DE19508202A1 - Mahlmaschine und Mahlwerkzeug zum Mahlen von suspendiertem Faserstoffmaterial - Google Patents
Mahlmaschine und Mahlwerkzeug zum Mahlen von suspendiertem FaserstoffmaterialInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen zum Mahlen von suspendiertem
Faserstoffmaterial gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 5.
Mahlwerkzeuge der genannten Art werden oft auch Garnituren genannt und in
Mahlmaschinen - sogenannte Refiner - eingebaut. Solche Mahlmaschinen haben
mindestens einen Rotor und mindestens einen Stator mit entweder scheibenring- oder
kegelstumpfförmigen Flächen, auf denen die Mahlwerkzeuge oder Garnituren angebracht
werden, so daß sich zwischen ihnen Mahlspalten ausbilden können. Die hier betrachteten
Mahlwerkzeuge weisen an den Arbeitsflächen Stege und Nuten auf, weshalb man auch von
"Messer-Garnituren" spricht. Eine ringförmige Mahlfläche wird in der technischen
Praxis oft dadurch erzeugt, daß eine Anzahl von gleichen Ringsegmenten
zusammengesetzt wird, bis sich ein voller Kreisumfang mit einem für alle Segmente
gemeinsamen Mittelpunkt ergibt.
Ein beträchtlicher Teil der Betriebskosten, die bei der Mahlung von Faserstoffen in der
Zellstoff- und Papierindustrie anfallen, rührt von den Energiekosten her. Daher war es
schon immer ein Bestreben, derartige Vorrichtungen so zu bauen und zu betreiben, daß
- gemessen an dem gewünschten Erfolg - ein nicht zu hoher Energieeinsatz gebraucht
wird. Da die Zielsetzungen der Faserstoffbehandlung je nach Anwendungsfall
unterschiedlich sind, ist auch die Beurteilung des Mahleffektes unterschiedlich. In
vielen Fällen wird die eingesetzte Energie auf den Mahlerfolg so bezogen, daß entweder
die Größe pro Tonne Faserstoff und Mahlgradsteigerung oder kWh/pro Tonne Faserstoff
und Festigkeitssteigerung angegeben wird. Die Vergleichbarkeit solcher Werte setzt
aber ansonsten gleiche Bedingungen voraus. Insbesondere ist es nicht möglich, die
Mahlkosten dadurch zu senken, daß zwar weniger Energie eingesetzt wird, andererseits
aber trotz ausreichender Mahlgradsteigerung der so behandelte Faserstoff den
Qualitätserfordernissen nicht mehr entspricht.
Es ist Aufgabe der Erfindung, Vorrichtungen der angegebenen Art zu schaffen, mit denen
die zur Mahlung eingesetzte Energie für einen angestrebten Mahlerfolg geringer ist als
bisher.
Diese Aufgabe wird durch die Kennzeichen der Ansprüche 1 oder 5 gelöst. Die
nachfolgenden Unteransprüche beschreiben besonders vorteilhafte Ausgestaltungen.
Durch die Erfindung werden somit Mahlvorrichtungen geschaffen, bei denen die
eingesetzte Energie besser zur Mahlung des Faserstoffmaterials genützt werden kann. Es
hat sich gezeigt, daß nicht nur der Mahlgradanstieg wirtschaftlicher zu erzielen ist,
sondern daß mit der Mahlung auch eine relativ gute Erhaltung der Faserlängen und
Faserfestigkeiten möglich ist. Bei der Beurteilung des Effektes wird, wie bereits
angedeutet, immer von den bisher erzielbaren Mahlentwicklungen auszugehen sein,
weshalb es nicht sinnvoll ist, hier allgemein einen festen Zahlenwert vorzugeben. Die
Untersuchungen an dem Erfindungsgegenstand weisen jedenfalls eine signifikante
Verringerung der erforderlichen Energie aus, ohne daß Einbußen an der Faserqualität
hingenommen werden müßten.
Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zum Stand der Technik liegt in einer
verbesserten Strömungsführung im während des Betriebes der Mahlvorrichtung von der
Faserstoffsuspension durchströmten Spalt zwischen Rotor und Stator. Dabei liegt innen
ein stromaufwärtiger Bereich, den die Suspension also durchströmt, bevor sie in einen
Mahlbereich der betrachteten Mahlmaschine bzw. des Mahlwerkzeuges kommt. So wird
erstmals vor oder bei dem Eintritt der Suspension in den Messerbereich der
Mahlvorrichtung eine Rotationszone zur Verfügung gestellt, die an eine rotierende
Fläche grenzt, in der aber auf wenigstens einer Seite keine Stege vorhanden sind. In
dieser ringförmigen Zone findet keine Mahlung statt. Ein möglicher Grund für die
bessere Wirtschaftlichkeit könnte die Vergleichmäßigung der Suspensionsströmung beim
Einlauf in die nachfolgende Mahlzone sein. Dadurch kann das Mahlergebnis verbessert,
insbesondere die Mahlung gleichmäßiger werden.
Die genannte ringförmige Zone kann, wie im Anspruch 1 beschrieben, radial innerhalb
der eigentlichen Mahlmaschine gebildet werden oder gemäß Anspruch 5 in der radial
inneren Zone der Mahlwerkzeuge selbst.
Es ist auch möglich, den vorteilhaften Effekt mehrmals zu nutzen, indem sich mehrere
Leisten hintereinander, in Flußrichtung des Fasermaterials betrachtet, befinden, die
jeweils einen Abstand von mindestens 8 mm haben. Dort entsteht dann eine weitere
Zwischenzone, in der die aus dem davorliegenden Mahlbereich stammende Suspension
aufgenommen und anschließend dem nachfolgenden Mahlbereich zugeführt werden kann.
Vermutlich hat eine solche Zwischenzone einen doppelten Nutzen, da sie sowohl die
wünschenswerte Teil-Rückführung der Suspension in den davorliegenden Mahlbereich
als auch die Vergleichmäßigung der Strömung in den nachfolgenden Mahlbereich fördert.
Solche Zwischenzonen können durch Nuten erzeugt werden, die z. B. ringförmig sind.
Besonders vorteilhaft sind auch polygonzugförmige Nuten, da durch diese der manchmal
etwas kritische Verschleiß von Mahlwerkzeugen im Nutenbereich reduziert wird.
Die Erfindung wird beschrieben und erläutert anhand von schematischen Zeichnungen.
Dabei zeigen:
Fig. 1 geschnittene Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgeführten
Scheibenrefiners;
Fig. 2 Ausschnitt von Fig. 2;
Fig. 3 Diagramm der Mahlentwicklung;
Fig. 4 bis 6 weitere Ausführungsformen der Mahlwerkzeuge;
Fig. 7 einen erfindungsgemäßen Kegelrefiner;
Fig. 8 Aufsicht (Segment) auf ein erfindungsgemäßes Mahlwerkzeug;
Fig. 9 Doppelscheibenrefiner in erfindungsgemäßer Ausführung;
Fig. 10 Mahlwerkzeug mit Zwischenzone in Seitenansicht, geschnitten;
Fig. 11+12 Aufsicht (Segment) auf weitere erfindungsgemäße Mahlwerkzeuge.
Fig. 1 zeigt den Erfindungsgegenstand in Form eines Scheibenrefiners. Man erkennt
einen Teil des Gehäuses 1, den Rotor 2 und den Stator 3. Dabei dienen Rotor und Stator
als Mahlwerkzeugträger. Das suspendierte Faserstoffmaterial kann über die
Eintrittsöffnung 5 zu- und die Austrittsöffnung 6 abgeführt werden. In der hier
gezeichneten Form ist der Rotor 2 axial fixiert, während der Stator 3 axial relativ zum
Rotor 2 beweglich ist, wobei er durch Bolzen 15 am Mitdrehen gehindert wird. Der
Rotor 2 weist eine Arbeitsfläche 7 und der Stator 3 eine komplementäre weitere
Arbeitsfläche 8 auf. Zwischen beiden Arbeitsflächen bildet sich ein Mahlspalt 9.
