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DE19601737C2 - Gleisstück für eine Modellbahn - Google Patents

Gleisstück für eine Modellbahn

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Publication number
DE19601737C2
DE19601737C2 DE1996101737 DE19601737A DE19601737C2 DE 19601737 C2 DE19601737 C2 DE 19601737C2 DE 1996101737 DE1996101737 DE 1996101737 DE 19601737 A DE19601737 A DE 19601737A DE 19601737 C2 DE19601737 C2 DE 19601737C2
Authority
DE
Germany
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track
track piece
piece according
rail
base body
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE1996101737
Other languages
English (en)
Other versions
DE19601737A1 (de
Inventor
Klaus Kern
Oskar Berger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gebr Maerklin und Cie GmbH
Original Assignee
Gebr Maerklin und Cie GmbH
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Publication date
Application filed by Gebr Maerklin und Cie GmbH filed Critical Gebr Maerklin und Cie GmbH
Priority to DE1996101737 priority Critical patent/DE19601737C2/de
Priority to DE29613670U priority patent/DE29613670U1/de
Publication of DE19601737A1 publication Critical patent/DE19601737A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19601737C2 publication Critical patent/DE19601737C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63HTOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
    • A63H19/00Model railways
    • A63H19/30Permanent way; Rails; Rail-joint connections

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  • Toys (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Gleisstück für eine Modellbahn mit einem Grundkörper und auf diesem gehaltenen, einen verbreiter­ ten Schienenfuß, einen Schienenkopf und einen Zwischenschienen­ fuß und Schienenkopf angeordneten Schienensteg aufweisenden Schienensträngen, die mit einer Grundfläche des Schienenfusses auf dem Grundkörper aufliegen, und mit an den Schienensträngen anliegenden elektrischen Kontaktelementen zur elektrischen Ver­ bindung des Gleisstücks mit einem benachbarten Gleisstück, wo­ bei die Kontaktelemente eine an der Grundfläche des Schienen­ fusses anliegende Kontaktzunge umfassen.
Gleisstücke dieser Art sind beispielsweise aus der DE 40 33 440 C1 bekannt.
Gleisstücke dieser Art werden mit benachbarten Gleisstücken zur Bildung eines Schienennetzes verbunden, wobei zwischen den Schienensträngen, die der Stromzuführung für die Lokomotiven der Modellbahn dienen, elektrische Verbindungen herzustellen sind. Diese Verbindungen erfolgen im Stand der Technik teilwei­ se durch auf die Schienenstränge aufgesteckte Verbindungsla­ schen, teilweise befinden sich aber auch unterhalb der Fläche des Grundkörpers Kontaktfedern, die mit komplementären Kontak­ ten des benachbarten Gleisstückes bei der Verbindung der Gleis­ stücke elektrisch leitend verbunden werden. Diese unterhalb des Grundkörpers angeordneten elektrischen Kontaktelemente wurden über eine an der Grundfläche des Schienenfusses anliegende Kon­ taktzunge mit dem Schienenfuß elektrisch leitend durch das An­ bringen von Einschnitten im Schienenfuß und das Umbiegen der Bereiche zwischen den Einschnitten nach unten hergestellt, wo­ bei die Kontaktzunge zumindest teilweise von dem nach unten um­ gebogenen Bereich des Schienenfusses umgriffen wurde. Durch die Kräfte, die dabei auf die Seitenflächen der Kontaktzunge wirk­ ten, wurde häufig eine Wölbung in der Kontaktzunge erzeugt, so daß die vollflächige Anlage an der Unterseite des Schienen­ fusses verloren ging.
Allerdings wurde eine form- oder kraftschlüssige Verbindung hergestellt, ohne daß ein Klebstoff oder ein Lot notwendig wä­ re. Diese Verbindung ist zwar in einfacher Weise herstellbar, schafft aber lediglich eine Verbindung mit einem relativ hohen Widerstand, der insbesondere im Laufe der Zeit durch eine Oxi­ dierung der Materialoberflächen der Kontaktzunge und/oder des Schienenfusses weiter verschlechtert wird.
In kleinen und auch noch in mittleren Gleisanlagen lassen sich die Gleisstücke aus dem Stand der Technik in der Regel noch oh­ ne größere Probleme einsetzen. Problematisch ist zum Teil aber deren Einsatz in größeren Gleisanlagen, bei denen sich die Kon­ taktwiderstände zu einem größeren Wert aufsummieren, so daß beispielsweise insbesondere an Steigungen keine ausreichende Leistung mehr für die Antriebsmaschinen für die fahrenden Züge zur Verfügung steht. Ferner bedingt ein zu großer Spannungsab­ fall über die Gleislänge gesehen stark unterschiedliche Span­ nungsniveaus, die dem Antrieb zur Verfügung gestellt werden können, so daß daraus unterschiedliche Fahrgeschwindigkeiten der Modellbahnen resultieren, die so von dem Betreiber nicht gewollt sind.
