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DE19529533C2 - Betätigungseinheit zum Betätigen von Einrichtungen eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Betätigungseinheit zum Betätigen von Einrichtungen eines Kraftfahrzeugs

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DE19529533C2
DE19529533C2 DE1995129533 DE19529533A DE19529533C2 DE 19529533 C2 DE19529533 C2 DE 19529533C2 DE 1995129533 DE1995129533 DE 1995129533 DE 19529533 A DE19529533 A DE 19529533A DE 19529533 C2 DE19529533 C2 DE 19529533C2
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    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/203Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components in steering wheels or steering columns
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/0076Switches therefor
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • H05K1/00Printed circuits
    • H05K1/18Printed circuits structurally associated with non-printed electric components

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Steering Controls (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Betätigungseinheit zum Betätigen von Einrichtungen eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Die Betätigungselemente zum Betätigen von Einrichtungen eines Kraftfahrzeugs haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Mit diesen Betätigungselementen werden nicht nur die unmittelbar zum Fahren notwendigen Einrichtungen betätigt, beispielsweise der Anlasser, der Blinker, der Wischer, die Hupe und so weiter, sondern in zunehmendem Maße Einrichtungen, die der Steigerung des Komforts dienen, wie Sitzheizungen, elektri­ sche Fensterheber, Scheibenreinigungsanlagen, Audiosysteme und so weiter. Die Betäti­ gungseinheiten, die meist in Form von Drehschaltern, Kippschaltern, Rändelscheiben und so weiter ausgebildet sind, sind üblicherweise über Kabel an eine Zentralelektrik oder im Fahrzeug verteilte Elektrikbaugruppen angeschlossen, die Relais, Zeitgeber und so weiter umfassen. Insgesamt ergeben sich durch die Zunahme der elektrisch betätigten Ein­ richtungen und der zu ihrer Betätigung notwendigen Betätigungseinheiten bzw. -elemente folgende Probleme:
  • - Die Anzahl der notwendigen Kabel stößt an räumlich-physikalische Grenzen; d. h. die Kabel sind nicht mehr unterbringbar;
  • - Es sind zahlreiche Bauelemente, wie Relais, Zeitgeber und so weiter erforderlich, was zusammen mit dem Montageaufwand für Verkabelung die Kosten nach oben treibt;
  • - Die Betätigungselemente sind im Fahrzeug über die gesamte Schalttafel verstreut, was der Bedienungsergonomie entgegenwirkt und verkehrsgefährdend sein kann, wenn man beispielsweise in einem Leihwagen nach bestimmten Schaltern suchen muß;
  • - Der Platzbedarf der Betätigungselemente ist so groß, daß in der Schalttafel kein Platz mehr für zusätzliche Einrichtungen zur Verfügung steht, wie einen Bildschirm zu Naviga­ tionszwecken, Eingabeschächte für Audiomittel (z. B. Kassetten) und so weiter.
Neuere Entwicklungen versuchen, die Problematik dadurch zu mindern, daß beispielsweise in Betätigungsschaltern zugehörige Elektroniken integriert werden, beispielsweise Zeitge­ ber für einen Warnblinker oder eine Heckscheibenheizung, oder daß die Betätigungsele­ mente zu einer Baugruppe zusammengefaßt werden, die auf einer Leiterplatte sitzt, welche über einen oder mehrere Zentralstecker mit der üblichen Fahrzeugelektrik verbunden ist.
Eine Betätigungseinheit gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs ist aus der EP 0 171 738 bekannt. Diese Betätigungseinheit enthält eine Steuereinrichtung, mit der, je nach dem, ob sich das Fahrzeug in einem fahrenden Zustand oder im Stillstand befindet, unterschiedliche Funktionsanzeigen aktiviert werden, die Schaltern zugeordnet sind. Der jeweilige Fahrzeugzustand (Stillstand oder in Fahrt) wird ebenfalls angezeigt und kann von Hand umgeschaltet werden. Auf diese Weise kann beispielsweise ein Kofferraumdeckel nicht bei in Fahrt befindlichem Fahrzeug geöffnet werden. Die Betätigungseinheit erfordert jedoch eine große Anzahl von Schaltern.
