DE19525800C2 - Antriebsschlupfregelsystem - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Antriebsschlupfregelsystem gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein derartiges Antriebsschlupfregelsystem ist beispielsweise
aus der DE 41 07 978 A1 bekannt. Tritt an wenigstens einem
Antriebsrad ein erhöhter Antriebsschlupf auf, schaltet ein
elektronisches Steuergerät ein in der Bremsleitung zu dem
wenigstens einen Antriebsrad angebrachtes Steuerventil
(Umschaltventil) in eine Absperrstellung, aktiviert ein
druckerzeugendes Mittel (Rückförderpumpe), das Druck in
wenigstens einer Bremsleitung aufbaut und schaltet ein
weiteres Steuerventil (Ansaugventil) in eine
Durchlaßstellung, welche den Hauptbremszylinder mit dem
Eingang des druckerzeugenden Mittels verbindet. Durch
entsprechende Ansteuerung einer Ventilanordnung (Einlaß- und
Auslaßventil) an dem wenigstens einen Antriebsrad wird der
Bremsdruck im schlupfenden Antriebsrad moduliert im Sinne
einer Regelung des Antriebsschlupfes auf einen vorgegebenen
Wertebereich.
Aus der WO-A 93-07032 ist eine hydraulische Bremsanlage
bekannt, die unter anderem zur Regelung des
Antriebsschlupfes an wenigstens einem Antriebsrad dient. Bei
dieser Bremsanlage wird bei Auftreten eines erhöhten
Antriebsschlupfes an wenigstens einem Antriebsrad neben der
Umschaltung eines Umschaltventils und der Aktivierung einer
Pumpe eine weitere Pumpe aktiviert, welche in der Verbindung
zwischen seinem Druckmittelvorratsbehälter und dem Eingang
der ersten Pumpe angebracht ist. Auch hier findet die
Modulation des Bremsdrucks in dem wenigstens einen
Antriebsrad durch entsprechende Ansteuerung einer dem
Antriebsrad zugeordneten Ventilanordnung statt.
Bei diesen bekannten Antriebsschlupfregelsystemen fördert
die Pumpe während des gesamten Antriebsschlupfregelbetriebs
Druckmittel aus dem Vorratsbehälter infolge des geöffneten
Steuerventils (Ansaugventil) bzw. der aktiven Vorladepumpe.
Wird an den Bremsen kein Bremsdruck aufgebaut, fließt das
Druckmittel über ein das Umschaltventil überbrückendes
Druckbegrenzungsventil in den Vorratsbehälter zurück. Die
dabei entstehende Geräuschentwicklung ist äußerst
unbefriedigend. Ein etwas geräuschminderndes Ein- und
Ausschalten der Pumpe erhöht deren Belastung.
Es ist Aufgabe der Erfindung, Maßnahmen anzugeben, welche
die Geräuschentwicklung während des
Antriebsschlupfregelbetriebs reduzieren.
Dies wird durch die Merkmale des
unabhängigen Patentanspruchs erreicht.
Aus der DE 41 23 783 A1 (US-Patent 5 419 622) ist ein
Antriebsschlupfregelsystem bekannt, bei welchem die
Druckmodulation auf der Basis von vorgegebenen Druckaufbau-
und Druckabbauzeiten durchgeführt wird. Bei Auftreten eines
überhöhten Antriebsschlupfes an wenigstens einem der
Antriebsräder wird zum Druckaufbau in der zugehörigen
Radbremse ein Ventil mit Pulsen vorgegebener Länge
angesteuert. Entsprechend wird bei Abklingen des überhöhten
Antriebsschlupfes ein den Bremsdruck in der zugehörigen
Radbremse abbauendes Ventil mit Druckabbaupulsen
vorgegebener Länge angesteuert.
Schließlich ist aus der DE 40 35 527 A1 (US-Patent
5 205 623) eine Bremsanlage bekannt, die unter anderem zur
Antriebsschlupfregelung dient. Bei dieser Bremsanlage wird
bei Auftreten eines überhöhten Antriebsschlupfes an
wenigstens einem Antriebsrad die Rückförderpumpe aktiviert,
die üblicherweise die Druckmodulation vornehmenden Ein- und
Auslaßventile an den Radbremsen geöffnet und die
Druckmodulation durch entsprechendes Öffnen und Schließen
von Ansaug- und Umschaltventil durchgeführt, wobei ein
Druckaufbau über die laufende Rückförderpumpe bei geöffnetem
Ansaug- und gesperrtem Umschaltventil, ein Druckabbau bei
gesperrtem Ansaugventil und geöffnetem Umschaltventil
stattfindet.
