DE1957033A1 - Verfahren zum Herstellen von Zinnschichten oder Zinnlegierungsschichten auf Draht aus Kupfer oder Kupferlegierungen durch Feuerverzinnen und Vorrichtung zur Durchfuehrung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Herstellen von Zinnschichten oder Zinnlegierungsschichten auf Draht aus Kupfer oder Kupferlegierungen durch Feuerverzinnen und Vorrichtung zur Durchfuehrung des VerfahrensInfo
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Description
Verfahren zum Herstellen von Zinnschichten oder Zinnlegierungsschichten
auf Draht aus Kupfer oder Kupferlegierungen durch Feuerverzinnen und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Zinnschichten
oder Zinnlegierungssehichten auf Draht aus Kupfer oder
Kupferlegierungen durch Feuerverzinnen mit einer über den Drahtumfang
gleichmäßigen Dicke >'?/um, bei dem der Draht ein Zinnbad
oder Zinnlegierungsbad durchläuft und durch eine profilierte Abstreifdüse geführt wird und eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens.
Für eine einwandfreie lötbarkeit dickverzinnter Kupferschaltdrähte
ist eine Mindestschichtdicke von 3 /um Zinn oder Zinnlegierung
an jeder Stelle des Drahtes erforderlich. Es sind bereits
verschiedene Verzinnungsverfahren zum Herstellen von Kupfersehaltdrahten bekannt oder vorgeschlagen worden, bei denen
man das Ziel verfolgt, festhaftende, gleichmäßig dicke, gut
lötfähige Zinnschichten auf Kupferdrähten zu schaffen.. Man kann dazu den Kupferdraht sowohl vor dem Einführen in das Zinnbad als
auch nach dem Austritt aus dem Zinnbad geeignet behandeln.
Bekannt ist, z.B. aus der deutschen Offenlegungsschrift 1 521
zum Herstellen einer Zinnschicht der mittleren Dicke zwischen
3 und 10 /Um auf Drähten aus Kupfer oder Kupferlegierungen durch
Feuerverzinnen eine auf einen Draht mit kreisförmigem Querschnitt
aufgebrachte Zinnschicht beim Durchgang durch eine Abstreifdüse mit polygonem Querschnitt zu einer über den Umfang des Drahtes
schwankenden, jedoch in den Sektoren gleichen mittleren Zinnschiehtdicke
zu verteiLen und diese unmittelbar darauf mit einer
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Kalibrierdüse mit kreisförmigem Querschnitt zu gleichmäßiger Schichtdicke zu verformen.
Aus der englischen Patentschrift 921 755 ist es beispielsweise
bekannt, eine Abstreifdüse auf der Oberfläche des Zinnbades anzuordnen.
Diese Abstreifdüse besitzt eine Bohrung mit kreisförmigem Querschnitt. Da bei der in der britischen Patentschrift
921 755 beschriebenen Vorrichtung der Draht das Zinnbad am Boden des Badegefäßes verläßt, soll mit dieser Abstreifdüse in
erster Linie ein Auslaufen des Zinnbades verhindert werden.
Dem bekannten Verfahren haften noch Mangel in der laufenden
Fertigung an. Vor allem treten noch Schichtdickenschwankungen auf und es ist schwierig, die Schichtdicke einzustellen. Aufgabe
der Erfindung ist es, diese Nachteile zu überwinden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Verfahren der eingangs
genannten Art dadurch gelöst, daß eine Abstreifdüse verwendet wird, deren Auslauföffnung unterhalb der Badoberfläche
angeordnet ist.
Die Auslauföffnung kann wenigstens 5 mm unterhalb der Badober- fläche
angeordnet sein. Vorteilhaft ist es, zwischen der Einlauföffnung der Abstreifdüse und der letzten Berührungsstelle
zwischen Draht und einem Festkörper im Bad einen Abstand zu wäh^
len, der zur Ausbildung einer laminarströmung in der Umgebung
des bewegten Drahtes ausreicht. Bei einer Drahtgeschwindigkeit
von 1 bis 3 m/sek. kann ein Abstand von wenigstens 10 cm zwischen der Einlauf öffnung und der letzten Berührungsstell-e
eingestellt werden.
Vorzugsweise wird eine Abstreifdüse verwendet, deren Bohrungs- ,
querschnitt von einem Wellenzug begrenzt ist, wobei der fellen-..
