DE19615224C2 - Patienten-Hebegerät - Google Patents
Patienten-HebegerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Patienten-Hebegerät entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zum Anheben von Schwerkranken, Gelähmten oder sonst im we
sentlichen Bewegungsunfähigen oder polytraumatisierten Pa
tienten zum Zwecke des Umbettens, Transportierens, Badens und
Wiegens sind bereits verschiedene Varianten von Patienten-He
begeräten bekannt.
Beispielsweise aus der DE-PS 612 719, der DE-PS 12 52 362,
der DE-OS 15 41 340 und der DE-24 60 858 A1 sind in mehreren
Entwicklungsstufen verschiedene Patienten-Hebegeräte mit zan
genartigen Greifern bekannt, um den Patienten mit mehreren
entlang der Körperlänge verteilt angeordneten zangenartigen
Greifanordnungen zu untergreifen und anzuheben.
Ein im Prinzip ähnliches, aber weit komplizierteres Patien
ten-Hebegerät ist aus der DE-40 12 308 A1 bekannt, das mehre
re längs des Patienten gestaffelt angeordnete und diesen von
beiden Seiten untergreifenden Mehrgelenk-Tragarme aufweist
und somit ein Beispiel für einen außerordentlich komplizier
ten Mechanismus verkörpert.
Schließlich ist aus der US-2 638 657 ein Patienten-Hebe
gerät bekannt, das die Merkmale des Oberbegriffs des Patent
anspruchs 1 aufweist. Dieses bekannte Gerät weist drei Kör
pergreifzangen auf, wobei zwei den Körper umgreifen, nämlich
eine im Brustbereich und eine im Gesäßbereich, und eine
dritte als Beingreifer dient. Jede Körpergreifzange weist
zwei Zangenarme auf, und das Öffnen der Zangenarme erfolgt
durch Lösen von Flügeschrauben und anschließendes Verschieben
der Zangenarme an deren Halter. Dann folgt das Herumführen
der Zangenarme um den Körper und das Wiederzusammenschieben
der jeweils zwei Zangenarme sowie das Fixieren der Flügel
schrauben. Dies ist außerordentlich aufwendig und mühsam. Ein
Untergreifen des Nackens des Patienten ist nicht vorgesehen.
Dadurch kann der Kopf des Patienten beim Anheben herunter
fallen, wenn der Patient den Kopf selbst nicht genügend
halten kann, was Schmerz und Angst verursacht und auch
gefährlich sein kann.
Alle diese druckschriftlich vorbekannten Patienten-Hebegeräte
und weitere, am Markt befindliche Geräte, die Variationen
dieser Bauprinzipe verkörpern, sind entweder in der Funktion
nicht befriedigend oder in der Handhabung bei weitem zu
kompliziert und daher unpraktisch. Daher werden solche Geräte
in der Praxis nicht ausreichend benützt, weil sie im prakti
schen Betrieb zu umständlich sind und entweder zum Gebrauch
einen hohen Zeitaufwand oder ein hohes Maß an Unterstützung
durch Pflegepersonal zum Hineinheben oder Hineinrollen oder,
wie bei dem letztbeschriebenen Gerät, zum Anordnen der Greif
organe erfordern. Andererseits müssen aber auch im Hinblick
auf den Patienten hohe Anforderungen an ein Hebegerät ge
stellt werden, um polytraumatisierte Patienten, insbesondere
mit mehreren Brüchen, Gefahr von Querschnittslähmungen oder
sonstigen Beeinträchtigungen, möglichst schonend und gleich
mäßig und ohne unnötige Bewegungen am Patientenkörper zu er
greifen. Im Hinblick auf diese Anforderungen können die aus
dem Stand der Technik bekannten und gegenwärtig verfügbaren
Patienten-Hebegeräte nicht befriedigen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Patien
ten-Hebegerät zu schaffen, mit dem polytraumatisierte oder
sonst schwerkranke oder gelähmte Patienten völlig gleich
mäßig, ohne wesentliche Druckstellen und sonstige lokale Be
lastungen des Körpers angehoben werden können, und das ohne
weiteres von einer einzigen Pflegeperson ohne große Umstände
gehandhabt werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch das im Anspruch
1 in seinen wesentlichen Elementen angegebene
Patienten-Hebegerät ge
löst.
