DE19519177C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Abfall-CSB-Wert-Verminderung - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Abfall-CSB-Wert-VerminderungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Oxidation von Abfall
und/oder Schadstoff, welcher in Abwasser chemischen
Sauerstoffbedarf (CSB) bzw. biologischen Sauerstoffbedarf (BSB)
verursacht, bei welchem das belastete Abwasser und ein
Oxidationsmittel in einer Elektrolysezelle elektrolytisch
behandelt werden.
Aus der DE 41 04 094 A1 ist ein derartiges Verfahren sowie eine
Vorrichtung zu dessen Durchführung bekannt. Bei dem Verfahren wird
in einer diaphragmafreien Elektrolysezelle eine Ozonisierung von
hochbelastetem Wassers parallel zu einer Elektrolyse mit einer
Spannung von etwa 24 V, also weit über der Schaumbildungsgrenze,
vorgenommen. Die Behandlung dient insbesondere der Aufbereitung
von Gülle, damit deren CSB-Belastung und Metallbelastung so weit
gesenkt werden, daß eine übliche biologische Nachbehandlung
möglich ist. Der entstehende Schaum und die daraus entstehenden
Abgase müssen nachbehandelt werden. Als Anodenmaterial ist sich
auflösendes Aluminium und als Kathodenmaterial ist ein teures
Edelmetall, wie Silber, Gold oder Platin, vorgesehen. Die
Vorrichtung ist somit aufwendig, und der Prozeß hat bezogen auf
die eingebrachte Oxidationsenergie durch den Ozoneinsatz und die
hohe Elektrolysespannung einen relativ geringen energetischen
Wirkungsgrad.
Weiterhin ist aus dem Sonderdruck: 100 Jahre erstes
Flotationspatent, GDMB Ges. dt. Metallhütten und Bergleute,
Clausthal-Zf. 1978, S. 223-230, eine Behandlung von belasteten
Wässern der Industrie und der Erzaufbereitung durch eine
Elektroflotation bekannt, die bei 8 bis 10 V Betriebsspannung
unter Schaumbildung zur Flotation von Schwebeteilchen durchgeführt
wird. Es sind Netz-Elektroden aus teurem beständigen Material und
ggf. Anoden aus sich auflösendem Stahl vorgesehen. Es wird von
einem Energieeinsatz von 170-250 Wh/qm Abwasser ausgegangen;
einem relativ hohen Wert wegen der hohen Elektrolysierspannung.
Weiterhin ist aus "Operational and Effluent Treatment Problems",
Clarke R. L. et al. AIChE Symposium Series, Tutorial Lectures In
Electrochemical Eng. and Tech.-II, Vol. 79 Nr. 229, S. 85-91, bekannt,
elektrochemische Prozesse zur oxidativen Umwandlung eines jeweils
eingesetzten organischen Stoffes in ein gewünschtes Endprodukt
durchzuführen, indem Ionen verschiedenwertig auftretender Metalle,
insbesondere von Chrom, Selen oder Mangan, elektrolytisch laufend
aufoxidiert und bei den chemischen Oxidationsprozessen wieder auf
eine niederwertige Stufe reduziert werden. Als Elektrodenmaterial
wurden Blei/Bleioxid und Graphit benutzt. Als Energieeinsatz sind
3,3-4,5 kwh/kg Chromat angegeben. Der Anodenbereich, der
Kathodenbereich und der Oxidationsbereich sind in verschiedene
Zellen aufgeteilt, was die Anlagen verkompliziert. Der
Oxidationsbereich ist mit einem Rührwerk versehen.
Aus der Normenschrift DIN 38409, Teil H 41-1, 1980, ist bekannt,
den chemischen Sauerstoff-Bedarf (CSB) von Abwässern zu bestimmen,
indem eine Aufoxidierung der Abwasserinhaltsstoffe mit
schwefelsaurem Chrom (VI) erfolgt und anschließend die verbleibende
Restoxidationsaktivität durch eine Titration bestimmt wird.
