DE19615712C2 - Selbstfahrendes Bodenreinigungsfahrzeug - Google Patents
Selbstfahrendes BodenreinigungsfahrzeugInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein selbstfahrendes Bodenreini
gungsfahrzeug, welches die bei einer Lernfahrt in einem elektroni
schen Speicher abgelegten Fahrwegdaten bei der folgenden Selbst
fahrt zur Selbststeuerung verwendet. Ein solches selbstfahrendes
Fahrzeug ist beispielsweise aus der DE 37 09 627 A1 bekannt.
Das selbstfahrende Bodenreinigungsfahrzeug, von welchem die Erfin
dung ausgeht, weist ein Hinderniserkennungssystem auf, welches mit
zwei in Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren ausgerüstet
ist, die im Abstand voneinander an einer nach vorne gerichteten
Seite des Fahrzeuges befestigt sind. Außerdem weist das gattungs
gemäße Bodenreinigungsfahrzeug an den beiden Längsseiten minde
stens je einen weiteren, quer zur Fahrtrichtung gerichteten Ultra
schallsensor zur Ortsbestimmung auf.
Solche selbstfahrenden Bodenreinigungsfahrzeuge werden beispiels
weise zur mannlosen Reinigung des Bodens in Fabrikhallen oder Bü
rogebäuden verwendet.
Dabei werden bei einer sogenannten Lernfahrt, bei welcher das
Fahrzeug von einer Bedienperson geführt wird, mit Hilfe der seit
lichen Ultraschallsensoren die Abstände zu Raumbegrenzungen, wie
beispielsweise Wänden oder Möbeln, gemessen und abgespeichert.
Bei der darauf folgenden mannlosen Selbstfahrt werden diese Ab
stände abgerufen, mit den aktuellen Meßdaten der Ultraschallsen
soren bei der Selbstfahrt verglichen und es werden durch eine
elektronische Steuerung Steuerbefehle an die Lenk- und Fahran
triebe gegeben. Auf diese Weise fährt das Bodenreinigungsfahrzeug
automatisch den bei der vorherigen Lernfahrt abgefahrenen Kurs ab.
Aus Sicherheitsgründen muß an einem solchen selbstfahrenden Boden
reinigungsfahrzeug ein Hinderniserkennungssystem vorgesehen wer
den, welches bei dem gattungsgemäßen Bodenreinigungsfahrzeug aus
zwei in Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren besteht,
welche im vorderen Bereich des Bodenreinigungsfahrzeuges ange
bracht sind.
Sobald diese Ultraschallsensoren innerhalb eines voreingestellten
Sicherheitsabstand ein Hindernis erkennen, wird die Fahrtgeschwin
digkeit des Bodenreinigungsfahrzeuges verlangsamt und gegebenen
falls zum Stillstand gebracht.
Aus der DE 37 30 105 A1 ist es weiterhin bekannt, bei selbstfah
renden Fahrzeugen in Fahrtrichtung und quer zur Fahrtrichtung Ul
traschallsensoren anzuordnen, bei denen der horizontale Abstand
zwischen einem quer zur Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsen
sor und dem jeweils weiter entfernten in Fahrtrichtung gerichteten
Ultraschallsensor mindestens eine Länge aufweist, die zwei Drittel
des Meßabstandes beträgt.
Selbstfahrende Fahrzeuge zur Bodenreinigung sind außerdem aus der
DE 43 07 125 A1 und aus der US 5,279,672 bekannt. Dabei zeigt die
DE 43 07 125 A1 die Anordnung von Ultraschallsensoren in einer
Stoßleiste.
Bei solchen selbstfahrenden Bodenreinigungsfahrzeugen ist es üb
lich, in bestimmten zeitlichen Abständen Ultraschallimpulse durch
die Ultraschallsensoren abzugeben und die Laufzeit des an Raumbe
grenzungen reflektierten Schalles bis zum Wiedereintritt in die
Ultraschallsensoreinheit zu messen.
Wenn der dabei durch die seitlichen Ultraschallsensoren abgegebene
Schall so durch Hindernisse reflektiert wird, daß er von einem der
vorderen Ultraschallsensoren zur Hinderniserkennung aufgenommen
wird, so besteht die Möglichkeit, daß es zu Fehlmessungen der vor
deren Ultraschallsensoren kommt.
