DE19506600A1 - Walze, Verfahren zur Herstellung einer Walze sowie Gutbettwalzenmühle - Google Patents
Walze, Verfahren zur Herstellung einer Walze sowie GutbettwalzenmühleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Walze entsprechend dem
Oberbegriff des Anspruches 1 sowie ein Verfahren zur
Herstellung einer Walze, gemäß dem Oberbegriff des An
spruches 14; sie bezieht sich ferner auf eine Gutbett
walzenmühle für die Zerkleinerung spröder Mahlgüter,
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 22.
Eine Walze der im Oberbegriff des Anspruches 1 voraus
gesetzten Art ist beispielsweise im Zusammenhang mit
einer Gutbettwalzenmühle in der DE-A-42 10 395 be
schrieben. Bei dieser bekannten Ausführung ist ein
Hartguß-Walzenmantel auf einem Walzengrundkörper aus
wechselbar befestigt, wobei auch auf der Außenseite
bzw. Außenumfangsseite dieses Walzenmantels Profilie
rungs-Schweißraupen nach bestimmten Mustern in der
Weise aufgebracht sein können, daß sich eine profi
lierte Verschleißschutzpanzerung mit nach außen vorste
henden, durch Auftragsschweißung aufgebrachten Hartma
terialstreifen und dazwischen vorhandenen Vertiefungen
ergibt, in denen Mahlgutteilchen fest- bzw. eingepreßt
sind und dadurch einen autogenen Verschleißschutz für
die Manteloberfläche bilden. Durch diese Maßnahmen wird
zugleich ein gutes Einzugsvermögen des zu zerkleinern
den Gutes in dem zwischen den beiden Walzen vorhandenen
Mahlspalt geschaffen.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine
Walze gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1, ein Ver
fahren zur Herstellung einer Walze nach dem Gattungsbe
griff des Anspruches 14 sowie eine Gutbettwalzenmühle
entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 22 dahin
weiterzuentwickeln, daß ein besonders dauerhafter Ver
schleißschutz der Walzenoberfläche und ein zuverläs
siges Guteinzugsvermögen und Zusammenwirken solcher
Walzen auch bei relativ geringem Hartmaterialverbrauch
gewährleistet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das Kennzei
chen des Anspruches 1 (die Walze betreffend) bzw. durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 14 (für ein
Verfahren zur Herstellung einer solchen Walze) sowie
außerdem durch das Kennzeichen des Anspruches 22
(bezüglich der Gutbettwalzenmühle) gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen dieser Erfindung sind Ge
genstand der Unteransprüche.
Während bei der oben beschriebenen sowie etwa ver
gleichbaren anderen bekannten Walzenausführungen Profi
lierungen auf dem Walzenmantel dadurch ausgebildet wor
den sind, daß auf dessen glatte Außenseite
(Umfangsaußenseite) Hartmaterialstreifen nach einem be
stimmten Muster aufgeschweißt werden, damit sich zwi
schen diesen Streifen mit Mahlgutteilchen auszufüllende
Vertiefungen ergeben, wird die Verschleißschutzpanze
rung nach der Erfindung auf der Außenseite des Walzen
mantels bzw. eines Umfangsmantelbereiches deutlich an
ders ausgebildet. Erfindungsgemäß erfolgt die Ausbil
dung dieser Verschleißschutzpanzerung nämlich dadurch,
daß im Material des Umfangsmantelbereiches (oder des
gesondert ausgebildeten Walzenmantels) von der Au
ßenseite her Negativprofilierungen etwa in Form von
Profilnuten bzw. - rillen ausgebildet sind, in denen die
Gutteilchen - insbesondere während des Zerkleine
rungsprozesses in einer Gutbettwalzenmühle - festge
preßt sind, und daß dabei die Hartmaterialstreifen nur
auf den die Profilnuten begrenzenden, stegartigen Pro
filvorsprüngen aufgeschweißt sind. Bei dieser erfin
dungsgemäß ausgebildeten Walze werden somit die Vertie
fungen der profilierten Verschleißschutzpanzerung nicht
nur durch die Materialhöhe bzw. Materialdicke der auf
der Außenseite des Walzenmantels durch Hartauf
tragsschweißung aufgebrachten Hartmaterialstreifen be
stimmt, sondern zum einen durch die - radiale - Tiefe
der von der Außenseite des Umfangsmantelbereiches her
in das Walzenmaterial eingearbeiteten Profilnuten und
zum andern von der Materialhöhe bzw. -dicke der Hartma
terialstreifen. Da diese Hartmaterialstreifen nur auf
den die Profilnuten begrenzenden bzw. zwischen den Pro
filnuten vorhandenen bzw. stehengebliebenen, stegar
tigen Profilvorsprüngen aufgeschweißt sind, kann die
erfindungsgemäße Walzenausführung gegenüber den bekann
ten Walzen, insbesondere Mahlwalzen, dadurch optimiert
werden, daß verhältnismäßig wenig von dem relativ teu
ren, hochverschleißfesten Hartmaterial verwendet werden
muß. Dabei kann vor allem durch die in den Profilnuten
festgepreßten Gutteilchen (die diese Profilnuten weit
gehend bzw. nahezu vollkommen ausfüllen) in den Berei
chen zwischen den Hartmaterialstreifen ein ausreichend
fester autogener Verschleißschutz geschaffen werden, so
daß die Außenseite des Umfangsmantelbereiches bzw. des
Walzenmantels insgesamt einen besonders guten, dauer
haften Verschleißschutz für die Walzenoberfläche und
gleichzeitig auch ein sehr zuverlässiges Guteinzugsver
mögen der so gebildeten Walzen gewährleisten kann.