Aus L. Hartinger: "Handbuch der Abwasser- und Recyclingstechnik",
2. Auflage, Carl Hanser Verlag München, Wien 1990, Kap. 4.2.4.5,
Kap. 7.6.2.1, Kap. 7.6.2.3, und den dort referierten Artikeln von
Innes W. P. et al. "Electrolytic Regeneration Of Chromic Acid
Etchants", Plating and Surface Finishing, 65 (1978), S. 36-40, sowie
Anonym: "Rückoxidation von dreiwertigem Chrom in Chrombädern",
Galvanotechnik 77 (1986), S. 340, ist bekannt, ein zum
Ätzen von ABS-Kunststoff verwendetes Chromschwefelsäure-Ätzmittel
zu regenerieren, wobei in einer Elektrolysezelle mit an einen 6 V-
Gleichrichter angeschlossenen Elektroden bei einer Temperatur von
43°C das reduzierte Ätzmittel zwischen Anode und
diaphragmaumgebenen Kathode reoxidiert wird. Die
Kathodenstromdichte betrug 1750 A/qm und die Anodenstromdichte
350 A/qm. Grundsätzlich sind Ionenaustauscherdiaphragmen um die
Kathoden vorgesehen, und es wird eine 20- bis 30-fache
Kathodenstromdichte für notwendig erachtet. Nur bei der
Aufbereitung von galvanischen Chrombädern wurde es als zulässig
erachtet, in Regenerationszeiträumen des Bades ohne ein Diaphragma
zu reoxidieren, wobei die Badtemperatur mindestens 80°C betragen
sollte. Auch dabei war die Kathodenstromdichte 30-fach höher als
die Stromdichte an der Anode, die höchstens 200 A/qm betragen
sollte.
Weiterhin ist aus Holleman-Wiberg: "Lehrbuch der Anorganischen
Chemie", 71.-80. Auflage, Walter de Gruyter & Co., Berlin 1971,
S. 786-788, bekannt, daß in saurer Lösung die Spannung zur
Oxidation von Chrom (III) zu Chrom (VI) 1,33 Volt betragen muß.
In der US 50 45 162 A ist eine Diaphragma-Elektrolysezelle
beschrieben, die der Wiederaufbereitung von zu Oxidationszwecken
benutzter, teils reduzierter Chromschwefelsäure dient, welche an
der lamelliert strukturierten Anodenflächen mit einer Temperatur
von etwa 90°C vorbeigepumpt wurde, wobei die Stromdichte zwischen
500 und 2500 A/qm lag und die Spannung 2,25 bzw. 2,9 V betrug. Die
Anode war mit Bleioxid beschichtet. Andere Anodenbeschichtungen
führten bei niedrigerer Zellspannung bereits zu unerwünschter
Gasbildung an der Anode.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren anzugeben, welches
verglichen mit dem Stand der Technik wirksamer und energetisch
effizienter arbeitet und in einer einfachen Vorrichtung
durchführbar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst.
Als Oxidationsmittel wird in einer starken Säure gelöstes
Dichromat dem Abwasser beigemischt. Den Elektroden der
Elektrolysezelle wird eine Spannung von maximal 3 V, jedoch über
1,33 V, dem Oxidationspotential zur Überführung von Chrom (III) in
Chrom (VI), zugeführt, sodaß laufend das bei der
Schadstoffoxidation anfallende Chrom (III) zu Dichromat reoxidiert
wird, wobei eine Schaumbildung vermieden wird. Nach Erreichen
eines vorgegebenen Grenzwertes der Schadstoffkonzentration wird
die Elektrolyse beendet. Danach wird der oxidativ und
elektrolytisch behandelte Abfall mit Natriumsulfit, Schwefeldioxid
und/oder Eisen-II-Verbindungen versetzt, wodurch das Chrom (VI) zu
Chrom (III) reduziert wird, und Alkalien und/oder Kalkmilch wird
hinzugefügt, wodurch Chromhydroxid ausgefällt wird. Der
Chromhydroxidschlamm wird abgesondert und das entlastete,
entchromte Abwasser wird abgeführt.
Eine Vorrichtung zur Verfahrensausführung ist in den Ansprüchen
14 ff. angegeben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung enthalten die
Unteransprüche.
Insbesondere hat sich eine Ansäuerung mit Schwefelsäure und/oder
Phophorsäure zur Aktivierung des Chromats bewährt. Geeignete
Säureabfälle können vorteilhaft eingesetzt werden.
Das neuartige Verfahren hat den Vorteil, daß chromathaltige,
giftige Industrieabwässer und -schlämme, z. B. aus der Gerberei und
der Farbstoffherstellung, als Oxidationshilfsmittel für die
Aufbereitung organisch hochbelasteter Abwässer und Schlämme
genutzt werden können. Somit werden mit einem relativ einfachen
Verfahren gleichzeitig zwei oder mehr Problemstoffbereiche
bewältigt.
