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DE19538891C2 - Verfahren und Vorrichtung zum großflächigen horizontalen Verlegen von Platten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum großflächigen horizontalen Verlegen von Platten

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DE19538891C2
DE19538891C2 DE19538891A DE19538891A DE19538891C2 DE 19538891 C2 DE19538891 C2 DE 19538891C2 DE 19538891 A DE19538891 A DE 19538891A DE 19538891 A DE19538891 A DE 19538891A DE 19538891 C2 DE19538891 C2 DE 19538891C2
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C19/00Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving
    • E01C19/52Apparatus for laying individual preformed surfacing elements, e.g. kerbstones
    • E01C19/524Apparatus for laying individual preformed surfacing elements, e.g. kerbstones using suction devices

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einerseits ein Verfahren zum groß­ flächigen horizontalen Verlegen von Platten und anderer­ seits eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfah­ rens.
Die großflächige horizontale Verlegung von Platten in geschlossenen Räumen, wie z. B. Verkaufs- oder Ausstel­ lungshallen, aber auch ggf. in überdachten und nicht überdachten offenen Bereichen wird bislang durchweg ma­ nuell durchgeführt. Hierbei werden unter dem Begriff Platten Keramikfliesen, Betonwerkstein- oder Naturstein-Platten usw. verstanden, d. h. Produkte, wie sie von einer als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger definierten Fach­ kraft verarbeitet werden.
In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wird bei dem Ver­ legen der Platten so vorgegangen, daß nach der Erstellung eines Mörtelbetts (Zementschlamm als Kontaktschicht beim Dickbett-Verfahren bzw. Fliesenkleber/Dünnbett-Mörtel als Kontaktschicht beim Dünnbett-Verfahren) oder auch vorher mindestens eine Fachkraft sich eine bestimmte Anzahl Platten griffbereit zurechtlegt, die der Größe des lang­ sam abbindenden Mörtelbetts entspricht. Das Mörtelbett kann maschinell und manuell erstellt sein. Der Fachkraft gehen hierbei im wesentlichen keine Hilfskräfte zur Hand.
Bekannt ist ferner eine überlappende Arbeitsweise, bei welcher die Fachkraft ausschließlich Verlegearbeiten durchführt. Die Erstellung des Mörtelbetts sowie die griffbereite Zurverfügungstellung von Platten obliegt hierbei Hilfskräften.
In beiden Fällen können die Platten mittels Förderer von einer Basisstation zur Bereitstellungsstation transpor­ tiert werden. Die Basisstation befindet sich meistens außerhalb des mit Platten zu versehenden Bereichs, wäh­ rend die Bereitstellungsstation sich in der Nähe der Fachkraft befindet und entsprechend dem Verlegefort­ schritt mitwandert.
Unabhängig davon, ob eine Fachkraft sämtliche Haupt- und Nebenarbeiten beim großflächigen Verlegen von Platten durchführt oder ob sie sich nur auf das reine Plazieren der Platten beschränkt und die Nebenarbeiten, wie Erstel­ lung des Mörtelbetts und griffbereite Zurverfügungstel­ lung der Platten, von Hilfskräften durchgeführt werden, ist die Qualität des letztlich fertigen Plattenbodens von der personenbezogenen Fähigkeit der Fachkraft abhängig. Diese kann bekanntlich stark schwanken. Erschwerend kommt hinzu, daß bei mehreren einen Plattenboden erstellenden Fachkräften eine gleichbleibende Qualität durch die un­ terschiedlichen Fähigkeiten der Fachkräfte und deren je­ weiligen täglich schwankenden körperlichen Verfassungen bestimmt werden. Auch ist im bekannten Fall zu berück­ sichtigen, daß eine manuelle Verlegung von Platten ungün­ stige Rücken- und Kniebelastungen bei vergleichsweise ho­ hen körperlichen Anstrengungen zur Folge hat. In Verbin­ dung mit Schwitzen und Zugluft sind rheumatische Erkran­ kungen, Schleimbeutel-Entzündungen in den Knien sowie Wirbelsäulenprobleme usw. vorprogrammiert und führen zu erhöhten krankheitsbedingten Ausfallquoten von Fachkräf­ ten.
Durch die DE-OS 27 18 066 zählt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum maschinellen gruppenweisen Verlegen von Pflastersteinen zum Stand der Technik. Hierbei werden zunächst die Pflastersteine zu mehreren Gruppen überein­ ander auf einer Palette gestapelt. Diese Palette wird dann von den Gabeln eines Hubstaplers aufgenommen. Am Hubstapler ist eine rahmenartige Ausrichteinheit vorge­ sehen, die relativ zu den gestapelten Pflastersteinen verschoben wird, so daß sich dann der gesamte Stapel an Pflastersteinen in jeder Gruppe unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen innerhalb der Ausrichteinheit horizontal lageorientieren kann. Nach der Lageorientie­ rung durch den Ausrichtrahmen wird jede Gruppe Pflaster­ steine mit Hilfe eines dem Hubstapler zugeordneten Saugdüsenträgers nach oben komplett abgehoben und in die­ ser kompletten gruppenweisen Konfiguration auf den zu be­ legenden Untergrund abgesetzt. Die Genauigkeit der Lage­ orientierung der gesamten Gruppe auf dem Untergrund ist hierbei ausschließlich von dem Augenmaß und der Geschick­ lichkeit der den Hubstapler handhabenden Bedienungsperson abhängig.
