DE19514939C2 - Löschdüsenkopf - Google Patents
LöschdüsenkopfInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Löschdüsenkopf mit
mindestens einer Löschdüse, welche über mindestens einen
Verbindungskanal mit einer ein Fluid führenden zentralen
Versorgungsleitung verbunden ist.
Löschdüsenköpfe der voranstehend genannten Art werden in
Verbindung mit stationären oder mobilen
Löscheinrichtungen eingesetzt, bei denen beispielsweise
Wasser, das mit Löschzusätzen versehen sein kann, in Form
von Wassernebel in Richtung des Brandherdes gesprüht
wird. Durch das Einsprühen von derartigem
Flüssigkeitsnebel in die Umgebung des Brandherdes wird
eine Herabsetzung der Temperatur der den Brandherd
umgebenden Gase erreicht. Gleichzeitig wird durch den
Flüssigkeitsnebel der Sauerstoff verdrängt. Der Brand
wird so zum Erlöschen gebracht.
Die Wirksamkeit und Geschwindigkeit, mit der durch das
Eindüsen von Fluidnebel ein Brand gelöscht werden kann,
hängt u. a. von der Beschaffenheit des Nebels ab, der zum
Löschen eingesetzt wird. So kann es je nach Art des zu
bekämpfenden Brandes und seiner Brandursache, dem
Zeitpunkt innerhalb des Brand- bzw. Löschverlaufs oder
abhängig von den räumlichen Gegebenheiten günstig sein,
einen Löschnebel einzusetzen, der einen hohen Anteil von
Tröpfchen einer bestimmten Mindestgröße aufweist. In
anderen Fällen kann es wiederum günstig sein,
aus schließlich solchen Nebel einzusetzen, dessen
Tröpfchen eine bestimmte Maximalgröße nicht
überschreiten. Auch stellen sich in der Praxis
Anwendungsfälle, bei denen der Einsatz von solchem
Löschnebel günstig ist, der einen bestimmten Prozentsatz
an Tröpfchen mit einer vorgegebenen Mindestgröße und
einen anderen Prozentsatz von Tröpfchen einer
vorgegebenen Maximalgröße enthält. Um ein optimales
Löschergebnis zu erzielen, ist es notwendig, den Anteil
verschiedener Tröpfchengrößen im Fluidnebels im Laufe
des Löschvorgangs zu verändern.
Aus der Praxis sind verschiedene Steuereinrichtungen für
Löschdüsenköpfe der eingangs genannten Art bekannt, mit
denen es möglich ist, einen Fluidnebel zu erzeugen,
dessen Zusammensetzung hinsichtlich der Tröpfchengröße
veränderbar ist. Diese bekannten Steuereinrichtungen sind
jedoch kompliziert in ihrem Aufbau und teuer in der
Herstellung. Darüber hinaus hat es sich bei der
praktischen Erprobung der mit den bekannten
Steuereinrichtungen ausgestatteten Löschdüsenköpfen
gezeigt, daß diese in ihrer Handhabung so kompliziert
sind, daß sie im Falle eines Brandes nur unzureichend
einsetzbar sind.
Neben den voranstehend erläuterten Löschdüsenköpfen ist
aus der DE 43 24 731 A1 eine Düse bekannt, bei der das
Öffnen bzw. Vergrößern der Düsenöffnung in Abhängigkeit
eines gegen die Kraft einer Feder gerichteten
Fluiddruckes erfolgt. Die Verbindungsleitung, über die
die Düse mit der Versorgungsleitung verbunden ist, ist
dabei in dem Ventilkörper selbst ausgebildet. Ein
Verschließen der Verbindungsleitung mittels des
Ventilkörpers ist daher bei der bekannten Düse nicht
möglich. Statt dessen wirkt der Ventilkörper über den auf
ihn aufgesetzten Sprühkopf unmittelbar auf die Größe der
Öffnung der Düse ein. Da zudem bei der bekannten Düse der
Ventilkörper Teil der Sprühdüse selbst ist, ist er nicht
geeignet, die Versorgung mehrerer Sprühdüsen mit
Löschfluid zu beeinflussen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen
unkompliziert handhabbaren Löschdüsenkopf der eingangs
genannten Art zu schaffen, mit dem es auf einfache Weise
möglich ist, einen Fluidnebel zu erzeugen, dessen
Zusammensetzung hinsichtlich der Tröpfchengröße gezielt
variiert werden kann.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch einen
Löschdüsenkopf gelöst, der mit einer Mehrzahl von
Löschdüsen bestückt ist, welche über jeweils einen
Verbindungskanal mit einer ein Fluid führenden zentralen
Versorgungsleitung verbunden sind, wobei mindestens einer
der Verbindungskanäle durch einen durch eine elastische
Rückstellkraft belasteten, bewegbaren Ventilkörper
verschließbar ist, welcher mindestens eine erste
Druckfläche aufweist, auf die das Fluid eine im
wesentlichen gegen die Rückstellkraft gerichtete
Druckkraft ausübt.