Die Beschränkung auf eine relativ niedrige Betriebsspannung der
Elektrolyse, die unter der Gasbildungsgrenze liegt, vermeidet
unnötigen Energieverlust und erspart eine Schaum- und
Gasbehandlung. Auch entstehen weniger reduzierende Stoffe, die den
gewünschten Oxidationsprozeß stören. Sind in dem Abwasser Salze
mit niedrigem Abscheidungspotential enthalten, so fallen diese an
der Kathode aus und können aus dem Elektrolyseschlamm
zurückgewonnen werden.
Es ergibt sich ein breites Anwendungsspektrum des Verfahrens. So
wurden Wasserfiltrat, Leim- und Klebstoffabwässer, Emulsionen und
Abfallaugen und zinkhaltiger Galvanikschlamm wirksam behandelt. An
derartigen hochbelasteten Industrieabwässern fallen in Deutschland
z. Zt. 20 Mrd. cbm p. a. an. In Behandlungszeiten unter einer Stunde
wurde eine Verminderung von bis zu 90% der CSB-Anteile erreicht.
Wegen des hohen Verminderungsgrades des CSB-Wertes bei der
neuartigen Behandlung ist nach einer in der Abwasserbehandlung
üblichen Ausfällung des Chroms eine Weiterbehandlung des so
behandelten Abwassers in einer bekannten biologischen Kläranlage
vorgesehen oder in einzelnen Fällen eine Ableitung in einen
Vorfluter oder eine übliche kommunale Kläranlage möglich.
Die Beseitigung z. T. giftiger Metalle aus dem flüssigen oder
schlammigen Industrieabfall, die durch die Elektrolyse als
weiterer Effekt auftritt, erleichtert die biologische
Weiterbehandlung, so daß die Mikroben ungestört agieren können.
Die notwendigen Verweilzeiten des erfindungsgemäß vorbehandelten
Abwassers in, den nachgeschalteten Kläranlagen sind demgemäß stark
verkürzt.
Als besonders vorteilhaft hat sich als Elektrodenmaterial Graphit
mit einer hohen spezifischen Oberfläche, also porös oder
lamelliert strukturiertes Material, erwiesen, da es keiner
Zersetzung unterlag und somit dadurch keine Fremdstoffe zusätzlich
in den Elektrolyten eingetragen wurden. Stahl hat sich wegen
seiner hohen Auflösungsrate als Elektrodenmaterial schlecht
bewährt. Lediglich unlegiertes Eisen, das sich leicht zu einer
vorteilhaft installierbaren Netzelektrode ausbilden läßt, konnte
bei einer Betriebsspanung von etwa 1,8 V ohne Auflösung genutzt
werden. Bei dieser relativ niedrigen Elektrolysespannung ist trotz
erhöhter Stromdichte die Reoxidation gemindert und der
Chromatgehalt auf einen verglichen zu der Anfangskonzentration
geringeren Wert abgesunken, als bei einer Graphitelektrode und 2 V
Betriebsspannung gemessen wurde.
Es wurden in Versuchsreihen ermittelt, das Chromatkonzentrationen
von 2 Massenprozent einen schnellen und hochgradigen CSB-Wert-
Abbau ergeben. Selbst bei 20%-iger Chromatkonzentration konnte
praktisch dazu keine Verbesserung mehr erzielt werden. Das Chromat
wird also nur nach Art eines Katalysators in kleinen Mengen
eingesetzt und laufend wiederholt regeneriert. In einer Prozeßzeit
von 30 Min. konnten 80% der CSB-Stoffe einer Filtratwasserprobe
oxidiert werden; eine Weiterbehandlung bis auf 2 Std. brachte eine
Erhöhung des Abbaues auf 90%, wonach praktisch keine Steigung
mehr erreicht wurde. Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist deshalb
die Prozeßzeit zu begrenzen, wenn ein vorgegebener
Verminderungsgrad erreicht ist. Mit zunehmender Prozeßzeit ergibt
sich eine Abnahme des Chromatgehaltes, die nach anfangs 0,1 mol/l
nach 30 Min. auf 40% davon und nach 2 Std. auf 30% davon
absinkt. Dies wird durch eine zunehmende Verfärbung des
Elektrolysezelleninhalts von hell-orange über mittel-braun bis
dunkel-braun erkennbar, was zur Abschaltsteuerung mit einem
Farbphotometer vorteilhaft nutzbar ist. Der zum Ende des Prozesses
verringerte Chromatgehalt vermindert den Stoffeinsatz bei der
nachfolgenden Reduktion und Ausfällung des Chroms.