Solchen Störungen versucht man im Stand der Technik dadurch
vorzubeugen, daß alle an dem Bodenreinigungsfahrzeug vorhandenen
Ultraschallsensoren ihre Schallsignale jeweils zur gleichen Zeit
abgeben.
In der Praxis hat sich gezeigt, daß trotzdem bei bestimmten
auftretenden seitlichen Hindernissen der von einem Seitensensor
ausgesendete Schall nach einer bestimmten Schallaufzeit von einem
vorderen Hinderniserkennungssensor empfangen wird. Diese Schall
laufzeit kann unter der Schallaufzeit liegen, welche ein von dem
vorderen Ultraschallsensor ausgesendeter Schallimpuls benötigt, um
von diesem wieder empfangen zu werden, wenn er von einem Hindernis
innerhalb des Sicherheitsabstandes reflektiert wird. Das Hinder
niserkennungssystem erkennt somit auf ein Hindernis und verlang
samt die Fahrt des Bodenreinigungsfahrzeuges, obwohl ein solches
Hindernis nicht vorhanden ist.
Die Aufgabe und das Ziel der Erfindung bestehen darin, die vorher
geschilderten Störfälle mit Sicherheit auszuschließen, ohne daß
dazu aufwendige Maßnahmen an der elektronischen Steuerung des
Fahrwegerkennungssystemes und des Hinderniserkennungssystemes not
wendig sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen
selbstfahrenden Bodenreinigungsfahrzeug mit dem im kennzeichnenden
Teil des Anspruches 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß alle seitlichen Raumbe
grenzungen, die zu Reflektionen der von den seitlichen Sensoren
ausgesandten Schallwellen in die vorderen Ultraschallsensoren füh
ren könnten, außerhalb des Störbereiches für das Hinderniserken
nungssystem liegen.
Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn die vier Ultraschallsen
soren die Eckpunkte eines Trapezes darstellen. Wenn die beiden in
Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren in die vordere
Abschlußfläche des Gehäuses des Bodenreinigungsfahrzeuges einge
lassen sind, so braucht der Meßabstand der Ultraschallsensoren
nicht größer eingestellt werden, als der tatsächliche erforderli
che Sicherheitsabstand beträgt. Dieses erhöht die Betriebssicher
heit des Hinderniserkennungssystemes, denn durch die kürzeren
Laufzeiten des Schalles bei Erkennung eines Hindernisses verrin
gert sich der Meßfehler.
Das erfindungsgemäße Bodenreinigungsfahrzeug kann vorteilhafter
weise im vorderen Bereich mit einem Schutzblock zum Personen- und
Sachschutz bei einem Zusammenstoß in Fahrtrichtung ausgerüstet
werden, wobei die beiden in Fahrtrichtung gerichteten Ultraschall
sensoren zur Hinderniserkennung dann in der vorderen Fläche dieses
Schutzblockes eingelassen sind.
Wenn der Schutzblock im unteren Bereich vorne am Gehäuse des
Bodenreinigungsgerätes angeordnet ist, so erfüllen die in diesen
Schutzblock eingelassenen Ultraschallsensoren am besten ihre
Sicherheitsfunktion, weil am Boden liegende Hindernisse optimal
erkannt werden können.
Dabei müssen die vorderen Sensoren in einem Mindestabstand von 200
mm über dem Boden angeordnet werden, damit nicht Reflektionen von
etwaigen Unebenheiten im Boden zu Fehlmessungen führen.
Eine noch verbesserte Absicherung gegen Störmessungen des Hinder
niserkennungssystemes ergibt sich dann, wenn die quer zur Fahrt
richtung gerichteten Ultraschallsensoren an den beiden Längsseiten
höher angebracht sind, als die in Fahrtrichtung gerichteten
vorderen sechs Sensoren.
Durch Versuche hat sich herausgestellt, daß ein störungsfreier
Betrieb möglich ist, wenn der senkrechte Abstand zwischen den in
Fahrtrichtung gerichteten vorderen Ultraschallsensoren und den
quer zur Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren an den
Längsseiten ca. 250 mm beträgt.