Aufgrund dessen, daß bei dem erfindungsgemäß
ausgestalteten Löschdüsenkopf das Fluid auf den
Ventilkörper einer der Rückstellkraft entgegengesetzte
Kraft ausübt, wird eine Bewegung des Ventilkörpers
ausgelöst, wenn die von dem Fluid auf den Ventilkörper
aufgrund des Flüssigkeitsdrucks ausgeübte Druckkraft
größer ist als die Rückstellkraft. Auf diese Weise ist es
möglich, die Flüssigkeitsströmung innerhalb bestimmter
Verbindungskanäle und damit den Austritt von Fluidnebel
aus bestimmten Löschdüsen allein in Abhängigkeit von dem
in der Fluidversorgungsleitung herrschenden Druck zu
steuern. D.h., daß es für die Steuerung des
erfindungsgemäß ausgestalteten Löschdüsenkopfes keiner
aufwendigen, ungünstig handhabbaren Steuereinrichtung
mehr bedarf, sondern daß es über ein einziges Regelorgan
zur Regelung des Fluiddruckes möglich ist, die
Zusammensetzung des zum Löschen eingesetzten Nebels zu
beeinflussen.
Nebel von unterschiedlichen Tröpfchengrößen kann bei dem
erfindungsgemäßen Löschdüsenkopf dadurch erreicht werden,
daß bei einer Bewegung des Ventilkörpers ein bis zu
diesem Zeitpunkt durch den Ventilkörper verschlossener
Verbindungskanal geöffnet wird, so daß Fluid zu einer
zusätzlichen Löschdüse gelangt, die beispielsweise den
aus dem betreffenden Löschdüsenkopf ausgestoßenen
Löschnebel mit Fluidtröpfchen von einer bestimmten
Mindestgröße anreichert. Ebenso ist es denkbar,
gleichzeitig mit oder alternativ zu dem Öffnen des einen
Verbindungskanals andere Verbindungskanäle zu öffnen oder
zu schließen, um einen Löschnebel mit der gewünschten
Tröpfchenzusammensetzung zu erreichen.
Eine besonders robuste, praxisgerechte Ausführung des
erfindungsgemäßen Löschdüsenkopfes ist dadurch
gekennzeichnet, daß der Ventilkörper in einer in dem
Löschdüsenkopf ausgebildeten Kammer sitzt.
Einen erfindungsgemäßen Löschdüsenkopf mit besonders
kleinen Abmessungen kann man dadurch erreichen, daß die
auf den Ventilkörper einwirkende elastische
Rückstellkraft durch eine Schrauben- oder Tellerfeder
erzeugt ist.
Eine weitere Miniaturisierung des erfindungsgemäßen
Löschdüsenkopfes läßt sich dadurch erzielen, daß der
Ventilkörper eine zweite Druckfläche aufweist, auf die
das Fluid eine im wesentlichen in Richtung dem
Rückstellkraft wirkende Kraft ausübt und daß die zweite
Druckfläche kleiner ist als die erste Druckfläche. Auf
diese Weise übt das Fluid nicht nur eine der
Rückstellkraft entgegengesetzte Kraft auf den
Ventilkörper aus, sondern das Fluid unterstützt
gleichzeitig das zum Rückstellen des Ventilkörpers
eingesetzte elastische Element. Dabei ist es zweckmäßig,
wenn die zweite Druckfläche stets kleiner ist als die
erste Druckfläche, um auf einfache Weise eine durch den
auf den Ventilkörper ausgeübten Fluiddruck ausgelöste
Bewegung des Ventilkörpers erreichen zu können.