Aus der DE 40 17 895 C1 ist eine Anordnung von Betätigungselementen und Wahltasten um ein Display herum bekannt. Je nach betätigter Wahltaste erscheinen auf dem Display die den Bedienelementen zugeordneten Funktionen. Bei dieser Betätigungseinheit können zwar von einem Betätigungselement aus unterschiedliche Einrichtungen betätigt werden; die Zuordnung zwischen Betätigungselement und zu betätigender Einrichtung hängt jedoch von der betätigten Anwahltaste ab. Für den praktischen Fahrbetrieb hat dies den Nachteil, daß der Fahrer nicht ohne Blickkontakt feststellen kann, welche Funktionszuordnung gerade besteht.
Aus der WO 84/03785 ist eine Start-, Betriebs- und Kontrolleinheit für Kraftfahrzeuge bekannt, bei der über eine Magnetkarte einem Mikrocomputer umfangreiche Informationen zum Fahrzeugbetrieb eingegeben werden können.
Die DE-OS 23 57 496 beschreibt eine Einstellvorrichtung für Kraftfahrzeuge, bei der mittels eines an der Armaturentafel angeordneten, schwenkbaren Bedienungshebels unterschiedliche Funktionen aktivierbar sind. Am Bedienungshebel ist eine elektrische Glühlampe angebracht und die Armaturentafel weist mehrere, den Schaltstellungen des Bedienungshebels entsprechend gestaltete Fenster auf, durch die das Licht der Glühlampe zur Anzeige der jeweiligen Schaltstellung des Bedienungshebels strahlt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Betätigungseinheit zum Betätigen von Einrichtungen eines Kraftfahrzeugs zu schaffen, die bei vermindertem Bauraumbedarf kostengünstig herstellbar ist und eine ergonomische Betätigbarkeit der Einrichtungen des Kraftfahrzeugs ermöglicht.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst.
Mit der erfindungsgemäßen Betätigungseinrichtung kann mit Hilfe eines einzigen Betätigungselements in sequentieller Folge eine Mehrzahl von elektrisch betätigbaren Einrichtungen, wie Beleuchtungseinrichtungen, Heizeinrichtungen, Wisch/Wasch- Einrichtungen usw. betätigt werden, wobei die Zahl und/oder Dauer der Betätigungen die Tätigkeit der Einrichtungen (zum Beispiel Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht usw.) bestimmt. Bei lang andauernder Betätigung des Betätigungselements kehrt die Sequenz jeweils unmittelbar zu ihrem vorbestimmten Ausgangszustand zurück.
Mit der erfindungsgemäßen Betätigungseinheit läßt sich mit wenigen Betätigungselementen eine Vielzahl von elektrisch betätigbaren Einrichtungen betätigen, wobei mittels verständlicher und an die Betriebsanläufe angepaßter Logik die Anzahl und/oder Dauer der Betätigungen des jeweiligen Betätigungselements die Funktionszustände der zugeordneten Einrichtungen bestimmt.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 2 kann der Fahrer den jeweiligen Zustand der Einrichtungen in einfacher Weise kontrollieren.
Vorteilhafterweise werden gemäß dem Anspruch 2 die die Funktionsbeleuchtung bildenden lichtemittierenden Dioden unmittelbar vom Mikrocomputer angesteuert.
Gemäß dem Anspruch 4 kann die gesamte Funktionsbeleuchtung in ein beispielsweise als Drucktaste ausgebildetes Betätigungselement integriert sein.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 5 wird der Mikrocomputer zusätzlich zur Generierung kodierter Sequenzen benutzt, die von den jeweiligen, zu betätigenden Einrichtungen er­ kannt werden.