Eine bessere Absicherung der nach vorne gerichteten Ultraschall
sensoren des Hinderniserkennungssystemes gegen Störreflektionen
aus den Ultraschallsensoren an den Längsseiten des Fahrzeuges er
gibt sich, wenn die beiden in Fahrtrichtung gerichteten Ultra
schallsensoren in ihrer Hauptabstrahlrichtung gegeneinander
geneigt sind.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die beiden vorderen
Sensoren in ihrer Hauptabstrahlrichtung in einem Winkel gegenein
ander geneigt sind, der zwischen 10 und 20 Grad beträgt.
Die im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen der Er
läuterung der Erfindung. Dabei zeigen Fig. 1 eine Seitenansicht
eines erfindungsgemäßen selbstfahrenden Bodenreinigungsfahrzeuges.
Fig. 2 die Draufsicht auf den vorderen Bereich eines erfindungs
gemäßen selbstfahrenden Bodenreinigungsfahrzeuges.
Wie aus Fig. 1 zu ersehen ist, besteht das Bodenreinigungsfahr
zeug aus einem Fahrgestell 1 mit Antriebsrädern 2, 3 sowie mit ei
nem Bodenreinigungskopf 4 mit Bodenreinigungswerkzeugen 5, 6. Das
Bodenreinigungsfahrzeug ist mit einer Lenkeinrichtung 7 ausgerü
stet, mit der das Fahrzeug bei der Lernfahrt vom Bediener gelenkt
werden kann. Das Bodenreinigungsfahrzeug ist mit einem Schutzblock
8 ausgestattet, der aus einem elastischen Material, beispielsweise
Schaumstoff, besteht. In Fig. 1 sind außerdem ein seitlicher Ul
traschallsensor 9 und ein in Fahrtrichtung abstrahlender Ultra
schallsensor 20 zu erkennen. Zur Reinigungsfahrt wird der Bo
denreinigungskopf 4 auf den Boden 21 abgesenkt. Außerdem wird Bo
denreinigungsflüssigkeit aufgegeben und durch die Saugeinrichtung
10 wird die verschmutzte Flüssigkeit abgesaugt.
In Fig. 2 sind die beiden seitlichen Ultraschallsensoren 11, 12
zu erkennen. Diese beiden Ultraschallsensoren sind quer zur
Fahrtrichtung gerichtet und dienen der Ortsbestimmung.
Die beiden vorderen Ultraschallsensoren 13, 14 strahlen im
wesentlichen in Fahrtrichtung ab und sind gegeneinander mit einem
Winkel von etwa 15 Grad geneigt. Der von diesem Hinderniserken
nungssystem überwachte Bereich 15 ist in einen Warnbereich 16 und
einen Stoppbereich 17 geteilt. Wenn das Hinderniserkennungssystem
im Warnbereich 16 ein Hindernis erkennt, so wird die Fahrt des Bo
denreinigungsfahrzeuges verlangsamt. Wenn im Stoppbereich 17 die
Ultraschallsensoren des Hinderniserkennungssystemes ein Hindernis
erkennen, so wird das Fahrzeug angehalten.
Der sogenannte Stoppbereich 17 muß deshalb mindestens der Länge
des Bremsweges aus voller Fahrt entsprechen.
Der Abstand 18 zwischen dem seitlichen Ultraschallsensor 11 und
dem vorderen Ultraschallsensor 14 beträgt mindestens zwei Drittel
des Meßabstandes 19. Der Meßabstand 19 entspricht annähernd dem
Sicherheitsabstand im Warnbereich 16. Annäherungsweise kann ein
Störbereich durch eine in eine Horizontalebene gelegte Ellipse,
deren Brennpunkte durch die senkrecht in diese Ebene projizierten
Orte der beiden Sensoren dargestellt werden, wobei die große Achse
dieser Ellipse mindestens eine Länge aufweist, die den doppelten,
für den Sicherheitsabstand in Fahrtrichtung erforderlichen
Meßabstand aufweist. Reflektionspunkte für die seitlichen Ultra
schallsensoren, die außerhalb dieses Störbereiches liegen,
erreichen den vorderen Ultraschallsensor 14 mit Sicherheit erst
nach Zurücklegung eines Weges, der länger ist als der doppelte
Meßabstand 19.
