DE19510366C1 - Probe und Probenspannvorrichtung zum Einsatz in Zugprüfmaschinen - Google Patents
Probe und Probenspannvorrichtung zum Einsatz in ZugprüfmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Probe zum Einsatz in Maschinen
zur Prüfung der Belastbarkeit von Verbindungen, bestehend
aus zwei aus zu prüfenden Materialien gefertigten
topfartigen Probenhälften, welche durch eine zu prüfende, in
den Bodenflächen der Probenhälften liegende
Verbindungsstelle miteinander verbunden sind und eine
Vorrichtung zum Einspannen und Halten dieser Proben in
Zugprüfmaschinen, bestehend aus zwei Spannfuttern mit daran
angeordneten Anschlußsegmenten sowie daran befestigten die
Verbindung zwischen den Anschlußsegmenten der Prüfmaschine
bildenden Anschlußadaptern.
Für die Prüfung von punktförmigen Blechverbindungen od. dgl.
werden die unterschiedlichsten Probenformen verwendet. Für
das am meisten verwendete punktförmige Verbindungselement,
dem Widerstandspunktschweißelement, sind in der DIN 50124
und der DIN 50164 zwei Probenformen genormt. Dabei handelt
es sich um zwei einfache rechteckige, längserstreckende
Blechstücke, welche teilweise überlappen und an einem Punkt
mit der zu prüfenden Verbindungsart miteinander verbunden
sind. Als sogenannte "Scherzugprobe" werden diese Bleche
jeweils einendig übereinandergelegt und dort miteinander
verbunden. Sie werden dann in der Zugprüfmaschine senkrecht
zu ihrer Verbindungsstelle, d. h. parallel zur
Erstreckungsebene der Bleche, wieder auseinandergezogen. Bei
der "Kopfzugprobe" werden die Bleche kreuzweise übereinander
gelegt, in der Mitte miteinander verbunden und anschließend
in der Prüfmaschine parallel zur Verbindungsstelle, d. h.
senkrecht zur Erstreckungsebene der Bleche,
auseinandergezogen. Daneben ist noch die sogenannte
"Schälzugprobe" bekannt, bei der die Enden der Bleche
abgekantet und die abgekanteten Enden flächig voreinander
gelegt und miteinander verbunden werden. In der Prüfmaschine
wird die Probe parallel zu ihrer Längserstreckung senkrecht
zu den zusammengefügten, abgekanteten Flächen
auseinandergezogen. Zusätzlich werden neben den einfach
überlappenden Einelementeproben bauteilähnliche Prüfkörper,
wie z. B. die Hutprofil-, die Doppelhutprofil- und die H-
Probe eingesetzt, um die realen Beanspruchungsverhältnisse,
die an einem Verbindungselement innerhalb einer
Blechstruktur od. dgl. auftreten, nachzubilden. Dies ist mit
den einfach überlappenden Proben nicht möglich, da sich
hiermit nur die ausgewählten Belastungszustände, nämlich
Kopf-, Scher- und Schälzug, einzeln prüfen lassen und zum
anderen die Steifigkeit der einfach überlappenden Proben
nicht der von Bauteilen entspricht.
Es besteht somit das Problem, daß zwar mit den einfachen
Proben schnell Ergebnisse ermittelt werden können, daß diese
aber nicht für die Auslegung der Verbindungselemente benutzt
werden können. Dagegen ist mit den Ergebnissen, die mit den
bauteilähnlichen Proben ermittelt werden, zwar eine
Verbindungselementauslegung möglich, jedoch ist die Prüfung
der Proben aufwendig, teuer und zeitintensiv.
Dies führte zu der Entwicklung einer weiteren Probenart, die
eine relativ große Steifigkeit aufweist und bei der eine
kombinierte Scherzug-Kopfzugprüfung möglich ist (Gieske u.
Hahn in "Schweißen und Schneiden 46 (1994), Heft 1, S. 9-
12"). Es handelt sich hierbei um eine Probe, welche aus zwei
kegelstumpfförmigen, topfartigen Probenhälften besteht,
welche mittels der zu prüfenden Verbindungsart an den
Bodenflächen der Probenhälften mit den Außenseiten der
Bodenfläche zueinanderweisend zentrisch miteinander
verbunden sind. Die Probenhälften werden aus Blechen
tiefgezogen und nach dem Tiefziehen auf einen einheitlichen
Außendurchmesser ausgestanzt. Die Probenhälften werden dann
in einer speziellen Vorrichtung, die eine konzentrische Lage
der beiden Probenhälften zueinander gewährleistet,
miteinander verbunden.
Um die unterschiedlichen Belastungsrichtungen an der Probe
zu realisieren, wurde eine entsprechende Prüfvorrichtung
geschaffen, in welche sich die Probe definiert einspannen
läßt. Diese Prüfvorrichtung besteht aus zwei einfachen
Probenspannfuttern für die beiden Probenhälften, welche an
viertelkreisförmigen Anschlußsegmenten befestigt sind. Die
Anschlußsegmente sind über zwei sich auf einer gemeinsamen
Achse gegenüberliegende Anschlußadapter mit einer
Prüfmaschine verbunden. Beim Prüfvorgang werden die
Anschlußadapter entlang ihrer gemeinsamen Achse von der
Prüfmaschine auseinander- oder zusammenbewegt. Die
Verbindung zwischen Anschlußsegmenten und Anschlußadaptern
geschieht mittels herkömmlicher Maschinenschrauben. Die
Anschlußsegmente weisen jeweils in Winkelinkrementen von 15°
entsprechende Bohrungen für eine Verbindung mit den
Anschlußadaptern auf, so daß hierüber die für die Prüfung
der Probe gewünschte Belastungsrichtung eingestellt werden
kann. Das Probenspannfutter selbst besteht aus einem
dreigeteilten Ring mit kegelförmigen Innenflächen zur
Aufnahme der Probe und einem einteiligen äußeren Ring. Der
innere Ring wird mit dem äußeren Ring verschraubt. Dabei
wird der innere Ring gegen die Kegelmantelfläche der
Probenhälfte gedrückt. Zum Einspannen der Probe muß der
innere Ring zerlegt werden, da sonst der Ring nicht über die
Probe geschoben werden kann. Die Einspannung der Probe in
die Futter wird üblicherweise mit demontierten
Probenspannfuttern durchgeführt. Die Spannfutter mit den
eingespannten Proben werden dann mit den Anschlußsegmenten
verschraubt.
