DE19544716A1 - Druckgießmaschine mit Füllkammer und Temperierverfahren - Google Patents
Druckgießmaschine mit Füllkammer und TemperierverfahrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Temperierverfahren für eine Druckgießmaschine mit
Füllkammer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Druckgießmaschine mit
Füllkammer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
Das Gießsystem einer Druckgießmaschine zum Gießen von Aluminium, Zink,
Magnesium, deren Legierungen und anderen Metallen besteht aus einer horizontal
liegenden oder vertikal stehenden, zylindrischen Füllkammer, die im Falle der
weitverbreiteten Kaltkammermaschine als unbeheizte Kaltkammer betrieben wird. Die
hier weiter beschriebene horizontale Füllkammer wird über eine im formabgewandten
Bereich befindliche, üblicherweise oben liegende Einfüllöffnung mit einer möglichst
genau positionierten Metallschmelze befüllt. Das Befüllen, auch Dosieren genannt,
erfolgt meist über eine Gießrinne oder auch durch einen Gießlöffel. Die Füllkammer wird
von hinten durch den Druckkolben verschlossen. Bereits während des Einfüllens der
Schmelze erwärmt sich die mit der Schmelze in Berührung stehende Innenfläche der
Füllkammer sehr rasch, wobei diese Erwärmung örtlich sehr unterschiedlich ausfällt. So
tritt beispielsweise direkt unter der Einfüllöffnung die stärkste Erwärmung auf, bei der
die Oberfläche des Stahles deutlich über die bei etwa 550-600°C liegende
Schädigungsgrenze erwärmt wird. Nach dem Befüllungsvorgang mit einem meist bei 50
bis 60% liegenden Füllgrad wird der Kolben in Bewegung gesetzt und das flüssige Metall
zunächst langsam in Richtung Gießform durch den Gießkanal geschoben (Gießphase I),
um es kurz vor Eintritt des Metalls in die Form mit hoher Geschwindigkeit in dieselbe
einzuschießen. (Gießphase II). Normalerweise wird abschließend über den Druckkolben
der Druck auf das noch flüssige Metall erhöht (Gießphase III), um das Erstarrungsdefizit
auszugleichen und Gashohlräume zusammenzupressen. Der Füllgrad der Kammer wird
so gewählt, daß noch in der langsamen Gießphase I die Einfüllöffnung mit Sicherheit
verschlossen wird, ohne daß bereits Schmelze in den Formhohlraum gelangt.
Das Gießsystem ist beispielsweise in Ernst Brunhuber, "Praxis der Druckgußfertigung",
Verlag Schiele und Schön, Berlin 1991 und in "The Diecasting Book" von Althur C.
Street, Portcullis Press Ltd, Reedhill, England 1986, beschrieben.
Die aus Warmarbeitsstahl bestehende Füllkammer, auch Kaltkammer genannt, wird in
ihrer Temperatur nicht geregelt.
Das bekannte Gießsystem hat eine Reihe von thermischen Nachteilen, die zu einem
schwer kontrollierbaren Prozeß insbesondere im Hinblick auf die Temperatur und die
Eingießgeschwindigkeit der Schmelze in die Form (Schuß) führen. So zeigen
Temperaturmessungen in Füllkammern, daß die Schmelze in der Kaltkammer einen
großen Temperatursturz erfährt, der je nach Verweildauer der Schmelze in der
Füllkammer sowie Wanddicke und örtlichen Ausgangstemperaturen der Kammer sehr
unterschiedlich ausfallen kann. Dieser Temperatursturz liegt bei einer für
Aluminiumiegierungen üblicherweise praktizierten Einfülltemperatur von 700 bis 750°C
zwischen 50 und 120°C. Stellt der Gießer fest, daß sein Gußteil Kaltlaufstellen besitzt,
so erhöht er die Eingießtemperatur der Schmelze in die Füllkammer und vielleicht noch
die Bewegungsgeschwindigkeit des Gießkolbens so lange, bis kein Kaltlauf mehr eintritt.
Die Erhöhung der Schmelzetemperatur ist andererseits aber wegen der dadurch erheblich
erhöhten Metallverluste (Oxidation) sowie des zusätzlichen Energiebedarfs sehr
kostspielig und wegen der damit einhergehenden deutlich erhöhten Wasserstoffaufnahme
der Schmelze qualitätsbeeinträchtigend. Mit der Erhöhung der Schmelzetemperatur wird
auch der beim Eindosieren an der Stahlinnenwand der Füllkammer eintretende
Thermoschock erheblich verstärkt, was die Lebensdauer der Füllkammer drastisch
verkürzt. Das sich aus dieser Schmelzeüberhitzung zwangsläufig ergebende heißere
Gießen erhöht außerdem in der Gießform den auf die Formoberfläche einwirkenden
Thermoschock und vermindert somit auch die Lebensdauer der teuren Dauerform.