Abgeholfen werden konnte diesem Problem lediglich dadurch, daß den Gleisanlagen vermehrt die Betriebsspannung direkt durch ei­ ne entsprechende Verkabelung zugeführt wurde.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gleisstück für eine Modellbahn der eingangs beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, welches auch bei größeren Gleisanlagen eine umfang­ reiche Verkabelung zur Sicherstellung eines ausreichenden Fahrstroms vermeidet.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs beschriebenen Gleisstück erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Materialien der Kon­ taktzunge und des Schienenfusses gemeinsam unter Herstellung einer im wesentlichen gasdichten Schneid-/Klemmverbindung ge­ schnitten sind.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, daß ein gemeinsames Schneiden des Schienenfußmaterials und des Materials der Kon­ taktzunge nicht nur zu einer elektrischen Verbindung mit sehr niedrigem Widerstand führt, sondern darüber hinaus noch eine im wesentlichen gasdichte Schneid-/Klemmverbindung zwischen den Materialien entstehen läßt, so daß die elektrische Ver­ bindung der Kontaktzunge mit dem Schienenfuß einen auf lange Sicht bestehenden niedrigen Widerstand aufweist. Durch die Gasdichtheit der Schneid-/Klemmverbindung wird nicht nur die normale Oxidation an den Kontaktflächen unterbunden, sondern auch jede Art von Korrosion, die durch Zutritt von Feuchtig­ keit oder anderen gasförmigen chemischen Komponenten entste­ hen könnte. Außerdem wird bei dieser Art der Verbindung ver­ mieden, daß größere Kräfte auf die Seitenflächen der Kontakt­ zunge wirken, so daß auch nach der Herstellung der Schneid- /Klemmverbindung noch ein großflächiges Anliegen der Kontakt­ zunge an der Unterseite des Schienenstranges gewährleistet bleibt.
Schneid-/Klemmverbindungen sind beispielsweise aus der DE 43 45 247 C2 bekannt. In dieser Druckschrift wird ein Schneid-/Klemmverbindungsstecker beschrieben, bei dem ein elektrisch leitendes Anschlußteil mit zwei Schneidklemmschenkeln zum Einsatz kommt, die zwi­ schen sich einen Schneidklemmschlitz bilden, in den ein Draht unter Ausbildung einer Schneid-/Klemmverbindung eingeklemmt werden kann.
Vorzugsweise wird die Schneid-/Klemmverbindung eine zweifache Schneid-/Klemmverbindung für jedes Kontaktelement bzw. jede Kontaktzunge sein, wobei die zweifache Schneid-/Klemmver­ bindung bevorzugt bezüglich der Längsachse des jeweiligen Schienenstrangs symmetrisch ausgeführt wird. In diesem Fall erübrigen sich dann anderweitige Sicherungsmaßnahmen zum Er­ halt des mechanischen Kontaktes während der Herstellung der Schneid-/Klemmverbindung und auch für die künftige Handhabung des Gleisstückes, bei der durch das Zusammenfügen und Wiederlösen von Gleisstücken mechanische Kräfte auf die Schneid- /Klemmverbindung einwirken können.
Bevorzugt werden die Kontaktzungen und weiter bevorzugt die ge­ samten elektrischen Kontaktelemente aus Neusilber hergestellt. Hierbei wird ein Neusilber bevorzugt, das einen Nickelgehalt von mindestens ca. 18 Gew.-% aufweist, was wesentlich einer Oxidationsneigung des Materials entgegenwirkt. Dies ist beson­ ders wichtig im Hinblick auf die an den elektrischen Kontakte­ lementen häufig ausgebildeten Kontaktfedern, die einen elektri­ schen Kontakt mit einer entsprechenden Kontaktstelle am benach­ barten Gleisstück innerhalb der Gleisanlage herstellen.
