DE19604888A1 - Verfahren zum Gummieren eines Zuschnitts in Zigaretten-Verpackungsmaschinen - Google Patents
Verfahren zum Gummieren eines Zuschnitts in Zigaretten-VerpackungsmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Gummieren
eines Zuschnitts in Zigaretten-Verpackungsmaschinen.
Insbesondere bezieht sich diese Erfindung auf ein Verfahren
zum Gummieren eines Zuschnitts in Zigaretten-Verpackungsma
schinen, wobei jeder Zuschnitt mit einer zugeordneten Gruppe
von Zigaretten vereinigt sowie um die Gruppe herum zur Aus
bildung einer Schachtel gefaltet wird und der Zuschnitt ein
Mittelstück, das die Frontwand, die Rückwand und zwei erste
Stirnwände der Schachtel begrenzt, aufweist sowie ein Seiten
teil an jeder Seite des Mittelstücks besitzt, die durch min
destens teilweises Überlagern zwei zweite Stirnwände der
Schachtel abgrenzen.
Hier und im folgenden soll der Ausdruck "Zigaretten-Verpac
kungsmaschine" sowohl eine Verpackungsmaschine im eigentli
chen Sinn des Wortes, d. h. eine Maschine, um lose Zigaretten
zu empfangen und diese in aus Päckchen bestehende Behälter
oder Schachteln einzubringen, welche aus jeweiligen flachen
Zuschnitten aus Karton oder einem ähnlichen Material gebil
det sind, wie auch eine Umhüllungs- oder Einwickelmaschine,
d. h. eine Kartonier- oder Einpackmaschine, um die bereits
in Päckchen oder Kartons eingebrachten Zigaretten zu emp
fangen sowie diese weiter in aus jeweiligen flachen Zuschnit
ten aus Karton od. dgl. ausgebildete Behälter einzubringen
oder zu konditionieren, d. h. , in einen gewünschten Zustand
zu bringen, bedeuten.
Der Einfachheit halber nimmt die folgende Beschreibung le
diglich beispielhaft auf eigentliche Zigaretten-Verpackungs
maschinen Bezug.
GB-A-2091162 und EP-A-601411 betreffen die Ausbildung von
sog. Klappdeckel-Hartpackungen aus einem aus Pappe od. dgl.
gefertigten Zuschnitt, welcher nach seinem Abziehen aus einem
Zuführkasten noch flach auf einen Förderer gelegt und einer
Sprüh- oder Spritz-Gummierstation zugeführt wird, in der al
le Teile des Zuschnitts, die dauerhaft mit anderen Teilen
von diesem und mit der zu konditionierenden Gruppe von Zi
garetten verbunden oder vereinigt werden sollen, gleichzei
tig gummiert werden.
Das obige Verfahren weist mehrere Nachteile auf. Der wesent
lichste Nachteil liegt darin, daß, weil der Zuschnitt gefal
tet wird, während er durch eine Folge von längs einer rela
tiv langen Faltbahn verteilten Faltstationen läuft, im Fall
eines Stillstands, d. h. einer Störung der Verpackungsmaschi
ne, alle in Bearbeitung befindlichen Päckchen, die längs der
Faltbahn und stromab von der Gummierstation angeordnet sind,
als Ausschuß ausgesondert werden müssen.
Es ist die primäre Aufgabe dieser Erfindung, ein Gummierver
fahren aufzuzeigen, das derart ausgestaltet ist, um den vor
erwähnten Mangel oder Nachteil zu überwinden.