Ein besonders einfach herzustellender und gleichzeitig
funktionssicher ausgestalteter Löschdüsenkopf ist
beispielsweise dadurch gekennzeichnet, daß der
Ventilkörper rotationssymmetrisch ausgebildet ist und daß
die durch das Fluid druckbelasteten Druckflächen nach Art
einer Kegelmantelfläche ausgebildet sind. Die Druckfläche
eines derart ausgestalteten Ventilkörpers kann zum einen
den von dem Fluid ausgeübten Druck aufnehmen. Zum anderen
kann sie aber auch zur sicheren Abdichtung eines
Verbindungskanals dienen. Zudem kann die Anschrägung der
betreffenden Druckfläche in diesem Fall so gewählt
werden, daß die Menge des in den entsprechenden
Verbindungskanal einströmenden Fluids unmittelbar
abhängig ist von der Stellung des Ventilkörpers, die
wiederum bestimmt ist durch den in der
Fluidversorgungsleitung herrschenden Druck.
Insbesondere bei Verwendung eines Ventilkörpers, der nach
Art einer Kegelmantelfläche ausgeformte Druckflächen
aufweist, ist es günstig, wenn die Versorgungsleitung in
einer die erste Druckfläche umgebenden Kammer mündet. In
diesem Fall kann eine Abdichtung des Verbindungskanals
wie voranstehend beschrieben auf besonders einfache Weise
verwirklicht werden.
Bei vielen Anwendungen des erfindungsgemäßen
Löschdüsenkopfes wird es erforderlich sein, Nebel zu
erzeugen, der entweder nur Tröpfchen einer vorgegebenen
Minimalgröße oder Tröpfchen einer bestimmten Maximalgröße
enthält. Auch wird es in vielen Anwendungsfällen
erforderlich sein, Nebel zu erzeugen, der einen fest
vorbestimmten Anteil von Tröpfchen einer bestimmten Größe
enthält. Diese Anforderungen lassen sich bei geringem
Raumbedarf und unverändert einfacher Handhabung des
erfindungsgemäß ausgestalteten Löschdüsenkopfes dadurch
erreichen, daß durch eine einzige Bewegung des
Ventilkörpers mindestens einer der Verbindungskanäle
öffenbar und mindestens ein weiterer der
Verbindungskanäle verschließbar ist.
Alternativ zu der Verwendung eines eigenständigen
elastischen Elements zur Erzeugung der auf den
Ventilkörper einwirkenden elastischen Rückstellkraft kann
mindestens ein Teilstück des Ventilkörpers selbst aus
elastischem Material bestehen. Dieser Teil des
Ventilkörpers kann gegen eine Wand des Löschdüsenkopfes
abgestützt sein, so daß er eine Rückstellung des
Ventilkörpers entgegen der von dem Fluid ausgeübten
Druckkraft bewirkt.
Eine kostengünstig herstellbare Löschdüse kann dadurch
verwirklicht werden, daß der Ventilkörper einen Kanal
aufweist, über den die Versorgungsleitung mit mindestens
einer der Verbindungsleitung verbunden ist und daß der
der jeweiligen Verbindungsleitung zugeordnete Abschnitt
des Kanals nach Art einer Düse ausgebildet ist. Bei einer
derartigen Ausgestaltung des Ventilkörpers erfüllt der
Ventilkörper eine Doppelfunktion, indem er zum einen als
Düse und zum anderen zur Veränderung der Zusammensetzung
des Fluidnebels als Steuerventil wirkt. So wird in diesem
Fall unabhängig von der Lage des Ventilkörpers dauernd
Löschfluid aus der Ausnehmung des Löschdüsenkopfes in
dessen Umgebung eingedüst. Sobald der Ventilkörper von
seinem Sitz angehoben wird, strömt zusätzliches Fluid in
den Verbindungskanal ein und reichert den durch den Kanal
des Ventilkörpers erzeugten Fluidnebel mit Tröpfen von
größerem Volumen an.