Bei der heute verwendeten Kaltkammer entsteht im Auftreffbereich des Gießstrahls am
Boden der Kammer ein "hot-spot" und eine Strömungserosion, was rasch zu Heißrissen,
Ausbröckelungen und Auswaschungen des Warmarbeitsstahles an dieser Stelle führt. Die
Folge ist, daß sich erstarrende Schmelze unterschiebt, der Kolben nicht mehr ausreichend
abdichtet und die Kolbenbewegung bis hin zum Kolbenklemmer beeinträchtigt wird. In
der Praxis versucht häufig der Gießer, das Eintreten dieser Schädigung durch Einfüllen
von Schmieröl in die Füllkammer zu verzögern, was aber durch die beim Kontakt mit
dem flüssigen Metall eintretenden, heftigen Verbrennungsreaktionen zu so großen
Qualitätsbeeinträchtigungen des Gießmetalles führt, daß diese Methode für Qualitätsguß
ausscheidet.
Ein weiterer gravierender Nachteil ergibt sich daraus, daß eine verschlissene Füllkammer
wiederholt dadurch instandgesetzt wird, daß sie innen ausgedreht wird. Dadurch
verringert sich zwangsläufig mehr und mehr ihre Wanddicke mit der Folge, daß sie im
stationären Betrieb immer kälter fährt.
Die Kaltkammer führt zu dem weiteren Nachteil, daß an der zu Beginn des Eindosierens
relativ kalten Formwand Vorerstarrungen und Ausscheidungen von Primärphasen
eintreten, die beispielsweise beim Vergießen übereutektischer Aluminiumlegierungen zu
großen Qualitäts- und Fertigungsproblemen führen können. So scheiden sich aus einer
Legierung vom Typ G-AlSi17 Siliziumphasen aus, die agglomerieren, sich als grobe
Siliziumansammlungen im Gußstück wiederfinden und damit dessen Eigenschaften
beeinträchtigen. Außerdem wirken die in der Schmelze schwimmenden
Siliziumausscheidungen beim Einschuß der Schmelze in die Form wie eine Raspel und
zerstören in kürzester Zeit die Formoberfläche durch mechanischen Abrieb.
Ein weiterer Schwachpunkt der Kaltkammer besteht in dem durch die asymmetrische
Erwärmung des unteren Teils der Kammer und den hot-spot-Bereich zwangsläufig
bedingten Verzug der Kammer, was einen relativ großen Spalt zwischen Kammer und
Kolben zur Folge hat. Damit dieser Spalt nicht zu einem Kolbenklemmer führt, muß der
Kolben während des gesamten Eindosier- und Gießvorganges stark gekühlt werden,
damit sich zur Abdichtung eine feste Schale erstarrter Schmelze über den Spalt legt.
Diese Kühlung führt aber zu einer erheblichen Schmelzeabkühlung über die gesamte
Kolbenstirnfläche.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Temperierverfahren bzw. eine
Druckgießmaschine mit Füllkammer zu schaffen, bei dem bzw. der die Schmelze
während des Einfüllens, Vorschiebens und Einschießens in ihrer Temperatur besser
kontrolliert und in ihrer Qualität verbessert und gleichzeitig der Thermoschockverschleiß
sowie die Störanfälligkeit der Füllkammer verringert werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Temperierverfahren mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 bzw. eine Druckgießmaschine mit Füllkammer mit den Merkmalen des
Anspruchs 12 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird eine Füllkammer 1 mit einem im Inneren des
Füllkammermantels 2 angeordneten Wärmeleitkörper 3 verwendet, wobei der Abstand
"d" des Wärmeleitkörpers 3 zur inneren Oberfläche 5 der Füllkammer umgekehrt
proportional dem zu erwartenden Eintrittswärmestrom von der Schmelze 4 zur inneren
Oberfläche 5 ist und die absolute Dicke "d" der verbleibenden Stahlschicht 8 so
bemessen ist, daß der Temperaturanstieg der Stahlschicht 8 einen vorgegebenen
Höchstwert nicht überschreitet. Die Füllkammer 1 befindet sich vor dem ersten
Eindosieren der Schmelze 4 auf dem gewünschten Temperaturniveau T1, z. B. nach
Aufheizung mittels einer am äußeren Umfang angeordneten elektrischen Heizmanschette
10.