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zug zwischen zwei konzentrischen Kreisen verläuft, die Radien der Kreise an den Radius des Drahtes angepaßt sind und auf
jeden Millimeter des Umf angs des inneren der konzentrischen
Kreise 3-15 Halbwellen entfallen. Es kann eine Abstreifdüse
mit b bis 8 Halbwellen pro 'Millimeter des Umfangs verwendet
werden. .
Die Temperatur der Abstreifdüse kann durch die Badtemperatur bestimmt werden.
Mit dem erfindungsgemäßen ?erfahren werden verzinnte Kupfer- . schaltdrähte
erhalten, die mit einer Zinnschicht gleichmäßiger ™ Dicke über den gesamten Umfang des Drahtes versehen sind.
Durch das Eintauchen der Abstreifdüse in das Zinnbad entsteht ein hydrostatischer Druck im unteren Teil der Düse, der mit
wachsender Eintauchtiefe zunimmt. Der in das Zinnbad einlaufende
Kupfersehaltdraht hat eine laminare Strömung im Zinnbad zur
Folge. Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden die Parameter so eingestellt, daß diese Laminarströmung bis zum Einlaufen des
Kupferschaltdrahtes in die Abstreifdüse nicht gestört ist. Die
gleichmäßige Zinnschicht wird durch den aufgebauten hydrostatischen
Druck, die Laminarströmung in der Umgebung des bewegten Drahtes und die Geometrie der profilierten Abstreifdüse erreicht.
Durch die Geometrie der profilierten Abstreifdüse wird Jj
der Bernoullieffekt, der sogenannte hydrodynamische Druck, der '
bei Verwendung von Düsen mit kreisrundem Bohrungsquerschnitt zu asymmetrischen Lagen des Drahtes innerhalb der Abstreifdüse und
damit zu sichelförmigen Zinnschichten auf den Kupferdraht führt, vermieden. Durch die Wahl der Wellenhöhe, d.h. durch die Wahl
des Abstandes zwischen den beiden konzentrischen Kreisen, zwischen
denen der Wellenzug verläuft, durch die Eintauchtiefe der Düse unter den Badspiegel und mit der Drahtgeschwindigkeit wird die
Zinnschichtdicke festgelegt. Dabei lassen sich bei der Anpassung an dem Drahtradius die Toleranzgrenzen liir den Drahtradius be-
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rücksichtigen. Diese Einstellung der Zinnschichtdicke kann
auch noch für hohe Drahtgeschwindigkeiten, d.h. für Drahtgeschwindigkeiten oberhalb von 1 m/sek. vorgenommen werden. Das
erfindungsgemäße- Verfahren läßt sich daher vielfältig und
äußerst wirtschaftlich anwenden. Durch das Eintauchen der profilierten Abstreifdüse .in das Zinnbad wird außerdem vermieden,
daß Zinnoxide in die Zinnschicht des Drahtes eingeführt
werden. Das Zinn, das sich unterhalb der Einlauföffnung der Abstreifdüse
befindet, wird durch die bewegten vom Zinndraht mittransportierte Zinngrenzschicht laufend erneuert, da nur ein
Teil dieser Grenzschicht in die Düse einläuft. Der Zinnbadbereich unmittelbar vor der Einlauföffnung ist daher sehr sauber
und oxidfrei. Es ist deswegen auch nicht erforderlich, organische Substanzen, beispMsweise Öl als Abdeckmittel auf dem Zinnbad
zu verwenden, wie es bei den bekannten Verfahren üblich ist. Somit entstehen keine Krackprodukte, die häufig zu einer Störung
der Zinnschicht führen. Um das Bad sauberzuhalten, kann die restliche Zinnbadoberfläche durch Eisenbleche abgedeckt werden. Ein
Teil der freien Zinnbadoberfläche, der im Einlaufbereich des
Drahtes in das Zinnbad liegt, wird mit Holzkohle abgedeckt. Dadurch ist die mit Luftlreagierende freie Zinnschicht auf ein
Minimum begrenzt. Anzuführen ist, daß bei Verwendung von Reinzinnbädern die Temperatur sich auf 260 0C senken läßt. Dadurch
wird beim erfindungsgemäßen Verfahren eine kleinere Auflösung von Kupfer im Zinnbad erhalten, da wegen der abgesenkten Badtemperatur
auch die Lösungsgeschwindigkeit kleiner ist. Außerdem wird infolge der niedrigeren Badtemperatur auch die Kühlstrecke bis
zum Erstarren der Zinnschicht wesentlich gesenkt. Zu erwähnen ist noch, daß bei den bekannten Verfahren mit aus der Zinnbadoberfläche
