DE19618635C1 - Nähmaschine mit einer Kupplung zwischen einer Motor- und einer Hauptwelle - Google Patents
Nähmaschine mit einer Kupplung zwischen einer Motor- und einer HauptwelleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine mit einem am Maschinengehäuse
befestigten Antriebsmotor, dessen Welle über eine Kupplung mit einer
Maschinenhauptwelle verbunden ist, nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Durch die DE 22 27 892 A1 ist eine Nähmaschine mit einem an der
Handradseite angeflanschten Motor bekannt, bei der das Handrad
gegenüber der Motorwärme isoliert ist. Zu diesem Zweck ist eine die
Motorwelle mit der das Handrad tragenden Hauptwelle verbindende
Kupplung vorgesehen, die ein motorwellenseitiges Kupplungsteil mit
mehreren axial gerichteten Fingern und ein hauptwellenseitiges
Kupplungsteil mit ebenfalls mehreren axial gerichteten Fingern
aufweist, wobei die Finger der beiden Kupplungsteile mit größerem
gegenseitigen Abstand ineinandergreifen. Zwischen den Fingern ist ein
zahnradartig ausgebildetes wärmeisolierendes Zwischenglied angeordnet,
das z. B. aus Kautschuk besteht.
Durch ungenaue Justierung des Motors bei dessen Befestigung am
Maschinengehäuse könnte es zu einem radialen Versatz der Motorwelle
gegenüber der Armwelle kommen. In einem solchen Fall träten dann
während des Laufs der Maschine fortwährend Relativbewegungen zwischen
dem zahnradartigen Zwischenglied und den beiden Kupplungsteilen auf,
so daß es an den aneinandergrenzenden Flächen über kurz oder lang zu
einem reibungsbedingten Verschleiß käme.
Da in der Druckschrift kein Hinweis über die Härte bzw. das
Elastizitätsverhalten des für die Herstellung des Zwischengliedes
verwendeten Werkstoffes zu finden ist, ist es ungewiß, ob das
Zwischenglied außer seiner wärmeisolierenden Funktion zusätzlich auch
noch eine schwingungsdämpfende Funktion ausübt.
Durch die US-PS 4 483 685 ist eine für den Einsatz bei Nähmaschinen
vorgesehene Kupplung bekannt, die für die Übertragung der
Antriebsbewegung einer Welle auf eine Zahnriemenscheibe dient und bei
der ausdrücklich als Drehschwingungen auftretende Vibrationen
vermindert werden sollen, wie sie bei ruckartigen Beschleunigungs- und
Abbremsvorgängen des Antriebsmotors auftreten können. Die Kupplung
weist zu diesem Zweck zwischen einem ersten auf der Welle befestigten
Kupplungsteil und einem zweiten auf derselben Welle drehbar gelagerten
und mit dem Zahnriemenrad einstückig verbundenen Kupplungsteil ein
elastisches Zwischenglied auf, das eventuell auftretende Vibrationen
dämpft.
Da bei dieser bekannten Kupplung beide Kupplungsteile auf ein und
derselben Welle angeordnet sind, treten hierbei nicht die Probleme
auf, wie sie bei einer durch eine Kupplung herzustellenden
Antriebsverbindung zwischen einer Motorwelle und einer
Maschinenhauptwelle bei mangelhafter Ausrichtung der beiden Wellen
auftreten können. Aus diesem Grund kann die bekannte Kupplung auch
keinen Beitrag zur Lösung derartiger Probleme leisten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zur antriebsmäßigen
Verbindung zweier Wellen dienende Kupplung so auszubilden, daß
einerseits ggf. auftretende Vibrationen nicht oder wenigstens nur
stark gedämpft übertragen werden und daß andererseits trotz eines ggf.
vorhandenen radialen Versatzes der beiden Wellen ein möglichst
störungsfreier Betrieb von Motor und Maschine sowie insbesondere auch
der Kupplung gewährleistet ist. Die Aufgabe wird
bei einer Nähmaschine mit einer Kupplung zwischen einer Motor- und
einer Hauptwelle nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch dessen
kennzeichnende Merkmale gelöst.
