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DE19610626A1 - Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren - Google Patents

Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren

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DE19610626A1
DE19610626A1 DE19610626A DE19610626A DE19610626A1 DE 19610626 A1 DE19610626 A1 DE 19610626A1 DE 19610626 A DE19610626 A DE 19610626A DE 19610626 A DE19610626 A DE 19610626A DE 19610626 A1 DE19610626 A1 DE 19610626A1
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DE
Germany
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sampling
interval
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Robert Bosch GmbH
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Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren mit inkrementaler Positionserfassung, insbesondere bei Verstellmotoren in Kraftfahrzeugen, der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
Aus der EP 0 603 506 A2 ist ein Verfahren zur Lagebestimmung eines elektromotorisch in zwei Richtungen angetriebenen Teils von Kraftfahrzeugen bekannt. Mit Hilfe eines Zählers werden beim Bewegen des Teils in seine beiden Richtungen Zählimpulse eines Stellungsgebers in den Zähler zum Verringern bzw. Erhöhen des Zählstandes entsprechend der vorgegebenen Bewegung eingegeben. Nach Abschalten des Antriebsmotors werden die vom Stellungsgeber gelieferten Impulse in ihrem zeitlichen Abstand vom Abschaltzeitpunkt analysiert und einer Weiterbewegung des Zählers zugeordnet, wenn der zeitliche Abstand der Impulse ein vorgegebenes Maß nicht übersteigt. Beim Umpolen des Antriebsmotors wird die Zählrichtung erst dann der neuen Bewegungsrichtung zugeordnet, wenn der Abstand der Impulse nach dem Umpolen sich wieder verkleinert.
Bei diesem bekannten Verfahren ist nichts über Maßnahmen ausgesagt, die eine Nachlauferfassung bei Unterspannungsbedingungen und gleichzeitiger Einsparung von Versorgungsenergie für die Positionserfassung und -auswertung ermöglichen.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil der Stromeinsparung bei der verwendeten inkrementalen Positionserfassung und Positionsauswertung, so daß im Fall von Unterspannungsbedingungen die notwendige Pufferkapazität der Motorelektronik klein gewählt werden kann und gegebenenfalls leichter in sie eingebaut werden kann.
Gemäß der Erfindung wird dies prinzipiell dadurch erreicht, daß zur Positionserfassung ein Mikrokontroller mit Selbstweckvorrichtung vorgesehen ist, der zur Verminderung der mittleren Stromaufnahme von einem aktiven Betriebszustand in einen inaktiven Betriebszustand versetzbar ist und nach einer vorher bestimmbaren Zeitspanne selbsttätig wieder in den aktiven Betriebszustand versetzbar ist, daß der Mikrokontroller die Positionssignale von Positionsgebern zu bestimmten Abtastzeitpunkten abfragt, daß der Mikrokontroller zwischen den notwendigen Abtastzeitpunkten für eine bestimmte, berechnete Zeitspanne in den inaktiven Betriebszustand versetzt wird, und daß die bestimmte, berechnete Zeitspanne von einem detektierten Flankenwechsel des Positionssignals an berechnet wird.
Durch die in den weiteren Ansprüchen niedergelegten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen Nachlauferfassung möglich.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist, von jedem detektierten Flankenwechsel des Positionssignals aus an berechnet wird, wobei berücksichtigt wird, daß das durch Abruftechnik ermittelte Positionssignalintervall aufgrund der zeitdiskreten Abtastung um ein Abtastintervall kleiner sein kann als der wirkliche Wert.
In zweckmäßiger Weiterbildung dieser Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist, nach folgender Formel erfolgt
wobei
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
Entsprechend einer zweiten sehr vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Nachlauferfassung erfolgt die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist, derart, daß ausgehend von einem ersten Abtastzeitpunkt und einem ersten Abtastzeitintervall die folgenden Abtastzeitpunkte so bestimmt werden, daß sich die nachfolgenden Abtastzeitpunkte solange verdoppeln, bis ein Flankenwechsel des Positionssignals detektiert wird.
