DE19504649C1 - Verfahren und Ziehwerkzeug zum Streckziehen von Blechen - Google Patents
Verfahren und Ziehwerkzeug zum Streckziehen von BlechenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 und ein Ziehwerkzeug zum Streckziehen von
Blechen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2, wie
beides aus der als gattungsbildend zugrundegelegten DE 24 50 624 A1
als bekannt hervorgeht.
Aus der DE 24 50 624 A1 ist ein Verfahren und ein Ziehwerkzeug
zum formenden Tiefziehen von Platten bekannt, aus welchen tiefe,
dünnwandige Behälterböden mit großen Durchmessern geformt wer
den. Unter Platten sind hierbei Bleche aus Metall, Platten aus
Kunststoff, als Laminat ausgebildete Platten oder dgl. zu ver
stehen. Das Ziehwerkzeug weist einen zweigeteilten Ziehstempel
auf, dessen beiden Teile konzentrischen zueinander angeordnet
sind. Außerhalb des Ziehstempels ist der Klemmrahmen angeordnet,
in dem der Blechrand des tiefzuziehenden Bleches zwischen die
beiden Anlageränder des Klemmrahmens mit definierter Kraft ein
geklemmt werden. Durch die Zweiteilung des Ziehstempels ist der
eigentliche Tiefziehvorgang im wesentlichen in zwei Phasen un
terteilt. Zuerst wird unter teilweiser Zuführung von des in dem
Klemmrahmen angeordneten Blechrandes der äußere Teil des Behäl
terboden tiefgezogen. In der zweiten Phase wird der mittige Be
reich des Behälterbodens geformt, wobei neben der eigenelasti
schen Verformung des mittig angeordneten Materials zusätzlich
noch der Rest des Blechrandes eingezogen wird. Bei den Ziehvor
gängen wird das Blech im wesentlichen im randnahen Bereich ge
dehnt, wogegen eine Umformung in den mittig liegenden, randfer
nen Blechbereichen sehr früh zum Stillstand kommt. Die Folge da
von ist, daß in den mittig liegenden Blechbereichen eine Kalt
verfestigung durch Umformung praktisch nicht zustandekommt, ob
wohl dies, insbesondere bei sehr schwach gewölbten Blechteilen,
häufig zweckmäßig wäre. Des weiteren würde sich die aufgrund der
Zweiteilung des Ziehstempels vorliegende Unterbrechung der form
gebenden Gravur zumindest beim Ziehen von dünnen Blechen auf der
Oberfläche des Blechteiles in unschöner Weise abzeichnen, was
insbesondere bei Verkleidungsblechen wie Blechteilen für
Karosserien für Kraftfahrzeug unakzeptabel ist.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, das gattungsgemäß zugrundege
legte Verfahren dahingehend weiterzuentwickeln, daß gezogene
Blechteile bei hoher Oberflächenqualität eine gleichmäßige Ma
terialstärke aufweisen, daß die Materialausdünnung im Einspann
bereich gering ist und daß die Kaltverfestigung der mittig lie
genden Blechbereiche, insbesondere bei sehr schwach gewölbten
Blechteilen, erhöht ist. Des weiteren ist es Aufgabe der Erfin
dung ein Ziehwerkzeug hierfür zu entwickeln.
Die Aufgabe wird bei verfahrensmäßig mit den
Verfahrensschritten des Anspruchs 1 und hinsichtlich des
Ziehwerkzeugs mit den Merkmalen des An
spruchs 2 gelöst. Durch die anspruchsgemäße Vorgehensweise bzw.
die anspruchsgemäße Ausgestaltung des Ziehwerkzeuges mit eintei
lig ausgebildeter Gravur oben bzw. unten können quer zur Zieh
richtung liegende, randferne Partien des zu ziehenden Blechtei
les horizontal ausgezogen werden, wodurch die gezogenen Bleche
eine gleichmäßigere Materialstärke aufweisen, die Materialaus
dünnung im Einspannbereich der Anlageflächen des Klemmrahmens
geringer und die Festigkeit und Steifigkeit der Bleche durch
Kaltumformung gesteigert werden können.
Der neue Ziehvorgang kann in zwei grundsätzlich verschieden wir
kende Ziehphasen unterteilt werden, nämlich in eine erste Phase
des Horizontalziehens von quer zur Ziehrichtung liegenden, rand
fernen Partien des zu ziehenden Blechteiles zum einen und in ei
ne anschließende zweite Phase des konventionellen Vertikalzie
hens zum anderen, bei der randnahe Werkstoff ausgezogen wird.
