DE19605450A1 - Seitenaufprallschutz-Träger mit einem Hohlprofil - Google Patents
Seitenaufprallschutz-Träger mit einem HohlprofilInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Seitenaufprallschutz-
Träger mit einem Hohlprofil, insbesondere zum Einbau in
Kraftfahrzeuge, Fahrzeugtüren o. dgl., der aus einem Blechteil
mittels Pressen, Umkanten, Tiefziehen o. dgl. Verfahren
hergestellt ist, wobei das Hohlprofil durch eine Außengurtwand,
eine Innengurtwand und Querwände gebildet ist.
Aus der US 48 38 606 A ist bereits ein Träger der eingangs
genannten Art bekannt, der aus einem einzigen Blechteil durch
Pressen, Umkanten, Tiefziehen oder dgl. Verfahren hergestellt
ist. Aufgrund der relativ aufwendigen Profilierung dieses
bekannten Trägers sind die Herstellungskosten recht hoch.
Darüber hinaus besteht allgemein das Bestreben, das Gewicht
solcher Träger bei gleichbleibender Steifigkeit zu reduzieren,
so daß das Gesamtgewicht des Kraftfahrzeuges nicht unnötig
erhöht wird. Die bekannten Träger weisen jedoch ein relativ
hohes Gewicht auf. Ein weiteres, allgemeines Problem des
bekannten Trägers besteht darin, daß bei einem Aufprall auf die
mit einem solchen Träger ausgestattete vordere Fahrzeugtür
aufgrund der Verbiegung des Trägers die B-Säule des
Kraftfahrzeuges zur A-Säule hingezogen werden kann, so daß sich
die Tür u. U. nicht mehr öffnen läßt.
In der nicht vorveröffentlichten DE 43 27 393 A1 ist bereits
ein Seitenaufprallschutz in Form eines an der Tür eines
Kraftfahrzeuges befestigbaren Profilgliedes beschrieben, das
aus einem Hohlprofil mit auf der Aufprallseite deformierbaren
Sollbiegestellen besteht. Insbesondere ist die hintere Fläche
des Profilgliedes nach hinten leicht gekrümmt ausgebildet. Der
mittlere Bereich des Profilgliedes weist einen gleichbleibenden
Querschnitt auf.
Aus der US 47 96 946 A ist ein anderer Träger zur Verstärkung
von Kraftfahrzeugtüren bekannt, der ein U- bzw. V-Profil
aufweist. Zur Erhöhung der Steifigkeit dieses Trägers kann über
Teilabschnitte des Trägers eine Art Schuh geschoben werden,
wobei dieser Schuh mittels Stanzungen bzw. Verschweißungen an
dem Träger festlegbar ist.
In der EP 0 467 829 A1 ist ein als Hohlprofil ausgebildeter
Aufprallträger für Fahrzeugtüren beschrieben, der aus einer
Leichtmetallegierung im Wege des Strangpressens hergestellt und
in der Fahrzeugtür etwa in Fahrrichtung verlaufend beidends
festlegbar ist. Eine Profilwand des Aufprallträgers weist als
Innengurtwand zum Fahrzeuginnenraum, während eine in Abstand
angeordnete zweite Profilwand des Aufprallträgers die
Außengurtwand bildet.