Trägt bei einem erfindungsgemäßen Löschdüsenkopf der
Ventilkörper eine Düsennadel, die in eine Ausnehmung des
Löschdüsenkopfes hinein ragt, so kann mit dessen Hilfe
ebenfalls auf einfache Weise eine Löschdüse gebildet
werden. Ein derart ausgestalteter Löschdüsenkopf zeichnet
sich durch eine besondere Wartungsfreundlichkeit aus.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer
Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen ersten Löschdüsenkopf im axialen
Längsschnitt;
Fig. 2 einen zweiten Löschdüsenkopf im axialen
Längsschnitt;
Fig. 3 einen dritten Löschdüsenkopf im axialen
Längsschnitt;
Fig. 4 einen vierten Löschdüsenkopf im axialen
Längsschnitt;
Fig. 4 einen fünften Löschdüsenkopf im axialen
Längsschnitt;
Fig. 5 einen Ausschnitt A von Fig. 1 in vergrößerter
Ansicht.
Die in den Fig. 1, 2 und 3 gezeigten Löschdüsenköpfe
1, 2, 3 weisen Ausnehmungen 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 auf, in die
nicht gezeigte Löschdüsen einsteck- oder einschraubbar
sind. Ebenso weist der in Fig. 4 gezeigte Löschdüsenkopf
4 mindestens eine Ausnehmung 15 auf, in die eine
ebenfalls nicht gezeigte Löschdüse einsteck- oder
einschraubbar ist. Darüber hinaus ist der Löschdüsenkopf
4 mit einer mittig angeordneten zentralen Ausnehmung 16
versehen. Im Unterschied dazu weist der in Fig. 5
gezeigte Löschdüsenkopf 17 lediglich eine einzige, mittig
angeordnete Bohrung 18 auf.
Die Ausnehmungen 6, 7, 8, 10, 11, 12 sind über
Verbindungskanäle 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30 mit
einer zentralen Versorgungsleitung 31, 32, 33 verbunden, an
welcher beispielsweise ein nicht gezeigter Druckschlauch
oder ähnliches anschließbar ist. Dabei sind die
Verbindungskanäle 21, 25, 29 als Ringkanäle ausgebildet.
Auch die Ausnehmung 15 des Löschkopfes 4 ist über
Verbindungskanäle 34, 35 an eine zentrale
Versorgungsleitung 36 angeschlossen, wobei auch diese an
eine nicht gezeigte Druckleitung anschließbar ist.
Über weitere in den Löschdüsenköpfen 1, 2, 3, 4, 17
ausgebildete Verbindungskanäle 38, 39, 40, 42, 43 ist jeweils
eine Kammer 44, 45, 46, 48, 49 mit der Versorgungsleitung
31, 32, 33, 36 sowie bei dem in Fig. 5 gezeigten
Löschdüsenkopf 17 mit jeweils einer Versorgungsleitung 51
verbunden, die jeweils ebenfalls an eine nicht gezeigte
Druckleitung anschließbar sind. Bei den Löschdüsenköpfen
1, 2, 4 mündet in die jeweilige Kammer 44, 45, 48 jeweils ein
Verbindungskanal 52, der die jeweilige Ausnehmung 5, 9, 16
mit der jeweiligen Kammer 44, 45, 48 verbindet. Im
Unterschied dazu ist bei dem Löschdüsenkopf 17 (Fig. 5)
kein eigener Verbindungskanal vorgesehen, sondern die
Bohrung 18 mündet unmittelbar in der Kammer 49.
In die jeweilige Kammer 44, 45, 46 der Löschdüsenköpfe
1, 2, 3 ragt der verbreiterte Absatz 53a jeweils eines
rotationssymmetrisch ausgebildeten Ventilkörpers 53, der
zusätzlich einen gegenüber dem verbreiterten Abschnitt
53a einen verringerten Durchmesser aufweisenden,
stiftförmig ausgebildeten zweiten Abschnitt 53b aufweist.
Eine erste Druckfläche 53c des Ventilkörpers 53 ist nach
Art einer Kegelmantelfläche ausgebildet und dichtet bei
dem in den Fig. 1, 2 gezeigten Zustand der Löschdüsenköpfe
1, 2 den jeweiligen Verbindungskanal 52 gegenüber der
jeweiligen Kammer 44, 45 ab.