Die Gleisstücke können auf ein Zwei-Leiter- oder Drei- Leiterprinzip für die Spannungsversorgung der Modellbahn ausge­ legt sein, wobei im anderen Fall z. B. beide Schienenstränge auf demselben elektrischen Potential liegen und ein sogenannter Mittelleiter, der zwischen den beiden Schienensträngen angeord­ net ist, auf ein anderes elektrisches Potential gelegt ist. Bei einem solchen Gleis werden die beiden Schienenstränge vorzugs­ weise über das elektrische Kontaktelement elektrisch leitend miteinander verbunden, wobei der Kontakt zu dem jeweiligen Schienenstrang durch gleichartige Schneid-/Klemmverbindungen gebildet wird. Die hierbei notwendig werdenden Stege sind häu­ fig mit einem oder mehreren Durchbrüchen versehen, in die Vor­ sprünge des Gleiskörpers einrückbar sind, so daß eine mechani­ sche Befestigung und Sicherung der elektrischen Kontaktelemente an dem Grundkörper möglich wird. Bei dem erfindungsgemäßen Gleisstück wird bevorzugt, daß die elektrischen Stege in den mit Durchbrüchen versehenen Bereichen flächig verbreitert sind, derart, daß der elektrische Widerstand dieser Bereiche im we­ sentlichen gleich oder kleiner als der Widerstand benachbarter, nichtdurchbrochener Bereiche ist. Damit wird verhindert, daß der Potentialausgleich zwischen den beiden Schienensträngen durch zu hohe Widerstände in den Stegen nicht beeinträchtigt wird, und sichergestellt, daß jeder Schienenstrang in gleicher Weise für die Leistungszuführung zu der Modellbahn verwendbar ist.
Um die Gleisstücke einfach mit der Betriebsspannung für die Mo­ dellbahn versorgen zu können, wird bei bevorzugten Gleisstücken vorgesehen, daß die elektrischen Kontaktelemente jeweils minde­ stens ein Anschlußstück für die Herstellung einer Kabelsteck­ verbindung umfassen. Damit ist eine sehr einfache Aufschaltung des Fahrstroms auf die Gleisstücke möglich, und zwar insbeson­ dere ohne die Herstellung von Lötverbindungen.
Die bei den vorbeschriebenen Drei-Leitergleisen vorhandenen elektrischen Kontaktelemente bezüglich der beiden Schie­ nenstränge sind vorzugsweise elektrisch miteinander über eine Kurzschlußbrücke verbunden, wobei die Kurzschlußbrücke einen Bereich umfaßt, an dem eine Auftrennung der Kurzschlußbrücke durchführbar ist. Dieser Bereich wird so ausgebildet, daß ein einfaches Auftrennen der Kurzschlußbrücke durch den Endverbrau­ cher möglich ist, so daß dieser die Wahl hat, ob er das Gleis­ stück mit drei getrennten Leitern (Schienenstrangpaar plus Mit­ telleiter oder als Zwei-Leitergleis) verwenden will.
Häufig wird der Grundkörper der erfindungsgemäßen Gleisstücke als ein unten offener, hohler Gleisbettkörper ausgebildet sein. Der Gleisbettkörper kann als Blechbauteil oder aber bevorzugt als gespritztes Kunststoffteil hergestellt werden. Insbesondere die als Kunststoffkörper gespritzten Gleisbettkörper weisen an ihrer Unterseite bevorzugt Befestigungselemente und/oder quer zur Längsrichtung verlaufende Versteifungsstege auf, wobei die Befestigungselemente Funktionsbauteile halten können, wie z. B. Signalempfänger, Dekoder von Digitalanlagen, Sensoren, etc.
Die quer zur Längsrichtung verlaufenden Versteifungsstege sta­ bilisieren den Gleisbettkörper auch bei relativ dünnen Materi­ alstärken und erhöhen die Formbeständigkeit des Gleisstückes, auch wenn dieses im Gebrauch, insbesondere beim Herstellen und Lösen der Steckverbindung mit benachbarten Gleisstücken, in sich gedreht oder verwunden wird.
Darüber hinaus können die Versteifungsstege so ausgebildet wer­ den, daß sie Aussparungen beinhalten, welche der Aufnahme von Kabeln dienen, so daß im Gleiskörper verlegte Kabel sicher an ihrem Platz gehalten werden.
Zur Erleichterung bei der Handhabung bzw. insbesondere zum Si­ cherstellen einer korrekten Steckverbindung benachbarter Gleis­ stücke miteinander weisen bevorzugte Gleisstücke an ihrem Grundkörper an jedem Ende je ein in Längsrichtung abstehendes Führungsprofil für den Schienenfuß des folgenden Gleisstücks auf. Dabei sind die am jeweiligen anderen Ende des Grundkörpers angeordneten Führungsprofile dem jeweiligen anderen Schienen­ strang zugeordnet und fluchten mit diesem.