Weiterhin ist aus der DE 36 21 697 A ein Aufprallträger mit
einem geschlossenen Profil und darin angeordnetem
Verstärkungsgitter bekannt. Das Verstärkungsgitter kann
wabenförmig, wellenförmig, kreisförmig o. dgl. ausgebildet sein
und soll dazu dienen, den Widerstand gegen das infolge der
Durchbiegung auftretende Ausbeulen des Trägerquerschnittes zu
verhindern. Dieser Träger ist zum einen nur äußerst aufwendig
in Großserienfertigung herstellbar, wobei zusätzlich durch den
Einsatz eines geschlossenen Profils die Herstellungskosten
recht hoch sind. Neben einem relativ hohen Gewicht weist dieser
bekannte Träger des weiteren ebenfalls den Nachteil auf, daß bei
einem Aufprall auf die Fahrzeugtür bzw. den Träger aufgrund der
Verformung des Trägers u. U. die Fahrzeugtür nicht mehr
geöffnet werden kann.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Seitenaufprallschutz-Träger der eingangs genannten Art
dahingehend weiterzubilden, daß bei weitgehend reduziertem
Gewicht des Trägers dennoch eine hohe Steifigkeit des Trägers
gewährleistet ist. Gemäß einem Nebenaspekt der Erfindung soll
weiterhin die Gefahr von Deformierungen der A-Säule bzw. der B-
Säule des Kraftfahrzeuges infolge eines Seitenaufpralls
weitestgehend vermieden werden.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung i.w. dadurch gelöst, daß
die Höhe bzw. Breite der Wände ausgehend von einem mittleren
Abschnitt des Trägers hin zu den Endabschnitten des Trägers
abnimmt. Durch diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Trägers wird dafür gesorgt, daß der Querschnitt des Trägers
ausgehend von einem mittleren Abschnitt sich beidseitig hin zu
den Endabschnitten verjüngt. Dadurch, daß sich die
Außengurtwand, die Innengurtwand wie auch die zugehörigen
Querwände ausgehend von dem mittleren Abschnitt des Trägers hin
zu den Endabschnitten des Trägers verschmälern, wird eine
außerordentlich hohe Gewichtsreduzierung erreicht, ohne daß die
Steifigkeit des Aufprallträgers wesentlich verringert wird.
Letzteres ergibt sich aus der Überlegung, daß in dem mittleren
Abschnitt des Trägers, auf welchen bei einem Aufprall der
größte Kraftstoß ausgeübt wird, das Profil den größten
Querschnitt und der Träger somit die größte Steifigkeit
aufweist, während in den Randbereichen des Trägers, in denen
bei einem Aufprall in der Regel geringere Kraftstöße ausgeübt
werden, der Querschnitt verjüngt ist. Mit anderen Worten
bedeutet dies, daß durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des
Trägers die Steifigkeit des Trägers über seine Längserstreckung
den über diese Länge variierenden Beanspruchungen bei einem
Seitenaufprall angepaßt ist. Bereits aufgrund dieser besonderen
Ausgestaltung des Trägers ist einer starken Durchbiegung des
Trägers mit der damit einhergehenden Verkürzung des Trägers
bereits recht gut entgegengewirkt.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
Hohlprofil zwei Querwände auf und nimmt im Querschnitt i.w.
eine Rechteckform an. Durch diese Maßnahme ist eine relativ
einfache und damit kostengünstige Herstellung des Hohlprofils
bzw. des Trägers möglich.
Von Vorteil nehmen die Höhe bzw. Breite der Wände bzw. die
Seitenlänge des rechteckigen Querschnitts des Hohlprofils
ausgehend von einem mittleren Abschnitt hin zu den
Endabschnitten des Trägers stetig ab. Durch diese Maßnahme wird
eine stetige Änderung der Steifigkeit des Trägers gewährleistet
und eine Schwächung des Trägers aufgrund von abrupten
Querschnittsänderungen entgegengewirkt.
Insbesondere hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, daß
die Höhe bzw. Breite der Wände bzw. die Seitenlänge des
rechteckigen Querschnitts des Hohlprofils gleichmäßig,
bevorzugt linear abnehmen. Insbesondere wird durch diese
Maßnahme eine einfache Herstellbarkeit des Trägers durch
Pressen, Umkanten, Tiefziehen o. dgl. Verfahren gewährleistet,
zum anderen ist die Veränderung der Steifigkeit des Trägers
über seine Längserstreckung den zu erwartenden Belastungen bei
einem Seitenaufprall recht gut angepaßt.
