DE19512536A1 - Cigarettenartiges Rauchprodukt - Google Patents
Cigarettenartiges RauchproduktInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A24—TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
- A24D—CIGARS; CIGARETTES; TOBACCO SMOKE FILTERS; MOUTHPIECES FOR CIGARS OR CIGARETTES; MANUFACTURE OF TOBACCO SMOKE FILTERS OR MOUTHPIECES
- A24D1/00—Cigars; Cigarettes
- A24D1/02—Cigars; Cigarettes with special covers
Landscapes
- Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein cigarettenartiges Rauchprodukt mit
einem von Cigarettenpapier umhüllten Tabak- bzw. Feinschnitt
strang.
Cigaretten sind von Cigarettenpapier umhüllte Tabak- bzw.
Feinschnittstränge und werden mit oder ohne Filtermundstück in
einer auf den Tabakstrang bezogenen Länge von etwa 70 bis maximal
90 mm in den verschiedensten Geschmacksrichtungen hergestellt und
verkauft. Sie unterscheiden sich grundsätzlich - auch steuermä
ßig - von anderen Rauchprodukten wie Steckcigaretten und
Cigarillos. Steckcigaretten sind aufgrund einer sehr porösen
Umhüllung mit einer Luftdurchlässigkeit von 20.000 bis 30.000
Coresta-Einheiten an sich nicht abrauchbar und können nur durch
Einschieben in eine übliche Cigarettenpapierhülse mit Filtermund
stück oder durch Umwickeln oder Einrollen in ein Cigarettenpa
pierblättchen vom Verbraucher geraucht werden. Cigarillos
unterscheiden sich ferner grundsätzlich und auch hinsichtlich der
Besteuerung von Cigaretten, dadurch daß sie mindestens ein den
Tabakstrang umhüllendes Umblatt aus Tabak und in vielen Fällen
zusätzlich ein spiralförmig angeordnetes Deckblatt aufweisen.
Hinsichtlich der vom Raucher gewünschten Vielfalt an Aromagestal
tung einerseits und Variabilität bezüglich der rauchbaren Menge
an Tabakprodukt andererseits haben diese drei Kategorien von
Rauchprodukten die verschiedensten Vor- und Nachteile. Cigaretten
werden zwar hinsichtlich der Qualität und des Aromas in einer
erheblichen Variationsbreite angeboten; bezüglich des variablen
Verbrauches im Sinne von kleineren oder größeren Raucheinheiten
hat der Raucher nur äußerst geringe Möglichkeiten. Man kann zwar
eine Fabrikcigarette kürzen, wenn man einen geringeren Cigaret
tenkonsum wünscht, wobei der abgeschnittene Rest praktisch nicht
verwertbar ist. Bei Steckcigaretten ergibt sich zwar die
Möglichkeit, kürzere Abschnitte in einer Cigarettenpapierhülse
zu rauchen und den verbleibenden Rest in einer weiteren Cigaret
tenpapierhülse abzurauchen, wobei mit einer gegebenenfalls sogar
überlangen Steckcigarette und üblichen Cigarettenpapierhülsen
eine größere Variabilität des Verbrauches denkbar ist; eine
Variationsbreite hinsichtlich der geschmacklichen Einstellungen
ist bei Steckcigaretten aus markttechnischen Gründen nur sehr
gering. Bei Cigarillos ist zwar wie bei Cigaretten eine ge
schmackliche Variationsbreite gegeben, die allerdings auf den
typisch "cigarrenartigen Geschmack" ausgerichtet ist; eine
mengenmäßige Variationsmöglichkeit hat der Verbraucher nicht, es
sei denn, daß er ein übliches Cigarillo halbiert, um weniger zu
rauchen.