Bei dieser erfindungsgemäßen Walze ist es ferner von
Vorteil, wenn die Profilnuten einen Querschnitt mit ei
nem Tiefen Breiten-Verhältnis von etwa 0,4 bis 0,75
aufweisen, wobei die Profiltiefe - wie bereits ange
deutet - durch die Summe aus der radialen Steghöhe der
ausgearbeiteten Profilvorsprünge und der radialen Mate
rialhöhe der Hartmaterialstreifen gebildet ist. Auf
diese Weise wird eine besonders hohe Standfestigkeit
der Profilierung geschaffen. Dabei ist es ferner beson
ders vorteilhaft, wenn die Materialhöhe der Hartmateri
alstreifen in Abhängigkeit von dem jeweils zu be- bzw.
verarbeitenden Gut etwa 3 bis 15 mm, vorzugsweise etwa
4 bis 8 mm beträgt. Zweckmäßig besitzen hierbei die
Profilnuten eine maximale Querschnittsbreite von etwa
30 bis 40 mm.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
wird darin gesehen, daß die Hartmaterialstreifen aus
einer Metallmatrix mit darin eingelagerten Wolframkar
biden (bzw. Wolframkarbid-Teilchen) hergestellt sind,
deren Teilchengröße etwa 0,1 bis 2 mm, vorzugsweise
etwa 0,2 bis 1,2 mm und deren Volumenanteil etwa 50 bis
80% des Gesamtvolumens der aufgeschweißten Hartmateri
alstreifen beträgt.
Die Erfindung betrifft auch die Herstellung einer
Walze, insbesondere einer Mahlwalze für die Zerkleine
rung spröder Mahlgüter (z. B. mineralischer Güter, Erze
oder dgl.) in einer an sich bekannten Gutbettwalzen
mühle, in der zwei solcher Walzen gegenläufig rotierend
angetrieben und mit hohem Druck gegeneinandergedrückt
werden, entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 14.
Erfindungsgemäß wird eine solche Walze durch folgende
Verfahrensschritte zur Ausbildung der Verschleißschutz
panzerung hergestellt:
- a) In das Material des Umfangsmantelbereiches bzw. des gesondert ausgebildeten Walzenmantels werden von dessen Außenseite her Negativprofilierungen etwa in Form von Profilnuten bzw. -rillen oder dgl. eingear beitet, in denen Teilchen des zu bearbeitenden Gutes (insbesondere Mahlgutes) aufgenommen und festgepreßt werden;
- b) die Hartmaterialstreifen werden nur auf die Profil nuten begrenzende Profilvorsprünge aufgeschweißt.
Eine Gutbettwalzenmühle für die Zerkleinerung spröder
Mahlgüter, entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches
22, zeichnet sich dadurch aus, daß die Verschleiß
schutzpanzerung jeder der beiden dort eingebauten Mahl
walzen zumindest in der zuvor beschriebenen erfindungs
gemäßen Weise ausgeführt ist.
Nachfolgend sei die Erfindung (sowohl hinsichtlich der
konstruktiven Gestaltung als auch hinsichtlich des Her
stellungsverfahrens der Walze als auch hinsichtlich der
mit zwei solchen Walzen ausgestatteten Gutbettwalzen
mühle) anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser
weitgehend schematisch gehaltenen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht zweier etwa in
einer Gutbettwalzenmühle zusammengeordne
ter Walzen bzw. Mahlwalzen gemäß der Er
findung;
Fig. 2 eine im vergrößerten Maßstab sowie teil
weise im Längsschnitt dargestellte
Perspektivansicht eines Walzenausschnit
tes im Umfangsmantelbereich;
Fig. 3 eine Teil-Längsschnittansicht durch den
Umfangsmantelbereich der Walze zur Erläu
terung einer anderen Ausführungsform von
Profilnuten;
Fig. 4 eine vereinfachte Aufsicht auf eine wei
tere Ausführungsform der Walze;
Fig. 5 eine teilweise (in Axialrichtung) ge
schnittene Teilansicht zweier in einer
Gutbettwalzenmühle zusammenwirkenden
Mahlwalzen.
Bei der nachfolgenden Erläuterung der Zeichnung sei an
genommen, daß erfindungsgemäß ausgeführte Walzen in be
sonders bevorzugter Weise als Mahlwalzen für die Zer
kleinerung spröder Mahlgüter in einer Gutbettwalzen
mühle verwendet werden, obwohl diese Walzen auch in
fast gleichartiger Weise in eine Walzenpresse oder dgl.
eingebaut werden können, wo vielfach ähnliche Verhält
nisse bzw. Beanspruchungen vorliegen können, wenn eine
solche Walzenpresse etwa zum Pressen von irgendwelchen
mineralischen Gütern, wie z. B. Kohle, Kunstdünger oder
dgl., verwendet wird.