auslaufendem Kupferdraht bei hohen Durchlaufgeschwindigkeiten Zinnfontänen mitgerissen werden. Bei der erfindungsgemäßen
Lösung konnte die Drahtgeschwindigkeit bis zu 10 m/sek. erhöht werden, wobei Störungen durch Spritzen von
Zinn nicht auftraten. Es ist somit möglich, die Leistung pro
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Strang gegenüber den bekannten Verfahren um den Faktor 2 bis 3, in besonderen Fällen um den Faktor 10 zu steigern. Schließlich
ist noch vorteilhaft, daß die Abstreifdüse nicht getrennt geheizt
werden muß. Die Abstreifdüse wird unmittelbar durch das
Zinnbad erhitzt und die Temperatur der Abstreifdüse liegt im Gleichgewichtszustand meist nahe an der'Zinnbadtemperatur. Die
Lötbarkeit der erfindungsgemäß verzinnten Kupferdrähte kann nach dem Lotkugeltest geprüft werden. Als Prüfbedingungen sind bei
0,5 mm Drahtdurchmesser ein Lotkugelgewicht von 75 mg, falls SnPb 40 als Lot verwendet wird, und eine Prüftemperatur von 235 C
festgelegt. Der eingespannte Draht wird in die flüssige Lotperle eingetaucht und die Zeit gemessen, die verstreicht, bis der Lot-tropfen
den gesamten Draht umschlossen hat. Bei erfindungsgemäß verzinnten Drähten liegen diese Lötzeiten auch nach Alterung
über mehrere Tage, z.B. durch Tempern, wesentlich unterhalb einer Sekunde, was eine hervorragende Lötbarkeit bedeutet. Wegen dieser
guten Lötbarkeit sind die erfindungsgemäß verzinnten Kupferdrähte auch für das Löten mit automatischem Lötverfahren, z.B.
für das Schwallöten oder das Hubtauchlöten, geeignet.
Bei einer vorteilhaften Vorrichtung-zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist eine Abstreifdüse vorgesehen, bei
der der Radius des inneren der konzenerischen Kreise zwischen
denen der Wellenzug verläuft, 1 bis 10 /um, vorzugsweise 2,5 bis 5 /um größer ist als die obere Toleranzgrenze für den Radius
des Drahtes. Vorzugsweise ist eine Abstreifdüse vorgesehen, bei
der die Differenz zwischen den Radien des inneren und des äußeren der konzentrischen Kreise, zwischen denen der Wellenzug verläuft,
20 bis 80 /um, vorzugsweise 40 bis 60 /um beträgt.
Die den äußeren der konzentrischen Kreise berührenden Halbwellen des Wellenzuges können wenigstens angenähert kreisbogenförmig
sein.
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Vorteilhaft ist es, als Einlauföffnung der Abstreifdüse ein
Rohr vorzusehen, das konzentrisch zur Bohrung der Abstreifdüse
angeordnet ist. Der Innendurchmesser des Rohres kann bis zu 1,5 mm größer als der Drahtdurchmesser sein. Das Rohr kann bis
zu 100 mm lang sein.
Die Abstreifdüse kann aus Diamant, Rubin, einem Hartmetall oder
aus rostfreiem Stahl hergestellt sein. Die Abstreifdüse kann in einer Halterung angeordnet sein, die so ausgebildet ist, daß
die Abstreifdüse parallel zur Ebene der Badoberfläche, in der
Zugrichtung und entgegengesetzt zur Zugrichtung des Drahtes beweglich
ist. Die Abstreifdüse kann in ein Rohr eingesetzt sein.
In an sich bekannter Weise kann der Draht im Bad mit einer Rolle umgelenkt und wenigstens angenähert senkrecht aus dem Bad herausgeführt
sein. Die Umlenkrolle und die Abstreifdüse können starr miteinander verbunden sein, wobei der Abstand zwischen
Rolle und Auslauföffnung der Abstreifdüse einstellbar ist. Der
Abstand zwischen Einlauföffnung der Abstreifdüse und der Umlenkrolle
beträgt vorzugsweise wenigstens 10 cm. Durch die Anordnung der Abstreifdüxe in einer Halterung ist eine bequeme
Bedienung und Handhabung beim Neueinfädeln des Drahtes innerhalb einer Rolle sichergestellt. Außerdem läßt sich durch das
Verbinden der Abstreifdüse und der Umlenkrolle zu einer Einheit das Einfädeln des Drahtes noch wesentlich erleichtern.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren und eine Vorrichtung
zu seiner Durchführung beispielhaft anhand der Figuren 1 bis 5 näher erläutert.