Die Steifigkeit des Trägers gegen Durchbiegung und Torsion wird
dadurch weiter verbessert, daß das Hohlprofil durch eine
Bördelung eines Randabschnittes, insbesondere der Außengurtwand
um eine Abwinklung eines Randabschnittes, insbesondere einer
Querwand, geschlossen ist.
Dadurch, daß die Bördelung mit mehreren, insbesondere
sägezahnförmig bzw. punkt- oder tellerförmigen Stanzungen
versehen ist, wird einer Längsverschiebung der Randabschnitte
insbesondere der Außengurtwand sowie der Querwand infolge einer
Beanspruchung des Trägers entgegengewirkt.
Die Steifigkeit des Trägers kann nach einem vorteilhaften
Aspekt der Erfindung dadurch weiter erhöht werden, daß das
Hohlprofil insbesondere im Bereich des mittleren Abschnitts mit
einem Versteifungskern versehen ist.
Als Material zur Bildung des Versteifungskerns hat sich
bevorzugt wiederverwerteter Kunststoff bzw.
glasfaserverstärkter Kunststoff als vorteilhaft herausgestellt.
Dabei kann der Versteifungskern insbesondere eine Wabenstruktur
o. dgl. Struktur aufweisen, wodurch eine zusätzliche
Gewichtseinsparung erreicht ist.
Von besonderem Vorteil ist i.w. der gesamte Querschnitt des
Hohlprofils bevorzugt im Bereich des mittleren Abschnitt des
Trägers mit dem Versteifungskern ausgefüllt. Durch diese
Maßnahme ist gewährleistet, daß die Außengurtwand gegen die
Innengurtwand abgestützt ist, so daß es infolge eines
Seitenaufpralls nicht zu einer Verformung des Querschnittes des
Hohlprofils kommen kann.
Nach einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung sind an den Endabschnitten des Trägers jeweils eine
Befestigungslasche, ein Profilende o. dgl. angeordnet, mit
denen der Träger an der Fahrzeugtür montierbar ist.
Dabei hat es sich hinsichtlich der Herstellbarkeit wie auch der
Steifigkeit des Trägers als vorteilhaft erwiesen, daß die
Befestigungslasche, das Profilende o. dgl. einstückiger
Bestandteil des Blechteils ist, aus dem das Hohlprofil geformt
wird.
Gemäß einer weiteren, äußerst vorteilhaften und eigenständigen
Ausgestaltung der Erfindung, die auch unabhängig von dem
speziellen beschriebenen Hohlprofil einsetzbar ist, weist die
Befestigungslasche, das Profilende o. dgl. i.w. definiert
verformbare Dehnelemente, Dehnabschnitte o. dgl. auf, welche im
Fall eines Seitenaufpralls einer virtuellen Verkürzung der
Stützweite des Trägers infolge einer Durchbiegung und/oder
Verformung des Hohlprofils o. dgl. durch Dehnung bzw.
Verlängerung entgegenwirken bzw. diese Verkürzung des
Hohlprofils i.w. kompensieren. Dabei werden die Dehnelemente,
Dehnabschnitte o. dgl. unter der Einwirkung von Zug- oder
Druckkräften infolge des Seitenaufpralls aktiviert. Mit anderen
Worten bewirkt der Einsatz solcher Dehnelemente, Dehnabschnitte
o. dgl., daß einer Verkürzung des Hohlprofils in axialer
Richtung dadurch entgegengewirkt bzw. diese Verkürzung dadurch
i.w. kompensiert wird, daß die im Bereich der
Befestigungsflaschen angeordneten Dehnelemente, Dehnabschnitte
o. dgl. im Fall eines Seitenaufpralls eine der Verkürzung i.w.
entsprechende Dehnung bzw. Verlängerung des Trägers bewirken,
so daß insgesamt gesehen die Länge des Trägers trotz eines
Durchbiegung des Hohlprofils infolge des Seitenaufpralls i.w.
unverändert bleibt. Aufgrund der Dehnelemente, Dehnabschnitte
o. dgl. wird für eine definierte Dehnbarkeit eines
Teilabschnitts des Trägers gesorgt, so daß die infolge eines
Seitenaufpralls bzw. Aufpralls der damit verbundenen
Durchbiegung des Trägers auftretende Längendifferenz durch das
Dehnelement bzw. den Dehnabschnitt ausgeglichen werden kann.