Das erfindungsgemäße Hebegerät gewährleistet ein absolut
schonendes Heben des Patienten, eine leichte und schnelle
Handhabung durch eine einzige Pflegeperson, ist in der An
wendung für den Patienten schmerzfrei, und stelle auch in
seinem Erscheinungsbild nicht ein für den Patienten angstein
flößendes Monstrum dar.
Schlüssel zum Erreichen dieser Vorteile bei dem erfindungsge
mäßen Gerät ist die besondere Ausbildung der Greiforgane.
Damit ergeben sich gegenüber dem Stand der Technik, kurz zu
sammengefaßt, folgende wesentlichen Vorteile:
Nackengreifer und Beingreifer sind als Schaufeln ausgebildet,
d. h. sie können von einer Seite her unter dem betreffenden
Körperbereich des Patienten durchgeschoben werden. Die Kör
perzangengreifer zum Ergreifen des Patienten im Rumpfbereich,
also dort, wo mit Schaufeln nicht zweckmäßig gearbeitet wer
den kann und wo das Hauptgewicht des Patienten liegt, haben
zwei durch ein Ratschengelenk miteinander verbundene Zangen
arme. Dadurch ist sichergestellt, daß die Zangenarme sich
beim Anheben und bei Belastung durch Gewicht des Patienten
nicht unbeabsichtigt wieder öffnen. Ein Öffnen kann nur durch
entsprechende Entsperrung des Ratschengelenks durch die das
Gerät bedienende Krankenschwester erfolgen.
Das erfindungsgemäße Patienten-Hebegerät kann mit einem ei
genen, nach Bedarf an ein Patientenbett heranfahrbaren Stän
der versehen oder auch mit einem Patientenbett integriert an
die
ses angebaut sein, und das Hebegerät kann im einen oder ande
ren Fall starr angeordnet oder zwischen einer Bett-Hebeposi
tion und einer Nichtgebrauchsposition oder Ausschwenkposition
zum Absenken des Patienten auf eine andere Liege, Trage etc.
schwenkbar angeordnet sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach
Anspruch 1 ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 21.
Der grundsätzliche Aufbau sowie die wesentlichen Einzelheiten
des erfindungsgemäßen Patienten-Hebegeräts wird nachstehend
anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die
anliegenden Zeichnungen näher beschrieben. In den Zeichnungen
zeigen:
Fig. 1 ein an ein Krankenbett angebautes Patienten-
Hebegerät nach der Erfindung in Seitenan
sicht,
Fig. 2 das am Krankenbett angebaute Patienten-Hebe
gerät nach Fig. 1 in Stirnansicht,
Fig. 3 das am Krankenbett angebaute Patienten-Hebe
gerät nach den Fig. 1 und 2 in Draufsicht,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung eines Schwenk
arms und der Traverse der Patienten-Hebevor
richtung in gegenüber Fig. 2 vergrößerter
Stirnansicht,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Schnittlinie V-V in
Fig. 4,
die Fig. 6a und 6b den Nackengreifer des Patienten-Hebegeräts in
Stirnansicht und Seitenansicht,
Fig. 6c einen Querschnitt längs der Linie C-C in
Fig. 6a durch die Nackengreiferschaufel,
die Fig. 7a und 7b einen Beingreifer des Patienten-Hebegeräts in
Stirnansicht und Seitenansicht,
Fig. 8 einen Körperzangengreifer des Patienten-Hebe
geräts in Stirnansicht,
Fig. 9 in gegenüber Fig. 8 vergrößerter Darstellung
den Ratscheneinstellmechanismus eines Körper
zangengreifers,
Fig. 10 eine andere Ausführungsform eines Patienten-
Hebegeräts, das auf ein Patientenbett aufge
setzt ist, in Seitenansicht,
Fig. 11 die Ausführungsform nach Fig. 10 in Stirnan
sicht, und
Fig. 12 eine Ausführungsform eines Patienten-Hebege
räts mit eigenem fahrbarem Ständer in Seiten
ansicht über ein Patientenbett gefahren.