Gemäß dieser Erfindung wird ein Verfahren zum Gummieren
eines Zuschnitts in Zigaretten-Verpackungsmaschinen aufge
zeigt, wobei jeder Zuschnitt mit einer zugeordneten Gruppe
von Zigaretten vereinigt sowie um die Gruppe herum zur
Ausbildung einer Schachtel gefaltet wird und der Zuschnitt
ein Mittelstück, das die Frontwand, die Rückwand und zwei
erste Stirnwände der Schachtel begrenzt, aufweist sowie ein
Seitenteil an jeder Seite des Mittelstücks besitzt, die
durch mindestens teilweises Überlagern zwei zweite Stirnwän
de der Schachtel abgrenzen. Dieses Verfahren zeichnet sich
dadurch aus, daß es zwei aufeinanderfolgende Gummierschritte,
nämlich einen ersten vorausgehenden Schritt und einen zwei
ten, an das Vereinigen des Zuschnitts mit der zugeordneten
Gruppe von Zigaretten sich anschließenden Schritt, umfaßt,
wobei mindestens einer der beiden Schritte durch Aufsprühen
eines Klebemittels ausgeführt wird.
Vorzugsweise sorgt der genannte erste Schritt bei dem obigen
Verfahren für ein Gummieren des erwähnten Mittelstücks, wäh
rend der zweite Schritt für ein Gummieren der erwähnten Sei
tenteile sorgt.
Darüber hinaus ist der zweite Schritt in bevorzugter Weise
ein Sprüh-Gummierschritt.
Eine den Erfindungsgegenstand nicht beschränkende Ausführungs
form wird beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen erläutert, in denen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht eines Teils einer Ziga
retten-Verpackungsmaschine zeigt, bei der das erfindungsge
mäße Verfahren ausgeführt wird;
Fig. 2 eine Draufsicht des in der Maschine von Fig. 1 verwen
deten Zuschnitts zeigt;
Fig. 3 eine Perspektivansicht des in der Maschine von Fig. 1
ausgebildeten Päckchens zeigt;
Fig. 4 eine schematische Perspektivdarstellung einer ersten
Station für ein Gummieren des Zuschnitts von Fig. 2 zeigt;
Fig. 5 eine schematische Perspektivdarstellung einer zwei
ten Station für ein Gummieren eines Päckchen-Zuschnitts zeigte.
Die in Fig. 1 gezeigte Zigaretten-Verpackungsmaschine 1
umfaßt ein Falt- oder Einhüllrad 2, eine erste Straße 3 zur
Zufuhr von Zuschnitten 4 auf das Rad 2 in einer Einführ
station 5, eine zweite Straße 6 zur Zufuhr von voreingehüll
ten Gruppen 7 von Zigaretten auf das Rad 2 in einer Beschic
kungsstation 8 und eine Austragstraße 9 zum Empfang von
halbfertigen Klappdeckel-Hartpackungen 10 vom Rad 2 in
einer Austragstation 11 und zum Transport dieser Päckchen
durch eine End-Faltstation 12.
Jeder Zuschnitt 4 wird längs der Straße 3 in einer zu seiner
Längsachse 14 parallelen Richtung 13 gefördert und umfaßt
(Fig. 2) ein Mittelstück 15 sowie zwei Seitenteile 16, die
spiegelbildlich an jeweils einer Seite des Mittelstücks 15
und parallel zur Achse 14 angeordnet sind. Das Mittelstück
15 enthält eine erste Fläche oder ein erstes Feld 17, das
die Frontwand des unteren Teils 18 des fertigen Päckchens
(Behälter oder Schachtel) 10a bestimmt (Fig. 3), eine zweite
Fläche 19, die die Bodenwand des Behälters oder der Schach
tel 18 bestimmt, eine dritte Fläche 20, die die Rückwand der
Schachtel 18 bestimmt, eine vierte Fläche 21, die durch eine
Gelenk- oder Klapplinie 22 von der Fläche 20 getrennt ist
sowie die Rückwand des Deckels 23 der Schachtel 18 bestimmt,
eine fünfte Fläche 24, die die Deckwand des Deckels 23 be
stimmt, und eine sechste Fläche 25, die die Frontwand des
Deckels 23 bestimmt.
Jedes Seitenteil 16 enthält eine von der Fläche 17 sich
seitwärts erstreckende Lasche 26, eine sich seitwärts von
der Fläche 20 erstrecke Lasche 27 und eine sich seitwärts
von der Fläche 25 erstreckende Lasche 28. Jede Lasche 27
weist an entgegengesetzten längsliegenden Enden zwei längs
laufende Lappen 29 und 30 auf, wobei der erste (29) von
diesen auswärts der zugehörigen Seitenkante der Fläche 19
angeordnet ist, während der zweite (30) von diesen auswärts
einer zugehörigen Seitenkante der Fläche 24 angeordnet
ist.