Die hier beschriebenen Proben und die Probenspannvorrichtung
weisen jedoch noch verschiedene Nachteile auf. So ist diese
Probenform auf leicht verformbare, insbesondere tiefziehbare
Werkstoffe beschränkt. Eine Prüfung der Verbindungen von
höherfesten Werkstoffen ist somit nicht möglich. Des
weiteren sind die Einrichtungen zur Herstellung dieser
tiefziehbaren Proben recht aufwendig und teuer und daher in
den meisten Prüflaboratorien nicht jederzeit verfügbar.
Weiterhin ist es mit den dargestellten Proben zwar möglich,
eine kombinierte Kopfzug-/Scherzugprüfung durchzuführen; um
eine Schälzugprüfung durchzuführen, müssen jedoch wie bisher
andere Probenformen eingesetzt werden.
Der Nachteil der Probenspanneinrichtung besteht darin, daß
diese Spanneinrichtung komplett zum Einspannen der Proben
auseinandergeschraubt werden muß. Dies ist zum einen sehr
zeitaufwendig und damit insbesondere bei statischen
Prüfungen, bei denen die Prüfung selber nur einige Sekunden
dauert, äußerst ineffektiv. Zum anderen kann es beim
Einspannen der Proben schon zu unerwünschten Verspannungen
der Proben kommen. Diese gehen dann als nicht definierte
Versuchsparameter in die Prüfung ein.
In dem DE-GM 69 29 272 wird eine Einspannvorrichtung für ein
auf Zug beanspruchtes Rohr offenbart, bei welcher das zu
haltende Rohr zwischen einem passig in das Rohr
eingeschobenen Bolzen und einer auf das Rohr aufgeschobenen
konischen Spannhülse festgeklemmt wird. Das Zusammenpressen
der Spannhülse erfolgt über eine eine die Spannhülse
aufnehmende, innen konisch gearbeitete Mutter. Eine ähnliche
Einspannvorrichtung ist auch aus "A. M. Nikol′skoi et al.:
Clamping Devices for Molding Plastic Tubes in Mechanical
Tests to Failure, In: Ind. Laboratory, Übersetzung aus
Zavodskaya Laboratoriya, Vol. 35, Nr. 7, S. 874-875
(1969)" bekannt. Derartige Vorrichtungen haben jedoch den
Nachteil, daß sie auf die Malterung von Rohren mit geraden,
glatten Enden beschränkt sind.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Probe der eingangs
genannten Art so zu verbessern, daß die Proben mit einfachen
Mitteln auch aus höherfesten Materialien hergestellt werden
können, welche sich nicht zum Tiefziehen eignen, daß die
Proben weiterhin die Möglichkeit einer kombinierten Kopfzug-
Scherzug- und Schälzugprüfung bieten und eine
Probenspannvorrichtung der eingangs genannten Art zu
entwickeln, mit welcher die bekannten und neuartigen Proben
innerhalb einer kurzen Probenwechselzeit unter definierten
Bedingungen in der gewünschten Position in die Prüfmaschine
eingespannt werden können.
Der erste Teil der Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die
Probenhälften eine Pyramidenstrumpfform aufweisen, deren
kleinere Pyramidenstumpffläche die Bodenfläche für die
Prüfverbindung bildet, und die Seitenflächen der
pyramidenstumpfförmigen Probenhälfte jeweils bis zur
Bodenfläche durch entlang der Kanten zwischen den
Seitenflächen bis nahe der Bodenfläche verlaufende Schlitze
getrennt sind.
Zur Herstellung solcher Proben muß das Material lediglich
ausgestanzt und abgekantet werden. Dies ist mit einfachen
Werkzeugen auch bei höherfesten Materialien möglich. Es ist
hierbei sinnvoll, die Schlitzgründe abzurunden, um beim
Prüfen mit diesen Proben ein undefiniertes Einreißen der
Proben an den Schlitzgründen aufgrund der auftretenden
Belastungen zu vermeiden.
Der zweite Teil der Aufgabe wird dadurch erfüllt, daß die
Bodenfläche mindestens einer Probenhälfte der bekannten oder
der neuartigen Probe nach außen gewölbt ist, wobei zwischen
den Bodenflächen der miteinander verbundenen Probenhälften
ein vom äußeren Rand der Bodenfläche zur Verbindungsstelle
der Probenhälfte hin keilförmig sich verengender Spalt
vorhanden ist. Durch diesen Spalt ist ein Verkippen der
beiden Probenhälften um die Verbindungsstelle zueinander
möglich. Beim Verkippen treten an der Verbindungsstelle dann
die Schälzugkräfte auf. Diese Lösung bietet sich im übrigen
auch bei der Verwendung der kegelstumpfförmigen
tiefgezogenen Proben an. Die entsprechenden Merkmale sind in
den Ansprüchen 5 bzw. 6 enthalten. Die übrigen
Unteransprüche enthalten verschiedene Ausführungsformen der
Probe.
