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DE19512536A1 - Cigarettenartiges Rauchprodukt - Google Patents

Cigarettenartiges Rauchprodukt

Info

Publication number
DE19512536A1
DE19512536A1 DE1995112536 DE19512536A DE19512536A1 DE 19512536 A1 DE19512536 A1 DE 19512536A1 DE 1995112536 DE1995112536 DE 1995112536 DE 19512536 A DE19512536 A DE 19512536A DE 19512536 A1 DE19512536 A1 DE 19512536A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cigarette
smoking product
paper
tobacco
coresta units
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995112536
Other languages
English (en)
Inventor
Joachim Callies
Edgar Mentzel
Henning Dr Seidel
Wolfgang Wildenau
Peter Walter Kossmehl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HF and PhF Reemtsma GmbH and Co
Original Assignee
HF and PhF Reemtsma GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by HF and PhF Reemtsma GmbH and Co filed Critical HF and PhF Reemtsma GmbH and Co
Priority to DE1995112536 priority Critical patent/DE19512536A1/de
Publication of DE19512536A1 publication Critical patent/DE19512536A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24DCIGARS; CIGARETTES; TOBACCO SMOKE FILTERS; MOUTHPIECES FOR CIGARS OR CIGARETTES; MANUFACTURE OF TOBACCO SMOKE FILTERS OR MOUTHPIECES
    • A24D1/00Cigars; Cigarettes
    • A24D1/02Cigars; Cigarettes with special covers