An die oxidative Behandlung des Abfalles schließt sich eine
Chromatentgiftung an, wobei zunächst durch Zusatz von Alkalien,
insbesondere Kalkmilch, der pH-Wert alkalisch eingestellt wird,
insbesondere auf einen pH-Wert 9-10, und dann durch Zugabe von
Reduktionsmittel das Chrom als Chrom (III)-Hydroxid ausfällt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind anhand der Fig. 1 bis 3
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens,
Fig. 2 ein Meßdiagramm einer Filtratwasserbehandlung,
Fig. 3 Anfangs- und End-CSB-Werte verschiedener
Industrieabfallarten.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. Es
ist eine elektrolytische Zelle (EZ) mit den Elektroden, der Anode
(A) und der Kathode (K), ausgerüstet, die vorzugsweise aus Graphit
gebildet sind. In die Elektrolysezelle (EZ) hinein führt ein
Rohabfallzufluß (RZ) mit einer Zulaufsteuervorrichtung, die ein
Ventil oder eine Pumpe sein kann. Weiterhin ist eine
Chromatzuführung mit einer Dosiervorrichtung (D1) vorgesehen und
eine Phosphor- oder Schwefelsäurezuführung mit einer
Dosiervorrichtung (D2). Ein Rührwerk (RW) oder eine
Umwälzvorrichtung oder auch eine Vibrationsvorrichtung halten den
Elektrolyten in der Elektrolysezelle (EZ) in Bewegung, so daß das
bei der Elektrolyse gebildete Chromat unmittelbar von der Anode
(A) abgeführt, oxidativ zur Wirkung kommen kann. Die Anode (A) und
die Kathode (K) sind mit einer steuerbaren Spannungsquelle (UQ)
verbunden, die mit einem Spannungsmesser (UM) und einem
Strommeßgerät (IM) ausgerüstet ist, deren Signale einer
Steuervorrichtung (ST) zugeführt sind. Dieser sind außerdem
Meßsignale von einem Niveaumesser (NM1) des Elektrolyten, einem
CSB-Meßgerät (M5), einem pH-Meßgerät (M6), einem
Leitfähigkeitsmeßgerät (M7) des Elektrolyten sowie
Durchsatzmeldern (M1, M2) an den Leitungen von den Dosierern (D1,
D2) angeordnet und der Steuervorrichtung (ST) eingangsseitig
zugeführt. Vorzugsweise ist auch ein Farbphotometer (CP1) an die
Elektrolysezelle (EZ) angeschlossen, das der Abschaltung des
Elektrolyseprozesses und der Steuerung der Beendigung des
Oxidationsvorganges dient.
Nach Beendigung des Prozesses wird der Inhalt der Elektrolysezelle
(EZ) jeweils in eine Chromfällungsvorrichtung (CF) durch den
steuerbaren Abfluß (AA), der ein Ventil oder eine Pumpe erhalten
kann, überführt.
Auch diese Chromfällvorrichtung (CF) hat eingangsseitig einen
Dosierer (D3) für Kalkmilch oder ein anderes alkalisches Mittel
sowie einen weiteren Dosierer (D4) für ein Reduktions- und
Fällungsmittel, wie Natriumsulfit, ein Rührwerk (RW1), einen
Überlauf für entgiftetes Abwasser (EW) sowie eine Meßsonde (M8)
für den pH-Wert, eine Meßsonde (M9) für den Leitfähigkeitswert S
und ein Farbphotometer (CP2) für die Chromatfärbungsprüfung. An
den Dosierern (D3, D4) ist je ein Durchsatzmesser (M3, M4)
angeordnet.
Alle Meßsignale von diesen vorgenannten Meßwertgebern sind der
Steuervorrichtung (ST) zugeführt, die vorzugsweise ein
freiprogrammierbarer Meßwertverarbeitungsrechner ist. Das Programm
und die Daten sind in einem Speicher (SP) gespeichert, und Werte,
die für die Steuerung des Prozesses als Grenzwerte, als
Schwellwerte usw. vorgesehen sind, werden durch eine
Eingabevorrichtung (E) dort in bekannter Weise eingegeben.