Anhand Fig. 1 sei zunächst der allgemeine Aufbau einer
an sich bekannten Gutbettwalzenmühle erläutert. In ei
ner solchen Walzenmühle sind zwei gegenläufig - ent
sprechend den Pfeilen 1 - rotierend antreibbare, als
Mahlwalzen 2 ausgeführte Walzen angeordnet, die mit ho
hem Druck (wie durch Pfeile 3 angedeutet) zumindest
teilweise elastisch gegeneinander gedrückt werden.
Beide Mahlwalzen 2 weisen den gleichen konstruktiven
Aufbau gemäß der vorliegenden Erfindung auf. Zwischen
den beiden Mahlwalzen 2 ist ein Mahlspalt 4 gebildet,
der von dem zu zerkleinernden Mahlgut (gestrichelte
Pfeile 5) während der an sich bekannten und daher nicht
näher erläuterten Gutbettzerkleinerung passiert wird.
Hierbei sei ferner auch angenommen, daß in Fig. 1 die
linke Mahlwalze 2 als Festwalze gelagert ist, während
die rechte Walze eine elastisch bzw. federnd gegen die
Festwalze drückbare und dabei relativ verschiebbare
Loswalze darstellt (wie an sich bekannt).
Nachfolgend sei der prinzipielle Aufbau einer solchen
Mahlwalze hinsichtlich der hier besonders interessie
renden Verschleißschutzpanzerung näher erläutert.
Bei der in Fig. 2 nur z. T. veranschaulichten Mahlwalze 2
sei angenommen, daß diese einen Walzenkörper 6 enthält,
dessen ringförmiger äußerer Umfangsbereich eine Art
Walzenmantel bzw. einen Umfangsmantelbereich 7 auf
weist, der insbesondere in dieser Fig. 2 veranschaulicht
ist. Der Walzenkörper 6 mitsamt seinem Umfangsmantelbe
reich 7 kann erfindungsgemäß aus einem druckfesten und
gut schweißbaren Walzengrundwerkstoff hergestellt sein,
für den jedes geeignete Material verwendet werden kann,
wie z. B. bzw. vorzugsweise eine 18 Ni-Cr-Mo-14.6-Legie
rung bzw. eine gleichartige Eisengrundlegierung.
Auf der Außenseite bzw. Außenumfangsseite dieses Um
fangsmantelbereiches 7 ist eine profilierte Verschleiß
schutzpanzerung 8 ausgebildet, die nach außen vorste
hende Hartmaterialstreifen 9 sowie dazwischen vorhan
dene Vertiefungen 10 aufweist, in denen Mahlgutteilchen
aufgenommen und gewissermaßen in einer Schicht festge
preßt sind, wie es bei 11 angedeutet ist. Diese festge
preßten Mahlgutschichten 11 (in den Vertiefungen 10)
bilden somit - neben den Hartmaterialstreifen 9 -
ebenfalls einen wesentlichen Teil der Verschleißschutz
panzerung 8.
Im ganzen ist diese Verschleißschutzpanzerung 8 nun da
durch hergestellt, daß in das Material bzw. in den Wal
zengrundwerkstoff des Umfangsmantelbereiches 7 von des
sen Außenseite her Negativprofilierungen etwa in Form
von Profilnuten oder -rillen 12 eingearbeitet sind, wo
durch stegartige Profilvorsprünge 13 verbleiben, die
zwischen je zwei benachbarten Profilnuten 12 ausgebil
det sind bzw. diese Profilnuten begrenzen. Nur auf
diese Profilvorsprünge 13 sind die Hartmaterialstrei
fen 9 jeweils schichtartig durch Auftragsschweißung
entsprechenden Hartmateriales aufgeschweißt.
Da eine solche Mahlwalze 2 während des Betriebes in ei
ner Gutbettwalzenmühle nicht nur relativ großen Ver
schleißbeanspruchungen sondern im allgemeinen auch be
sonders hohen Druckbeanspruchungen ausgesetzt ist, muß
dafür gesorgt werden, daß trotz relativ schmaler Brei
ten b der Profilvorsprünge 13 und auch der darauf auf
geschweißten Hartmaterialstreifen 9 eine ausreichende
Standfestigkeit dieser Profilierung der Verschleiß
schutzpanzerung 8 gewährleistet ist. Dementsprechend
ist es zweckmäßig, wenn die nutenförmigen Vertiefun
gen 10 (die die Profilnuten 12 mit einschließen) einen
lichten Querschnitt mit einem Tiefen : Breiten-Verhält
nis (T : B) von etwa 0,4 bis 0,75 aufweisen, wobei die
Tiefe (T) durch die Summe aus der radialen Steghöhe h₁
der ausgearbeiteten Profilvorsprünge 13 und der radia
len Materialhöhe h₂ der Hartmaterialstreifen 9 gebildet
ist. Die Materialhöhe h₂ der Hartmaterialstreifen 9
wird zweckmäßig in Abhängigkeit von der Beschaffenheit
(insbesondere Härte und Abrasivität) des zu bearbeiten
den bzw. zu zerkleinernden Mahlgutes gewählt und be
trägt etwa 3 bis 15 mm, vorzugsweise etwa 4 bis 8 mm,
wie es in Fig. 2 durch verschiedene Dickendarstellungen
bei den verschiedenen veranschaulichten Hartmaterial
streifen 9 angedeutet ist. Die Profilnuten 12 und somit
die Vertiefungen 10 können wiederum in Anpassung bzw.