Eine entsprechende Lösung bei der während der Antriebsschlupfregelung die Auslaßventile in
Sperrstellung geschaltet bleiben, wird in der DE 41 32 470 A1 be
schrieben.
Die DE 41 28 085 A1 zeigt eine hydraulische Bremsanlage mit
Vorladepumpe. Diese wird bei auftretender Durchdrehneigung
eines Antriebsrades aktiviert, um den Bremsdruckaufbau in
den Radbremsen zu unterstützen. Die Vorladepumpe wird dabei
auch während des Druckhaltens weiter betrieben. Zum Druckab
bau ist eine spezielle Entleerungsleitung vorgesehen, wobei
das Druckmittel über ein Rückschlagventil zum Hauptbrems
zylinder abströmt. Die Vorladepumpe wird somit über die
Druckaufbauphase hinaus betätigt.
Die Druckschrift Bosch Technische Berichte, Band 7 (1980), Heft 2 zeigt
ein Antiblockiersystem, bei dem der Radbremsdruck durch dem
Rad zugeordnete Ein- und Auslaßventile geregelt wird.
Die erfindungsgemäße Vorgehensweise verbessert die
Antriebsschlupfregelung. Besonders vorteilhaft ist, daß die
Geräuschentwicklung reduziert wird.
In vorteilhafter Weise kann dadurch bei einer wie eingangs
erwähnt aufgebauten Bremsanlage die Funktion des
Druckbegrenzungsventils auf eine Sicherheitsfunktion
begrenzt werden, so daß aufwendige Geräuschanforderungen an
dieses Ventil entfallen.
Besonders vorteilhaft ist, daß Druckspitzen nach dem
Druckaufbau bzw. beim Druckabbau durch getaktetes Ansteuern
des Umschaltventils abgebaut werden.
Besonders vorteilhaft ist, daß durch ein zeitlich kürzeres
Öffnen des Ansaugventils im Vergleich zum Druckaufbauventil
Druckspitzen nach Abschluß der Druckaufbauphase weitgehend
vermieden werden.
Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise kann die
druckerzeugende Pumpe während der gesamten
Antriebsschlupfregeldauer angesteuert werden, so daß
aufwendige und die Pumpe belastende Ein- und
Ausschaltvorgänge entfallen.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß die
Bremsdruckmodulation durch die den Radbremszylindern
zugeordneten Ventile und nicht durch Ansaug- und
Umschaltventil durchgeführt wird, so daß innerhalb der
Bremsanlage in der Hauptbremsleitung ein konstanter
Systemdruck während der Antriebsschlupfregelung
aufrechterhalten wird. Dies trägt ebenfalls zur Reduzierung
der Belastung der Rückförderpumpe bei bzw. ermöglicht im
Bedarfsfall einen schnelleren Druckaufbau im Radzylinder.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen sowie aus den
abhängigen Patentansprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsformen näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Übersichtdarstellung eines
Antriebsschlupfregelsystems,
Fig. 2 eine erste
Ausführungsform einer hydraulischen Bremsanlage. Die
erfindungsgemäße Lösung wird anhand der Zeitdiagramme nach
Fig. 3 und dem Flußdiagramm nach Fig. 4 näher
verdeutlicht.
Fig. 5 zeigt eine zweite Ausführungsform
einer hydraulischen Bremsanlage, wobei die erfindungsgemäße
Lösung anhand der Zeitdiagramme nach Fig. 6 bzw. dem
Flußdiagramm nach Fig. 7 näher verdeutlicht ist.
Fig. 1 zeigt ein elektronisches Steuergerät 10, welche eine
Eingabeschnittstelle 12 und eine Ausgabeschnittstelle 14
umfaßt. Ferner enthält das elektronische Steuergerät 10 zwei
Mikrocomputer 16 und 18, die untereinander und mit der
Eingabe- und Ausgabeschnittstelle über ein Bussystem 20
verbunden sind. Dem Steuergerät 10, dort der
Eingangsschnittstelle 12, werden Eingangsleitungen 22, 24,
26 und 28 von Meßeinrichtungen 30, 32, 34 und 36 zur
Erfassung der Geschwindigkeit der Räder des Fahrzeugs
zugeführt. Über eine Ausgangsleitung 38, die von der
Ausgangsschnittstelle 14 ausgeht, steuert das Steuergerät 10
die Rückförderpumpe 40 der Bremsanlage, über eine
Ausgangsleitung 42 das Umschaltventil 44, über die
Ausgangsleitung 46 das Ansaugventil 48 und über die Leitung
50 die Ventilanordnungen 52 zur Modulierung des Bremsdrucks
in den Radbremszylindern. In einem zweiten
Ausführungsbeispiel einer hydraulischen Bremsanlage ist
anstelle des Ansaugventils 48 die Vorladepumpe der
Bremsanlage mit der Ausgangsleitung 46 der Steuereinheit 10
verknüpft. In diesem Ausführungsbeispiel ist eine weitere
Ausgangsleitung vorgesehen, welche das Steuergerät 10 mit
einem Rücklaufventil (RLV) verbindet.