Es wäre wünschenswert, die Variabilität hinsichtlich der
vielfältigen Geschmacksauswahl von Cigaretten auch auszudehnen
auf eine Variabilität hinsichtlich der Verbrauchsmenge einer
Cigarette, das heißt beispielsweise dem Raucher die Möglichkeit
zu geben, morgens eine kleine bzw. kurze Cigarette und abends
eine längere Cigarette rauchen zu können. Um dieses Ziel zu
erreichen, könnte man eine überlange Cigarette vorsehen, also ein
cigarettenartiges Rauchprodukt, dessen Tabakstranglänge mehr als
90 mm beträgt, nämlich das auch steuerlich relevante Maß einer
üblichen Cigarette überschreitet und z. B. eine Tabakstranglänge
bis 270 mm aufweist, was einer dreifachen Cigarettenlänge
entspricht. Ein derartiges Produkt ließe sich einmal hinsicht
lich der Variabilität der Geschmacksrichtung durch entsprechende
Auswahl des Tabaks bzw. des Feinschnitts herstellen und könnte
als eine derart überlange Cigarette dem Verbraucher auch die
Möglichkeit geben, kürzere Abschnitte beispielsweise in den
Morgenstunden oder längere Abschnitte beim gemütlichen Rauchen
z. B. in den Abendstunden zu nutzen oder gekürzte Abschnitte in
Filtermundstücken zu rauchen.
Der Vertrieb derartiger überlanger Cigaretten, die sowohl in
geschmacklicher Richtung als variable Rauchprodukte als auch
wegen ihrer Variabilität hinsichtlich des Abrauchens in verschie
denen Längen ausgebildet sein könnten, scheitert jedoch daran,
daß aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die in den Handel
gebrachten Cigaretten hinsichtlich des Nikotingehaltes und des
Kondensats verbindlich deklariert werden müssen, wobei der
Nikotingehalt und der Kondensatgehalt mittels einer Abrauchma
schine analog ISO 4387 bestimmt und angegeben werden müssen.
Das Problem bei der Vermarktung einer überlangen Cigarette in
einer zweifachen oder dreifachen Länge einer üblichen Fabrikciga
rette scheitert also daran, daß ein derartiges Produkt mit
einheitlich anzugebenden und auch den verschiedenen gesetzlichen
Anforderungen entsprechenden Nikotin- bzw. Kondensatwerte nicht
herstellbar bzw. nicht marktfähig ist. Normalerweise ist davon
auszugehen, daß eine überlange Cigarette z. B. in der zweifachen
oder dreifachen Länge einer üblichen Cigarette auch etwa den
zweifachen bzw. dreifachen Wert an Nikotin und Kondensat zeigt
und demzufolge entweder wegen einer Überschreitung der gesetzlich
festgelegten Höchstwerte nicht marktfähig ist oder daß die
angegebenen Nikotin- und Kondensatwerte einer derartigen
überlangen Cigarette nicht den üblichen Werten einer 90 mm langen
Cigarette entsprechen.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein cigaret
tenartiges Rauchprodukt mit einem von Cigarettenpapier umhüllten
Tabak- bzw. Feinschnittstrang vorzusehen, bei dem die Tabak
stranglänge dieses cigarettenartigen Rauchproduktes mehr als 90
mm beträgt, das heißt also länger als übliche Cigarettenstränge
ist und bis 270 mm lang sein kann, also der dreifachen Länge
einer üblichen Cigarette entspricht, wobei ferner die Nikotin-
und Kondensatwerte dieser überlangen Cigarette im Abrauchtest
analog ISO 4387 trotz der zwei- bzw. dreifachen Länge des
cigarettenartigen Rauchproduktes einmal innerhalb der gesetzlich
erforderlichen Grenzen liegen und zum anderen unabhängig von der
Länge der einzelnen Abschnitte nach einer dem Verbraucher
genehmen Abteilung zumindest für den 90 mm langen Abschnitt etwa
die gleichen Nikotin- bzw. Kondensatwerte zeigen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird daher ein cigarettenartiges
Rauchprodukt gemäß Oberbegriff vorgeschlagen, welches dadurch
gekennzeichnet ist, daß es eine Länge von mehr als 90 mm bis
270 mm hat und daß das Cigarettenpapier eine Luftdurchlässigkeit
von 150 bis 380 Coresta-Einheiten aufweist.
Es ist überraschend, daß man bei einer derartig überlangen
Cigarette, z. B. in einer dreifachen Länge einer normalen
Fabrikcigarette, nicht den dreifachen Wert von Nikotin und
Kondensat erhält, sondern auch etwa gleichbleibende Werte für
Cigarettenabschnitte von 90 mm bzw. 180 mm oder 270 mm erhält,
wenn man als Cigarettenpapier ein solches verwendet, das eine
Luftdurchlässigkeit von 150 bis 350 Coresta-Einheiten aufweist.