Abhängigkeit von dem zu zerkleinernden Mahlgut eine maxi
male Querschnittsbreite B von etwa 30 bis 40 mm be
sitzen.
Wie es ferner in Fig. 2 angedeutet ist, kann es mitun
ter zweckmäßig sein, an zumindest einem axialen Ende 2a
der Mahlwalze 2 einen in axialer Richtung etwas breiter
gehaltenen Randstreifen 14 vorzusehen, der jedoch - ge
nau wie im übrigen Längsabschnitt der Walze - grund
sätzlich ebenfalls aus einem Profilvorsprung 13 mit
aufgeschweißtem Hartmaterialstreifen 9 besteht. Dieser
Randstreifen 14 kann je nach Verwendung und Breite der
ganzen Walze eine axiale Breite von etwa 20 bis 50 mm
besitzen.
Neben der zweckmäßig zu wählenden Querschnittsbreite B
der Profilnuten ist ferner deren Querschnittsform inso
fern von einer gewissen Bedeutung, als dadurch ein be
sonders zuverlässiges Festhalten der in den Vertiefun
gen 10 bzw. Profilnuten 12 festgepreßten Mahlgutteil
chen bzw. Mahlgutteilchenschicht 11 gewährleistet wird.
In diesem Sinne sollten zumindest die Profilnuten 12
(gegebenenfalls auch die ganzen Vertiefungen 10) einen
etwa rechteckigen bis trapezförmigen Querschnitt besit
zen. In der Darstellung gemäß Fig. 2 ist ein rechtecki
ger Querschnitt veranschaulicht (mit der lichten
Breite B und der Gesamttiefe T). Ein trapezförmiger
Querschnitt der Profilnuten 12 ist in Fig. 3 in einer
Teil-Längsschnittansicht veranschaulicht, wobei dement
sprechend der trapezförmige Querschnitt sich radial
nach außen (zur Außenseite hin) verjüngt, d. h. die
schmaleren Trapezseiten des Nutenquerschnittes liegen
etwa auf der Außenseite des Mantelumfangs, so daß sich
gewissermaßen eine hinterschnittene Nutenform für die
Profilnuten 12 ergibt und dadurch ein besonders gutes
Festpressen und dauerhaftes Festhalten der Mahlgutteil
chenschicht 11 gewährleistet wird.
Der Verlauf der genannten Profilierungen der Ver
schleißschutzpanzerung 8 kann nun verschiedenen Ein
satzzwecken der Walze 2 angepaßt werden. Bei der Dar
stellung in Fig. 2 sei angenommen, daß die Profilnu
ten 12 und die stegförmigen Profilvorsprünge 13 so in
den Umfangsmantelbereich 7 eingearbeitet sind, daß sie
in Umfangsrichtung der Walze 2 verlaufen. In Fig. 4 ist
dagegen eine Möglichkeit veranschaulicht, nach der die
Profilnuten 12 und die stegförmigen Profilvorsprünge 13
sich in Achsrichtung der Walze 2 erstrecken. Ohne daß
es noch näher veranschaulicht werden müßte, läßt sich
leicht vorstellen, daß im Bedarfsfalle die Profilnu
ten 12 und Profilvorsprünge 13 auch etwa schraubenlini
enförmig bzw. diagonal verlaufend auf der Außenseite
des Umfangsmantelbereiches 7 ausgebildet sein können.
Von besonderem Vorteil ist es bei dieser erfindungsge
mäßen Walze 2 ferner, wenn die Hartmaterialstreifen 9
aus einer Metallmatrix mit darin eingelagerten Wolfram
karbiden bzw. Wolframkarbid-Teilchen - durch Hartauf
tragsschweißung - hergestellt sind, bei denen die
Teilchengröße etwa 0,1 bis 2 mm, vorzugsweise etwa 0,2
bis 1,2 mm und der Volumenanteil dieser Wolframkarbide
etwa 50 bis 80% des Gesamtvolumens der aufgeschweißten
Hartmaterialstreifen 9 beträgt. Diese Wolframkarbide
können dabei etwa in Form von Wolfram-Schmelzkarbiden
oder Wolfram-Pellets vorgesehen sein. In zweckmäßiger
Weise kann die Metallmatrix für die eingelagerten Wolf
ramkarbide aus einer Ni, Cr, B, Si enthaltenden Legie
rung, einer Eisenbasis-Legierung mit den Elementen c,
Mn, Si, Cr und Mo oder aus einem unlegierten Schweißzu
satzwerkstoff bestehen.
