DE19505787C2 - Reinigungswalze für die Saugdüse eines Saugreinigungsgerätes - Google Patents
Reinigungswalze für die Saugdüse eines SaugreinigungsgerätesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Reinigungswalze, insbesondere
für eine Saugdüse, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Reinigungswalze ist aus der DE 39 33 722 A1
bekannt. Die sich längs des Umfangs des Grundkörpers er
streckende, im wesentlichen radial ausgerichtete Bearbei
tungslamelle verläuft über einen Umfangswinkel von 180°
schraubenlinienförmig. Die Lamelle ist aus einem elasti
schen Material gefertigt, um zu gewährleisten, daß sie bei
Auftreffen auf ein größeres Hindernis entgegen der Dreh
richtung ausweichen kann. Die für einen Ausweichvorgang er
forderliche Verformungsenergie muß der Antriebsmotor zur
Verfügung stellen, wobei ein elektromotorischer Antrieb
meist ausreichend Antriebsleistung aufweist, so daß die
Reinigungswalze kaum zum Stillstand kommt. Wird als An
triebsmotor eine von dem Saugluftstrom angetriebene Luft
turbine eingesetzt, ist nur eine begrenzte Antriebsleistung
bereitgestellt. Diese ist nur unwesentlich höher als die
bei einem Ausweichen der Bearbeitungslamelle aufzubringende
notwendige Verformungsenergie, so daß es in der Praxis oft
zu einem Stillstand der Bürstenwalze kommt, was den Reini
gungsvorgang behindert. Eine die Saugdüse führende Be
dienungsperson muß sich während des Arbeitsvorgangs immer
wieder davon überzeugen, daß die Reinigungswalze ordnungs
gemäß dreht.
Aus der US-A 2,251,899 ist eine Reinigungswalze bekannt,
die einen schraubenlinienförmig angeordneten Bürstenbesatz
aufweist. Jeder Bürstenbüschel ist in einem Träger gehal
ten, der um eine schraubenlinienförmig verlaufende Welle
verschwenkbar ist. Dieser Aufbau ist aufwendig und nur mit
hohem Fertigungsaufwand zu realisieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsge
mäße Reinigungswalze derart weiterzubilden, daß bei gerin
gem Fertigungsaufwand und hoher Reinigungsleistung ein
Stillstand der Reinigungswalze bei Auftreffen auf ein star
res Hindernis sicher vermieden ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß nach den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die etwa geradlinig zur Drehachse des Grundkörpers verlau
fende Bearbeitungslamelle wird bei Auftreffen auf ein Hin
dernis aus ihrer im wesentlichen radial ausgerichteten Be
arbeitungslage um die Verschwenkachse verschwenken, wodurch
eine Verkürzung der wirksamen radialen Höhe der Bearbei
tungslamelle bewirkt ist. Das Verschwenken der Bearbei
tungslamelle erfolgt gegen Anteile der Zentrifugalkraft,
die aufgrund der Drehbewegung des Grundkörpers versucht,
die Bearbeitungslamelle in ihre radial ausgerichtete Lage
aufzustellen. Ein Verformen der Bearbeitungslamelle erfolgt
immer dann, wenn die zum Verschwenken der Bearbeitungs
lamelle notwendige Kraft größer ist als die zur Verformung
der Bearbeitungslamelle selbst notwendige Kraft. Die Ver
schwenkachse ist von einer Welle gebildet, die zweckmäßig
aus einem Metalldraht, vorzugsweise aus einem
federnden Metalldraht, besteht. Die Welle kann dann
in über den Durchmesser des Grundkörpers überstehenden
Trägern vorzugsweise drehbar gehalten sein, so daß ledig
lich an den Enden der Wellen in den Lageraugen der Träger
Reibung auftreten kann. Diese Ausgestaltung senkt die bei
einer Drehbewegung zu überwindende Reibkraft auf ein
Minimum.
Bevorzugt sind über den Umfang eines Grundkörpers mehrere,
einander insbesondere diametral gegenüberliegende Bearbei
tungslamellen vorgesehen. Diese Anordnung gewährleistet
eine ausgewuchtete Reinigungswalze, wobei bevorzugt die
Anzahl der Bearbeitungslamellen ein Mehrfaches der Zahl
Zwei ist.
