DE19612713B4 - Einrichtung in einer Halbleiterfertigungsanlage, insbeosndere für integrierte Schaltungen - Google Patents
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Abstract
Einrichtung
in einer Halbleiterfertigungsanlage, insbesondere für integrierte
Schaltungen, mit mindestens einer elektrischen und/oder mechanischen Prüfeinrichtung
(1), in welcher die Bauteile geprüft und nach dem Prüfvorgang
in einer End- oder Zwischenverpackung (8) abgelegt werden, wobei
die Einrichtung eine von der Taktzeit der Prüfeinrichtung (1) entkoppelte
Sortiereinrichtung (20) aufweist, in welcher die Bauteile nacheinander
abgelegt werden, daß die
Prüfeinrichtung
(1) jedem geprüften
Bauteil einen Datensatz nach Maßgabe
der Prüfergebnisse
zuordnet, und daß in
der Sortiereinrichtung (20) das Bauteil entsprechend seines Datensatzes
in einer zuvor ausgewählten
End- oder Zwischenverpackung (8) abgelegt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß durch
die Prüfeinrichtung
(1) eine Vorsortierung der geprüften
Bauteile derart erfolgt, daß die
Bauteile in "Gut-Klassen" und "Schlecht-Klassen" getrennt abgelegt
werden.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Einrichtung in einer Halbleiterfertigungsanlage, insbesondere für integrierte Schaltungen, mit mindestens einer elektrischen und/oder mechanischen Prüfeinrichtung, in welcher die Bauteile geprüft und nach dem Prüfvorgang in einer End- oder Zwischenverpackung abgelegt werden, wobei die Einrichtung eine von der Taktzeit der Prüfeinrichtung entkoppelte Sortiereinrichtung aufweist, in welcher die Bauteile nacheinander abgelegt werden, dass die Prüfeinrichtung jedem geprüftem Bauteil einen Datensatz nach Maßgabe der Prüfergebnisse zuordnet, und dass in der Sortiereinrichtung das Bauteil entsprechend seines Datensatzes in einer zuvor ausgewählten End- oder Zwischenverpackung abgelegt wird.
- Eine solche Einrichtung ist aus der
US 5,313,156 A bekannt. - Ferner ist aus der
DE 37 13 155 A1 ebenfalls eine Einrichtung bekannt, bei der eine Prüfeinrichtung vorgesehen ist, in der ein Sortieren von Bauelementen erfolgt. - Darüber hinaus ist schließlich aus der WO 96/09644 A1 ein Behälter zur Aufnahme von Ablagetabletts für integrierte Schaltungen bekannt.
- Bei der eingangsgenannten Einrichtung erfolgt die Aussortierung der als "schlecht" qualifizierten Bauteile erst in der Sortiereinrichtung. Dies hat den Nachteil, dass der Testrhythmus behindert wird, da in der Sortierstation auch als "schlecht" klassifizierte Bauteile gelangen.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die eingangsgenannte Vorrichtung dahingehend weiterzuentwickeln, dass die eigentliche Sortiereinrichtung nur Bauteile verlassen, die in irgendeiner Weise weiter verarbeitet werden können, wie beispielsweise mit einer Beschriftung versehen und dem Versand zugeführt werden.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstand sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Am Ende von Fertigungslinien für elektrische Bauteile und insbesondere integrierte Schaltkreise werden häufig die bereits fertig im Gehäuse montierten elektrischen Bauteile aufgegriffen, einer Laserbeschriftungsstation zugeführt und anschließend in einer Verpackungsstation in eine geeignete Verpackung abgelegt. In der Beschriftungsstation wird das Gehäuse des elektrischen Bauteiles mittels Laser mit einer Typenbezeichnung, Chargennummer, Herstellerangabe etc. beschriftet. In der Verpackungsstation wird das elektrische Bauteil nach Kundenwünschen in eine geeignete Verpackung gelegt. Als Verpackungseinheit können die fertig montierten und beschrifteten Bauteile wahlweise in sogenannten Plastiktapes, Plastiktubes oder Plastiktrays abgelegt werden.