Der weiteren Verbesserung der Steckbarkeit dient eine am Grund­ körper an jedem Ende vorgesehene Aussparung, die komplementär zu dem Führungsprofil des benachbarten Gleisstückes angeordnet ist und das Führungsprofil bzw. dessen unteren Teil jeweils aufnimmt.
Bevorzugt werden die elektrischen Kontaktelemente bei den er­ findungsgemäßen Gleisstücken im wesentlichen vollständig unter­ halb des Grundkörpers angeordnet und, sofern der Grundkörper einen im Inneren hohlen Gleisbettkörper umfaßt, innerhalb des hohlen Gleisbettkörpers angeordnet sein.
Vorzugsweise werden die elektrischen Kontaktelemente der erfin­ dungsgemäßen Gleisstücke vom jeweiligen Ende des Gleisstücks abstehende, außermittig angeordnete Kontaktfedern umfassen und zur Längsmittelebene des Gleisstücks spiegelbildlich angeordne­ te Kontaktflächen zur teilweise umgreifenden Aufnahme von Kon­ taktfedern des jeweils folgenden Gleisstücks.
Darüber hinaus können die Enden eines Gleisstücks mit dem Grundkörper verbundene Vorsprünge und hierzu komplementäre Auf­ nahmen zur lösbaren Verbindung zweier Gleisstücke aufweisen.
Diese Vorsprünge werden vorzugsweise als Bügel ausgebildet, welche die Kontaktfedern der Kontaktelemente seitlich und von unten zumindest teilweise umfangen und so einen Schutz gegen mechanische Beschädigung der Kontaktfedern einerseits und einen Verletzungsschutz für den Benutzer andererseits bieten.
Vorzugsweise sind die Vorsprünge in die Aufnahmen einrastbar, so daß die Vorsprünge gleichzeitig der Verrastung zweier be­ nachbarter Gleisstücke miteinander dienen können.
Bevorzugt weist der Grundkörper zusätzlich an seinen jeweiligen Enden in Längsrichtung abstehende Führungszapfen und hierzu entsprechende Führungsausnehmungen auf, welche den Führungszap­ fen in Vertikalrichtung führen, jedoch Verschwenkbewegungen in der Horizontalrichtung zulassen. Damit wird zum einen die Füh­ rung beim Zusammenstecken zweier aufeinander folgender Gleis­ stücke verbessert und auch deren Justierung gegeneinander und auch deren Aussrichtung, insbesondere der auf dem Grundkörper angeordneten Schienenstränge, in Vertikalrichtung justiert, was für einen reibungslosen und gleichmäßigen Lauf der Modellbahn auf dem Gleissystem von großer Wichtigkeit ist. Andererseits sind jedoch Verschwenkbewegungen bei der Trennung von zwei an­ einandergesteckten Gleisstücken möglich, was den unkomplizier­ ten Umgang mit den Gleisstücken beim Auf- und Abbau der Gleis­ stücke auch für jüngere Spieler möglich macht.
Bei einem bevorzugten erfindungsgemäßen Gleisstück ist schließ­ lich vorgesehen, daß die mit dem Schienenfuß in einer Schneid- /Klemmverbindung verbundenen Bereiche der Kontaktzunge von der Unterseite des Grundkörpers durch diesen hindurchtreten, vor­ zugsweise in einer stufenartigen Konfiguration hindurchtreten, wobei der entsprechend vorzusehende Durchbruch im Grundkörper für den Durchtritt der Kontaktzunge und der stufenartige Teil der Kontaktzunge selbst zu einer Fixierung der Schienenstränge in Längsrichtung des Gleisstücks verwendet werden können.
Dies und weitere Vorteile der Erfindung werden im folgenden an­ hand der Zeichnung noch näher erläutert. Es zeigen im einzel­ nen:
Fig. 1 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Gleis­ stücks von unten;
Fig. 2 Draufsicht auf das erfindungsgemäße Gleis­ stück von Fig. 1;
Fig. 3 Kontaktelement eines erfindungsgemäßen Gleisstücks;
Fig. 4 Schnittansicht längs Linie 4-4 in Fig. 3;
Fig. 5 und 6 Verbindungsmöglichkeit zweier erfindungsge­ mäßer Gleisstücke;
Fig. 7 Schnittansicht längs Linie 7-7 in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichne­ tes erfindunggemäßes Gleisstück mit einem Gleisbettkörper 12, der in der Fig. 1 von seiner Unterseite zu sehen ist. Der Gleisbettkörper 12 hat einen trapezähnlichen Querschnitt, ist hohl und unten offen. Fig. 1 zeigt nur ein Ende eines erfin­ dungsgemäßen Gleisstückes, wobei das andere, nicht gezeigte En­ de komplementär ausgebildet ist, so daß Gleisstücke 10 von identischer Bauweise in beliebiger Länge aneinandergereiht wer­ den können.