Landscapes

  • Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein cigarettenartiges Rauchprodukt mit einem von Cigarettenpapier umhüllten Tabak- bzw. Feinschnitt­ strang.
Cigaretten sind von Cigarettenpapier umhüllte Tabak- bzw. Feinschnittstränge und werden mit oder ohne Filtermundstück in einer auf den Tabakstrang bezogenen Länge von etwa 70 bis maximal 90 mm in den verschiedensten Geschmacksrichtungen hergestellt und verkauft. Sie unterscheiden sich grundsätzlich - auch steuermä­ ßig - von anderen Rauchprodukten wie Steckcigaretten und Cigarillos. Steckcigaretten sind aufgrund einer sehr porösen Umhüllung mit einer Luftdurchlässigkeit von 20.000 bis 30.000 Coresta-Einheiten an sich nicht abrauchbar und können nur durch Einschieben in eine übliche Cigarettenpapierhülse mit Filtermund­ stück oder durch Umwickeln oder Einrollen in ein Cigarettenpa­ pierblättchen vom Verbraucher geraucht werden. Cigarillos unterscheiden sich ferner grundsätzlich und auch hinsichtlich der Besteuerung von Cigaretten, dadurch daß sie mindestens ein den Tabakstrang umhüllendes Umblatt aus Tabak und in vielen Fällen zusätzlich ein spiralförmig angeordnetes Deckblatt aufweisen.
Hinsichtlich der vom Raucher gewünschten Vielfalt an Aromagestal­ tung einerseits und Variabilität bezüglich der rauchbaren Menge an Tabakprodukt andererseits haben diese drei Kategorien von Rauchprodukten die verschiedensten Vor- und Nachteile. Cigaretten werden zwar hinsichtlich der Qualität und des Aromas in einer erheblichen Variationsbreite angeboten; bezüglich des variablen Verbrauches im Sinne von kleineren oder größeren Raucheinheiten hat der Raucher nur äußerst geringe Möglichkeiten. Man kann zwar eine Fabrikcigarette kürzen, wenn man einen geringeren Cigaret­ tenkonsum wünscht, wobei der abgeschnittene Rest praktisch nicht verwertbar ist. Bei Steckcigaretten ergibt sich zwar die Möglichkeit, kürzere Abschnitte in einer Cigarettenpapierhülse zu rauchen und den verbleibenden Rest in einer weiteren Cigaret­ tenpapierhülse abzurauchen, wobei mit einer gegebenenfalls sogar überlangen Steckcigarette und üblichen Cigarettenpapierhülsen eine größere Variabilität des Verbrauches denkbar ist; eine Variationsbreite hinsichtlich der geschmacklichen Einstellungen ist bei Steckcigaretten aus markttechnischen Gründen nur sehr gering. Bei Cigarillos ist zwar wie bei Cigaretten eine ge­ schmackliche Variationsbreite gegeben, die allerdings auf den typisch "cigarrenartigen Geschmack" ausgerichtet ist; eine mengenmäßige Variationsmöglichkeit hat der Verbraucher nicht, es sei denn, daß er ein übliches Cigarillo halbiert, um weniger zu rauchen.
Es wäre wünschenswert, die Variabilität hinsichtlich der vielfältigen Geschmacksauswahl von Cigaretten auch auszudehnen auf eine Variabilität hinsichtlich der Verbrauchsmenge einer Cigarette, das heißt beispielsweise dem Raucher die Möglichkeit zu geben, morgens eine kleine bzw. kurze Cigarette und abends eine längere Cigarette rauchen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, könnte man eine überlange Cigarette vorsehen, also ein cigarettenartiges Rauchprodukt, dessen Tabakstranglänge mehr als 90 mm beträgt, nämlich das auch steuerlich relevante Maß einer üblichen Cigarette überschreitet und z. B. eine Tabakstranglänge bis 270 mm aufweist, was einer dreifachen Cigarettenlänge entspricht. Ein derartiges Produkt ließe sich einmal hinsicht­ lich der Variabilität der Geschmacksrichtung durch entsprechende Auswahl des Tabaks bzw. des Feinschnitts herstellen und könnte als eine derart überlange Cigarette dem Verbraucher auch die Möglichkeit geben, kürzere Abschnitte beispielsweise in den Morgenstunden oder längere Abschnitte beim gemütlichen Rauchen z. B. in den Abendstunden zu nutzen oder gekürzte Abschnitte in Filtermundstücken zu rauchen.
Der Vertrieb derartiger überlanger Cigaretten, die sowohl in geschmacklicher Richtung als variable Rauchprodukte als auch wegen ihrer Variabilität hinsichtlich des Abrauchens in verschie­ denen Längen ausgebildet sein könnten, scheitert jedoch daran, daß aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die in den Handel gebrachten Cigaretten hinsichtlich des Nikotingehaltes und des Kondensats verbindlich deklariert werden müssen, wobei der Nikotingehalt und der Kondensatgehalt mittels einer Abrauchma­ schine analog ISO 4387 bestimmt und angegeben werden müssen.
Das Problem bei der Vermarktung einer überlangen Cigarette in einer zweifachen oder dreifachen Länge einer üblichen Fabrikciga­ rette scheitert also daran, daß ein derartiges Produkt mit einheitlich anzugebenden und auch den verschiedenen gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Nikotin- bzw. Kondensatwerte nicht herstellbar bzw. nicht marktfähig ist. Normalerweise ist davon auszugehen, daß eine überlange Cigarette z. B. in der zweifachen oder dreifachen Länge einer üblichen Cigarette auch etwa den zweifachen bzw. dreifachen Wert an Nikotin und Kondensat zeigt und demzufolge entweder wegen einer Überschreitung der gesetzlich festgelegten Höchstwerte nicht marktfähig ist oder daß die angegebenen Nikotin- und Kondensatwerte einer derartigen überlangen Cigarette nicht den üblichen Werten einer 90 mm langen Cigarette entsprechen.