DE19626347C2 - Oberleitung - Google Patents
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60M—POWER SUPPLY LINES, AND DEVICES ALONG RAILS, FOR ELECTRICALLY- PROPELLED VEHICLES
- B60M1/00—Power supply lines for contact with collector on vehicle
- B60M1/12—Trolley lines; Accessories therefor
- B60M1/20—Arrangements for supporting or suspending trolley wires, e.g. from buildings
- B60M1/22—Separate lines from which power lines are suspended, e.g. catenary lines, supporting-lines under tension
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- Current-Collector Devices For Electrically Propelled Vehicles (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Oberleitung für die Stromversorgung eines
elektrisch angetriebenen Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Die bis jetzt bekannten Oberleitungen dieser Art sind als sogenannte Kettenwerke
ausgebildet. Sie werden im wesentlichen durch Tragseile gebildet, die an Traversen
von Masten abgespannt sind. Diese sind entlang der Fahrstrecke aufgestellt. Die
Tragseile dienen zur Führung und Verspannung des Fahrdrahtes, der zur Stromfüh
rung vorgesehen ist. Ein wesentlicher Nachteil dieser Oberleitungen ist die Not
wendigkeit einer hohen mechanischen-Vorspannung, die über Nachspannvorrich
tungen an den Masten erreicht wird. Oberleitungen, die in der Weise ausgebildet
sind, erfordern einen hohen Aufwand an konstruktiven Maßnahmen, um die erforder
liche mechanische Stabilität zu erreichen. Dieses bedingt hohe Kosten, da die be
nötigten Abspannjustierungen beim Bau der Oberleitungen einen hohen Arbeit
seinsatz mit entsprechend ausgebildeten Experten erfordern. Die bis jetzt verwende
ten Konstruktionen von Oberleitungen haben zudem den Nachteil einer oberen Ge
schwindigkeitsbegrenzung. Ursache hierfür ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit me
chanischer Transversalwellen im Fahrdraht. Stimmt diese Geschwindigkeit in etwa
mit der Geschwindigkeit des Fahrzeuges überein, kommt es zu unzulässigen An
hebungen und Schwingungen des Fahrdrahts, wodurch der Kontakt zwischen dem
Stromabnehmer des Fahrzeugs und dem Fahrdraht und damit die Stromversorgung
des Fahrzeugs unterbrochen wird.
Aus DE-PS 248 051 ist eine schienenförmige Oberleitung für elektrische Bahnen be
kannt, die als ein gitterförmiger, versteifter Träger mit dreieckigem Querschnitt ausge
bildet ist.
Hierbei wird ein Fahrdraht an der Unterseite des dreieckigen Trägers zwischen zwei
Schenkeln des durch den Träger aufgespannten Dreiecks eingeklemmt
und über seine gesamte Länge fest eingespannt. Eine elastische Halterung des Fahrdrahts
ist somit nicht gewährleistet.
Die DE 90 10 747 U1 beschreibt Ausleger für Oberleitungen elektrischer Bahnen, die
aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Oberleitung aufzuzeigen, deren Aufbau
auch bei hohen Geschwindigkeiten des Fahrzeugs eine kontinuierliche Stromübertragung
zwischen dem Fahrdraht und einem elektrisch angetriebenen Fahrzeug sicherstellt und
bei der auf das Vorspannen sowie auf Hilfsmittel, wie sie für bekannte Einrichtungen
dieser Art erforderlich sind, verzichtet werden kann, wobei der Fahrdraht im wesentli
chen schwingungsfrei befestigt ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Oberleitung für die Stromversorgung eines elektrisch ange
triebenen Fahrzeugs weist eine Haltevorrichtung auf, die als flächige und starre Trag
konstruktion ausgebildet ist. An ihrer Unterseite ist der Fahrdraht schwingungsfrei
und elastisch befestigt. Die Tragkonstruktion ist in einer vertikalen Ebene ange
ordnet, die parallel zu den Längsachsen von Masten verläuft, die entlang der Fahr
strecke des elektrisch angetriebenen Fahrzeugs aufgestellt sind. Die Tragkonstrukti
on wird durch mindestens zwei in definiertem Abstand zueinander parallel geführte
