DE19538432C2 - Vorrichtung zum Spleißen von Multifilamentgarnen - Google Patents
Vorrichtung zum Spleißen von MultifilamentgarnenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spleißen von
Multifilamentgarnen mit einer Spleißkammer und mit Garn
klemmen, wobei jede Garnklemme eine Feder aufweist.
Vorrichtungen zum Spleißen von Garnen, d. h. Vorrichtungen
zum Verbinden der Enden von Garnen durch Einblasen eines
Fluids, wie beispielsweise Luft, sind bestens bekannt. Bei
spielsweise offenbart die DE 42 26 025 A1 eine Vorrichtung
zum Spleißen von Multifilamentgarnen, bei der in einem
feststehenden Unterteil mindestens zwei Spleißkammern ein
gearbeitet sind, die mit Hilfe eines beweglichen Deckels
verschlossen werden können. Jede Spleißkammer weist eine
eigene Fluidzuführung auf. Zur Verbesserung der äußeren Er
scheinung des Spleißes sind an der Außenseite der jeweils
außenliegenden Spleißkammern Schneidvorrichtungen zum Ab
längen der Garnenden angeordnet. Zum Festhalten der Garne
beim Mischen und zum Spannen der Garne beim Schneiden sollen
geeignete Einrichtungen an der Vorrichtung vorgesehen sein.
Diese sind aber in der DE 42 26 025 A1 nicht näher be
schrieben.
Die DE-AS 15 35 828 offenbart eine Vorrichtung
zum Verbinden der Enden von Fadengarnen durch Verwirbeln der
Fäden überlappender Garnenden, die Stifte oder Platten aus
nachgiebigem Material aufweist, mit denen die zu
verbindenden Garnenden in ihrer Lage festgelegt werden kön
nen, bevor sie durch Einwirkung der Luftströme miteinander
verwirbelt und verbunden werden.
Textile Filamentgarne weisen relativ feine und dadurch emp
findliche Einzelfilamente auf, die bei der Handhabung leicht
geschädigt werden und brechen können. Dies betrifft beson
ders sogenannte POY-Garne (Partially Oriented Yarns), deren
Filamente nicht vollständig verstreckt sind und daher bei
einer Handhabung leicht bleibend gedehnt werden können.
Ferner haben FOY-Garne (Fully Oriented Yarns), insbesondere
FOY-Mikrogarne besonders feine und deshalb bruchempfindliche
Filamente. Beispielsweise sind auch Viskosegarne empfind
licher als synthetische Garne, da sie eine geringere Fe
stigkeit aufweisen. Ganz extrem ist die Bruchempfindlichkeit
bei Glasfasern, bei denen sich Filamentbrüche bei Berührung
kaum vermeiden lassen.
Die Vorrichtung gemäß Fig. 4 der DE-AS 15 35 828 weist Stifte
und Platten aus nachgiebigem Material auf, um die Garnenden
in ihrer Lage bei Einwirkung des Luftstromes zu halten.
Diese Klemmen sind zwischen den beiden Spleißkammern ange
ordnet. Diese Anordnung der Klemmen hat aber zur Folge, daß
im Bereich zwischen den Klemmen nur eine unzureichende, ge
gebenenfalls sogar keine Verwirbelung der Garne erfolgt. Um
eine ausreichende Festigkeit der durch Verwirbelung verbun
denen Enden eines Garnes zu erreichen, ist daher eine sehr
hohe Überlappungslänge der zu verbindenden Garnenden erfor
derlich, die mehr als 6 cm beträgt.
Durch den Spleiß wird eine Verdickung des Garnes bewirkt.
Insbesondere bei Geweben aus textilen Garnen, bei denen ein
gleichmäßiges Erscheinungsbild und eine gleichmäßige An
färbbarkeit erwünscht ist, sollten die Verdickungen aber so
gering wie möglich sein. Diesen Anforderungen wird die An
ordnung der DE-AS 15 35 828 nicht gerecht. Zudem ist das Ein
legen der Garnenden bei der Anordnung gemäß Fig. 4
problematisch. Zum Einlegen der Garnenden muß die Spleißkam
mer geöffnet werden, und die Garnenden werden lose in diese
gelegt. Erst nach dem Schließen der Kammer sind die Enden
durch die Platten oder Stifte fixiert. Um eine Verschiebung
oder ein Herausrutschen der Garnenden beim Einlegen und wäh
rend des Schließvorganges zu unterbinden, müssen daher die
Garnenden zusätzlich, beispielsweise von Hand, festgehalten
werden, was die Handhabbarkeit der Vorrichtung deutlich her
absetzt.