In bekannter Weise ermittelt das elektronische Steuergerät
10, dort wenigstens einer der Mikrocomputer 16 bzw. 18, aus
den zugeführten Radgeschwindigkeitssignalen den
Antriebsschlupf der angetriebenen Räder. Dies erfolgt
beispielsweise durch Vergleich der Radgeschwindigkeiten
eines Rades mit dem Mittelwert der Radgeschwindigkeiten der
nicht angetriebenen Räder. Bei Überschreiten einer
vorgegebenen Schlupfschwelle erzeugt der Mikrocomputer
Ansteuersignale für Pumpe und Ventile sowie Druckaufbau- und
Druckabbaupulse zur Modulierung des Bremsdrucks in der oder
den Radbremsen der durchdrehenden Räder im Sinne einer
Regelung des Antriebsschlupfes auf einen vorgegebenen Wert.
Fig. 2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer
hydraulischen Bremsanlage für ein heckgetriebenes Fahrzeug
mit einem ersten Bremskreis für die Hinter- und einem
zweiten Bremskreis für die Vorderräder. Die Bremsanlage
weist einen pedalbetätigbaren, zweikreisigen
Hauptbremszylinder 100 mit Druckmittelvorratsbehälter 102
auf. Ein erster Bremskreis (HZ1) ist mit den Radbremsen 104
und 106 der nicht angetriebenen Fahrzeugräder, im
dargestellten Ausführungsbeispiel den Vorderrädern,
verbunden. An einem zweiten Bremskreis (HZ2) sind die
Radbremsen 108 und 110 der angetriebenen Fahrzeugräder, im
dargestellten Ausführungsbeispiel der Hinterräder des
Fahrzeugs, angeschlossen. Nachfolgend wird der im
Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Lösung stehende
zweite Bremskreis näher erläutert. Dieser weist eine vom
Hauptbremszylinder 100 ausgehende Bremsleitung 112 auf,
welche in zwei zu den Radbremsen 108 und 110 führende
Bremsleitungen 114 und 116 verzweigt. In der Bremsleitung
112 ist ein Umschaltventil (USV) 118 mit einer
federbetätigten Durchlaßstellung und einer elektromagnetisch
schaltbaren Sperrstellung angeordnet. Radbremsseitig sind
Drucksteuerventilanordnungen 120 und 122 für die
Bremsdruckmodulation in den Radbremsen 108 und 110
vorgesehen. Jede Ventilanordnung besitzt ein in der
entsprechenden Bremsleitung 114 und 116 angeordnetes, den
Zufluß von Druckmittel zur Radbremse 108 bzw. 110 steuerndes
Einlaßventil (EVHL, EVHR, 124, 126) mit einer
federbetätigten Durchlaßstellung und einer elektromagnetisch
schaltbaren Sperrstellung. Zwischen Einlaßventil und
Radbremse geht von der jeweiligen Bremsleitung je eine
Rückführleitung 128 und 130 aus. In den Rückführleitungen
128 und 130 ist je ein Auslaßventil 132 und 134 (AVHL, AVHR)
angeordnet. Das Auslaßventil hat eine federbetätigte
Sperrstellung und eine elektromagnetisch schaltbare
Durchlaßstellung. Die Rückführleitungen 128 und 130 werden
in einer Rückführleitung 136 vereinigt, an welche eine
Speicherkammer 138 angeschlossen ist. Außerdem weist der
Bremskreis eine durch einen elektrischen Antriebsmotor 140
angetriebene, hochdruckerzeugende Pumpe 142 auf. Die
selbstansaugend ausgebildete Pumpe (sRFP) ist mit einer
Ansaugleitung 144 mit der Bremsleitung 112 verbunden, und
zwar zwischen Hauptbremszylinder 100 und Umschaltventil 118.