Auch für den rein konstruktiven Aufbau der erfindungs
gemäßen Walze 2 bestehen mehrere Möglichkeiten, die an
hand der beiden im Querschnitt in Fig. 1 veranschaulich
ten Mahlwalzen 2 erläutert seien.
So kann die in Fig. 1 linke Mahlwalze 2 - wie bereits
anhand Fig. 2 angedeutet - einen Walzenkörper 6 aufwei
sen, der mit seinem nur angedeuteten - etwa zylinder
ringförmigen - Umfangsmantelbereich 7 in Form einer
Vollwalze aus Schmiedestahl oder ggf. auch aus Guß her
gestellt ist.
Bei der rechten Mahlwalze 2 in Fig. 1 sei angenommen,
daß der Walzenkörper 6 in an sich bekannter Weise aus
einem Walzengrundköper 6a und einem gesondert auf die
sem Walzengrundkörper 6a auswechselbar befestigten Wal
zenmantel besteht, der den oben beschriebenen Umfangs
mantelbereich 7 bildet. Dieser auf seiner Außenseite
mit der Verschleißschutzpanzerung 8 versehene Walzen
mantel kann nun wiederum unterschiedlich gestaltet
sein. Dieser Walzenmantel kann nun entsprechend der
Darstellung in der linken Hälfte (der rechten Walze) in
Fig. 1 nach Art einer auswechselbaren Bandage 7a in an
sich bekannter Weise auf dem Walzengrundkörper 6a befe
stigt sein und dabei auf der Außenseite mit der anhand
Fig. 2 erläuterten Verschleißschutzpanzerung 8 versehen
sein. Gemäß der Darstellung in der rechten Hälfte (der
rechten Walze) in Fig. 1 ist der bandagenförmige Walzen
mantel gewissermaßen in mehrere Mantelsegmente 7b un
terteilt, die auf dem Walzengrundkörper 6a auswechsel
bar befestigt sind und auf deren Außenseite dann wie
derum die anhand Fig. 2 näher erläuterten Profilnu
ten 12 und Profilvorsprünge 13 ausgebildet sind.
Wie eine erfindungsgemäße Walze bzw. Mahlwalze 2 zweck
mäßig hergestellt werden kann, ergibt sich bereits
weitgehend aus der vorhergehenden Beschreibung. Hier
nach wird die bzw. jede Mahlwalze 2 bei Ausbildung ih
rer Verschleißschutzpanzerung 8 in mehreren Verfahrens
schritten hergestellt, indem in das Material des Um
fangsmantelbereiches 7 von dessen Außenseite her die
erwähnten Profilnuten 12 eingearbeitet werden, in denen
Teilchen des zu bearbeitenden bzw. zu zerkleinernden
Gutes aufgenommen und festgepreßt werden, und indem die
Hartmaterialstreifen 9 nur auf die die Profilnuten 12
begrenzenden bzw. die zwischen diesen Profilnuten 12
verbleibenden Profilvorsprünge 13 aufgeschweißt werden.
Dabei soll zweckmäßig ein Tiefe : Breite-Verhältnis
(T : B) von etwa 0,4 bis 0,75 für den lichten Quer
schnitt der Vertiefungen 10 eingehalten werden, wie es
anhand der Fig. 2 weiter oben näher erläutert ist.
Die in ihrer Materialzusammensetzung und sonstigen Aus
führung ebenfalls bereits weiter oben näher erläuterten
Hartmaterialstreifen 9 können in der jeweils geeigneten
Dicke bzw. Materialhöhe durch Auftragsschweißung auf
die Profilvorsprünge 13 auf verschiedene Weise aufge
bracht werden.
Eine Möglichkeit für die Art der Auftragsschweißung und
somit für die Ausbildung der Verschleißschutzpanze
rung 8 besteht darin, daß zunächst die Profilnuten 12
in den Umfangsmantelbereich 7 des Walzenkörpers 6 ein
gearbeitet und danach auf der Außenseite der neben den
Profilnuten 12 stehengebliebenen bzw. zwischen je zwei
einander benachbarten Profilnuten 12 verbliebenen,
stegartigen Profilvorsprünge 13 die Hartmetall-Legie
rung unter Ausbildung der Hartmaterialstreifen 9 auf
geschweißt wird. Dabei können die Profilnuten 12 und
die stegartigen Profilvorsprünge 13 beispielsweise ent
weder beim Gießen des Walzenkörpers 6 oder nach Her
stellung des vollen Walzenkörpers 6 durch entsprechende
Einfräsungen oder Eindrehungen in das Material des
Umfangsmantelbereiches 7 hergestellt werden.
In jedem Falle kann es bei der soeben geschilderten
Vorfertigung der Profilnuten 12 und Profilvorsprünge 13
zweckmäßig sein, das Auftragsschweißen der Hartmetall-
Legierung (zur Ausbildung der Hartmaterialstreifen 9)
unter Verwendung von formenden Kokillen durchzuführen,
die den Profilvorsprüngen 13 während der Durchführung
des Auftragsschweißens zugeordnet werden, so daß die
Hartmaterialstreifen 9 mit besonders großer Formgenau
igkeit bzw. Maßhaltigkeit auf den Außenseiten der Pro
filvorsprünge 13 aufgebracht werden können.