Ausgangsseitig ist an der Steuervorrichtung (ST) eine
Ausgabevorrichtung (AV), beispielsweise ein Bildschirmgerät,
angeschlossen, und außerdem sind die Steuereingänge der
verschiedenen Prozeßsteueraggregate von dort mit Steuersignalen
angesteuert. Die Referenzzeichen der verschiedenen Steueraggregate
sind an den Signalleitungen jeweils wiederholt und mit einem
angehängten Buchstaben ~S gekennzeichnet. So ist das Signal (UQS)
zur Ansteuerung der Spannungseinstellung und/oder der
Stromeinstellung der Spannungsquelle (UQ), das Signal (RZS) zur
Ansteuerung des Rohabfallzuflusses (RZ), das Signal (AAS) zur
Abflußsteuerung des Abflusses (AA) zwischen der Elektrolysezelle
(EZ) und der Chromfällungsvorrichtung (CF), die Steuersignale
(DIS, D2S, D3S, D4S) für die Dosiervorrichtungen (D1, D2, D3, D4)
und die Steuersignale (RWS, RW1S) zur Ansteuerung der
entsprechenden Rührwerke (RW, RW1) vorgesehen und werden
aktiviert, wenn die Funktion der zugehörigen Aggregate erbracht
werden soll. Für eine reine Zeitsteuerung der einzelnen
Prozeßabschnitte ist eine Uhr (CL) in der Steuervorrichtung (ST)
integriert.
Im allgemeinen wird die Steuerung eines Prozeßzyklusses zur
Behandlung einer Abwassercharge derart vorgenommen, daß der
Abwasserzulauf solange geöffnet wird, bis der Niveaumelder (NM1)
ein ausreichendes Niveau in der Elektrolysezelle (EZ) feststellt.
Weitere Niveauprüfungen erfolgen bei der Zugabe der
Zuschlagsstoffe. Nach der Messung des pH-Wertes und der
Leitfähigkeit S werden geeignete Mengen von Chromat und
Schwefelsäure und/oder Phosphorsäure zugefügt, wobei die
Chromatkonzentration zwischen 0,02 mol/l und 0,5 mol/l,
vorzugsweise 0,1 mol/l, beträgt. Die Schwefelsäurekonzentration
und/oder Phosphorsäure wird gewöhnlich zwischen 1 mol/l und
6 mol/l, insbesondere bei 2,3 mol/l, angesetzt, wobei etwa ein pH-
Wert von 1 auftritt. Nach einer ausreichenden Durchmischung mit
dem Rührwerk (RW) oder einer Umlaufsteuerung wird dann die
Spannung des Spannungsgenerators (UQ) auf etwa 2 V eingestellt.
Während der nun einsetzenden Elektrolyse wird kontinuierlich mit
dem Photometer (CP1) die Färbung überwacht. Diese nimmt nach und
nach zu. Je nachdem wie schnell ein vorgegebener Grenzwert
erreicht wird, wird eine entsprechende Nachreaktionszeit
eingeleitet, deren Dauer um so länger vorgegeben wird, je kürzer
die vorausgehende Verfärbungszeit war. Bei Erreichen der so
vorgegebenen Zeit, wird die weitere Stromzufuhr abgeschaltet. Über
den Abfluß (AA) wird dann der oxidativ behandelte Abfall in die
Nachbehandlung übergeben, bis der dortige Niveaumelder (NM2) die
komplette Füllung des Reaktionsgefäßes feststellt. Für die
Entgiftung und Ausfällung des Chroms wird nun über den Dosierer
(D3) die Lösung durch Zufuhr und Einmischung von Kalkmilch
alkalisch gestellt und anschließend über den Dosierer (D4) das
Reduktionsmittel Natriumsulfit eingefüllt und das Rührwerk (RW1)
oder ein Umlauf für eine bestimmte Zeit in Betrieb gesetzt.
Gleichzeitig wird der pH-Wert und der Leitfähigkeitswert S sowie
die Verfärbung mit dem Photometer (CP2) gemessen und so bei
Erreichen eines vorgegebenen Grenzwertes der Farbänderung die
komplette Ausfällung des Chromats nach seiner Reduktion
festgestellt. Erst nach Abschluß dieses Vorganges kann das
entgiftete Abwasser (EW) gesteuert abgepumpt werden.