In Fig. 1 ist eine Dickverzinnungsanlage schematisch dargestellt. Der Kupferschaltdraht 1 läuft in der durch Pfeile gekennzeichneten
Richtung von einer Abspulvorrichtung 2 ab. Wach zwei Umlenkrollen durchläuft er zunächst in einem Glühofen 3
eine Wasserdampfatmosphäre bei 800 bis 900 0C, in der seine
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Oberfläche gereinigt wird. Weiterhin werden durch die Glühung
die geforderten Dehnungewerte von 27 bis 30 % eingestellt. Danach
läuft der geglühte Draht 1 in ein Wasserbad 4 ein. Mit
einer Trockenbürste 5 wird nach dem Wasserbad 4 das Wasser von der Oberfläche des Drahtes 1 abgestreift. Zur Beseitigung von
Oberflächenschichten durchläuft der KupferschaItdraht eine
HCl-Beize 6 und läuft in das Zinnbad 7 ein. Die HCl-Beise besteht
aus einem mit Salzsäure gefüllten Tropfgefäß. Das Tropfgefäß
ist über Abstreifern, die beispielsweise aus Pilz gefertigt sein können·* angeordnet. Die Pilzstreifen des Abstreifers
werden mittels der Tropfvorrichtung mit Salzsäure ge- ^j
tränkt. .
Im Zinnbad 7 wird der Draht 1 mit einer TJmlenkrolle 8 umgelenkt
und verläßt das Zinnbad wenigstens angenähert senkrecht.- Um eine Verunreinigung des Zinnbades 7, z.B. auch eine Oxidation
an der Oberfläche zu vermeiden, ist das Zinnbad 7 wenigetens
im Bereich der Einlaufstelle des Drahtes 1 mit Holzkohle 9 abgedeckt.
Der aus dem Zinnbad 7 auslaufende Kupfersehaltdraht 1 ist durch
eine Abstreifdüse 10 geführt, deren AuslaufÖffnung unterhalb
der Zinnbadoberfläche angeordnet ist. Die Abstreifdüse 10 ist in ein Rohr 11 eingesetzt und mit diesem Rohr 11 unter die J
Oberfläche des Zinnbades 7 gedrückt. Auf die Vorteile dieser Anordnung, bei der ein hydrostatischer Druck in der Einlauf-Öffnung
der Abstreifdüse 10 ausgebildet und Verschmutzung durch Oxidationsprodukte im Bereich der Einlaufstelle des Drahtes 1
vermieden wird, wurde bereits ausführlich hingewiesen. Nach Durchlaufen einer Kühlstrecke 12, in der der Draht 1 luftgekühlt
wird, wird der Draht über Rollen 13 und 14 umgelenkt und
zu einer Aufwickelvorrichtung geführt, die in der Pig. 1 nicht dargestellt ist.
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Die Abstreifdüse weist eine Bohrung mit einem Wellenprofil auf. Der innere Durchmesser der Bohrung und die Tiefe der Wellen ist
dem Durchmesser des Kupferschaltdrahtes angepaßt. Bezüglich dieser Anpassung wird auf die spätere Figurenbeschreibung verwiesen.
Die Abstreifdüse 10 wird durch das Zinnbad bis nahe an die Temperatur des Zinnbades erwärmt. Es ist noch darauf
hinzuweisen, daß die Auslauföffnung der Abstreifdüse 10 wenigstens
5 mm unterhalb der Zinnbadoberlläche liegen sollte. Außerdem
sollte bei einer Drahtgeschwindigkeit zwischen 1 und 3 m/sek. der Abstand zwischen der Einlauföffnung der Abstreifdüse 10
und der Umlenkrolle 8 wenigstens'10 cm betragen. In der Umgebung des bewegten Drahtes bildet sich eine laminarströmung aus.
Diese Laminarströmung wird durch die Umlenkrolle 8 oder falls
vorhanden, durch einen anderen festen Körper, der den bewegten Draht im Zinnbad berührt, gestört. Der Abstand zwischen der
Einlauföffnung der Abstreifdüse 10 und der Umlenkrolle 8 muß
so groß gewählt werden, daß sich erneut eine ungestörte Laminarströmung im Bereich des bewegten Drahtes 1 beim Einlaufen in
die Abstreifdüse 10 ausgebildet hat. Durch die Profilierung der Abstreifdüse, durch den hydrostatischen Druck und durch die
Laminarströmung im Bereich des in die Abstreifdüse 10 einlaufenden
Drahtes wird eine gleichmäßige Schichtdicke beim Verzinnen des Drahtes sichergestellt.