Eine andere Vorgehensweise bei der Ausbildung der Ver
schleißschutzpanzerung 8 auf der Außenseite des Um
fangsmantelbereiches 7 ergibt sich dadurch, daß
zunächst die Hartmetall-Legierung nach einem entspre
chend den einzuarbeitenden Profilnuten 12 vorgegebenen
Muster auf der Außenseite des Umfangsmantelbereiches 7
in Form von Streifen 9 aufgeschweißt und danach die
Profilnuten 12 im Bereich zwischen den aufgeschweißten
Streifen 9 ausgearbeitet, vorzugsweise ausgefräst oder
ausgedreht werden. Hierdurch kann ebenfalls eine äu
ßerst gute Maßhaltigkeit und genaue Formgebung sowohl
der Hartmaterialstreifen 9 als auch der sie tragenden
Profilvorsprünge 13 und somit auch der Profilnuten 12
gewährleistet werden.
Obwohl viele verschiedene Schweißverfahren angewendet
werden können, um die Hartmaterialstreifen 9 auf ihren
Profilvorsprüngen 13 anzubringen, werden das PTA-
(Plasma Transferred Arc), das MAG-(Metall Aktiv Gas)
das MIG-(Metall Inert Gas) und das autogene Schweißen
sowie das Schweißen mit Fülldrähten als besonders ge
eignete Schweißverfahren bevorzugt.
Bei jeder der anhand der Zeichnung erläuterten Herstel
lungsmöglichkeiten der profilierten Verschleißschutz
panzerung 8 kann eine optimale Breite der Profilnu
ten 12 bei relativ schmalen Profilvorsprüngen 13 er
zielt werden, wobei die Breite der Profilnuten 12 viel
fach abhängig ist von der Korngröße des zu zerkleinern
den Aufgabegutes. Dabei führt eine relativ kleine
Breite der Profilvorsprünge 13 zu einem verhältnismäßig
geringem Verbrauch an relativ teurem Hartmaterial für
die Hartmaterialstreifen 9, ohne daß dadurch - bei Be
achtung eines optimalen Verhältnisses von
Tiefe : Breite (T : B) der Profilvertiefungen 10 wie
oben erläutert - eine Bruchgefahr der Profilvor
sprünge 13 (mit den darauf aufgebrachten Hartmaterial
streifen 9) während der hohen Betriebsbelastungen auf
treten wird.
Betrachtet man nochmals die in Fig. 1 in einer schema
tischen Querschnittsansicht veranschaulichte Gutbett
walzenmühle, dann kann somit jede der beiden darin ein
gebauten Mahlwalzen 2 mit einer Verschleißschutzpanze
rung nach wenigstens einer der zuvor beschriebenen Aus
führungsarten ausgeführt sein. Grundsätzlich besteht
hierbei auch die Möglichkeit, beide Walzen mit gleich
artig angebrachten und gleichgroß bemessenen Profilnu
ten 12 und Profilvorsprüngen 13 mit darauf aufge
schweißten Hartmaterialstreifen 9 auszubilden, und zwar
in der Weise, daß die Profilnuten 12 beider Mahlwalzen
2 und die Profilvorsprünge 13 mit ihren Hartmaterial
streifen 9 sich jeweils genau gegenüberliegen. Dies
wäre beispielsweise der Fall, wenn beide Mahlwalzen 2
der Gutbettwalzenmühle genau gleichartig wie in Fig. 2
veranschaulicht ausgeführt sind.
Besonders bevorzugt wird jedoch eine Ausführung der
Gutbettwalzenmühle, bei der die beiden Mahlwalzen 2 -
abgesehen von den jeweiligen Abmessungen der Profilnu
ten und Profilvorsprünge - im Prinzip gleichartig auf
gebaut und hergestellt sind, wie es insbesondere anhand
der Fig. 2 und 3 erläutert worden ist, die dabei aber -
wie anhand Fig. 5 veranschaulicht - die Profilnuten 12
und die stegartigen Profilvorsprünge 13 (mit ihren dar
auf aufgeschweißten Hartmaterialstreifen 9) am Umfangs
mantelbereich der einen Mahlwalze gegenüber den Profil
nuten und Profilvorsprüngen 13/Hartmaterialstreifen 9
am Umfangsmantelbereich der anderen, gegenüberliegenden
Mahlwalze 2′ derart versetzt zueinander angebracht
sind, daß sich - bis auf relativ schmale Endabschnitte
- jeweils mit eingepreßten Gutteilchen (vgl. Gutschich
ten 11) gefüllte Profilnuten 12 und mit Hartmaterial
streifen 9 versehene Profilvorsprünge 13 vorzugsweise
etwa symmetrisch zueinander gegenüberliegen. Dies be
deutet also, daß die Profilnuten 12 und Profilvor
sprünge der beiden sich gegenüberliegenden Mahlwalzen
2, 2′ gegeneinander versetzt sind. Dabei werden bei
gleicher axialer Walzenbreite beider Walzen die axialen
Randstreifen 14 bzw. 14′ zweckmäßig eine entsprechend
unterschiedliche axiale Breite zueinander besitzen und
sich lediglich im äußersten Randbereich unmittelbar ge
genüberliegen, wie es aus Fig. 5 ersichtlich ist.