Die Zugkräfte während des Seitenaufpralls werden daher nicht
auf die A- oder B-Säule des Kraftfahrzeuges übertragen, so daß
die Tür des Kraftfahrzeuges auch nach einem Seitenaufprall
geöffnet werden kann.
Dabei sind nach einem weiteren Aspekt der Erfindung die
Dehnelemente durch Querschnittsveränderung von Teilabschnitten
der Befestigungslasche, des Profilendes o. dgl. gebildet.
Gemäß einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung weist die
Befestigungslasche, das Profilende o. dgl. ein mäanderartig
oder wellenartig profiliertes Querschnittsprofil auf. Zum einen
wird durch diese Maßnahme die Stabilität sowie Steifigkeit der
Befestigungslasche, des Profilendes o. dgl. erhöht, zum anderen
bietet eine derartige Profilierung des Querschnittes der
Befestigungslasche eine besonders vorteilhafte Voraussetzung
für die Anbringung der Dehnelemente bzw. Dehnabschnitte o. dgl.
In herstellungstechnisch besonders unaufwendiger und
kostengünstiger Weise sind die Dehnelemente, Dehnabschnitte
o. dgl. durch Aussparungen in Teilabschnitten Befestigungslasche,
des Profilträgers o. dgl. gebildet. Diese Aussparungen führen
zu einer gezielten Querschnittsveränderung in Teilabschnitten
der Befestigungslasche, des Profilendes o. dgl. und
gewährleisten somit eine Verlängerung dieser Abschnitte unter
der Einwirkung von Zug- oder Druckkräften, sofern diese Kräfte
oberhalb eines vorgegebenen Schwellwertes liegen.
Nach einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
ist das Hohlprofil insbesondere einstückig mit einem Mittelteil
der Befestigungslasche, des Profilendes o. dgl. verbunden,
wobei beidseitig des Mittelteils jeweils ein Dehnelement, ein
Dehnabschnitt o. dgl. angeordnet ist.
Dabei hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, daß das
Dehnelement, durch mehrere, in einer Reihe angeordnete,
insbesondere langlochartige Aussparungen gebildet ist, welche
seitlich, bevorzugt beidseitig bzgl. des Mittelteils auf
mäanderartig versetzt angeordneten Teilabschnitten der
Befestigungslasche, des Profilendes o. dgl. angeordnet sind.
Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung sind
die Aussparungen nach Art eine Fischgrätmusters angeordnet.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen.
Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für sich oder in beliebiger sinnvoller Kombination den
Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von
ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren
Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Träger gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine Ansicht X gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Trägers der Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt A-A des Trägers gemäß Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt B-B des Trägers der Fig. 3,
Fig. 6 eine Vergrößerung der Befestigungslasche des an der
Türinnenhaut befestigten Trägers der Fig. 1,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Befestigungslasche des an
der Fahrzeugtür befestigten Trägers,
Fig. 8 einen Schnitt A-A durch die Befestigungslasche der
Fig. 7,
Fig. 9 die Befestigungslasche des Trägers nach erfolgter
Dehnung der Dehnelemente infolge eines Aufpralls
und
Fig. 10 einen Querschnitt durch das Hohlprofils des Trägers
im Bereich des Mittelabschnittes, wobei in dem
Hohlprofil ein Versteifungskern angeordnet ist.