- Unter Plastiktapes sind hierbei Kunststoffgurte mit eingearbeiteten Taschen zu verstehen, in welche die elektrischen Bauelemente eingelegt werden. Die Taschen werden anschließend von einer durchsichtigen Deckfolie abgedeckt und mit dieser Deckfolie verschweißt. Diese Plastiktapes können sehr schnell gefüllt werden. Plastiktubes sind die hinlänglich bekannten Kunststoffrohre, in die die elektrischen Bauelemente nacheinander eingefüllt werden. Die Kunststoffrohre werden an ihren Endseiten mit geeigneten Abdeckkappen verschlossen. Nachteilig bei diesen Plastiktubes ist, daß die elektrischen Bautei le und insbesondere hochempfindlichen integrierten Schaltkreise aufgrund ihres gegenseitigen Aneinanderstoßens leicht beschädigt werden können. Plastiktrays sind quaderförmige Kunststoffrahmen, die nach Art eines Schachbrettmusters mit Trennwänden versehen sind. In die einzelnen durch Trennwände gebildeten Kammern wird jeweils eines der elektrischen Bauteile eingesetzt. Mit solchen Plastiktrays sind die in die einzelnen Kammern eingesetzten elektrischen Bauteile bzw. integrierte Schaltkreise bestens vor Transportschäden geschützt.
- Die Qualitätskontrolle von elektrischen Bauteilen und die Prozeßkontrolle von Fertigungsmaschinen bei der Herstellung von integrierten Schaltkreisen ist von höchster Wichtigkeit, um sicherzustellen, daß die vom Hersteller ausgelieferten Bauteile den Kundenanforderungen genügen. Zu einer vernünftigen Qualitätskontrolle der elektrischen Bauteile gehört neben einem Testen der elektrischen Eigenschaften, insbesondere der Geschwindigkeitszugriffszeiten bei Speicherbausteinen, auch die Überprüfung von sogenannten Marking- und Package-Defekten nach der erwähnten Laserbeschriftung. Unter Marking-Defekten sind hierbei Defekte in der Beschriftung des Bauteiles und unter Package-Defekten Gehäusefehler der Bauteile zu verstehen.
- Es ist mittlerweile üblich, das Testen von elektrischen Eigenschaften der Bauteile in geeigneten Testeinrichtungen am Ende der Fertigungslinie vollautomatisch durchzuführen. Die Kontrolle nach Marking- und Package-Defekten erfolgt bisher weitgehend manuell, off-line- und stichprobenartig, indem nach der Lasermarkierung der Bauteile ein loses subjektives Betrachten der Bauteile durchgeführt wird. Dieses stichprobenartige lose Betrachten der Bauteile erfolgt entweder unmittelbar vor dem Verpacken der elektrischen Bauteile oder unmittelbar nach der Lasermarkierung des Bauteiles, wobei zur Lasermarkierung das Bauteil auf eine Platte abgelegt wird. Es ist grundsätzlich möglich, dieses stichprobenartige Überprüfen der Bauteile nach Marking- und Package-Defekten mit einer geeigneten Kamera zu unterstützen.
- Es ist auch denkbar, daß, sofern man genügend technischen Aufwand betreibt, die gesamte Qualitätskontrolle, also das Überprüfen der elektrischen, mechanischen und optischen Eigenschaften des fertig produzierten Bauteiles vollautomatisiert gehandhabt wird. Das vollautomatisierte Testen wird, was das Testen der elektrischen Eigenschaften von integrierten Schaltungen anbelangt, bereits heute durchgeführt. Insbesondere beim Testen von Speicherbausteinen, wie z. B. DRAM- und Flash-Memory-Bausteinen werden hierbei immer zunehmend kürzere Meßzeiten erreicht. Diese kürzeren Meßzeiten sind zwar grundsätzlich erwünscht, führen jedoch zu einem Problem. Bei Halbleiterfertigungsanlagen ist es häufig erwünscht, die getesteten elektrischen Bauteile nach Prüfklassen sortiert in einer End- oder Zwischenverpackung abzulegen. Dies bedeutet, daß die elektrischen Bauteile nach dem eigentlichen Testvorgang, abhängig vom Testergebnis, sortiert in Verpackungen abgelegt werden müssen. Diese mechanische Handhabung der getesteten Bauteile erfordert eine Handlingszeit, die größer als die einzelnen Meßzeiten während der Prüfphase der Bauteile ist. Damit ergibt sich für die Testeinrichtung ein Konflikt zwischen der Meßzeit in der Prüfeinrichtung und der für das Sortieren in die einzelnen Prüfklassen benötigten Handlingszeit. Selbst wenn als Prüfklassen lediglich "gute" und "schlechte" und damit nur zwei Klassen vorgesehen werden, tritt dieser Konflikt aufgrund der erreichbaren kurzen Meßzeiten in der Prüfeinrichtung auf. Bereits bei zwei Prüfkategorien übersteigt die Handlingszeit die zum Messen benötigte Zeitdauer, woraus eine zunehmend schlechtere Auslastung der Kapazität der Testeinrichtung resultiert.