Während des Einfüllens der Schmelze 4 durch die Einfüllöffnung 7 erwärmt sich
zunächst der Boden 6 direkt unter der Einfüllöffnung 7 und danach eine immer größere
Fläche des Bodenbereiches und mit ansteigendem Schmelzespiegel auch der seitliche
Wandbereich bis zu der dem Füllgrad entsprechenden Höhe. Während dieser
Einfüllperiode ist im unmittelbar unter der Einfüllöffnung befindlichen Bodenbereich 6
durch das ständige Nachströmen heißer Schmelze 4 ein deutlich höherer Wärmestrom
zur Kammerwand zu verzeichnen als in den weiter entfernten Bereichen. Die in diesem
Flächenbereich erfindungsgemäß dünner gehaltene Stahlschicht "d" transportiert die
Wärme durch den infolge der dünneren Schicht steileren Temperaturgradienten rascher
zum Wärmeleitkörper 3 als in den dicker gehaltenen Nachbarbereichen.
Der Wärmeleitkörper 3 besitzt die mindestens fünffache Wärmeleitfähigkeit des
Füllkammermaterials 8, so daß bei Aufnahme und Ableitung des Wärmestromes
innerhalb des Wärmeleitkörpers 3 nur ein geringer Temperaturgradient entsteht. Dieser
Umstand führt zusammen mit der bewußt großvolumigen Auslegung des
Wärmeleitkörpers 3 dazu, daß der untere Bezugspunkt des Temperaturgefälles der
Stahlschicht (Berührungspunkt mit dem Wärmeleitkörper) fast nur um den Betrag
ansteigt, um den sich der ganze Wärmeleitkörper 3 erwärmt. Somit dient
erfindungsgemäß der Wärmeleitkörper 3 nicht nur als rascher Wärmeleiter, sondern
gleichzeitig auch als großer, zeitweiliger Wärmespeicher.
Diese Eigenschaft, auch einen kurzzeitig hohen Wärmestrom ohne die Folge eines
merklichen Anstiegs des Temperaturniveaus an der Grenzschicht zur inneren Stahlschicht
aufzunehmen, ermöglicht nun, daß die Füllkammer in einem auf hoher Temperatur
befindlichen Zustand befüllt werden und gleichzeitig der Temperaturanstieg der
Innenwand während des Befüllens und Gießens gering gehalten werden kann. Außerdem
ermöglicht sie, die Eindosiertemperatur der Schmelze einerseits und die Gießtemperatur
andererseits gegenüber dem bisherigen Zustand abzusenken.
Durch den über die dünne Stahlschicht und den großvolumigen Wärmeleitkörper
gewährleisteten Wärmestrom wird die Füllkammerinnentemperatur in ihrem Anstieg so
gering gehalten, daß die Temperaturschädigungsgrenze des Stahles nicht überschritten
wird und andererseits die Schmelzeabkühlung möglichst gering bleibt. Auch nach
Beendigung des gemessen am gesamten Arbeitszyklus kürzen Eindosier- und
Gießvorganges transportiert der Wärmeleitkörper in seinem Innern die Wärme weiter
über den gesamten Umfang der Füllkammer, über die Länge und an die äußere
Stahlschicht der Füllkammer.
Die Dicke der äußeren Stahlschicht 9 ist so bemessen, daß bei der gewünschten mittleren
Temperatur der Füllkammerwand die Durchleitung der Wärme durch die äußere
Stahlschicht 9 und die Abgabe an die Umgebung durch natürliche Konvektion und
Strahlung etwa der Wärmemenge entspricht, die im Innern von der Schmelze
aufgenommen wurde. Zu berücksichtigen ist, daß sich die Wärmeabgabe über den
gesamten Arbeitszyklus erstreckt, während die Wärmeaufnahme nur kurzzeitig erfolgt.
Durch den Wärmeleitkörper 3 hat sich vor dem nächsten Eindosieren die Temperatur
über den Umfang und die Länge der Füllkammer ausgeglichen und befindet sich auf dem
gewünschten Niveau. Nun läuft der wärmetechnische Vorgang bei jedem folgenden
Arbeitszyklus aufs neue ab.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens wird die äußere Oberfläche der
Füllkammer bei Bedarf mittels einer Temperiereinrichtung 10, z. B. einer elektrischen
Beheizung, in ihrer Temperatur geregelt. Dadurch läßt sich bei Bedarf ein veränderter
Füllgrad der Füllkammer, eine veränderter Zeitablauf und eine veränderte
Gießtemperatur praktizieren, ohne daß sogleich die Schmelzetemperatur erhöht werden
muß.