Im Unterschied zu dem in den Löschdüsenköpfen 1, 2, 3
eingesetzten Ventilkörper 53 ragt in die Kammer 48 des in
Fig. 4 gezeigten Löschdüsenkopfes 4 der verbreiterte
Abschnitt 54a eines ebenfalls rotationssymmetrisch
ausgebildeten Ventilkörpers 54, der einen zentralen Kanal
54c aufweist, über den die Versorgungsleitung 36 direkt
mit dem Verbindungskanal 52 und somit mit der Ausnehmung
16 verbunden ist. Dabei ist der Kanal 54c in ihrem der
Ausnehmung 16 zugeordneten Abschnitt 54c′ nach Art einer
Düse ausgebildet. Zusätzlich weist der Ventilkörper 54
ebenfalls einen gegenüber dem verbreiterten Absatz 54a
verjüngten, stiftförmigen zweiten Absatz 54d auf, deren
Durchmesser dem der Versorgungsleitung 36 entspricht. Die
Kammer 48 ist dabei in der in Fig. 4 gezeigten Stellung
des Ventilkörpers 54 durch die nach Art einer
Kegelmantelfläche ausgebildete Druckfläche 54e des
verbreiterten Abschnitts 54a gegenüber der
Verbindungsleitung 52 bzw. der Ausnehmung 16 abgedichtet.
In die Kammer 49 des in Fig. 5 gezeigten Löschdüsenkopfes
17 ragt der verbreiterte Abschnitt 55a eines ebenfalls
rotationssymmetrisch ausgebildeten Ventilkörpers 55,
dessen nach Art einer Kegelmantelfläche ausgebildete
Druckfläche 55b die Kammern 49 bei der in Fig. 5
gezeigten Stellung des Druckkörpers 55 gegenüber der
Bohrung 18 abdichtet. Ebenso wie die Ventilkörper 53, 54
weist auch der Ventilkörper 55 einen der Druckfläche 55b
abgewandten, verjüngten Abschnitt 55c auf, dessen
Durchmesser dem Durchmesser der Versorgungsleitung 51
angepaßt ist. Zusätzlich ist im Bereich der durch die
Druckfläche 55b gebildeten Spitze des Ventilkörpers 55
eine Düsennadel 55d ausgebildet, welche in die Bohrung 18
ragt. Die Kammer 49 ist zusätzlich über konzentrisch
angeordnete Bohrungen 60 mit der Bohrung 18 verbunden, so
daß bei Druckbeaufschlagung des Löschdüsenkopfes 17 aus
der Kammer 49 Löschfluid andauernd in die
Durchgangsbohrung 18 strömt und dabei zu Nebel verdüst
wird.
Die von dem Fluid ebenfalls druckbeaufschlagten, an dem
stiftförmigen zweiten Absatzes 53b ausgebildete
Druckfläche 53d des Ventilkörpers 53 ist ebenfalls nach
Art einer Kegelmantelfläche ausgebildet, während die
entsprechende Druckfläche 54f des Ventilkörpers 54 bzw.
die zweite Druckfläche 55e des Ventilkörpers 55 jeweils
eben ausgebildet sind.