- Verschärft wird dieser Konflikt noch dadurch, daß derzeit weltweit Anstrengungen dahingehend unternommen werden, die Testzeiten durch Anwendung neuer Teststrategien beim Testen von integrierten Schaltungen in Halbleiterfertigungsanlagen zu reduzieren. Zudem wird in immer stärkerem Maße bei integrierten Speicherbausteinen gefordert, Speicherbausteine nach unterschiedlichen Güteklassen, z. B. Geschwindigkeitsklassen, zu sortieren. Es besteht das Erfordernis, die Speicherbausteine nach sogenannten Anfalltypen mit eingeschränkter Funktionalität schon beim Bauteilehersteller sortiert abzurufen. Eine Erweiterung der Prüfkategorien bzw. Sorting-Kategorien ist deshalb unerläßlich.
- Ein weiteres Problem bei den bisherigen Halbleiterfertigungsanlagen besteht darin, daß die Ein- und Ausgabe, insbesondere der Plastiktrays auf den bekannten Testeinrichtungen, über sogenannte Traystacks erfolgt. Das damit verbundene manuelle Handling gestapelter Einzeltrays kann neben Verwechslungen auch anderweitige mechanische oder ESD-Gefährdungen zur Folge haben. Ein serielles Handling gestapelter Einzeltrays mit elektrischen Bauteilen, z. B. SOJ- oder TSOP-Bausteinen innerhalb der gleichen technologischen Fertigungslinie ist damit logistisch nicht mehr beherrschbar.
- Als bevorzugte End- oder Zwischenverpackung wird ein Kunststofftray vorgesehen, in dessen Kammern die getesteten Bauteile nach Prüfklassen sortiert abgelegt werden.
- Typischerweise wird jedem Bauteil ein Datensatz zugeordnet, das dem individuellen Meßergebnis in der Prüfeinrichtung entspricht. Dieses Bauteil wird in der Zwischenverpackung, z. B. dem erwähnten Plastiktray, abgelegt, wobei eine eindeutige Zuordnung zwischen dem abgelegten Bauteil und dem zugehörenden Meßergebnis anhand des Datensatzes erreicht wird. Nachdem das Plastiktray nacheinander mit Bauteilen gefüllt wurde, die naturgemäß unterschiedliche Meßergebnisse aufweisen, steht in einer Steuereinrichtung der Einrichtung ein Datenmap zur Verfügung, aus dem eindeutig die Information ableitbar ist, wel ches der Bauteile mit welchem Prüfergebnis in einer bestimmten Kammer des Plastiktrays abgelegt ist. Dieses mit Bauteilen gefüllte Plastiktray wird dann über eine geeignete Einrichtung oder manuell dem externen Sortiergerät zugeführt. In dem Sortiergerät werden dann die mit unterschiedlich "guten" oder "schlechten" Bauteilen gefüllten Plastiktrays so sortiert, daß am Ausgang des Sortiergerätes verschiedene Plastiktrays mit zuvor festgelegten Sorting-Kategorien zur Ver fügung stehen. In jedem Plastiktray befinden sich damit Bauteile gleicher Sorting-Kategorie.
- Erfindungsgemäß wird also nach dem Testen der Bauteile ein Datenmap für jedes Plastiktray angelegt entsprechend der individuellen Meßergebnisse sowie der aktuellen Lage eines jeden Bauteiles. Dieses Datenmap wird über eine Steuereinrichtung und geeignete Schnittstellen zu dem externen Sortiergerät übertragen.