In der Ansaugleitung 144 befindet sich ein
Ansaugsteuerventil 146 mit einer federbetätigten
Sperrstellung und einer elektromagnetisch schaltbaren
Durchlaßstellung. Die Rückführleitung 136 ist auf der
Saugseite der Pumpe 142 an die Ansaugleitung 144
angeschlossen. Ausgangsseitig ist die Pumpe 142 durch eine
Förderleitung 148 mit der Bremsleitung 112 zwischen
Umschaltventil 118 und den Drucksteuerventilanordnungen 120
und 122 verbunden. In der Förderleitung 128 sind eine
Dämpferkammer 150 und eine Drossel 152 angeordnet. Ferner
ist ein Druckbegrenzungsventil 154 vorgesehen, welches das
Umschaltventil 118 überbrückt und bei Überschreiten eines
Ansprechdrucks bei gesperrtem Umschaltventil 118 die
Bremsleitung 112 öffnet.
Entsprechend ist der erste Bremskreis ausgebildet, der in
der Darstellung nach Fig. 2 die Bremsen der nicht
angetriebenen Räder steuert und somit die zur
Antriebsschlupfregelung notwendige Ausrüstung nicht
aufweist. Bei allradgetriebenen Fahrzeugen oder in
Verbindung mit einer Fahrdynamikregelung zeigt der erste
Bremskreis einen dem zweiten Bremskreis entsprechenden
Aufbau. Neben der dargestellten Bremskreisaufteilung wird
die erfindungsgemäße Vorgehensweise auch bei jeder anderen
Bremskreisaufteilung angewendet.
Die Steuerung der in Fig. 2 dargestellten Bremsanlage im
Rahmen der erfindungsgemäßen Vorgehensweise ist für den
Druckaufbau anhand der in Fig. 3 dargestellten
Zeitdiagramme näher erläutert. Dabei ist horizontal die
Zeit, vertikal der Schaltzustand des jeweiligen Elements
aufgetragen (dabei bedeutet 0 den nicht angesteuerten
Zustand, I den angesteuerten Zustand). Fig. 3a zeigt den
Schaltzustand des Umschaltventils 118 (USV), Fig. 3b die
Ansteuerung der Rückförderpumpe (sRFP), Fig. 3c den
Schaltzustand eines Einlaßventils (EV) und Fig. 3d den des
Ansaugventils (ASV).
Zum Zeitpunkt T0 werde von der elektronischen Steuereinheit
die Durchdrehneigung wenigstens eines Antriebsrades erkannt.
Es tritt der sogenannte ASR-Fall ein. Zum Zeitpunkt T0 wird
daher das Umschaltventil 118 durch Ansteuerung gesperrt, die
Rückförderpumpe aktiviert, das dem zum Durchdrehen neigenden
Antriebsrad zugeordnete Einlaßventil zum Druckaufbau
geöffnet und das Ansaugventil ebenfalls geöffnet. Die
Rückförderpumpe saugt dann aus dem Hauptbremszylinder über
das geöffnete Ansaugventil und die Leitung 144 sowie die
Förderleitung 146 Druckmittel in die Bremsleitung 112, das
über das geöffnete Einlaßventil in den Radbremszylinder des
betroffenen Antriebsrades fließt. Das entsprechende
Auslaßventil ist nicht angesteuert, so daß das zum
Durchdrehen neigende Rad gebremst wird. Die Länge des Pulses
für das Einlaßventil ist dabei im bevorzugten
Ausführungsbeispiel vorgegeben, anhand des augenblicklichen
Druckniveaus oder abhängig vom Schlupf bestimmt worden. Zur
Verbesserung der Funktion der Antriebsschlupfregelung
insbesondere nach Beendigung dieser Druckaufbauphase ist in
einem Ausführungsbeispiel vorgesehen, die
Länge des Ansteuerpulses für das Ansaugventil um eine
vorgegebene Zeitspanne Δ kürzer zu wählen als die
entsprechende Länge des Einlaßventilpulses. Beispielsweise
wird die Länge des Ansaugventilpulses etwa 10 ms kürzer
gewählt als der Einlaßpuls. Entsprechend schließt zum
Zeitpunkt T1' das Ansaugventil, während das Einlaßventil die
Druckaufbauphase erst zum Zeitpunkt T1 abschließt. Zum
Zeitpunkt T1 ist somit die Leitung 144 unterbrochen sowie
der Radbremszylinder von der Leitung 112 abgekoppelt. Da die
Rückförderpumpe weiterhin aktiv ist, wird in der
Bremsleitung 112 hauptbremszylinderseitig der von der Pumpe
aufgebrachte Systemdruck beibehalten. Um möglicherweise