In der ersten Phase des Horizontalziehens sind die gegenüberste
henden Anlageflächen des Klemmrahmens mit sehr hoher Anpreßkraft
zusammengespannt, so daß der Blechrand unnachgiebig dazwischen
festgehalten wird. Außerdem weicht in dieser ersten Phase das
matrizenseitige Klemmrahmenteil relativ zur Matrize zurück, wes
halb es gemeinsam mit dem anderen, stempelseitigen Klemmrahmen
teil unbeweglich in Relation zum Ziehstempel stehenbleibt. In
dieser Phase, in der der matrizenseitige Steg in den Graben ein
dringt, kann der Blechwerkstoff nur aus dem mittleren, randfer
nen und im wesentlichen horizontal liegenden Bereich geholt wer
den, wodurch in der ersten Phase dieser Werkstückbereich ausge
zogen wird.
Der Übergang von der ersten zur zweiten Phase wird dadurch be
werkstelligt, daß die am matrizenseitigen Klemmrahmenteil einge
stellte Widerstandskraft auf Maximalwerte gesteigert und dadurch
dieses Klemmrahmenteil relativ zur Matrize unnachgiebig festge
legt wird. Zugleich wird am stempelseitigen Klemmrahmenteil die
Widerstandskraft niedriger als zuvor eingestellt, so daß nunmehr
das stempelseitige Klemmrahmenteil in Ziehrichtung nachgibt, wo
bei sich der Klemmspalt zwischen den beiden Anlageflächen der
Klemmrahmenteile mit dem Ziehhub verlagert und der Werkstoff
nunmehr aus den randnahen Bereichen unter Nachgleiten aus dem
Klemmspalt heraus geholt wird.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprü
chen entnehmbar. Im übrigen wird die Erfindung anhand eines in
den Figuren dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert. Dabei
zeigt
Fig. 1 einen schematischen Schnitt durch eine als doppelwirkende
Tiefziehpresse ausgebildetes Ziehwerkzeug mit außenseitig
angeordnetem Klemmrahmen,
Fig. 2 einen schematischen Schnitt durch eine als einfachwirken
de Tiefziehpresse ausgebildetes Ziehwerkzeug mit außen
seitig angeordnetem Klemmrahmen,
Fig. 3 bis 9 eine schematische Darstellung des Verfahrens bei
einem Ziehvorgang im Bereich des Klemmrahmens.
In Fig. 1 ist ein Schnitt durch eine Skizze ein Ziehwerkzeug
dargestellt, das als doppelwirkende Tiefziehpresse 111 ausgebil
det ist. Die doppelwirkende Tiefziehpresse 111 ist im wesentli
chen durch ein unteres, ortsfest gehaltenen Werkzeugteil 109 und
ein oberes, hubbeweglich antreibbares Werkzeugteil 110 gebildet.
Im oberen Werkzeugteil 110 ist ein von oben nach unten geführter
Ziehstempel 105 angeordnet, der in seiner Oberflächenkontur der
gewünschten Form des herzustellenden Blechteiles entspricht. Ein
unteren Werkzeugteil 109 hingegen ist dem Ziehstempel 105 in
seiner Bewegungsrichtung, also in Ziehrichtung (Pfeil 2) gegen
überliegend eine in ihrer der Form dem Negativ des Ziehstempels
105 entsprechende Matrize 104 angeordnet.
Bei einem Tiefziehvorgang wird ein in die doppelwirksame Tief
ziehpresse 111 eingelegtes Blech 4 wird mit dem Ziehstempel 105
in die Matrize 104 formgebend eingepreßt. Damit dabei das Blech
4 nicht unkontrolliert gezogen wird, ist sowohl der Ziehstempel
105 als auch die Matrize 104 außenseitig von einem Klemmrahmen
umgeben, der in ein stempelseitiges 103 und in ein matrizensei
tiges Klemmrahmenteil unterteilt 102 ist, wobei zwischen den
Klemmrahmenteilen 102, 103 ein den Blechrand 5 des Bleches 2
aufnehmender Klemmspalt 108 angeordnet ist. - Bei einer doppel
wirkenden Tiefziehpresse 111 wird das stempelseitige Klemmrah
menteil 103 im allgemeinen als Niederhalter und das matrizensei
tige Klemmrahmenteil 102 im allgemeinen als Gegenhalter bezeich
net.
Das stempelseitige Klemmrahmenteil 103 ist gegenüber dem Zieh
stempel 105 in Ziehrichtung (Pfeil 2) beweglich geführt und
weist am gesamten Umfang eine zur Matrize 104 weisende stempel
seitige Anlagefläche 101 auf.
Das matrizenseitige Klemmrahmenteil 102 umgibt die Matrize 104
vollständig und weist am gesamten Umfang eine zum Ziehstempel
105 weisende matrizenseitige Anlagefläche 100 auf. Die matrizen
seitige Anlagefläche 100 verläuft äquidistant zur stempelseiti
gen Anlagefläche 101 und ist negativ zu ihr geformt. Des weite
ren ist das matrizenseitige Klemmrahmenteil 102 relativ zur Ma
trize 104 beweglich geführt. Des weiteren ist das matrizenseiti
ge Klemmrahmenteil 102 über Kraftspeicher und/oder Stellorgane
an der Matrize 104 in Ziehrichtung (Pfeil 2) abgestützt. Durch
diese Ausbildung kann das matrizenseitige Klemmrahmenteil 102
mit definierter, vorzugsweise steuerbarer Kraft wahlweise fest
gehalten oder mit definierter, vorzugsweise steuerbarer Wider
standskraft zurückweichen.