In dem ersten in den Zeichnungen (Fig. 1 bis 3) dargestellten
und im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel ist das
Patienten-Hebegerät, wie schon gesagt, mit einem Krankenbett
1 an dieses integriert angebaut. Die beiden an einer Bettsei
te angeordneten Bettpfosten 2 sind durch Säulen 3 verlängert,
die oben jeweils in einen horizontalen Kragarm 4 übergehen.
Die Säulen 3 sind jeweils drehbar in den betreffenden Bett
pfosten 2 gelagert, so daß die damit verbundenen Kragarme 4 in
der Horizontalebene schwenkbar sind, wie in der Draufsicht
nach Fig. 3 angedeutet ist. Dort ist die Bett-Hebestellung
zum Anheben eines Patienten im Bett in Vollinien dargestellt,
während die Position der Kragarme 4 in der seitlich wegge
schwenkten Stellung gestrichelt dargestellt sind. In der
seitwärts geschwenkten Stellung ist also das eigentliche He
begerät, das im folgenden näher beschrieben wird, seitlich
neben das Bett 1 geschwenkt. In dieser seitwärts geschwenkten
Stellung kann ein zuvor vom Bett 1 angehobener Patient auf eine
Schubtrage, eine Liege, einen Röntgentisch abgesenkt werden.
Diese Position ist auch in Fig. 2 dargestellt, die das Kran
kenbett 1 mit dem Patienten-Hebegerät von einer Stirnseite des
Betts her gesehen zeigt.
Wie die Fig. 1 bis 3 weiter zeigen, hängt an den beiden Krag
armen 4 der Säulen 3 eine Traverse 5, die in Längsrichtung
des Betts 1 verläuft und in der Gebrauchsstellung (siehe
Fig. 3) etwa mittig über dem Bett 1 angeordnet ist und in der
Nichtgebrauchsstellung (siehe Fig. 2) seitlich neben dem Bett 1
hängt.
Wie Fig. 1 zeigt, hängen an der Traverse 5 ein Nackengrei
fer 6, eine Mehrzahl von Körperzangengreifern 7 (in Fig. 1
sind zwei dargestellt), und mindestens ein Beingreifer 8.
Diese später noch im einzelnen beschriebenen Komponenten sind
an der Traverse 5 heb- und senkbar sowie in Längsrichtung
verstellbar aufgehängt.
Die Aufhängung der Traverse 5 an den beiden Kragarmen 4 wird
aus den Fig. 4 und 5 besser verständlich.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt längs der Schnittlinie V-V in
Fig. 4. Daraus ist der Querschnitt eines Kragarms 4 ersicht
lich, der als doppelte U-Schiene mit einem darüber verlaufen
den Dachbogen ausgebildet ist. In der so gebildeten Doppel
schiene ist ein Laufwagen 9 mit Rollen 10 längs des Krag
arms 4 verfahrbar. An dem Laufwagen 9 ist in einem Kugella
ger 11 drehbar eine Tragstange 12 aufgehängt, die mit einem
Endbereich der Traverse 5 verbunden ist (siehe Fig. 1). Da
durch kann die Schwenkbewegung der Kragarme 4 nach Fig. 3
zwischen der Gebrauchsstellung und der Nichtgebrauchsstellung
in eine entsprechende Parallelverschiebung der Traverse 5 um
gesetzt werden, obwohl die beiden Tragstangen 12 der Traver
se 5 an dieser jeweils an einem Endbereich derselben starr
befestigt sind, aber über das Kugellager 11 relativ zum je
weiligen Laufwagen 9 drehbar sind und der Laufwagen 9 im Zuge
des Schwenkens der Kragarme 4 längs des jeweiligen Kragarms 4
verfahrbar sind, wie für den Techniker ohne weiteres nach
vollziehbar ist.