Claims (24)
1. Walze, insbesondere Mahlwalze für die Zerkleinerung
spröder Mahlgüter in einer Gutbettwalzenmühle, in
der zwei gegenläufig rotierend antreibbare Mahlwal
zen (2) mit hohem Druck gegeneinander gedrückt wer
den, enthaltend einen Walzenkörper (6) mit einem Um
fangsmantelbereich (7), dessen Außenseite eine pro
filierte Verschleißschutzpanzerung (8) mit nach au
ßen vorstehenden Hartmaterialstreifen (9) und dazwi
schen vorhandenen, eingepreßte Gutteilchen enthal
tenden Vertiefungen (10) aufweist,
gekennzeichnet durch folgende Ausbildung der Ver schleißschutzpanzerung (8):
gekennzeichnet durch folgende Ausbildung der Ver schleißschutzpanzerung (8):
- a) im Material des Umfangsmantelbereiches (7) sind von der Außenseite her Negativprofilierungen etwa in Form von Profilnuten (12) ausgebildet, in denen die Gutteilchen festgepreßt sind;
- b) die Hartmaterialstreifen (9) sind nur auf die die Profilnuten (12) begrenzenden, stegartigen Profilvorsprüngen (13) aufgeschweißt.
2. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Profilvertiefungen (10) einen Querschnitt mit
einem Tiefen : Breiten-Verhältnis (T : B) von etwa
0,4 bis 0,75 aufweisen, wobei die Tiefe (T) durch
die Summe aus der radialen Steghöhe (h₁) der ausge
arbeiteten Profilvorsprünge (13) und der Material
höhe (h₂) der Hartmaterialstreifen (9) gebildet ist.
3. Walze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Materialhöhe (h₂) der Hartmaterialstreifen (9)
in Abhängigkeit von dem zu bearbeitenden Gut etwa 3
bis 15 mm, vorzugsweise etwa 4 bis 8 mm, beträgt.
4. Walze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Profilnuten (12) eine maximale Querschnitts
breite (B) von etwa 30 bis 40 mm besitzen.
5. Walze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Profilnuten (12) einen etwa rechteckigen bis
etwa trapezförmigen Querschnitt besitzen, wobei der
trapezförmige Querschnitt sich radial nach außen
verjüngt.
6. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Profilnuten (12) und die stegartigen Pro
filvorsprünge (13) in Achsrichtung der Walze (2) er
strecken.
7. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Profilnuten (12) und die Profilvorsprünge (13)
etwa schraubenlinienförmig oder in Umfangsrichtung
der Walze (2) verlaufen.
8. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hartmaterialstreifen (9) aus einer Metallmatrix
mit darin eingelagerten Wolframkarbiden hergestellt
sind, deren Teilchengröße etwa 0,1 bis 2 mm, vor
zugsweise etwa 0,2 bis 1,2 mm und deren Volumenan
teil etwa 50 bis 80% des Gesamtvolumens der aufge
schweißten Materialstreifen beträgt.
9. Walze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Metallmatrix für die eingelagerten Wolframkar
bide aus einer Ni, Cr, B, Si enthaltenden Legierung,
einer Eisenbasis-Legierung mit den Elementen C, Mn,
Si, Cr und Mo oder aus einem unlegierten Schweißzu
satzwerkstoff besteht.
10. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Walzenkörper (6) mitsamt dem Umfangsmantelbe
reich (7) aus einem druckfesten und gut schweißbaren
Walzengrundwerkstoff hergestellt ist, vorzugsweise
aus einer 18 Ni-Cr-Mo-14.6-Legierung.
11. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Walzenkörper (6) mitsamt seinem Umfangsmantelbe
reich (7) in Form einer Vollwalze aus Schmiedestahl
oder Guß hergestellt ist.
12. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Walzenkörper (6) aus einem Walzengrundkörper
(6a) und einer den Umfangsmantelbereich bildenden,
auswechselbar auf diesem Walzengrundkörper befestig
ten Bandage (7a) aufgebaut ist, deren Außenseite mit
den Profilnuten (12) und Profilvorsprüngen (13) mit
den Hartmaterialstreifen (9) versehen ist.
13. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Walzenkörper (6) aus einem Walzengrundkörper
(6a) und einer Anzahl von einen geschlossenen Um
fangsmantelbereich bildenden, auf dem Walzengrund
körper auswechselbar befestigten Mantelsegmenten
(7b) aufgebaut ist, auf deren Außenseite die Profil
nuten (12) und Profilvorsprünge (13) mit den Hartma
terialstreifen (9) ausgebildet sind.