Aufgrund des formschlüssigen Ineinandergreifens der im wesentlichen
radial nach außen und der im wesentlichen radial nach innen
gerichteten Kupplungselemente weist der den zwischen ihnen vorhandenen
Zwischenraum ausfüllende Hüllkörper eine der Anzahl aller
Kupplungselemente entsprechende Anzahl von im wesentlichen radial
verlaufenden Abschnitten und eine gleiche Anzahl von im wesentlichen
konzentrisch verlaufenden Abschnitten auf. Die im wesentlichen
konzentrisch verlaufenden Abschnitte üben bei der Montage des Motors
am Maschinengehäuse eine die genaue Justierung des Motors
unterstützende zentrierende Wirkung aus, so daß schon von vornherein
ein montagebedingter Versatz der Motorwelle gegenüber der
Maschinenhauptwelle weitgehend unterbunden wird. Ein ggf. doch
bestehender Versatz bewirkt beim Lauf der Maschine ein wechselndes
Verdichten und Entspannen des elastischen Materials der im
wesentlichen konzentrischen Hüllkörperabschnitte, ohne daß es dabei zu
verschleißbehafteten Relativbewegungen zwischen diesen Abschnitten und
den Kupplungselementen kommt.
Da die beiden Kupplungsteile durch den Hüllkörper vollkommen
voneinander getrennt sind und daher keinerlei direkten Kontakt haben,
werden vom Motor ausgehende Drehschwingungen nicht oder wenn doch,
dann nur sehr stark gedämpft auf das Maschinengehäuse übertragen.
Desgleichen werden auch von der Nähmaschine ausgehende Vibrationen,
die z. B. durch den Nadelstangen-, den Fadenhebel- und den
Vorschubantrieb verursacht sein können, nicht oder wenn doch, dann nur
sehr stark gedämpft auf die Motorwelle übertragen, wodurch deren
Lagerstellen entsprechend geschont werden.
Durch die Maßnahme nach Anspruch 2, wonach das eine Kupplungselement
auf einer Nabe angeordnet ist, die über das Ende der ihr zugeordneten
Welle übersteht und dadurch eine Aufnahme für den Endabschnitt der
anderen Welle bildet und diese Welle über einen O-Ring gegenüber der
Nabe radial abgestützt ist, wird bei der Montage des Motors ein ganz
wesentlicher zusätzlicher Beitrag zur genauen Zentrierung der
Motorwelle gegenüber der Maschinenhauptwelle geleistet. Da hierbei
durch die Verwendung des O-Ringes ein direkter Kontakt des in der Nabe
aufgenommenen Wellenendes mit der Nabe vermieden wird, wird trotz der
verbesserten Zentrierwirkung erreicht, daß aufgrund der Elastizität
des O-Ringes an dieser Stelle keine Vibrationen oder falls doch, dann
nur in stark gedämpfter Form übertragen werden.
In den anderen Unteransprüchen sind weitergehende Ausgestaltungen der
erfindungsgemäßen Kupplung angegeben. Hierbei wird durch die Maßnahme
gemäß den Ansprüchen 4 und 5, den Hüllkörper auf dem ihn tragenden
Kupplungsteil zu befestigen - z. B. durch Umspritzen dieses
Kupplungsteiles - zum einen eine vereinfachte Montage des Motors am
Maschinengehäuse erzielt und zum anderen der Vorteil erreicht, daß
zwischen den im wesentlichen radial verlaufenden Hüllkörperabschnitten
und den sie tragenden Kupplungselementen verschleißbehaftete
Relativbewegungen völlig ausgeschlossen sind. Die grundsätzliche
Verwendung von Polyurethan im Oberflächenbereich eines Kupplungsteiles
ist bekannt (vgl. DE 35 17 614 C2).
Durch die Maßnahme nach Anspruch 7, wonach die Kupplungsteile
unsymmetrisch ausgebildet sind, können diese und damit auch die
Motorwelle und die Maschinenhauptwelle nur in einer einzigen
festgelegten drehwinkelmäßigen Ausrichtung montiert werden. Dies hat
für den Fall, daß der für bestimmte Maschinenfunktionen erforderliche
Positionsgeber im Motor integriert ist, den Vorteil, daß der
Positionsgeber bereits vor der Montage des Motors auf bestimmte
Winkelstellungen der Maschinenhauptwelle einjustiert werden kann. Auf
diese Weise ist die Nähmaschine nach der Montage des Motors
unmittelbar betriebsfähig, d. h. es braucht nach der Montage des Motors
nicht mehr eine Justierung des Positionsgebers durchgeführt zu werden.