Den Aufbau der Traverse 5 zeigt Fig. 4. Danach besteht die
Traverse 5 aus zwei parallelen längs verlaufenden Tragrohren 51
und diese miteinander verbindenden Querplatten 52, welche un
terhalb der Tragrohre 51 in Kugellagern gelagert eine Hebe
achse 53 tragen. Auf der Hebeachse 53 sitzen Gurtrollen 54,
an denen die Greiforgane 6, 7 und 8 jeweils aufgehängt sind.
Wie man aus Fig. 4 sieht, ist die Hebeachse 53 asymmetrisch
in der Traverse 5 angeordnet, damit die Gurte, die von diesen
Gurtrollen 54 jeweils in einer Verlängerung einer Umfangstangen
te herunterhängen, im wesentlichen mittig mit Bezug auf die
Traverse 5 verlaufen und damit die Traglast mittig angreift.
Auf der Hebeachse 53 können je nach Bedarf vier bis acht
Gurtrollen 54 mit Hebegurten angeordnet sein. Die Gurtrollen 54
sind vorzugsweise mit einseitig sperrenden Rollenlagern auf
der Hebeachse 53 angeordnet, so daß die Gurtrollen 54 zwar in Auf
rollrichtung der Gürte frei drehbar sind, in Abrollrichtung
aber sperren. Bei Entlastungsbewegung (Drehen in Aufrollrich
tung) sind die Gurtrollen 54 auch auf der Hebeachse 53 verschieb
bar, so daß sich dadurch die Längsposition der einzelnen
Greiforgane 6 bzw. 7 bzw. 8 für den jeweiligen Patienten
leicht anpassen läßt. Gegebenenfalls können auch an sich be
kannte Mittel wie Klemmringe oder dgl. vorgesehen sein, um
die Gurtrollen 54 in einer einmal eingestellten Axialposition
verschiebefest fixieren zu können, was beispielsweise sinn
voll ist, wenn das Gerät ständig nur für ein und denselben
Patienten eingesetzt wird. Die Kupplung der Gurtrollen 54 mit
der Hebeachse 53 über einseitig selbstsperrende Rollenlager
hat auch den Vorteil, daß ein lockerer Gurt durch einfaches
Drehen der Gurtrolle 54 von Hand gespannt werden kann und da
durch auch die Höhe aller Greiforgane 6, 7, 8 vor dem Anheben des Pa
tienten individuell angepaßt werden kann. Mit Belastung der
Gurtrollen 54 durch den Patienten sind diese auf der Hebeachse 53
fixiert und können unter Last nicht nachgeben.
Am einen Ende der Hebeachse 53 ist ein Motor 55 in der Tra
verse 5 eingebaut, der vorzugsweise über ein Planetengetriebe
mit der Hebeachse 53 gekoppelt ist. Vorzugsweise ist der Motor 55
mechanisch durch einen Federmechanismus dauergebremst. Bei
Motorfunktion, also bei eingeschaltetem Motor 55, wird dann auf
elektromagnetischem Weg die Bremswirkung aufgehoben. Sollte
der Strom ausfallen, kann die Bremswirkung durch einen Hand
hebel (nicht dargestellt) aufgehoben werden. Zur Betätigung
des Motors 55 kann zweckmäßigerweise eine an einem Kabel hängen
de Fernbedienung eingesetzt werden, wie an sich bekannt.
Um das Gewicht eines angehobenen Patienten messen zu können,
sind vorzugsweise in die beiden Laufwagen 9, mit denen die
Traverse 5 an den beiden Kragarmen 4 aufgehängt ist, Wiege
einheiten bzw. entsprechende Sensoren eingebaut, die ein der
jeweiligen Belastung entsprechendes elektrisches Signal er
zeugen, so daß durch Addition der beiden Signale und entspre
chende Eichung unter Berücksichtigung des Eigengewichts der
Traverse 5 mit den daran befindlichen Greiforganen 6, 7, 8 eine Ge
wichtsanzeige hergestellt wird.