14. Verfahren zur Herstellung einer Walze, insbesondere
einer Mahlwalze für die Zerkleinerung spröder Mahl
güter in einer Gutbettwalzenmühle, in der zwei ge
genläufig rotierend antreibbare Mahlwalzen mit hohem
Druck gegeneinander gedrückt werden, wobei auf der
Außenseite des Umfangsmantelbereiches eines Walzen
körpers eine profilierte Verschleißschutzpanzerung
mit nach außen vorstehenden Hartmaterialstreifen und
dazwischen vorhandenen, eingepreßte Gutteilchen ent
haltenden Vertiefungen ausgebildet sind,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte zur Ausbildung der Verschleißschutzpanzerung (8):
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte zur Ausbildung der Verschleißschutzpanzerung (8):
- a) in das Material des Umfangsmantelbereichs (7) werden von dessen Außenseite her Negativprofi lierungen etwa in Form von Profilnuten (12) ein gearbeitet, in denen Teilchen des zu bearbeiten den Gutes aufgenommen und festgepreßt werden;
- b) die Hartmaterialstreifen (9) werden nur auf die Profilnuten (12) begrenzende Profilvorsprünge (13) aufgeschweißt.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilnuten (12) mit einem Querschnitt her
gestellt werden, dessen Tiefe:Breite-Verhältnis
etwa 0,4 bis 0,75 beträgt, wobei die Gesamtprofil
tiefe (T) durch die Summe aus der Steghöhe (h₁) der
Profilvorsprünge (13) und der Materialhöhe (h₂) der
Hartmaterialstreifen (9) gebildet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hartmaterialstreifen (9) aus einer hochver
schleißfesten Hartmetall-Legierung hergestellt und
mit einer von der Beschaffenheit des zu verarbeiten
den Gutes abhängigen Materialhöhe (h₂) von etwa 3
bis 15 mm, vorzugsweise etwa 4 bis 8 mm, auf die
Profilvorsprünge (13) durch Auftragsschweißung auf
gebracht werden.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß für die Hartmaterialstreifen (9) eine Hartme
tall-Legierung verwendet wird, die eine Metallmatrix
mit darin eingelagerten Wolframkarbiden in einer
Teilchengröße von etwa 0,1 bis 2 mm, vorzugsweise
von etwa 0,2 bis 1,2 mm, sowie mit einem Volumenan
teil von etwa 50 bis 80% des Gesamtvolumens der
Hartmaterialstreifen enthält.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst die Profilnuten (12) in den Umfangsman
telbereich (7) des Walzenkörpers (6) eingearbeitet
und danach auf der Außenseite der zwischen je zwei
benachbarten Profilnuten verbliebenen, stegartigen
Profilvorsprünge (13) die Hartmetall-Legierung auf
geschweißt wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilnuten (12) und die stegartigen Profil
vorsprünge (13) beim Gießen des Walzenkörpers (6)
oder durch Einfräsungen in das Material des Umfangs
mantelbereiches (7) hergestellt werden.
20. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das Auftragsschweißen der Hartmetall-Legierung
unter Verwendung von formenden Kokillen durchgeführt
wird, die den Profilvorsprüngen (13) während des
Auftragsschweißens zugeordnet werden.
21. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst die Hartmetall-Legierung nach einem
entsprechend den einzuarbeitenden Profilnuten (12)
vorgegebenen Muster auf der Außenseite des Umfangs
mantelbereiches (7) in Form von Hartmaterialstreifen
(9) aufgeschweißt und danach die Profilnuten (12) im
Bereich zwischen den aufgeschweißten Streifen ausge
arbeitet, vorzugsweise ausgefräst oder ausgedreht
werden.
22. Gutbettwalzenmühle für die Zerkleinerung spröder
Mahlgüter, mit zwei gegenläufig rotierend antreibba
ren Mahlwalzen (2, 2′), die mit hohem Druck gegen
einandergedrückt sind und je einen Walzenkörper mit
einem Umfangsmantelbereich enthalten, dessen Außen
seite eine profilierte Verschleißschutzpanzerung (8)
mit nach außen vorstehenden Hartmaterialstreifen (9)
und dazwischen vorhandenen, eingepreßte Gutteilchen
enthaltenden Vertiefungen (12) aufweist, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Verschleißschutzpanzerung (8)
jeder Mahlwalze (2, 2′) nach wenigstens einem der
Ansprüche 1 bis 21 ausgeführt ist.
23. Gutbettwalzenmühle nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Profilnuten (12) und die stegarti
gen Profilvorsprünge (13) am Umfangsmantelbereich
der einen Mahlwalze (2) gegenüber denen am Umfangs
mantelbereich der anderen Mahlwalze (2′) derart ver
setzt zueinander angebracht sind, daß sich - bis auf
kurze Endabschnitte - jeweils mit eingepreßten Gut
teilchen (11) gefüllte Profilnuten (12) und mit
Hartmaterialstreifen (9) versehene Profilvorsprünge
- vorzugsweise symmetrisch zueinander - gegenüber
liegen.
24. Gutbettwalzenmühle nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden Mahlwalzen (2) mit gleich
artig angebrachten Profilnuten (12) und Profilvor
sprüngen (13) mit darauf aufgeschweißten Hartmateri
alstreifen (9) ausgeführt sind, so daß Profilnuten
(12) und Profilvorsprünge (13) mit ihren Hartmateri
alstreifen (9) beider Walzen sich jeweils genau ge
genüberliegen.
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