stabförmige Bauelemente gebildet. Die beiden stabförmigen Bauelemente sind über
eine starre druckfeste Verstrebung miteinander verbunden. Der Fahrdraht ist an der
Unterseite des unteren Bauelements über Klemmelemente gehaltert. Die kabelförmi
gen Bauelemente sind aus Stäben zusammengesetzt, die einen Durchmesser von
30 mm und einer Länge von 13 m aufweisen. Die Stäbe sind aus kohlenfaserver
stärktem oder glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt. Sie werden über Hülsen, die
vorzugsweise als Steckhülsen ausgebildet sind, zu den stabförmigen Bauelementen
beliebiger Länge zusammengefügt. Die Tragkonstruktion ist mit ihrem oberen stabför
migen Bauelement an der Unterseite von Auslegern mittig befestigt, die an Masten
gehaltert sind. An jedem Mast ist in einem definierten Abstand von seinem unteren
aus dem Boden herausragenden Ende ein Ausleger so befestigt, daß dessen Längs
achse senkrecht zur Fahrstrecke verläuft. Der Abstand zwischen den Auslegern
zweier benachbarter Maste beträgt 65 m. Die Tragkonstruktion wird beidseitig einer
jeden Traverse zusätzlich von Tragseilen gehalten. Diese sind über jeweils zwei
Rollen geführt, die an der Oberseite eines jeden Auslegers befestigt sind. Die
Befestigungspunkte der Tragseile an der Tragkonstruktion haben definierte Abstände
von den Traversen. Erfindungsgemäß sind beidseitig eines jeden Auslegers zwei Be
festigungspunkte vorgesehen. Die beiden außen liegenden Befestigungspunkte habe
einen Abstand von 26 m von dem Ausleger, während der Abstand der beiden innen
liegenden 13 m beträgt. Der Durchhang der Tragkonstruktion zwischen den Befesti
gungspunkten wird durch eine spezielle Fertigung der stabförmigen Bauelemente
vermieden. Hierfür werden die Stäbe über die oben erwähnten Steckhülsen so
zusammengefügt, daß die stabförmigen Bauelemente eine Wölbung nach oben
aufweisen, die durch das Eigengewicht der Konstruktion bis auf eine verbleibende
Wölbung mit einen Radius kleiner 4 mm kompensiert wird. Die vertikalen Anteile der
Seilkräfte kompensieren dann jeweils das Gewicht der Tragkonstruktion in den Be
reichen, die zwischen den Befestigungspunkten liegen.
Die horizontalen Kräfte in den Tragseilen rufen in den kabelförmigen Bauelementen
in den Bereichen zwischen den Befestigungspunkten Knicklasten in Form von Druck
spannungen in Längsrichtung hervor, die ohne Zusatzmaßnahmen ein Ausknicken
dieser Bereiche zur Folge hätten. Dieses Problem wird durch die Verwendung der
Spannhülsen verhindert. Während der Montage der Tragkonstruktion wird mit Hilfe
der Spannhülsen eine Zugspannung zwischen den Stäben eingestellt, deren Größe
der Summe der horizontalen Kräfte in den Tragseilen entspricht. Diese Zugspannung
kompensiert nach dem Spannen der Tragseile die Knicklast in den Bereichen, die
zwischen den Befestigungspunkten und dem jeweiligen Mast liegen. Hierdurch
werden die Bereiche in Längsrichtung nur gering belastet, die zwischen den Befesti
gungspunkten und dem jeweiligen Mast liegen und zu dem Mast den kürzesten
Abstand aufweisen. Auf die Bereiche zwischen den inneren Befestigungspunkten und
den beiden äußeren Befestigungspunkten wird dagegen eine mittlere Zugspannung
von mehrerer kN ausgeübt. Auf die Bereiche, die außerhalb der äußeren Befesti
gungspunkte liegen, wirkt eine Zugspannung von 10 bis 20 kN. Die Zugspannungen
können durch die Steckhülsen weiter gesteigert werden, inbesondere in den Fällen,
in denen einem Auswehen durch Seitenwind wirksam begegnet werden muß. Die
seitliche Auslenkung der Tragkonstruktion unter Windlast wird somit durch die
gewählte Anordnung der Tragseile und durch die Belastung der Konstruktion auf Zug
durch Verspannung der Steckhülsen beseitigt. Durch die eingestellte Zugspannung in
den stabförmigen Bauelementen wird sowohl das Problem von Knicklasten als auch
das Problem des Seitenwindes gelöst.