In den weiteren Zeichnungsfiguren (6 bis 9) sind die Greif
organe 6, 7 und 8 mehr im einzelnen dargestellt.
Die Fig. 6a und 6b und 6c zeigen eine beispielsweise Ausfüh
rung des Nackengreifers 6. Der Nackengreifer 6 besteht aus ei
nem Greiferbügel 61 und einer an deren unteren Ende gebilde
ten Nackenhebeschaufel 62. Diese Nackenhebeschaufel 62 ist
als im Nackenbereich einzusetzende Stützschaufel ausgebildet,
die wie die Stirnansicht nach Fig. 6a zeigt, zwar in ihrem
Längsverlauf konkav, also muldenförmig gestaltet ist, aber,
wie der Querschnitt nach Fig. 6c (Schnittlinie C-C in
Fig. 6a) und auch die Seitenansicht nach Fig. 6b zeigen, in
Querrichtung konvex nach oben gewölbt ist. Damit ist sie zum
einen den anatomischen Gegebenheiten im Nackenbereich des Pa
tienten angepaßt und gibt zum anderen einen sicheren seitli
chen Halt.
Die Fig. 7a und 7b zeigen den Beingreifer 8, der aus einem
Greiferbügel 81 und einer Beinhebeschaufel 82 am unteren
Greiferende besteht. Die Ausbildung der Beinhebeschaufel 82
weist zum Unterstützen beider Beine eine Doppelmulde auf. In
Querrichtung hat die Beinhebeschaufel 82, wie die Seitenan
sicht 7b zeigt, ebenso wie die Nackenhebeschaufel 62 ein kon
vex nach oben gewölbtes Querschnittsprofil.
Fig. 8 zeigt einen der Körperzangengreifer 7. Dieser besteht
aus zwei Zangenarmen 71, 72, die oben durch ein Gelenk 73
miteinander verbunden sind.
Das Gelenk 73 ist gemäß Fig. 9 als Ratschengelenk mit einem
Ratschenmechanismus ausgebildet. Der Ratschenmechanismus be
teht aus einem Zahnrad 74, das mit dem einen Zangenarm 72
fest verbunden ist, und einem Sperrkörper 75 mit zwei seit
lich versetzten Sperrzahngruppen, das im anderen Zangenarm 71
angeordnet ist. Der Sperrkörper 75 ist kippbar angeordnet, so
daß jeweils die eine oder die andere Sperrzahngruppe in Ein
griff mit dem Zahnrad 74 kommt und daher in der einen oder
anderen Schwenkrichtung sperrt. Eine steife Feder 76 drückt
auf die Rückseite des Sperrkörpers 75 und sitzt dort auf ei
nem genau mittigen Zapfen. Das andere Ende der Feder 76 ist mit
einem Umschalter 77 verbunden. Die gegen seitliche Auslenkung
steife Feder 76 verhindert, daß der Sperrkörper 75 ungewollt
aus der einen Kippstellung in die andere Kippstellung umklap
pen kann. In der einen Sperrstellung lassen sich die Zangen
arme 71, 72 leicht öffnen; in der anderen Sperrstellung sind
sie gegen ein Öffnen gesperrt, so daß der Patient sicher ge
halten wird.
Die Zangenarme 71 und 72 der Körperzangengreifer 7 und ebenso
der Nackengreifer 6 und der oder die Beingreifer 8 können aus
faserverstärktem Kunststoffmaterial hergestellt sein, bei
spielsweise aus Kohlefaser-, Glasfaser- oder Aramidfasergewe
be in Verbindung mit vollständig ausgehärtetem, chemisch neu
tralen Epoxidharz. Ein solches Material ist körperfreundlich,
weil es sich warm anfühlt, und ergibt hohe mechanische Be
lastbarkeit bei geringem Gewicht der betreffenden Greiforga
ne 6, 7, 8.