Bei der Druckgießmaschine mit Füllkammer besteht die zylindrische, horizontale
Füllkammer 1 auf ihrer gesamten Länge oder auf einer Teillänge über ihren ganzen
Umfang oder einen Teilumfang aus einem inneren Mantel 8, vorzugsweise aus einem
Warmarbeitsstahl, einem direkt mit diesem metallisch fest verbundenen Wärmeleitkörper
3, vorzugsweise aus einem gut wärmeleitenden Kupferwerkstoff, und einem metallisch
fest mit dem Wärmeleitkörper und an den Enden oder anderen Stellen mit dem inneren
Mantel verbundenen äußeren Mantel 9, vorzugsweise ebenfalls aus einem
Warmarbeitsstahl oder auch einem anderen Stahl, wobei der in die Füllkammerwand
eingebettete Wärmeleitkörper 3 sich stellenweise oder flächenweise in seiner Dicke und
Form unterscheiden kann.
Die Dicke des inneren Mantels "d", d. h. der Abstand der inneren Zylinderfläche 5 zum
Wärmeleitkörper, ist so dimensioniert, daß sie umgekehrt proportional dem zu
erwartenden Eintrittswärmestrom, d. h. dem von der eingefüllten Schmelze 4 in die innere
Oberfläche der Füllkammer 5 eintretenden Wärmestrom ist. Vorteilhafterweise kann
diese Dicke zwischen 0,1 und 30 mm liegen.
Diese Ausstattung der Füllkammer 1 mit einem Wärmeleitkörper 3 kann auf den der
Einfüllöffnung 7 gegenüberliegenden Füllkammerbereich 6, den hot spot-Bereich,
begrenzt sein oder sich auf einen bezüglich Länge und Umfang größeren Bereich bis hin
zur gesamten Füllkammerlänge erstrecken.
Der Wärmeleitkörper 3 besitzt im Verhältnis zum Füllkammermaterial 8 mindestens die
fünffache Wärmeleitfähigkeit, so daß bei Aufnahme und Ableitung des Wärmestromes
innerhalb des Wärmeleitkörpers nur ein geringer Temperaturgradient entsteht. Dieser
Umstand führt zusammen mit der bewußt großvolumigen Auslegung des
Wärmeleitkörpers 3 dazu, daß der untere Bezugspunkt des Temperaturgefälles der
Stahlschicht 8 (Berührungspunkt mit dem Wärmeleitkörper) fast nur um den Betrag
ansteigt, um den sich der ganze Wärmeleitkörper 3 erwärmt. Somit dient
erfindungsgemäß der Wärmeleitkörper 3 als rascher Wärmeleiter und gleichzeitig als
großer, zeitweiliger Wärmespeicher.
Diese Eigenschaft, auch einen kurzzeitig hohen Wärmestrom ohne die Folge eines
merklichen Anstiegs des Temperaturniveaus an der Grenzschicht zur inneren Stahlschicht
aufzunehmen, ermöglicht nun, daß die Füllkammer in einem auf höherer Temperatur
befindlichen Zustand befüllt werden und gleichzeitig der Temperaturanstieg der
Innenwand während des Befüllens und Gießens gering gehalten werden kann. Außerdem
ermöglicht sie, die Eindosiertemperatur der Schmelze einerseits und die Gießtemperatur
andererseits gegenüber dem bisherigen Zustand abzusenken.
Durch den über die dünne Stahlschicht 8 und den großvolumigen Wärmeleitkörper 3
gewährleisteten Wärmestrom wird die Füllkammerinnentemperatur in ihrem Anstieg so
gering gehalten, daß die Temperaturschädigungsgrenze des Stahles nicht überschritten
und andererseits die Schmelzeabkühlung möglichst gering gehalten wird. Auch nach
Beendigung des gemessen am gesamten Arbeitszyklus kürzen Eindosier- und
Gießvorganges transportiert der Wärmeleitkörper 3 in seinem Innern die Wärme weiter
über den gesamten Umfang der Füllkammer 1, über die Länge und an die äußere
Stahlschicht der Füllkammer.