Überraschenderweise ergibt sich noch ein weiterer Vorteil bei
dem erfindungsgemäßen Cigarettenprodukt dadurch, daß der
Kohlenmonoxydgehalt und damit auch entsprechend der NOx-Gehalt
für diese überlange Cigarette und auch für die einzelnen
abgeschnittenen Cigarettenteile, seien sie nur 90 mm oder länger,
gegenüber üblichen Fabrikcigaretten erheblich abgesenkt ist.
Es wird also überraschenderweise gemäß Erfindung ein cigaretten
artiges Rauchprodukt erhalten, das hinsichtlich seiner Ge
schmacksrichtung auch durch Einsatz verschiedener Tabaksorten
marktüblich variierbar ist, das ferner aufgrund seiner Überlänge
vom Verbraucher in den von diesem gewünschten Abschnitten
konsumiert werden kann, wobei der Kondensatgehalt dieser
überlangen Cigarette innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzwerte z. B. gemäß der EU-Richtlinie 90/239/EWG v. 17. Mai
1990 liegt und auch bei den Abschnitten von z. B. 90 mm den
gleichen Wert aufweist, wie die sogenannte "überlange Cigarette".
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist es also möglich, die
gesetzlich erforderlichen Angaben über Nikotin und Kondensatwerte
bei einer überlangen Cigarette anzugeben und auch für kürzere
Abschnitte einzuhalten, sofern das Cigarettenpapier eine
Durchlässigkeit im Bereich von 150 bis 350 Coresta-Einheiten und
vorzugsweise von 230 bis 270 Coresta-Einheiten aufweist.
Tabelle 1 zeigt, daß man mit natürlich durchgehend porösem
Cigarettenpapier von 250 Coresta bei verschiedenen Stranglängen
von 270 bzw. 180 bzw. 90 mm zwar ein in mg angegebenes Tabakein
satzgewicht proportional der Länge hat und daß sich die Zugzahl
ebenfalls proportional zu der Stranglänge verhält, während jedoch
der Gehalt an Rauchnikotin in mg je Cigarette unabhängig von der
Länge des cigarettenförmigen Rauchproduktes nahezu konstant ist
und daß ferner auch die Werte für Trockenkondensat in mg je
Cigarette nahezu konstant sind. Die ferner in dieser Tabelle
angegebenen Werte von Kohlenmonoxydgehalt liegen erheblich
niedriger als bei einer üblichen Fabrikcigarette.
Als Cigarettenpapier kann ein natürlich durchgehend poröses
Cigarettenpapier mit einer Porosität von 150 bis 350 Coresta-
Einheiten eingesetzt werden.
Genausogut ist es möglich, ein Cigarettenpapier mit einer
natürlichen oder inhärenten Porosität von 24 bis 100 Coresta-
Einheiten zur Herstellung des cigarettenartigen Rauchproduktes
einzusetzen und dieses Cigarettenpapier nachträglich durch Laser-
oder Elektroperforation auf den erforderlichen Bereich von 150
bis 300 Coresta-Einheiten zu bringen, wobei in der Regel eine
homogene Perforation über die gesamte Länge bevorzugt wird,
wenngleich es aber auch möglich ist, mit einer zonenperforierten
Variante den gleichen Effekt zu erzielen.
Der Vorteil der nachträglichen Perforation beruht darauf, daß man
das cigarettenartige Rauchprodukt mit einem Cigarettenpapier
einer geringeren Luftdurchlässigkeit besser verarbeiten kann und
erst später die erforderlich höhere Porosität oder Luftdurchläs
sigkeit erzielt.
