DE19507827A1 - Verfahren zur Herstellung einer Druckform für den Offset- oder Tiefdruck - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer Druckform für den Offset- oder TiefdruckInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
Druckform für den Offset- oder Tiefdruck.
Nach dem Stand der Technik werden Druckformen für den Tiefdruck
durch Gravieren der Oberfläche einer Kupferwalze mit Diamant
sticheln oder Ätzung der Kupferwalze und anschließender Ver
chromung der Oberfläche in galvanischen Bädern hergestellt. Es
ist auch bekannt, die Vertiefungen durch Übertragung von
Schichten mit photografischen Mustern auf die Kupferwalze und
anschließende chemische Ätzverfahren herzustellen. Die so er
haltenen Vertiefungen werden als Näpfchen bezeichnet. Sie neh
men beim Druck die Druckfarbe auf. Zum Drucken wird die gesamte
Fläche der Druckwalze in Farbe getaucht und anschließend mit
einer Rakel so weit wieder abgestrichen, daß die Farbe nur in
den tiefer liegenden Näpfchen zurückbleibt. Der auf die so
eingefärbte Druckform gepreßte Papierbogen saugt dann die Farbe
aus den Näpfchen heraus.
Beim Offsetdruck liegen die druckenden und nicht druckenden
Elemente auf gleicher Höhe. Daher wird der Offsetdruck auch als
Flachdruck bezeichnet. Die Oberfläche der Druckform wird so
präpariert, daß Farbe von den zu druckenden Flächen angenommen
wird. Dazu wird vor der Einfärbung auf die Druckform ein
Feuchtmittel aufgebracht, das farbabstoßende Eigenschaften be
sitzt. Die Übertragung der Bildvorlage auf die Druckform er
folgt über photochemische Prozesse, bei denen insbesondere Pho
topolymere eingesetzt werden, die nach Belichtung und Entwick
lung die unlöslichen farbführenden Schichten bilden. An den
unbelichteten Stellen werden die nicht belichteten Photopolyme
re ausgewaschen, so daß die darunter liegende nicht farbführen
de Schicht an die Oberfläche gelangt.
Es ist weiterhin bekannt, daß Laserstrahlung bereits zur Deko
ration oder Beschriftung von Oberflächen verwendet werden kann.
So beschreibt die DE-C1 41 34 271.2 ein Verfahren zur Dekora
tion oder Beschriftung einer Oberfläche mittels Laserstrahlung.
Dabei wird die mittels eines Laserstrahls abzutragende obere
Farblackschicht in einem Transferverfahren auf die Oberfläche
aufgebracht, um so eine gleichmäßige Dicke dieser Farblack
schicht und damit eine sehr gleichmäßige Gravur zu erzielen.
Für dieses Verfahren werden insbesondere Heißprägefolien be
stimmter Ausbildung verwendet.
Aus der DE-C2 31 09 096.6 ist ein Verfahren zur Herstellung
einer gravierten Tiefdruckoberfläche bekannt, bei dem die
Druckoberfläche aus einem Epoxypräparat besteht. Die Druck
oberfläche wird vorzugsweise durch Pulverbeschichten her
gestellt, und das Gravieren des Präparats kann mit einem Laser
erfolgen. Durch Zusatz von Ruß wird der Gravurschwellenwert
gesenkt. Das Druckteil kann auch durch Pulverbeschichten und
Lasergravieren von anderen Polymerpräparaten hergestellt wer
den. Das Gravieren erfolgt bei diesem Verfahren mit einem CO₂-
Laser und durch thermische Verdampfung des bestrahlten Ma
terials. In der Praxis hat sich gezeigt, daß dieses Epoxypräpa
rat nicht kompatibel zu den Materialien eines Tiefdruckwerkes
ist. Insbesondere durch die bei diesem Verfahren üblicherweise
verwendeten Stahlrakel erfolgt ein hoher Verschleiß der Epoxy
oberfläche.
Die bisher im Stand der Technik verwendeten Verfahren zur Her
stellung von Druckformen für den Offset- und Tiefdruck haben
zahlreiche Nachteile. So sind beim Tiefdruck aufwendige Gravur
prozesse notwendig wie beispielsweise mit einem verschleiß
anfälligen Diamantstichel, und es ist eine zusätzliche zeitauf
wendige Verchromung des Druckform in galvanischen Bädern er
forderlich.