entstehende Druckspitzen in der Leitung 112 nach Beendigung
des Druckaufbaupulses nicht über das Druckbegrenzungsventil
154 abzubauen, wird in einem
Ausführungsbeispiel das Umschaltventil 118 ein- oder
mehrmals kurzzeitig geöffnet und geschlossen. In einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel beläuft sich die
Öffnungsdauer auf 0,5-10 ms, vorzugsweise ca. 1 ms. Das
Umschaltventil wird dabei derart angesteuert, daß im Mittel
ein bestimmter Durchfluß in Richtung Hauptbremszylinder
gewährleistet ist. Nach einer bestimmten Anzahl von Pulsen
bzw. nach einer bestimmten Zeitdauer wird das Umschaltventil
wieder in Sperrstellung geschaltet. In Fig. 3 ist die
Situation dargestellt, daß der erste Druckaufbaupuls am
Einlaßventil nicht zu einer Reduzierung des übermäßigen
Antriebsschlupfes geführt hat. Demzufolge wird ein zweiter
Druckaufbauimpuls berechnet und an das Einlaßventil
ausgegeben. Entsprechend wird dann, wenn Druck im
Radbremszylinder aufgebaut werden soll, das Ansaugventil
geöffnet. Auch hier wird die Pulslänge für das Ansaugventil
um einen vorbestimmten Zeitbetrag geringer gewählt als die
Pulslänge für das Einlaßventil. Das Ansaugventil wird zum
Zeitpunkt T2', das Einlaßventil zum Zeitpunkt T2
geschlossen. Nach dem Zeitpunkt T2 wird wie beim ersten
Druckaufbaupuls das Umschaltventil kurzzeitig zum
verbesserten Abbau von Druckspitzen geöffnet. Zum Zeitpunkt
T3 erkennt das elektronische Steuergerät, daß der
Antriebsschlupf an dem betreffenden Rad unter den die
Regelung auslösenden Wert gefallen ist. Entsprechend wird
zum Zeitpunkt T3 das Umschaltventil geöffnet und die
Rückförderpumpe deaktiviert. Beim Druckabbau, der in Fig. 3
nicht dargestellt ist, wird das Auslaßventil geöffnet,
wodurch Druckmittel in die Speicher 138 fließt, bzw. von der
weiterhin aktiven Rückförderpumpe in die Bremsleitung
gepumpt wird. Dabei ist Ansaugventil und Umschaltventil
geschlossen. Zum Abbau von Druckspitzen in diesem Bereich
sind auch hier ein kurzzeitiges
Öffnen des Umschaltventils vorgesehen, das nach Abschluß
oder während eines Druckabbaupulses für eine bestimmte Zeit
oder Pulszahl vorgenommen wird.
Die Maßnahmen zur Verkürzung des Pulses für das Ansaugventil
und das (mehrmalige) kurzzeitige Öffnen des Umschaltventils
werden sowohl zusammen als auch einzeln in verschiedenen
Ausführungsbeispielen eingesetzt.
Die Realisierung der erfindungsgemäßen Vorgehensweise als
Rechnerprogramm ist in Fig. 4 anhand eines Flußdiagramms
skizziert. Nach Start des Programmteils zu vorgegebenen
Zeitpunkten wird im ersten Schritt 200 überprüft, ob der
sogenannte ASR-Fall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird
der Programmteil beendet, andernfalls gemäß Schritt 202 die
Rückförderpumpe angesteuert und das Umschaltventil in seine
Sperrstellung geschaltet. Daraufhin wird im Schritt 204
überprüft, ob Druck aufgebaut werden soll. Ist dies der
Fall, wird gemäß Schritt 206 die Pulslänge zum Schalten des
betreffenden oder der betreffenden Einlaßventile errechnet
und im darauffolgenden Schritt 208 die Pulslänge für das
Ansaugventil abhängig von der Pulslänge für das Einlaßventil
bestimmt. Die Pulslänge für das Ansaugventil ist dabei um
einen vorgegebenen Zeitbetrag kleiner als die für das
Einlaßventil. Im darauffolgenden Schritt 210 werden die
bestimmten Pulse an die Ventile ausgegeben und im
darauffolgenden Abfrageschritt 212 überprüft, ob das
Ansaugventil wieder geschlossen wird, d. h. ob der Puls für
das Ansaugventil beendet ist. Ist dies der Fall, wird gemäß
Schritt 214 das Umschaltventil für eine bestimmte Zeit bzw.