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein cigaret­ tenartiges Rauchprodukt mit einem von Cigarettenpapier umhüllten Tabak- bzw. Feinschnittstrang vorzusehen, bei dem die Tabak­ stranglänge dieses cigarettenartigen Rauchproduktes mehr als 90 mm beträgt, das heißt also länger als übliche Cigarettenstränge ist und bis 270 mm lang sein kann, also der dreifachen Länge einer üblichen Cigarette entspricht, wobei ferner die Nikotin- und Kondensatwerte dieser überlangen Cigarette im Abrauchtest analog ISO 4387 trotz der zwei- bzw. dreifachen Länge des cigarettenartigen Rauchproduktes einmal innerhalb der gesetzlich erforderlichen Grenzen liegen und zum anderen unabhängig von der Länge der einzelnen Abschnitte nach einer dem Verbraucher genehmen Abteilung zumindest für den 90 mm langen Abschnitt etwa die gleichen Nikotin- bzw. Kondensatwerte zeigen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird daher ein cigarettenartiges Rauchprodukt gemäß Oberbegriff vorgeschlagen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß es eine Länge von mehr als 90 mm bis 270 mm hat und daß das Cigarettenpapier eine Luftdurchlässigkeit von 150 bis 380 Coresta-Einheiten aufweist.
Es ist überraschend, daß man bei einer derartig überlangen Cigarette, z. B. in einer dreifachen Länge einer normalen Fabrikcigarette, nicht den dreifachen Wert von Nikotin und Kondensat erhält, sondern auch etwa gleichbleibende Werte für Cigarettenabschnitte von 90 mm bzw. 180 mm oder 270 mm erhält, wenn man als Cigarettenpapier ein solches verwendet, das eine Luftdurchlässigkeit von 150 bis 350 Coresta-Einheiten aufweist.
Überraschenderweise ergibt sich noch ein weiterer Vorteil bei dem erfindungsgemäßen Cigarettenprodukt dadurch, daß der Kohlenmonoxydgehalt und damit auch entsprechend der NOx-Gehalt für diese überlange Cigarette und auch für die einzelnen abgeschnittenen Cigarettenteile, seien sie nur 90 mm oder länger, gegenüber üblichen Fabrikcigaretten erheblich abgesenkt ist.
Es wird also überraschenderweise gemäß Erfindung ein cigaretten­ artiges Rauchprodukt erhalten, das hinsichtlich seiner Ge­ schmacksrichtung auch durch Einsatz verschiedener Tabaksorten marktüblich variierbar ist, das ferner aufgrund seiner Überlänge vom Verbraucher in den von diesem gewünschten Abschnitten konsumiert werden kann, wobei der Kondensatgehalt dieser überlangen Cigarette innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte z. B. gemäß der EU-Richtlinie 90/239/EWG v. 17. Mai 1990 liegt und auch bei den Abschnitten von z. B. 90 mm den gleichen Wert aufweist, wie die sogenannte "überlange Cigarette". Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist es also möglich, die gesetzlich erforderlichen Angaben über Nikotin und Kondensatwerte bei einer überlangen Cigarette anzugeben und auch für kürzere Abschnitte einzuhalten, sofern das Cigarettenpapier eine Durchlässigkeit im Bereich von 150 bis 350 Coresta-Einheiten und vorzugsweise von 230 bis 270 Coresta-Einheiten aufweist.
Tabelle 1 zeigt, daß man mit natürlich durchgehend porösem Cigarettenpapier von 250 Coresta bei verschiedenen Stranglängen von 270 bzw. 180 bzw. 90 mm zwar ein in mg angegebenes Tabakein­ satzgewicht proportional der Länge hat und daß sich die Zugzahl ebenfalls proportional zu der Stranglänge verhält, während jedoch der Gehalt an Rauchnikotin in mg je Cigarette unabhängig von der Länge des cigarettenförmigen Rauchproduktes nahezu konstant ist und daß ferner auch die Werte für Trockenkondensat in mg je Cigarette nahezu konstant sind. Die ferner in dieser Tabelle angegebenen Werte von Kohlenmonoxydgehalt liegen erheblich niedriger als bei einer üblichen Fabrikcigarette.
Als Cigarettenpapier kann ein natürlich durchgehend poröses Cigarettenpapier mit einer Porosität von 150 bis 350 Coresta- Einheiten eingesetzt werden.
Genausogut ist es möglich, ein Cigarettenpapier mit einer natürlichen oder inhärenten Porosität von 24 bis 100 Coresta- Einheiten zur Herstellung des cigarettenartigen Rauchproduktes einzusetzen und dieses Cigarettenpapier nachträglich durch Laser- oder Elektroperforation auf den erforderlichen Bereich von 150 bis 300 Coresta-Einheiten zu bringen, wobei in der Regel eine homogene Perforation über die gesamte Länge bevorzugt wird, wenngleich es aber auch möglich ist, mit einer zonenperforierten Variante den gleichen Effekt zu erzielen.
Der Vorteil der nachträglichen Perforation beruht darauf, daß man das cigarettenartige Rauchprodukt mit einem Cigarettenpapier einer geringeren Luftdurchlässigkeit besser verarbeiten kann und erst später die erforderlich höhere Porosität oder Luftdurchläs­ sigkeit erzielt.
Beispiel 1
Es wurde ein Rauchprodukt mit den folgenden Kenndaten herge­ stellt:
Stranglänge:|270,00 mm
Durchmesser: 7,90 mm
Porosität des Cigarettenpapiers: 250 Coresta-Einheiten
Blähtabak-Anteil: 30 Gew.-%
Mischungs-Füllkraft: 29,8 mm Resthöhe (RH) nach Borgwaldt-Densimeter
spezifische Stopfdichte: 236,4 mg Tabakeinsatzgewicht (TEG) cm³
Zugwiderstand: 13,3 mm WS / cm
Tabelle 1 zeigt, daß längenunabhängig ungefähr die gleichen Kenndaten bezüglich Rauchnikotin, Trockenkondensat und Kohlenmon­ oxid erhalten werden.
Beispiel 2
Es wurde ein Rauchprodukt analog Beispiel 1 hergestellt, wobei der Durchmesser auf 8,15 mm eingestellt wurde. Die gemessenen Werte zeigten, daß nicht das Tabakgewicht, sondern der spezifi­ sche (abgedeckte) Zugwiderstand des Stranges der bestimmende Parameter ist.
Beispiel 3
Es wurden Rauchprodukte analog Beispiel 1 hergestellt, wobei jedoch der Anteil an Blähtabak geändert wurde.
Die Werte für die Füllkraft in mm RH und die Cigarettengewichte in g bei 270 mm Länge betrugen:
bei 0% Blähtabak 26,0 mm RH 4,128 g
bei 30% Blähtabak 29,8 mm RH 3,600 g
bei 60% Blähtabak 33,5 mm RH 3,204 g
In allen Fällen betrug der spezifische Stangenzugwiderstand 13,3 mm WS.
Sämtliche Produkte zeigten wie in Beispiel 1 längenunabhängig nahezu gleiche Kondensat- und Nikotin-Werte.