Mit den Merkmalen des Anspruchs 6 läßt sich der Verkabelungsaufwand weiter verringern.
Die Ansprüche 7 bis 9 kennzeichnen vorteilhafte Weiterbildungen der erfindunggemäßen Betätigungseinheit, bei denen die Datenverarbeitungskapazität des Mikrocomputers zusätzlich genutzt wird.
Die Ansprüche 10 bis 12 kennzeichnen weitere vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Betätigungseinheit.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen beispielsweise und mit weiteren Einzelheiten erläutert.
Es stellen dar:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Betätigungseinheit,
Fig. 2 eine Aufsicht auf einen waagrechten Schnitt durch die Betätigungseinheit der Fig. 1 längs der Linie II-II,
Fig. 3 ein Schema zur Erläuterung eines Funktionsbeispiels,
Fig. 4 eine Aufsicht auf ein Lenkrad mit einer in dessen Nabe angeordneten Betätigungseinheit,
Fig. 5 einen Schnitt durch das Lenkrad gemäß Fig. 3, geschnitten parallel zu dessen Drehachse,
Fig. 6 eine Aufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines Lenkrades mit einer erfindungsgemäßen Betätigungseinheit und
Fig. 7 einen Schnitt durch das Lenkrad gemäß Fig. 5, in dessen Drehachse.
Gemäß Fig. 1 weist die erfindungsgemäße Betätigungseinheit wenigstens eine zentrale Leiterplatte 3 auf, die einen Mikrocomputer 5 sowie Leistungsglieder 7, wie Leistungs­ transistoren, Relais oder ähnliches trägt. An ihrer Oberseite trägt die Leiterplatte 3 Leuchtelemente 9 sowie Schaltelemente 11 (Fig. 2).
Die Leiterplatte 3 ist in einem Gehäuse 13 aufgenommen, das Betätigungselemente 15 trägt und im dargestellten Beispiel zwei Anschlußstecker 17 mit mit der Leiterplatte 3 ver­ bundenen Kontaktstiften 19 aufweist, über die die gesamte Einheit an eine beispielsweise in der Schalttafel eines Kraftfahrzeugs vorgesehene Öffnung mit entsprechendem Stecker­ aufnahmen einsteckbar und an die Fahrzeugelektrik anschließbar ist. Desweiteren weist das Gehäuse 13 einen Einsteckschlitz 21 zum Einschieben einer Datenkarte auf.
Mit 23 sind Sensoren bezeichnet, die über Kontaktstifte der Anschlußstecker 17 und die Leiterplatte 3 mit dem Mikrocomputer 5 verbunden sind.
Die genannten Bauteile bzw. Bauelemente sind in ihrem Aufbau an sich bekannt, so daß sie nicht im einzelnen erläutert werden.
Das Wort Mikrocomputer wird im umfassenden Sinn gebraucht, d. h. der Mikrocomputer 5 umfaßt einen Mikroprozessor, der entsprechend einem in einem Speicher abgelegten Programm von seinen Anschlüssen her kommende Befehle in Ausgangssignale umwandelt, die zu betätigenden Einrichtungen im Fahrzeug direkt oder über Leistungsglieder an­ steuern. Je nach Aufwand und Komplexität sind zusätzlich zu einem Festwertspeicher (ROM) ein flüchtiger Schreib-/Lesespeicher (RAM) und/oder ein nicht flüchtiger Schreib-/Lesespeicher (E2PROM) vorgesehen.
Die Leuchtelemente 9 sind vorteilhafterweise lichtemittierende Dioden, die unter geringem Stromverbrauch vom Mikrocomputer 5 angesteuert aufleuchten.