Die Dicke der äußeren Stahlschicht 9 ist so bemessen, daß bei der gewünschten mittleren
Temperatur der Füllkammerwand die Durchleitung der Wärme durch die äußere
Stahlschicht und die Abgabe an die Umgebung durch natürliche Konvektion und
Strahlung etwa der Wärmemenge entspricht, die im Innern von der Schmelze 4
aufgenommen wurde. Zu berücksichtigen ist, daß sich die Wärmeabgabe über den
gesamten Arbeitszyklus erstreckt, während die Wärmeaufnahme nur kurzzeitig erfolgt.
Durch den Wärmeleitkörper 3 hat sich vor dem nächsten Eindosieren die Temperatur
über den Umfang und die Länge der Füllkammer ausgeglichen und befindet sich auf dem
gewünschten Niveau T1. Nun läuft der wärmetechnische Vorgang bei jedem folgenden
Arbeitszyklus aufs neue ab.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird die äußere Oberfläche der
Füllkammer in ihrer Temperatur bei Bedarf mittels einer Temperiereinrichtung 10, z. B.
einer elektrischen Beheizung geregelt. Dadurch läßt sich bei Bedarf ein veränderter
Füllgrad der Füllkammer, eine veränderter Zeitablauf und eine veränderte
Gießtemperatur praktizieren, ohne daß sogleich die Schmelzetemperatur erhöht werden
muß.
Eine Variante der Erfindung kann darin bestehen, daß zwei oder noch mehr
Wärmeleitkörper verwendet werden, die vorteilhafterweise für den Fall, daß sie
aneinander angrenzen, durch eine thermische Sperre entkoppelt sein können. So könnte
der der Einfüllöffnung gegenüberliegende Bereich im Innern der Füllkammerwand einen
separaten Wärmeleitkörper aufweisen, der beispielsweise zusätzlich einen inneren
Temperierkanal zur Flüssigkeitstemperierung (Kühlung oder Beheizung) enthält.
Die sichere Funktion des erfindungsgemäßen inneren Wärmeleitkörpers 3 erfordert einen
ungehinderten Wärmeübergang an den jeweiligen Berührungsflächen von
Füllkammermaterial - insbesondere des inneren Mantels 8 - und Wärmeleitkörper. Die
hierfür unabdingbare feste und dauerhafte Verbindung der Materialien wird durch einen
Hochtemperatur-Hochdruck-Diffusionsvorgang erzeugt.
Vorteilhafterweise kann beispielsweise im Wärmeleitkörper in der Nähe des inneren
Mantels ein Mantelthermoelement vorgesehen werden, bei welchem der Mantel
metallisch fest durch eine Hochtemperatur-Hochdruck-Diffusion mit dem umgebenden
Material verbunden wurde.
Die vorliegende Erfindung erbringt den Vorteil, daß sie die Anwendung einer auf einem
höheren Temperaturniveau befindlichen "Thermo-Kammer" mit exakt einstellbaren
sowie reproduzierbaren thermischen Verhältnissen ermöglicht und dadurch sowohl ein
kälteres Befüllen als auch ein kälteres Gießen möglich wird. Durch die Begrenzung der
Innenflächentemperatur der Füllkammer wird deren Lebensdauer erheblich verlängert
und ein weitgehend störungsfreies Gießen ermöglicht, was für die Produktivität der
Fertigung und die Qualität der Gußteile entscheidende Verbesserungen erbringt. Das
über den Umfang und die Länge gleichförmige Temperaturfeld (isotherme Verhältnisse)
erbringt den Vorteil einer verzugsfreien Füllkammer. Dadurch kann der Spalt zwischen
Druckkolben 11 und Füllkammerwand 2 gering gehalten werden, was eine exakte und
reibungsarme Kolbenbewegung und damit in einem entscheidenden Punkt
reproduzierbare Gießbedingungen ermöglicht. Dadurch kann auch der Kolbenverschleiß
gering gehalten und die Kolbenkühlung im Gießtakt während der Eindosierperiode
zurückgenommen werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen erläutert.
Fig. 1a zeigt einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Füllkammer 1 mit einem in
die Füllkammerwand zwischen einem inneren Mantel 8 und äußeren Mantel 9
eingebetteten Wärmeleitkörper 3. Die Dicke "d" des inneren Mantels, die
vorteilhafterweise zwischen 0,1 und 30 mm liegen kann, ist in dem der Einfüllöffnung 7
gegenüberliegenden Füllkammerbereich 6 deutlich verringert. Der Querschnitt in Fig. 1b
zeigt, daß der Wärmeleitkörper 3 sich in diesem Beispiel über den gesamten Umfang als
geschlossener Ringkörper erstreckt. Es ist zu erkennen, daß sich die Verjüngung des
inneren Mantels nur bis zum Winkel α, der den Einflußbereich des hot-spots markiert,
erstreckt.