In Fig. 2 ist ein Schnitt durch eine Abstreifdüse 10 dargestellt,
wobei in der Bohrung 15 der Abstreifdüse ein Kupferdraht 1 ebenfalls im Schnitt gezeigt ist. Die Bohrung 15 der
Abstreifdüse 10 weist ein Wellenprofil auf. In der Fig. 2 sind
zwei konzentrische Kreise 16 und 17 mit den Radien R1 und Rp
eingezeichnet. Zwischen den konzentrischen Kreisen 16 und 17 verläuft der Wellenzug 18. Der Wellenzug 18 besitzt pro Millimeter
des Umfangs des inneren Kreises 16 zwischen 3 und 15» vorzugsweise 5 bis 8 Halbwellen. In der Fig. 2 ist eine Düse
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für einen Draiitradius R-r, von 0,25 mm dargestellt. Es ist ein
geschlossener Wellenzug mit 8 Halbwellen vorgesehen, dies entspricht etwa 5 Halbwellen, bezogen auf die Längeneinheit. Die
Radien R1 und R0 und damit die Tiefe (R1-. - R9) der Halbwellen
des Wellenzuges 18 sind an den Radius R-q des Drahtes angepaßt.
Pur diese Anpassung sind die Toleranzgrenzen für den Drahtradius
Rjj und die gewünschte Schichtdicke für die Verzinnung ausschlaggebend.
Die Toleranzgrenzen fü? den Drahtdurchmesser R^ gehen
im wesentlichen in den Radius R des inneren konzentrischen Kreises 16 ein. Dieser Radius muß wenigstens so groß gewählt
werden, daß beim Durchlaufen des Drahtes 1 sich das Wellenprofil nicht in die Drahtoberfläche eingräbt. Günstig ist es, wenn
R1 1 bis 10, vorzugsweise 2,5 bis 5 /um größer ist als die obere
Toleranzgrenze für den Drahtradius R-q. Die Schichtdicke wird
im wesentlichen durch die Tiefe R1 - R? der einzelnen Wellen,
durch den Abstand der Wellenmaxima bzw. -minima, d.h. durch die Zahl der Halbwellen pro Millimeter des Umfangs bestimmt.
In Pig. 3 ist ein vergrößerter Ausschnitt der Abstreifdüse 10
nach Pig. 2 dargestellt. Der Pig. 3 ist zu entnehmen, daß die Halbwellen 18a, die den äußeren konzentrischen Kreis 17 berühren,
vorzugsweise wenigstens angenähert halbkreisförmig sind. Der Radius r des einer Halbwelle 18a einbeschriebenen Kreises
und die Sehne c, die von den Schnittpunkten des Kreises 19 mit dem inneren konzentrischen Kreis 16 gebildet wird, sind neben
der Differenz zwischen den Durchmessern R1 und R2 der konzentrischen
Kreise 16 und 17 für die Schichtdicke ausschlaggebend. Der Radius r bzw. die Länge der Sehne c wird durch die Anzahl
der Halbwellen des Wellenzuges 18 bestimmt. Es hat sich gezeigt, daß für eine Schichtdicke, die zwischen 3 /um und ungefähr 7 /um
liegt, die Anzahl der Halbwellen pro Millimeter des Umfangs R1
des Kreises 16 zwischen 3 und 15 liegen muß, wobei die Differenz R1 - Rp zwischen den Radien R1 und Rp der konzentrischen Kreise
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16 und 17 von 20 bis 80 /um, vorzugsweise zwischen 40 und 60 /um
variiert werden kann. Mit einer so bemessenen Abstreifdüse
wird die auf dem Draht haftende Zinnschicht profiliert. Die anschließende Grlättung wird durch die Oberflächenspannung der
profilierten Zinnschicht von selbst herbeigeführt, wobei durch die Form der Profilierung eine gleichmäßige mittlere Schichtdicke
wenigstens angenähert konstanter Größe über den gesamten Drahtumfang erreicht wird. Damit erhält man die bereits geschilderten
Vorzüge und die hervorragenden Löteigenschaften des nach' dem erfindungsgemäßen Verfahren verzinnten Kupferschaltdrahtes.