Die Greiforgane 6, 7, 8 des erfindungsgemäßen Patienten-Hebegeräts
lassen sich in Gebrauch leicht, ohne daß der Patient beson
ders bewegt zu werden braucht, unter den Körper schieben, in
dem an der betreffenden Stelle die nachgiebige Matratze etwas
eingedrückt wird.
Der Hubmechanismus mit den Gurtrollen 54, die selbsthemmend auf
der Hebeachse 53 sitzen, ergibt eine einfache, unkomplizier
te, leicht zu handhabende und ein synchrones Anheben des ge
samten Körpers gewährleistende Konstruktion, die für den Pa
tienten leicht durchschaubar ist, nicht bedrohlich wirkt, die
außerdem zu vernünftigen Kosten herstellbar ist und leicht
und schnell an die Gegebenheiten des jeweiligen Patienten an
gepaßt werden kann.
Bei Bedarf kann auch ein zusätzliches Extremitätenhebewerk
zeug hinzugefügt werden, um beispielsweise bei einer Extremi
tätenverletzung, beispielsweise über eine seitlich befestigte
Umlenkrolle, die Extremität gesondert, aber ebenfalls gleich
mäßig wie der übrige Körper anheben zu können.
Wie eingangs schon angedeutet, kann ein Patienten-Hebegerät,
anstatt mit einem Patientengerät integriert aufgebaut zu
sein, wie beim vorliegenden Ausführungsbeispiel, auch auf ei
nem fahrbaren Ständer aufgebaut sein, wobei dann die beiden
Säulen 3 auf dem fahrbaren Ständer (nicht dargestellt) mon
tiert sind. Je nach Bedarf können die Säulen 3 mit starren
Kragarmen 4 ausgestattet sein, oder die Kragarme 4 können
ebenso wie beim vorliegenden Ausführungsbeispiel schwenkbar
sein, um ein an ein Krankenbett herangefahrenes Gerät ohne
Verfahren des Ständers zwischen einer Gebrauchsstellung und
einer Nichtgebrauchsstellung schwenken zu können. Bei starrer
Anordnung von Säulen 3 und Kragarmen 4 an einem Ständer, was
selbstverständlich eine einfachere Ausführung darstellt, kann
die in Fig. 5 dargestellte Gestaltung des Kragarms 4 als
Schienenkörper mit darin verfahrbarem Fahrwagen entfallen und
die Traverse 5 kann direkt an den Kragarmen 4 starr angehängt
sein, und zwar mit oder ohne Zwischenschaltung einer Wiege
einheit an dem jeweiligen Aufhängeorgan.
Auch bei Anbau an einem Patientenbett, beispielsweise im Rah
men häuslicher Krankenpflege, kann eine einfache, nicht
schwenkbare Ausführung des Hebegeräts, also eine Ausführung
mit starr aufgehängter Traverse 5 ohne schwenkbare Kragarme 4,
genügen. In diesem Fall kann die Traverse 5 nach Bedarf an
seitlichen Säulen mit starren Kragarmen 4 oder an mittig am
Kopf- und Fußende des Betts angeordneten Säulen aufgehängt
sein. Dabei können Maßnahmen zur Veränderung des Längsab
stands zwischen den Säulen zur Anpassung an individuelle
Bettlängen vorgesehen sein.
Die Fig. 10 und 11 zeigen ein an ein Patientenbett 1 angebautes
Hebegerät. Statt zwei Säulen sind zwei Rahmengestellteile 30
vorgesehen, die an Kopf- und Fußende eines Patientenbetts 1
angeordnet sind und jeweils auf den Querholm 21 der kopf- und
fußseitigen Bettrahmenteile 20 aufgesetzt sind.