Vorteilhafte Merkmale sind in den abhängigen Ansprüchen gekennzeich
net.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand von schematischen Zeichnungen näher er
läutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Oberleitung beidseitig eines Masts,
Fig. 2 einen Teilbereich der Oberleitung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Oberleitung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Oberleitung 1, die im wesentlichen aus einer Haltevorrichtung 2 für
einen Fahrdraht 3 besteht. Die Haltevorrichtung 2 ist als flächige und starre Tragkon
struktion ausgebildet. An ihrer Unterseite ist der Fahrdraht 3 schwingungsfrei und
elastisch befestigt. Die Tragkonstruktion 2 ist entlang der Gleise 100 geführt, welche
die Fahrstrecke für eine elektrisch angetriebenes Fahrzeug (hier nicht dargestellt)
bilden, dessen Stromabnehmer mit dem Fahrdraht 3 in elektrisch leitendem Kontakt
steht. Die Tragkonstruktion 2 ist in einer vertikalen Ebene angeordnet, die parallel zu
den Längsachsen der Maste 65 verläuft. Die Maste 65 sind in einem Abstand von
65 m entlang der Gleise 100 aufgestellt. Die Tragkonstruktion 2 wird durch zwei stab
förmige Bauelemente 4 und 5 gebildet, die in einem Abstand von 25 cm unterein
ander angeordnet sind. Die stabförmigen Bauelemente 4 und 5 sind wie Fig. 2 zeigt
aus Stäben 6 zusammengesetzt und über Hülsen 7 miteinander verbunden. Die
Stäbe 6 weisen einen Durchmesser von 30 mm und eine Länge von 13 m auf. Sie sind
aus kohlenfaserverstärktem oder glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt. Mit Hilfe
der Hülsen 7 können die Stäbe 6 zu beliebig langen stabförmigen Bauelementen 4
und 5 zusammengefügt werden. Die Hülsen 7 sind alle oder teilweise als Spann
hülsen ausgebildet. Mit diesen ist es möglich, die kabelförmigen Bauelementen 4 und
5 mit einer Zugspannung vorgebbarer Größe zu versehen, womit das Auftreten von
Knicklasten in der Tragkonstruktion und ein Ausschwingen derselben bei Seitenwind
verhindert werden kann. Die beiden Bauelemente 4 und 5 sind über eine starre
druckfeste Verstrebung 8 miteinander verbunden und gegeneinander abgestützt. Die
Verstrebung 8 wird durch Rohre 8V aus Aluminium oder durch Stäbe aus glasfaser
verstärktem Kunststoff gebildet. Die Rohre bzw. Stäbe 8V haben eine Dicke von 10
mm. Sie sind über Verbindungshülsen 9 mit dem oberen und unteren Bauelement 4
bzw. 5 der Tragkonstruktion 2 verbunden. Die Verbindungshülsen 9 sind, wie an
hand von Fig. 3 zu sehen ist, auf die Stäbe 6 geschoben und können daran
festgeklebt werden. Sie sind einseitig mit einen hülsenförmigen Ansatz 9A versehen.
Die Verbindungshülsen 9 sind so auf den kabelförmigen Bauelementen 4 und 5
angeordnet, daß ihre Ansätze 9A zu dem jeweils gegenüberliegenden Bauelement 4,
5 hinweisen. Die Enden der Rohre oder Stäbe 8V sind so geformt, daß sie im Bereich
der Ansätze 9A parallel zu den kabelförmigen Bauelementen 4 und 5 verlaufen und
in die Ansätze 9A gesteckt und dort arretiert werden können. Die Rohre und Stäbe
8V sind ansonsten so geformt und geführt, daß zwischen jeweils zwei benachbarten
Rohren oder Stäben 8V, die zwischen den beiden kabelförmigen Bauelementen 4
und 5 angeordnet sind, ein Winkel von 90° eingeschlossen wird. Treffen die Rohre
oder Stäbe 8V an einer Stelle auf das Bauelement 4 oder 5, an der zwei Stäbe 6 über
eine Hülse 7 miteinander verbunden sind oder ein Befestigungspunkt 20, 30, 40 und
50 für eines der nachfolgend beschriebenen Tragseife 60, 70, 80 und 90 vorgesehen
ist, so werden an dieser Stelle Hülsen 7 oder Arretierungen (hier nicht dargestellt)
verwendet, die mit einem entsprechenden hülsenförmigen Ansatz versehen sind, in
dem die Enden der Rohre bzw. Stäbe 8V in gleicher Weise gehaltert werden können.
Wie die Fig. 2 und 3 zeigen, ist der Fahrdraht 3 an dem kabelförmigen Bauele
ment 5 elastisch und schwingungsfrei befestigt. Für die Halterung des Fahrdrahts 3
sind Klemmelemente 10 vorgesehen. Diese sind an den Hülsen 9 befestigt, die auf
das unter Bauelement 5 der Tragkonstruktion 2 aufgeschoben sind. Die Hülsen 9
sind, wie Fig. 3 zeigt, so angeordnet, daß die Öffnungen der Klemmelemente 10 nach
unten weisen und der Fahrdraht 3 auf einfache Weise darin befestigt werden kann.