Die Vorrichtungsaufgabe wird dadurch gelöst, daß die
Probenspannfutter als auf die jeweilige Probenart
einstellbare Schnellspannfutter mit einer inneren im Zentrum
des Schnellspannfutters angeordneten, die Probe
zentrierenden Matrize und äußeren die Probenwandungen gegen
die Matrize klemmenden Backen ausgebildet sind, und die
Backen auf einem ringförmig um die Matrize angeordneten, als
Backenschlitten ausgebildeten Futtergrundkörper radial
verschieblich angeordnet sind und mittels einer den
Futtergrundkörper und die Backen umschließenden
Spannringeinheit gegen die Matrize drückbar sind.
Durch das automatische Zentrieren der Probe und die einfache
Klemmung mittels Backen ist mit dieser Vorrichtung eine
definierte Einspannung der Probe bei äußerst kurzen
Versuchszeiten möglich.
Die Vorrichtungs-Unteransprüche 10 bis 23 enthalten
verschiedene vorteilhafte Ausgestaltungen der
erfindungsgemäßen Spannvorrichtung.
Ein Ausführungsbeispiel wird im folgenden unter Hinweis auf
die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine pyramidenstumpfförmige
Probenhälfte,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer pyramidenstumpfförmigen
Probenhälfte,
Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zur Herstellung
einer pyramidenstumpfförmigen Probenhälfte,
Fig. 4 einen Querschnitt durch eine zusammengefügte Probe
mit zwei kegelstumpfförmigen Probenhälften mit nach
außen gewölbten Bodenflächen,
Fig. 5 eine Seitenansicht der gesamten Spannvorrichtung
mit eingespannter Probe in Kopfzugrichtung (die
strichpunktierte Darstellung zeigt die relative
Lage von Anschlußadaptern und Anschlußsegmenten
mit Futtern und Probe in der Scherzugeinspannung)
wobei die Schnellspannfutter jeweils halbseitig als
Schnitte durch unterschiedliche Schnittebenen
dargestellt sind,
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung der beiden
Schnellspannfutter mit eingespannter Probe als
Schnittzeichnung durch halbseitig jeweils
unterschiedliche Schnittebenen,
Fig. 7 einen Schnitt durch zwei sich gegenüberliegende
Backen zur Einspannung einer
pyramidenstumpfförmigen Probe,
Fig. 8 eine Draufsicht auf einen Backensatz zum Einspannen
einer pyramidenstumpfförmigen Probe,
Fig. 9 eine Draufsicht auf den Futtergrundkörper,
Fig. 10 einen Schnitt durch den Futtergrundkörper entlang
der in Fig. 9 bezeichneten Schnittebene A-A,
Fig. 11 eine Draufsicht auf eine Matrize zur Aufnahme von
pyramidenstumpfförmigen Proben,
Fig. 12 eine Draufsicht auf den Spannring zum Spannen der
Proben,
Fig. 13 einen Schnitt durch eine auf eine Basisplatte
montierte Matrize zur Aufnahme von
pyramidenstumpfförmigen Proben mit darin
enthaltener Positioniereinrichtung zum
Positionieren der Probe,
Fig. 14 eine Skizze einer ins Innere der Matrize
verbringbaren Meßvorrichtung zur Messung der
Verformung der Probe beim Prüfvorgang mit einem
Querschnitt durch eine pyramidenstumpfförmige
Probe, welche mittels Durchsetzfügen zusammengefügt
ist,
Fig. 15 eine Schnittzeichnung durch die Schnellspannplatten
entlang der Mittelpunkte der beiden Führungsbolzen
und des Spannbolzens,
Fig. 16 eine Schnittzeichnung durch einen Anschlußadapter
mit montiertem Anschlußsegment.
Die Probe (P) besteht aus zwei aus den zu prüfenden
Materialien gefertigten, topfartigen,
pyramidenstumpfförmigen Probenhälften (1), deren kleinere
Pyramidenstumpffläche die Bodenfläche (2) bildet. Im Zentrum
der Bodenflächen (2) sind jeweils zwei Probenhälften (1)
mittels der zu prüfenden Verbindungsart, z. B. Schweißen,
Nieten, Durchsetzfügen, od. dgl., mit den Außenseiten der
Bodenflächen (2) voreinanderliegend miteinander verbunden.
Die Kanten zwischen den Seitenflächen (3) der
pyramidenstumpfförmigen Probenhälften (1) sind jeweils bis
zur Bodenfläche (2) durch Schlitze (4) getrennt, deren
Schlitzgründe abgerundet sind.
Bei der hier dargestellten Ausführungsform bestehen die
Probenhälften (1) aus einem quadratischen flächigen
Zuschnitt (5) aus Blech od. dgl. mit symmetrisch auf den
Diagonalen liegenden, parabelförmig ausgesparten Schlitzen
(6). Die Seitenwände (3) der Probenhälfte (1) werden von den
an der Bodenfläche (2) abgewinkelten, zwischen den Schlitzen
(6) verbleibenden Wandungen (7) des flächigen
Materialzuschnitts (5) gebildet.
In einer Ausführungsform der Probe (P), welche für eine
Schälzugprüfung geeignet ist, ist mindestens eine der
Topfbodenflächen (2) der beiden Probenhälften (1) nach außen
gewölbt. Zwischen den Bodenflächen (2) der miteinander
verbundenen Probenhälften (1) entsteht ein Spalt (8). Diese
Ausführungsform eines gewölbten Bodens ist auch bei der
Herstellung von kegelstumpfförmigen tiefgezogenen Proben
(PK) möglich.