mit einer bestimmten Pulszahl getaktet und danach der
Programmteil beendet. Wurde im Schritt 204 festgestellt, daß
kein Druckaufbau gewünscht ist, wird im Schritt 216
überprüft, ob Druck abgebaut werden soll. Ist dies der Fall,
wird im Schritt 218 die Pulslänge für das Auslaßventil
bestimmt und ausgegeben. Nach Beendigung des Pulses wird
analog zum Schritt 214 im Schritt 220 das Umschaltventil
ein- oder mehrmals kurzzeitig geöffnet und danach der
Programmteil beendet. Eine Beendigung des Programmteils
erfolgt auch dann, wenn im Schritt 216 festgestellt wurde,
daß kein Druck abgebaut werden soll.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß der Grundgedanke des
erfindungsgemäßen ASR-Betrieb darin besteht, daß die
Verbindung zwischen dem Eingang des druckerzeugenden Mittels
und dem Druckmittelvorratsbehälter nur dann geöffnet wird
(ASV), wenn Druck erzeugt, d. h. in den Radbremsen Druck
aufgebaut werden soll. Das druckerzeugende Mittel (Pumpe)
wird während des gesamten ASR-Betriebs angesteuert. In einer
Ergänzung wird die Öffnungszeit der Verbindung
(ASV) um einen vorbestimmten Zeitbetrag kürzer gewählt als
die Druckaufbauzeit (EV). In einer weiteren
Ergänzung wird nach Abschluß einer Druckaufbauphase die
Verbindung zwischen dem Ausgang des druckerzeugenden Mittels
und dem Druckmittelvorratsbehälter ein- oder mehrmals
kurzzeitig für eine vorbestimmte Zeit geöffnet (USV).
Letzteres wird auch bei oder nach einer Druckabbauphase
vorgenommen.
Die entsprechende Vorgehensweise findet
auch Anwendung bei einem zweiten Typ Bremsanlage, der
in Fig. 5 dargestellt ist. Eine derartige Bremsanlage ist
aus dem eingangsgenannten Stand der Technik bekannt und
unterscheidet sich in den folgenden Einzelheiten von der in
Fig. 2 dargestellten. Anstelle des Ansaugventils (ASV) ist
eine sogenannte Vorladepumpe (VLP) und ein Rücklaufventil
(RLV) vorgesehen. Eine Leitung 300 führt vom Vorratsbehälter
102 zur Vorladepumpe 302. Vom Pumpenausgang führt eine
Leitung 304 zum Eingang der Rückförderpumpe 112. Ferner
führt eine Leitung 306 vom saugseitigen Eingang der
Rückförderpumpe über das Rücklaufventil 308 zum
Vorratsbehälter 102 zurück. Das Rücklaufventil 308 ist in
Ruhestellung gesperrt, in angesteuertem Zustand geöffnet.
Die erfindungsgemäße Pumpen- und Ventilansteuerung im ASR-
Betrieb im Ausführungsbeispiel der in Fig. 5 dargestellten
Bremsanlage ist in den Diagrammen von Fig. 6 verdeutlicht.
Auch hier ist horizontal die Zeit, vertikal der Schalt- bzw.
Betriebszustand des jeweiligen Elements aufgetragen. Dabei
zeigt Fig. 6a den Schaltzustand des Umschaltventils (USV),
Fig. 6b die Ansteuerung der Rückförderpumpe (RFP), Fig. 6c
den Schaltzustand des Einlaßventils (EV), Fig. 6d die
Ansteuerung der Vorladepumpe (VLP) und Fig. 6e den
Schaltzustand des Rücklaufventils (RLV).
Zum Zeitpunkt T0 erkennt das Steuergerät den ASR-Fall.
Entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel wird das
Umschaltventil gesperrt und die Rückförderpumpe aktiviert.
Ferner wird im Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 das
Rücklaufventil geöffnet. Bei positiver Beschleunigung des
wenigstens einen erhöhten Antriebsschlupf zeigenden
Antriebsrads wird parallel zum Einlaßventilpuls die
Vorladepumpe zur Unterstützung des Druckaufbaus aktiviert.
Auch hier ist vorgesehen, um Druckspitzen zu verhindern bzw.
abzubauen, daß die Vorladepumpe kurz vor Beendigung des
Einlaßventilpulses abgeschaltet wird (vgl. Zeitpunkte T1',
T1). Des weiteren ist analog zum ersten Ausführungsbeispiel
eine kurzzeitige Ansteuerung des Umschaltventils
vorzugsweise mehrmalig nach dem Zeitpunkt T1 vorgesehen. Im
Gegensatz zur Fig. 3 wird der nächste Druckaufbaupuls (vgl.
strichlierte Darstellung in Fig. 4c) zum Zeitpunkt
negativer Radbeschleunigung ausgegeben. In diesem Fall wird
auf eine wesentliche Druckerhöhung
verzichtet, so daß ein Einschalten der Vorladepumpe nicht
erfolgt. Nach Abschluß des Pulses bei negativer
Radbeschleunigung wird je nach Höhe des Druckniveaus ab dem
Zeitpunkt T5 das Rücklaufventil kurzzeitig geschlossen.
Entsprechend wird beim nächsten Impuls während positiver
Radbeschleunigung vorgangen (vgl. Zeitpunkt T2).