Die Bearbeitungslamellen weisen insbesondere eine geringere
Länge als der Grundkörper auf, so daß über die Länge des
Grundkörpers mehrere axial folgende Bearbeitungslamellen
von vorzugsweise etwa gleicher Länge angeordnet sein
können. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, daß die in
einem Abschnitt des Grundkörpers angeordneten
Bearbeitungslamellen versetzt zu den in einem benachbarten
zweiten Abschnitt des Grundkörpers angeordneten
Bearbeitungslamellen liegen. Trifft die Reinigungswalze auf
ein über die Länge der Reinigungswalze sich erstreckendes
Hindernis auf, so wird lediglich jeweils eine in der Länge
gegenüber dem Grundkörper kürzere Bearbeitungslamelle auf
das Hindernis auftreffen. Zum Verschwenken dieser
Bearbeitungslamelle sind nur geringe Kräfte notwendig, so
daß ein übermäßiger Drehzahlabfall des Grundkörpers nicht
auftritt. Dies gewährleistet, daß nach Überwinden des
Hindernisses eine ausreichend große Zentrifugalkraft zur
Verfügung steht, die Bearbeitungslamelle alsbald in ihre
radial ausgerichtete Lage zurückzustellen.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den
weiteren Ansprüchen. In der Zeichnung
ist ein nachfolgend im einzelnen beschriebenes Ausführungs
beispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einer perspektivische Ansicht einer erfindungsge
mäßen Reinigungswalze mit Bearbeitungslamellen,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Bearbeitungslamelle.
Die in Fig. 1 dargestellte Reinigungswalze 1 besteht aus
einem Grundkörper 2, der um eine Drehachse 3 drehbar ist.
Der Grundkörper 2 kann ein rohrförmiger Hohlkörper sein,
wie in Fig. 2 strichliert angedeutet und trägt an seinen
Enden Lagerzapfen 9, die in entsprechende Lageraugen in dem
Gehäuse einer Saugdüse eingreifen. An dem einen Ende des
Grundkörpers 2 ist ein Antriebsrad 8 angeordnet, das im ge
zeigten Ausführungsbeispiel als Zahnscheibe ausgebildet
ist. Auf dieser liegt ein Antriebsriemen 10, der zur
Drehung des Grundkörpers 2 um die Drehachse 3 von einem An
triebsmotor getrieben ist. Als Antriebsmotor ist ein
Elektromotor einsetzbar; zweckmäßig wird eine Luftturbine
angeordnet, die von einem in die Saugdüse eintretenden
Saugluftstrom getrieben ist.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der Grundkörper 2
aus zwei Abschnitten 2.1 und 2.2, bevorzugt gleichen Außen
durchmessers, die drehfest miteinander verbunden sind. Die
Abschnitte 2.1 und 2.2 sind durch einen Ringflansch 7
getrennt; an den freien Enden der Abschnitte 2.1 und 2.2
sind in gleicher Weise Scheiben oder Ringflansche 17 und 27
angeordnet; wobei der Lagerzapfen 9 und das Antriebsrad 8
auf der dem Grundkörper 2 abgewandten Stirnseite des Ring
flansches 17 liegen. Die Ringflansche 7, 17 und 27 haben
bevorzugt gleichen Außendurchmesser R; die äußeren Ring
flansche 17 und 27 sind zweckmäßig schmaler ausgebildet als
der innere Ringflansch 7.
Der Grundkörper 2 bzw. seine Abschnitte 2.1 und 2.2 sowie
die Träger 7, 17 und 27 bestehen bevorzugt aus Kunststoff.
Insbesondere sind der Grundkörper und die Träger einteilig,
z. B. als Kunststoffspritzteil ausgebildet.
Über den Umfang des Grundkörpers 9 bzw. eines seiner
Abschnitte 2.1 oder 2.2 sind Bearbeitungslamellen 4, 14; 5,
15 angeordnet. Jede Bearbeitungslamelle 4, 5, 14, 15 er
streckt sich im wesentlichen geradlinig parallel zur
Drehachse 3 des Grundkörpers 2, wobei jede Bearbeitungs
lamelle 4, 5, 14, 15 um eine zur Drehachse 3 des
Grundkörpers 2 etwa parallele Achse 13 verschwenkbar ist.
Jede Lamelle überragt in einer zur Drehachse 3 etwa
radialen Lage (Fig. 2) den Außenrand 11 eines Ringflansches
7, 17, 27 über mehr als die Hälfte ihrer Höhe H. Der Durch
messer D eines Ringflansches 7, 17, 27 beträgt etwa 15 bis
40 cm.
Wie Fig. 2 weiter zeigt, ist die Verschwenkachse 13 von
einer Welle 6 gebildet, welche den dem Grundkörper 2 Zuge
wandten Fuß 12 einer Lamelle durchragt. Die Welle 6 liegt
zwischen je zwei Ringflanschen 7, 17 bzw. 7, 27 und ragt
mit ihren Enden in jeweils ein Lagerauge 16 eines Ringflan
sches 7, 17, 27 ein. Jede Bearbeitungslamelle ist somit in
Richtung des Doppelpfeils 18 in Fig. 2 um die Drehachse 13
schwenkbar, wobei mit zunehmendem Verschwenkwinkel der
Überstand U über den Rand 11 der Ringflansche 7, 17, 27
abnimmt.
