DE19624834C1 - Kläranlage - Google Patents
KläranlageInfo
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- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01D—SEPARATION
- B01D21/00—Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
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- B01D—SEPARATION
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- B01D21/0039—Settling tanks provided with contact surfaces, e.g. baffles, particles
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kläranlage mit mindestens einem von
Abwasser durchströmbaren Becken, das durch Zwischenwände in
mehrere Kammern unterteilbar ist.
Kläranlagen zur Behandlung häuslicher, kommunaler und
industrieller Abwässer sind in der Regel fest installiert und das
Abwasser durchläuft zumeist zunächst eine Vorklärung, danach eine
biologische Behandlungsstufe und anschließend eine Nachklärung.
Der aus der Vor-/Nachklärung abgezogene Klärschlamm wird
anschließend stabilisiert, zum Teil entseucht und dann verwertet
oder deponiert. Die biologische Behandlung des Abwassers kann auf
verschiedene Art und Weise erfolgen. Die bekanntesten Verfahren
sind das Belebtschlamm- und Festkörperverfahren.
Der Nachteil großer Kläranlagen besteht darin, daß sie erst ab
einer bestimmten Abwassermenge wirtschaftlich arbeiten. Der
Nachteil kleinerer Kläranlagen besteht in der zum Teil
schwierigen Anpassung an unterschiedliche Abwassermengen und
-qualitäten. Die Parameter Abwassermenge, Konzentration und Art
der Verunreinigung können zum Teil stark variieren,
beispielsweise durch saisonal bedingte Abwässeranfälle (Hotels,
landwirtschaftliche Betriebe, Feriensiedlungen etc.). Dies kann
dazu führen, daß zum Beispiel während der Betriebsferien oder
außerhalb der Saison überhaupt kein Abwasser mehr zuläuft. Der
biologische Kreislauf einer Kläranlage ist jedoch von einem mehr
oder weniger konstanten Abwasserzulauf abhängig.
Darüber hinaus stellt sich beim Bau sowie bei der Planung und
Auslegung von Kläranlagen das Problem, den zukünftigen Bedarf
richtig einschätzen zu können, um die Kläranlage hinsichtlich der
zu erwartenden zukünftig benötigten Kapazität richtig zu
dimensionieren. Dies hat zur Folge, daß Kläranlagen vielfach
überdimensioniert sind und somit jahrelang nicht voll ausgelastet
und optimal betrieben werden können.
Bei der Kläranlage gemäß DE 39 29 510 C2 kann der Strömungsweg
des Abwassers durch Öffnen und Verschließen von Ventilen, die in
Zwischenwänden angeordnet sind, variiert werden.
In der DE 23 57 256 A1 sowie der DE 36 27 148 C2 sind Kläranlagen
offenbart, bei denen Trennwände in vertikalen Nuten geführt sind.
Eine Veränderung des Kammervolumens ist durch Herausnehmen einer
Trennwand und Einsetzen in benachbarte Nuten möglich. Das
Herausnehmen und Einsetzen der Trennwände ist jedoch kompliziert
und erfordert einen erheblichen maschinellen Aufbau.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugründe, eine Kläranlage zur
Verfügung zu stellen, die leicht und flexibel an unterschiedliche
Abwassermengen und Abwasserqualitäten angepaßt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Kläranlage mit den
Merkmalen des Anspruches 1 erreicht.
Hierdurch wird erreicht, daß die Kammern des Beckens durch
verschieben der Zwischenwände in ihrer Größe verändert werden
können. So kann zum Beispiel durch Anordnung einer weiteren
Zwischenwand eine Kammer in zwei Teilkammern unterteilt werden,
um eine mehrstufige Klärung zu ermöglichen. Es ist aber auch
möglich, die Zwischenwände so zu verschieben, daß entsprechend
einem saisonalen Bedarf die Vorklärung im Verhältnis zur
biologischen Reinigungsstufe angepaßt wird.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die bestehenden Kammern
und Klärstufen weiter zu unterteilen, um so beispielsweise eine
mehrstufige biologische Reinigung mit jeweils
zwischengeschalteter Zwischenklärung zu erhalten.