Das Rühren, Umwälzen oder Vibrieren des Elektrolyten dient der
schnellen Kontaktierung des laufend an der Anodenoberfläche
gebildeten Chromats mit den zu oxidierenden Stoffen in der Lösung
oder Aufschlämmung. Auch die Anode oder beide Elektroden können
bewegt werden, insbesondere rotiert werden.
Während der Entgiftung des Chromats wird gleichzeitig eine neue
Füllung der Elektrolysezelle (EZ) vorgenommen und in Behandlung
genommen, so daß ständig ein Wechselbetrieb stattfindet und
parallel der Fällungs- und Sedimentationsprozeß als auch der
Oxydationsprozeß in den beiden Zellen abläuft. Selbstverständlich
läßt sich die Anordnung auch auf weitere kaskadierte Zellen
verteilen und z. B. die Zumischung der Kalkmilch und des Sulfits
räumlich aufteilen.
Es hat sich als günstig erwiesen, die Elektroden (A, K) einander
möglichst nahe gegenüber zu stellen und diese mit einer großen
Oberfläche auszurüsten. Die Stromstärkenbelastung der Elektroden
liegen zweckmäßig zwischen 100 A/qm und 500 A/qm, und ihr Abstand
ist deshalb möglichst gering gewählt, daß keine unnötige
Spannungsdifferenz zum Transport der Ionen in der Flüssigkeit
aufgewendet werden muß. Anstelle von Graphitelektroden haben sich
auch Eisendrahtnetze als besonders günstig und preiswert erwiesen.
Mit diesen können auf engem Raum große Elektrodenflächen und
beispielsweise durch Bildung von Wickeln eine große räumliche
Elektrodendichte erreicht werden. Bei der Verwendung von
Eisenelektroden ist allerdings zweckmäßig, darauf zu achten, daß
die Spannung so gering gewählt wird, daß diese sich möglichst
nicht auflösen. Die Dosiervorrichtungen sind übliche Pumpen oder
Schneckenförderer je nach dem ob die Chemikalien als feste Stoffe
oder als Flüssigkeiten, also in gelöster Form, vorrätig sind.
Fig. 2 veranschaulicht den Meßwerteverlauf während einer
oxidativen und elektrolytischen Filtratwasserbehandlung, welche
einen Anfangs-CSB-Wert zu 100% von 9576 mg O2/l und einen
Chromatzusatz von 0,1 mol/l sowie einen Schwefelsäurezusatz von
3,27 mol/l aufwies. Es zeigt sich, daß während der ersten
30 Minuten etwa 50% der Belastungsstoffe oxidiert worden sind, so
daß der CSB-Wert nur noch einen Restwert von 50% des
Anfangswertes aufwies. Gleichzeitig war der Chromatgehalt von
anfänglich 100% auf 40% abgesunken. Hierdurch ergab sich eine
hellorange Färbung der Flüssigkeit.
In den anschließenden zweiten 60 Min. findet ein weiteres Absinke
des CSB-Wertes bis auf etwa 10% des Anfangswertes statt.
Gleichzeitig bleibt der Chromatgehalt konstant etwa bei 30%
verglichen zu dem Anfangswert. Im weiteren Verlauf also nach
120 Min. von Prozeßbeginn an, bis zur 180. Min. tritt praktisch
keine weitere Verringerung des CSB-Wertes auf; die
Chromatkonzentration sinkt jedoch ständig weiter auf etwa 20% des
Anfangsgehaltes ab.
Das Absinken der Chromatkonzentration ist parallel durch eine
zunehmende Dunkelfärbung über mittelorange, mittelbraun bis
dunkelbraun gekennzeichnet. Um eine günstige Ausnutzung der
Verfahrenszeit zu erreichen und einen möglichst niedrigen CSB-Wert
anzusteuern, empfiehlt es sich, eine Steuerung dahingehend
vorzunehmen, daß geprüft wird, ob noch ein weiteres Abdunkeln
stattfindet, nachdem längere Zeit die Farbe annähernd konstant
geblieben war. Hierdurch würde nach dem erneuten Eintreten eines
Verdunkelungseffekts etwa beispielsweise 10 Min. nach dem
Zeitpunkt, der hier mit 120 Min. gekennzeichnet ist, eine
Abschaltung vorgenommen werden. Dieser Zeitpunkt ist mit (AS)
gekennzeichnet.