Die Betätigungselemente 15 sind vorteilhafterweise am Gehäuse 13 gehalten und können Kippschalter, Wippschalter, Drucktaster und ähnliches sein. Vorteilhafterweise sind die Betätigungselemente 15 einfache Drucktaster, bei deren Betätigung ein jedem Betäti­ gungselement 15 zugeordnetes Schaltelement 11, beispielsweise ein Mikroschalter, ge­ schlossen wird, so daß der Mikrocomputer 5 einen Eingangsbefehl erhält.
Anhand Fig. 3 wird die Funktion, der die Betätigungseinheit anhand eines Ausführungsbei­ spiels eines Lichtschalters erläutert:
Fig. 3 zeigt ein Beispiel eines Betätigungselements 15, das als Drucktaste zum Ein- und Ausschalten der Lichter des Fahrzeugs ausgebildet ist. Das Betätigungselement 15 weist ein gerastertes Feld 25 zum Betätigen auf und erhält Symbole a bis f, wobei a das Such­ symbol "Beleuchtung" darstellt, b Standlicht, c Abblendlicht, d Fernlicht, e Nebelschein­ werfer und f Nebelrückleuchten symbolisiert. Die Funktion dieses Ausführungsbeispiels ist anhand der Tabelle in Fig. 3 unten erläutert:
Bei Dunkelheit schaltet sich, über einen Helligkeitssensor 23 ausgelöst, selbsttätig zu­ sammen mit der Schalttafelbeleuchtung das Suchsymbol a oder alternativ zusammen mit dem Abblendlicht das Symbol c ein. Wenn das Betätigungselement 15 einmal kurz ge­ drückt wird, wird das Standlicht eingeschaltet, was durch Aufleuchten des Symbols b und Erlöschen des Symbols a angezeigt wird. Nochmaliges kurzes Drücken des Betätigungs­ elements führt zum Einschalten des Abblendlichts (Aufleuchten Symbol c). Nochmaliges Drücken führt zusätzlich zum Einschalten der Nebelscheinwerfer (zusätzliches Aufleuchten des Symbols e); abermaliges Drücken führt zum zusätzlichen Einschalten der Nebelschluß­ leuchten (zusätzliches Aufleuchten des Symbols f). Bei weiterem kurzen Drücken erlöschen die genannten Symbole der Reihe nach. Aus jeder Schaltsituation kann bei einmaligem langen Drücken des Betätigungselements 15 alles Licht unmittelbar ausgeschaltet werden.
In der beschriebenen Anordnung, bei der das Betätigungselement 15 innerhalb der Betäti­ gungseinheit in der Schalttafel angeordnet ist, ist es zweckmäßig, ein Element zum Umschalten zwischen Abblendlicht (Symbol c) und Fernlicht (Symbol d) unmittelbar am Lenkrad oder in Lenkradnähe vorzusehen, wobei dieser Umschalter jeweils über die Anschlußstecker 17 einen Impuls an den Mikrocomputer 5 sendet.
Die beschriebene Ausführung ist lediglich beispielhaft. Es lassen sich jedwelche anderen Funktionen zusammenfassen und nach einer logischen Bedienphilosophie durchführen.
Beispielsweise kann mit einem der Betätigungselemente 15 durch einmaliges kurzes Drücken eine Frontscheibenheizung durch nochmaliges kurzes Drücken eine Heckscheiben­ heizung und durch nochmaliges kurzes Drücken eine Außenspiegelheizung aktiviert werden. Die Frontscheibenheizung und die Heckscheibenheizung erlöschen dabei vor­ teilhafterweise selbsttätig nach einem vorbestimmten Zeitraum, um den Stromhaushalt nicht unnötig zu belasten. Die dafür erforderlichen Zeitdauern werden vom Mikrocomputer ebenso vorgegeben wie beispielsweise die Zeitdauer, die das Wischintervall des Wischersy­ stems bei Intervallschaltung oder die Dauer des Einschaltens der Waschdüsen der Wasch­ anlage bei Scheibenwaschbetrieb bestimmt.