Letzterer ist hier und in den weiteren Figuren übertrieben breit gezeichnet. Im Bereich
der Arbeitsflächen 7, 8 befinden sich leistenförmige Erhebungen 10 am Rotor 2 und
leistenförmige Erhebungen 11 am Stator 3. Die Darstellung ist hier so gewählt, daß die
leistenförmigen Erhebungen 10 bzw. 11 im oberen Teil geschnitten und im unteren Teil
ungeschnitten gezeichnet sind. Man erkennt, daß sich auf beiden Seiten des Mahlspaltes
9 die leistenförmigen Erhebungen 10 und 11 weniger weit nach innen erstrecken als
Rotor bzw. Stator, wodurch eine Zone mit dem Freimaß a von Erhebungen 10 bzw. 11
frei bleibt.
In Fig. 2 ist ein Ausschnitt des Erfindungsgegenstandes aus Fig. 1 gezeigt mit einem Teil
des Stators 3, der sich radial innen um das Freimaß a weiter erstreckt als die
leistenförmige Erhebung 11. Letztere ist ein Teil eines Mahlwerkzeuges, dessen
Grundfläche 14 ebenfalls um das Freimaß a über die radial innere Erstreckung der
leistenförmigen Erhebung 11 hinausreicht. Die Erhebung 11 hat das Höhenmaß c über
der Grundfläche 14 des Mahlwerkzeuges.
Fig. 3 zeigt schematisch ein Diagramm, welches die Mahlentwicklung M aufzeigt in
Abhängigkeit von der eingesetzten Mahlenergie E. Im Stand der Technik verläuft die
Mahlentwicklung gemäß Kurve A2, während mit Hilfe der Erfindung eine schnellere
Mahlentwicklung, Kurve A1, erzielbar ist. Selbstverständlich hängen die qualitativen
Werte sehr stark vom eingesetzten Stoff ab, und das Diagramm dient lediglich zur
Verdeutlichung des erzielbaren Nutzens.
In den Fig. 4 und 5 sind weitere Ausführungsformen anhand eines Scheibenrefiners
grundsätzlich skizziert. Es kann nämlich die kürzere Erstreckung der Leisten auf der
Statorseite sein (Fig. 4), auf der Rotorseite (Fig. 5) oder - wie bereits in Fig. 1 gezeigt
- auf beiden Seiten. Fig. 6 unterscheidet sich von Fig. 5 dadurch, daß nicht nur die
eigentliche Leiste 10, sondern auch das auf dem Rotor 2 montierte Mahlwerkzeug selbst
einen geringeren Innendurchmesser hat als der mit Erhebungen (11) belegte Teil des
komplementären Stators 3. Selbstverständlich kann das in Fig. 6 gezeigte Prinzip auch
bei den anderen Kombinationen gemäß Fig. 1, 4 oder 5 angewendet werden.
Auch wenn sicherlich die Anwendung der Erfindung auf mit Scheiben ausgerüsteten
Mahlmaschinen oder auf die zugehörigen Mahlwerkzeuge besonders sinnvoll ist, können
die Vorteile zum Teil auch bei Kegelrefinern, insbesondere Steilkegelrefinern, erzielt
werden.
Fig. 7 skizziert einen Kegelrefiner, bei dem sich die auf der Arbeitsfläche des Rotors 2
liegenden Erhebungen 10 weniger weit (Freimaß a) nach innen erstrecken als der
Rotor selbst und die Erhebungen 11 des Stators 3.
Fig. 8 zeigt die Aufsicht auf eine typische, an Scheiben-Refinern anzutreffende
Arbeitsfläche mit einer Vielzahl von - hier verschieden ausgebildeten - Erhebungen 10
mit Breite b sowie den kanalartigen Nuten 12. Auch hier ist das Freimaß a
eingezeichnet. Bekanntlich hat die dazu komplementäre Arbeitsfläche hinsichtlich der
Erhebungen meistens das gleiche Muster, wobei für das Vorhandensein des Freimaßes a
das bereits im Zusammenhang mit Fig. 1 und 4-6 Gesagte gilt. Die komplementäre
Arbeitsfläche kann aber auch ganz anders gestaltet sein, z. B. andere Messerwinkel
aufweisen oder ein Noppen- oder Lochmustermuster haben. Diese Darstellung ist als
Teil/Segment des ganzen Kreisumfanges zu verstehen.
Eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes als Doppelscheibenrefiner ist in Fig. 9
angedeutet. Man erkennt den Rotor 2, der beidseitig mit Arbeitsflächen versehen ist
sowie zwei Statore 3, die dazu komplementäre Arbeitsflächen aufweisen.