Um die Verbindungen von verschiedenen Materialien
miteinander zu prüfen, ist es weiterhin möglich,
Probenhälften (1) aus unterschiedlichen Materialien und auch
mit unterschiedlichen Formen, z. B. Kegelstumpfform (1K) und
Pyramidenstumpfform (1), zu einer Probe (P)
zusammenzusetzen.
Die dargestellte Vorrichtung zum Einspannen und Halten von
Proben (P) in Zugprüfmaschinen besteht aus zwei
Probenspannfuttern (10) mit daran angeordneten
Anschlußsegmenten (90, 90′) sowie daran befestigten, die
Verbindung zwischen den Anschlußsegmenten (90, 90′) und der
Prüfmaschine bildenden Anschlußadaptern (96, 96′).
Die Spannbackenfutter (10) bestehen jeweils aus einer
Basisplatte (40), welche am jeweiligen Anschlußsegment (90,
90′) befestigt ist, einer zentrisch auf der Basisplatte (40)
befestigten Matrize (20), einem ringförmig um die Matrize
(20) angeordneten, als Backenschlitten ausgebildeten
Futtergrundkörper (50) sowie darauf montierten Backen (30)
und einer den Futtergrundkörper (50) und die Backen (30)
umschließenden Spannringeinheit (60). Die zur Außenseite des
Futters (10) weisenden Flächen (31) der Backen (30) laufen
konisch in Richtung der Kopfseite (11) des Futters (10)
auseinander. Die Spannringeinheit (60) besteht aus einem
vorderen, nahe der Futterkopfseite befindlichen Spannring
(61), welcher mit seiner entsprechend konisch ausgebildeten
Innenfläche (62) form- und kraftschlüssig an den
Backenaußenflächen (31) anliegt, und aus einem hinteren,
nahe der Basisplatte (40) befindlichen, über ein Gewinde mit
dem Futtergrundkörper (50) verbundenen Spannmutter (66).
Spannring (61) und Spannmutter (66) sind über ein Wälzlager
(68) miteinander kraftschlüssig verbunden. Die Spannmutter
(66) ist an ihrer Außenseite an verschiedenen Stellen mit
Bohrungen zum Eingreifen eines Spannhebels versehen. Durch
eine Schraubbewegung der Spannmutter (66) in Richtung der
Kopfseite (11) des Futters (10) wird der Spannring (61) in
Richtung Futterkopfseite (11) gedrückt. Dabei werden die
Backen (30) aufgrund der Konizität der Backenaußenflächen
(31) und der Spannringinnenfläche (62) in ihre Spannstellung
nach innen in Richtung Matrizenmantel gedrückt.
In einer vorteilhaften Ausführungsform sind in der
Innenwandung (62) des Spannrings (60) Aussparungen
angeordnet, die als Taschen (63) für die Backen (30) in der
Probenwechselposition dienen. Zum Wechseln der Proben (P)
muß bei dieser Ausführungsform die Spannmutter (66) nicht um
mehrere Umdrehungen verschraubt werden. Die Spannmutter (66)
muß hier lediglich mit dem Bruchteil einer Umdrehung gelöst
werden, so daß der Spannring um ca. 45° gedreht werden kann
und die Backen (30) locker in die Taschen (63) des
Spannrings (61) zurückgeschoben werden können. Die Trennung
von Spannring (61) und Spannmutter (66) über ein Wälzlager
(68) hat außerdem den Vorteil, daß beim Spannen keine
Drehmomente auf die Probenwände (3) ausgeübt werden und die
Probe (P) belastungsfrei eingespannt wird.
Backen (30) und Matrize (20) sind durch die Verwendung von
Distanzscheiben an der Verbindungsstelle zwischen
Futtergrundkörper (50) und Basisplatte (40) sowie Matrize
(20) und Basisplatte (40) zueinander höhenverstellbar, um
eine sichere verspannungsfreie Aufnahme von Proben mit
verschiedenen Materialdicken zu gewährleisten.
Zur Aufnahme einer kegelstumpfförmigen Probe (PK) weist eine
Ausführungsform der Matrize (20K) außen eine Kegelstumpfform
auf. Die zugehörigen Backen (30K) bestehen aus entsprechend
geformten formschlüssig gegen die Matrize (20K) schiebbaren
Ringsegmenten.
Zur Aufnahme von pyramidenstumpfförmigen Proben (P) weist
die Mantelfläche der Matrize (20) eine Pyramidenstumpfform
auf. Die Backen (30) sind entsprechend parallel zur
Zentrierachse des Futters an der Innenfläche (31)
prismatisch ausgeschnitten und sind formschlüssig über die
Pyramidenkanten (21) der Matrize (20) schiebbar. Außer der
hier dargestellten Viereckpyramidenform sind prinzipiell
auch Pyramidenformen mit anderen Grundflächen möglich.
Zum Einspannen wird die Probe (P) bei geöffneten, d. h.
voneinander entfernten Backen (30) und bei in der
Prüfmaschine auseinandergefahrenen Spannfuttern (10) über
die Matrize (20) des einen Futters (10) gestülpt.