TJm eine möglichst hohe Standfestigkeit der Abstreifdüse 10 zu
erreichen, wird diese aus Diamant, Rubin, einem Hartmetall oder aus rostfreiem Stahl hergestellt. Zur Herstellung geht man
von einer Abstreifdüse mit einer kreisförmigen Bohrung aus, deren Durchmesser 2R1 ist. Zur Herstellung einer Abstreifdüse gemäß
Fig. 2 mit 8 Halbwellen für einen Drähtradius Rj. von 0,25 mm
wird die Düse in eine achteckige Haltevorrichtung angespannt und ein Wolframdraht vom Durchmesser r durch die Bohrung der
Düse gefädelt und in einer exakten Führung hin- und herbewegt.
Als Schleifmittel kann Diamantboard verwendet werden. Die Bearbeitung
wird schrittweise durchgeführt und die Wellentiefe mikroskopisch ausgemesaen. Nach Ausschleifen einer Halbwelle
wird die Einspannvorrichtung auf die nächste Polygonfläche gestellt,
so daß der Reihe nach alle kreisbogenförmigen Halbwellen eingearbeitet werden. Die scharfen Kanten werden anschließend
durch Nachpolieren abgerundet. Für den speziellen Fall eines zu verzinnenden, 0,500 mm starken Kupferdrahtes mit
den Toleranzgrenzen 0,497 bis 0,508 mm hat die profilierte Abstreifdüse 10 mit 8 Halbwellen die folgenden Abmessungen: Radius
R.. 0,259 mm; Radius R2 0,299 mm. Bei der Dickverzinnung mit
dieser profilierten Abstreifdüse, die in eine Vorrichtung gemäß
Fig. 1 eingesetzt wurde, wurde ein Reinzinnbad mit einer
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Temperatur von 260 C verwendet. Zum Einsetzen der Abstreifdüse
10 wurde ein Rohr 11 aus rostfreiem Stahl benützt. Die Auslauföffnung
der Abstreifdüse 10 befand sich 50 mm unterhalb des Zinnbadespiegels. Der Abstand der Umlenkrolle von der profilierten
Abstreifdüse betrug ungefähr 20 cm. Der Kupferschaltdraht
hatte bei diesem Ausführungsbeispiel eine Durchlaufgeschwindigkeit von 1 m/sek. Es wurde eine gleichmäßige Zinnschichtdicke
von 5 /um über den gesamten Drahtumfang und die Drahtlänge erhalten. Diese mittlere Zinnschichtdicke wurde nach dem elektrochemischen
Abtragungsverfahren gemessen. Die Gleichmäßigkeit der Zinnschichtdicke entlang des Drahtumfanges wurde an Querschliffen
des verzinnten Drahtes lichtoptisch festgestellt. Auch ™
nach Lagerung dieses Drahtes bei 155 0C während 4 Tage an Luft,,
wurde nach dem bereits beschriebenen Lotkugeltest eine einwandfreie Benetzung der Lotkugel in einer Zeit erreicht, die wesentlich
unter einer Sekunde lage. Dieser Draht ist als sehr gut lötbar anzusprechen.
Fig. 4 zeigt das Zinnbad 7 der Fig. 1 in vergrößerter Darstellung.
Das Zinnbad 7 ist in einem Gefäß 20 untergebracht und kann geheizt werden. Eine Vorrichtung zur Heizung ist in der Fig. 4
nicht dargestellt, um die Übersichtlichkeit zu wahren. Ebenfalls nicht dargestellt ist in der Fig. 4 die Abdeckung durch Holzkohle
9, die in Fig. 1 gezeigt ist. Der Kupferdraht 1 läuft in J das Zinnbad 7 ein, wird mit der Umlenkroll'e 8 umgelenkt und ver- ™
läßt das Zinnbad wenigstens angenähert senkrecht. Die Abstreifdüse 10 ist so angeordnet, daß die AuslaufÖffnung 14a der Bohrung
14 sich im Abstand b unterhalb der Oberfläche des Zinnbades 7 befindet. Der Abstand b sollte wenigstens 5 mm betragen. Mit der
Größe des Abstandes b wird der hydrostatische Druck eingestellt, der durch das Eintauchen der Abstreifdüse 10 in das Zinnbad in
der EinlaufÖffnung 14 b erzeugt wird.
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;'" iÄ^^% ORIGINAL
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Der Abstand zwischen der Umlenkrolle 8 und der Einlauföffnung Hb ist in der Fig. 4 mit a bezeichnet. Dieser Abstand a soll
wie bereits ausgeführt so groß sein, daß sich die durch die Umlenkrolle 8 gestörte Laminarströmung in der Umgebung des bewegten
Drahtes bis zum Erreichen der Einlauföffnung Hb wieder
voll ausgebildet hat. Bei einer Drahtgeschwindigkeit zwischen 1 und 3 m/sek. sollte der Abstand a wenigstens 10 cm betragen.