Nach einem ersten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, die
Zwischenwände an einem entlang des Beckens verschiebbaren Gerüst
anzulenken. Beispielsweise kann in Querrichtung des Beckens eine
Traverse angeordnet sein, an deren Unterseite die Zwischenwand
befestigt wird. Die Befestigung kann zum Beispiel lösbar mittels
Schenkeln geschehen, die an der Traverse befestigt sind und die
durch entsprechende Öffnungen in der Zwischenwand geführt werden.
Um die Verschiebbarkeit der zwischenwände bzw. des Gerüstes zu
gewährleisten können am Becken Schienen oder Nuten angeordnet
sein, in die die Zwischenwände oder das Gerüst über zugehörige
Führungselemente eingreifen. So kann vorgesehen werden, daß die
Führungselemente als Gleitschuhe ausgebildet sind und daß im
oberen Wandbereich des Beckens eine Nut vorgesehen ist, in die
die Gleitschuhe eingreifen. Es kann zweckmäßig sein, die
Führungselemente von den Zwischenwänden zu beabstanden, wobei
diese Beabstandung verstellbar ausgestaltet sein kann. Durch
diese Verstellbarkeit wird erreicht, daß Bautoleranzen der
Kläranlagen ausgeglichen werden können und nicht die
Verschiebbarkeit der Zwischenwände beeinträchtigen.
Die Verstellbarkeit kann stufenlos oder in diskreten Abständen
geschehen. Anstelle der Verwendung von Gleitschuhen als
Führungselemente können Rollen oder Räder verwendet werden.
Diese besitzen gegenüber den Gleitschuhen den Vorteil, keiner
Schmierung zu bedürfen. Sie eignen sich daher auch für den
Einsatz in solchen Fällen, in denen eine Nut bzw. die Schienen
zur Führung unterhalb des Wasserspiegels des Abwassers angeordnet
sind ohne aufwendige Dichtungen vorsehen zu müssen. So können
beispielsweise, um die Belastung, die die einzelnen
Führungselemente zu bewältigen haben, zu reduzieren, mehrere im
wesentlichen horizontal verlaufende Schienen untereinander
angeordnet sein, in die Führungselemente eingreifen.
Eine derartige Ausgestaltung der Verschiebbarkeit gewährleistet
eine stufenlose Veränderung der Kammergrößen. Nach einem anderen
Ausführungsbeispiel der Erfindung können die Zwischenwände oder
das Gerüst über Rastelemente in korrespondierenden beckenseitigen
Aufnahmen festlegbar sein, so daß eine diskrete Größenveränderung
der Kammern realisierbar ist. Eine derartige Ausgestaltung
besitzt den Vorteil, daß keine Sicherungsmechanismen gegen
ungewolltes Verschieben der Zwischenwände vorgesehen sein müssen.
Grundsätzlich können die Schienen oder Nuten bzw. Aufnahmen für
die Führungselemente beziehungsweise Rastelemente an
verschiedenen Positionen vorgesehen sein, zum Beispiel im oberen
Wandbereich des Beckens oder auf dem Rand des Beckens. Die
Anordnung der Schienen oder Nuten bzw. Aufnahmen im oberen
Wandbereich erleichtert die konstruktive Ausgestaltung, da die
Führungselemente direkt an den Zwischenwänden angebracht werden
können und keine Halterung bzw. Umlenkung notwendig ist.
Eine einfache Möglichkeit einer diskreten Verstellbarkeit der
Kammergröße kann dadurch erreicht werden, daß an den seitlichen
Wänden des Beckens eine Vielzahl senkrecht verlaufender Schienen
oder Nuten angeordnet sind, in die starre Zwischenwände
einschiebbar sind. Es ist auch möglich, nicht starre (flexible)
Zwischenwände zu verwenden und diese an ihren mit den
Beckenwänden in Berührung stehenden Kanten mit
Verstärkungsleisten zu versehen, die dann wiederum in C-förmig
gestaltete Schienen oder Nuten, die an den seitlichen Wänden des
Beckens angebracht sind, eingeschoben werden können.