Wie Fig. 1 zeigt, ist die Tragkonstruktion 2 an der Unterseite eines jeden Auslegers
66 mittig gehaltert. Zusätzlich wird die Tragkonstruktion 2 im Bereich eines jeden
Auslegers 66 von vier Tragseilen 60, 70, 80 und 90 halten. Diese sind in den Be
festigungspunkten 20, 30, 40 und 50 mit dem oberen kabelförmigen Bauelement 4
der Tragkonstruktion 2 verbunden. Jeweils zwei Befestigungspunkte 20 und 30 bzw.
40 und 50 sind auf der ersten bzw. der zweiten Seite eines jeden Auslegers 66
angeordnet. Dabei haben die Befestigungspunkte 20 und 40 einen senkrechten
Abstand von 26 m von der jeweiligen Traverse 66, während der senkrechte Abstand
der Befestigungspunkte 30 und 50 13 m beträgt. Jeweils zwei der Tragseile 60 und
70 bzw. 80 und 90 sind über je eine Rolle 101 und 102 geführt. Die beiden Rollen
101 und 102 sind auf der Oberseite eines jeden Auslegers 66 so befestigt, daß die
erste Rolle 101 unmittelbar an den Mast 65 angrenzt, während die zweite Rolle 102
am freien Ende eines jeden Auslegers 66 angeordnet ist. Der Abstand zwischen der
horizontalen Ebene, in welcher der Fahrdraht 3 angeordnet ist und der horizontalen
Ebene, in der die Rollen 101 und 102 installiert sind, beträgt 1,8 m. Das erste über die
Rolle 101 geführte Tragseil 60 ist mit seinem ersten Ende mit dem Befestigungspunkt
20 und mit seinem zweiten Ende mit dem Befestigungspunkt 40 verbunden. Das
gleiche gilt für das über die zweite Rolle 102 geführt Tragseil 80. Das zweite über die
erste Rolle 101 geführte Tragseil 70 ist mit seinem ersten Ende mit dem Befesti
gungspunkt 30 und mit seinem zweiten Ende mit dem Befestigungspunkt 50
verbunden. In gleicher Weise ist das Tragseil 90 mit diesen Befestigungspunkten 30
und 50 verbunden. Nach dem Verspannen der Tragseile 60, 70, 80 und 90 sind die
Befestigungspunkte 20, 30, 40 und 5 so angeordnet, daß sie alle in einer gemein
samen horizontalen Ebene liegen.
Claims (10)
1. Oberleitung für die Stromversorgung eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs, die
aus Auslegern (66) von Masten (65) abgespannt und mit wenigstens einer Haltevor
richtung für einen den Strom führenden Fahrdraht (3) versehen ist, der mit einem
Stromabnehmer des Fahrzeugs kontaktierbar ist, wobei die Haltevorrichtung eine
flächige und starre Tragkonstruktion (2) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
dadurch gekennzeichnet, daß
- 1. die Tragkonstruktion (2) in einer vertikalen Ebene angeordnet ist, die parallel zu den Längsachsen der Masten (65) verläuft, und
- 2. der Fahrdraht (3) an der Unterseite der Tragkonstruktion (2) über eine Anzahl an Befestigungseinrichtungen (10) elastisch befestigt ist.
2. Oberleitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (2)
aus mindestens zwei parallel geführten stabförmigen Bauelementen (4, 5) besteht,
die in einem Abstand von etwa 25 cm untereinander angeordnet sind, daß die
Bauelemente (4, 5) über starre und druckfeste Verstrebungen (8) miteinander
verbunden sind, und daß der Fahrdraht (3) an der Unterseite des unteren
Bauelements (5) über Klemmelemente (10) gehaltert ist.
3. Oberleitung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand zwischen den Masten (65) 65 m beträgt und die stabförmigen Bauelemente
(4, 5) mit beliebigen Längen aus Stäben zusammengefügt sind, die einen
Durchmesser von etwa 30 mm und eine Länge von etwa 13 m aufweisen und aus
kohlenfaserverstärktem oder glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigt sind.
4. Oberleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tragkonstruktion (2) mit ihrem oberen stabförmigen Bauelement (4) an der
Unterseite eines jeden Auslegers (66) gehaltert ist.
5. Oberleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
stabförmigen Bauelemente (4 und 5) so aus Stäben zusammengefügt sind und eine
nach oben weisende Wölbung besitzen, daß die stabförmigen Bauelemente (4 und S)
mit der Wölbung nach oben weisend installiert sind, und daß die Wölbung nach der
Fertigstellung der Haltevorrichtung (2) bis auf wenige mm durch das Eigengewicht
der Tragkonstruktion (2) ausgeglichen ist.
6. Oberleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
starre und druckfeste Verstrebung (8) zwischen dem oberen und dem unteren
stabförmigen Bauelement (4 und 5) aus Rohren (8V), die aus Aluminium gefertigt
sind, oder aus Stäben (8V), die aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt sind,
besteht, daß die Rohre (8V) bzw. Stäbe (8V) eine Dicke vom 10 mm aufweisen und
dauerhaft mit den stabförmigen Bauelementen (4 und 5) verbunden sind, und daß die
Rohre bzw. Stäbe (8V) so geführt sind, daß jeweils zwei aufeinander folgende Rohre
bzw. Stäbe (8V) einen Winkel von 90° einschließen.
7. Oberleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
obere stabförmige Bauelement (4) der Tragkonstruktion (2) beidseitig eines jeden
Auslegers (66) mit vier Tragseilen (60, 70, 80 und 90) verbunden ist, daß je zwei
Tragseile (60, 80 bzw. 70, 90) über je eine an jedem Ausleger befestigte Rolle (101,
102) geführt sind, und daß das erste Ende eines jeden Tragseils (60, 70, 80 und 90)
auf der ersten Seite und das zweite Ende eines jeden Tragseils (60, 70, 80 und 90)
auf der zweiten Seite eines jeden Auslegers (66) mit dem oberen stabförmigen
Bauelement (4) der Tragkonstruktion (2) verbunden ist.
8. Oberleitung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Ende des ersten
über die erste Rolle (101) geführten Tragseils (60) und das erste Ende des ersten über
die zweite Rolle (102) geführten Tragseils (80) in einem ersten gemeinsamen
Befestigungspunkt (20) auf der ersten Seite eines jeden Auslegers (66) mit dem
stabförmigen Bauelement (4) verbunden ist, daß das zweite Ende des ersten über die
erste Rolle (101) geführten Tragseils (60) und das zweite Ende des ersten über die
zweite Rolle (102) geführten Tragseils (80) in einem zweiten gemeinsamen
Befestigungspunkt (40) auf der zweiten Seite eines jeden Auslegers (66) mit dem
stabförmigen Bauelement (4) verbunden ist, daß das erste Ende des zweiten über die
erste Rolle (101) geführten Tragseils (70) und das erste Ende des zweiten über die
zweite Rolle (102) geführten Tragseils (90) in einem zweiten gemeinsamen
Befestigungspunkt (30) auf der ersten Seite eines jeden Auslegers (66) mit dem
stabförmigen Bauelement (4) verbunden ist, daß das zweite Ende des zweiten über
die erste Rolle (101) geführten Tragseils (70) und das zweite Ende des zweiten über
die zweite Rolle (102) geführten Tragseils (90) in einem zweiten gemeinsamen
Befestigungspunkt (50) auf der zweiten Seite eines jeden Auslegers (66) mit dem
stabförmigen Bauelement (4) verbunden ist, und daß die ersten und die zweiten
Befestigungspunkte (20, 30, 40 und 50) auf jeder Seite eines jeden Auslegers (66)
einen definierten Abstand voneinander und von dem Ausleger (66) aufweisen.
9. Oberleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
erste äußere Befestigungspunkt (20 und 40) auf jeder Seite eines Auslegers (66) von
diesem einen Abstand von 26 m und der zweite innen liegende Befestigungspunkt
(30, 50) auf jeder Seite eines Auslegers (66) jeweils einen Abstand von 13 m von
diesem aufweist.
10. Oberleitung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Rollen (101 und 106) auf der Oberseite eines jeden Auslegers (66) befestigt
sind, daß die erste Rolle (101) unmittelbar am Mast (65) und die zweite Rolle (102)
am freien Ende eines jeden Auslegers (66) befestigt ist, und daß der Abstand
zwischen der horizontalen Ebene in welcher der Fahrdraht (3) angeordnet ist und der
horizontalen Ebene, in der die Rollen (101 und 102) installiert sind, 1,8 m beträgt.
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- 1996-07-01 DE DE1996126347 patent/DE19626347C2/de not_active Expired - Fee Related
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