Fig. 12 zeigt in Seitenansicht über ein normales Patienten
bett 1 gefahrenes Patienten-Hebegerät mit einem fahrbaren
Ständer 35. Dieses ist, anders als die oben angesprochene
Konstruktion, bei welcher der Ständer seitlich an bzw. unter
ein Patientenbett fahrbar sein kann und auch schwenkbare
Kragarme vorhanden sein können, um ohne Verfahren des Stän
ders einen Transport des angehobenen Patienten auf eine da
nebenstehende Liege etc. vornehmen zu können, nach Art eines
Portalkrans ausgeführt, wobei der Ständer 35, ähnlich wie bei
der auf das Bett aufsetzbaren Ausführung nach den Fig. 10 und
11, kopf- und fußseitige Ständerrahmenteile 36 aufweist, die
oben durch ein brückenartiges Rahmenteil 37 mit der Traver
se 5 verbunden sind.
Selbstverständlich kann die Traverse 5 auch in beliebiger
Weise an nach Bedarf vorgesehenen Transportorganen, bei
spielsweise in Röntgenzimmern oder Operationssälen montiert
sein, um Patienten anheben und im angehobenen Zustand in
Längs- und Querrichtung verfahren zu können, beispielsweise
zur Positionierung an einem Röntgengerät oder dgl.
Selbstverständlich kann das Gerät auch mit an sich bekannten
Sicherheitseinrichtungen versehen sein, beispielsweise End
schaltern, Lichtschranken oder dgl., die einen Hebevorgang
automatisch unterbrechen, wenn beispielsweise eine ohnmächtig
gewordene Schwester den Motor beim Anheben nicht mehr ab
schalten kann. Mit Lichtschranken kann auch verhindert wer
den, daß ein Patient sich verletzt, wenn er versehentlich
beim Gebrauch des Geräts in den Funktionsmechanismus greift.
Die Handhabung des Geräts kann leicht durch eine einzige Per
son ohne körperliche Anstrengung erfolgen, indem die Bedie
nungsperson, beispielsweise eine Krankenschwester, die Greif
organe nacheinander unter den Körper bringt und dann das Ge
rät zum Heben oder Senken über die Fernbedienung betätigt.
Claims (21)
1. Patienten-Hebegerät, bestehend aus einer an einer Trag
konstruktion (3, 4) befestigten oder zu befestigenden Längs
traverse (5), einer in der Längstraverse (5) gelagerten antreib
baren Hebeachse (53), weiter mit einer Mehrzahl von auf der
Hebeachse (53) angeordneten und durch die Hebeachse (53) dreh
baren Hubrollen (54), auf denen jeweils ein flexibles Zugor
gan befestigt ist, das bei Drehung der Hubrollen (54) auf- bzw. abge
wickelt wird, und mit einer Anzahl von Greiforganen (6, 7,
8), die jeweils über das betreffende Zugorgan an jeweils
einer der Hubrollen (54) aufgehängt sind, wobei die Greifor
gane (6, 7, 8) eine Anzahl von Körperzangengreifern (7) und mindestens
einen Beingreifer (8) umfassen, dadurch gekennzeichnet, daß
die Greiforgane einen Nackengreifer (6) aufweisen, der als
Bügel (61) mit einer Nackenhebeschaufel (62) in Form einer
den Nacken umgreifenden Mulde ausgebildet ist, daß weiter der
mindestens eine Beingreifer (8) als Bügel (81) mit einer
Beinhebeschaufel (82) in Form einer Doppelmulde mit zwei
nebeneinander angeordneten Mulden ausgebildet ist, und daß
die Körperzangengreifer (7) jeweils zwei durch ein Ratschen
gelenk (73) miteinander verbundene Zangenarme (71, 72) auf
weisen.
2. Hebegerät nach Anspruch 1, wobei die Traverse (5) mit ih
ren beiderseitigen Endbereichen an einem Ständer bzw. Tragge
stell (3, 4) aufgehängt ist.
3. Hebegerät nach Anspruch 2, wobei in jede Aufhängeverbin
dung (12) zwischen der Traverse (5) und dem Ständer bzw.
Traggestell (3, 4) ein Kraftmeßorgan zur Gewichtsermittlung
eingebaut ist.
4. Hebegerät nach Anspruch 2 oder 3, wobei der Ständer bzw.
das Traggestell (3, 4) zwei Säulen (3) mit jeweils einem schwenkba
ren Kragarm (4) aufweist und die Traverse (5) mit ihren bei
den Endbereichen an jeweils einem der Kragarme (4) aufgehängt
ist.