Die in den Löschdüsenköpfen 1, 2, 3, 4, 17 eingesetzten
jeweiligen Ventilkörper 53, 54 bzw. 55 sitzen jeweils in
einer Kammer 56 der jeweiligen Löschdüsenköpfe
1, 2, 3, 4, 17, welche jeweils über die Außenfläche des
verbreiterten Abschnitts 53a, 54a, 55a des jeweiligen
Ventilkörpers 53, 54, 55 gegenüber der jeweiligen Kammer
44, 45, 46, 48, 49 abgedichtet ist. Dabei ist die Kammer 56
jeweils über eine Entlüftungsbohrung 57 mit der Umgebung
des Löschdüsenkopfes verbunden, so daß das
Umgebungsmedium bei einer Bewegung des jeweiligen
Ventilkörpers 53, 54, 55 in die Kammer 56 hinein- bzw. aus
dieser herausströmen kann. Gleichzeitig sitzt in der
Kammer 56 jeweils eine Schraubenfeder 58, die mit ihrem
einen Ende an dem Kammerboden und mit ihrem anderen Ende
an der von der jeweiligen Kammer 44, 45, 46, 48, 49
abgewandten Ringfläche des verbreiterten Absatzes 53a, 54a
bzw. 55a des jeweiligen Ventilkörpers 53, 54, 55 abgestützt
ist. Dabei ist die Schraubenfeder 58 koaxial zum
jeweiligen Ventilkörper 53, 54, 55 ausgerichtet und übt
eine Rückstellkraft in Richtung der jeweiligen ersten
Druckfläche 53c, 54c bzw. 55c auf den betreffenden
Ventilkörper 53, 54, 55 aus.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Löschdüsenkopf 1 gelangt das
zum Löschen eines Brandes bestimmte Fluid über die
Versorgungsleitung 31 und die Verbindungskanäle
19, 20, 21, 22 zu den in den Ausnehmungen 6, 7 sitzenden,
nicht gezeigten Löschdüsen und tritt dort als Löschnebel
aus dem Löschdüsenkopf 1 aus. Gleichzeitig gelangt über
den Verbindungskanal 38 Fluid auch in die Kammer 44, so
daß in diesem Moment das Fluid sowohl auf die erste
Druckfläche 53c des Ventilkörpers 53 als auch auf dessen
zweite Druckfläche 53d eine Kraft ausübt, wobei wegen des
größeren Flächeninhalts der ersten Druckfläche 53c die
auf die Druckfläche 53c ausgeübte Kraft größer ist als
die auf die zweite Druckfläche 53d ausgeübte Kraft. Die
auf die zweite Druckfläche 53d ausgeübte Kraft Fp′ ist der
Kraft Fp entgegengesetzt, die das Fluid auf die erste
Druckfläche 53c des Ventilkörpers 53 ausübt, so daß die
auf die zweite Druckfläche 53d ausgeübte Kraft Fp′ als
Unterstützung der durch die Schraubenfeder 58 erzeugten
Rückstellkraft FR wirkt. Übersteigt der koaxial zur
Längsachse L des Ventilkörpers 53 ausgerichtete
Kraftanteil Fp′′ der auf die Druckfläche 53c an dem Fluid
ausgeübten Kraft Fp′ die Summe der Rückstellkraft und der
auf die Oberfläche 53d einwirkenden Kraft Fp′, so wird der
Ventilkörper 53 entgegen der Rückstellkraft FR bewegt.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Löschdüsenkopf 1 bewirkt die
durch eine Erhöhung von dem Fluid auf den Ventilkörper 53
ausgeübte Kraft Fp ausgelöste Bewegung, daß das Fluid in
den Verbindungskanal 52 einströmt und zu der in der
Ausnehmung 5 sitzenden, nicht gezeigten Löschdüse
gelangt. In dieser Löschdüse wird das Fluid zu einem
Nebel von bestimmter Tröpfchengröße verdüst, welcher den
durch die in den Ausnehmungen 6, 7 sitzenden Löschdüse
erzeugten Löschnebel anreichert. Sobald der Druck des
Fluids wieder vermindert wird, wird der Ventilkörper 53
durch die Rückstellkraft FR, unterstützt durch die das
Fluid auf die Oberfläche 53d des Ventilkörpers 53
ausgeübte Kraft Fp′ in Richtung der Ausnehmung 5 bewegt
und die Verbindungsleitung 52 wieder verschlossen.
Bei dem in Fig. 2 gezeigten Löschdüsenkopf 2 bewirkt die
durch eine Erhöhung des Fluiddrucks ausgelöste Bewegung
des Ventilkörpers 53, daß zunächst Fluid wie bei dem in
Fig. 1 gezeigten Löschdüsenkopf 1 in die
Verbindungsleitung 52 einströmt und über diese zu dem in
der Ausnehmung 9 sitzenden nicht gezeigten Löschdüsenkopf
gelangt. Gleichzeitig wird aber die der
Versorgungsleitung 32 zugeordnete Mündungsöffnung des
Verbindungskanals 26 in ihrem Durchmesser durch die
Oberfläche 53d bzw. den stiftförmig ausgebildeten zweiten
Absatz 53b des Ventilkörpers 53 verringert, bis der
Ventilkörper 5 bei weiter ansteigendem Druck des in der
Versorgungsleitung 32 strömenden Fluids so weit bewegt
worden ist, daß der Verbindungskanal 26 verschlossen ist.
