorn (12) oder Vorsprung insbesondere
von einem an der Kappe (3) abstehenden Zentrierrand (15)
mit radialem Abstand umschlossen ist.
10. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Außenseite der Kappe (3)
insbesondere im Bereich der Querschnitts- oder Durchmesserver
kleinerung (6), wenigstens ein Greifvorsprung (11) angeordnet
ist, zum Beispiel ein Greifring umläuft.
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