Anschließend wird durch langsames Zusammenfahren der Futter
(10) die Matrize (20) des zweiten Futters (10) in die andere
Probenhälfte (1) verbracht. Dabei zentriert sich die Probe
(P) automatisch selbst. Der entsprechende Sitz der Probe (P)
wird üblicherweise durch die von der Prüfmaschine
registrierte Gegenkraft, welche beim Zusammenfahren der
Futter (10) von den Probenwandungen (3) auf die Matrize
ausgeübt wird, kontrolliert. Um zu verhindern, daß beim
Einspannen der pyramidenstumpfförmigen Probe (P) die
Seitenwandungen (3), welche durch die Schlitze (4)
voneinander getrennt sind, auseinander gedrückt werden,
weisen die pyramidenstumpfförmige Rechteckmatrizen (20) zur
exakten Positionierung der Proben (P) jeweils eine
Positionierhilfe (70) in Form einer Anlagefläche (71) für
die Probenbodenfläche (2) auf. Für die Versuchsdurchführung
in der Spannposition der Futter (10) müssen sich von außen
die Anlageflächen (71) von den Probenbodenflächen (2)
entfernen lassen. Dies geschieht jeweils über eine an einem
von außen bedienbaren Schieber (73) angebrachte schräge
Steuerfläche (74), auf welcher ein mit der Anlagefläche (71)
verbundener Stößel (75) unter Andruck durch eine Feder (72)
abgestützt wird.
Für eine Durchführung von Schälzugprüfungen sind
vorteilhafterweise die Kopfflächen (32) zweier benachbarter
Backen (30) der Spannfutter (20) von einer senkrecht durch
die Längsachse des Futters (20) verlaufende Mittelachse
ausgehend nach außen hin abgeschrägt. Außerdem ist
entsprechend die Kopffläche des Spannrings (61) innerhalb
eines Kreissegments (64) von der Mittelachse (33) weg nach
außen hin im gleichen Winkel abgeschrägt. Dadurch entsteht
zwischen den Kopfflächen (11) der in der Prüfposition
aneinanderliegenden Spannfutter (10) halbseitig ein
verbreiterter Spalt (12).
Zur Kontrolle der Verformung der Probe (P) und/oder der
Verbindungsstelle (2A) sind vorteilhafterweise im Inneren
der Matrizen (20) an verschiedenen Stellen, vorzugsweise in
jeder Probenhälfte (1) mindestens an zwei gegenüberliegenden
Seiten direkt neben der Verbindungsstelle (2A),
Meßvorrichtungen (80) angeordnet. Eine solche direkte
Anordnung der Meßvorrichtungen an der Probe (P) hat den
Vorteil, daß im Gegensatz zu den bisher üblichen
Meßvorrichtungen zur Bestimmung des Abstandes zwischen den
Spannfuttern, eine definierte Messung der Probenverformung
möglich ist und Einflüsse des Spannfutters und der
Halterungen nicht berücksichtigt werden. In der
dargestellten Ausführungsform handelt es sich bei den
Meßvorrichtungen (80) um direkt an der Probe nahe der
Verbindungsstelle (2A) anliegende Meßköpfe (85). Diese
Meßköpfe (85) sind über jeweils eine senkrecht zur
Probentopfbodenfläche (2) angeordnete Biegefeder (82) mit
einem Meßhalterstück (84) verbunden. Das Meßhalterstück (84)
ist wiederum über zwei parallele, senkrecht zur der den
Meßkopf (85) haltenden Feder (82) angeordnete Biegefedern
(81) mit einer Haltestange (83) verbunden. Die Biegefedern
bestehen in einer einfachen Ausführung aus jeweils einem
Federblechstreifen. Die Bewegung des Meßkopfs (85) und damit
die Verformung des Probenbodens (2) wird mittels
Dehnungsstreifen (86) aus der Krümmung der jeweiligen
Biegefeder (81, 82) ermittelt, wobei die Feder (82) zwischen
Meßkopf (85) und Meßhalterstück (84) die zum Topfboden (2)
parallele Verformung der Probe (P) registriert und die
anderen Federn (81) die senkrecht zum Boden auftretende
Verformung registrieren. Hiermit ist eine zweidimensionale
Verformungsmessung der Probe (P) bzw. der Verbindungsstelle
während des Versuches möglich. Prinzipiell sind aber auch
andere, z. B. optisch, elektronisch oder opto-elektronisch
arbeitende Meßvorrichtungen denkbar.
Die Meßvorrichtungen (80) sind an eine Steuerung und einen
Computer mit Ausgabe- und Speichermöglichkeiten
angeschlossen, und die von den Meßvorrichtungen (80)
ermittelten Daten können on-line zur Steuerung des Antriebs
der Prüfmaschine verwendet werden. Weiterhin ist auch eine
Kombination mit außerhalb der Spannfutter (10) befindlichen,
herkömmlichen Meßvorrichtungen zur Überwachung des Abstands
zwischen den Spannfuttern (10) und der Verformung der Probe
(P) oder der Verbindungsstelle (2A) möglich.
In einer vorteilhaften Ausführung der Spannfutterhalterung
sind die Anschlußsegmente (90, 90′) und die Anschlußadapter
(96, 96′) mittels Schnellspannbolzen (97) miteinander
verbunden. Hierzu weisen die Anschlußadapter (96, 96′) einen
Spalt (98) auf, in welchen die plattenförmigen
Anschlußsegmente (90, 90′) formschlüssig eingreifen.
Anschlußsegmente (90, 90′) und Anschlußadapter (96, 96′)
weisen entsprechende in der gewünschten Arretierstellung
koaxial liegende Bohrungen auf, in welche die
Schnellspannbolzen (97) gesteckt werden. Die
Schnellspannbolzen (97) werden auf einer Seite des
Anschlußsegments (90, 90′) jeweils durch einen entsprechend
geschlitzten, in an einem Ende der Schnellspannbolzen (97)
angeordnete Nuten (97N) eingreifenden Schieber (97S)
gehalten, welcher in eine entsprechende Aussparung des
Anschlußadapters (96, 96′) mit angeformten Nuten (99)
formschlüssig einschiebbar ist. Auf der anderen Seite des
Anschlußsegments (90, 90′) werden die Schnellspannbolzen
(97) durch Muttern (97M) festgeklemmt.