Fig. 2 zeigt denselben Teil des erfindungsgemäßen Gleisstücks 10, jedoch von dessen Oberseite, auf der Schienenstränge 14 und 16 parallel zueinander gehalten sind. Zwischen den beiden Schienensträngen 14 und 16 ist ein sogenannter Mittelleiter 18 angeordnet, der aus einer durchgängigen Schiene 20 und nach oben durch den Gleisbettkörper 12 hindurchtretenden Kontakt­ spitzen 22 besteht.
Um eine sichere elektrische Verbindung der Schienenstränge 14 und 16 des Gleisstücks 10 mit den entsprechenden Schienensträn­ gen des nachfolgenden Gleisstücks 10 sicherzustellen, werden an der Unterseite des Gleisbettkörpers und von der Oberseite im wesentlichen nicht sichtbare Kontaktelemente 24 verwendet, wel­ che einerseits in elektrischem Kontakt mit den Schienensträngen 14 und 16 und andererseits mit einem korrespondierenden Kon­ taktelement des nachfolgenden Gleisstücks 10 stehen. Zur elek­ trischen Verbindung der Mittelleiter 18 des einen mit dem des anderen Gleisstücks ist ein weiteres Kontaktelement 26 vorgese­ hen, welches in elektrisch leitendem Kontakt mit der Schiene 20 des Mittelleiters 18 steht und darüber hinaus mit einem korre­ spondierenden Kontaktelement 26 des nachfolgenden Gleisstücks (in den Fig. 1 und 2, nicht dargestellt) verbunden werden kann. Der Gleisbettkörper 12 wird vorzugsweise aus Kunststoff gespritzt und umfaßt Querstege 28, die der Versteifung des Gleisbettkörpers 12 dienen. Diese Querstege umfassen vorteil­ hafterweise abgestufte Schlitze 30, welche in dem Gleisbettkör­ per 12 verlegte Kabel sichern können.
Darüber hinaus weist der Gleisbettkörper 12 an seiner Untersei­ te Befestigungselemente in Form von stufig verjüngten Zapfen 32 auf, an denen sich Halterungen für Funktionselemente der Mo­ dellbahn, wie z. B. Signaldekoder oder dergleichen, sichern las­ sen.
An dem Gleisbettkörper 12 ist an seinen jeweiligen Enden ein Bügel 34 angespritzt, welcher zwei im wesentlichen vertikal verlaufende Seitenwände 36, 37 sowie einen flächigen und hori­ zontal verlaufenden Steg 38 umfaßt. Die vertikal verlaufenden Seitenwände 36, 37 und der Steg 38 schützen über das Gleisstüc­ kende hinausstehende Kontaktfedern 40, 41 vor mechanischer Be­ schädigung und den Benutzer der Modellbahn gleichzeitig vor Verletzungen. In komplementärer Anordnung weisen die Gleis­ stücke benachbart zu den Bügeln 34 korrespondierende Aufnahmen auf, in die der Bügel des jeweils folgenden Gleisstücks einge­ steckt werden kann. Diese Aufnahmen umfassen zwei Führungen 42, 43, in welche der Bügel 34 mit seinen Seitenflächen 36, 37 ein­ geführt und verrastet werden kann.
Auf der Oberseite umfaßt der Gleisbettkörper 12 auf angespritz­ ten Bahnschwellen 44 an diese angespritzte Spannpratzen 46, welche den Schienenfuß der Schienenstränge 14 und 16 teilweise umfangen und so die Schienenstränge an der Oberseite des Gleis­ bettkörpers 12 sichern.
Das bislang nur kurz angesprochene Kontaktelement 24 wird im folgenden anhand der Fig. 3 und 4 näher erläutert. Das Kon­ taktelement 24 umfaßt zunächst eine Kontaktfeder 40, welche aus einem waagerecht verlaufenden Blechstreifen mit vertikal ange­ stellten Seitenflächen 49, 50 besteht. Die Seitenflächen 49, 50 erstrecken sich über das Ende des Blechstreifens 48 hinaus und deren freie Enden sind aufeinander zugebogen.