- Es ist ohne weiteres möglich, nicht nur die einzelnen Bauteile mit einem Datensatz zu versehen, sondern zusätzlich auch die Zwischenverpackung, hier also den Plastiktray, selbst mit einem geeigneten Code zu identifizieren. Sofern die Plastiktrays selbst wieder in einem Sammelbehälter untergebracht sind, besteht auch die Möglichkeit, diesen Sammelbehälter mit einer geeigneten Identifikation zu versehen, so daß dieser eindeutig wiedererkennbar ist.
- Erfindungsgemäß ist das externe Sortiergerät modular aufgebaut, so daß eine hohe Flexibilität bzgl. der geforderten Sorting-Kategorien erreicht wird. Auf dem Sortiergerät werden unter Benutzung der übertragenen Datensätze bzw. Datenmaps und unabhängig von der Testeinrichtung die entsprechenden Baustein-Qualitäten zusammengefaßt.
- Vorzugsweise werden für die Testeinrichtung und das externe Sortiergerät jeweils codierte Zwischenverpackungen, hier codierte Plastiktrays, und als Sammelbehälter in allen Ein- und Ausgabestationen codierte Sammelbehälter verwendet. Durch das Vorsehen von geeigneten Codierungen an den Sammelbehältern und den Zwischenverpackungen ist eine Verfolgung des Loses und eine CIM (Computer-integrated-manufacturing)-Einbindung des Package-Handlings möglich. Damit werden gleichfalls Verwechslungen von Einheiten (z. B. Bauelemente, Zwischenverpackungen, Sammelbehälter) ausgeschlossen.
- Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit einem Ausführungsbeispiel und zwei Figuren näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine schematische Draufsicht auf eine Prüfeinrichtung mit externer Sortiereinrichtung und -
2 einen beispielhaften Sammelbehälter zum Transportieren mehrerer sogenannter Plastiktrays. - In den nachfolgenden Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher Bedeutung.
- In
1 ist die schematische Draufsicht auf eine innerhalb einer Fertigungslinie einer Halbleiterfertigungsanlage angeordnete Prüfeinrichtung zum Testen von elektrischen Bauteilen, insbesondere integrierten Schaltkreisen, dargestellt. Diese schematisch dargestellte Prüfeinrichtung ist mit dem Bezugszeichen1 bezeichnet und verfügt über eine eingangsseitig angeordnete Aufheizkammer2 , einen oder mehrere Testplätze4 und eine ausgangsseitige Abkühlkammer5 . Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Eingang der Prüfeinrichtung1 mit dem Bezugszeichen6 und der Ausgang mit dem Bezugszeichen7 bezeichnet. Am Eingang6 werden die einzelnen elektrischen Bauteile, z. B. integrierte Speicherbausteine, in Sammelbehältern vollautomatisch von der Fertigungslinie oder manuell angeliefert. Die Sammelbehälter sind mit dem Bezugszeichen10 bezeichnet. Im Ausführungsbeispiel von1 werden dem Eingang6 der Prüfeinrichtung1 solche Sammelbehälter10 zugeführt. Der Sammelbehälter10 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel dazu geeignet, mehrere übereinander gestapelte Plastiktrays8 zu beinhalten. Über eine nicht näher in1 dargestellte Entladeeinrichtung werden nacheinander die einzelnen Plastiktrays8 aus dem Sammelbehälter10 herausgenommen, in1 paarweise. Um die einzelnen Bauteile für den eigentlichen Testvorgang vorzuwärmen, können die in1 dargestellten beiden Sammelbehälter10 gemeinsam in die Aufheizkammer2 eingeschoben und für eine vorgegebene Zeit darin belassen werden. Anschließend werden, wie in1 schematisch dargestellt, aus den Sammelbehältern10 zwei Plastiktrays herausgenommen und nebeneinander unterhalb des ersten Testplatzes4 abgelegt. Über eine geeignete Transportvorrichtung, hier Laufschienen, kann sich dann, gesteuert von einer ebenfalls nicht dargestellten Steuereinrichtung, ein Vakuumkopf3 über die Plastiktrays8 bewegen und dort ein oder mehrere Bauteile ansaugen und zum Testplatz4 zurückführen. Dort wird dann der eigentliche Testvorgang zum elektrischen und/oder mechanischen und/oder optischen Testen des Bauteiles durchgeführt. Im Ausführungsbeispiel in1 sind drei solcher Testplätze4 dargestellt. - Am Ausgang der Prüfeinrichtung