Der Erfindung liegt ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum großflächigen horizontalen Verlegen von Platten zu schaf­ fen, bei welchen eine gleichmäßige verbesserte Qualität des verlegten Plattenbodens bei erheblich gesenktem Be­ darf an Fachkräften sichergestellt und die Verlegung in merklich kürzerer Zeit durchgeführt werden kann.
Was den verfahrensmäßigen Teil dieser Aufgabe anlangt, so besteht dessen Lösung in den im Kennzeichen des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmalen.
Danach werden jetzt die zu verlegenden Platten zunächst in einer Basisstation ausgepackt, bedarfsweise geordnet und entsprechend diesem Bedarf einer Bereitstellungssta­ tion zugefördert. In dieser Bereitstellungsstation wird nach dem oder auch während des Erstellens eines Mörtel­ betts mindestens eine komplette Plattenreihe so plaziert und lagegerecht ausgerichtet, wie es durch die jeweiligen örtlichen Anforderungen und Gegebenheiten sinnvoll er­ scheint. Das Positionieren erfolgt automatisch und ohne manuellen Eingriff durch eine Fachkraft. Ist die neue Plattenreihe einwandfrei positioniert, wird sie komplett aufgenommen, in einen Bereich vor die verlegte Platten­ reihe gebracht und hier abgesenkt. Das Absenken erfolgt auf eine Ebene, in der sich die Unterseite einer neuen Plattenreihe zwischen der Oberfläche des Mörtelbetts und der Oberfläche der verlegten Plattenreihe befindet. Nun­ mehr wird die neue Plattenreihe an die vorab verlegte Plattenreihe herangezogen. Hierbei übernimmt die verlegte Plattenreihe direkt oder indirekt (Plattenverlegung ohne Spalt oder mit durch Abstandshalter bestimmten Spalt) die Ausrichtung der neuen Plattenreihe relativ zur verlegten Plattenreihe. Nach der Ausrichtung wird die neue Platten­ reihe komplett auf das Mörtelbett abgesenkt.
Während der Verlegung der neuen Plattenreihe kann es zweckmäßig sein, daß in der Bereitstellungsstation be­ reits die nächste Plattenreihe für den anschließenden Verlegezyklus zusammengestellt und positioniert wird.
Die Bereitstellungsstation kann durch eine Fördereinrich­ tung ständig mit der Basisstation verbunden sein. In Ab­ hängigkeit von der Art und Größe des zu verlegenden Plat­ tenbodens ist es aber vorstellbar, daß die Bereit­ stellungsstation auch als Plattenmagazin zum Einsatz ge­ langen kann.
Die zu Beginn einer Verlegung erste Plattenreihe oder er­ sten Plattenreihen können ggf. als Ausgangsstreifen von Hand plaziert und ausgerichtet sein. Dieser Ausgangs­ streifen kann auch aus einem anderen Material bestehen und als Anschlag- und/oder Verlegelehre gestaltet sein.
Hinsichtlich des gegenständlichen Teils der Aufgabe wird die Lösung in den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 2 erblickt.
Die bevorzugt begehbare Plattform wird parallel zu einem vorab lagegerecht ausgerichteten Ausgangsstreifen posi­ tioniert. Dieser kann aus mindestens einer manuell er­ stellten Plattenreihe bestehen. Wieviele Plattenreihen manuell für die Ausgangsposition der Plattform verlegt werden müssen, hängt von der Flächengröße der Platten ab. Auf jeden Fall nimmt die in Verlagerungsrichtung weisende Vorderseite der Plattform im Zusammenwirken mit dem Aus­ gangsstreifen bzw. der jeweils zuvor verlegten Platten­ reihe eine Ausrichtfunktion für alle nachfolgend zu ver­ legenden Plattenreihen wahr.
Zum Verlegen jeder Plattenreihe ist die Plattform mit einer Bestandteil der Bereitstellungsstation bildenden Platten-Positioniereinheit versehen. Diese Platten-Posi­ tioniereinheit ordnet die aus einem ggf. mitgeführten Ma­ gazin oder über einen Förderer von der zentralen Basis­ station aus herangeführten Platten und richtet sie exakt in einer Plattenreihe aus. Mit Hilfe der Platten-Ver­ legeeinheit wird anschließend die lagegerecht in der Bereitstellungsstation positionierte Plattenreihe aufgenommen, vor die verlegte Plattenreihe verbracht, hier bis in eine Ebene abgesenkt, die zwischen der Ober­ fläche des Mörtelbetts und der Oberfläche der verlegten Plattenreihe liegt und dann an die verlegte Plattenreihe herangezogen. Hierbei bildet dann die verlegte Platten­ reihe quasi eine Richtleiste für die neue Plattenreihe. Erst wenn die neue Plattenreihe an der verlegten Platten­ reihe ausgerichtet ist, wird die neue Plattenreihe auf das Mörtelbett abgesenkt.