Eine ebenfalls einfach zu montierende Ausgestaltung wird durch
eine schürzenartig ausgebildete Zwischenwand zur Verfügung
gestellt, die an ihrer oberen Kante eine Verstärkungsleiste
besitzt, die die jeweilige Zwischenwand seitlich überragt. Diese
Verstärkungsleiste ist dann in den Schienen oder Nuten führbar
bzw. in den Aufnahmen festlegbar. In einer speziellen besonders
montagefreundlichen Ausgestaltung können am oberen Beckenrand
oder in einer an den Beckenwänden verlaufende Nut Einkerbungen
angebracht sein, in die die Verstärkungsleiste einlegbar ist, so
daß sie gegen seitliches Verschieben gesichert ist.
Im allgemeinen ist es nicht notwendig, die Zwischenwände so zu
gestalten, daß sie dicht mit der Beckenwand und dem Beckenboden
abschließen. Es ist ausreichend, daß ihre äußere Kontur der
Kontur der korrespondierenden Kammer angepaßt ist. Es muß
sichergestellt sein, daß es zu keiner nennenswerten Vermischung
des Abwassers zweier benachbarter unterschiedlicher Klärstufen
(Kammern) kommt. Es kann sogar zweckmäßig sein, die Zwischenwände
so zu gestalten, daß ein gewisser Abstand zwischen den seitlichen
Kanten der Zwischenwand und der Wand und/oder dem Boden des
Beckens besteht. So kann eine strömungstechnische Verbindung
zweier benachbarter Kammern (also Klärstufen) und damit ein
Durchströmen der gesamten Kläranlage vom Zulauf bis zur
Nachklärung bzw. bis zum Vorfluter ermöglicht werden.
Die Zwischenwände können mit ihren vertikalen seitlichen sowie
ihrer unteren Kante auch gegen die Wandung und den Boden der
korrespondierenden Kammer anliegen und so einen dichten Abschluß
mit derselben bilden. In diesem Fall wird beispielsweise eine
Durchtritts- bzw. Überlauföffnung für das Abwasser vorgesehen,
oder die Zwischenwände können um ein geringes Maß niedriger sein
als die Höhe des Abwasserspiegels, so daß ihre obere Kante
unterhalb des Wasserspiegels liegt. Hierdurch wird ein Überlauf
des Abwassers von einer Kammer in die nächste und somit eine
strömungstechnische Verbindung der verschiedenen Klärstufen
gewährleistet.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, daß
die Zwischenwände vertikal über den Abwasserspiegel hinaus
verstellbar sind. Eine derartige Verstellbarkeit öffnet die
Möglichkeit, die Kammern in unterschiedlicher
strömungstechnischer Reihenfolge miteinander zu verbinden sowie
bestimmte Kammern (beispielsweise in Zeiten eines geringen
Zulaufes) nicht vom Abwasser zu durchströmen. Es ist auch
möglich, eine Kammer vom Abwasserdurchfluß auszuschließen, um so
diese Kammer reinigen zu können. Dies kann auch durch das
Anordnen verschießbarer Öffnungen in den Zwischenwänden erzielt
werden.
Die Zwischenwände sowie das Gerüst können aus Kunststoff
hergestellt sein, es ist jedoch auch denkbar, die Zwischenwände
oder das Gerüst aus Metall herzustellen.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der
Unteransprüche sowie den sonstigen Anmeldungsunterlagen.
Die nachstehende Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung, welche im Folgenden erläutert wird.