1 befindet sich die bereits erwähnte Abkühlkammer5 , um die in den Plastiktrays8 befindlichen Bauteile wieder auf Raumtemperatur abzukühlen. Die getesteten Bauteile stehen am Ausgang der Prüfeinrichtung1 wieder in den Plastiktrays8 , die im Sammelbehälter10 gestapelt sind, zur Verfügung. - Wesentlich bei der vorliegenden Prüfeinrichtung ist, daß die aus einer Kammer eines Plastiktrays
8 herausgenommenen Bauteile getestet werden und für jedes Meßergebnis ein Datensatz, der zu dem getesteten Bauteil gehört, innerhalb einer Steuereinrichtung, z. B. ein line-controller, angelegt wird. Das Bauteil wird nach dem Testvorgang unsortiert in dem Plastiktray8 zurückgelegt. Im einfachsten Fall wird das getestete Bauteil genau in diejenige Kammer des Plastiktrays8 zurückgelegt, in der es sich vorher befunden hat. Damit ist das Plastiktray8 am Ende des Prüfvorganges in der Prüfeinrichtung1 an den genau gleichen Stellen wieder mit den gleichen Bauteilen bestückt, wie vor dem Testvorgang. Allerdings steht in der Steuereinrichtung für jedes Bauteil und jeden Platz des Bauteiles innerhalb des Plastiktrays8 ein Datensatz zur Verfügung, der es erlaubt, eindeutig ein im Plastiktray8 abgelegtes Bauteil lokal und qualitativ zu identifizieren. Bei der Verwendung von Sammelbehältern10 und Plastiktrays8 ist es darüber hinaus möglich, den Sammelbehälter10 und die Plastiktrays8 selbst mit einer Codierung, z. B. einem Strichcode oder einem Buchstaben-/Zifferncode zu versehen, um auch die Sammelbehälter10 und die Plastiktrays8 selbst jederzeit identifizieren zu können. - Es wird also bei der Prüfeinrichtung
1 gemäß1 entsprechend der individuellen Meßergebnisse des jeweiligen Bauteils sowie der aktuellen Lage eines jeden Bauteiles zum jeweiligen Plastiktray8 ein Datenmap angelegt, das es in sicherer Weise erlaubt, in der noch zu erläuterten Sortiereinrichtung die einzelnen Bauteile nach Sorting-Kategorien oder Prüf-Kategorien abzulegen. - Die am Ausgang
7 der Prüfeinrichtung1 anstehenden Sammelbehälter10 werden über eine geeignete Einrichtung automatisch oder auch manuell an die Sortiereinrichtung20 geliefert. Im Ausführungsbeispiel von1 ist angenommen, daß die Sortiereinrichtung20 eingangsseitig einen sogenannten Trolley21 aufweist, auf dem eine Vielzahl von Sammelbehältern10 mit gestapelten Plastiktrays8 anstehen. In einer Entladeeinheit22 werden die Plastiktrays8 aus den Sammelbehältern10 herausgenommen und im vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei Sortier-Stationen23 ,24 zugeführt. Die Sortier-Station23 dient im vorliegenden Ausführungsbeispiel dazu, die elektrischen Bauteile in vier unterschiedliche Geschwindigkeitsklassen einzuteilen. Für jede Geschwindigkeitsklasse stehen – abhängig von der Wahrscheinlichkeit, wie häufig eine bestimmte Geschwindigkeitsklasse erwartet wird – ein oder mehrere Plastiktrays8 zur Verfügung. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind fünf Plastiktrays vorgesehen, von denen jeweils ein Plastiktray für die Sorting-Kategorie B1, B2 und B4 vor gesehen ist und zwei Plastiktrays8 für die Sorting-Kategorie B3 bereitstehen. - Eine ähnliche Sortier-Station befindet sich rechts von der bereits erläuterten Sortier-Station