Die Füllkammer 1 besitzt in diesem Ausführungsbeispiel zusätzlich an ihrem äußeren
Umfang einen elektrischen Mantelheizer 10, mit dem die Vorwärmung der Füllkammer
zum ersten Arbeitstakt sowie bei Bedarf auch eine zusätzliche Feintemperaturregelung
der Oberfläche durchgeführt werden kann.
Fig. 2a zeigt einen Längsschnitt durch die erfindungsgemaße Füllkammer 1 für ein
zweites Ausführungsbeispiel. In Fig. 2b ist der Querschnitt abgebildet. Die Füllkammer 1
besteht hier lediglich im Bereich des der Einfüllöffnung 7 gegenüberliegenden
Füllkammermantels aus einem inneren Mantel 8, einem äußeren Mantel 9 und einem
zwischen dem äußeren und inneren Mantel eingebetteten Wärmeleitkörper 3. Die Dicke
"d" des inneren Stahlmantels ist am geringsten unmittelbar im Auftreffpunkt der
Schmelze und der unmittelbaren Umgebung und vergrößert sich dann mit zunehmendem
Abstand vom hot spot. Für eine praktische Anwendung einer Füllkammer mit einem
Innendurchmesser von 40 mm könnte die Dicke "d" beispielsweise einen geringsten
Wert von 2 mm aufweisen und sich dann bis auf 5 mm erhöhen. Im Querschnitt ist zu
sehen, daß bei dem hier ausgewählten zweiten Ausführungsbeispiel der Wärmeleitkörper
3 sich nur bis zur halben Umfangshöhe erstreckt.
In Fig. 3 ist der Temperatur-Weg-Verlauf für die erfindungsgemäße Füllkammer
aufgetragen. Die gestrichelte Kurve zeigt den Temperaturverlauf vor dem Eindosieren
der Schmelze. Die ausgezogene Kurve gibt den Verlauf nach dem Eindosieren, aber vor
dem Gießen wieder. Anhand der Fig. 1 und 3 soll nun der Ablauf des Verfahrens
geschildert werden. Vor Beginn der Gießserie wird die gesamte Füllkammer 1 durch den
elektrischen Mantelheizer 10 auf die gewünschte Temperatur T1 gebracht und der Heizer
wird auf Temperaturregelung einer Bezugstemperatur T2 für den stationären
Betriebszustand umgeschaltet. Nach Ablauf einer Wartezeit, die etwa einem
Arbeitszyklus entspricht, wird die erste Schmelzeportion eindosiert. Der innere Mantel 8
erwärmt sich zunächst instationär, bis sich der Wärmeleitkörper 3 wärmetechnisch
einkoppelt und damit der stationäre Zustand erreicht ist. Von diesem Zeitpunkt an bleibt
die innere Oberflächentemperatur für die Dauer des Schmelzekontaktes nahezu konstant
und bewegt sich lediglich etwa um den geringfügigen Betrag nach oben, um den sich der
gesamte Wärmeleitkörper 3 erwärmt.
Nach dem Vergießen der Schmelze 4 bricht der Wärmestrom in die Füllkammer abrupt
ab. In der Zeitperiode bis zum nächsten Eindosieren (etwa die zehnfache Zeitperiode der
Eindosier- und Gießperiode) verteilt der Wärmeleitkörper 3 die Wärme durch innere
Wärmeleitung gleichmäßig über den Umfang und die Länge. Gleichzeitig strömt ein Teil
der Wärme über den Temperaturgradienten des äußeren Mantels 9 an die Umgebung.
Diese Wärmemenge entspricht im Idealfall genau der von innen zugeführten
Wärmemenge. Wird mehr Wärme an die Umgebung abgegeben, so gleicht der
elektrische Heizer 10 den Differenzbetrag aus.
Die Erfindung kann überall da eingesetzt werden, wo thermische Systeme örtlich
unterschiedlich stark und im Vergleich zum gesamten Arbeitstakt jeweils nur kurzzeitig
erwärmt werden.