Es zeigen in stark schematisierter Darstellung:
Fig. 1 eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Kläranlage,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine Kammer einer
erfindungsgemäßen Kläranlage nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Kläranlage, die insgesamt das
Bezugszeichen 10 trägt und aus zwei Becken 12 und 14 gebildet
wird. Das Becken 12 ist durch eine Zwischenwand 16 in zwei
Kammern 18, 20 unterteilt, wobei die Kammer 18 der Vorklärung
dient und einen Zulauf 22 besitzt, durch den ungereinigtes
Abwasser in den Klärprozeß eintritt. Die Kammer 20 beinhaltet
eine erste biologische Reinigungsstufe, und ist
strömungstechnisch mit der Vorklärung 18 sowie einer weiteren
Kammer 24 verbunden., die im Becken 14 angeordnet ist. Das Becken
14 ist durch zwei Zwischenwände 26, 28 In drei unterschiedlich
große Kammern 24, 30, 32 unterteilt. Neben der Kammer 24, die
ebenfalls der biologischen Reinigung dient, bestehen eine
Kammer 30 zur Nachklärung des Abwassers und eine Kammer 32, die
nicht an den Abwasserkreislauf angeschlossen ist. Auf den Rändern
34, 36 der Kläranlage sowie auf der Wand 38, die die
nebeneinanderliegenden Becken 12
und 14 voneinander trennt, sind Schienen 40 angebracht, in denen
Rollen 42, die an den Zwischenwänden 16, 26 und 28 angebracht
sind, geführt sind. Diese Rollen 42 erlauben ein stufenloses
Einstellen der verschiedenen Kammergrößen und somit eine
flexible Anpassung an die momentane Abwassermenge und
Schadstoffkonzentration.
Abwasser, welches durch den Zulauf 22 in die Vorklärung 18
gelangt wird dort einer ersten Reinigung hauptsächlich durch
Sedimentation unterzogen und gelangt von dort über eine
strömungstechnische Verbindung 15 in die Kammer 20, die einer
ersten biologischen Reinigung dient. Von dort strömt das
vorgereinigte Abwasser durch eine Durchtrittsöffnung 44 in der,
die beiden Becken trennenden Wand 38, in die zweite biologische
Klärstufe 24.
Die Durchtrittsöffnung 29 der Zwischenwand 28 ist verschlossen,
so daß kein Abwasser in die Kammer 32 eindringt. Damit dies
sicher verhindert ist, sind die Zwischenwände 26, 28 und 16 so
gestaltet, daß sie an ihren vertikalen seitlichen sowie ihrer
unteren Kante an dem Boden sowie der Wandung 34, 36 und 38 der
korrespondierenden Kammer 12, 14 anliegen. Nach einer gewissen
Verweildauer in der zweiten biologischen Reinigungsstufe 24
gelangt das so gereinigte Abwasser durch eine Durchtrittsöffnung
46 in der Zwischenwand 26 in die Nachklärung 30, wo wiederum eine
Sedimentation stattfindet, bevor es die Kläranlage durch den
Ablauf 48 verläßt.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch ein Becken 49 einer Kläranlage,
wobei die Zwischenwand 30 höhenverstellbar gestaltet ist. Auf dem
Rand des Beckens 52 Ist eine Nut 54 vorgesehen, in die Rollen 56
als Führungselemente eingreifen. Diese Rollen sind über eine
Halterung 58 mit der Zwischenwand 50 verbunden. Die Zwischenwand 50
besteht aus einer oberen verstärkten Kante 62 sowie einem
flexiblen mattenartigen Abschnitt, der aus Kunststoff besteht
und in alle Richtungen verformbar ist. Hierdurch wird ein
sicherer Ausgleich von Toleranzen gewährleistet. Die Halterung
58 weist in ihrem Abschnitt 59 eine Höhenverstellbarkeit 60 auf,
die stufenweise verstellbar ist. Durch diese Höhenverstellbarkeit
60 kann die Zwischenwand 50 auf einfache Weise abgesenkt werden,
so daß ihre obere verstärkte Kante 62 unter dem Abwasserspiegel
64 liegt. Hierdurch wird ein Überlauf und damit eine
strömungstechnische Verbindung zur benachbarten Kammer
gewährleistet.
Claims (16)
1. Kläranlage mit mindestens einem von Abwasser
durchströmbaren Becken, das durch Zwischenwände (16, 26,
28, 50) in mehrere Kammern (18, 20, 24, 30, 32)
unterteilbar ist, wobei die Zwischenwände (16, 26, 28,
50) durch Verschieben in variabler Zuordnung am Becken (12,
14, 49) festlegbar und im Becken (12, 14, 49) positionierbar
sind.