Bis zu diesem Moment tritt sowohl aus den in den
Ausnehmungen 8, 10 sitzenden Löschdüsenköpfen als auch aus
dem in der Ausnehmung 9 sitzenden Löschdüsenkopf
Löschnebel von bestimmter Tröpfchengröße aus, während
nach dem Verschließen des Verbindungskanals 26 durch den
Absatz 53b des Ventilkörpers 53 nur noch Fluid aus dem in
der Ausnehmung 9 sitzenden Löschdüsenkopf austritt. Ein
abnehmender Druck in der Versorgungsleitung 32 führt
wiederum dazu, daß der Ventilkörper 53 in Richtung der
Ausnehmung 9 so lange bewegt wird, bis der
Verbindungskanal 52 wieder vollständig durch die
Druckfläche 53c des Ventilkörpers 53 verschlossen und der
Verbindungskanal 26 vollständig geöffnet ist.
Bei dem in Fig. 3 gezeigten Löschdüsenkopf 3 entspricht
die Funktion des Ventilkörpers 53 im wesentlichen der des
im Löschkopf 2 eingesetzten Ventilkörpers 53. Im
Unterschied zu dem Löschdüsenkopf 2 wird jedoch durch
eine bei einer Erhöhung des Fluiddrucks der
Versorgungsleitung 33 ausgelösten Bewegung in eine der
Druckfläche 53c entgegengesetzten Richtung nur der
Verbindungskanal 30 verschlossen, so daß oberhalb eines
bestimmten Betriebsdrucks kein Löschnebel aus dem
Löschdüsenkopf 3 austritt.
Bei dem Löschdüsenkopf 4, der in Fig. 4 dargestellt ist,
strömt Löschfluid durch die Versorgungsleitung 36 in den
Kanal 54c des Ventilkörpers 54 und wird in dem in Art
einer Düse ausgebildeten vorderen Abschnitt 54c′ des
Kanals 54c zu Nebel verdüst. Gleichzeitig wirkt der
Fluiddruck auf die Druckfläche 54e und die Druckfläche
54f des Ventilkörpers 54 ein. Demzufolge wird der
Ventilkörper 54 dann, wenn der Druck des Löschfluids
einen bestimmten oberen Grenzwert überschritten hat, von
der Mündung des Verbindungskanals 52 abgehoben. Von
diesem Moment an strömt zusätzlich Fluid in den
Verbindungskanal 52 ein und reichert den aus des Kanals
54c des Ventilkörpers 54 austretenden Nebel an.
Die Funktion des Ventilkörpers 55, der in dem in Fig. 5
gezeigten Löschdüsenkopf 17 eingesetzt ist, entspricht
hinsichtlich seiner Steuerfunktion im wesentlichen der
Funktion des Ventilkörpers 53 im Löschdüsenkopf 4, der in
Fig. 4 gezeigt und voranstehend erläutert worden ist. So
wird auch der Ventilkörper 55 bei dem Löschdüsenkopf 17
erst dann von der der Kammer 49 zugeordneten Mündung der
Bohrung 18 abgehoben, wenn der Druck des in der Kammer
49, dem Verbindungskanal 43 und der Versorgungsleitung 51
enthaltenen Löschfluids eine bestimmte Obergrenze
überschritten hat. Ist dies der Fall, so wird derjenige
Löschnebel, der durch das die Bohrungen 60 durchströmende
Löschfluid erzeugt wird, mit Tröpfchen von größerem
Volumen angereichert.