Wesentlich im Zusammenhang mit dem zweiten
Ausführungsbeispiel ist, daß die Vorladepumpe nur dann aktiv
ist, wenn die Rückförderpumpe Druck aufbauen soll, d. h.
wenigstens ein Einlaßventil geöffnet ist. Auch hier wird
also die Verbindung zwischen dem Eingang des
druckerzeugenden Mittels und dem Druckmittelvorratsbehälter
nur dann geöffnet wird, wenn die Druck erzeugt, d. h. in den
Radbremsen Druck aufgebaut werden soll. In
Ergänzung wird die Aktivierungszeit der Vorladepumpe um eine
vorgegebene Zeitspanne kürzer als das Öffnen des
Einlaßventils gewählt. Ferner ist in Ergänzung
ein Takten des Umschaltventils nach Abschluß des
Druckaufbaupulses sowie nach oder während eines
Druckabbaupulses vorgesehen. Ergänzend ist in
vorgesehen, daß die Aktivierung der Vorladepumpe nur
bei Druckaufbau bei positiver Radbeschleunigung vorgenommen
wird, während die Vorladepumpe deaktiviert bleibt, wenn
Druck während negativer Radbeschleunigung aufgebaut werden
soll.
Letzteres wird auch auf das erste Ausführungsbeispiel
übertragen, bei dem das Ansteuerventil nur dann geöffnet
wird, wenn bei positiver Radbeschleunigung Druck aufgebaut
werden soll, während bei Druckaufbau während negativer
Radbeschleunigung das Ansaugventil geschlossen bleibt.
Geeignet ist ferner ein kurzzeitiges Schließen des
Rücklaufventils abhängig vom vorherrschenden Druckniveau
nach Abschluß des Druckaufbaupulses bei negativer
Radbeschleunigung.
Die Realisierung der erfindungsgemäßen Vorgehensweise im
Rahmen des zweiten Ausführungsbeispiels als Rechnerprogramm
ist in Fig. 7 als Flußdiagramm skizziert.
Nach Start des Programmteils zu vorgegebenen Zeitpunkten
wird im ersten Schritt 400 überprüft, ob ein sogenannter
ASR-Fall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird der
Programmteil beendet, ansonsten nach Schritt 402 die
Rückförderpumpe angesteuert, Umschaltventil und
Rücklaufventil geschaltet. Daraufhin wird im Schritt 404
überprüft, ob Druck aufgebaut werden soll, d. h. ob an
wenigstens einem Antriebsrad der erfaßte Schlupfwert über
der den Druckaufbau auslösenden Schlupfstelle liegt. Ist
dies der Fall, wird gemäß Schritt 406 überprüft, ob an dem
oder den schlupfenden Antriebsrädern eine positive
Radbeschleunigung gemessen wird. Ist dies der Fall, wird
gemäß Schritt 408 die Pulslänge für den Einlaßventilpuls und
für die Ansteuerzeitdauer der Vorladepumpe gemäß den anhand
der Fig. 4 beschriebenen Vorgehensweise ermittelt und im
darauffolgenden Schritt 410 die Pulse ausgegeben. Im
darauffolgenden Schritt 412 wird überprüft, ob die
Ansteuerung der Vorladepumpe bzw. der Puls an das
Einlaßventil beendet ist. Ist dies der Fall, wird gemäß
Schritt 414 das Umschaltventil mehrmals kurzzeitig geöffnet
und der Programmteil beendet. Liegt nach Schritt 406
negative Radbeschleunigung vor, wird gemäß Schritt 416 die
Pulslänge für das Einlaßventil bestimmt und im Schritt 418
ausgegeben. Daraufhin wird im Schritt 420 überprüft, ob der
Einlaßventilpuls beendet ist. Ist dies der Fall, wird gemäß
Schritt 422 gemäß dem herrschenden Druckniveau das
Rücklaufventil für eine vorbestimmte Zeit geschlossen und
der Programmteil beendet.
Ergibt Schritt 404, daß kein Druckaufbau gewünscht ist, wird
im Schritt 424 überprüft, ob Druck abgebaut werden soll. Ist
dies nicht der Fall, wird der Programmteil beendet,
andernfalls gemäß Schritt 426 die Pulslänge zur Ansteuerung
des Auslaßventils ermittelt und ausgegeben. Nach Abschluß
dieses Pulses wird gemäß Schritt 428 das Umschaltventil ein-
oder mehrmals kurzzeitig geöffnet und danach der
Programmteil beendet.