Claims (6)

1. Cigarettenartiges Rauchprodukt mit einem von Cigarettenpa­ pier umhüllten Tabak- bzw. Feinschnittstrang mit einem Durchmesser von 6 bis 9 mm, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Länge von mehr als 90 mm bis 270 mm hat und daß das Cigarettenpapier eine Luftdurchlässigkeit von 150 bis 350 Coresta-Einheiten hat.
2. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftdurchlässigkeit des Cigaretten­ papiers 230 bis 270 Coresta-Einheiten beträgt.
3. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Cigarettenpapier mit einer natürlichen oder inhärenten Ausgangsporosität von 20 bis 60 Coresta-Einheiten durch zusätzliche Laser- oder Elektroper­ foration auf eine Luftdurchlässigkeit von 150 bis 350 Coresta-Einheiten gebracht worden ist.
4. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der spezifische (abgedichtete) Zugwiderstand in einem Bereich von 10 bis 16 mm WS/cm liegt.
5. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der spezifische (abgedichtete) Zugwider­ stand in einem Bereich von 12 bis 14 mm WS/cm liegt.
6. Cigarettenartiges Rauchprodukt nach Anspruch 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der spezifische (abgedichtete) Zugwiderstand durch Einarbeitung von Blähtabak in die Tabakmischung erhalten worden ist.
DE1995112536 1995-04-05 1995-04-05 Cigarettenartiges Rauchprodukt Withdrawn DE19512536A1 (de)

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Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1934930A1 (de) * 1968-07-12 1970-01-15 Giddings & Lewis Werkzeugmaschine
DE2644921A1 (de) * 1975-10-28 1977-05-05 British American Tobacco Co Verbesserungen bei zigaretten
DE4027163A1 (de) * 1989-09-22 1991-04-04 Brown & Williamson Tobacco Zigarettenpapier
DE4435110A1 (de) * 1994-09-30 1996-04-04 Bat Cigarettenfab Gmbh Teilbarer Tabakstrang

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