Der Seitenaufprallschutz-Träger 10 ist insbesondere zum Einbau
in Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen 14 o. dgl. geeignet und weist
ein Hohlprofil 12 auf. Der Träger 10 ist bevorzugt aus einem
einzigen Blechteil 16 mittels Pressen, Umkanten, Tiefziehen
o. dgl. Verfahren hergestellt. Das Hohlprofil 12 wird durch eine
Außengurtwand 18, eine Innengurtband 20 und zwei Querwände 22,
24 gebildet.
Geschlossen wird das Hohlprofil 12 durch eine Bördelung 36
eines Randabschnittes 38 der Außengurtwand 18 um eine
Abwinklung 40 eines Randabschnittes 42 einer Querwand 22. Die
Bördelung 36 ist dabei mit mehreren, insbesondere
sägezahnförmig ausgebildeten Stanzungen 44 versehen.
Der Träger 10 ist ausgehend von einem mittleren Abschnitt 30 in
zwei Dimensionen quer zur Längserstreckung i.w. gleichmäßig
verjüngt. Dabei nimmt die Höhe 26 bzw. Breite 28 der Wände 18,
20, 22, 24 ausgehend von dem mittleren Abschnitt 30 des Trägers
10 hin zu Endabschnitten 32 des Trägers 10 ab. Somit weist der
Träger 10 in dem Bereich der Einwirkung der größten Kraftstöße
infolge eines Seitenaufpralls den größten Querschnitt 34 auf,
während in den Randbereichen der Querschnitte 34 des
Hohlprofils 12 verjüngt ist. Dabei nimmt der Querschnitt 34 des
Hohlprofils 12 i.w. eine Rechteckform an. Die Höhe 26 bzw.
Breite 28 der Wände 18, 20, 22, 24 bzw. die Seitenlänge des
rechteckigen Querschnitts 34 des Hohlprofils 12 nehmen bei dem
hier gewählten Ausführungsbeispiel stetig, insbesondere
gleichmäßig und linear von dem mittleren Abschnitt 30 hin zu
den Endabschnitten 32 ab.
Das Hohlprofil 12 weist insbesondere im Bereich des mittleren
Abschnitts 30 nach einer modifizierten Ausführungsform einen
Versteifungskern 46 auf. Dabei kann der Versteifungskern 46 aus
wiederverwerteten Kunststoff oder aus glasfaserverstärktem
Kunststoff bestehen. Auch besteht die Möglichkeit, daß der
Versteifungskern 46 eine Wabenstruktur 48 o. dgl. Struktur
aufweist. Denkbar sind aber auch andere Ausführungsformen des
Versteifungskerns 46, um zusätzlich Gewicht einzusparen. Dabei
ist von Vorteil i.w. der gesamte Querschnitt 34 des
Hohlprofils 12 mit dem Versteifungskern 46 ausgefüllt.
Hierdurch ist erreicht, daß die Innengurtwand 20 gegen die
Außengurtwand 18 abgestützt ist, so daß es infolge eines
Aufpralls auf den Träger 10 nicht zu einer Verformung des
Querschnitts 34 des Hohlprofils 12 kommen an.
An den Endabschnitten 32 des Trägers 10 sind jeweils eine
Befestigungslasche 50, ein Profilende o. dgl. gebildet, mit
denen der Träger 10 an der Fahrzeugtür 14 montierbar ist. Dabei
ist die Befestigungslasche 15, das Profilende o. dgl.
einstückiger Bestandteil des Blechteils 16.
Von besonderem Vorteil weist die Befestigungslasche 50, das
Profilende o. dgl. unter Einwirkung von in Längsrichtung des
Trägers 10 wirkenden Zug- oder Druckkräften i.w. definiert
verformbare Dehnelemente 52, Dehnabschnitte o. dgl. auf. Diese
Dehnelemente 52, Dehnabschnitte o. dgl. wirken im Falle eines
Seitenaufpralls einer virtuellen Verkürzung der Stützweite des
Trägers 10 infolge von Durchbiegung und/oder Verformung des
Hohlprofils 12 o. dgl. durch Dehnung bzw. Verlängerung 56
entgegen bzw. kompensieren diese Verkürzung i.w. Die
Dehnelemente 52, Dehnabschnitte o. dgl. sind durch
Querschnittsveränderungen von Teilabschnitten 54 der
Befestigungslasche 50, des Profilendes o. dgl. gebildet.