5. Hebegerät nach Anspruch 4, wobei jeder Kragarm (4) als
Schienenkörper ausgebildet ist, längs dessen ein Fahrwa
gen (9) mit Laufrollen (10) verfahrbar ist, mit welchem der
betreffende Endbereich der Traverse (5) über ein Drehge
lenk verbunden ist.
6. Hebegerät nach Anspruch 5, wobei der Kragarm (4) als Doppel-U-
Schiene mit zwei in seitlichem Abstand verlaufenden U-Schie
nen ausgebildet ist, in denen die Laufrollen (10) des Laufwa
gens (9) geführt sind, und wobei die Verbindung zwischen der
Traverse (5) und dem jeweiligen Laufwagen (9) durch den Zwi
schenraum zwischen den beiden U-Schienen hindurch verläuft.
7. Hebegerät nach Anspruch 3 und nach Anspruch 5 oder 6, wo
bei das Kraftmeßorgan jeweils in den Laufwagen (9) integriert
ist.
8. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Hub
rollen (54) über einseitig selbstsperrende Rollenlager mit
der Hebeachse (53) gekuppelt sind.
9. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Hub
rollen (54) als Gurtrollen und die Zugorgane als Gurte ausge
bildet sind.
10. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die
Hubrollen (54) in Längsrichtung auf der Hebeachse (53) ver
schiebbar sind.
11. Hebegerät nach Anspruch 10, wobei Arretierorgane zur
axialen Arretierung der Gurtrollen (54) in einer gewählten Axial
position auf der Hebeachse (53) vorgesehen sind.
12. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die
Hebeachse (53) mittels eines Elektromotors (55) antreibbar
ist, der über ein Planetengetriebe mit der Hebeachse (53) ge
kuppelt ist.
13. Hebegerät nach Ansprach 12, wobei der
motorische Antrieb (55) der Hebeachse (53) über eine mechani
sche Bremse dauergebremst ist, die beim Einschalten des Mo
tors (55) automatisch ausgerückt wird.
14. Hebegerät nach Anspruch 13, wobei der Dauerbremse ein
Handlösehebel zugeordnet ist.
15. Hebegerät nach Anspruch 14, wobei der Handlösehebel mit
einer elektrischen Betätigungsspeer versehen ist, die nur im
spannungslosen Zustand des Motors (55) eine Betätigung des Handlö
sehebels ermöglicht.
16. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei welchem
im Bereich der Traverse (5) mindestens eine Lichtschranke ange
ordnet ist, die beim Eingreifen in den Traversenbereich den
Antrieb der Hebeachse (53) stoppt.
17. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei die Nackenhebeschau
fel (62) eine konvex nach oben gewölbte Querschnittsform hat.
18. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei die Beinhebeschau
fel (82) eine konvex nach oben gewölbte Querschnittsform hat.
19. Hebegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei das Ratschengelenk (73)
ein am einen Zangenarm (72) fest angeordnetes Zahnrad (74)
und einen damit zusammenwirkenden, am anderen Zangenarm (71)
angeordneten schaltbaren Sperrkörper (75) aufweist.
20. Hebegerät nach Anspruch 19, wobei der Sperrkörper (75)
kippbar angeordnet ist und zwei beiderseits der Kippachse an
geordnete Sperrzahngruppen aufweist, die durch Kippen des
Sperrkörpers (75) in der einen oder anderen Richtung zum Sperren
in der einen oder anderen Schwenkrichtung mit dem Zahn
rad (74) in Eingriff bringbar sind.
21. Hebegerät nach Anspruch 20, wobei ein Schaltorgan (77)
über eine steife Feder (76) mit dem Sperrkörper (75) verbun
den ist, wobei diese Anordnung als bistabiles Sprungwerk zum
Umschalten des Sperrkörpers (75) zwischen der einen und der ande
ren Kippstellung ausgebildet ist.
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