In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung dieser alternativen Ausführungsform der Erfindung beginnt bei demjenigen Zeitpunkt, bei welchem der Flankenwechsel detektiert wird, die Prozedur der Verdopplung der Abtastzeitpunkte erneut, bis der nächste Flankenwechsel erreicht ist, wobei der Startwert für das erste Abtastzeitintervall nach dem ersten Flankenwechsel das vorletzte Abtastzeitintervall ist.
In besonders vorteilhafter Weise wird bei der erfindungsgemäßen Nachlauferfassung die bestimmte, berechnete Zeitspanne, in welcher der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist, durch Subtraktion der Zeit berechnet, die für die Erfassung der Positionssignale angenommen wird, von der Zeit des Abtastintervalls.
In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung besitzt der verwendete Mikrokontroller einen niederfrequenter Oszillator, ist im Mikrokontroller eine Schaltung vorgesehen, die aus der niedrigen Frequenz dieses Oszillators eine wesentlich höhere Taktfrequenz für den Mikrokontrollerkern generiert, ist der Oszillator als originäres Bauelement in den Mikrokontroller mitintegriert, und ist eine Unterspannungserkennung vorgesehen, deren Ausgangssignal unmittelbar dem Mikrokontrollerkern zuführbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung dieser besonderen Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Mikrokontroller mit einer Zeitschaltlogik versehen ist, welche nach Ablauf einer verschieden vorgebbaren Zeitspanne eine Weckschaltung beaufschlagt, damit diese den Mikrokontrollerkern von dem inaktiven in den aktiven Betriebszustand versetzt.
Zeichnung
Die Erfindung ist anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Zeitdiagramm, das den Zusammenhang von aktivem und inaktivem Betriebszustand nach Unterspannungserkennung in zwei verschiedenen Maßstäben zeigt sowie die zeitliche Zuordnung zu den Positionssignalen;
Fig. 2 ein Impulsdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels mit zugehörigen Abtastzeitfenstern in der oberen Zeile und zwei um 90° elektrisch gegeneinander versetzten Positionssignalen in der mittleren und der unteren Zeile;
Fig. 3 schematisch ein Impulsdiagramm zur Erläuterung der Festlegung der Abtastzeitfenster nach dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, und
Fig. 4 ein Impulsdiagramm des zweiten Ausführungsbeispiels mit den zugehörigen Abtastzeitfenstern in der oberen Zeile und zwei um 90° elektrisch gegeneinander versetzten Positionssignalen in der mittleren und der unteren Zeile.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist ein Zeitdiagramm dargestellt, das den Zusammenhang von aktivem B1 und inaktivem Betriebszustand B0 nach Erkennung einer Unterspannungsbedingung 10 in zwei verschiedenen Maßstäben zeigt sowie die zeitliche Zuordnung zu Positionssignalen HS, die bevorzugt von Hallsensoren geliefert werden und zwar zwei um 90° elektrisch versetzte. Das Vorhandensein eines Positionssignal HS ist in der unteren Zeile von Fig. 1 mit HS1 und das Nichtvorhandensein mit HS0 bezeichnet.
Dieses Ausführungsbeispiel sowie das zweite später noch beschriebene Ausführungsbeispiel soll zum besseren Verständnis anhand einer besonderen Anwendung vorliegender Erfindung erläutert werden.
Bei elektrischen Verstellantrieben in Kraftfahrzeugen wird oft eine Positionserfassung mittels Inkrementalgebern eingesetzt. Dazu können z. B. Hallsensoren diesen. Solche Antriebe mit Positionserfassung sind beispielsweise bei elektrischen Fensterhebern mit Einklemmschutz, Schiebedächern und Sitzverstellungen mit Memory-Funktion im Einsatz. Für derartige Systeme soll die Positionserfassung auch nach einer Notabschaltung infolge von Unterspannung, insbesondere durch Abklemmen der Batterie oder Ansprechen einer Fahrzeugsicherung während des Verstellvorgangs, noch realisierbar sein. Die Nachlaufzeit eines typischen Verstellmotors kann bis zu 100 ms betragen. Da anschließend noch die Positionsdaten in einen nicht flüchtigen Speicher geschrieben werden müssen, muß das System, bestehend aus in den Figuren nicht näher dargestelltem Mikrokontroller und Sensorik für Pufferzeiten von ca. 120 ms aus einer Kapazität gespeist werden.
Die minimale Bordnetzspannung, bei welcher die Antriebe noch angesteuert werden, beträgt üblicherweise 9 V. Für die Verpoldiode und den Spannungsabfall an einen Spannungsregler muß mit ca. 1,2 V gerechnet werden. Die minimale Funktionsspannung für Hallsensoren, die zur Positionserfassung dienen, und Mikrokontroller liegt bei ca. 3,8 V. Daraus resultiert ein zulässiger Spannungsabfall an der Pufferkapazität von
ΔU = 9 V - 1,2 V - 3,8 V = 4 V.
Bei Annahme von 30 mA Gesamtstromverbrauch für dieses System ergibt sich damit eine Mindestgröße für die Pufferkapazität von
Kondensatoren dieser Kapazität sind aufgrund ihrer großen Abmessungen nur sehr schwer in den üblichen Motorsteuerelektroniken zu integrieren.
Um die mittlere Stromaufnahme des Systems zu reduzieren, werden der Mikrokontroller und die Hallsensoren nur noch zeitweise eingeschaltet, um die Sensorpegel abzutasten. Zu diesem Zweck kann bevorzugt ein Mikrokontroller Verwendung finden, der in der gleichzeitig eingereichten Anmeldung "Mikrokontroller mit Selbstweckvorrichtung" der Anmelderin beschrieben ist und die folgenden Anforderungen erfüllt:
der Mikrokontroller besitzt einen stromsparenden inaktiven Betriebszustand (power down oder sleep mode);
die Anlaufzeit des Mikrokontrollers ist deutlich kleiner als das zu erwartende Abtastzeitintervall;
der Mikrokontroller enthält eine Unterspannungserkennung, die beispielsweise als Schwellwerterfassung unmittelbar an die Bordnetzspannung angeschlossen ist, und damit die Unterspannungsbedingung ohne Zeitverzug feststellt und dem Mikrokontrollerkern unmittelbar mitteilt;
schließlich wird nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach Eintritt in den inaktiven Betriebszustand der Mikrokontroller durch seine Selbstweckvorrichtung wieder in den aktiven Betriebszustand (run mode) versetzt.
Beim Nachlauf bzw. Auslauf gebremster Gleichstrommotoren kann davon ausgegangen werden, daß die Drehzahl des Motors monoton abnimmt. Daraus ergibt es sich, daß die Zeitintervalle von aufeinander folgenden Positionssignalen, wie z. B. die Hallsensorimpulse, immer größer werden. Die Drehzahl des Motors kann zum Zeitpunkt der Abschaltung bzw. des Auftritts der Unterspannungsbedingung sehr groß sein, beispielsweise die Leerlaufdrehzahl bei erhöhter Bordnetzspannung. Daher müssen die Hallsensorausgangssignale in sehr kurzen Zeitabständen abgetastet und eingelesen werden. Mit abnehmender Drehzahl kann das Zeitintervall zwischen zwei aufeinander folgenden Abtastungen und Auswertvorgängen vergrößert werden. Im Zeitdiagramm der Fig. 1 ist ein Beispiel für den zeitlichen Ablauf der Erfassung der Hallsensorsignale dargestellt. Die Abtastungsintervalle sind so gewählt, daß sie kleiner sind als die Zeit zwischen zwei einander folgenden Hallsensorflanken. Mit den üblichen Motoren, bei denen die Drehzahl <100/s ist, ergibt sich damit ein Abtastintervall von ≈1,5 ms. Innerhalb dieser Zeit muß der Mikrokontroller aus seinem inaktiven Betriebszustand erwachen und die Hallsensorsignale erfassen. Die Zeitspanne für den inaktiven Betriebszustand ist demnach kürzer und kann, wie in Fig. 1 dargestellt, beispielsweise 1 ms betragen.
Wenn die Unterspannungsbedingung vom Mikrokontroller detektiert wird, angedeutet durch das Bezugszeichen 10 in Fig. 1, werden die Motorrelais abgeschaltet und der Motor gebremst. Gleichzeitig wird die Erfassung der Hallsensorsignale von Ereignissteuerung auf Abruftechnik (polling) umgeschaltet. Anschließend wird im Mikrokontroller eine Zeitschaltlogik aktiviert und mit der Zeitspanne des inaktiven Betriebszustands, beispielsweise 1 ms, geladen. Danach wird der Mikrokontroller sofort in den inaktiven Betriebszustand geschaltet. Die Zeitschaltlogik arbeitet nun mit niedriger Frequenz von z. B. 100 kHz. Nachdem der Mikrokontroller nach Ablauf seiner Schlafzeit von der Zeitschaltlogik über die Weckschaltung selbsttätig geweckt wurde, benötigt der als hochfrequenter Taktgeber verwendete Phasenregelkreis etwa 200 µs, bis der Mikrokontroller seinen stabilen Systemtakt zur Verfügung stellt. Anschließend werden die Sensorsignale mit einer ersten Abtastung 11 erfaßt und zum Zwecke der Entprellung nach 100 µs mit einer zweiten Abtastung 12 nochmals eingelesen.
Liegen zwischen zwei Zustandswechseln der Ausgangssignale der Hallsensoren mehrere Abtastintervalle, so wird die Zeitspanne des inaktiven Betriebszustands, die Schlafenszeit, und damit die Länge des Abtastintervalls, vergrößert.
Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die neue Zeitspanne für den inaktiven Betriebszustand gemäß nachfolgender Formel bestimmt:
wobei
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
Bei dieser ersten Ausführungsform wird die neue Schlafenszeit tsleep_neu jeweils nach Detektierung eines Flankenwechsels bestimmt. Bei der Berechnung wird berücksichtigt, daß das durch die Abtastung ermittelte Hallsensorintervall aufgrund der zeitdiskreten Abtastung um ein Abtastintervall kleiner sein kann als der wirkliche Wert.
In Fig. 2 ist das Impulsdiagramm dieses ersten Ausführungsbeispiels mit zugehörigen Abtastzeitfenstern in der oberen Zeile und zwei um 90° elektrisch gegeneinander versetzten Positionssignalen in der mittleren und der unteren Zeile dargestellt. Die in der oberen Zeile dargestellten Abtastzeitfenster sind gemäß obiger Formel an den Flanken der Hallsensorsignale orientiert. Es zeigt sich sehr deutlich die Zunahme der Schlafenszeit, in welcher der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist, und die Zunahme der Abtastzeitintervalle.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die Länge des inaktiven Betriebszustands auf eine alternative Weise ermittelt werden. Dies wird im Zusammenhang mit der Darstellung in Fig. 3 erläutert. In der Fig. 3 ist ein Hallsensorsignal 31 dargestellt. Ausgehend von einem ersten Abtastzeitpunkt 32, der unmittelbar nach einem Flankenwechsel liegt, und einem ersten Abtastzeitintervall 33 werden die folgenden Abtastzeitpunkte 34, 35, 36, 37 so bestimmt, daß sich die Abtastzeitintervalle 38, 39, 40, bezogen auf den ersten Abtastzeitpunkt 1 und das zugehörige erste Abtastzeitintervall 2, solange verdoppeln, bis mit 41 ein Flankenwechsel detektiert wird.