Die Abstreifdüse 10 ist in ein Rohr 11, das beispielsweise aus
rostfreiem Stahl hergestellt sein kann, eingesetzt. Das Rohr 11 ist mit einem Kreisring 21 gehalten. In dem Kreisring 21 ist das
Rohr 11 in Richtung seiner Längsachse bewegbar. Die Bewegung
des Rohres 11 wird durch einen oberen Plansch 22 und einen unteren Plansch 23 begrenzt, die an dem Rohr 11 befestigt sind.
Der Kreisring 21 ist in einer Runddose 24 gelagert, die über einen Arm 25 an dem Gestell 26 befestigt ist, das die Umlenkrolle
8 trägt. Über den Arm 25 ist der Abstand a zwischen der Einlauföffnung
Hb der Abstreifdüse 10 und der Umlenkrolle 8 einstellbar.
Außerdem besitzt diese Vorrichtung den Vorzug, daß mit der Umlenkrolle 8 gleichzeitig die Abstreifdüse aus dem Bad
7 entfernt werden kann, wodurch das Einfädeln des Drahtes 1 wesentlich vereinfacht wird.
Die Halterung für das Rohr 11, die aus dem Kreisring 21 und der Runddose 24 besteht, sichert eine gewisse Beweglichkeit der Abstreifdüse
10. Die Runddose 24 besitzt an ihrem Boden und an ihrem Deckel Öffnungen 27 und 28 auf, deren Durchmesser wesentlich
kleiner als der Durchmesser des Kreisringes 24 und größer als der Durchmesser des Rohres 11 ist. Der Kreisring 21 liegt
im inneren der Runddose auf dem Boden auf und ist daher parallel ' zur Ebene der Badoberfläche nach allen Richtungen beweglich.
Im Kreisring 21 ist auch das Rohr 11 in Richtung seiner Längsachse
beweglich. Während des Betriebes der Vorrichtung wird sich
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das Rohr 11 infolge des Druckes, der an der Einlauföffnung 14b
auf die Abstreifdüse 10 ausgeübt wird, etwa in die Stellung
einstellen, die in der Fig. 4 gezeigt ist. Während des Betriebes ist daher das Rohr 11 und damit die Abstreifdüse 10 sowohl in
Zugrichtung des Drahtes 1 als auch geringfügig entgegengesetzt zur Zugrichtung des Drahtes 1 bei plötzlichen Störungen bewegliche.
Da der Kreisring 21 parallel zur Badoberfläche beweglich gehalten ist, ist auch die Abstreifdüse 10 parallel zur Badoberfläche
beweglich. Durch diese Beweglichkeit der Abstreifdüse 10 wird ein Reißen des Drahtes während des Betriebes weitgehend
vermieden.
Die Fig. 5 zeigt eine Abwandlung des Zinnbades nach Fig. 4. Dabei ist die Halterung für das Rohr 11 starr ausgebildet. Das
Rohr 11 kann jedoch auch bei diesem AusführungsbeispifL in einer Halterung beweglich, ähnlich wie in Fig. 4, gehalten werden. In
Fig. 5 wird die Einlauföffnung 14b durch ein Rohr 29, das beispielsweise
aus rostfreiem Stahl hergestellt sein kann, gebildet. Dieses Rohr 29 ist konzentrisch zur Bohrung 14 der Abstreifdüse
10 an der unteren Stirnfläche der Abstreifdüse angesetzt. Es
hat sich gezeigt, daß durch dieses Rohr 29 sich die Gleichmäßigkeit der Zinnschicht des Kupferdrahtes 1 weiterhin verbessern
läßt. Als günstig hat es sich erwiesen, einen Innendurchmesser des Rohres 29 zu wählen, der höchstens 1,5 mm größer als der
Drahtdurchmesser ist. Außerdem sollte das Rohr höchstens 100 mm
lang sein.