Schließlich ist aus EP 0 641 734 A2 eine Vorrichtung zum
Spleißen von Garnen mit einer Spleißkammer und mit Garnklem
men bekannt, wobei jede Garnklemme eine Feder aufweist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, die Eigenschaften
einer Vorrichtung zum Spleißen von Multifilamentgarnen zu
verbessern und die insbesondere eine schonende Behandlung
sehr empfindlicher feiner Filamente ermöglicht und bei der
die Handhabung des Einlegens der Multifilamentgarne verein
facht ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung zum Spleißen von
Multifilamentgarnen mit einer Spleißkammer und mit Garnklem
men, wobei jede Garnklemme eine Feder aufweist, dadurch ge
löst, daß die Spleißkammer aus zwei Teilen besteht, und daß
ein Teil beim Spleißvorgang gegen das andere Teil von einer
ersten Position derart in eine zweite Position verschiebbar
ist, daß in der ersten Position die Spleißkammer geöffnet
und in der zweiten Position geschlossen ist, und daß das
verschiebbare Teil derart an die Federn der Garnklemmen,
deren Klemmkraft verstellbar ist, gekoppelt ist, daß die
Federn in der ersten Position nahezu entspannt und der zwei
ten Position mit vorgegebener Kraft auf die Garnklemmen wir
ken.
Das eine Teil der Spleißkammer ist vorzugsweise ein bewegli
cher Deckel und das andere Teil ein feststehendes Unterteil.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist jede
Garnklemme drei Klemmsegmente derart auf, daß jeweils ein
Garn zwischen zwei Klemmsegmenten einführbar ist, und daß
die Feder auf die Klemmsegmente eine Klemmkraft ausübt. Die
Klemmsegmente können dazu auf einer Stange verschiebbar an
geordnet sein. Als Einlegehilfe kann die Vorrichtung Einle
geschlitze zum Einlegen der Garne aufweisen.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist
die auf die Klemmsegmente ausgeübte Klemmkraft beim Einlegen
und bei Entnahme der Garne geringer ist als beim Spleißvor
gang. Insbesondere beträgt die Klemmkraft beim Einlegen und
bei Entnahme der Garne zwischen 15 und 30 cN und beim
Spleißvorgang zwischen 300 und 600 cN.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann auch die in
DE 42 26 025 A1 beschriebene Ausführung mit mindestens einer
weiteren, auf Abstand von der jeweils benachbarten Spleiß
kammer gehaltenen Spleißkammer, wobei alle Spleißkammern
zumindest in etwa auf derselben Fluchtlinie angeordnet sind,
eingesetzt werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Figuren näher
erläutert und beschrieben.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung im Längsschnitt
bei geöffneter Spleißkammer,
Fig. 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung im Längsschnitt bei
geschlossener Spleißkammer,
Fig. 3 die Vorrichtung nach Fig. 1 nach Beendigung des
Spleißvorganges,
Fig. 4 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 im Querschnitt,
Fig. 5 die Vorrichtung gemäß Fig. 2 im Querschnitt,
Fig. 6 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
In den Fig. 1, 2 und 3 sind die erfindungswesentlichen
Bauteile der Vorrichtung zum Spleißen von Multifilament
garnen im Längsschnitt dargestellt. Die Vorrichtung weist
bei dieser Ausführungsform der Erfindung zwei Spleißkammern
(1; 1′) auf, wie in DE 42 26 025 A1 beschrieben. Die
erfindungsgemäße Lehre ist aber ohne Einschränkungen auf
Vorrichtungen mit nur einer Spleißkammer anzuwenden. Aus
diesem Grunde und zur Vereinfachung wird daher im folgenden
der Begriff der Spleißkammer überwiegend im Singular ver
wendet.