Claims (22)
1. Temperierverfahren für eine Druckgießmaschine mit einer zylindrischen Füllkammer
(1), die an ihrer Stirnseite mit einer Form verbunden ist und die in der Nähe der
gegenüberliegenden Seite eine Einfüllöffnung (7) zum Einfüllen einer Metallschmelze (4)
aufweist und einem in der Füllkammer (1) beweglichen Druckkolben (11), wobei eine
Portion der Metallschmelze (4) in die Füllkammer (1) eingefüllt wird und dabei der sofort
durch Wärmeübergang von der Schmelze zur Oberfläche (5) der Füllkammerinnenwand
einsetzende Wärmestrom in der Füllkammerwand (8) durch Wärmeleitung abgeleitet wird
und sich die Oberfläche der Füllkammerinnenwand hierbei entsprechend dem
übergehenden Eintrittswärmestrom und dem durch die Wärmeleitfähigkeit des
Füllkammermaterials (8) bestimmten Ableitungswärmestrom entsprechend den Gesetzen
der Wärmeleitung erwärmt, die örtlichen Wärmeströme sich mit der durch den
Druckkolben (11) anschließend in Richtung der Stirnseite bewegten Schmelze verändern
und mit dem erfolgten Einschuß der Schmelze (4) in den Formhohlraum nur noch im
Bereich des in der Füllkammer an der Stirnseite verbleibenden und erstarrenden
Preßrestes (12) ein Wärmestrom zur Füllkammerinnenwand gegeben ist, bis sich der
Vorgang mit dem erneuten Eindosieren im nächsten Arbeitstakt wiederholt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ableitung der Wärmeströme in der Füllkammerwand (2) durch
einen oder mehrere im Innern der Füllkammerwand (2) in einem Teilbereich oder über die
gesamte Füllkammer angeordneten, fest mit dem inneren und äußeren Wandbereich der
Füllkammer verbundenen Wärmeleitkörper (3) in der Weise bestimmt wird, daß der
zunächst durch den inneren Füllkammermantel (8) mit der Dicke "d" aufgenommene
Wärmestrom rasch von dem mindestens fünffach so gut wärmeleitenden und ein
genügend großes Wärmeaufnahmevermögen besitzenden Wärmeleitkörper (3)
aufgenommen und für den kürzeren Zeitraum des Kontaktes der Schmelze mit der
Füllkammerinnenwand überwiegend in diesem gespeichert wird, daß die Dicke "d" des
zwischen dem Wärmeleitkörper und der zylindrischen Innenfläche (5) der Füllkammer
liegenden Füllkammermaterials (8) umgekehrt proportional dem örtlich zu erwartenden
Wärmeübergang von der Schmelze zur Innenwand eingestellt ist, daß der
Wärmeleitkörper (3) über den längeren Zeitraum bis zum nächsten Eindosieren von
Schmelze die über den kürzeren Zeitraum aufgenommene Wärme so innerhalb der
gesamten Füllkammerwand (2) verteilt, daß entlang der konzentrischen Umfangsschichten
der Wand und über die Länge der Kammerwand diese gleichmäßig temperiert ist und im
stationären Zustand die bis zum Ende des Arbeitstaktes über die gesamte Oberfläche der
Füllkammer wieder abgegebene Wärmemenge der zu Beginn aufgenommenen
Wärmemenge entspricht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere
Oberflächentemperatur der Füllkammer durch eine zusätzliche Temperiereinrichtung
geregelt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einfüllöffnung (7) gegenüberliegend ein Wärmeleitkörper in der Füllkammerwand plaziert
ist, der vom übrigen Wärmeleitkörper durch eine thermische Sperre getrennt ist und ein
eigenes, in den Wärmeleitkörper eingelagertes Kühlrohrsystem für eine
Flüssigkeitskühlung besitzt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schichtdicke "d" zwischen 0,1 und 30 mm liegt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
mittlere Dicke des Wärmeleitkörpers mindestens das fünffache der geringsten Dicke "d"
des inneren Mantels der Füllkammer beträgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Materialien der Füllkammer und des Wärmeleitkörpers metallische Werkstoffe sind.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß für
einen inneren Mantel und einen äußeren Mantel der Füllkammer unterschiedliche
Materialien verwendet werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Füllkammermaterial und dem Wärmeleitkörpermaterial eine durch einen
Hochtemperatur-Hochdruck-Metalldiffusionsvorgang hergestellte Verbindung besteht.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Füllkammermaterial ein Warmarbeitsstahl ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Material des Wärmeleitkörpers ein Kupferwerkstoff ist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in
der Füllkammerwand, vorzugsweise im Wärmeleitkörper, ein Mantelthermoelement
angeordnet ist, dessen Mantel mittels eines zuvor durchgeführten Hochtemperatur-
Hochdruck-Diffusionsprozesses fest mit dem Umgebungsmaterial verbunden ist.