20 Patentansprüche
5 Figuren
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Claims (20)
- VPA 69/1231- 14 Pat ent ans prü eheQy Verfahren zum Herstellen von Zinnschichten oder Zinnlegierungsschichten auf Draht aus Kupfer oder Kupferlegierungen durch Feuerverzinnen, mit einer über den Drahtumfang gleichmäßigen Dicke >· 3 /um, bei dem der Draht ein Zinnbad oder Zinnlegierungsbad durchläuft und durch eine profilierte Abstreifdüse geführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abstreifdüse (10) Verwendet wird, deren Auslauföffnung (14b) ' unterhalb der Badoberfläche angeordnet ist.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auslauföffnung (14b) wenigstens 5 mm· unterhalb der Badoberfläche angeordnet ist.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Einkauföffnung (14b) der Abstreifdüse (10) und der letzten Berührungsstelle zwischen dem Draht (1) und einem Festkörper (8) im Bad (7) ein Abstand gewählt wird, der zur Ausbildung einer laminarströmung in der Umgebung des bewegten Drahtes ausreicht.
- a 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Drahtgeschwindigkeit von 1 bis 3 m/sek. ein Abstand (b) von wenigstens 10 cm zwischen der Einlauföffnung (14b) und der letzten Berührungsstelle eingestellt wird.
- 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abstreifdüse (1.0) verwendet wird, deren Bohrungsquerschnitt von einem Wellenzug begrenzt ist, wobei der Wellenzug (18) zwischen zwei konzentrischen Kreisen (16,17) verläuft, die Radien (R1 und R2) der Kreise an den Radius, des Drahtes (R-q) angepaßt sind und auf jeden Milli-109821/1677 "■ 15VPA 69/1231 - 15 -meter des Umfangs des inneren der konzentrischen Kreise etwa 3-15 Halbwellen (18a) entfallen.
- 6. Verfahren nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß eine Abstreifdüse mit 5 bis 8 Halbwellen (18a) pro Millimeter des Umfangs verwendet wird.
- 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der Abstreifdüse (10) durch die Badtemperatur bestimmt wird.
- 8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der ^ Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abstreifdüse (10), vorgesehen ist, bei der der Radius (R.,) des inneren der konzentrischen Kreise (16), zwischen denen der Wellenzug (18) verläuft, 1 bis 10 /um größer ist, als die obere Toleranzgrenze für den Radius (R-n) des Drahtes (1).
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius (R1) des inneren der konzentrischen Kreise ,(16) 2,5 bis 5 /um größer ist, als die obere Toleranzgrenze fürden Radius (R-o) des Drahtes (1).
- 10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der M Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abstreifdüse (10) vorgesehen ist, bei der die Differenz (R1 Rp) zwischen den Radien (R1, Rp) das inneren und des äußeren der konzentrischen Kreise (16 und 17), zwischen denen der Wellenzug (18) verläuft, 20 bis 80 /um beträgt.
- 11.Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Differenz (R1 - R2) zwischen den Radien (R1 und Rp) der konzentrischen Kreise (16 und 17) 40 bis 60 /um beträgt.- 16 1098?1 /1677BAD ORIGINAL1957023YPA 69/1231- 16 -
- 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die den äußeren konzentrischen Kreis (17) berührenden Halbwellen (T8a) des Wellenzuges (18) wenigstens angenähert kreisbogenförmig sind.
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreifdüse (10) aus Diamant, Rubin, einem Hartmetall oder aus rostfreiem Stahl hergestellt ist.
- 14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß als Einlauföffnung (14b) der Abstreifdüse (10) ein Rohr (29) vorgesehen ist, das konzentrisch zur Bohrung (14) der Abstreifdüse angeordnet ist.
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser des Rohres (29) höchstens 1,5 mm größer als der Durchmesser des Drahtes (1) ist.
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (29) höchstens 100 mm lang ist.
- 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreifdüse (10) in einer Halterung (21 und 24) angeordnet ist, die so ausgebildet ist, daß die Abstreifdüse parallel zur Ebene der Badoberfläche, in der Zugrichtung und entgegengesetzt zur Zugrichtung des Drahtes (1) beweglich ist.
- 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstreifdüse (10) in ein Rohr (11) eingesetzt ist.- 17 109821/1677VPA 69/123117 -
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet , daß in an sich bekannter Weise der Draht (1) im Bad (7) mit einer Rolle (8) umgelenkt und wenigstens angenähert senkrecht aus dem Bad herausgeführt ist, daß die Umlenkrolle und diejAbstreifdüse starr miteinander verbunden sind und daß der Abstand zwischen Umlenkrolle und Einlauföffnung (14b) der Abstreifdüse einstellbar ist.
- 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (b) zwischen der Einlauföffnung (14b) der Abstreifdüse (10) und der Umlenkrolle (8) wenigstens 10 cm beträgt.109871/167 7ORJGlNAt INSPECTED
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