Voranstehend ist die Funktion von erfindungsgemäß
ausgestalteten Löschdüsenköpfen jeweils beispielhaft in
der Weise erläutert worden, daß ein einzelner
Ventilkörper innerhalb des jeweiligen Löschdüsenkopfes
eingesetzt war und dieser jeweils ein oder zwei
Funktionen erfüllt hat. Es ist jedoch ebenso denkbar,
zentrale Steuerblöcke für Löschdüsenköpfe der
erfindungsgemäßen Art zu bilden, in denen eine Vielzahl
von Ventilkörpern die voranstehend erläuterten Funktionen
erfüllen. Auch ist es möglich, daß jeder dieser
Ventilkörper nicht nur eine einzelne dieser Funktion
ausführt, sondern daß er mehrere dieser Funktionen in
Kombination erfüllt.
Alle voranstehend erläuterten Ausführungsformen der
Erfindung sind lediglich in nicht einschränkender Weise
als Beispiele für die Einsatzmöglichkeiten des
erfindungsgemäßen Funktionsprinzips eines
Löschdüsenkopfes zu verstehen.
Claims (10)
1. Löschdüsenkopf, der mit einer Mehrzahl von Löschdüsen
bestückt ist, welche über jeweils einen
Verbindungskanal (19-30) mit einer ein Fluid
führenden zentralen Versorgungsleitung (31-33,
36, 50, 51) verbunden sind, wobei mindestens einer
der Verbindungskanäle (19-30) durch einen durch eine
elastische Rückstellkraft (FR) belasteten, bewegbaren
Ventilkörper (53, 54, 55) verschließbar ist, welcher
mindestens eine erste Druckfläche (53c, 54e, 55b)
aufweist, auf die das Fluid eine im wesentlichen
gegen die Rückstellkraft (FR) gerichtete Druckkraft
(Fp) ausübt.
2. Löschdüsenkopf nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ventilkörper
(53, 54, 55) in einer in dem Löschdüsenkopf
(1, 2, 3, 4, 4, 17) ausgebildeten Kammer (56) sitzt.
3. Löschdüsenkopf nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die elastische
Rückstellkraft (FR) durch eine Schrauben- oder
Tellerfeder (58) erzeugt ist.
4. Löschdüsenkopf nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ventilkörper
(53, 54, 55) eine zweite Druckfläche (53d)
aufweist, auf die das Fluid eine im wesentlichen
in Richtung der Rückstellkraft (FR) wirkende Kraft
(Fp′) ausübt und daß die zweite Druckfläche
(53d, 54f, 55e) kleiner ist als die erste
Druckfläche (53c, 54e, 55b).
5. Löschdüsenkopf nach einem der voranstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
durch das Fluid druckbelasteten Druckflächen
(53c, 53d, 54e, 55b) nach Art einer Kegelmantelfläche
ausgebildet sind.
6. Löschdüsenkopf nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Versorgungsleitung (31-33, 36, 50, 51) in einer die
erste Druckfläche (53c, 54e, 54b) umgebenden Kammer
(56) mündet und daß über einen Abschnitt der ersten
Druckfläche (53c, 54e, 54b) ein in der Kammer (56)
mündender Verbindungskanal (52) verschließbar ist.
7. Löschdüsenkopf nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß durch eine einzige
Bewegung des Ventilkörpers (53, 54, 55) mindestens
einer der Verbindungskanäle (19-30) öffenbar und
mindestens ein weiterer der Verbindungskanäle (19-30)
verschließbar ist.
8. Löschdüsenkopf nach einem der voranstehenden
Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein
Teilstück des Ventilkörpers (53, 54, 55) aus
elastischem Material besteht und daß das
Teilstück gegen eine Wand des Löschdüsenkopfes
(1, 2, 3, 4, 4, 17) abgestützt ist.
9. Löschdüsenkopf nach einem der voranstehenden
Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß der Ventilkörper
(53, 54, 55) einen Kanal (54c) aufweist, über den
die Versorgungsleitung (31-33, 36, 50, 51) mit
mindestens einer der Verbindungsleitung (19-30)
verbunden ist und daß der der jeweiligen
Verbindungsleitung (19-30) zugeordnete Abschnitt
(54c′) des Kanals (54c) nach Art einer Düse
ausgebildet ist.
10. Löschdüsenkopf nach einem der voranstehenden
Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß der Ventilkörper
(55) eine Düsennadel (55d) trägt, die in eine
Ausnehmung (18) des Löschdüsenkopfes (17) hinein
ragt.
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