Gemäß der Fig. 1 werden die Zuschnitte 4 in der Straße 3
aufeinanderfolgend durch eine erste Gummierstation 31 ge
führt, in der vorgegebene Flächenteile oder Flecke 32 (Fig.
2) des Mittelstücks 15 eines jeden Zuschnitts mit Klebstoff
oder Haftmittel bedeckt werden.
Die Zuschnitte können längs der Straße 3 mit der teilweise
mit Klebemittel bedeckten Fläche des Mittelstücks 15 nach
oben oder unten gerichtet transportiert werden. Im ersten
Fall wird, wie durch die ausgezogenen Linien in Fig. 4 dar
gestellt ist, das Klebemittel durch bekannte Sprüh-Gummier
vorrichtungen 33 über der Straße 3 zugeführt. Im zweiten
Fall wird, wie in Fig. 4 durch gestrichelte Linien darge
stellt ist, das Klebemittel durch bekannte Rollen-Gummier
vorrichtungen 34 aufgetragen, die unter der Transportfläche
der Straße 3 angeordnet sind.
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, macht jeder Zuschnitt 4, wenn er
auf das Rad 2 in der Einführstation 5 überführt wird, in be
kannter Weise einen ersten Faltvorgang durch, wobei die La
schen 27 rechtwinklig mit Bezug zur Fläche 20, die Lappen
29 rechtwinklig mit Bezug zu den jeweiligen Laschen 27 und
die koplanaren Flächen 17 sowie 19 rechtwinklig mit Bezug
zur Fläche 20, um die Fläche 19 an die Lappen 29 zu kleben,
gefaltet werden.
Jeder in der oben beschriebenen Weise gefaltete Zuschnitt
wird durch das Rad 2 zur Beschickungsstation 8 gefördert,
in der eine Gruppe 7, die vorzugsweise mit einer Manschette
oder einem Kragen 35 versehen ist, auf die Flächen 20 und
21 sowie zwischen die Laschen 27 bzw. die Lappen 30 in Be
rührung mit den Lappen 29 sowie der Fläche 19 geführt wird.
Die Lappen 30 werden zu diesem Zeitpunkt und in bekannter
Weise rechtwinklig mit Bezug zu den Laschen 27 und auf die
eine Stirnseite der zugeordneten Gruppe 7 gefaltet. Hierauf
wird die Fläche 24 rechtwinklig mit Bezug zur Fläche 21 ge
faltet, um mit den Lappen 39 verklebt zu werden. Auch wird
die Fläche 25 rechtwinklig mit Bezug zur Fläche 24 und über
die zugeordnete Gruppe 7 gefaltet, so daß sie zusammen mit
den Laschen 28 zur Fläche 17 sowie den Laschen 26 koplanar
ist und ein jeweiliges halbfertiges Päckchen 10 bildet, das
in bekannter Weise in der Station 11 auf die Austragstraße 9
überführt wird. Die Straße 9 fördert das Päckchen 10 durch
die End-Faltstation 12, in der jedes Paar von Laschen 26 und
28, die noch miteinander sowie mit den Flächen 17 und 25 ko
planar sind, mit jeweils einer stationären Faltvorrichtung 36
in Berührung kommt, wodurch diese rechtwinklig mit Bezug zu
den Flächen 17 sowie 25 und auf die zugeordnete Lasche 27 ge
faltet werden, um ein fertiges Päckchen 10a zu bilden.
Das Päckchen 10a weist nun eine durch die Flächen 25 und 17
bestimmte Frontwand 37, eine durch die Flächen 20 und 21 be
stimmte Rückwand 38, zwei Stirnwände 39 und 40, d. h. eine
Deckwand sowie eine Bodenwand, die jeweils von den Flächen
24 und 19 bestimmt sind, sowie zwei seitliche Stirnwände 41,
die jeweils durch die Laschen 26 und 28, welche der Lasche
27 überlagert sind, bestimmt sind, auf.
