DE19610626A1 - Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren - Google Patents
Nachlauferfassung von elektrischen VerstellmotorenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Nachlauferfassung von
elektrischen Verstellmotoren mit inkrementaler
Positionserfassung, insbesondere bei Verstellmotoren in
Kraftfahrzeugen, der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten
Gattung.
Aus der EP 0 603 506 A2 ist ein Verfahren zur Lagebestimmung
eines elektromotorisch in zwei Richtungen angetriebenen Teils von
Kraftfahrzeugen bekannt. Mit Hilfe eines Zählers werden beim
Bewegen des Teils in seine beiden Richtungen Zählimpulse eines
Stellungsgebers in den Zähler zum Verringern bzw. Erhöhen des
Zählstandes entsprechend der vorgegebenen Bewegung eingegeben.
Nach Abschalten des Antriebsmotors werden die vom Stellungsgeber
gelieferten Impulse in ihrem zeitlichen Abstand vom
Abschaltzeitpunkt analysiert und einer Weiterbewegung des Zählers
zugeordnet, wenn der zeitliche Abstand der Impulse ein
vorgegebenes Maß nicht übersteigt. Beim Umpolen des
Antriebsmotors wird die Zählrichtung erst dann der neuen
Bewegungsrichtung zugeordnet, wenn der Abstand der Impulse nach
dem Umpolen sich wieder verkleinert.
Bei diesem bekannten Verfahren ist nichts über Maßnahmen
ausgesagt, die eine Nachlauferfassung bei
Unterspannungsbedingungen und gleichzeitiger Einsparung von
Versorgungsenergie für die Positionserfassung und -auswertung
ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Nachlauferfassung von elektrischen
Verstellmotoren mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
hat demgegenüber den Vorteil der Stromeinsparung bei der
verwendeten inkrementalen Positionserfassung und
Positionsauswertung, so daß im Fall von Unterspannungsbedingungen
die notwendige Pufferkapazität der Motorelektronik klein gewählt
werden kann und gegebenenfalls leichter in sie eingebaut werden
kann.
Gemäß der Erfindung wird dies prinzipiell dadurch erreicht, daß
zur Positionserfassung ein Mikrokontroller mit
Selbstweckvorrichtung vorgesehen ist, der zur Verminderung der
mittleren Stromaufnahme von einem aktiven Betriebszustand in
einen inaktiven Betriebszustand versetzbar ist und nach einer
vorher bestimmbaren Zeitspanne selbsttätig wieder in den aktiven
Betriebszustand versetzbar ist, daß der Mikrokontroller die
Positionssignale von Positionsgebern zu bestimmten
Abtastzeitpunkten abfragt, daß der Mikrokontroller zwischen den
notwendigen Abtastzeitpunkten für eine bestimmte, berechnete
Zeitspanne in den inaktiven Betriebszustand versetzt wird, und
daß die bestimmte, berechnete Zeitspanne von einem detektierten
Flankenwechsel des Positionssignals an berechnet wird.
Durch die in den weiteren Ansprüchen niedergelegten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Anspruch 1 angegebenen Nachlauferfassung möglich.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß die Berechnung der bestimmten, berechneten
Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven
Betriebszustand ist, von jedem detektierten Flankenwechsel des
Positionssignals aus an berechnet wird, wobei berücksichtigt
wird, daß das durch Abruftechnik ermittelte
Positionssignalintervall aufgrund der zeitdiskreten Abtastung um
ein Abtastintervall kleiner sein kann als der wirkliche Wert.
In zweckmäßiger Weiterbildung dieser Ausführungsform ist
vorgesehen, daß die Berechnung der bestimmten, berechneten
Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven
Betriebszustand ist, nach folgender Formel erfolgt
wobei
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
Entsprechend einer zweiten sehr vorteilhaften Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Nachlauferfassung erfolgt die Berechnung der
bestimmten, berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im
inaktiven Betriebszustand ist, derart, daß ausgehend von einem
ersten Abtastzeitpunkt und einem ersten Abtastzeitintervall die
folgenden Abtastzeitpunkte so bestimmt werden, daß sich die
nachfolgenden Abtastzeitpunkte solange verdoppeln, bis ein
Flankenwechsel des Positionssignals detektiert wird.