Der Blechstreifen 48 umfaßt mehrere Durchbrüche 51, in die Vor­ sprünge der Unterseite des Gleisbettkörpers 12 eingedrückt wer­ den können. Durch die Ausbildung von federnden Abschnitten 52 an den Durchbrüchen 51 wird das Kontaktelement 24 im eingesetz­ ten Zustand auf der Unterseite des Gleisbettkörpers 12 verra­ stet.
Der Blechstreifen 48 mündet in einen Quersteg 54, der in Fort­ setzung des Blechstreifens 48 eine Kontaktzunge 56 trägt. Die Kontaktzunge 56 ist über eine Stufe 57 mit dem Quersteg 54 ver­ bunden (vgl. Fig. 4). Ferner trägt der Quersteg 54 ein An­ schlußelement in Form einer profilierten Blechlasche 58, welche zur Befestigung von Steckverbindern (nicht dargestellt) verwen­ det werden kann.
Der Quersteg 54 setzt sich in der Fig. 3 mit einer Kurzschluß­ brücke 60 fort. Diese trägt in paralleler Ausrichtung zu dem Blechstreifen 48 ein Kontaktfederführungselement 62, welches der Aufnahme von entsprechenden Kontaktfedern 40 eines nachfol­ genden Gleisstückes unter Herstellung eines elektrischen Kon­ taktes dient.
Auch das Kontaktfederführungselement 62 weist Durchbrüche 51 auf, die ebenfalls mit Rastflächen 52 versehen sind, so daß durchgreifende entsprechende Vorsprünge der Unterseite des Gleisbettkörpers 12 hier einrastend einrückbar sind.
Ferner umfaßt die Kontaktfederführung 62 neben einem vertikalen Abschnitt zwei angestellte Seitenwände auf, die sich im wesent­ lichen über die gesamte Länge der Kontaktfederführung 62 er­ strecken. Darüber hinaus umfaßt die Kontaktfederführung 62 eine Bohrung 64, in die ein von der Unterseite des Gleisbettkörpers 12 abstehender Zapfen eingeführt werden kann. Diese Bohrung 64 dient dabei der Führung des Kontaktelementes beim Einsetzen desselben in den Gleisbettkörper 12.
Zum gleichen Zweck umfaßt die Kurzschlußbrücke 60 eine Bohrung 66, die ebenfalls einen Führungszapfen (nicht dargestellt) der Gleisbettkörperunterseite aufnimmt. Besonders hervorzuheben bei der Kurzschlußbrücke 60 ist, daß der Bereich um die Bohrung 66 herum verbreitert ist, so daß der Widerstand der Kurzschluß­ brücke auch im Bereich der Bohrung 66 im wesentlichen dem der Kurzschlußbrücke zu beiden Seiten der Bohrung 66 entspricht.
Ferner weist die Kurzschlußbrücke 60 einen Abschnitt 68 auf, bei dem keine waagerechte Flächenkomponente vorhanden ist, son­ dern nur ein senkrecht stehender Steg, der sich zu dem Quersteg 54 fortsetzt und so die Kurzschlußbrücke 60 mit dem Quersteg 54 verbindet. Dadurch, daß der Abschnitt 68 lediglich eine verti­ kale Fläche umfaßt, die bei montiertem Kontaktelement von dem Gleisbettkörper 12 nach unten absteht, läßt sich die Kurz­ schlußbrücke 60 leicht elektrisch von dem Quersteg 54 durch ei­ nen einfachen Schnitt trennen, so daß der Benutzer des Gleis­ stücks 10 selbst festlegen kann, ob er die beiden Schie­ nenstränge 14, 16 miteinander kurzgeschlossen oder voneinander elektrisch getrennt haben möchte bzw. ob er das Gleisstück als Zwei-Leitergleis, wobei ein Leiter durch die beiden Schie­ nenstränge 14, 16 und der andere Leiter durch den Mittelleiter 18 gebildet wird, benutzen will oder als echtes Drei- Leitergleis, bei dem die beiden Schienenstränge 14, 16 elek­ trisch voneinander getrennt sind und als dritter Leiter der Mittelleiter 18 zur Verfügung steht.
Die Kurzschlußbrücke 60 trägt schließlich gegenüberliegend zu der Kontaktfederführung 62 eine weitere Kontaktzunge 70, welche über eine Stufe 71, ähnlich wie es für die Kontaktzunge 56 und die Stufe 57 gilt, mit der Kurzschlußbrücke 60 verbunden ist.