Die Erfindung schafft demnach eine Vorrichtung, die nicht nur im Vergleich zur Handverlegung einen wesentlichen Zeitvorteil besitzt, d. h. pro Zeiteinheit kann eine er­ heblich größere Bodenfläche mit Platten belegt werden, sondern die durch Vermeidung von Handarbeit auch ein exaktes und genaues Ausrichten bei gleichbleibender prä­ ziser Verlegung schafft. Qualitätsschwankungen durch per­ sonenbezogene unterschiedliche Fähigkeiten sowie durch die unterschiedlichen körperlichen Verfassungen der Fach­ kräfte werden ausgeschlossen. Es ist lediglich eine Beob­ achtung und Steuerung der Vorrichtung durch eine Fach­ kraft notwendig. Die Vorrichtung übernimmt jetzt die eine hohe fachliche Qualifikation erfordernden handwerklichen Arbeiten. Die Bedienung der Vorrichtung kann hierbei ohne besondere Qualifikation erfolgen. Im Prinzip beschränkt sich die Tätigkeit der Fachkraft oder ggf. kurzzeitig meh­ rerer Fachkräfte auf die manuelle Verlegung mindestens einer Plattenreihe und anschließend auf die Störungsüber­ wachung der Vorrichtung. Die berufstypischen Krankheiten von Plattenlegern, wie Rücken- und Knieschäden verbunden mit rheumatischen und Schleimbeutelentzündungen werden vermieden.
Da die erfindungsgemäße Vorrichtung im Vergleich zu ma­ nuellen Verlegearbeiten mit teuren Fachkräften äußerst wirtschaftlich eingesetzt werden kann, bildet sie dar­ überhinaus ein wirksames Mittel gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft.
Eine bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Grundgedankens besteht in den Merkmalen des Anspruchs 3. Hiernach sind die Plattform, die Platten-Positionierein­ heit und die Platten-Verlegeeinheit an eine Programm­ steuerung gekoppelt. Die Programmsteuerung befindet sich bevorzugt auf der Plattform und weist ggf. ein Bedienpult für eine Fachkraft auf.
Die Verlagerung der Plattform quer zu den Plattenreihen kann in verschiedener Weise erfolgen. Nach Anspruch 4 ist die Plattform in bevorzugter Ausbildung aber rollend ver­ lagerbar. Hierzu sind mehrere in geringen Abständen zu­ einander angeordnete, nicht angetriebene Rollen vorgese­ hen, auf denen sich die Plattform abstützt. In Abhängig­ keit von der sich parallel zu einer Plattenreihe er­ streckenden Länge der Plattform können sich die Rollen über die gesamte Länge der Plattform oder nur über eine Teillänge erstrecken. In diesem Fall sind vorteilhafter­ weise dann zwei oder mehrere Rollen axial fluchtend hin­ tereinander angeordnet. Die rollende Verlagerung der Plattform erleichtert auch die selbsttätige antriebslose Ausrichtung an einer verlegten Plattenreihe.
Die Stabilität der Plattform bei geringem Gewicht kann entsprechend Anspruch 5 dadurch heraufgesetzt werden, daß die Plattform kastenförmig gestaltet ist. Die Plattform besteht insbesondere aus nichtrostendem Stahl. Die Wände der Plattform sind so weit herabgezogen, daß die Rollen nur mit einem geringen Umfangsbereich nach unten über die Unterkanten der Seitenwände zur Abrollfläche vorstehen. Die Abrollfläche wird von den Oberseiten der verlegten Platten gebildet.
Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6 ist die Platten-Posi­ tioniereinheit als Förderer ausgebildet und auf der Plattform, insbesondere lösbar, fixierbar. Der Förderer umfaßt insbesondere zwei im Abstand parallel zueinander umlaufende schmale Fördergurte, die es somit erlauben, Platten unterschiedlicher Größe lagegerecht positionieren zu können. Der Förderer ist bevorzugt mit einem regelba­ ren Elektromotor ausgestattet, welcher mit der Programm­ steuerung gekoppelt ist.
Die der Platten-Verlegeeinheit zugeordnete Überführungs­ einrichtung gemäß Anspruch 7 umfaßt in vorzugsweiser Ge­ staltung einen sich über die gesamte Länge der Plattform erstreckenden Hohlbalken mit umfangsseitigen hinterschnittenen Längsnuten. Diese Längsnuten erlauben nicht nur eine stufenlose und damit exakte Anpassung des Hohlbalkens an die jeweiligen Verhältnisse, sondern auch die variable Anbringung solcher Aggregate, die das pro­ blemlose Aufnehmen, Verlagern und Absetzen einer komplet­ ten Plattenreihe sicherstellen. Die Art dieser Aggregate hängt u. a. von der Größe sowie der Oberflächengestaltung der jeweilig zu verlegenden Platten ab.
Die Überführungseinrichtung ist mit Hilfe der Platten-Ver­ legeeinheit exakt horizontal und vertikal verlagerbar, wobei diese beiden Bewegungen sich auch im Zuge eines Ar­ beitszyklusses überlagern können. Die Zwangsführung der Überführungseinrichtung stellt hierbei die einwandfreie Ausrichtung einer neuen Plattenreihe an einer verlegten Plattenreihe sicher.