Eine Bearbeitungslamelle 4, 5, 14, 15 besteht zweckmäßig
aus einem spritzfähigen Material wie Kunststoff. Bevorzugt
besteht die Bearbeitungslamelle aus einem elastischen Mate
rial wie einem elastischen Kunststoff oder Gummi. Diese
Ausbildung ist insbesondere im Hinblick eines Auftreffens
einer Lamelle auf kleine Hindernisse zweckmäßig. Bevorzugt
ist die Lamelle 4, 5, 14, 15 auf die Welle 6 aufgespritzt
bzw. aufvulkanisiert und bildet mit ihr ein Bauteil.
Eine Bearbeitungslamelle 4, 5, 14, 15 kann im Querschnitt
die Form der Zahl 6 aufweisen (Fig. 2). Die Welle 6 ist
dabei im Fuß der Zahl angeordnet. Der Fuß 12 der Lamelle 5
liegt dabei mit Abstand s zum Außenumfang des Grundkörpers
2. Der so gebildete Spalt 19 stellt die Verschwenkbeweg
lichkeit der Lamelle 5 sicher; der Abstand s ist bevorzugt
so gewählt, daß ein Festsetzen von Schmutz im Spalt 19
weitgehend vermieden ist. Vorzugsweise ist die Bearbei
tungslamelle zu einer radialen Ebene E symmetrisch ausge
bildet, wie in Fig. 3 gezeigt. Die Verschwenkachse 13 liegt
zweckmäßig in der Symmetrieebene E. Dies hat den Vorteil,
daß auch der Schwerpunkt dieser Bearbeitungslamelle 5 in
der Ebene E liegt und unabhängig von der Drehrichtung 20
die Bearbeitungslamelle 5 die gleiche, radial ausgerichtete
Lage zur Drehachse 3 einnimmt, wie sie in Fig. 2 darge
stellt ist.
Es kann zweckmäßig sein, den vom Fuß 12 abgewandten Kopf 22
einer Bearbeitungslamelle entsprechend der Darstellung in
Fig. 3 gerundet, z. B. teilkreisförmig gerundet, auszubil
den. Um den Verschleiß einer Bearbeitungslamelle 5 zu ver
mindern, ist im Bereich ihres Kopfes 22 zweckmäßig eine
Materialschicht 21 aus verschleißfestem Material
aufzubringen.
Die die Verschwenkachse 13 bildende Welle 6 aus einem
Metalldraht, insbesondere einem federnden Metalldraht wie
Stahldraht oder dgl., gebildet sein. Zur Montage kann der
Metalldraht oder Metallbügel elastisch verformt werden, um
die Enden der Welle 6 in die Lageraugen 16 der Träger
bildenden Ringflansche 7, 17, 27 einzufädeln.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind auf jedem Abschnitt
2.1 bzw. 2.2 des Grundkörpers 2 jeweils ein Paar Bearbei
tungslamellen 4, 14 bzw. 5, 15 angeordnet. Die Bearbei
tungslamellen 4, 15 bzw. 5, 15 eines Paares liegen dabei
bevorzugt diametral gegenüber, so daß der Grundkörper
bezüglich seiner Drehachse 3 ausgewuchtet ist. Insbesondere
liegen die in dem ersten Abschnitt 2.1 des Grundkörpers 2
angeordneten Bearbeitungslamellen 4, 14 versetzt zu den in
dem zweiten, benachbarten Abschnitt 2.2 des Grundkörpers 2
angeordneten Bearbeitungslamellen 5, 15. Dabei haben die in
dem einen Abschnitt 2.1 des Grundkörpers 2 angeordneten
Bearbeitungslamellen 4, 14 in Umfangsrichtung einen Abstand
von etwa 90° zu den im benachbarten Abschnitt 2.2 des
Grundkörpers 2 angeordneten Bearbeitungslamellen 5 und 15.
In Axialrichtung des Grundkörpers 2 sind somit zwei etwa
axial folgende Bearbeitungslamellen 4, 5 bzw. 14, 15 ange
ordnet.
Im Ausführungsbeispiel ist jede Lamelle 4, 14, 5, 15 mit
einer Länge l ausgeführt, die geringer als die Länge L des
Grundkörpers 2 ist. Bevorzugt sind die Längen l aller
Bearbeitungslamellen 4, 5, 14, 15 gleich, wobei die Länge l
geringer ist als die halbe Länge L/2 des Grundkörpers 2.
die Längenverkürzung ist abhängig von der Dicke der Träger
bildenden Ringflansche 7, 17, 27; insbesondere die Dicke
des mittleren Ringflansches 7 nimmt hier Einfluß. In dem
mittleren Ringflansch 7 sind vier Lageraugen 16 angeordnet,
die in Umfangsrichtung mit einem Winkelabstand von je 90°
zueinander liegen. In den äußeren Ringflanschen 17, 27 sind
je zwei diametral gegenüberliegende Lageraugen 16
vorgesehen.