Zum Wechseln der Probe (P) ist es vorteilhaft, wenn die
Spannfutter (10) übereinander angeordnet sind, so daß die
Probe (P) einfach auf die Matrize (20) des unteren Futters
(10) gelegt und dann von oben das zweite Futter (10)
hineingefahren werden kann. Hierzu sind die Anschlußadapter
(96, 96′) auf einer gemeinsamen Achse, der Zugachse,
senkrecht übereinander angeordnet.
Um die definiert eingespannte Probe (P) in die für die
gewünschte Belastungsrichtung erforderliche Lage bezüglich
der Zugachse zu verbringen, ohne dabei irgendwelche nicht
definierten Kräfte auf die Probe (P) auszuüben, werden vor
dem Verdrehen der Probe (P) von der senkrechten Kopfzuglage
in die gewünschte Zuglage die Anschlußsegmente (90, 90′)
durch Schnellspannplatten (91) miteinander verbunden, wobei
die Anschlußsegmente (90, 90′) und Schnellspannplatten (91)
gemeinsam einen stabilen Ring bilden.
Diese Schnellspannplatten (91) bestehen aus zwei
übereinander angeordneten, einen Spalt (92S) zwischen sich
bildenden Ringsegment-Platten (92). An einer der Platten
(92) sind senkrecht zur Plattenebene zwei Führungsbolzen
(95) angeordnet, welche in entsprechende Löcher der anderen
Platte eingreifen. In der Mitte der Platten (92) ist
senkrecht zur Plattenebene ein durchgehender Spannbolzen
(94) angeordnet, welcher auf der einen Außenseite der
Platten (92) von Muttern gehalten wird und auf der anderen
Außenseite der Platten (92) mit einem Exzenterhebel (93) zum
Zusammendrücken der Platten (92) versehen ist. Die Platten
(92) werden mittels einer zwischen den Platten (92) um den
Spannbolzen (94) angeordneten Feder (94F) auseinander
gedrückt.
Die Verbindung der Anschlußsegmente (90, 90′) erfolgt dann
durch Einbringen der jeweiligen gegenüberliegenden Enden der
Anschlußsegmente (90, 90′) in den von den
Schnellspannplatten (91) gebildeten Spalt (92S) und dem
anschließenden Zusammenklemmen der Platten (92) über den
Exzenterhebel (93). Zur einfacheren Positionierung der
Schnellspannplatten (91) zwischen den Anschlußsegmenten (90,
90′) sind an einem der Anschlußsegmente (90) an beiden Enden
jeweils Einbuchtungen (90N) angeordnet, in welche einer der
beiden Führungsbolzen (95) im geöffneten Zustand der
Schnellspannplatten (91) eingebracht wird. Der jeweils
zweite Führungsbolzen (95) wird dann gegen das
gegenüberliegende Ende des anderen Anschlußsegments (90′)
gelegt.
Zur einfacheren Drehung des von den Anschlußsegmenten (90,
90′) und den Schnellspannplatten (91) gebildeten Rings mit
der eingespannten Probe (P) ist am unteren der beiden
Anschlußadapter (96) in einem Abstand seitlich vom
Anschlußadapter (96) auf beiden Seiten je eine Rolle (100)
angeordnet. Auf diesen beiden Rollen (100) ist das untere
der beiden Anschlußsegmente (96) gelagert.
Das folgende Beispiel beschreibt einen kompletten
Einspannvorgang einschließlich dem Verdrehen der Probe in
die sogenannte Scherzugposition:
- 1. Einlegen einer Probenhälfte (1) auf die Matrize (20) des geöffneten unteren Spannfutters (10).
- 2. Langsames Hineinfahren der zweiten Matrize (20) in die obere Probenhälfte (1) mittels der Zugprüfmaschine.
- 3. Die Backen (30) beider Futter (10) aus den Taschen (63) locker gegen die Außenwandungen (3) der Probe (P) schieben.
- 4. Spannring (61) um 45° verdrehen.
- 5. Mittels Verdrehen der Spannmutter (66) jeweils den Spannring (61) gegen die Backen (30) drücken und damit die Probe (P) zwischen Backen (30) und Matrize (20) einspannen.
- 6. Verbinden der beiden Anschlußsegmente (90, 90′) mittels der Schnellspannplatten (91).
- 7. Lösen und Entfernen der Schnellspannbolzen (97) zwischen Anschlußsegmenten (90, 90′) und Anschlußadaptern (96, 96′).
- 8. Verdrehen des gesamten von Anschlußsegmenten (90, 90′) und Schnellspannplatten (91) gebildeten Rings um 90°.
- 9. Verbinden der Anschlußsegmente (90, 90′) mit den Anschlußadaptern (96, 96′).
- 10. Entfernen der Schnellspannplatten (91).
Claims (23)
1. Probe zum Einsatz in Maschinen zur Prüfung der
Belastbarkeit von Verbindungen, bestehend aus zu prüfenden
Materialien gefertigten topfartigen Probenhälften, welche,
mit den Außenseiten der Bodenflächen zueinanderweisend,
durch eine zu prüfende, in den Bodenflächen der
Probenhälften liegende Verbindungsstelle miteinander
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Probenhälften (1) eine Pyramidenstumpfform aufweisen, deren
kleinere Pyramidenstumpffläche die Bodenfläche (2) für die
Prüfverbindung (2A) bildet, und die Seitenflächen (3) der
pyramidenstumpfförmigen Probenhälfte (1) jeweils bis zur
Bodenfläche (2) durch entlang der Kanten zwischen den
Seitenflächen (3) bis nahe der Bodenfläche (2) verlaufende
Schlitze (4) getrennt sind.