In diesem Zusammenhang wird eine zweckmäßige Ausgestal­ tung entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 8 darin erblickt, daß die Überführungseinrichtung mit Saugnäpfen ausgestattet ist. Diese Saugnäpfe sind so mit einer Pneu­ matikanlage gekuppelt, daß die Platten einwandfrei aufge­ nommen, verlagert und abgesetzt werden können. Bevorzugt ist beidseitig der Überführungseinrichtung je eine Reihe von Saugnäpfen vorgesehen. Die Saugnäpfe sind zwecks An­ passung an unterschiedliche Platten austauschbar.
Die Merkmale des Anspruchs 9 sehen die lösbare Befesti­ gung der Überführungseinrichtung am unteren Ende eines Vertikalholms vor, der in einer Führung zwangsverlagerbar ist. Der Vertikalholm erstreckt sich bevorzugt in der vertikalen Mittelquerebene der balkenartigen Überfüh­ rungseinrichtung. Die Führung für den Vertikalholm ist wiederum an dem im Verlagerungsrichtung der Plattform vorderen Ende eines zwangsgeführten Horizontalholms befe­ stigt. Die Längsachsen des Vertikalholms und des Horizon­ talholms verlaufen in ein und derselben vertikalen Quer­ ebene der Plattform.
Die Merkmale des Anspruchs 10 geben zu erkennen, daß sich die Führung des Horizontalholms am oberen Ende eines an der Plattform lösbar festgelegten Ständers befindet. Bei diesem Ständer kann es sich insbesondere um ein Rohr han­ deln, das in eine Hülse einsetzbar ist, welche in der ka­ stenförmigen Plattform festgelegt ist. Ein sich im Höhen­ bereich der Plattform quer erstreckender Spannbolzen kann den Ständer mit der Hülse verbinden. Der Ständer ist in dem der Ausrichtseite der Plattform abgewandten rückwär­ tigen Bereich der Plattform vorgesehen.
Die einwandfreie Verlagerung des Vertikalholms und des Horizontalholms bei Fixierung der Bewegungsrichtungen ist nach Anspruch 11 dann gegeben, wenn die Führungen gehäu­ seartig ausgebildet sind. In diesen Führungsgehäusen sind Tragrollen, insbesondere aus Kunststoff, gelagert, welche den Vertikalholm und den Horizontalholm ohne großen Reibungswiderstand im wesentlichen spielfrei führen.
Die Verlagerungen des Vertikalholms und des Horizontal­ holms können mit verschiedenen Einrichtungen bewerkstel­ ligt werden. So sind elektrische oder hydraulische An­ triebe denkbar. Im Hinblick auf den Einsatzort der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung ist es entsprechend den Merkma­ len des Anspruchs 12 jedoch vorteilhafter, wenn der Ver­ tikalholm und der Horizontalholm mittels pneumatisch be­ aufschlagbarer Zylinder relativ zu ihren Führungsgehäusen verlagerbar sind. Diese Zylinder erstrecken sich parallel zum Vertikalholm und Horizontalholm. Die Zylindergehäuse sind bevorzugt mit den Führungsgehäusen fest verbunden, wohingegen die Kolbenstangen an den Vertikalholm bzw. an den Horizontalholm angeschlagen sind.
Die Stabilität des Vertikalholms und des Horizontalholms wird bei einwandfreier Verwindungs- und Verdrehsicherheit und Erzielung eines geringen Gewichts gemäß Anspruch 13 dadurch erhöht, daß der Vertikalholm und der Horizontal­ holm jeweils aus mehreckigen, insbesondere rechteckigen Rohren gebildet sind.
In praxisnaher Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Grundgedankens sehen die Merkmale des Anspruchs 14 vor, daß mindestens zwei Plattformen über ihre Schmalseiten lösbar miteinander kuppelbar sind. Auf diese Weise können im Prinzip beliebig viele Plattformen als Module aneinan­ dergefügt und damit problemlos an die Länge einer zu verlegenden Plattenreihe angepaßt werden. Hierbei ist es von Vorteil, daß in einem solchen Fall insbesondere die der Platten-Verlegeeinheit zugeordnete balkenartige Über­ führungseinrichtung sich über mehrere Plattformen hinweg erstrecken und damit das Ausrichten einer neuen Platten­ reihe auf eine verlegte Plattenreihe erleichtern kann. Mehrere solcher Überführungseinrichtungen können mitein­ ander gekoppelt werden. Zur verwindungs- und knicksteifen Kopplung zweier Plattformen besitzen diese bevorzugt an einer Schmalseite Zentrierzapfen, die in entsprechende Zentrierhülsen an der anderen Schmalseite spielfrei ein­ greifen. Schnappverschlüsse endseitig zweier aufeinander folgender Plattformen stellen im Bereich der frontal an­ einander liegenden Schmalseiten die schnelle Kupplung und Entkupplung der Plattformen sicher.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in den Zeich­ nungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläu­ tert. Es zeigen:
Fig. 1 in der Draufsicht einen zu verfliesenden Bo­ den einer Verkaufshalle mit einer Vorrichtung zur großflächigen horizontalen Verlegung von Fliesen;
Fig. 2 eine Stirnansicht auf ein Modul der Vorrich­ tung der Fig. 1 gemäß dem Pfeil II, teil­ weise im Schnitt, und
Fig. 3 eine Seitenansicht der Darstellung der Fig. 2 gemäß dem Pfeil III.
Mit 1 ist in der Fig. 1 der Boden einer großflächigen, im horizontalen Querschnitt rechteckigen Verkaufshalle 2 bezeichnet.