In Umfangsrichtung eines Grundkörpers können ausschließlich
Bearbeitungslamellen angeordnet sein, wobei deren Anzahl
bevorzugt ein Mehrfaches der Zahl Zwei ist. Zweckmäßig
können über den Umfang aber auch eine - oder mehrere -
Bearbeitungslamellen mit Bürsten oder dgl. kombiniert
werden, wie dies in ähnlicher Form bei Bürstenwalzen für
Saugreinigungsdüsen bereits ausgeführt wurde.
Claims (15)
1. Reinigungswalze, insbesondere für eine Saugdüse, be
stehend aus einem etwa zylindrischen Grundkörper (2),
der über einen Antrieb (10) um eine Drehachse (3)
drehend antreibbar ist und mindestens eine sich längs
des Umfangs des Grundkörpers (2) erstreckende, im
wesentlichen sich radial ausrichtende Bearbeitungs
lamelle (4, 14, 5, 15) aus elastischem Material trägt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungslamelle (4,
14, 5, 15) parallel zur Drehachse (3) des Grundkörpers
(2) ausgerichtet liegt und aus ihrer radialen Lage um
eine zur Drehachse (3) parallele Achse (13) verschwenk
bar ist, die von einer Welle (6) gebildet ist, welche
im Grundkörper (2) gehalten ist.
2. Reinigungswalze nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (6) aus einem
Metalldraht, vorzugsweise einem federnden Metalldraht,
besteht.
3. Reinigungswalze nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Welle (6) in über den
Durchmesser (D) des Grundkörpers (2) überstehenden Trä
gern (7, 17, 27) vorzugsweise drehbar gehalten ist.
4. Reinigungswalze nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger ein Ringflansch
(7, 17, 27) ist.
5. Reinigungswalze nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungslamelle (4,
14, 5, 15) in ihrer radial ausgerichteten Lage die Trä
ger (7, 17, 27) vorzugsweise über mehr als die Hälfte
ihrer Höhe (H) überragt.
6. Reinigungswalze nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß in Umfangsrichtung des
Grundkörpers (2) mehrere, einander insbesondere dia
metral gegenüberliegende Bearbeitungslamellen (4, 14;
5, 15) angeordnet sind.
7. Reinigungswalze nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Bearbeitungslamelle
(4, 14, 5, 15) eine geringere Länge (1) aufweist als
der Grundkörper (2).
8. Reinigungswalze nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß über die Länge (L) des
Grundkörpers (2) mehrere etwa axial folgende Bearbei
tungslamellen (4, 5, 14, 15) von vorzugsweise etwa
gleicher Länge (1) angeordnet sind.
9. Reinigungswalze nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die in einem ersten Ab
schnitt (2.1) des Grundkörpers (2) angeordneten Bear
beitungslamellen (4, 14) in Umfangsrichtung versetzt zu
den in einem benachbarten zweiten Abschnitt (2.2) des
Grundkörpers (2) angeordneten Bearbeitungslamellen (5,
15) liegen.
10. Reinigungswalze nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die in dem ersten Abschnitt
(2.1) des Grundkörpers (2) angeordneten Bearbeitungs
lamellen (4, 14) in Umfangsrichtung um etwa 90° ver
setzt zu den im benachbarten Abschnitt (2.2) des Grund
körpers (2) angeordneten Bearbeitungslamellen (5, 15)
liegen.
11. Reinigungswalze nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Bearbeitungslamelle
(4, 5, 14, 15) im Querschnitt zu einer radialen Ebene
(E) symmetrisch ausgebildet ist.
12. Reinigungswalze nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verschwenkachse (13)
der Bearbeitungslamelle (4, 5, 14, 15) in der Symme
trieebene (E) der Bearbeitungslamelle (4, 5, 14, 15)
liegt.
13. Reinigungswalze nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bearbeitungslamellen
(4, 5, 14, 15) aus einem elastischen Material, vorzugs
weise aus Kunststoff oder Gummi bestehen.
14. Reinigungswalze nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2), vor
zugsweise auch die Träger (7, 17, 27) aus Kunststoff
bestehen.
15. Reinigungswalze nach einem der Ansprüche 3 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (7, 17, 27) ein
teilig mit dem Grundkörper (2) ausgebildet sind.
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