Doppelscheibenrefiner und dazugehörige Belastungssysteme sind in ihrem Aufbau und
ihrer Wirkung dem Fachmann bekannt. Wichtig ist im Zusammenhang mit der
Erfindung, daß die leistenförmigen Erhebungen 10 und/oder 11 sich um das Freimaß a
weniger weit erstrecken als der Stator 3 bzw. Rotor 2. Das gezeigte Maß c stellt das
Höhenmaß der Oberfläche der leistenförmigen Erhebung 10 über der Grundfläche 13
dar.
Fig. 10 zeigt ein Mahlwerkzeug mit leistenförmigen Erhebungen 11 und 11′, die, in
Strömungsrichtung gesehen, aufeinander folgen und durch eine Nut 16 voneinander
getrennt sind. Die Aussparung 16 hat als Breite das Freimaß a′ und etwa die gleiche Höhe
wie die Erhebungen 11, 11′; sie kann z. B. ringförmig geformt sein und über den ganzen
Umfang den gleichen Durchmesser aufweisen. Die hier am Stator 3 gezeigte Variante
kann ebenso auch an dem komplementären Rotor realisiert sein.
Die Aufsicht gemäß Fig. 11 auf ein Rotormahlwerkzeug ähnelt der Fig. 8, dieses weist
aber zusätzlich polygenförmige Aussparungen 17 auf, wodurch zwei
hintereinanderliegende Mahlbereiche 18 und 18′ entstehen. Ein weiteres Beispiel mit 3
durch polygenförmige Aussparungen 17, 17′ getrennte hintereinanderliegenden
Mahlbereichen 18, 18′, 18′′ mit den leistenförmigen Erhebungen 10, 10′, 10′′ zeigt Fig. 12.
Dabei ist hier exemplarisch nur ein Segment von 45° gezeichnet.
Claims (18)
1. Mahlmaschine zum Mahlen von suspendiertem Faserstoffmaterial, insbesondere
von Papier und/oder Zellstoffasern, bestehend aus einem Gehäuse (1) mit
Eintritts- und Austrittsöffnungen (5, 6) für das Faserstoffmaterial, mit
mindestens zwei Mahlwerkzeugträgern, insbesondere einem antreibbaren Rotor
(2) und einem Stator (3), geeignet zum Anbringen von Mahlwerkzeugen zur
Schaffung von mindestens einer Arbeitsfläche (7) und einer komplementären
weiteren Arbeitsfläche (8), die unter Bildung eines vom Faserstoffmaterial
durchströmbaren Mahlspaltes (9) zueinander positioniert sind, wobei wenigstens
eine Arbeitsfläche (7 oder 8) eine Vielzahl leistenförmiger Erhebungen
(10, 10′, 10′′, 11, 11′) sogenannter Messer, aufweist, zwischen denen sich
kanalartige Nuten (12) befinden, so daß das Faserstoffmaterial zumindest
teilweise durch die nutenartigen Kanäle von innen nach außen geführt werden und
eine mechanische Bearbeitung des Faserstoffmaterials durch die Relativbewegung
zweier komplementärer Arbeitsflächen (7 und 8) erfolgen kann,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich auf wenigstens einer Seite eines Mahlspaltes (9) die leistenförmigen
Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) der Arbeitsfläche (7, 8) um ein Freimaß
(a, a′, a′′) von mindestens 8 mm weniger weit nach innen erstrecken als sich der
zugehörige Mahlwerkzeugträger erstreckt.
2. Mahlmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich mehrere leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′)
hintereinander, in Flußrichtung des Fasermaterials betrachtet, befinden, und daß,
in Flußrichtung des Fasermaterials betrachtet, aufeinanderfolgende Erhebungen
(10, 10′, 10′′, 11, 11′) einen Abstand mit einem Freimaß (a, a′, a′′) von mindestens
8 mm aufweisen.
3. Mahlmaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zueinander komplementären Mahlwerkzeugträger im wesentlichen eine
scheibenartige Form haben.
4. Mahlmaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zueinander komplementären Mahlwerkzeugträger im wesentlichen eine
kegelstumpfartige Form haben.