In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung dieser alternativen
Ausführungsform der Erfindung beginnt bei demjenigen Zeitpunkt,
bei welchem der Flankenwechsel detektiert wird, die Prozedur der
Verdopplung der Abtastzeitpunkte erneut, bis der nächste
Flankenwechsel erreicht ist, wobei der Startwert für das erste
Abtastzeitintervall nach dem ersten Flankenwechsel das vorletzte
Abtastzeitintervall ist.
In besonders vorteilhafter Weise wird bei der erfindungsgemäßen
Nachlauferfassung die bestimmte, berechnete Zeitspanne, in
welcher der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
durch Subtraktion der Zeit berechnet, die für die Erfassung der
Positionssignale angenommen wird, von der Zeit des
Abtastintervalls.
In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung besitzt der
verwendete Mikrokontroller einen niederfrequenter Oszillator, ist
im Mikrokontroller eine Schaltung vorgesehen, die aus der
niedrigen Frequenz dieses Oszillators eine wesentlich höhere
Taktfrequenz für den Mikrokontrollerkern generiert, ist der
Oszillator als originäres Bauelement in den Mikrokontroller
mitintegriert, und ist eine Unterspannungserkennung vorgesehen,
deren Ausgangssignal unmittelbar dem Mikrokontrollerkern
zuführbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung dieser besonderen Ausgestaltung
der Erfindung sieht vor, daß der Mikrokontroller mit einer
Zeitschaltlogik versehen ist, welche nach Ablauf einer
verschieden vorgebbaren Zeitspanne eine Weckschaltung
beaufschlagt, damit diese den Mikrokontrollerkern von dem
inaktiven in den aktiven Betriebszustand versetzt.
Die Erfindung ist anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Zeitdiagramm, das den Zusammenhang von aktivem und
inaktivem Betriebszustand nach Unterspannungserkennung
in zwei verschiedenen Maßstäben zeigt sowie die
zeitliche Zuordnung zu den Positionssignalen;
Fig. 2 ein Impulsdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels
mit zugehörigen Abtastzeitfenstern in der oberen Zeile
und zwei um 90° elektrisch gegeneinander versetzten
Positionssignalen in der mittleren und der unteren
Zeile;
Fig. 3 schematisch ein Impulsdiagramm zur Erläuterung der
Festlegung der Abtastzeitfenster nach dem zweiten
Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
Fig. 4 ein Impulsdiagramm des zweiten Ausführungsbeispiels
mit den zugehörigen Abtastzeitfenstern in der oberen
Zeile und zwei um 90° elektrisch gegeneinander
versetzten Positionssignalen in der mittleren und der
unteren Zeile.
In Fig. 1 ist ein Zeitdiagramm dargestellt, das den Zusammenhang
von aktivem B1 und inaktivem Betriebszustand B0 nach Erkennung
einer Unterspannungsbedingung 10 in zwei verschiedenen Maßstäben
zeigt sowie die zeitliche Zuordnung zu Positionssignalen HS, die
bevorzugt von Hallsensoren geliefert werden und zwar zwei um 90°
elektrisch versetzte. Das Vorhandensein eines Positionssignal HS
ist in der unteren Zeile von Fig. 1 mit HS1 und das
Nichtvorhandensein mit HS0 bezeichnet.
Dieses Ausführungsbeispiel sowie das zweite später noch
beschriebene Ausführungsbeispiel soll zum besseren Verständnis
anhand einer besonderen Anwendung vorliegender Erfindung
erläutert werden.
Bei elektrischen Verstellantrieben in Kraftfahrzeugen
wird oft eine Positionserfassung mittels Inkrementalgebern
eingesetzt. Dazu können z. B. Hallsensoren diesen. Solche Antriebe
mit Positionserfassung sind beispielsweise bei elektrischen
Fensterhebern mit Einklemmschutz, Schiebedächern und
Sitzverstellungen mit Memory-Funktion im Einsatz. Für derartige
Systeme soll die Positionserfassung auch nach einer
Notabschaltung infolge von Unterspannung, insbesondere durch
Abklemmen der Batterie oder Ansprechen einer Fahrzeugsicherung
während des Verstellvorgangs, noch realisierbar sein. Die
Nachlaufzeit eines typischen Verstellmotors kann bis zu 100 ms
betragen. Da anschließend noch die Positionsdaten in einen nicht
flüchtigen Speicher geschrieben werden müssen, muß das System,
bestehend aus in den Figuren nicht näher dargestelltem
Mikrokontroller und Sensorik für Pufferzeiten von ca. 120 ms aus
einer Kapazität gespeist werden.