Über die Stufen 57 und 71 treten die Kontaktzungen 56 bzw. 70 nach oben durch eine Öffnung des Gleisbettkörpers 12 hindurch und liegen flächig an der Unterseite des Schienenfusses der Schienenstränge 14 und 16 an (vgl. Fig. 7). Im Bereich der seitlichen Aussparungen 72 bzw. 73 der Kontaktzungen 56 bzw. 70 werden mit einem Stanzwerkzeug von der Schienenfußseite her je­ weils paarweise Schnitte vorgenommen, mit denen nicht nur das Schienenfußmaterial, sondern auch das Material der Kontaktzunge gemeinsam mit dem Material des Schienenfusses geschnitten wer­ den. Die Schnitte werden dabei vorzugsweise so gesetzt, daß das Material der in Längsrichtung der Kontaktzunge begrenzenden Flächen der Ausnehmungen 73 bzw. 72 mitgeschnitten wird. Das Material des Schienenfusses zwischen den Einschnitten kann, falls gewünscht, nach unten gedrückt werden und so einer seit­ lichen Fixierung und Stabilisierung der Kontaktzunge an der Un­ terseite des Schienenfusses dienen. Wichtig bei der Herstellung der Schnitte durch das Stanzwerkzeug ist, daß das Material des Schienenfusses gemeinsam mit dem Material der Kontaktzunge ge­ schnitten wird, so daß sich eine gasdichte Schneid- /Klemmverbindung ergibt, die bedeutend kleinere Kontaktwider­ stände aufweist und darüber hinaus durch die gasdichte Verbin­ dung durch Oxidationsvorgänge, etc. nicht beeinflußt werden kann.
Ein bevorzugtes Material zur Herstellung der Kontaktelemente 24 ist Neusilber, bei dem ein Nickelgehalt von 18 Gew.-% oder mehr bevorzugt ist. Der Nickelgehalt des Neusilbers bestimmt ganz wesentlich das Oxidationsverhalten des Kontaktelementes und führt zu langdauernden guten Kontakten zwischen den Kontaktfe­ dern 40 und den Kontaktfederführungen 62.
Die Kontaktelemente 26, die der elektrischen Verbindung der Mittelleiter 18 von aufeinander folgenden Gleisstücken 10 die­ nen, sind bezüglich der Kontaktfedern 41 bzw. der dazu korre­ spondierenden Kontaktfederführungen entsprechend ausgeführt wie die Kontaktelemente 24. Auch die Kontaktelemente 26 des Mittel­ leiters 18 weisen eine profilierte Blechlasche als Anschlußele­ mente für Steckkontakte auf.
Die Fig. 5 und 6 zeigen gegenüber den Fig. 1 und 2 in vergrößerter Form zwei aneinandergrenzende Gleisstücke 10 bei der Montage/Demontage. Die Pfeile an dem rechts gezeichneten Gleisstück deuten die Verschwenkmöglichkeiten der Gleisstücke gegeneinander an und zeigen, daß durch einfaches Verwinden, Ab­ winkeln, etc. der beiden Gleisstücke gegeneinander eine Lösung der Steckverbindung erreicht werden kann.
Anhand der vergrößerten Darstellung der Enden der Gleisstücke 10 in Fig. 5 und 6 sei noch auf die folgenden konstruktiven Details hingewiesen. Am jeweiligen Ende des Gleisstückes 10 sind jeweils dem anderen Schienenstrang, als dem Bügel 34 zuge­ wiesen, Führungen 74 vorgesehen, welche in hierzu komplementäre in das Oberteil des Gleisbettkörpers 12 unterhalb des Schienen­ fusses des jeweiligen Schienenstranges eingeformte Aufnahmen 76 eingesetzt werden.
Darüber hinaus verfügt der Gleisbettkörper 12 an seinem unteren Ende, aber auf seiten der abstehenden Führung 74 über einen Führungszapfen 78, der mit einer entsprechenden Ausnehmung im Gleisbettkörper 12 des nachfolgenden Gleisstücks 10 für eine vertikale Ausrichtung der beiden Gleisstücke zueinander sorgt, jedoch in horizontaler Richtung die Verschwenkung der Gleis­ stücke gegeneinander (wie durch die Pfeile in den Fig. 5 an­ gedeutet) zuläßt.