5. Mahlwerkzeug zum Mahlen von suspendiertem Faserstoffmaterial, insbesondere
Papier und/oder Zellstoffasern, in Mahlmaschinen mit relativ zueinander
bewegbaren, sich gegenüberliegenden, im wesentlichen rotationssymmetrischen
Mahlwerkzeugträgern, insbesondere an einem Rotor und an einem Stator, auf
denen Mahlwerkzeuge paarweise so anbringbar sind, daß sie mindestens ein Paar
komplementärer Arbeitsflächen (7, 8) zur Ausbildung eines vom
Faserstoffmaterial durchströmbaren Mahlspaltes (9) bilden und wobei die
Arbeitsfläche (8) wenigstens eines Mahlwerkzeuges an ihrer dem zu behandelnden
Faserstoffmaterial im Betrieb jeweils zugewandten Seite eine Vielzahl
leistenförmiger Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′), sogenannter Messer, über
ihrer Grundfläche (13, 14) aufweist, zwischen denen sich kanalartige Nuten
(12) befinden, so daß das Faserstoffmaterial zumindest teilweise durch die Nuten
von innen nach außen geführt werden und eine mechanische Bearbeitung des
Faserstoffmaterials durch die Relativbewegung zweier komplementärer
Arbeitsflächen (7, 8) erfolgen kann,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) der Arbeitsfläche
(7, 8) in einem Freimaß (a, a′, a′′) von mindestens 8 mm weniger weit nach innen
erstrecken als sich die Grundfläche (13, 14) des Mahlwerkzeuges erstreckt.
6. Mahlwerkzeug nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich mehrere leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′)
hintereinander, in Flußrichtung des Fasermaterials betrachtet, befinden, und daß,
in Flußrichtung des Fasermaterials betrachtet, aufeinanderfolgende Erhebungen
(10, 10′, 10′′, 11, 11′) einen Abstand mit einem Freimaß (a, a′, a′′) von mindestens
8 mm aufweisen.
7. Mahlwerkzeug nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundfläche im wesentlichen eine kreisringartige Form hat oder die eines
Kreisring-Segmentes.
8. Mahlwerkzeug nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundflächen im wesentlichen eine kegelstumpfartige Form haben.
9. Mahlwerkzeug nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) über der
Grundfläche (13, 14) des Mahlwerkzeuges zwischen 2 und 20 mm beträgt.
10. Mahlwerkzeug nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe der leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) über der
Grundfläche (13, 14) des Mahlwerkzeuges zwischen 2 und 8 mm beträgt.
11. Mahlwerkzeug nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite der leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) des
Mahlwerkzeuges zwischen 2 und 30 mm beträgt.
12. Mahlwerkzeug nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite der kanalartigen Nuten (12) zwischen den leistenförmigen
Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) des Mahlwerkzeuges zwischen 3 und 20 mm
beträgt.
13. Mahlwerkzeug nach Anspruch 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß hintereinanderliegende leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′)
durch eine Aussparung (16) getrennt sind, die im wesentlichen kreisringförmig
um das Zentrum der Grundfläche bzw. des zum Segment gehörenden Kreises
verläuft und etwa die gleiche Höhe wie die leistenförmigen Erhebungen
(10, 10′, 10′′, 11, 11′) hat.
14. Mahlwerkzeug nach Anspruch 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß hintereinanderliegende leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′)
durch eine Aussparung (17, 17′ ) getrennt sind, die im wesentlichen
polygonförmig und symmetrisch zum Zentrum der Grundfläche verläuft und etwa
die gleiche Höhe wie die leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) hat.
15. Mahlwerkzeug nach Anspruch 6 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß hintereinanderliegende leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′)
durch eine Aussparung getrennt sind, die im wesentlichen kreisringförmig und
symmetrisch um die Mittellinie des Kegelstumpfes verläuft und etwa die gleiche
Höhe wie die leistenförmigen Erhebungen (10, 10′, 10′′, 11, 11′) hat.
16. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Freimaß (a, a′, a′′) jeweils zwischen 8 und 30 mm beträgt.
17. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sich radial kürzer erstreckenden leistenförmigen Erhebungen
(10, 10′, 10′′, 11, 11′) zu der der bewegten Arbeitsfläche (7, 8) gehören.
18. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sich radial kürzer erstreckenden leistenförmigen Erhebungen
(10, 10′, 10′′, 11, 11′) zu zwei komplementären Arbeitsflächen gehören.
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