Die minimale Bordnetzspannung, bei welcher die Antriebe noch
angesteuert werden, beträgt üblicherweise 9 V. Für die
Verpoldiode und den Spannungsabfall an einen Spannungsregler muß
mit ca. 1,2 V gerechnet werden. Die minimale Funktionsspannung
für Hallsensoren, die zur Positionserfassung dienen, und
Mikrokontroller liegt bei ca. 3,8 V. Daraus resultiert ein
zulässiger Spannungsabfall an der Pufferkapazität von
ΔU = 9 V - 1,2 V - 3,8 V = 4 V.
Bei Annahme von 30 mA Gesamtstromverbrauch für dieses System
ergibt sich damit eine Mindestgröße für die Pufferkapazität von
Kondensatoren dieser Kapazität sind aufgrund ihrer großen
Abmessungen nur sehr schwer in den üblichen
Motorsteuerelektroniken zu integrieren.
Um die mittlere Stromaufnahme des Systems zu reduzieren, werden
der Mikrokontroller und die Hallsensoren nur noch zeitweise
eingeschaltet, um die Sensorpegel abzutasten. Zu diesem Zweck
kann bevorzugt ein Mikrokontroller Verwendung finden, der in der
gleichzeitig eingereichten Anmeldung "Mikrokontroller mit
Selbstweckvorrichtung" der Anmelderin beschrieben ist und die
folgenden Anforderungen erfüllt:
der Mikrokontroller besitzt einen stromsparenden inaktiven Betriebszustand (power down oder sleep mode);
die Anlaufzeit des Mikrokontrollers ist deutlich kleiner als das zu erwartende Abtastzeitintervall;
der Mikrokontroller enthält eine Unterspannungserkennung, die beispielsweise als Schwellwerterfassung unmittelbar an die Bordnetzspannung angeschlossen ist, und damit die Unterspannungsbedingung ohne Zeitverzug feststellt und dem Mikrokontrollerkern unmittelbar mitteilt;
schließlich wird nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach Eintritt in den inaktiven Betriebszustand der Mikrokontroller durch seine Selbstweckvorrichtung wieder in den aktiven Betriebszustand (run mode) versetzt.
der Mikrokontroller besitzt einen stromsparenden inaktiven Betriebszustand (power down oder sleep mode);
die Anlaufzeit des Mikrokontrollers ist deutlich kleiner als das zu erwartende Abtastzeitintervall;
der Mikrokontroller enthält eine Unterspannungserkennung, die beispielsweise als Schwellwerterfassung unmittelbar an die Bordnetzspannung angeschlossen ist, und damit die Unterspannungsbedingung ohne Zeitverzug feststellt und dem Mikrokontrollerkern unmittelbar mitteilt;
schließlich wird nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach Eintritt in den inaktiven Betriebszustand der Mikrokontroller durch seine Selbstweckvorrichtung wieder in den aktiven Betriebszustand (run mode) versetzt.
Beim Nachlauf bzw. Auslauf gebremster Gleichstrommotoren kann
davon ausgegangen werden, daß die Drehzahl des Motors monoton
abnimmt. Daraus ergibt es sich, daß die Zeitintervalle von
aufeinander folgenden Positionssignalen, wie z. B. die
Hallsensorimpulse, immer größer werden. Die Drehzahl des Motors
kann zum Zeitpunkt der Abschaltung bzw. des Auftritts der
Unterspannungsbedingung sehr groß sein, beispielsweise die
Leerlaufdrehzahl bei erhöhter Bordnetzspannung. Daher müssen die
Hallsensorausgangssignale in sehr kurzen Zeitabständen
abgetastet und eingelesen werden. Mit abnehmender Drehzahl kann
das Zeitintervall zwischen zwei aufeinander folgenden
Abtastungen und Auswertvorgängen vergrößert werden. Im
Zeitdiagramm der Fig. 1 ist ein Beispiel für den zeitlichen
Ablauf der Erfassung der Hallsensorsignale dargestellt. Die
Abtastungsintervalle sind so gewählt, daß sie kleiner sind als
die Zeit zwischen zwei einander folgenden Hallsensorflanken.