Es wurde ein Rauchprodukt mit den folgenden Kenndaten herge
stellt:
Stranglänge:|270,00 mm | |
Durchmesser: | 7,90 mm |
Porosität des Cigarettenpapiers: | 250 Coresta-Einheiten |
Blähtabak-Anteil: | 30 Gew.-% |
Mischungs-Füllkraft: | 29,8 mm Resthöhe (RH) nach Borgwaldt-Densimeter |
spezifische Stopfdichte: | 236,4 mg Tabakeinsatzgewicht (TEG) cm³ |
Zugwiderstand: | 13,3 mm WS / cm |
Tabelle 1 zeigt, daß längenunabhängig ungefähr die gleichen
Kenndaten bezüglich Rauchnikotin, Trockenkondensat und Kohlenmon
oxid erhalten werden.
Es wurde ein Rauchprodukt analog Beispiel 1 hergestellt, wobei
der Durchmesser auf 8,15 mm eingestellt wurde. Die gemessenen
Werte zeigten, daß nicht das Tabakgewicht, sondern der spezifi
sche (abgedeckte) Zugwiderstand des Stranges der bestimmende
Parameter ist.
Es wurden Rauchprodukte analog Beispiel 1 hergestellt, wobei
jedoch der Anteil an Blähtabak geändert wurde.
Die Werte für die Füllkraft in mm RH und die Cigarettengewichte
in g bei 270 mm Länge betrugen:
bei 0% Blähtabak 26,0 mm RH 4,128 g
bei 30% Blähtabak 29,8 mm RH 3,600 g
bei 60% Blähtabak 33,5 mm RH 3,204 g
bei 30% Blähtabak 29,8 mm RH 3,600 g
bei 60% Blähtabak 33,5 mm RH 3,204 g
In allen Fällen betrug der spezifische Stangenzugwiderstand
13,3 mm WS.
Sämtliche Produkte zeigten wie in Beispiel 1 längenunabhängig
nahezu gleiche Kondensat- und Nikotin-Werte.
Claims (6)
1. Cigarettenartiges Rauchprodukt mit einem von Cigarettenpa
pier umhüllten Tabak- bzw. Feinschnittstrang mit einem
Durchmesser von 6 bis 9 mm, dadurch gekennzeichnet, daß es
eine Länge von mehr als 90 mm bis 270 mm hat und daß das
Cigarettenpapier eine Luftdurchlässigkeit von 150 bis 350
Coresta-Einheiten hat.
2. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Luftdurchlässigkeit des Cigaretten
papiers 230 bis 270 Coresta-Einheiten beträgt.
3. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Cigarettenpapier mit einer
natürlichen oder inhärenten Ausgangsporosität von 20 bis 60
Coresta-Einheiten durch zusätzliche Laser- oder Elektroper
foration auf eine Luftdurchlässigkeit von 150 bis 350
Coresta-Einheiten gebracht worden ist.
4. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der spezifische (abgedichtete)
Zugwiderstand in einem Bereich von 10 bis 16 mm WS/cm liegt.
5. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der spezifische (abgedichtete) Zugwider
stand in einem Bereich von 12 bis 14 mm WS/cm liegt.
6. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 4 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der spezifische (abgedichtete)
Zugwiderstand durch Einarbeitung von Blähtabak in die
Tabakmischung erhalten worden ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995112536 DE19512536A1 (de) | 1995-04-05 | 1995-04-05 | Cigarettenartiges Rauchprodukt |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995112536 DE19512536A1 (de) | 1995-04-05 | 1995-04-05 | Cigarettenartiges Rauchprodukt |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19512536A1 true DE19512536A1 (de) | 1996-10-10 |
Family
ID=7758713
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1995112536 Withdrawn DE19512536A1 (de) | 1995-04-05 | 1995-04-05 | Cigarettenartiges Rauchprodukt |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19512536A1 (de) |
Citations (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE1934930A1 (de) * | 1968-07-12 | 1970-01-15 | Giddings & Lewis | Werkzeugmaschine |
DE2644921A1 (de) * | 1975-10-28 | 1977-05-05 | British American Tobacco Co | Verbesserungen bei zigaretten |
DE4027163A1 (de) * | 1989-09-22 | 1991-04-04 | Brown & Williamson Tobacco | Zigarettenpapier |
DE4435110A1 (de) * | 1994-09-30 | 1996-04-04 | Bat Cigarettenfab Gmbh | Teilbarer Tabakstrang |
-
1995
- 1995-04-05 DE DE1995112536 patent/DE19512536A1/de not_active Withdrawn
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