Die Spleißkammer 1 wird aus zwei Teilen 2, 3, einem Deckel 2
und einem Unterteil 3, gebildet, wobei der Deckel 2 gegen
über dem Unterteil 3 verschiebbar angeordnet ist. Das Un
terteil 3 ist an einem Grundkörper 3′ befestigt, und der
Deckel 2 ist an einem Schieber 2′ befestigt. In Fig. 1 ist
die Spleißkammer 1 in geöffneter Position 4 dargestellt. In
dieser Position werden die miteinander zu verbindenden
Garnenden 5; 5′ eines Multifilamentgarnes über Kreuz und
gerade in die Spleißkammer 1 eingelegt. Als Einlegehilfe
dienen jeweils zwei Schlitze 6, 7; 6′, 7′ in den Seitenwän
den 8; 8′ der Vorrichtung. Die Ansicht einer Seitenwand 8
mit Schlitzen 6, 7 ist in Fig. 6 dargestellt. Die Abrun
dungen am Einlauf der Schlitze 6, 7 erleichtern die Einfüh
rung der Garnenden 5; 5′ von Hand. An beiden Seiten der
Spleißkammer 1, bzw. des Spleißkammerpaares 1, 1′ sind
Garnklemmen 9; 9′ angeordnet, in denen die gekreuzten Garne
5; 5′ gehalten werden. Bewegliche Messerpaare 10; 10′ be
finden sich in einer Grundposition zwischen den Garnen 5; 5′
direkt an den Ausgängen der Spleißkammer 1.
Wie in Fig. 4 in seitlicher Ansicht dargestellt, besteht
jede Garnklemme 9 aus drei durchbohrten Klemmsegmenten 11,
12, 13, die abgerundet sind, so daß sich an der Garnein
führstelle ein keilförmiger Einlauf zur Klemmstelle bildet.
Die Garnberührungsflächen müssen glatt und die Kanten abge
rundet sein, damit das Garn beim Einlegen gut gleitet und
nicht beschädigt wird. Die Klemmsegmente 11, 12, 13 sind auf
einer Stange 14, die am Grundkörper 3′ befestigt ist, ver
schiebbar aufgereiht. Durch eine vorgespannte Feder 15 wer
den die Klemmsegmente 11, 12, 13 gegen einen auf der Stange
14 fixierten Anschlag 16 gedrückt.
Die Klemmkraft an den Klemmsegmenten 11, 12, 13; 11′, 12′,
13′ ist gleich der Druckkraft der Feder 15; 15′. Die Klemm
kraft beim Einziehen der Garnenden 5; 5′ von Hand sollte
möglichst niedrig sein, um Filamentschäden und Filamentbrü
che zu vermeiden. Die geforderte Festigkeit der durch den
Spleißvorgang erzeugten Verbindung der Garnenden 5; 5′
könnte sonst nicht erreicht werden. Andererseits müssen die
Garnenden 5; 5′ genügend durch die Garnklemmen 9; 9′ gehal
ten werden, damit sie nicht beim Einlegen wieder herausfal
len. Es wurde nun gefunden, dar die Garnenden ohne Fila
mentschäden eingelegt werden können, wenn die Klemmkraft in
der ersten Position zwischen 15 und 30 cN liegt.
Fig. 2 zeigt die Vorrichtung in der zweiten Position 4′, in
der die Spleißkammer 1 geschlossen ist. Beim Schließen wird
das erste Teil 2, der Deckel, über den Schieber 2′ auf das
feststehende zweite Teil 3, das Unterteil, das an dem
Grundkörper 3′ befestigt ist, bewegt. Die Garnklemmen 9; 9′
sind mit dem Schieber 2′ verbunden, so daß der verschiebbare
Deckel 2 derart an die Federn 15; 15′ gekoppelt ist, dar
diese mit vorgegebener Kraft auf die Klemmsegmente 11, 12,
13; 11′, 12′, 13′ wirken. Wie auch in Fig. 5 dargestellt,
wird bei diesem Schließvorgang die Feder 15 der Garnklemme 9
automatisch zusammengedrückt, wodurch sich die Klemmkraft
entsprechend erhöht. Direkt nach dem Schließen der
Spleißkammer 1 werden die Garnenden 5; 5′ durch bewegliche
Messerpaare 10; 10′ abgeschnitten. Fig. 2 verdeutlicht die
Endstellung der beweglichen Messerpaare 10; 10′. Anschlie
ßend erfolgt das Verblasen, beispielsweise mit Luft, die
durch in den Figuren nicht dargestellte Zuführkanale in die
Spleißkammer 1 geleitet wird, zum Spleiß.
Wesentlich für den optimalen Schneid- und Spleißverlauf und
damit für die Herstellung ausreichend haltbarer Garnverbin
dungen ist eine definierte Klemmkraft der Garnklemmen. Zu
nächst müssen für das Schneiden die Garne genügend gespannt
sein und dazu mit ausreichender Klemmkraft gehalten werden.