Mit den üblichen Motoren, bei denen die Drehzahl <100/s ist,
ergibt sich damit ein Abtastintervall von ≈1,5 ms. Innerhalb
dieser Zeit muß der Mikrokontroller aus seinem inaktiven
Betriebszustand erwachen und die Hallsensorsignale erfassen. Die
Zeitspanne für den inaktiven Betriebszustand ist demnach kürzer
und kann, wie in Fig. 1 dargestellt, beispielsweise 1 ms
betragen.
Wenn die Unterspannungsbedingung vom Mikrokontroller detektiert
wird, angedeutet durch das Bezugszeichen 10 in Fig. 1, werden die
Motorrelais abgeschaltet und der Motor gebremst. Gleichzeitig
wird die Erfassung der Hallsensorsignale von Ereignissteuerung
auf Abruftechnik (polling) umgeschaltet. Anschließend wird im
Mikrokontroller eine Zeitschaltlogik aktiviert und mit der
Zeitspanne des inaktiven Betriebszustands, beispielsweise 1 ms,
geladen. Danach wird der Mikrokontroller sofort in den inaktiven
Betriebszustand geschaltet. Die Zeitschaltlogik arbeitet nun mit
niedriger Frequenz von z. B. 100 kHz. Nachdem der Mikrokontroller
nach Ablauf seiner Schlafzeit von der Zeitschaltlogik über die
Weckschaltung selbsttätig geweckt wurde, benötigt der als
hochfrequenter Taktgeber verwendete Phasenregelkreis etwa 200 µs,
bis der Mikrokontroller seinen stabilen Systemtakt zur Verfügung
stellt. Anschließend werden die Sensorsignale mit einer ersten
Abtastung 11 erfaßt und zum Zwecke der Entprellung nach 100 µs
mit einer zweiten Abtastung 12 nochmals eingelesen.
Liegen zwischen zwei Zustandswechseln der Ausgangssignale der
Hallsensoren mehrere Abtastintervalle, so wird die Zeitspanne des
inaktiven Betriebszustands, die Schlafenszeit, und damit die
Länge des Abtastintervalls, vergrößert.
Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die neue
Zeitspanne für den inaktiven Betriebszustand gemäß nachfolgender
Formel bestimmt:
wobei
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
Bei dieser ersten Ausführungsform wird die neue Schlafenszeit
tsleep_neu jeweils nach Detektierung eines Flankenwechsels bestimmt.
Bei der Berechnung wird berücksichtigt, daß das durch die
Abtastung ermittelte Hallsensorintervall aufgrund der
zeitdiskreten Abtastung um ein Abtastintervall kleiner sein kann
als der wirkliche Wert.
In Fig. 2 ist das Impulsdiagramm dieses ersten
Ausführungsbeispiels mit zugehörigen Abtastzeitfenstern in der
oberen Zeile und zwei um 90° elektrisch gegeneinander versetzten
Positionssignalen in der mittleren und der unteren Zeile
dargestellt. Die in der oberen Zeile dargestellten
Abtastzeitfenster sind gemäß obiger Formel an den Flanken der
Hallsensorsignale orientiert. Es zeigt sich sehr deutlich die
Zunahme der Schlafenszeit, in welcher der Mikrokontroller im
inaktiven Betriebszustand ist, und die Zunahme der
Abtastzeitintervalle.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die
Länge des inaktiven Betriebszustands auf eine alternative Weise
ermittelt werden. Dies wird im Zusammenhang mit der Darstellung
in Fig. 3 erläutert. In der Fig. 3 ist ein Hallsensorsignal 31
dargestellt. Ausgehend von einem ersten Abtastzeitpunkt 32, der
unmittelbar nach einem Flankenwechsel liegt, und einem ersten
Abtastzeitintervall 33 werden die folgenden Abtastzeitpunkte 34,
35, 36, 37 so bestimmt, daß sich die Abtastzeitintervalle 38, 39,
40, bezogen auf den ersten Abtastzeitpunkt 1 und das zugehörige
erste Abtastzeitintervall 2, solange verdoppeln, bis mit 41 ein
Flankenwechsel detektiert wird.