Ferner kann eine erneute Überprüfung bzw. Neujustierung des
Positionsgebers unterbleiben, wenn der Motor zu Reparaturzwecken
vorübergehend abmontiert oder gegen einen anderen Motor ausgetauscht
werden mußte.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Ansicht einer Nähmaschine;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Kupplung und
Fig. 3 eine schaubildliche Darstellung der Kupplung bei
auseinandergezogener Lage der Kupplungsteile.
Das Gehäuse der Nähmaschine besteht aus einer Grundplatte 1, einem
Sockel 2 und einem Arm 3, der in einen Kopf 4 übergeht. An der
Unterseite der Grundplatte 1 sind im Bereich des Kopfendes der
Nähmaschine zwei Standfüße 5 angeordnet. Im Bereich des anderen Endes
ist in der Grundplatte 1 eine Aussparung 6 vorgesehen. Die Aussparung
6 wird von einem U-förmigen Haltebügel 7 überbrückt, der ein
integraler Bestandteil der Grundplatte 1 ist und als ein weiterer
Standfuß der Nähmaschine dient.
Zum Antrieb der Nähmaschine dient ein Motor 8, dessen Gehäuse 9 aus
einem vorderen Lagerschild 10, einem hinteren Lagerschild 11 und einem
Zwischenteil 12 besteht. Der Motor 8 ist mit Hilfe eines am unteren
Ende des hinteren Lagerschildes 11 ausgebildeten Ansatzes 13 am
Haltebügel 7 befestigt, wobei er sich innerhalb der Aussparung 6
erstreckt. Am hinteren Lagerschild 11 ist ein im Prinzip durch die DE
22 27 116 A1 bekannter und daher nicht näher dargestellter
Positionsgeber angeordnet.
Die Welle 14 des Motors 8 steht über eine Kupplung 15 mit einer in der
Grundplatte 1 gelagerten Hauptwelle 16 in Antriebsverbindung. Die
Kupplung 15 besteht im wesentlichen aus einem der Motorwelle 14
zugeordneten Kupplungsteil 17 und einem der Hauptwelle 16 zugeordneten
Kupplungsteil 18.
Das Kupplungsteil 17 weist drei radial nach außen gerichtete
Kupplungselemente 19 auf und ist insofern unsymmetrisch ausgebildet,
als eines der Kupplungselemente 19 sehr viel breiter als die beiden
anderen Kupplungselemente 19 ist, d. h. daß es sich über einen sehr
viel größeren Winkelbereich als die beiden anderen erstreckt. Die
Umfangsseite des Kupplungsteiles 17 ist mit einem aus thermo
plastischem Polyurethan bestehenden Hüllkörper 20 umgeben, der durch
Umspritzen des Kupplungsteiles 17 gebildet wird und somit unlösbar mit
ihm verbunden ist. Der vordere Randbereich des Hüllkörpers 20 ist
konisch ausgebildet. Das Kupplungsteil 17 ist auf einem Zapfen 21 der
Welle 14 angeordnet, durch eine Paßfeder 22 gegen Verdrehen und durch
einen Gewindestift 23 gegen Verschieben gesichert.
Das Kupplungsteil 18 weist eine mittels eines Wälzlagers 24 in der
Grundplatte 1 drehbar gelagerte Nabe 25 und eine mit ihr einstückig
verbundene im Durchmesser sehr viel größere Scheibe 26 auf. Die
Scheibe 26 ist zur drehfesten Aufnahme des Kupplungsteiles 17 mit
einer Aussparung 27 versehen und weist dementsprechend radial nach
innen gerichtete Kupplungselemente 28 auf, die bei montierter Kupplung
15 in die Lücken 29 zwischen den mit dem Hüllkörper 20 ummantelten
Kupplungselementen 19 des Kupplungsteiles 17 eingreifen. Die
Aussparung 27 bildet somit gewissermaßen die Negativform des
Kupplungsteiles 17 mitsamt des Hüllkörpers 20. Der Hüllkörper 20 ist
im unmontierten Zustand etwas größer als der Aufnahmeraum der
Aussparung 27. Infolgedessen füllt der Hüllkörper 20 bei montierter
Kupplung 15 den Zwischenraum zwischen den Kupplungselementen 19 und 28
vollständig aus und ist zusätzlich auch noch um ein geringes Maß
zusammengedrückt.