Auf diese Weise werden viele der bisher notwendigen Montage- und Kosten-intensiven Bauelemente eingespart, was nicht nur zu einer kompakteren Bauweise, sondern auch zu erhöhter Funktionszuverlässigkeit führt.
Es versteht sich, daß die erfindungsgemäße Betätigungseinheit in vielfältiger Weise abwandelbar und ergänzbar ist.
Beispielsweise kann der Mikrocomputer 5 die Ausgangssignale derart verschlüsseln, daß diese Ausgangssignale in die Datenringleitung eines Multiplexsystems eingespeist werden, aus dem sie durch den einzelnen zu den zu betätigenden Einrichtungen gehörenden Deco­ dern zur Betätigung der Einrichtungen ausgelesen werden. In diesem Fall vermindert sich die Kontaktzahl der Anschlußstecker 17 erheblich. Abgewandelt kann die Datenüber­ tragung von der Betätigungseinheit und zur Betätigungseinheit auch über Optokoppler erfolgen. In weiterer Abwandlung kann die Energieversorgung für die Betätigungseinheit induktiv erfolgen, so daß zwischen Betätigungseinheit und Fahrzeug keine galvanische Kopplung besteht. Die gesamte Betätigungseinheit kann dann in besonders einfacher Weise aus dem Fahrzeug entfernt als Einsteckeinheit mitgenommen werden, wodurch das Fahr­ zeug nicht mehr betätigbar und vor Diebstahl geschützt ist.
Es versteht sich, daß die Betätigungselemente 15 in unterschiedlichster Weise ausgebildet sein können, beispielsweise als Folienschalter, kapazitive Schalter und so weiter. Für hochwertiges Aussehen der Betätigungseinheit ist zweckmäßig, die Betätigungselemente aus durchsichtigem Werkstoff auszubilden, wobei der durchsichtige Werkstoff Masken überdeckt, unter deren Feldern die Leuchtelemente 9 als Licht-emittierende Dioden an­ geordnet sind.
Die Möglichkeiten des Mikrocomputers 5 werden vorteilhafterweise zusätzlich ausgenutzt, in dem der Mikrocomputer einen elektronischen Fahrzeugtacho sowie weitere Instrumente und/oder Anzeigeelemente des durch das Lenkrad hindurch sichtbaren Bereiches der Schalttafel ansteuert oder die Steuerung anderer Einrichtungen, wie eines adaptiven Fahrwerks, einer Niveauregelung usw. übernimmt.
In den Funktionsumfang der Betätigungseinheit und damit des Mikrocomputers 5 integriert werden kann vorteilhafterweise auch das Einschalten der Zündung und Anlassen eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs sowie das Auslösen von Funktionen bei Aktivierung von Sensoren einer Diebstahlwarnanlage.
Ähnlich wie ein Mikrocomputer gestattet, mit einem Paßwort zu arbeiten und erst dann den Betrieb freigibt, kann die erfindungsgemäße Betätigungseinheit den Betrieb erst fahrerindividuell freigeben, indem bestimmte der Betätigungselemente 15 in einer vor­ bestimmten Reihenfolge betätigt werden müssen. Das Paßwort kann auch auf einer Datenkarte abgelegt sein, die in den Einsteckschlitz 21 einschiebbar ist. Dabei kann die Datenkarte als Magnetkarte ausgebildet sein, die von der Betätigungseinheit her über die Betätigungselemente 15 selbst oder zusätzlich vorgesehene alphanumerische Tasten programmierbar ist. Die Datenkarte kann auch als Chipkarte ausgebildet sein, mit der sich alle Möglichkeiten moderner Datentechniken realisieren lassen, beispielsweise eine Programmierung derart, daß das Fahrzeug nur über eine vorbestimmte Fahrstrecke benutzbar ist oder die Leistung der Brennkraftmaschine beschränkt wird und so weiter. In jedem Falle stellt die Datenkarte sicher, daß Unbefugte das Fahrzeug nicht benutzen können. Die Benutzungssicherung kann soweit gehen, daß ohne fahrzeugindividuelle Datenkarte weder ein Anlassen möglich ist noch der Schalthebel aus einer bestimmten Position heraus bewegt werden kann.