Bei demjenigen Abtastzeitpunkt 37, bei dem der Flankenwechsel 41
detektiert wird, beginnt die Prozedur der Verdopplung der
Abtastzeitpunkte bzw. der Abtastzeitintervalle erneut, bis der
nächste Flankenwechsel 44 des Positionssignals z. B. mit dem
Abtastzeitpunkt 42 festgestellt wird. Startwert für das erste
Abtastzeitintervall 43 nach dem ersten Flankenwechsel 41 ist das
vorletzte Abtastintervall 39. Wird der nächste Flankenwechsel 44
zum Abtastzeitpunkt 42 detektiert, so wird wieder wie beim
letzten Flankenwechsel 41 mit dem zugehörigen detektierenden
Abtastzeitpunkt 37 vorgegangen. Das Startintervall für die
Bestimmung der Abtastzeitpunkte nach dem Flankenwechsel 44 ist
das Abtastintervall 43.
Die Länge der Zeitspanne für den inaktiven Betriebszustand, die
Schlafzeit, ergibt sich aus der Länge des Abtastintervalls
vermindert um diejenige Zeit, die für die Erfassung der
Hallsensorsignale angenommen wird, was der Zeitspanne des aktiven
Betriebszustands, der Lauf- oder Run-Zeit, des Mikrokontrollers
entspricht. Die sich dabei jeweils ergebenden Zeitwerte werden in
die Zeitschaltlogik des Mikrokontrollers eingestellt, damit
dieser nach Ablauf der jeweiligen Zeitspanne über die
Weckschaltung selbsttätig wieder geweckt wird.
In Fig. 4 ist das Impulsdiagramm dieses zweiten
Ausführungsbeispiels mit zugehörigen Abtastzeitfenstern in der
oberen Zeile und zwei um 90° elektrisch gegeneinander versetzten
Positionssignalen in der mittleren und der unteren Zeile
dargestellt. Die in der oberen Zeile dargestellten
Abtastzeitfenster bzw. -intervalle sind gemäß obiger Formel an
den Flanken der Hallsensorsignale orientiert. Es zeigt sich sehr
deutlich die Zunahme der Schlafenszeit, in welcher der
Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist, und die Zunahme
der Abtastzeitintervalle.
Ein Vergleich der in Fig. 2 und in Fig. 4 ermittelten Anzahl der
Abtastzeitfenster, jeweils in der oberen Zeile dargestellt,
zeigt, daß bei dem Verfahren nach dem zweiten
Ausführungsbeispiel, bei gleicher Konstellation der
Positionssignale, erheblich weniger Abtastzeitfenster notwendig
sind, um die Positionssignale sicher zu erfassen. Dies bedeutet
mit anderen Worten, daß in diesem Fall die Zeitspannen des
inaktiven Betriebszustands wesentlich länger und der benötigte
Energiebedarf damit wesentlich vermindert ist.
Die Erfindung berücksichtigt bei der Nachlauferfassung von
elektrischen Verstellmotoren, insbesondere Gleichstrommotoren,
den Drehzahlabfall bei deren Abschalten. Damit ist es
gleichzeitig ermöglicht, daß die Pufferkapazitäten klein gehalten
werden können und daß bei gleicher Pufferkapazität größere
Nachlaufüberwachungszeiten möglich sind, als dies bei festen
Abtastintervallen der Fall ist.
In vorteilhafter Weise wird bei dem dem ersten
Ausführungsbeispiel zugrunde liegenden Verfahren die Anpassung
der Abtastzeitintervalle immer nach der Detektierung eines neuen
Flankenwechsels des Positionssignals durchgeführt. Bei dem dem
zweiten Ausführungsbeispiel zugrunde liegenden Verfahren wird die
Anpassung der Abtastzeitintervalle in alternativer vorteilhafter
Weise auch ohne Flankenwechsel durch jeweilige Vergrößerung der
Abtastzeitpunkte bzw. Abtastzeitintervalle durchgeführt.
Besonders dieses Verfahren deckt diejenigen Fälle ab, bei denen
nach Motorabschaltung oder Eintritt einer
Unterspannungsbedingung, nur noch eine Flanke detektiert wird.