Beim Offsetdruck sind aufwendige photografische Prozesse not
wendig, um die Vorlage auf die Druckform zu übertragen. Hierzu
gehören: Belichten, Entwickeln, Auswaschen, Gummierung und
Trocknung. Bei all diesen Prozessen sind große Mengen an Wasser
und Energie notwendig, es entstehen äußerst giftige Abfallösun
gen und teure Reagenzien müssen verwendet werden.
Auch die bereits vorbeschriebenen Lasergravurverfahren zur Her
stellung von Tiefdruckoberflächen sind zumeist photographische
Verfahren, bei denen Laserstrahlung nur zur Belichtung der Mas
ke verwendet wird.
Die bereits bekannten Lasergravurverfahren, bei denen auch ge
pulste Laserstrahlen verwendet werden, haben den Nachteil, daß
das Material meist thermisch stark aufgeheizt wird und dann
verdampft. Durch dieses Aufheizen kommt es in den Randbereichen
des bestrahlten Materials zu Schmelzprozessen, so daß ein Auf
wurf um jedes Näpfchen erzeugt wird. Dadurch werden die Druck
eigenschaften der Druckoberfläche negativ beeinträchtigt. Es
sind auch Lasergravurverfahren bekannt, bei denen verschiedene
Materialien verwendet werden. Ein leicht verdampfbares Material
bildet die Vertiefungen, während ein zweites schwer verdampf
bares Material den Rest der Oberfläche bildet. Mit einem Laser
erfolgt dann nur die Gravur des leicht verdampfbaren Materials.
Diesen bekannten Verfahren ist das Problem gemeinsam, daß bei
Gravur mit Lasern durch die thermischen Einwirkungen auf das
Material unerwünschte Schmelzprozesse oder Rückstandsbildungen
auftreten, die im allgemeinen zu einer nicht zufriedenstellen
den Druckform und Druckwiedergabe führen.
Das technische Problem der Erfindung war es daher, ein Verfah
ren zur Herstellung einer qualitativ höherwertigen Druckform
für den Offset- oder Tiefdruck zur Verfügung zu stellen, bei
dem die Herstellung der Druckform erheblich vereinfacht ist.
Weiterhin sollen die anschließende Verchromung vermieden werden
und auch jegliche photografische Prozesse entfallen.
Dieses technische Problem wird gelöst durch ein Verfahren, bei
dem eine Grundform, die aus einem Grundwerkstoff und einer dar
auf aufgebrachten Oberflächenschicht besteht, derart behandelt
wird, daß die Oberflächenschicht mittels Laserstrahlung in den
Bereichen nicht thermisch abgetragen wird, die in der fertigen
Druckform farbführend sein sollen oder, daß die Oberflächen
schicht mittels Laserstrahlung in den Bereichen nicht thermisch
abgetragen wird, die in der fertigen Druckform nicht farbfüh
rend sein sollen.
Unter nicht thermischem Abtragen im Sinne der Erfindung wird
ein Abtragen mittels Laserstrahlung verstanden, bei dem keine
thermische Zerstörung des Materials beispielsweise durch Ein
schmelzen oder Rückstandsbildung erfolgt. Bei nicht thermischem
Abtragen handelt es sich vielmehr um einen Prozeß der Kaltab
tragung, bei dem die Entfernung des Materials dadurch erreicht
wird, daß Laserstrahlung einer bestimmten für das Material cha
rakteristischen Wellenlänge verwendet wird, die von dem Materi
al absorbiert wird. Dies führt zu einer physikalischen und/oder
chemischen Veränderung des Materials, wobei dieser Prozeß in
einer solchen zeitlichen Dauer erfolgt, daß keine nennenswerte
Temperaturerhöhung des bestrahlten Materials erfolgt.
Bei diesem Vorgang werden durch die Bestrahlung mit der geeig
neten Wellenlänge die chemischen Bindungen des bestrahlten Ma
terials gebrochen und Molekülfragmente erzeugt. Diese chemisch
veränderten kurzen Fragmente verdampfen auch bei geringen Tem
peraturen schnell, ohne daß es zu einer wesentlichen Aufheizung
des Materials kommt. Mit dieser nicht thermischen Abtragung ist
es möglich, in submikroskopischer Auflösung Materialien aller
Art wie Polymere, Keramik, biologische Materialien und Metalle
exakt zu entfernen, ohne daß das umgebende Material bei der
Bestrahlung in irgendeiner Art verändert oder zerstört wird
oder durch unerwünschte Schmelzprozesse an den Rändern der Ver
tiefungen Rückstände entstehen.
In einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Grundwerkstoff
der Druckform aus Metall, einem keramischen Material oder einem
Kunststoff. Besonders bevorzugt als Grundwerkstoff sind: Kup
fer, Aluminium oder Stahl.
Die Oberflächenschicht besteht in bevorzugter Ausführung aus
einer metallischen, keramischen oder polymeren Schicht, wobei
Schichten aus Metallnitriden, Metallcarbiden, Metallcarbonitri
den oder Metalloxiden sowie Gemischen davon bevorzugt sind. Im
speziellen kann die Oberflächenschicht aus Titannitrid, Chrom
nitrid oder Aluminiumoxid sowie Gemischen derselben bestehen.
Als polymere Schichten werden bevorzugt solche aus PMMA oder
Parylenen oder Silikongummi verwendet.
Zur Herstellung der Laserstrahlung zum nicht thermischen Ab
tragen werden insbesondere UV-Excimer-Laser verwendet, da die
von diesen Lasern abgegebenene UV-Strahlung die Eigenschaft
besitzt, mit den bestrahlten Materialien in Wechselwirkung zu
treten. Dazu gehören in bevorzugter Weise frequenzverdoppelte
Argon-Ionen-Laser, frequenzvervierfachte Neodym-YAG-Laser oder
Infrarot-Neodym-YAG-Laser.
Für verschiedene Substanzen sind Laser mit verschiedenen UV-
Wellenlängen und Flußstärken notwendig, um diese Wechselwirkung
zu erreichen. Die folgende Tabelle 1 zeigt beispielhaft der
artige Wellenlängen und Flußdichten für verschiedene Materia
lien.
Zur Herstellung einer Druckform für den Tiefdruck wird eine
nach einem bekannten galvanischen Verfahren verkupferte Druck
walze, die entweder im Grundkupfer- oder Ballardhaut-Verfahren
hergestellt wurde, mit einer ca. 1 bis 10 µm dicken Metall-
oder Keramikschicht beschichtet. Anschließend werden mittels
geeigneter Laserstrahlung die Bereiche nicht thermisch abgetra
gen, die in der fertigen Druckform farbführend sein sollen. Zur
Durchführung dieser Abtragung kann beispielsweise eine bekannte
Tiefdruckgraviermaschine benutzt werden, wo das den Gravier
diamanten enthaltende Modul gegen eine Laseroptik ausgetauscht
worden ist und wobei die Steuerung des Lasers über bekannte,
dem Laser angepaßte Gravurdatensysteme erfolgt.
Das Verfahren des Laserstrukturierens beruht auf dem Prinzip
des laserinduzierten Materialverdampfens, die als nicht ther
mische Laserablation bezeichnet wird. Hierzu wird ein Laser
strahl geeigneter Wellenlänge und Pulsenergie über aufweitende
bzw. fokussierende Abbildungsoptiken auf das zu bearbeitende
bzw. fokussierende Abbildungsoptiken auf das zu bearbeitende
Material geführt. Durch die Wechselwirkung der Laserstrahlung
mit dem Material werden physikalische und chemische Prozesse in
einer dünnen, wenige Nanometer bis Mikrometer dicken Schicht an
der Oberfläche induziert, die zur Ablösung dieser Schicht füh
ren. Wird mit gepulster Laserstrahlung gearbeitet, so erfolgt
diese Induktion innerhalb von Sekundenbruchteilen, d. h. inner
halb der Laserpulsdauer von wenigen Nanosekunden bis Millise
kunden. Die bestrahlte Schicht verdampft und hinterläßt
beispielsweise ein einige Mikrometer tiefes Loch im Material.
Bei einem Schichtsystem bestehend aus Grundmaterial und Deck
schicht ist so ein Abtragen der Deckschicht ohne Schädigung des
unterliegenden Grundmaterials möglich.
Der Lochquerschnitt hat die gleichen Abmessungen wie der auf
das Material treffende Laserstrahl. Durch ein horizontales
Scannen des Schichtsystems bzw. des Laserstrahls lassen sich
Löcher an beliebigen Positionen auf der Materialoberfläche er
zeugen, so daß beispielsweise bei vorgegebener Lochgröße ins
gesamt verschiedene Lochdichten erzielt werden können.