Eine weitere Sicherheit gegen unbefugtes Inbetriebsetzen des Fahrzeugs kann darin bestehen, daß ähnlich wie die Codierungen von herkömmlichen Fahrzeugschlüsseln die Vielfachsteckverbindung codiert ist, so daß die Betätigungseinheit fahrzeugindividuell ist und es für Diebe nutzlos ist, zu versuchen, ein Fahrzeug durch Austausch der gesamten Betätigungseinheit in Betrieb zu nehmen.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform einer Betätigungseinheit, die insgesamt ringförmig ausgebildet ist und in die Nabe 28 eines Lenkrades integriert ist.
Die Betätigungseinheit umfaßt in diesem Falle zahlreiche Betätigungselemente 15, so daß nur wenige Betätigungselemente mit Doppelfunktionen belegt werden müssen. Es versteht sich, daß entsprechend der jeweiligen Bedienphilosophie auch in diesem Falle zahlreiche Abänderungen möglich sind. Beispielsweise kann das Betätigungselement für die Hupe beidseitig vorgesehen sein oder das Betätigungselement zum Auf- und Abblenden beson­ ders groß gestaltet sein. Die Betätigungselemente für Heizungs- und Klimaanlage sowie für das Radio können vorteilhafterweise ebenfalls in das Lenkrad integriert sein, wobei für das Radio erfahrungsgemäß ein Betätigungselement Sendersuchlauf und ein Betätigungselement Laut/Leise im Lenkrad ausreicht, da dies die meist veränderten Radiofunktionen sind.
Wie insbesondere aus Fig. 5 ersichtlich, ist die Leiterplatte 3 insgesamt kreisringförmig ausgebildet und wird das Gehäuse 13 von einer fahrzeugfesten, zentralen Säule 30 gehal­ ten. Im Zentrum der Säule 30 ist von der Betätigungseinheit umgeben eine Luftkissen­ einrichtung 32 angeordnet, die in ihrem Aufbau an sich bekannt ist. Die fahrzeugfeste Anordnung der Betätigungseinheit und der Luftkisseneinrichtung 32 hat den Vorteil, daß für die elektrischen Verbindungen keine Schleifringe oder sonstwelche bewegliche Über­ tragungen erforderlich sind. Für ein Blinkerrückstellsignal ist in dem Lenkrad 34, das mit seiner Nabe die säulenfeste Betätigungseinheit umgibt und in einem Lenkrohr 38 endet, das die Säule 30 umgibt, ein Magnetkern 40 angeordnet, der sich bei einer Drehung des Lenkrades 34 an einer säulenfesten Spule 42 vorbeibewegt und ein Blinkerrückstellsignal an die Betätigungseinheit liefert.
Fig. 6 und 7 zeigen eine abgeänderte Ausführungsform eines Lenkrades mit Betätigungs­ einheit, bei dem sich in an sich bekannter Weise die Luftkisseneinrichtung 32 lenkradfest in dessen Nabe 28 befindet. Wie an sich bekannt, ist die Nabe 28 des Lenkrades 34 mit einem Lenkrohr verschraubt, das in einer fahrzeugfesten Führung 44 gelagert ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 6 und 7 ist die Betätigungseinheit in die Abdeckung 46 der Luftkisseneinrichtung 32 integriert, in dem die Leiterplatte 3 in den Bereichen, in denen die Abdeckungen 46 mit einer durch die strichpunktierten Linien angedeuteten Soll­ bruchstelle 48 ausgebildet ist, ebenfalls mit einer Sollbruchstelle ausgebildet ist, so daß sie beim Aufklappen der Abdeckung 46 zusammen mit dieser aufbricht. Die Betätigungs­ elemente 15, die in diesem Fall besonders flach ausgebildet sind, sind vorteilhafterweise als Folienschalter gestaltet.