Zum Verfliesen des Bodens 1 dient eine Vorrichtung 3, die sich parallel zu den Schmalseiten 4 des Bodens 1 er­ streckt. Die Vorrichtung 3 besteht aus sechs knicksteif aneinander geschlossenen identischen Modulen 5 entspre­ chend den Darstellungen der Fig. 2 und 3. Sie ist in Längsrichtung LR des Bodens 1 verlagerbar und an einen Förderer 6 angeschlossen, der sich entlang einer Längs­ seite 7 des Bodens 1 erstreckt. Der Förderer 6 besteht in nicht näher dargestellter Weise aus einzelnen motorisch angetriebenen und steuerungstechnisch miteinander gekop­ pelten Fördererschüssen, die lösbar aneinander gekuppelt sind. Auf diese Art und Weise ist der Förderer 6 entspre­ chend dem Verlegefortschritt bei Bedarf längenveränder­ bar. Ein Fördererende 8 liegt außerhalb der zu fliesenden Verkaufshalle 2 und endet an einer Basisstation 9, wo herantransportierte Fliesen ausgepackt und von Hilfskräf­ ten auf den Förderer 6 gelegt werden können. Das andere Ende 10 des Förderers 6 ist als 90°-Kehre ausgebildet.
Wie die Fig. 2 und 3 näher zu erkennen geben, umfaßt jedes Modul 5 der Vorrichtung 3 eine rechteckige kasten­ förmige Plattform 11, die in Längsrichtung LR des Bodens 1 rollend verlagerbar ist. Die jeweils paarweise fluchtend hintereinander angeordneten Rollen 12 er­ strecken sich unterhalb der Bodenplatte 13 der Plattform 11. Die Seitenwände 14 der Plattform 11 sind bis in eine Ebene herabgezogen, die zwischen den Achsen 15 der Rollen 12 und einer nachstehend noch näher definierten Rollflä­ che 16 liegt.
An einer Schmalseite 17 weist die Plattform 11 zwei im Abstand nebeneinander liegende Zentrierzapfen 18 und an der anderen Schmalseite 19 an die Zentrierzapfen 18 ange­ paßte Zentrierhülsen 20 auf. Die Zentrierzapfen 18 und die Zentrierhülsen 20 sind zwischen der Kopfplatte 21 und der Bodenplatte 13 der Plattform 11 befestigt. Es ist aus der Fig. 2 ersichtlich, daß die Zentrierzapfen 18 in Hülsen 20a gelagert sind, die den Zentrierhülsen 20 ent­ sprechen. Sie werden durch Querstifte 22 lagegesichert. Auf diese Weise können die Zentrierhülsen 20, 20a und die Zentrierzapfen 18 gegenseitig an den Schmalseiten 17, 19 ausgetauscht werden.
In der vertikalen Mittelquerebene MQE des Moduls 5 ist in dem zur Bewegungsrichtung BR des Moduls 5 rückwärtigen Bereich der Plattform 11 eine Hülse 23 in vertikaler Aus­ richtung befestigt. Die Hülse 23 dient der lösbaren Auf­ nahme eines rohrförmigen Ständers 24. Die verdre­ hungssichere Kupplung zwischen der Hülse 23 und dem unte­ ren Ende des Ständers 24 erfolgt durch einen Querbolzen 25.
Kopfseitig des Ständers 24 ist ein rechteckiges Führungs­ gehäuse 26 festgelegt, in welchem vier Kunststoffrollen 27 auf horizontalen Achsen drehbar gelagert sind. Die Kunststoffrollen 27 fassen von oben und unten begrenzt formschlüssig über einen im Querschnitt rechteckigen hoh­ len Horizontalholm 28, der das Führungsgehäuse 26 in Be­ wegungsrichtung BR des Moduls 5 durchsetzt.
Im rückwärtigen Bereich des Horizontalholms 28 befindet sich ein am Horizontalholm 28 entlang verstellbarer und fixierbarer Anschlag 29. Der Anschlag 29 wirkt mit einem pneumatischen Kontakt 30 zusammen, der seitlich am Füh­ rungsgehäuse 26 befestigt ist. Der Kontakt 30 ist an eine Programmsteuerung 31 gekoppelt, die auf der Vorrichtung 3 angeordnet ist (Fig. 1). Der Programmsteuerung 31 ist ein Bedienpult 32 zugeordnet, das ebenfalls auf der Vorrichtung 3 vorgesehen ist.
An dem in Bewegungsrichtung BR des Moduls 5 vorderen Ende des Horizontalholms 28 ist ein Führungsgehäuse 33 mit vier Kunststoffrollen 34 befestigt, das in vertikaler Richtung von einem im Querschnitt rechteckigen hohlen Vertikalholm 35 durchsetzt wird. Die Kunststoffrollen 34 umfassen formschlüssig den Vertikalholm 35.