An irgendeiner Stelle auf der Bahn oder dem Weg P der halb
fertigen Klappdeckel-Hartpackungen 10 ist längs eines Teils
des Rades 2 und des Teils der stromauf von der Station 12
liegenden Austragstraße 9 eine zweite Gummierstation 42
(Fig. 1) vorgesehen, die auf jeder Seite eines halbfertigen
Päckchens 10 (Fig. 5) mindestens zwei bekannte Sprüh- oder
Spritz-Gummiervorrichtungen 43 umfaßt(im gezeigten Beispiel
sind auf jeder Seite vier Gummiervorrichtungen 43 vorgesehen),
welche vertikal (mit ausgezogenen Linien in Fig. 5 darge
stellt) und auf die jeweiligen Laschen 26 und 28 gerichtet
oder horizontal angeordnet (gestrichelte Linien in Fig. 5)
und zu den Laschen 27 hin gerichtet sind, um mit Klebemit
tel bedeckte Flächen oder Stellen 44 auszubilden, durch wel
che die Laschen 26 und 28 mit den Laschen 27 verklebt werden.
Die Vorteile eines Auftragens von Klebe- oder Haftmaterial
auf einen Zuschnitt 4 in zwei Schritten sind klar ersicht
lich. Wenn der gesamte Klebstoff in der Station 31 aufge
tragen würde, würde jeglicher Stillstand der Maschine 1 in
einem Ausstoßen von allen in Bearbeitung befindlichen Päck
chen als Ausschuß zwischen der Station 31 und den Faltvor
richtungen 36 resultieren.
Die Erfindung offenbart somit ein Verfahren zum Gummieren
eines Kartonzuschnitts in Zigaretten-Verpackungsmaschinen 1,
wobei jeder Zuschnitt, der ein die Frontwand 37, die Rück
wand 38 und Stirnwände 39, 40 eines jeweiligen Päckchens 10a
bestimmendes Mittelstück 15 sowie zwei an der Seite des Mit
telstücks 15 angeordnete Seitenteile 16, die durch Überla
gern die seitlichen Stirnwände 41 des Päckchens 10a bilden, hat,
in zwei aufeinanderfolgenden Schritten, nämlich einem vor
ausgehenden Schritt und einem an das Vereinigen des Zu
schnitts 4 mit einer zugeordneten Zigarettengruppe 7 an
schließenden Schritt, gummiert wird. Einer der beiden
Schritte wird durch Aufsprühen oder -spritzen von Klebe
mittel ausgeführt.
Claims (5)
1. Verfahren zum Gummieren eines Zuschnitts in Zigaretten-
Verpackungsmaschinen, wobei jeder Zuschnitts mit einer
zugeordneten Gruppe von Zigaretten vereinigt sowie um
die Gruppe herum zur Ausbildung einer Schachtel gefaltet
wird und der Zuschnitt ein Mittelstück, das die Frontwand,
die Rückwand und zwei erste Stirnwände der Schachtel be
grenzt, aufweist sowie ein Seitenteil an jeder Seite des
Mittelstücks besitzt, die durch mindestens teilweises
Überlagern zwei zweite Stirnwände der Schachtel abgren
zen, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren zwei auf
einanderfolgende Gummierschritte, nämlich einen ersten
vorausgehenden Schritt und einen zweiten, an das Vereini
gen des Zuschnitts mit der zugeordneten Gruppe von Ziga
retten sich anschließenden Schritt, umfaßt, wobei minde
stens einer der beiden Schritte durch Aufsprühen eines
Klebemittels ausgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Schritt am flachliegenden Zuschnitt ausgeführt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Schritt vor dem Ausbilden der zwei zwei
ten Stirnwände ausgeführt wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im ersten Schritt ein Gum
mieren des Mittelstücks und im zweiten Schritt ein Gum
mieren der Seitenteile vorgenommen wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schritt ein Sprüh-
Gummierschritt ist.
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