Claims (8)
1. Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren mit
inkrementaler Positionserfassung, insbesondere bei
Verstellmotoren in Kraftfahrzeugen,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Positionserfassung ein Mikrokontroller mit Selbstweckvorrichtung vorgesehen ist, der zur Verminderung der mittleren Stromaufnahme von einem aktiven Betriebszustand (B1) in einen inaktiven Betriebszustand (B0) versetzbar ist und nach einer vorher bestimmbaren Zeitspanne (z. B. 1 ms) selbsttätig wieder in den aktiven Betriebszustand (B1) versetzbar ist,
daß der Mikrokontroller die Positionssignale (HS) von Positionsgebern zu bestimmten Abtastzeitpunkten (11, 12) abfragt,
daß der Mikrokontroller zwischen den notwendigen Abtastzeitpunkten für eine bestimmte, berechnete Zeitspanne (z. B. 1 ms) in den inaktiven Betriebszustand (B0) versetzt wird, und daß die bestimmte, berechnete Zeitspanne von einem detektierten Flankenwechsel des Positionssignals (HS) an berechnet wird.
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Positionserfassung ein Mikrokontroller mit Selbstweckvorrichtung vorgesehen ist, der zur Verminderung der mittleren Stromaufnahme von einem aktiven Betriebszustand (B1) in einen inaktiven Betriebszustand (B0) versetzbar ist und nach einer vorher bestimmbaren Zeitspanne (z. B. 1 ms) selbsttätig wieder in den aktiven Betriebszustand (B1) versetzbar ist,
daß der Mikrokontroller die Positionssignale (HS) von Positionsgebern zu bestimmten Abtastzeitpunkten (11, 12) abfragt,
daß der Mikrokontroller zwischen den notwendigen Abtastzeitpunkten für eine bestimmte, berechnete Zeitspanne (z. B. 1 ms) in den inaktiven Betriebszustand (B0) versetzt wird, und daß die bestimmte, berechnete Zeitspanne von einem detektierten Flankenwechsel des Positionssignals (HS) an berechnet wird.
2. Nachlauferfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne
für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand
(B0) ist, von jedem detektierten Flankenwechsel (31, 41, 44)
des Positionssignals (HS) an berechnet wird, wobei
berücksichtigt wird, daß das durch Abruftechnik ermittelte
Positionssignalintervall aufgrund der zeitdiskreten
Abtastung um ein Abtastintervall kleiner sein kann als der
wirkliche Wert.
3. Nachlauferfassung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Berechnung der bestimmten,
berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im
inaktiven Betriebszustand (B0) ist, nach folgender Formel
erfolgt:
wobei
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
4. Nachlauferfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne
für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand
(B0) ist, derart erfolgt, daß ausgehend von einem ersten
Abtastzeitpunkt (32) und einem ersten Abtastzeitintervall
(33) die folgenden Abtastzeitpunkte (34, 35, 35, 37) so
bestimmt werden, daß sich die nachfolgenden Abtastzeitpunkte
solange verdoppeln, bis ein Flankenwechsel (41) des
Positionssignals (31) detektiert wird.
5. Nachlauferfassung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß bei demjenigen Zeitpunkt (37, 42), bei welchem der
Flankenwechsel (41, 44) detektiert wird, die Prozedur der
Verdopplung der Abtastzeitpunkte erneut beginnt, bis der
nächste Flankenwechsel erreicht ist, wobei der Startwert für
das erste Abtastzeitintervall (43) nach dem ersten
Flankenwechsel (41) das vorletzte Abtastzeitintervall (39)
ist.
6. Nachlauferfassung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die bestimmte, berechnete Zeitspanne, in
welcher der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand
(B0) ist, durch Subtraktion der Zeit, die für die Erfassung
der Positionssignale angenommen wird, von der Zeit des
Abtastintervalls berechnet wird.
7. Nachlauferfassung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der verwendete Mikrokontroller einen
niederfrequenten Oszillator besitzt, daß im Mikrokontroller
eine Schaltung vorgesehen ist, die aus der niedrigen
Frequenz dieses Oszillators eine wesentlich höhere
Taktfrequenz für den Mikrokontrollerkern generiert, daß der
Oszillator als originäres Bauelement in den Mikrokontroller
mitintegriert ist, und daß eine Unterspannungserkennung
vorgesehen ist, deren Ausgangssignal unmittelbar dem
Mikrokontrollerkern zuführbar ist.
8. Nachlauferfassung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Mikrokontroller mit einer Zeitschaltlogik versehen
ist, welche nach Ablauf einer verschieden vorgebbaren
Zeitspanne eine Weckschaltung beaufschlagt, damit diese den
Mikrokontrollerkern von dem inaktiven (B0) in den aktiven
(B1) Betriebszustand versetzt.
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