Benachbart zum Führungsgehäuse 33 des Vertikalholms 35 ist an den Horizontalholm 28 die Kolbenstange 36 eines an die Programmsteuerung 31 gekoppelten Pneumatikzylinders 37 angelenkt, der sich parallel zum Horizontalholm 28 oberhalb des Führungsgehäuses 26 erstreckt. Das Gehäuse 38 des Pneumatikzylinders 37 ist mit dem Führungsgehäuse 26 verbunden. Ferner ist zu sehen, daß seitlich zwischen dem Gehäuse 38 des Pneumatikzylinders 37 und dem Füh­ rungsgehäuse 26 eine Führungsgliederkette 39 vorgesehen ist, die der knickfreien Führung von nicht näher veran­ schaulichten flexiblen Pneumatikleitungen zwischen dem Ständer 24 und dem Pneumatikzylinder 37 dient.
An das untere Ende des Vertikalholms 35 ist die Kolben­ stange 40 eines sich parallel zum Vertikalholm 35 er­ streckenden, an die Programmsteuerung 31 gekoppelten Pneumatikzylinders 41 angeschlagen. Das Gehäuse 42 des Pneumatikzylinders 41 ist an dem Führungsgehäuse 33 befe­ stigt. Die pneumatischen Zuleitungen zum Pneumatikzylin­ der 41 sind nicht näher veranschaulicht.
Am oberen Ende des Vertikalholms 35 ist ein Anschlag 43 vorgesehen, der mit einem seitlich am Führungsgehäuse 33 befestigten pneumatischen Kontakt 44 zusammenwirkt. Der Kontakt 44 ist an die Programmsteuerung 31 gekoppelt.
An der unteren Stirnseite des Vertikalholms 35 ist eine sich über zwei nebeneinander angeordnete Module 5 er­ streckende Überführungseinrichtung 45 in Form eines Hohl­ balkens mit umfangsseitigen hinterschnittenen Längsnuten 46 befestigt. Die Befestigung erfolgt über Schnapp-Steck-Ver­ bindungen 47. An den Längsseiten der Überführungsein­ richtung 45 sind mehrere Saugnäpfe 48 befestigt, die mit Pneumatik beaufschlagbar und an die Programmsteuerung 31 angeschlossen sind.
Auf der Plattform 11 ist parallel zur Überführungsein­ richtung 45 ein Förderer 49 lösbar festgelegt. Der mit­ tels Schnapp-Steck-Verbindungen 52 festlegbare Förderer 49 weist zwei im seitlichen Abstand voneinander angeord­ nete schmale Fördergurte 50 auf, die über im Bereich der Schmalseiten 17, 19 der Plattform 11 angeordnete Umlenk­ räder 51 geführt sind. Der Förderer 49 wird von einem nicht näher dargestellten steuerbaren Elektromotor ange­ trieben, der mit der Programmsteuerung 31 gekoppelt ist. Der Übergang zwischen den Förderern 49 zweier benachbar­ ter Module 5 wird mit Hilfe von in der Seitenansicht dreieckförmigen Kurzförderern 53 bewerkstelligt. Diese Kurzförderer 53 weisen ebenfalls zwei nebeneinander ange­ ordnete Transportgurte 54 auf, die jedoch einen geringe­ ren seitlichen Abstand zueinander haben als die Förder­ gurte 50 des Förderers 49. Auf diese Weise kann das im Durchmesser kleinere Umlenkrad 55 zwischen die Förder­ gurte 50 des Förderers 49 im Bereich der Umlenkräder 51 fassen und hiermit eine Transportbrücke zwischen zwei aufeinander folgenden Förderern 49 herstellen. Die Kurz­ förderer 53 sind um die Achsen 56 schwenkbar.
Zwischen dem unteren Ende des Vertikalholms 35 und der Oberseite der die Saugnäpfe 48 tragenden Überführungsein­ richtung 45 ist im Bereich der vertikalen Mittelquerebene MQE des Moduls 5 ein Anschlag 57 festgelegt, der mit einem pneumatischen Kontakt 58 zusammenwirkt, welcher an die Programmsteuerung 31 gekoppelt ist.
Schließlich läßt die Fig. 3 noch erkennen, daß an den Längsseiten der Plattform 11 Kupplungsmittel 59 zum Ver­ binden der Plattformen 11 zweier aufeinander folgender Module 5 vorgesehen sind.
Die Verlegung der Fliesen 60 auf dem Boden 1 der Ver­ kaufshalle 2 kann wie folgt durchgeführt werden:
Zunächst wird gemäß Fig. 1 entlang der Längsseite 7 der Verkaufshalle 2 der Förderer 6 aus einzelnen Förderer­ schüssen montiert. Danach wird ein Mörtelbett 66 in der Nähe der Schmalseite 4 des Bodens 1 geschaffen, das so breit bemessen ist, daß hier mehrere Fliesenreihen FR exakt von Hand ausgerichtet verlegt werden können. Die Fliesen 60 werden über den Förderer 6 herantransportiert. Es werden so viele Fliesenreihen FR manuell verlegt, daß die gesamte Vorrichtung 3 auf diesen Fliesenreihen FR montiert werden kann. Die Förderer 49 auf den Plattformen 11 der Module 5 werden dann mit der 90°-Kehre 10 des För­ derers 6 verbunden. Die Verbindung erfolgt wie die Kupp­ lung zweier aufeinander folgender Förderer 49 der Module 5 mit Hilfe eines dreieckförmigen vertikal schwenkbaren Kurzförderers 53. Damit steht die Basisstation 9 mit dem entferntesten Modul 5 der Vorrichtung 3 in transporttech­ nischer Verbindung.
Statt mindestens einer von Hand verlegten Fliesenreihe FR kann aber auch ein ggf. aus einem anderen Material beste­ hender Ausgangs streifen FR als Anschlag- und/oder Verle­ gelehre zum Einsatz kommen, wenn die Möglichkeit besteht, einen solchen Ausgangsstreifen FR vor das Mörtelbett 66 plazieren zu können. Die Vorrichtung 3 startet dann von diesem Ausgangsstreifen FR.
Nach dem Ausrichten der Vorrichtung 3 auf den von Hand verlegten Fliesenreihen FR oder auf einem Ausgangsstrei­ fen wird die durch die Förderer 49, 53 der Vorrichtung 3 gebildete Platten-Positioniereinheit über den Förderer 6 mit Fliesen 60 versorgt, bis eine komplette Fliesenreihe FRN auf der Platten-Positioniereinheit 49, 53 als Bereit­ stellungsstation 61 lagegerecht orientiert worden ist.
Nunmehr wird vom Bedienpult 32 aus über die Programm­ steuerung 31 die Platten-Verlegeeinheit 62 aktiviert. Hierbei werden der Horizontalholm 28 und der Vertikalholm 35 in eine Lage verfahren, in welcher sich die Überfüh­ rungseinrichtung 45 exakt oberhalb der positionierten neuen Fliesenreihe FRN auf der Platten-Positioniereinheit 49, 53 befindet. Durch Beaufschlagung des Pneumatikzylin­ ders 41 wird dann der Vertikalholm 35 herabgefahren, bis die Saugnäpfe 48 die Oberfläche 63 der neuen Fliesenreihe FRN kontaktieren. Jetzt saugen sich die Saugnäpfe 48 an der Fliesenreihe FRN fest und stellen so den Transport­ kontakt zur Platten-Verlegeeinheit 62 her.
Danach wird der Pneumatikzylinder 41 wieder beaufschlagt und der Vertikalholm 35 ein Stück hochgefahren. An­ schließend wird der Pneumatikzylinder 37 beaufschlagt und dadurch der Horizontalholm 28 in Bewegungsrichtung BR der Vorrichtung 3 ausgefahren, und zwar bis in die in Fig. 3 strichpunktierte Lage. Diese Lage wird durch Berührung des Anschlags 29 mit dem Kontakt 30 bestimmt. Danach wird der Pneumatikzylinder 41 beaufschlagt und der Vertikal­ holm 35 nach unten verlagert. Diese Bewegung erfolgt so lange, bis sich die Unterseite 64 der neuen Fliesenreihe FRN in einer Ebene befindet, die zwischen der vorab wei­ ter erstellten Oberfläche 65 des Mörtelbetts 66 und der Oberfläche 16 (= Rollfläche) der bereits vorhergehend verlegten Fliesenreihe FRV oder eines Ausgangsstreifens befindet. Diese Lage wird durch Berührung des Anschlags 43 am Kontakt 4 fixiert. Jetzt wird wieder der Pneumatik­ zylinder 37 im Einfahrsinne beaufschlagt, so daß der Ho­ rizontalholm 28 entgegen die Bewegungsrichtung BR der Vorrichtung 3 so lange verlagert wird, bis der Anschlag 57 am unteren Ende des Vertikalholms 35 den Kontakt 58 auf der Plattform 11 berührt und anzeigt, daß die neue Fliesenreihe FRN ihre Verlegeposition erreicht hat. Hier­ bei dient die in Bewegungsrichtung BR der Vorrichtung 3 vordere Kante der vorhergehend verlegten Fliesenreihe FRV bzw. des Ausgangsstreifens als Ausrichtleiste sowohl für die Vorrichtung 3 als auch für die neue Fliesenreihe FRN. Durch anschließendes Beaufschlagen des Pneumatikzylinders 41 wird der Vertikalholm 35 so weit abwärts gefahren, bis daß die neue Fliesenreihe FRN auf die Oberfläche 65 des Mörtelbetts 66 abgesetzt werden kann. Durch entsprechende Beaufschlagung der Saugnäpfe 48 lösen sich diese von den Fliesen 60 und die neue Fliesenreihe FRN ist ordnungsge­ mäß positioniert.
Während des Verlegezeitraums kann bereits über den Förde­ rer 6 und die auf den Plattformen 11 der Module 5 ange­ ordneten Förderer 49, 53 eine weitere Fliesenreihe FRN lagegerecht positioniert werden.
Bezugszeichenliste
1
Boden v.
2
2
Verkaufshalle
3
Vorrichtung
4
Schmalseiten v.
1
5
Module v.
3
6
Förderer
7
Längsseite v.
1
8
Fördererende
9
Basisstation
10
90°-Kehre v.
6
11
Plattform v.
5
12
Rollen
13
Bodenplatte v.
11
14
Seitenwände v.
11
15
Achsen v.
12
16
Rollfläche f.
1
17
Schmalseite v.
11
18
Zentrierzapfen
19
Schmalseite v.
11
20
Zentrierhülsen
20
a Zentrierhülsen
21
Kopfplatte v.
1
22
Querstifte
23
Hülse
24
Ständer
25
Querbolzen
26
Führungsgehäuse f.