Das Laserstrukturieren erfolgt beispielsweise mit einem indu
strietauglichen UV-Excimer Laser bei einer Wellenlänge von
248 nm mit Pulsenergien von 200-1000 mJ und mit Pulswiederhol
raten von 10-500 Hz. Die Laserstrahlung wird mittels eines op
tischen Teleskopes und nachfolgender Fokussieroptik auf die
Oberfläche der Druckwalze abgebildet. Durch die damit erreich
baren typischen Verkleinerungsverhältnisse von 8 : 1 bis 40 : 1
stehen auf der Oberfläche der Druckwalze die zum Materialver
dampfen nötigen Energiedichten von 3 bis 45 J/cm² zur Verfü
gung. Damit wird bei TiN beschichteten Druckwalzen aus Cu pro
Laserpuls jeweils ein Loch abgetragen bzw. hergestellt. Die
Deckschicht aus TiN wird rückstandsfrei abgetragen, das Grund
material Kupfer bleibt unverändert.
Typische Loch- bzw. Näpfchengeometrien liegen zwischen 2 und
900 µm Diagonallänge. Der Laserstrahlquerschnitt an der Materi
aloberfläche kann in einer Ausführungsform über eine oder meh
rere flexibel gesteuerte Optiken auf die gewünschten Abmessun
gen eingestellt werden. Zwischen zwei aufeinander folgenden
Laserpulsen wird die in einer Einspannvorrichtung gelagerte und
rotierende Druckwalze jeweils an die nächste Position gefahren
und anschließend ein weiteres Näpfchen abgetragen. Somit ent
steht ein Raster von flächenvariablen Näpfchen auf der Ober
fläche der Druckwalze. Je nach Ausführungsform lassen sich zwi
schen 100 und 50 000 Näpfchen pro Sekunde mit einer Laser
strahlquelle herstellen. Bedarfsgerecht sind alle Rasterweiten,
die üblicherweise verwendet werden, zu erzielen, auch der im
Offsetdruck teilweise angewendete frequenzmodulierte Raster.
Eine Rasterdrehung zur Vermeidung einer Moireebildung ist eben
so möglich.
Nach Beendigung der nicht thermischen Abtragung wird die Druck
walze in ein herkömmliches Ätzbad getaucht, worin die Keramik
schicht nicht löslich ist und damit als Ätzmaske wirkt. An den
nicht mit der genannten Schicht bedeckten Stellen wird Kupfer
durch die Ätzlösung gleichmäßig aufgelöst. Die Einstellung der
Ätztiefe erfolgt in üblicher Weise durch Einstellung der Para
meter: Ätzbad, Temperatur des Ätzbades, Zusammensetzung und
Eintauchzeit. Nach beendeter Ätzung, Spülen und Trocknen der
Druckwalze ist wegen der verschleiß- und korrosionsschützenden
Metall- oder Keramikschicht eine sofortige Überführung in das
Druckwerk möglich. Die heute noch übliche, nach der Gravur oder
Ätzung der Kupferschicht notwendige, nach einem bekannten gal
vanischen Verfahren durchzuführende, zeitaufwendige, kosten
intensive und umweltgefährdende Verchromung der Druckwalze,
entfällt bei diesem erfindungsgemäßen Verfahren.
Nach beendetem Druckauftrag kann die Druckwalze für spätere
Aufträge überarbeitet werden. Dazu werden in einem bekannten
Verfahren zunächst an der Druckwalze anhaftende Farbreste ent
fernt. Wenn die Druckwalze nach dem Grundkupferverfahren her
gestellt worden ist, erfolgt nun die Entfernung der keramischen
Schicht in einem bekannten Entschichtungsbad mit einer üblichen
Entschichtungslösung. Alternativ kann der Umfang der Druckwalze
auch mittels einer Fräsmaschine mit einem geeigneten Werkzeug
abgedreht werden. Ist die Druckwalze nach dem Ballardhautver
fahren hergestellt worden, dann erfolgt nun das bekannte Abzie
hen der Ballardhaut. Die Druckwalze steht danach für eine er
neute, erfindungsgemäße oder auch bekannte Druckformherstellung
zur Verfügung.