Auch beim anschließenden Blasvorgang, bei der Bildung des
Spleißes, müssen die Garne in den Garnklemmen genügend
festgehalten werden. Da sich die Filamente aber im Spleiß in
viele Windungen legen, muß andererseits auch ein gewisses
Garnstück durch die Garnklemmen nachrutschen können. Dazu
darf die Klemmkraft wiederum nicht zu hoch sein, sonst würde
dies eine gute Spleißbildung behindern. Es hat sich gezeigt,
dar ein guter Spleiß erhalten wird, wenn die Klemmkraft bei
geschlossener Spleißkammer im Bereich von 300 bis 600 cN
liegt.
Nach dem Spleißvorgang wird die Spleißkammer 1, wie in Fig.
3 dargestellt, wieder in die geöffnete Position 4 gebracht,
wobei gleichzeitig die Klemmkraft der Garnklemmen 9; 9′
wieder reduziert wird, um das gespleißte Garn leicht und
schonend von Hand herausnehmen zu können.
Eine Klemmkraft in Höhe von 300 bis 600 cN, die für den
Spleißvorgang gut geeignet ist, wäre für das Einlegen und
Entnehmen der Garne zu hoch und würde zu Filamentschädi
gungen und -brüchen führen. Durch die automatische Herab
setzung der Klemmkraft bei geöffneter Spleißkammer werden
Filamentbeschädigungen vorteilhaft vermieden, zumindest je
doch herabgesetzt. Gleichzeitig wird durch die höhere
Klemmkraft bei geschlossener Spleißkammer eine gute
Spleißfestigkeit erreicht. Neben der vereinfachten Handha
bung des Fadeneinlegens erhält man mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung bei textilen Garnen gute Spleißfestigkeiten
selbst bei einer Spleißlänge von nur 25 mm.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Spleißen von Multifilamentgarnen mit
einer Spleißkammer (1) und mit Garnklemmen (9; 9′),
wobei jede Garnklemme (9; 9′) eine Feder (15; 15′) auf
weist, dadurch gekennzeichnet, daß die Spleißkammer (1)
aus zwei Teilen (2, 3) besteht, und daß ein Teil (2)
beim Spleißvorgang gegen das andere Teil (3) von einer
ersten Position (4) derart in eine zweite Position (4′)
verschiebbar ist, daß in der ersten Position (4) die
Spleißkammer (1) geöffnet und in der zweiten Posi
tion (4′) geschlossen ist, und daß das verschiebbare
Teil (2) derart an die Federn (15; 15′) der Garnklem
men (9; 9′), deren Klemmkraft verstellbar ist, gekop
pelt ist, daß die Federn (15; 15′) in der ersten Posi
tion (4) nahezu entspannt und in der zweiten Posi
tion (4′) mit vorgegebener Kraft auf die Garnklem
men (9; 9′) wirken.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Garnklemme (9; 9′) drei Klemmsegmente (11, 12,
13; 11′, 12′, 13′) derart aufweist, daß jeweils ein
Garn (5; 5′) zwischen zwei Klemmsegmenten (11, 12, 13;
11′, 12′, 13′) einführbar ist, und daß die Feder (15;
15′) auf die Klemmsegmente (11, 12, 13; 11′, 12′, 13′)
eine Klemmkraft ausübt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmsegmente (11, 12, 13; 11′, 12′, 13′) auf
einer Stange (14; 14′) verschiebbar angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie Einlegeschlitze
(6, 7; 6′, 7′) zum Einlegen der Garne (5; 5′) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die auf die Klemm
segmente (11, 12, 13; 11′, 12′, 13′) ausgeübte Klemm
kraft beim Einlegen und bei Entnahme der Garne (5, 5′)
geringer ist als beim Spleißvorgang.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmkraft beim Einlegen und bei Entnahme der
Garne (5, 5′) zwischen 15 und 30 cN beträgt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmkraft beim Spleißvorgang zwischen 300 und
600 cN beträgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das eine Teil (2) ein beweglicher Deckel und das
andere Teil (3) ein feststehendes Unterteil ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung min
destens eine weitere, auf Abstand von der jeweils be
nachbarten Spleißkammer (1) gehaltene Spleißkammer (1′)
aufweist, wobei alle Spleißkammern (1; 1′) zumindest in
etwa auf derselben Fluchtlinie angeordnet sind.
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