Der Hüllkörper 20 weist eine der Anzahl aller Kupplungselemente 19 und
28 entsprechende Anzahl (bei diesem Ausführungsbeispiel sind es sechs)
von radial verlaufenden Abschnitten 20a und eine gleiche Anzahl von
konzentrisch verlaufenden Abschnitten 20b auf.
Die Hauptwelle 16 ist in der Nabe 25 aufgenommen und durch einen
Gewindestift 30 mit ihr drehfest verbunden sowie gegen Verschieben
gesichert. Die Nabe 25 steht um etwa ein Viertel ihrer Länge über das
Ende der Hauptwelle 16 über und ermöglicht somit die Aufnahme des
Zapfens 21 der Motorwelle 14. Der Durchmesser des Zapfens 21 ist um
ca. 1 Millimeter kleiner als der Durchmesser der Bohrung 31 der Nabe
25. Im Bereich des Endes des Zapfens 21 ist in einer nicht näher
bezeichneten Ringnut ein handelsüblicher O-Ring 32 aufgenommen, dessen
äußerer Durchmesser bei nicht montiertem Motor 8 größer ist als der
Durchmesser der Bohrung 31. Beim Einschieben des Zapfens 21 in die
Bohrung 31 wird daher der O-Ring 32 elastisch verformt, zentriert
hierbei den Zapfen 21 innerhalb der Bohrung 31 und bewirkt zugleich,
daß der Zapfen 21 keine direkte Berührung mit der Nabe 25 bekommt.
Die Umfangseite der Scheibe 26 ist als Zahnriemenrad 33 ausgebildet.
Das Zahnriemenrad 33 ist ein Bestandteil eines zum Antrieb der
Armwelle 34 dienenden Zahnriemenantriebes 35.
Claims (7)
1. Nähmaschine mit einer innerhalb des Maschinengehäuses
angeordneten Hauptwelle und einem am Maschinengehäuse
befestigten Antriebsmotor, dessen Welle über eine Kupplung mit
der Hauptwelle in Antriebsverbindung steht, wobei die Kupplung
aus zwei formschlüssig ineinandergreifenden Kupplungsteilen und
einem zwischen ihnen angeordneten elastischen Zwischenglied
besteht, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Kupplungsteil (17)
im wesentlichen radial nach außen gerichtete Kupplungselemente
(19) und das andere Kupplungsteil (18) im wesentlichen radial
nach innen gerichtete Kupplungselemente (28) aufweist, daß
zwischen den ineinandergreifenden Kupplungselementen (19, 28) ein
Zwischenraum besteht und daß das Zwischenglied von einem
Hüllkörper (20) gebildet ist, der die Kupplungselemente (19)
eines der Kupplungsteile (17) mantelartig umschließt und
zugleich den Zwischenraum zwischen den Kupplungselementen
(19, 28) ausfüllt.
2. Nähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
eine Kupplungsteil (18) eine auf der zugeordneten Welle (16)
drehfest angeordnete, teilweise über das Wellenende überstehende
Nabe (25) aufweist und die andere Welle (14) über das ihr
zugeordnete andere Kupplungsteil (17) hinausgehend in die Nabe
(25) eingreift und durch einen O-Ring (32) gegenüber der Nabe
(25) radial abgestützt ist.
3. Nähmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das der
Hauptwelle (16) zugeordnete Kupplungsteil (18) die über das
Wellenende überstehende Nabe (25) aufweist, mit den im
wesentlichen radial nach innen gerichteten Kupplungselementen
(28) versehen und zugleich als Zahnriemenrad (33) ausgebildet
ist und daß das der Motorwelle (14) zugeordnete Kupplungsteil
(17) mit den im wesentlichen radial nach außen gerichteten
Kupplungselementen (19) versehen ist und den Hüllkörper (20)
trägt.
4. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hüllkörper (20) auf dem ihn
tragenden Kupplungsteil (17) befestigt ist.
5. Nähmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Hüllkörper (20) aus thermoplastischem Polyurethan besteht und
durch Umspritzen des ihn tragenden Kupplungsteiles (17) gebildet
ist.
6. Nähmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Hüllkörper (20) im unmontierten Zustand etwas größer als der
Aufnahmeraum des anderen Kupplungsteiles (18) ist und einen
konisch gestalteten Randbereich aufweist.
7. Nähmaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsteile (17, 18)
unsymmetrisch ausgebildet sind.
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D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |