DE19609880A1 - Vor Kontamination schützende Abgabevorrichtung für Fluide - Google Patents
Vor Kontamination schützende Abgabevorrichtung für FluideInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Abgabevorrichtungen für Fluide, bei denen zum Druckausgleich
Luft zurückströmt, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannt sind herkömmliche Abgabevorrichtungen bzw. Dosierpumpen für Pharmazeutika
oder Kosmetika. Derartige Abgabevorrichtungen sind auf einem Vorratsbehälter für das
abzugebende Fluid befestigt. Um das Entstehen eines Unterdrucks bei der Abgabe des
Fluids in dem Vorratsbehälter zu vermeiden, strömt Umgebungsluft in den Vorratsbehälter
ein. Der Nachteil solcher Abgabevorrichtungen ist, daß die einströmende Luft verkeimt ist
und somit das Fluid im Vorratsbehälter kontaminiert. Desweiteren verkeimt das Fluid an
der Austrittsöffnung durch Kontakt mit der Umgebung. Diese Verkeimung kann durch den
Austrittsweg des Fluids in den Vorratsbehälter zum Vorratsfluid durchwachsen und dieses
kontaminieren. Eine solche Kontamination führt bei Pharmazeutika und Kosmetika zum
Verderb und zur Gefahr für den Anwender.
Aus diesem Grund sind sogen. "Airless-Systeme" entwickelt worden, bei denen ein
Druckausgleich im Vorratsbehälter nicht erforderlich ist, d. h., keine Umgebungsluft in
den Vorratsbehälter einströmen muß. Dieses wird durch einen speziellen Vorratsbehälter
erreicht. Es gibt Vorratsbehälter mit Schleppkolben, bei denen das Volumen des
Vorratsbehälters bei der Fluidabgabe durch einen Schleppkolben verringert wird.
Nachteilig ist hierbei, daß nur zylinderförmige Vorratsbehälter verwendet werden können.
Desweiteren gibt es doppelwandige Vorratsflaschen, bei denen sich das Vorratsfluid in
einem verformbaren Innenbeutel befindet und einströmende Umgebungsluft für den
Druckausgleich zwischen einem festen Außenbehälter und einem verformbaren
Innenbehälter aufgenommen wird. Ferner gibt es Vorratsbehälter, in denen keimfreie Luft
unter erhöhtem Innendruck aufgenommen ist. Nachteilig an all diesen Systemen ist, daß
man für die Abgabevorrichtung ein spezielles Behältnis benötigt. Dies macht das System
sehr aufwendig in der Herstellung und nicht anpassungsfähig an bereits vorhandene
herkömmliche Vorratsbehälter und Abfüllsysteme. Weiterhin ist ein solches System sehr
teuer, so daß es damit nicht möglich ist, Pharmazeutika und Kosmetika im unteren
Preisniveau ohne Konservierungsmittel anzubieten. Konservierungsmittel haben
unabhängig vom Preisniveau der Produkte für den Verbraucher schädliche Wirkungen. Sie
sind bedenkliche Substanzen und führen zu unerwünschten Nebenwirkungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art
zur Mehrfachabgabe von Fluiden aus einem Vorrat mit einem Druckausgleich durch Luft
bereitzustellen, die das Vorratsfluid vor Kontamination mit keinem schützt und somit auf
Einsatz von Konservierungsmittel verzichtet werden kann.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Abgabevorrichtung für
Fluide bereitzustellen, die sich an herkömmliche Vorratsbehälter anpassen läßt und sich
kostengünstig herstellen läßt.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 beanspruchten Merkmale gelöst.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die vorliegende Erfindung verwendet eine Abgabevorrichtung für Fluide, bei der der
Fluidausgangsweg zumindest in einem Teil getrennt von dem Lufteingangsweg für die
Luft, die zum Druckausgleich in das Vorratsgefäß gelangen soll, geführt ist. Auf diese Art
und Weise können die Luftkeime und Fluidkeime getrennt voneinander unwirksam
gemacht werden. Dies hat den Vorteil, daß für die Entkeimung des Fluids bzw. der Luft
unterschiedliche Methoden verwendet werden können, die jeweils an die verschiedenen
Bedürfnisse angepaßt werden können. Die Entkeimung oder Keimreduktion des Fluids
geschieht im Bereich des Austrittsweges desselben durch oligodynamisch wirksame
Substanzen. Es können Schwermetall und/oder Schwermetall-Legierungen in metallischer
und/oder ionischer Form verwendet werden. Als besonders vorteilhaft hat sich die
Verwendung von Silber gezeigt. Die Entkeimung oder Keimreduktion des Fluids im
Bereich des Austrittsweges des Fluids bewirkt, daß keine Keime von der mit der
Umgebung in Berührung kommenden Austrittsöffnung entgegen der Fließrichtung des
Fluids am Ventil vorbei (z. B. durch Wachstum) in den Vorratsbehälter gelangen können
und daß das keimfreie Fluid aus dem Vorratsbehälter bei der Ausbringung nicht mit
kontaminierten Restmengen (z. B. anderer Austrittsöffnung) kontaminiert wird und die
mikrobiologische Qualität dadurch für den Verbraucher bedenklich wird. Weiterhin wird
ein Wachstum der Keime an der Austrittsöffnung und in allen Bereichen der
Abgabevorrichtung verhindert, insbesondere bei einer Pumpe oder einem Ventil.
Die Entkeimung der zum Druckausgleich in den Vorratsbehälter einströmenden Luft kann
desweiteren durch andere auf die Luftkeime abgestimmte Methoden erlangt werden. So
kann die Luft auf ihrem Eintrittsweg durch einen Sterilfilter geführt werden oder durch
Permeation durch eine im Luftweg befindliche Membran in den Vorratsbehälter gelangen.
Auf diese Art und Weise können die Luftkeime wirksam zurückgehalten werden. Ferner
kann die Luft auf ihrem Eintrittsweg an absorbierenden oder adsorbierenden Materialien
vorbeigeführt werden, die die Luftkeime festhalten. Hierbei können insbesondere
elektrostatische Kräfte ausgenutzt werden. Weiterhin kann auch die Luftentkeimung durch
oligodynamisch wirksame Substanzen, die in dem Eintrittsweg der Luft angeordnet sind,
erreicht werden. Wichtig ist auch, daß diese Mittel kombiniert werden können, z. B.
werden Keime absorbiert an Mittel, die gleichzeitig mikrobizide Eigenschaften aufweisen.
Ein weiterer Vorteil, der sich aus der getrennten Entkeimung des Fluids und der Luft
ergibt, ist, daß Substanzen, die zur Luftentkeimung verwendet werden, mit dem Fluid
nicht in Berührung kommen. Dadurch wird verhindert, daß irgendwelche produktfremden
Stoffe in das Fluid gelangen und damit dem Verbraucher zugeführt werden.
Die Abgabevorrichtung kann eine Pumpe sein, die auf einen herkömmlichen
Vorratsbehälter aufgesetzt ist. Dabei können die zumindest in einem Teil getrennt
geführten Fluidausgangs- und Lufteingangswege in der Pumpe integriert sein.
Ferner kann für die Abgabe des Fluids der Vorratsbehälter als eine Quetschflasche
ausgebildet sein, wobei in diesem Fall vorteilhafterweise am Fluidausgang ein Ventil
vorgesehen ist.
Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung anhand der
angefügten Zeichnungen detailliert erläutert werden.
Fig. 1 zeigt als Beispiel eine Abgabevorrichtung, bei der Mittel zur Entkeimung des Fluids
und getrennt davon Mittel zur Entkeimung der einströmenden Luft verwendet werden.
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem als Abgabevorrichtung der
Vorratsbehälter als Quetschflasche ausgebildet ist.
In einem ersten in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird als Abgabevorrichtung
eine Saug/Druckpumpe 2 verwendet, deren Aufbau anhand der Zeichnung erläutert wird.
Die Saug/Druckpumpe 2 ist mittels des Dichtringes 12 dichtend auf dem hier nur teilweise
dargestellten Fluidvorratsbehälter 1 aufgesetzt. Im Druckzylinder 8 läuft ein Kolben 3 mit
einem axialen Pumpkanal 7. Der Kolben 3 wird von einer Feder 6 an einem Anschlag auf
seiner oberen Ruheposition gehalten. Zwischen dem Kolben 3 und dem Kugelventil 5
befindet sich die Druckkammer 4, die mit dem axialen Pumpkanal 7 verbunden ist. Der
Kolben 3 hat einen kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser des
Druckzylinders 8, so daß ein Spalt 14 zwischen Kolbenaußenwand und Zylinderinnenwand
verbleibt, der nach unten jedoch von der umfangseitigen Dichtlippe 9 des Kolbens
verschlossen wird. Im unteren Bereich der Druckkammer 4 weist der Druckzylinder 8
einen Abschnitt 10 mit größerem Innendurchmesser auf, in dem die Dichtlippe 9 nicht
dichtend wirkt. Ein auf dem Kolben 3 aufgesetztes Betätigungselement 20 weist ein
Steigrohr 21 mit einem Überdruckventil 22 zur Abgabe des Fluids durch eine
Auslaßöffnung 23 auf. In der in der Zeichnung dargestellten oberen Ruheposition des
Kolbens 3 dichtet die Dichtlippe 9 die Druckkammer 4 gegenüber den Öffnungen 13 zum
Fluidbehälter 1 ab. Der Stößel 11 ist fest mit dem Kolben 3 verbunden, wobei der
Abschnitt 15 mit sternförmigem Querschnitt eine Verbindung zwischen Druckkammer 4
und Pumpkanal 7 freiläßt. In der Ruheposition der Pumpe hat der Stößel 11 einen Abstand
vom Kugelventil 5, so daß dieses sich bei Überdruck in der Druckkammer 4 gegenüber
dem Fluidbehälter 1 öffnet und bei Unterdruck schließt. Der Weg des Fluids aus dem
Fluidbehälter 1 durch die Abgabevorrichtung 2 ist durch den bei 27 beginnenden Pfeil
schematisch dargestellt. Bei geöffnetem Kugelventil 5 tritt das Fluid durch dieses in den
Pumpkanal 7 ein und gelangt durch das geöffnete Überdruckventil 22 zur Auslaßöffnung
23. Um eine Kontamination des Vorratsfluids in dem Fluidbehälter 1 zu verhindern, sind
auf dem eben beschriebenen Austrittsweg des Fluids oligodynamisch wirksame Substanzen
angeordnet. So können diese Substanzen beispielsweise auf der Feder 6, den
Innenwandungen des Pumpkanals 7, im Überdruckventil 22 oder an der Austrittsöffnung
23 angeordnet sein.
Zum Druckausgleich im Fluidbehälter 1 bei der Abgabe des Fluids tritt Luft von der
Umgebung bei 26 in die Abgabevorrichtung ein, gelangt dann, wie in der Zeichnung
anhand des Pfeils schematisch dargestellt, in den Fluidbehälter 1. Hierzu befindet sich
zumindest auf einem Teil des Umfangs zwischen dem Kolben 3 und dem Abschnitt 18 ein
Spalt 19. Zur Entkeimung der eintretenden Luft sind im Bereich des Lufteintrittsweges
Mittel vorgesehen, die die Luft entkeimen. Als solche Mittel kommen ein Sterilfilter, eine
Membran, durch die die Luft durch Permeation gelangt, keimabsorbierende oder
keimadsorbierende Materialien, oligodynamisch wirksame oder mikrobizide Substanzen
sowie Kombinationen davon in Frage. Beispielsweise kann im Bereich 24 ein Sterilfilter
25, durch den die Luft auf ihrem Eintrittsweg gelangen muß, angeordnet sein. Ferner
eignet sich der sehr eng ausgebildete Spalt 19 dazu, z. B. metallisches Silber als
oligodynamisch wirksame Substanz anzubringen.
In einem weiteren in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Abgabe des
Fluids mittels einer Quetschflasche 31. Dabei wird das Fluid durch Zusammendrücken der
Quetschflasche 31 durch den Fluidausgang 29 abgegeben. Am Fluidausgang 29 ist ein
Ventil 28, beispielsweise ein Rückschlagventil, vorgesehen. In diesem Ventil sind in den
fluidberührenden Teilen Mittel zur Entkeimung oder Keimreduktion des Fluids
vorgesehen. Ferner weist die Abgabevorrichtung dieses Ausführungsbeispiels einen
getrennt vom Fluidausgang 29 geführten Lufteingang 30 auf. Auch am Lufteingang 30
sind Mittel 32 zur Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion der einströmenden Luft
vorgesehen. Für die Luftentkeimung kann beispielsweise ein Sterilfilter 32 verwendet
werden und für die Keimreduktion bzw. Entkeimung des Fluids können Substanzen, wie
z. B. Silber, verwendet werden, die eine oligodynamische Wirkung aufweisen.
Es soll hervorgehoben werden, daß die Entkeimung des Fluids getrennt von der
Entkeimung der Luft vorgenommen wird. Dadurch ist es möglich, verschiedene Mittel zur
Fluid- bzw. Luftentkeimung bereitzustellen und selektiv einzusetzen. Weiterhin sind die
Abgabevorrichtungen dieser Ausführungsbeispiele so ausgeführt, daß sie an beliebige
herkömmliche Vorratsflaschen angepaßt werden können und verschiedene Pumpversionen
für vertikale und horizontale Ausbringung mit diesem System umgerüstet werden können.
Das Fluid im Vorratsbehälter wird auf preiswerte Art vor Kontamination wirksam
geschützt, so daß auf Konservierungsmittel verzichtet werden kann. Konservierungsmittel
sind bedenkliche Substanzen und führen zu unerwünschten Nebenwirkungen.
Claims (12)
1. Abgabevorrichtung (2) für Fluide aus einem Vorratsbehälter (1), bei der das
Fluid durch einen Fluidausgang (23) abgegeben wird und bei der während der Abgabe des
Fluids Luft zum Druckausgleich in den Vorratsbehälter (1) durch einen Lufteingang
einströmt,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest in einem Teil des Lufteingangs Mittel zur Sterilisation, Entkeimung oder
Keimreduktion der Luft vorgesehen sind und getrennt davon zumindest in einem Teil des
Fluidausgangs Mittel zur Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion des Fluids
vorgesehen sind.
2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion des Fluids im Fluidausgangsbereich
und/oder der Luft im Lufteingangsbereich Oberflächen oder Einrichtungen, die mit dem
Fluid und/oder der Luft in Berührung kommen, vorgesehen sind, die mit Substanzen
versehen sind, die eine oligodynamische Wirkung oder keimreduzierende Eigenschaften
aufweisen.
3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oligodynamisch wirksame Substanz ein Schwermetall und/oder eine Schwermetall-Legierung
ist, die in metallischer und/oder ionischer Form wirksam ist.
4. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oligodynamisch wirksame Substanz Silber ist.
5. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion der Luft bzw. des Fluids
unterschiedlich sind.
6. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion der Luft und/oder des
Fluids keimabsorbierende und/oder keimadsorbierende Substanzen sind.
7. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion der Luft und/oder des Fluids durch
Keimfiltration und/oder Permeation erfolgt.
8. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion von Luft und/oder Fluid
organische Substanzen sind, die mikrobizide Eigenschaften aufweisen.
9. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel zur Sterilisation, Entkeimung oder Keimreduktion von Luft und/oder Fluid
eine Kombination aller oben genannten Mittel darstellt.
10. Abgabevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgabevorrichtung eine Pumpe (2) ist.
11. Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abgabevorrichtung dadurch gebildet ist, daß der Vorratsbehälter eine
Quetschflasche (31) ist.
12. Abgabevorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Fluidausgang (29) ein Ventil (28) vorgesehen ist.
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