Als besonders günstig hat sich erwiesen, wenn die Dauer der Zeit
ermittelt wird, in der die Verfärbung merklich zugenommen hat, und
eine Weiterbehandlungszeit angeschlosen wird, die um so kürzer
ist, je länger die vorherige Behandlungszeit war.
Fig. 3 zeigt ein Säulendiagramm für Beispiele von drei
verschiedenen, mit der neuen Methode behandelten
Abfallstoffgruppen. Die erste Gruppe ist ein zinkhaltiger
Galvanikschlamm, der dekantiert und behandelt wurde und einen
Anfangs CSB-Wert (GSA) von über 60000 mg O2/l aufwies und einen
End-CSB-Wert (GSE) von unter 25000 mg O2/l erreichte. Als zweites
wurde ein hochbelastetes Industrieabwasser mit einem Anfangs-CSB-
Wert (PWA) von etwa 24000 mg O2/l behandelt und dabei ein Endwert
(PWE) von etwa 5000 mg O2/l erreicht. Als drittes ist das
belastete Filtratwasser dargestellt, welches bereits in Fig. 2 in
bezug auf seine verschiedenen Parameterverläufe dargestellt worden
ist, dessen Anfangswert (FWA) betrug annähernd 10000 mg O2/l, und
dieser erniedrigte sich durch die Behandlung auf den Endwert (PWE)
von unter 1000 mg O2/l.
Somit zeigt sich, daß das Verfahren für sehr verschiedenartige
Abfälle außerordentlich wirksam ist und ohne große Modifikation
sehr breit eingesetzt werden kann. Der Vorteil ist, wie bereits
eingangs dargelegt, daß hierbei als Hilfsmittel in relativ kleiner
Dosierung auch solche gefährlichen Abfallstoffe, wie Chromat,
gleichzeitig mit zum Einsatz kommen und weitgehend entgiftet
werden und nach einer entsprechenden Reduzierung der giftigen
Chromatsubstanzen erst dann eine weitere Verminderung des
Chromgehalts durch eine Reduktion und eine Fällung in der zweiten
Stufe des Verfahrens vorgenommen werden muß.
Außerdem enthält das entgiftete Abwasser weniger organische
Stoffe. Die bei der Fällung ausgeschiedenen Feststoffe weisen auch
einen geringeren Anteil organischer Feststoffe auf, so daß sie
i. a. nach den Vorschriften deponiert werden können. Vergleichende
Versuche haben gezeigt, daß das neue Verfahren zur CSB-
Verminderung pro Masseneinheit vermindertem chemischen
Sauerstoffbedarf etwa 100 mal kostengünstiger ist als die
Verfahren, bei welchen über mittels UV-Licht erzeugtem
Wasserstoffperoxid oder mittels über UV-Licht erzeugtem Ozon eine
Oxidation vorgenommen wird. Im einzelnen wurde festgestellt, daß
die Prozeßkosten pro g vermindertem CSB bei Wasserstoffperoxid/UV-
Licht 5,49 DPf. betragen, bei Ozon/UV-Licht entspechend 5,13 DPf.
und bei der Elektrolyse mit Chromat 0,000534 DPf.