Aus Fig. 2 ist zu erkennen, daß die vier Ultraschallsensoren 11,
12, 13, 14 die Eckpunkte eines Trapezes darstellen. Wie aus Fig.
1 zu erkennen ist, ist der Schutzblock 8 im unteren Bereich vorne
am Gehäuse des Bodenreinigungsgerätes angeordnet. Die vorderen
Sensoren sind so befestigt, daß sie auch bei abgesenktem Bodenrei
nigungskopf in einem Abstand 22 von 200 mm vom Boden angeordnet
sind.
Die quer zur Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren 11, 12
besitzen zu den in Fahrtrichtung gerichteten vorderen Ultraschall
sensoren einen senkrechten Abstand 23 von ca. 250 mm.
Claims (6)
1. Selbstfahrendes Bodenreinigungsfahrzeug, welches die bei einer
Lernfahrt in einem elektronischen Speicher abgelegten Fahr
zeugdaten bei der folgenden Selbstfahrt zur Selbststeuerung
verwendet, mit einem Hinderniserkennungssystem, welches mit
zwei in Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren ausgerü
stet ist, die im Abstand voneinander an einer nach vorne ge
richteten Seite des Fahrzeuges befestigt sind, wobei das Bo
denreinigungsfahrzeug außerdem an den beiden Längsseiten min
destens je einen weiteren, quer zur Fahrtrichtung gerichteten
Ultraschallsensor zur Ortsbestimmung aufweist, wobei der hori
zontale Abstand (18) zwischen einem quer zur Fahrtrichtung
gerichteten Ultraschallsensor (11) und dem jeweils weiter ent
fernten in Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensor (14)
mindestens eine Länge aufweist, die zwei Drittel des Meßab
standes (19) beträgt, dadurch gekennzeichnet, daß das Fahrzeug
im vorderen Bereich mit einem Schutzblock (8) zum Personen-
und Sachschutz bei einem Zusammenstoß in Fahrtrichtung ausge
rüstet ist und daß die beiden in Fahrtrichtung gerichteten
Ultraschallsensoren (13, 14) zur Hinderniserkennung in der
vorderen Fläche dieses Schutzblockes eingelassen sind und daß
der Schutzblock (8) im unteren Bereich vorne am Fahrgestell
(1) des Bodenreinigungsgerätes angeordnet ist und daß die
beiden in Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren (13,
14) in ihrer Hauptabstrahlrichtung gegeneinander geneigt sind.
2. Selbstfahrendes Bodenreinigungsfahrzeug nach Anspruch 1, da
durch gekennzeichnet, daß die vier Ultraschallsensoren (11,
12, 13, 14) die Eckpunkte eines Trapezes darstellen.
3. Selbstfahrendes Bodenreinigungsfahrzeug nach einem der Ansprü
che 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderen
Sensoren (13, 14) zur Hinderniserkennung in einem geringen
Abstand (22) über dem Boden angeordnet sind, wobei dieser
Abstand (22) mindestens 200 mm beträgt.
4. Selbstfahrendes Bodenreinigungsfahrzeug nach einem der vorher
gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur
Fahrtrichtung gerichteten Ultraschallsensoren (11, 12) an den
beiden Längsseiten höher angebracht sind, als die in Fahrt
richtung gerichteten vorderen Sensoren (13, 14).
5. Selbstfahrendes Bodenreinigungsfahrzeug nach Anspruch 4, da
durch gekennzeichnet, daß der senkrechte Abstand (23) zwischen
den in Fahrtrichtung gerichteten vorderen Ultraschallsensoren
(13, 14) und den quer zur Fahrtrichtung gerichteten Ultra
schallsensoren (11, 12) an den Längsseiten ca. 250 mm beträgt.
6. Selbstfahrendes Bodenreinigungsfahrzeug nach Anspruch 5, da
durch gekennzeichnet, daß die beiden vorderen Sensoren (13,
14) in ihrer Hauptabstrahlrichtung in einem Winkel gegeneinan
der geneigt sind, der zwischen 10 und 20 Grad beträgt.
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