Bei demjenigen Abtastzeitpunkt 37, bei dem der Flankenwechsel 41 detektiert wird, beginnt die Prozedur der Verdopplung der Abtastzeitpunkte bzw. der Abtastzeitintervalle erneut, bis der nächste Flankenwechsel 44 des Positionssignals z. B. mit dem Abtastzeitpunkt 42 festgestellt wird. Startwert für das erste Abtastzeitintervall 43 nach dem ersten Flankenwechsel 41 ist das vorletzte Abtastintervall 39. Wird der nächste Flankenwechsel 44 zum Abtastzeitpunkt 42 detektiert, so wird wieder wie beim letzten Flankenwechsel 41 mit dem zugehörigen detektierenden Abtastzeitpunkt 37 vorgegangen. Das Startintervall für die Bestimmung der Abtastzeitpunkte nach dem Flankenwechsel 44 ist das Abtastintervall 43.
Die Länge der Zeitspanne für den inaktiven Betriebszustand, die Schlafzeit, ergibt sich aus der Länge des Abtastintervalls vermindert um diejenige Zeit, die für die Erfassung der Hallsensorsignale angenommen wird, was der Zeitspanne des aktiven Betriebszustands, der Lauf- oder Run-Zeit, des Mikrokontrollers entspricht. Die sich dabei jeweils ergebenden Zeitwerte werden in die Zeitschaltlogik des Mikrokontrollers eingestellt, damit dieser nach Ablauf der jeweiligen Zeitspanne über die Weckschaltung selbsttätig wieder geweckt wird.
In Fig. 4 ist das Impulsdiagramm dieses zweiten Ausführungsbeispiels mit zugehörigen Abtastzeitfenstern in der oberen Zeile und zwei um 90° elektrisch gegeneinander versetzten Positionssignalen in der mittleren und der unteren Zeile dargestellt. Die in der oberen Zeile dargestellten Abtastzeitfenster bzw. -intervalle sind gemäß obiger Formel an den Flanken der Hallsensorsignale orientiert. Es zeigt sich sehr deutlich die Zunahme der Schlafenszeit, in welcher der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist, und die Zunahme der Abtastzeitintervalle.
Ein Vergleich der in Fig. 2 und in Fig. 4 ermittelten Anzahl der Abtastzeitfenster, jeweils in der oberen Zeile dargestellt, zeigt, daß bei dem Verfahren nach dem zweiten Ausführungsbeispiel, bei gleicher Konstellation der Positionssignale, erheblich weniger Abtastzeitfenster notwendig sind, um die Positionssignale sicher zu erfassen. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß in diesem Fall die Zeitspannen des inaktiven Betriebszustands wesentlich länger und der benötigte Energiebedarf damit wesentlich vermindert ist.
Die Erfindung berücksichtigt bei der Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren, insbesondere Gleichstrommotoren, den Drehzahlabfall bei deren Abschalten. Damit ist es gleichzeitig ermöglicht, daß die Pufferkapazitäten klein gehalten werden können und daß bei gleicher Pufferkapazität größere Nachlaufüberwachungszeiten möglich sind, als dies bei festen Abtastintervallen der Fall ist.
In vorteilhafter Weise wird bei dem dem ersten Ausführungsbeispiel zugrunde liegenden Verfahren die Anpassung der Abtastzeitintervalle immer nach der Detektierung eines neuen Flankenwechsels des Positionssignals durchgeführt. Bei dem dem zweiten Ausführungsbeispiel zugrunde liegenden Verfahren wird die Anpassung der Abtastzeitintervalle in alternativer vorteilhafter Weise auch ohne Flankenwechsel durch jeweilige Vergrößerung der Abtastzeitpunkte bzw. Abtastzeitintervalle durchgeführt.
Besonders dieses Verfahren deckt diejenigen Fälle ab, bei denen nach Motorabschaltung oder Eintritt einer Unterspannungsbedingung, nur noch eine Flanke detektiert wird.

Claims (8)

1. Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren mit inkrementaler Positionserfassung, insbesondere bei Verstellmotoren in Kraftfahrzeugen,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Positionserfassung ein Mikrokontroller mit Selbstweckvorrichtung vorgesehen ist, der zur Verminderung der mittleren Stromaufnahme von einem aktiven Betriebszustand (B1) in einen inaktiven Betriebszustand (B0) versetzbar ist und nach einer vorher bestimmbaren Zeitspanne (z. B. 1 ms) selbsttätig wieder in den aktiven Betriebszustand (B1) versetzbar ist,
daß der Mikrokontroller die Positionssignale (HS) von Positionsgebern zu bestimmten Abtastzeitpunkten (11, 12) abfragt,
daß der Mikrokontroller zwischen den notwendigen Abtastzeitpunkten für eine bestimmte, berechnete Zeitspanne (z. B. 1 ms) in den inaktiven Betriebszustand (B0) versetzt wird, und daß die bestimmte, berechnete Zeitspanne von einem detektierten Flankenwechsel des Positionssignals (HS) an berechnet wird.
2. Nachlauferfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand (B0) ist, von jedem detektierten Flankenwechsel (31, 41, 44) des Positionssignals (HS) an berechnet wird, wobei berücksichtigt wird, daß das durch Abruftechnik ermittelte Positionssignalintervall aufgrund der zeitdiskreten Abtastung um ein Abtastintervall kleiner sein kann als der wirkliche Wert.
3. Nachlauferfassung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand (B0) ist, nach folgender Formel erfolgt: wobei
NHF die Anzahl der Abtastzeitpunkte seit letztem Flankenwechsel der als Positionsgeber verwendeten Hallsensoren bedeutet,
tsleep_neu das neue Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tsleep_alt das aktuelle Intervall, in dem der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand ist,
tRun das Intervall, in dem der Mikrokontroller im aktiven Betriebszustand ist,
bedeuten,
und angenommen ist, daß eine zweifache Abtastung erfolgt.
4. Nachlauferfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Berechnung der bestimmten, berechneten Zeitspanne für die der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand (B0) ist, derart erfolgt, daß ausgehend von einem ersten Abtastzeitpunkt (32) und einem ersten Abtastzeitintervall (33) die folgenden Abtastzeitpunkte (34, 35, 35, 37) so bestimmt werden, daß sich die nachfolgenden Abtastzeitpunkte solange verdoppeln, bis ein Flankenwechsel (41) des Positionssignals (31) detektiert wird.
5. Nachlauferfassung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei demjenigen Zeitpunkt (37, 42), bei welchem der Flankenwechsel (41, 44) detektiert wird, die Prozedur der Verdopplung der Abtastzeitpunkte erneut beginnt, bis der nächste Flankenwechsel erreicht ist, wobei der Startwert für das erste Abtastzeitintervall (43) nach dem ersten Flankenwechsel (41) das vorletzte Abtastzeitintervall (39) ist.
6. Nachlauferfassung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bestimmte, berechnete Zeitspanne, in welcher der Mikrokontroller im inaktiven Betriebszustand (B0) ist, durch Subtraktion der Zeit, die für die Erfassung der Positionssignale angenommen wird, von der Zeit des Abtastintervalls berechnet wird.
7. Nachlauferfassung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der verwendete Mikrokontroller einen niederfrequenten Oszillator besitzt, daß im Mikrokontroller eine Schaltung vorgesehen ist, die aus der niedrigen Frequenz dieses Oszillators eine wesentlich höhere Taktfrequenz für den Mikrokontrollerkern generiert, daß der Oszillator als originäres Bauelement in den Mikrokontroller mitintegriert ist, und daß eine Unterspannungserkennung vorgesehen ist, deren Ausgangssignal unmittelbar dem Mikrokontrollerkern zuführbar ist.
8. Nachlauferfassung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrokontroller mit einer Zeitschaltlogik versehen ist, welche nach Ablauf einer verschieden vorgebbaren Zeitspanne eine Weckschaltung beaufschlagt, damit diese den Mikrokontrollerkern von dem inaktiven (B0) in den aktiven (B1) Betriebszustand versetzt.
DE19610626A 1996-03-19 1996-03-19 Nachlauferfassung von elektrischen Verstellmotoren Expired - Fee Related DE19610626C2 (de)

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