Wie aus dieser Verfahrensbeschreibung zu erkennen ist, kann bei
der erfindungsgemäßen Herstellung einer Druckform für den Tief
druck die aufwendige Verchromung vermieden werden. Weiterhin
ist es möglich, die Druckvorlage direkt ohne photografische
Zwischenschritte oder mechanische Gravuren auf die Druckform zu
übertragen, was erheblich weniger kostenintensiv und zeitauf
wendig ist. Dabei ist zu beachten, daß sich das umliegende Ma
terial durch die nicht thermische Laserabtragung nicht ver
ändert, so daß ein schärferes Druckbild erhalten werden kann.
Ähnliches gilt auch für die Strukturierung eines Näpfchenvolu
mens, was im Vergleich zur mechanischen Garvur zu einem besse
ren Farbannahmeverhalten durch den Bedruckstoff und Erreichen
der erforderlichen Druckdichten mit geringerem Farbverbrauch
führt.
Die Herstellung einer Druckform für den Offsetdruck erfolgt
erfindungsgemäß dadurch, daß man in einer Ausführungsform auf
eine Grundwerkstoffschicht aus Aluminium oder eine bereits be
kannte keramische Schicht ein Polymer aufbringt, welches farb
führend ist. Das Druckbild wird dann direkt mittels des Laser
strahls auf die Druckform übertragen und die farbführende
Schicht in den Bereichen, die beim Druck nicht farbführend sein
sollen, nicht thermisch abgetragen.
In einer anderen Ausführungsform kann auch eine Kupferschicht
verwendet werden. Die darüberliegende, wasserführende
Aluminium- oder Keramikschicht wird in den Bereichen, die beim
Druck farbführend sein sollen, nicht thermisch abgetragen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann für alle Offsetverfahren
eingesetzt werden. Hierzu gehören insbesondere der übliche nas
se Offsetdruck und der wasserlose Offsetdruck.
Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht für den Offsetdruck
ein Computer-to-Plate-Verfahren, das gegenüber den bekannten
Computer-to-Plate-Verfahren wesentliche Vorteile aufweist. Im
erfindungsgemäßen Verfahren wird das Druckbild durch den Abtrag
der wasserführenden oder der farbführenden Schicht mittels La
serstrahl durchgeführt. Das Druckbild kann somit direkt aus dem
Datenbestand auf die Druckplatte übertragen werden. Nach been
deter Laserbearbeitung steht die Druckplatte sofort für die
Produktion zur Verfügung. Die beim bekannten Produktionsverfah
ren von Offsetdruckplatten anfallenden Schritte wie Belichtung
des Films vom Datenbestand, Kopieren des Films auf die Druck
platte mit Entwicklung und Auswaschen, Gummierung und Trocknung
entfallen. Durch die verschleißschützende Eigenschaft einer
keramischen Schicht, die erfindungsgemäß als wasserführende
Schicht verwendet wird, können weiterhin vorteilhaft hohe
Standzeiten erzielt werden. Dadurch kann die Haltbarkeitsgrenze
der Druckform im Vergleich zu der bekannten Aluminiumdruckplat
te von etwa 150 000 Drucken weit überschritten werden. Im Ver
gleich zu dem bekannten Computer-to-Press-Verfahren, das eben
falls eine direkte Bildübertragung auf die Druckplatte ermög
licht, besitzt das erfindungsgemäße Verfahren keine qualitati
ven Einschränkungen gegenüber dem Standard-Offsetdruck. Weiter
hin ist zu beachten, daß durch die nicht thermische Abtragung
des Materials ein kontrastreicheres Druckbild und eine bessere
Auflösung erzielt werden, als mit den herkömmlichen photogra
fischen Verfahren.
Fig. 1a bis 1c zeigen schematisch die Herstellung einer Druck
form für den Tiefdruck. Dabei wird ein Grundwerkstoff, der bei
spielsweise aus Kupfer besteht (2) und mit einer keramischen
Schicht (1) versehen ist, mittels geeigneter Laserstrahlung
nicht thermisch abgetragen. Fig. 1b zeigt als Ziffer (3) die
abgetragene Oberflächenschicht. Daran schließt sich ein Ätz
prozeß an, der in Fig. 1c dargestellt wird. Ziffer (4) zeigt
die durch den Ätzprozeß entstandenen Näpfchen.