Claims (16)
1. Verfahren zur Abwasserbehandlung mit folgenden Schritten:
- 1. Zugabe von Chromat und einer starken Säure zum Ansäuren des Abwassers, wodurch Dichromat im Abwasser gebildet wird,
- 2. das bei der Oxidation der Schadstoffe entstehende Chrom (III) wird kontinuierlich durch Elektrolyse bei einer Spannung von 1,36 V bis 3 V zu Chrom (VI) zurückgebildet, welches für nachfolgende Oxidationen der verbliebenen Schadstoffe dient,
- 3. nach Erreichen eines vorgegebenen Grenzwertes der Schadstoffkonzentration wird die Elektrolyse beendet
- 4. und danach wird das oxidativ und elektrolytisch behandelte Abwasser mit Natriumsulfit, Schwefeldioxid und/oder Eisen- II-Verbindungen versetzt, um das Chrom (VI) zu Chrom (III) zu reduzieren, und Alkalien und/oder Kalkmilch zugeführt, um Chromhydroxid auszufällen,
- 5. und schließlich wird der Chromhydroxidschlamm abgesondert und das entlastete, entchromte Abwasser abgeführt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
starke Säure Phosphor- und/oder Schwefelsäure ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Spannung zwischen 1,36 V und 2,1 V liegt.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Phoshor- und/oder
Schwefelsäurekonzentration zwischen 1 mol/l und 6 mol/l
liegt.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichromatkonzentration zwischen
0,02 mol/l und 0,5 mol/l liegt.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stromdichte an der Anode zwischen
100 A/qm und 500 A/qm liegt.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Elektrolyse-
Elektroden (A, K) aus chromschwefelsäure- und
chromphosphorsäure-beständigem Material besteht.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Elektrolyse-
Elektroden aus Eisen oder Graphit besteht.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das chromatierte Abwasser während der
Elektrolyse laufend vermischt wird.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die oxidative und elektrolytische
Behandlung des Abwassers zwischen 15 Min. bis 600 Min. lang
erfolgt.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die oxidative und elektrolytische
Behandlung des Abwassers so lange erfolgt, bis eine
vorgegebene Färbung zwischen hell-orange und dunkel-braun
erreicht ist und danach eine Weiterbehandlung über einen
Zeitraum erfolgt, der um so kürzer ist, je länger die
vorhergehende Zeit bis zum Erreichen der vorgegebenen Färbung
dauerte.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das im ausgefällten und abgetrennten
Chromhydroxid enthaltene Chrom(III) erneut zur
Abwasserbehandlung eingesetzt wird.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß chromhaltige Abwässer und/oder Schlämme
als Oxidationshilfsmittel eingesetzt werden.
14. Vorrichtung zur Durchführung des Schadstoffoxydations
verfahrens nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einer
Elektrolysezelle (EZ)
- 1. mit einer Anode (A) aus porösem und/oder lamelliertem Graphit oder aus einem Eisendrahtnetz, mit einer Kathode (K) aus porösen und/oder lamelliertem Graphit oder aus einem Eisendrahtnetz und mit einer Gleichspannungsquelle (UQ), die auf eine Spannung zwischen 1,2 und 10 V einstellbar und für eine Stromstärke für eine Anodenstromdichte von 500 A/qm ausgelegt ist,
- 2. mit einem steuerbaren Zufluß (RZ) für das zu behandelnde Abwasser,
- 3. mit einer Dosiervorrichtung (D1) für lösbare oder gelöste Chrom (VI)-Verbindungen und/oder einer Dosiervorrichtung (D2) für Schwefel- oder Phosphorsäure oder ein Salz derselben,
- 4. mit einer Umwälz-Mischvorrichtung (RW),
- 5. mit einem steuerbaren Abfluß (AA) für entlastetes Abwasser, der in eine Chromefällungsvorrichtung (CF) führt, an der eine Fällungsmitteldosiervorrichtung (D3) sowie eine Reduktionsmitteldosiervorrichtung (D4) angeordnet sind und an der eine steuerbare Ableitung für entchromtes Wasser (EW) angeschlossen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
dieselbe eine Steuervorrichtung (ST) mit einer
Eingabevorrichtung (E) zur Vorgabe von Steuer- und
Vergleichsgrößen umfaßt, und die Steuervorrichtung (ST)
eingangsseitig mit Strom- und Spannungsmessern (IM, UM) der
steuerbaren Gleichspannungsquelle (UQ), mit Niveaumeldern
(NM1, NM2) und mit Meßfühlern (M1 bis M9) an der
Elektrolysezelle (EZ), der Chromfällungsvorrichtung (CF) und
den Dosierern (D1 bis D4) verbunden ist und ausgangsseitig
über Steuersignalleitungen den Rohabfallzufluß (RZ), die
Dosierer (D1 bis D4), die Rührwerke (RW, RW1), den
steuerbaren Abfluß (AA) der Elektrolysezelle (EZ) und den
steuerbaren Abfluß (EW) der Chromfällungsvorrichtung (CF)
sowie die Gleichspannungsquelle (UQ) verfahrensgemäß
ansteuert.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß an die Elektrolysezelle (EZ) und/oder die
Chromfällungsvorrichtung (CF) jeweils ein Chromophotometer
(CP1, CP2) angeschlossen ist, das mit der Steuervorrichtung
(ST) eingangsseitig verbunden ist.
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Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE19519177A1 (de) | 1996-11-28 |
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