Auch hier sind die Maßnahmen zur Verkürzung der Ansteuerung
der Vorladepumpe und das (mehrmalige) kurzzeitige Öffnen des
Umschaltventils sowohl zusammen als auch einzeln in
verschiedenen Ausführungsbeispielen einsetzbar.
Neben der Anwendung bei den dargestellten Bremsanlagen
findet die erfindungsgemäße Vorgehensweise
Anwendung bei allen Bremsanlagen, bei denen zur
Druckerzeugung wenigstens ein druckerzeugendes Mittel (z. B.
Pumpe) vorgesehen ist und bei denen zur Unterstützung des
Druckaufbaus eine Verbindung zwischen einem Vorratsbehälter
für das Druckmittel und der Eingangsseite des
druckerzeugenden Mittels steuerbar (weitere Pumpe, Ventil
etc.) ist.
In einem Ausführungsbeispiel ist das
(mehrmalige) kurzzeitige Öffnen des Umschaltventils
vorgegeben oder betriebsgrößenabhängig (z. B. abhängig vom
aktuellen Druckniveau, von der Länge der Aufbau- bzw.
Abbaupulse, etc).
Claims (9)
1. Antriebsschlupfregelsystem,
- 1. mit wenigstens einer Pumpe (142) zum Aufbau von Druck in einer Bremsleitung (112) über eine Förderleitung (148), die von einem Hauptbremszylinder (100) zu wenigstens einer Rad bremse führt, mit
- 2. einem Steuerventil (146), welches in einer Leitung (144) vom Hauptbremszylinder (100) zur Saugseite der Pumpe (142) angeordnet ist,
- 3. wenigstens einem Ein- und einem Auslaßventil (126, 124, 132, 134), die wenigstens einer Radbremse zugeordnet sind,
- 4. wenigstens einem Umschaltventil (118), welches in der Bremsleitung (112) zwischen Hauptbremszylinder und Förder leitung angebracht ist,
- 5. einem elektronischen Steuergerät (10), dem Signale bezüg lich der Geschwindigkeit des wenigstens einen Rades zuge führt wird und welches die Ventile und Pumpen wenigstens im Rahmen einer Antriebsschlupfregelung betätigt, wobei die Pumpe bei auftretender Durchdrehneigung aktiviert und das Umschaltventil geschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, daß
- 6. bei Durchdrehen wenigstens einen Rades die Öffnungszeiten der zugeordneten Einlaß- und Auslaßventils (126, 124, 132, 134) abhängig vom Radschlupf im Sinne einer Regelung des An triebsschlupfes bestimmt werden
- 7. das Steuerventil (146) für den Druckaufbau mit abhängig vom Zustand der Antriebsschlupfregelung vorgebbarer Öff nungszeit geöffnet wird,
- 8. zum Druckabbau an diesem Rad das Auslaßventil (132, 134) geöffnet wird, Einlaß- und Steuerventil (124, 126, 146) ge schlossen sind.
2. Antriebsschlupfregelung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß anstelle des Steuerventils (146) eine weitere Pumpe
(302) verwendet wird, die zum Druckaufbau aktiv, zum Druck
abbau inaktiv ist.
3. Antriebsschlupfregelsystem nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß beim Druckaufbau für das Einlaßventil we
nigstens eines Antriebsrades wenigstens ein Puls vorbestimm
ter Länge ermittelt wird.
4. Antriebsschlupfregelsystem nach Anspruch 1 oder 2, da
durch gekennzeichnet, daß das Steuerventil (146) oder die
weitere Pumpe (302) um eine vorbestimmte Zeit kürzer geöff
net bzw. aktiv ist als das Einlaßventil.
5. Antriebsschlupfregelsystem nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Umschaltventil ein- oder mehrmals
kurzzeitig geöffnet wird.
6. Antriebsschlupfregelsystem nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß zum Druckabbau wenigstens ein Puls vorbe
stimmter Länge wenigstens für ein Auslaßventil bestimmt
wird.
7. Antriebsschlupfregelsystem nach Anspruch 1 oder 2, da
durch gekennzeichnet, daß das Steuerventil (146) oder die
weitere Pumpe (302) dann angesteuert wird, wenn
ein Druckaufbau erfolgen soll und wenn eine positive Radbe
schleunigung des durchdrehenden Rades auftritt.
8. Antriebsschlupfregelsystem nach Anspruch 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß bei negativer Radbeschleunigung das
Steuerventil (146) bzw. die weitere Pumpe (302) nicht angesteuert
wird.
9. Antriebsschlupfregelsystem nach Anspruch 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Ausmaß der kurzzeitigen Ansteuerung
des Umschaltventils abhängig vom erreichten Druckniveau in
der oder den Radbremsen ist.
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