23 . In dieser Sortier-Station24 werden im vorliegenden Ausführungsbeispiel die in der Prüfeinrichtung1 als fehlerhaft erkannten Bauteile sortiert in Plastiktrays8 abgelegt. Hierfür stehen vier nebeneinander angeordnete Plastiktrays8 zur Verfügung, in denen jeweils eine Sorting-Kategorie B5, B6, B7 und B8 vorgesehen ist. - Damit die Sortiereinrichtung
20 nach Maßgabe der in der Prüfeinrichtung1 erhaltenen Prüfergebnisse die einzelnen Bauteile in die einzelnen Sorting-Kategorien B1 bis B8 ablegen kann, ist es notwendig, zwischen der Prüfeinrichtung1 und der Sortiereinrichtung20 eine geeignete Datenübertragung bereitzustellen. Hierfür ist sowohl die Prüfeinrichtung1 als auch die Sortiereinrichtung20 mit geeigneten Schnittstellen zu versehen. Zusätzlich ist eine Steuereinrichtung erforderlich, die den Datentransfer von der Prüfeinrichtung1 zur Sortiereinrichtung20 koordiniert. Durch das bereits erwähnte Codieren der Sammelbehälter10 und/oder Plastiktrays8 und der Zuordnung eines Datensatzes für jedes Bauteil entsprechend des in der Prüfeinrichtung1 vorgenommenen Testes, ist es der Prüfeinrichtung20 ohne weiteres möglich, die einzelnen Bauteile in den Sorting-Kategorien B1 bis B8 abzulegen. Da die Sortiereinrichtung20 erfindungsgemäß – bis auf die Datenübertragung – von der Prüfeinrichtung1 entkoppelt ist, entsteht auch kein Zeitkonflikt zwischen Prüfeinrichtung1 und Sortiereinrichtung20 . - Die Sortiereinrichtung
20 ist erfindungsgemäß modular aufgebaut, so daß eine sehr hohe Flexibilität bezüglich der geforderten Sorting-Kategorien gewährleistet ist. Durch die vorzugsweise gleichzeitig an den Plastiktrays8 und den Sammel behältern10 angebrachten Codierungen ist eine Verfolgung der Lose und eine CIM-Einbindung des Package-Handlings möglich. Damit werden vorteilhafterweise Verwechslungen von Bauelementen, Plastiktrays, Sammelbehältern ausgeschlossen. - In
2 ist ein mögliches Ausführungsbeispiel für einen Sammelbehälter10 zum Transportieren gestapelter Plastiktrays8 dargestellt. Der Sammelbehälter10 besteht im wesentlichen aus einem quaderförmigen Topf, in den die gestapelten Plastiktrays von unten her einfüllbar sind. Im einzelnen ist der Sammelbehälter10 mit vier L-förmigen Vertikalstreben11 versehen, die an ihrem unteren Ende von einem rechteckförmigen Grundrahmen12 umgeben sind. Die einzelnen Vertikalstreben11 sind jeweils zueinander beabstandet angeordnet. Am oberen Ende sind die Vertikalstreben11 mit einer Art Spinne, die den oberen Deckel des Sammelbehälters bildet, verbunden. Diese Spinne wird durch vier an den Eckpunkten des Behälters beginnenden und in der Mitte des Behälters endenden Querstreben13 gebildet. In der Mitte befindet sich an der Oberseite des Sammelbehälters10 eine Platte14 . Zusätzlich verfügt der Sammelbehälter10 über einen oder zwei Griffe15 , die an den Vertikalstreben11 angeformt sind. - Eine derartige Bauweise ermöglicht einen leichten Aufbau des Sammelbehälters
11 , da durchweg nur Streben zur Realisierung des Sammelbehälters10 eingesetzt sind. Dank einer derartigen Bauweise entstehen zwischen den einzelnen Streben11 Zwischenräume, die es in einfacher Weise erlauben, an den Plastiktrays, die in den Sammelbehälter10 eingestapelt werden, angebrachte Codierungen optisch auch außerhalb des Sammelbehälters10 zu erfassen. Wie2 zudem zeigt, ist der Sammelbehälter10 mit mindestens einer Codierung16 , hier eine Strichcodierung nach einem Barcode, versehen. Diese Codierung16 erlaubt eine eindeutige Identifizierung des Sammelbehälters10 . Im Ausführungsbeispiel von2 sind auf jeder Seite des Sammelbehälters10 diese Codierungen16 angebracht. - Aufgrund der graphischen Darstellung des Sammelbehälters