Fig. 2 zeigt als 2a die Herstellung einer Druckform für den
Offsetdruck, wobei eine Grundform aus Kupfer (6) mit einer Alu
miniumschicht (5) versehen ist. Die Aluminiumschicht ist was
serführend und nicht farbführend, während Kupfer farbführende
Eigenschaften besitzt. Fig. 2b zeigt die Abtragung der Alumi
niumschicht (7), so daß in diesen abgetragenen Bereichen beim
Druck farbführende Bereiche entstehen.
Eine weitere Ausgestaltung der Herstellung einer Druckform für
den Offsetdruck zeigt Fig. 3. Fig. 3a zeigt eine Grundform
aus Aluminium (9) mit nicht farbführenden Eigenschaften auf die
eine polymere Schicht (8) mit farbführenden Eigenschaften auf
gebracht ist. Fig. 3b zeigt die Abtragung der polymeren
Schicht (10), so daß in diesen abgetragenen Bereichen beim
Druck nicht farbführende Bereiche entstehen.
Claims (14)
1. Verfahren zur Herstellung einer Druckform für den
Offset- oder Tiefdruck, wobei eine Grundform, die aus
einem Grundwerkstoff und einer darauf aufgebrachten
Oberflächenschicht besteht derart behandelt wird, daß
die Oberflächenschicht mittels Laserstrahlung in den
Bereichen nicht thermisch abgetragen wird, die in der
fertigen Druckform farbführend sein sollen,
oder
daß die Oberflächenschicht mittels Laserstrahlung in
den Bereichen nicht thermisch abgetragen wird, die in
der fertigen Druckform nicht farbführend sein sollen.
2. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß zur Abtragung der Oberflächen
schicht ein UV-Excimer-Laser, ein frequenzverdoppel
ter Argon-Ionen-Laser, ein frequenzvervierfachter
Neodym-YAG-Laser oder ein Infrarot-Neodym-YAG-Laser
verwendet wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3 dadurch gekenn
zeichnet, daß mit Energiedichten von 3 bis 45 J/cm²
und Pulswiederholraten von 10 bis 500 Hz gearbeitet
wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß zur nicht thermischen Abtragung UV-
Laserstrahlung verwendet wird.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Grundwerkstoff ein Metall oder
ein keramisches Material ist.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Oberflächenschicht eine metal
lische, keramische oder polymere Schicht ist.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6 dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberflächenschicht aus Metallni
trid, Metallcarbid, Metallcarbonitrid, Metalloxid
oder Gemischen derselben besteht.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Oberflächenschicht aus Titanni
trid, Chromnitrid, Aluminiumoxid oder Gemischen der
selben besteht.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekenn
zeichnet, daß der Grundwerkstoff aus Kupfer, Alumini
um oder Stahl besteht.
10. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß zur Herstellung einer Druckform für
den Tiefdruck die Grundform mit einer Oberflächen
schicht aus Metall oder Keramik beschichtet ist, und
daß diese Schicht mittels Laserstrahlung an den Stel
len nicht thermisch abgetragen wird, an der die fer
tige Druckform Näpfchen zur Aufnahme von Druckfarbe
besitzen soll, und dann die so behandelte Grundform
in einem Ätzbad in den Bereichen, in denen die Ober
flächenschicht abgetragen wurde, geätzt wird und so
die Näpfchen zur Aufnahme der Druckfarbe erzeugt wer
den.
11. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß zur Herstellung einer Druckform für
den Offsetdruck die Grundform bestehend aus einem
Grundwerkstoff aus einem wasserführenden, farbabsto
ßendem Material und einer Oberflächenschicht aus ei
nem wasserabweisenden, farbaufnahmefähigen Material
so behandelt wird, daß die Oberflächenschicht mittels
Laserstrahlung an den Stellen nicht thermisch abge
tragen wird, die beim Druck farbabstoßend und wasser
führend sein sollen.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundwerkstoff aus Aluminium und die Ober
flächenschicht aus einem polymeren Material besteht.
13. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß zur Herstellung einer Druckform für
den Offsetdruck die Grundform bestehend aus einem
Grundwerkstoff aus einem wasserabweisenden, farbfüh
renden Material und einer Oberflächenschicht aus ei
nem wasserführenden, farbabstoßendem Material so be
handelt wird, daß die Oberflächenschicht mittels La
serstrahlung an den Stellen nicht thermisch abgetra
gen wird, die beim Druck farbführend und wasserabsto
ßend sein sollen.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundwerkstoff aus Kupfer und die Oberflä
chenschicht aus Aluminium oder einem keramischen Ma
terial besteht.
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