Die Befestigungslasche 50 bzw. das Profilende weisen ein
mäanderartige oder wellenartiges profiliertes
Querschnittsprofil 58 auf. Die Dehnelemente 52 sind durch
Aussparungen 60 in Teilabschnitten 54 der Befestigungslasche 50
bzw. des Profilendes gebildet.
Dabei ist das Hohlprofil 12 einstückig mit einem Mittelteil 62
der Befestigungslasche 50, des Profilendes o. dgl. verbunden,
wobei beidseitig des Mittelteils 62 jeweils ein Dehnelement 52
bzw. ein Dehnabschnitt angeordnet ist. Das Dehnelemente 52 bzw.
der Dehnabschnitt ist durch mehrere, in Reihe angeordnete,
insbesondere langlochartige Aussparung 60 gebildet, welche
seitlich beidseitig in einem bzgl. des Mittelteils 62
mäanderartig versetzt angeordneten Teilabschnitt 54 der
Befestigungslasche 50, des Profilendes o. dgl. angeordnet sind.
Die Aussparungen 60 sind dabei nach Art eines Fischgrätmusters
angeordnet.
Bezugszeichenliste
10 Träger
12 Hohlprofil
14 Fahrzeugtür
16 Blechteil
18 Außengurtwand
20 Innengurtwand
22 Querwand
24 Querwand
26 Höhe
28 Breite
30 mittlerer Abschnitt
32 Endabschnitt
34 Querschnitt
36 Bördelung
38 Randabschnitt
40 Abwinklung
42 Randabschnitt
44 Stanzung
46 Versteifungskern
48 Wabenstruktur
50 Befestigungslasche
52 Dehnelemente
54 Teilabschnitt
56 Verlängerung
58 Querschnittsprofil
60 Aussparung
62 Mittelteil
12 Hohlprofil
14 Fahrzeugtür
16 Blechteil
18 Außengurtwand
20 Innengurtwand
22 Querwand
24 Querwand
26 Höhe
28 Breite
30 mittlerer Abschnitt
32 Endabschnitt
34 Querschnitt
36 Bördelung
38 Randabschnitt
40 Abwinklung
42 Randabschnitt
44 Stanzung
46 Versteifungskern
48 Wabenstruktur
50 Befestigungslasche
52 Dehnelemente
54 Teilabschnitt
56 Verlängerung
58 Querschnittsprofil
60 Aussparung
62 Mittelteil
Claims (19)
1. Seitenaufprallschutz-Träger (10) mit einem Hohlprofil (12)
insbesondere zum Einbau in Kraftfahrzeugen, Fahrzeugtüren
(14) o.dgl, der aus einem Blechteil (16) mittels Pressen,
Umkanten, Tiefziehen o. dgl. Verfahren hergestellt ist,
wobei das Hohlprofil (12) durch eine Außengurtwand (18),
eine Innengurtwand (20) und Querwände (22, 24) gebildet
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (26) bzw. Breite
(28) der Wände (18, 20, 22, 24) ausgehend von einem
mittleren Abschnitt (30) des Trägers (10) hin zu
Endabschnitten (32) des Trägers (10) abnimmt.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Hohlprofil (12) zwei Querwände (22, 24) aufweist und im
Querschnitt (34) i.w. eine Rechteckform annimmt.
3. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe (26) bzw. Breite (28) der
Wände (18, 20, 22, 24) bzw. die Seitenlänge des
rechteckigen Querschnitts (34) des Hohlprofils (12)
zumindest abschnittsweise stetig abnehmen.
4. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe (26) bzw. Breite (28) der
Wände (18, 20, 22, 24) bzw. die Seitenlänge des
rechteckigen Querschnitts (34) des Hohlprofils (12)
gleichmäßig, bevorzugt linear abnehmen.
5. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (12) durch eine
Bördelung (36) eines Randabschnittes (38), insbesondere der
Außengurtwand (18), um eine Abwinklung (40) eines
Randabschnittes (42), insbesondere einer Querwand (22),
geschlossen ist.
6. Träger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bördelung (36) mit mehren, insbesondere sägezahnförmigen
bzw. punkt- oder tellerförmigen Stanzungen (44) versehen
ist.
7. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (12) insbesondere im
Bereich des mittleren Abschnitts (30) mit einem
Versteifungskern (46) versehen ist.
8. Träger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Versteifungskern (46) aus bevorzugt wiederverwertbarem
Kunststoff oder aus glasfaserverstärktem Kunststoff
besteht.
9. Träger nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Versteifungskern (46) insbesondere
eine Wabenstruktur (48) o. dgl. Struktur aufweist.
10. Träger nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß i.w. der gesamte Querschnitt (34) des
Hohlprofils (12) mit dem Versteifungskern (46) ausgefüllt
ist.
11. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Endabschnitten (32) des Trägers
(10) jeweils eine Befestigungslasche (50), ein Profilende
o. dgl. gebildet sind, mit denen der Träger (10) an der
Fahrzeugtür (14) montierbar ist.
12. Träger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungslasche (50), das Profilende o. dgl.
einstückiger Bestandteil des Blechteils (16) ist.
13. Träger, insbesondere nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungslasche (52), das Profilende o. dgl. unter
Einwirkung von Zug- oder Druckkräften i.w. definiert
verformbare Dehnelemente (52), Dehnabschnitte o. dgl.
aufweist, welche Dehnelemente (52), Dehnabschnitte o. dgl.
im Fall eines Seitenaufpralls einer Verkürzung (12) des
Trägers (10) infolge von Durchbiegung und/oder Verformung
des Hohlprofils (12) o. dgl. durch Dehnung bzw.
Verlängerung (56) entgegenwirken bzw. diese Verkürzung i.w.
kompensieren.
14. Träger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dehnelemente (52) durch Querschnittsveränderung von
Teilabschnitten (54) der Befestigungslasche (50), des
Profilendes o. dgl. gebildet sind.
15. Träger nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungslasche (50), das
Profilende o. dgl. ein mäanderartig oder wellenartig
profiliertes Querschnittsprofil (58) aufweist.
16. Träger nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dehnelemente (52), Dehnabschnitte
o. dgl. durch Aussparungen (60) in Teilabschnitten (54) der
Befestigungslasche (50), des Profilendes o. dgl. gebildet
sind.
17. Träger nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hohlprofil (12) insbesondere
einstückig mit einem Mittelteil (62) der Befestigungslasche
(50), des Profilendes o. dgl. verbunden ist, wobei
beidseitig des Mittelteils (62) jeweils ein Dehnelement
(52), ein Dehnabschnitt o. dgl. angeordnet ist.
18. Träger nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Dehnelement (52) durch mehrere, in
Reihe angeordnete, insbesondere langlochartige Aussparungen
(60) gebildet ist, welche seitlich, bevorzugt beidseitig,
in einem bzgl. des Mittelteils (62) mäanderartig versetzt
angeordneten Teilabschnitt (54) der Befestigungslasche
(50), des Profilendes o. dgl. angeordnet sind.
19. Träger nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aussparungen (60) nach Art eines
Fischgrätmusters, insbesondere beidseitig des Mittelteils
(62) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19605450A DE19605450A1 (de) | 1995-02-15 | 1996-02-15 | Seitenaufprallschutz-Träger mit einem Hohlprofil |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19504853 | 1995-02-15 | ||
DE19605450A DE19605450A1 (de) | 1995-02-15 | 1996-02-15 | Seitenaufprallschutz-Träger mit einem Hohlprofil |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
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