Es versteht sich, daß auch bei dieser Ausführungsform zahlreiche Abänderungen möglich sind. Beispielsweise kann die Betätigungseinheit mit der zugehörigen Leiterplatte nabenfest um die Luftkisseneinrichtung herum gebaut sein, so daß keine Ausbildung mit Sollbruch­ stelle erforderlich ist und genügend Bauraum zur Verfügung steht, die Betätigungselemente als Drucktaster mit gewisser Tiefe auszubilden. Es versteht sich, daß die Leiterplatte 3 mehrteilig ausgebildet sein kann. Ein Vorteil der Ausbildung der Betätigungseinheit derart, daß sie nicht unmittelbar in die Abdeckung 46 der Luftkisseneinrichtung 32 integriert ist, liegt darin, daß die Luftkisseneinrichtung 32 und die Betätigungseinheit dann als getrennt voneinander vormontierbare Baugruppen hergestellt werden können. Außerdem wird die Betätigungseinheit im Falle eines Auslösens einer Luftkisseneinrichtung nicht beschädigt.

Claims (12)

1. Betätigungseinheit zum Betätigen elektrisch betätigbarer Einrichtungen eines Kraftfahrzeugs, mit
wenigstens einem von Hand betätigbaren Betätigungselement (15),
einem von dem Betätigungselement betätigten Schaltelement (11),
einem Mikrocomputer (5), mit dessen Eingang das Schaltelement verbunden ist und dessen Ausgangssignale den Betrieb der elektrisch betätigbaren Einrichtungen des Kraftfahrzeugs steuern,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mikrocomputer (5) bei sequentieller Betätigung des Betätigungsele­ ments (15) elektrisch betätigbare Einrichtungen des Kraftfahrzeugs in einer vorbestimmten Sequenz ansteuert und bei lang andauernder Betätigung unmittelbar zum Ausgangszustand der Sequenz zurückkehrt.
2. Betätigungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Betätigungselement (15) eine Funktionsbeleuchtung (9) zugeordnet ist, die den gerade eingestellten Funktionszustand der zugehörigen, zu betätigenden Einrichtungen darstellt.
3. Betätigungseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionsbeleuchtung durch lichtemittierende Dioden (9) gebildet ist, die vom Mikrocomputer angesteuert werden.
4. Betätigungseinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (15) aus durchsichtigem Werkstoff besteht und Masken aufweist, denen die lichtemittierenden Dioden (9) zugeordnet sind und die die Funktionsbeleuchtung definieren.
5. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ausgang des Mikrocomputers (5) mit einer zu wenigstens einigen der zu betätigenden Einrichtungen führenden Datenringlei­ tung eines Multiplexsystems verbunden ist.
6. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenübertragung von der Betäti­ gungseinheit zu wenigstens einigen der zu betätigenden Einrichtungen drahtlos erfolgt.
7. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem der Betätigungselemente das Inbetriebsetzen eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs steuerbar ist.
8. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrocomputer (5) durch Betäti­ gung eines oder mehrerer Betätigungselemente in einer individuell festlegbaren Sequenz in einen Zustand bringbar ist, in dem er die Betätigung zumindest einer, für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigen Funktion einer elektrisch betätigbaren Einrichtung freigibt oder sperrt.
9. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrocomputer durch Betätigen der Betätigungselemente in einer vorbestimmten Reihenfolge eine Diebstahlwarnanlage aktiviert oder deaktiviert.
10. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinheit als eine vor­ montierte, in das Fahrzeug einbaubare Einheit ausgebildet ist, die eine Leiterplatte (3) enthält, auf der der Mikrocomputer (5) und den Betätigungselementen (15) zugeordnete Schaltelemente (11) angeordnet sind.
11. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinheit in der Armatu­ rentafel des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
12. Betätigungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinheit im Lenkrad (34) des Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
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