28
27
Kunststoffrollen in
26
28
Horizontalebene
29
Anschlag an
28
30
Kontakt f.
29
31
Programmsteuerung
32
Bedienpult
33
Führungsgehäuse f.
35
34
Kunststoffrollen in
33
35
Vertikalebene
36
Kolbenstange v.
37
37
Pneumatikzylinder
38
Gehäuse v.
37
39
Führungsgliederkette
40
Kolbenstange v.
41
41
Pneumatikzylinder
42
Gehäuse v.
41
43
Anschlag an
35
44
Kontakt f.
43
45
Überführungseinrichtung
46
Längsnuten an
45
47
Schnapp-Steck-Verbindungen
48
Saugnäpfe
49
Förderer auf
11
50
Fördergurte v.
49
51
Umlenkräder v.
49
52
Schnapp-Steck-Verbindungen
53
Kurzförderer
54
Transportgurte
55
Umlenkrad v.
53
56
Schwenkachsen
57
Anschlag
58
Kontakt f.
57
59
Kupplungsmittel
60
Fliesen
61
Bereitstellungsstation
62
Platten-Verlegeeinheit
63
Oberfläche v. FRN
64
Unterseite v. FRN
65
Oberfläche v.
66
66
Mörtelbett
BR Bewegungsrichtung v.
5
FR Fliesenreihen manuell oder Ausgangsstreifen
FRN- neue Fliesenreihe
FRV- vorhergehende Fliesenreihe
LR Längsrichtung v.
1
MQE- Mittelquerebene v.
5
.

Claims (14)

1. Verfahren zum großflächigen horizontalen Verlegen von Platten (60), bei welchem die Platten (60) von einer Basisstation (9) zu einer Bereitstellungsstation (61) gefördert und von hier aus reihenweise auf einem vorab erstellten Mörtelbett (66) plaziert werden, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem lagegerechten Ausrichten eines zu den zu verle­ genden Plattenreihen (FRN) parallelen Ausgangsstrei­ fens (FR) mit der Dicke einer Platte (60) und etwa der Länge einer Plattenreihe (FRN) die Platten (60) einer Plattenreihe (FRN) in der Bereitstellungssta­ tion (61) parallel zu dem Ausgangsstreifen (FR) in horizontaler Lage maschinell positioniert werden, daß anschließend die so positionierte Plattenreihe (FRN) komplett maschinell aufgenommen, dann vor den Aus­ gangsstreifen (FR) verlagert und hier bezüglich ihrer Unterseite (64) in einen Höhenbereich zwischen der Oberfläche (65) des Mörtelbetts (66) und der Oberflä­ che (16) des Ausgangsstreifens (FR) abgesenkt wird, worauf die Plattenreihe (FRN) an den Ausgangsstreifen (FR) herangezogen und letztlich unter paralleler Aus­ richtung an dem Ausgangsstreifen (FR) maschinell auf das Mörtelbett (66) abgesenkt wird, und daß alle fol­ genden Plattenreihen (FRN) unter paralleler Ausrich­ tung an der jeweils voraufgehend verlegten Platten­ reihe (FRN) bezüglich ihrer Platten (60) positio­ niert, dann aufgenommen, anschließend verlagert, dar­ aufhin teilabgesenkt, an die verlegte Plattenreihe (FRN) herangezogen und letztlich voll auf das Mörtel­ bett (66) abgesenkt werden.
2. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach An­ spruch 1, gekennzeichnet durch eine horizontal verlagerbare Plattform (11) mit einer sich parallel zu ihrer Vorderseite erstreckenden Platten-Positioniereinheit (49, 53) sowie einer quer zur Platten-Positioniereinheit (49, 53) in horizonta­ ler und vertikaler Richtung beweglichen Platten-Ver­ legeeinheit (62).
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (11), die Platten-Positioniereinheit (49, 53) und die Plat­ ten-Verlegeeinheit (62) an eine Programmsteuerung (31) gekoppelt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (11) rollend verlagerbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (11) kastenförmig gestaltet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten-Positioniereinheit (49, 53) als Förderer aus­ gebildet und auf der Plattform (11) fixierbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten-Verlegeeinheit (62) eine Überführungseinrich­ tung (45) für eine Plattenreihe (FRN) aufweist, die relativ zur Plattform (11) horizontal und vertikal zwangsgeführt verlagerbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Überführungsein­ richtung (45) mit Saugnäpfen (48) ausgestattet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Überführungsein­ richtung (45) am unteren Ende eines zwangsgeführten Vertikalholms (35) befestigt ist, dessen Führung (33) am vorderen Ende eines zwangsgeführten Horizontal­ holms (28) befestigt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (26) des Horizontalholms (28) am oberen Ende eines an der Plattform (11) lösbar festgelegten Ständers (24) be­ festigt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalholm (35) und der Horizontalholm (28) in gehäuseartigen Führungen (33, 26) rollend gelagert sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalholm (35) und der Horizontalholm (28) mittels fluidisch beaufschlagbarer Zylinder (41, 37) relativ zu ihren Führungsgehäusen (33, 26) verlagerbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Vertikalholm (35) und der Horizontalholm (28) aus im Querschnitt rechteckigen Rohren gebildet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens zwei Plattformen (11) über ihre Schmalseiten (17, 19) lösbar miteinander kuppelbar sind.
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