2. Probe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
nahe der Bodenfläche (2) liegenden Schlitzgründe der die
Seitenflächen (3) voneinander trennenden Schlitze (4)
abgerundet sind.
3. Probe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Probenhälfte (1) aus einem quadratischen flächigen
Zuschnitt (5) mit symmetrisch auf den Diagonalen liegenden,
parabelförmig ausgesparten Schlitzen (6) besteht, wobei die
Seitenflächen (3) der Probenhälfte (1) von den von der
Bodenfläche (2) abgewinkelten, zwischen den Schlitzen (6)
verbleibenden Wandungen (7) des flächigen Materialzuschnitts
(5) gebildet werden.
4. Probe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Probenhälften (1) aus zu einer Pyramidenstumpfform gebogenen
flächigen Blechzuschnitten (5) bestehen.
5. Probe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (2) mindestens einer
pyramidenstumpfförmigen Probenhälfte (1) nach außen gewölbt
ist, wobei zwischen den Bodenflächen (2) der miteinander
verbundenen Probenhälften (1) ein vom äußeren Rand der
Bodenflächen (2) zur Verbindungsstelle der Probenhälften (1)
hin keilförmig sich verengender Spalt (8) vorhanden ist.
6. Probe zum Einsatz in Maschinen zur Prüfung der
Belastbarkeit von Verbindungen, bestehend aus zwei aus zu
prüfenden Materialien gefertigten topfartigen Probenhälften,
welche mit den Außenseiten der Bodenflächen zueinander
weisend durch eine zu prüfende, an den Bodenflächen der
Probenhälften liegende verbindungsstelle miteinander
verbunden sind, wobei die Probenhälften eine Kegelstumpfform
aufweisen, deren kleinere Kegelstumpffläche die Bodenfläche
bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfläche (2)
mindestens einer Probenhälfte (1K) nach außen gewölbt ist,
wobei zwischen den beiden Bodenflächen (2) der miteinander
verbundenen Probenhälften (1K) ein vom äußeren Rand der
Bodenflächen (2) zur Verbindungsstelle der Probenhälften
(1K) hin keilförmig sich verengender Spalt (8) vorhanden
ist.
7. Probe nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Probenhälften (1, 1K) aus
tiefgezogenem Blech bestehen.
8. Probe zum Einsatz in Maschinen zur Prüfung der
Belastbarkeit von Verbindungen, bestehend aus zwei aus zu
prüfenden Materialien gefertigten topfartigen Probenhälften,
welche mit den Außenseiten der Bodenfläche zueinander
weisend durch eine zu prüfende, in den Bodenflächen der
Probenhälften liegende Verbindungsstelle miteinander
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Probenhälfte (1K) eine Kegelstumpfform und die andere
Probenhälfte (1) eine Pyramidenstumpfform aufweist und die
Bodenfläche (2) mindestens einer Probenhälfte (1, 1K) nach
außen gewölbt ist.
9. Vorrichtung zum Einspannen und Malten von Proben,
insbesondere von Proben nach den Ansprüchen 1 bis 8 in
Zugprüfmaschinen, bestehend aus zwei Probenspannfutter,
daran angeordneten Anschlußsegmenten sowie daran
befestigten, die Verbindung zwischen den Anschlußsegmenten
und der Prüfmaschine bildenden Anschlußadaptern, dadurch
gekennzeichnet, daß die Probenspannfutter als auf die
jeweilige Probenart einstellbare Schnellspannfutter (10) mit
einer inneren im Zentrum des Schnellspannfutters (10)
angeordneten, die Probe (P) zentrierenden Matrize (20) und
äußeren die Probenwandungen (3) gegen die Matrize (20)
klemmenden Backen (30) ausgebildet sind, und die Backen (30)
auf einem ringförmig um die Matrize (20) angeordneten, als
Backenschlitten ausgebildeten Futtergrundkörper (50) radial
verschieblich angeordnet sind und mittels einer den
Futtergrundkörper (50) und die Backen (30) umschließenden
Spannringeinheit (60) gegen die Matrize (20) drückbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnellspannfutter (10) jeweils aus einer
Basisplatte (40), der zentrisch darauf befestigten Matrize
(20), dem ringförmig um die Matrize (20) auf der Basisplatte
(40) befestigten Futtergrundkörper (50), den darauf
montierten Backen (30) und der den Futtergrundkörper (50)
und die Backen (30) umschließenden Spannringeinheit (60)
bestehen, und die zur Außenseite des Schnellspannfutters
(10) weisenden Flächen (31) der Backen (30) konisch in
Richtung der Kopfseite (11) des Schnellspannfutters (10)
auseinanderlaufen, und die Spannringeinheit (60) mit ihrer
entsprechend konisch ausgebildeten Innenfläche (62) form-
und kraftschlüssig an den Backenaußenflächen (31) anliegt
und mittels der Bewegung der Spannringeinheit (60) in
Richtung Futterkopfseite (11) die Backen (30) in ihre
Spannstellung nach innen in Richtung Matrizenmantel gedrückt
werden.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannringeinheiten (60) jeweils aus einem vorderen,
nahe der Futterkopfseite (11) befindlichen, mit einer
konischen Innenfläche (62) versehenen, die Backen (30) nach
innen drückenden Spannring (61) und einer hinteren, nahe der
Basisplatte (40) befindlichen, über ein Gewinde mit dem
Futtergrundkörper (50) verbundenen Spannmutter (66)
bestehen, und Spannring (61) und Spannmutter (66) über ein
Wälzlager (63) oder Gleitlager miteinander kraftschlüssig
verbunden sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Innenwandung (62) der
Spannringeinheit (60) im Bereich der Backen (30)
Aussparungen angeordnet sind, die als Taschen (63) für die
Backen (30) in der Probenwechselposition dienen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Matrize (20K) außen eine