12. Druckgießmaschine mit einer zylindrischen Füllkammer (1), die an ihrer Stirnseite mit
einer Form verbunden ist und die in der Nähe der gegenüberliegenden Seite eine
Einfüllöffnung (7) zum Einfüllen einer Metallschmelze (4) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß im Innern der Füllkammerwand (2) in einem Teilbereich oder über
die gesamte Füllkammer ein oder mehrere Wärmeleitkörper (3) mit der mindestens
fünffachen Wärmeleitfähigkeit des Füllkammermaterials angeordnet sind, daß diese fest
mit dem sie umgebenden inneren (8) und äußeren (9) Wandbereich der Füllkammer
verbunden sind, daß der örtliche Abstand "d" des Wärmeleitkörpers (3) von der inneren
Oberfläche (5) der Füllkammer (entsprechend die örtliche Dicke des inneren
Füllkammermantels 8) so gewählt wird, daß "d" umgekehrt proportional dem örtlich zu
erwartenden Wärmeübergangsstrom von der Schmelze zur Innenwand ist, daß die Dicke
bzw. das Volumen des Wärmeleitkörpers so gewählt wird, daß das sich daraus
ergebende Wärmespeichervermögen genügt, um den Anstieg der Temperatur des
Wärmeleitkörpers an seiner Verbindungsfläche zum inneren Füllkammermaterial (8) auf
einen vorgegebenen Wert und damit unter Berücksichtigung des Abstandes "d" auch den
Anstieg der Wandtemperatur an der Innenfläche auf einen anderen bestimmten
Maximalwert zu begrenzen, daß der Wärmeleitkörper in seinen wärmetechnischen
Eigenschaften, seiner geometrischen Form und seiner Dicke und Länge im Verhältnis zur
gesamten Füllkammergeometrie so beschaffen ist, daß er unter Berücksichtigung seiner
Wärmeleitfähigkeit über den längeren Zeitraum bis zum nächsten Eindosieren von
Schmelze die über den kürzeren Zeitraum aufgenommene Wärme so innerhalb der
gesamten Füllkammer verteilt, daß entlang der konzentrischen Umfangsschichten der
Wand und über die Länge der Kammerwand diese gleichmäßig temperiert ist.
13. Druckgießmaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an der
zylindrischen Außenfläche der Füllkammer eine zusätzliche in der Temperatur regelbare
Temperiereinrichtung vorhanden ist.
14. Druckgießmaschine nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Einfüllöffnung gegenüberliegend ein Wärmeleitkörper in der Füllkammerwand
plaziert ist, der vom übrigen Wärmeleitkörper durch eine thermische Sperre getrennt ist
und ein eigenes, in den Wärmeleitkörper eingelagertes Kühlrohrsystem für eine
Flüssigkeitskühlung besitzt.
15. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schichtdicke "d" zwischen 0,1 und 30 mm liegt.
16. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die mittlere Dicke des Wärmeleitkörpers mindestens das fünffache
der geringsten Dicke "d" des inneren Mantels der Füllkammer beträgt.
17. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialien der Füllkammer und des Wärmeleitkörpers
metallische Werkstoffe sind.
18. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß für einen inneren Mantel und einen äußeren Mantel der
Füllkammer unterschiedliche Materialien Druckgießmaschine verwendet werden.
19. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Füllkammermaterial und dem
Wärmeleitkörpermaterial eine durch einen Hochtemperatur-Hochdruck-
Metalldiffusionsvorgang hergestellte Verbindung besteht.
20. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Füllkammermaterial ein Warmarbeitsstahl ist.
21. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material des Wärmeleitkörpers ein Kupferwerkstoff ist.
22. Druckgießmaschine nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Füllkammerwand, vorzugsweise im Wärmeleitkörper, ein
Mantelthermoelement angeordnet ist, dessen Mantel mittels eines zuvor durchgeführten
Hochtemperatur-Hochdruck-Diffusionsprozesses fest mit dem Umgebungsmaterial
verbunden ist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE1995144716 DE19544716A1 (de) | 1995-11-30 | 1995-11-30 | Druckgießmaschine mit Füllkammer und Temperierverfahren |
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DE1995144716 DE19544716A1 (de) | 1995-11-30 | 1995-11-30 | Druckgießmaschine mit Füllkammer und Temperierverfahren |
Publications (1)
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DE1995144716 Withdrawn DE19544716A1 (de) | 1995-11-30 | 1995-11-30 | Druckgießmaschine mit Füllkammer und Temperierverfahren |
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- 1995-11-30 DE DE1995144716 patent/DE19544716A1/de not_active Withdrawn
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