2. Kläranlage nach Anspruch 1, bei der die Zwischenwände (16,
26, 28, 50) an einem entlang des Beckens (12, 14, 49)
verschiebbaren Gerüst angelenkt sind.
3. Kläranlage nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Zwischenwände
(16, 26, 28, 50) oder das Gerüst über Führungselemente (42,
56) auf oder in am Becken (12, 14, 49) angeordneten Schienen
(40) oder Nuten (54) führbar sind.
4. Kläranlage nach Anspruch 3, bei der die Führungselemente
(42, 56) gleitschuhartige Elemente sind.
5. Kläranlage nach Anspruch 3, bei der die Führungselemente
(42, 56) Rollen oder Räder sind.
6. Kläranlage nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Zwischenwände
(16, 26, 28, 50) oder das Gerüst über Rastelemente in
korrespondierenden beckenseitigen Aufnahmen festlegbar sind.
7. Kläranlage nach einem der Ansprüche 3 bis 6, bei der die
Schienen (40) oder Nuten (54) beziehungsweise Aufnahmen im
oberen Wandbereich des Beckens (12, 14, 49) angeordnet sind.
8. Kläranlage nach einem der Ansprüche 3 bis 6, bei der die
Schienen (49) oder Nuten (54) beziehungsweise Aufnahmen auf
dem Rand des Beckens (12, 14, 49) angeordnet sind.
9. Kläranlage nach Anspruch 6, soweit auf Anspruch
rückbezogen, bei der die Aufnahmen eine Vielzahl an den
seitlichen Wänden des Beckens senkrecht verlaufende Schienen
sind, in die die zwischenwände einschiebbar sind.
10. Kläranlage nach einem der Ansprüche 4 bis 8, bei der die
Zwischenwände (16, 26, 28, 50) schürzenartig ausgebildet
sind und an ihrer oberen Kante eine Verstärkungsleiste (62)
besitzen, die die jeweilige Zwischenwand seitlich überragt
und in den Aufnahmen festlegbar beziehungsweise in den
Schienen (40) oder Nuten (54) führbar ist.
11. Kläranlage nach Anspruch 10, bei der die Ausnehmungen am
oberen Beckenrand oder in einer an den Beckenwänden
verlaufenden Nut angebrachte Einkerbungen sind, in die die
Verstärkungsleiste (62) einlegbar ist.
12. Kläranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei der die
äußere Kontur der Zwischenwände (16, 26, 28, 50) der Kontur
der korrespondierenden Kammer (18, 20, 24, 30, 32) angepaßt
ist.
13. Kläranlage nach Anspruch 12, bei der die Zwischenwände (16,
26, 28, 50) mit ihren vertikalen seitlichen sowie ihrer
unteren Kanten gegen die Wandung und den Boden der
korrespondierenden Kammer (18, 20, 24, 30, 32) anliegen.
14. Kläranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, bei der die
Zwischenwände (16, 26, 28) jeweils mindestens eine
Durchtritts- (15, 46) oder Überlauföffnung für das Abwasser
aufweisen.
15. Kläranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der die
Zwischenwände (50) vertikal über den Abwasserspiegel (64)
hinaus verstellbar sind.
16. Kläranlage nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der die
Zwischenwände (16, 26, 28, 50) oder das Gerüst als
Kunststoff bestehen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19624834A DE19624834C1 (de) | 1996-06-23 | 1996-06-23 | Kläranlage |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19624834A DE19624834C1 (de) | 1996-06-23 | 1996-06-23 | Kläranlage |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19624834C1 true DE19624834C1 (de) | 1998-02-12 |
Family
ID=7797610
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19624834A Expired - Fee Related DE19624834C1 (de) | 1996-06-23 | 1996-06-23 | Kläranlage |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19624834C1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE29805419U1 (de) * | 1998-03-25 | 1998-05-28 | Lauterbach-Kießling GmbH, 95517 Seybothenreuth | Mehrkammerbehälter für Kleinkläranlagen |
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-
1996
- 1996-06-23 DE DE19624834A patent/DE19624834C1/de not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
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