10 in2 sind jedoch nur an zwei Seiten diese Codierungen16 erkennbar. -
- 1
- Prüfeinrichtung
- 2
- Aufheizkammer
- 3
- Vakuumkopf
- 4
- Testplatz
- 5
- Abkühlkammer
- 6
- Eingang
- 7
- Ausgang
- 8
- Plastiktray
- 10
- Sammelbehälter
- 11
- Vertikalstreben
- 12
- Grundrahmen
- 13
- Querstreben
- 14
- Platte
- 15
- Griff
- 16
- Codierung
- 20
- Sortiereinrichtung
- 21
- Trolley
- 22
- Entladeeinheit
- 23
- Sortierstation
- 24
- Sortierstation
- B1 bis B8
- Sorting-Kategorien
Claims (11)
- Einrichtung in einer Halbleiterfertigungsanlage, insbesondere für integrierte Schaltungen, mit mindestens einer elektrischen und/oder mechanischen Prüfeinrichtung (
1 ), in welcher die Bauteile geprüft und nach dem Prüfvorgang in einer End- oder Zwischenverpackung (8 ) abgelegt werden, wobei die Einrichtung eine von der Taktzeit der Prüfeinrichtung (1 ) entkoppelte Sortiereinrichtung (20 ) aufweist, in welcher die Bauteile nacheinander abgelegt werden, daß die Prüfeinrichtung (1 ) jedem geprüften Bauteil einen Datensatz nach Maßgabe der Prüfergebnisse zuordnet, und daß in der Sortiereinrichtung (20 ) das Bauteil entsprechend seines Datensatzes in einer zuvor ausgewählten End- oder Zwischenverpackung (8 ) abgelegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Prüfeinrichtung (1 ) eine Vorsortierung der geprüften Bauteile derart erfolgt, daß die Bauteile in "Gut-Klassen" und "Schlecht-Klassen" getrennt abgelegt werden. - Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die End- oder Zwischenverpackung (
8 ) Kunststofftrays sind, in welchen die Bauteile abgelegt werden. - Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sortiereinrichtung (
20 ) Vorrichtungen aufweist zum Aufgreifen und Ablegen der Bauteile und/oder zum Aufgreifen und Ablegen der End- oder Zwischenverpackungen (8 ). - Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die End- oder Zwischenverpackungen (
8 ) Kunststofftrays sind, daß den von der Prüfeinrichtung (1 ) im Kunststofftray (8 ) abgelegten Bauteilen ein Datenmap zugeordnet ist, welches die in den einzelnen Kammern des Kunststofftrays abgelegten Bauteile nach Prüfergebnissen identifiziert, und daß dieses Datenmap der Sortiereinrichtung (20 ) über eine Steuereinrichtung übergeben wird. - Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung ein Line-Controller ist.
- Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die End- oder Zwischenverpackung (
8 ) ebenfalls mit einer Codierung (16 ) versehen ist. - Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Codierung (
16 ) ein optisch erfaßbarer Strichcode und/oder Buchstaben/Ziffern-Code ist. - Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die End- oder Zwischenverpackung (
8 ) für die Bauteile in Gruppen zusammengefaßt in einem Sammelbehälter ("Sleeve") (10 ) abgelegt werden. - Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Sammelbehälter (
10 ) ebenfalls mit einer Codierung (16 ) versehen ist. - Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfeinrichtung (
1 ) eingangsseitig eine Aufheizstation (2 ) und ausgangsseitig eine Abkühlstation (5 ) aufweist, durch welche die Bauteile transportiert werden. - Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfeinrichtung (
1 ) und die Sortiereinrichtung (20 ) Schnittstellen aufweisen, über welche eine Datenübertragung der Datensätze durchführbar ist, und daß diese Schnittstellen mit der Steuereinrichtung gekoppelt sind.
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