Kegelstumpfform aufweist und die Backen (30) aus
entsprechend geformten formschlüssig gegen die Matrize (20K)
schiebbaren Ringsegmenten zur Aufnahme einer
kegelstumpfförmigen Probe (PK) bestehen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Matrize (20) außen eine
Pyramidenstumpfform aufweist und die Backen (30) parallel
zur Zentrierachse des Schnellspannfutters (10) entsprechend
geformte prismatisch ausgeformte Innenflächen (31) aufweisen
und zur Aufnahme von pyramidenstumpfförmigen Proben (P)
formschlüssig gegen die Pyramidenkanten (21) der
Rechteckmatrize (20) verschiebbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Matrize (20) zur exakten
Positionierung der Probe (P) eine Positionierhilfe (70) in
Form einer Anlagefläche (71) für die Probenbodenfläche (2)
beim Spannvorgang aufweist, welche für die
Versuchsdurchführung in der Spannposition des
Schnellspannfutters (10) von außen über eine in der Matrize
(20) und der Basisplatte (40) befindliche Verstellmimik
bedienbar von der Probe (P) entfernbar ist, wobei die
Verstellmimik aus einem auf einer Steuerfläche (74) eines
Schiebers (73) abgestützten und mit Federkraft (72) gegen
die Steuerfläche (74) gehaltenen Stößel (75) besteht.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprache 9 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kopfflächen (32) mindestens zweier
benachbarter Backen (30) mindestens eines Spannfutters (10)
von einer senkrecht durch die Längsachse des
Schnellspannfutters (10) verlaufenden Mittelachse (33)
ausgehend nach außen hin abgeschrägt sind und die Kopffläche
des Spannrings (61) dieses Schnellspannfutters (10)
innerhalb eines Kreissegments (64) von der Mittelachse (33)
weg nach außen hin abgeschrägt ist, wobei in der
Prüfstellung mit eng voreinanderliegenden Spannfuttern (10)
zwischen den Kopfflächen (11) der sich gegenüberliegenden
Spannfutter (10) halbseitig ein Spalt (12) vorhanden ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß im Inneren mindestens einer der Matrizen
(20) mindestens eine Meßvorrichtung (80) zum Überwachen der
Verformung der Probe (P), insbesondere des Probenbodens (2)
und/oder der Verbindungsstelle (2A) angeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßvorrichtung (80) aus mindestens einem an der
Probe (P) anliegenden, über mindestens zwei zueinander
senkrecht stehende Biegefedern (81, 82) mit
Malterungselementen (83, 84) verbundenen Meßkopf (85)
besteht, und die Bewegung des Meßkopfs (85) und Verformung
der Probe (P) mittels mechanisch und/oder elektrisch
arbeitender Meßgeber (86) aus der Krümmung der Biegefedern
(81, 82) ermittelt wird.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß außerhalb der Spannfutter (10)
mindestens eine Meßvorrichtung zum Überwachen des Abstandes
zwischen den Spannfuttern (10) und/oder der Verformung der
Probe (P) und/oder der Verbindungsstelle (2A) angeordnet
ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Meßvorrichtung an
eine Steuerung und einen Computer mit Ausgabe- und
Speichermöglichkeiten angeschlossen ist und die von der
Meßvorrichtung ermittelten Daten on-line zur Steuerung des
Antriebs der Prüfmaschine verwendet werden.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlußsegmente (90, 90′) und die
Anschlußadapter (96, 96′) mittels Schnellspannbolzen (97)
miteinander verbindbar sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlußsegmente (90, 90′) in der
Prüfstellung mit eng voreinanderliegenden Spannfuttern (10)
mittels Schnellspannplatten (91) miteinander verbindbar
sind, wobei die Anschlußsegmente (90, 90′) und die
Schnellspannplatten (91) gemeinsam einen stabilen Ring
bilden.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußadapter (96, 96′) senkrecht auf einer
gemeinsamen Achse übereinander angeordnet sind und am
unteren der beiden Anschlußadapter (96), in einem Abstand
seitlich vom Anschlußadapter (96) mindestens zwei Rollen
(100) angeordnet sind, auf welchen das untere der beiden
zwischen den Anschlußadaptern (96, 96′) befindliche, mittels
der Schnellspannplatten (91) und der eingespannten Proben
(P) miteinander verbundenen Anschlußsegmente (90) drehbar um
die Mittelachse des von Anschlußsegmenten (90, 90′) und
Schnellspanplatten (91) gebildeten Rings lagert und in der
verdrehten Stellung arretierbar ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1995110366 DE19510366C1 (de) | 1995-03-22 | 1995-03-22 | Probe und Probenspannvorrichtung zum Einsatz in Zugprüfmaschinen |
DE1995122247 DE19522247B4 (de) | 1995-03-22 | 1995-06-20 | Verfahren zur Herstellung von Proben und Probenspannvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE1995110366 DE19510366C1 (de) | 1995-03-22 | 1995-03-22 | Probe und Probenspannvorrichtung zum Einsatz in Zugprüfmaschinen |
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Publication Number | Publication Date |
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DE19510366C1 true DE19510366C1 (de) | 1996-08-22 |
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ID=7757362
Family Applications (1)
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---|---|---|---|
DE1995110366 Expired - Lifetime DE19510366C1 (de) | 1995-03-22 | 1995-03-22 | Probe und Probenspannvorrichtung zum Einsatz in Zugprüfmaschinen |
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R071 | Expiry of right |