Claims (20)

1. Gleisstück für eine Modellbahn mit einem Grundkörper (10) und einem auf diesem gehaltenen, einen verbreiterten Schie­ nenfuß, einen Schienenkopf und einen zwischen Schienenfuß und Schienenkopf angeordneten Schienensteg aufweisenden Schienensträngen (14, 16), die mit einer Grundfläche des Schienenfusses auf dem Grundkörper (12) aufliegen und mit an den Schienensträngen (14, 16) anliegenden elektrischen Kontaktelementen (24), welche eine auf der Grundfläche des Schienenfusses anliegende Kontaktzunge (56, 70) umfassen, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialien der Kontaktzun­ ge (56, 70) und des Schienenfusses gemeinsam unter Herstel­ lung einer im wesentlichen gasdichten Schneid- /Klemmverbindung geschnitten sind.
2. Gleisstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneid-/Klemmverbindung eine zweifache Schneid- /Klemmverbindung ist.
3. Gleisstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweifache Schneid-/Klemmverbindung symmetrisch zur Längs­ achse des jeweiligen Schienenstranges (14, 16) ausgeführt ist.
4. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Kontaktelemente (24) aus Neusilber hergestellt sind.
5. Gleisstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Neusilber einen Ni-Gehalt von mindestens ca. 18 Gew.-% auf­ weist.
6. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Kontaktelemente (24) Stege mit einem oder mehreren Durchbrüchen (64, 66) aufweisen, in die Vorsprünge des Gleiskörpers eindrückbar sind, und daß die mit Durchbrüchen versehenen Bereiche der Stege flächig verbreitert sind, derart, daß der elektrische Wi­ derstand dieser Bereiche im wesentlichen gleich oder klei­ ner ist als der benachbarte, nichtdurchbrochene Bereich.
7. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Kontaktelemente (24) jeweils ein Anschlußstück (58) für die Herstellung einer Kabelsteckverbindung umfassen.
8. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der elektrischen Kontaktelemente (24) die beiden Schienenstränge elektrisch über eine Kurz­ schlußbrücke (60) miteinander verbindet, wobei die Kurz­ schlußbrücke einen Bereich (68) umfaßt, an dem eine Auf­ trennung der Kurzschlußbrücke durchführbar ist.
9. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper als unten offener, hoh­ ler Gleisbettkörper (12) ausgebildet ist.
10. Gleisstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Gleisbettkörper (12) an seiner Unterseite Befestigungsele­ mente (32) und/oder quer zur Längsrichtung verlaufende Ver­ steifungsstege (28) umfaßt.
11. Gleisstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsstege (28) Aussparungen (30) zur Aufnahme von Kabeln aufweisen.
12. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper an jedem Ende je ein in Längsrichtung abstehendes Führungsprofil (74) für den Schienenfuß des folgenden Gleisstücks (10) aufweist, wobei die beiden Führungsprofile (74) verschiedenen Schie­ nensträngen (14, 16) zugeordnet sind und mit diesen fluch­ ten.
13. Gleisstück nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper an jedem Ende eine Aussparung (76) auf­ weist, welche komplementär zur Unterseite des Führungspro­ fils (74) ausgebildet ist.
14. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Kontaktelemente (24) im wesentlichen unterhalb des Grundkörpers, gegebenenfalls im Inneren des hohlen Gleisbettkörpers (12) angeordnet sind.
15. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Kontaktelemente (24) vom jeweiligen Ende des Gleisstücks (10) abstehende, außer­ mittig angeordnete Kontaktfedern (40) umfassen und zur Längsmittelebene des Gleisstücks spiegelbildlich angeordne­ te Kontaktflächen (42) zur teilweise umgreifenden Aufnahme der Kontaktfedern (40) des jeweils folgenden Gleisstücks (10).
16. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieses an seinen jeweiligen Enden mit dem Gleiskörper verbundene Vorsprünge und hierzu komplemen­ täre Aufnahmen zur lösbaren Verbindung zweier Gleisstücke (10) aufweist.
17. Gleisstück nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge als Bügel (34) ausgebildet sind, welche die Kontaktfedern (40) seitlich und von unten zumindest teil­ weise umfangen.
18. Gleisstück nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeich­ net, daß die Vorsprünge in die Aufnahmen einrastbar sind.
19. Gleisstück nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Grundkörper an seinen jeweiligen En­ den in Längsrichtung abstehende Führungszapfen (78) und hierzu entsprechende Führungen umfaßt, welche den Führungs­ zapfen (78) in Vertikalrichtung führen, jedoch Verschwenk­ bewegungen in Horizontalrichtung zulassen.
20. Gleisstück nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der mit dem Schienenfuß in einer Schneid-/Klemmverbindung verbundene Teil der Kontaktzunge (56, 70) von der Unterseite durch den Grundkörper hindurch­ tritt.
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