Der die beiden Klemmrahmenteilen 102 und 103 aufweisende Klemm
rahmen ist zum Klemmen des Blechrandes 5 einer Platine eines
tiefzuziehenden Bleches 4 vorgesehen. Hierzu wird der Blechrand
5 beim Schließen des Ziehwerkzeuges - bei diesem Ausführungsbei
spiel der doppelwirkenden Tiefziehpresse 111 - vor Anlage des
Ziehstempels 105 und der Matrize 104 an das Blech 4 zwischen der
stempel- 103 und der matrizenseitigen Anlagefläche 102 mit defi
nierter Kraft eingeklemmt.
Am Ziehstempel 105 ist zwischen der die gewünschte Form des zu
ziehenden Blechteiles bestimmenden Ziehstempelkontur und dem
stempelseitigen Klemmrahmenteil 103 ein sich entlang des gesam
ten Umfanges des Ziehstempels 105 erstreckender Graben 107 ange
ordnet.
Am gesamten Umfang der Matrize 103 ist - in Bewegungsrichtung
des Ziehstempels 105, also in Ziehrichtung (Pfeil 2) der Tief
ziehpresse 111, lagegleich zum Graben 107 am Ziehstempel 105 -
zwischen der die gewünschte Form des zu ziehenden Blechteiles
bestimmender Matrizenkontur und deren stempelseitigem Klemm
rahmenteil 103 ein vorspringender und beim Schließen des Tief
ziehpresse 111 in den Graben 107 des Ziehstempels 105 eintau
chender Steg 106 angebracht. Die Breite des Steges 106 ent
spricht etwa der Breite des Grabens 107 abzüglich mindestens der
zweifachen Blechdicke. Um während des Ziehens ein Über-den-Steg-
Hinweg-Gleiten des Bleches 4 zu ermöglichen ist die freie, dem
Graben 107 zugekehrte Stirnseite des Steges 106 im Querschnitt
verrundet, wobei der Graben 107 sinnvollerweise derart gestaltet
ist, daß er eine Breite aufweist, die mindestens dem 10fachen,
insbesondere mindestens dem 50fachen der Stärke des tiefzuzie
henden Bleches 4 entspricht und daß die Tiefe des Grabens 107
mindestens dieser Breite entspricht.
In Fig. 2 ist eine weiteres Ziehwerkzeug dargestellt, das in
er Art einer einfachwirkenden Tiefziehpresse 211 ausgeführt
ist. Die einfachwirkende Tiefziehpresse 211 weist wie die in
Fig. 2 beschriebene Tiefziehpresse 111 ein unteres, ortsfest
gehaltenen Werkzeugteil 209 und ein oberes, hubbeweglich an
treibbares Werkzeugteil 210 auf.
Im Gegensatz zu dem vorherigen Ausführungsbeispiel nach Fig. 1
ist bei dieser Tiefziehpresse 111 im oberen Werkzeugteil 210 ei
ne von oben nach unten geführte Matrize 204 und im unteren Werk
zeugteil 209 ein unbeweglich gehaltener Ziehstempel 205 angeord
net. Die Formgebung des Ziehstempels 205 und der Matrize 204
bleiben von der weitgehend als Vertauschung beschreibbaren Ver
änderung der Werkzeugteile 209, 210 des zweiten Ausführungsbei
spiels nach Fig. 2 gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 unberührt. Allerdings ist das untere, nunmehr stem
pelseitige Klemmrahmenteil 203 gegen einen Kraftspeicher 212 ab
gestützt, der ein kontrolliertes Zurückweichen des stempelseiti
gen Klemmrahmenteiles 203 ermöglicht.
Damit bei einem Tiefziehvorgang, bei dem ein in die Tiefzieh
presse 211 eingelegtes Blech 4 mit dem Ziehstempel 205 in die
Matrize 204 formgebend eingepreßt wird, das Blech 4 nicht unkon
trolliert gezogen wird, ist sowohl der Ziehstempel 205 als auch
die Matrize 204 außenseitig von einem in ein stempelseitiges 203
und in ein matrizenseitiges Klemmrahmenteil 202 unterteilten
Klemmrahmen umgeben. - Bei einer einfachwirkenden Tiefziehpresse
211 gemäß Fig. 2 wird im allgemeinen das stempelseitige Klemm
rahmenteil 203 als Ziehrahmen und das matrizenseitige Klemmrah
menteil 202 als matrizenseitiger Klemmrand bezeichnet. -
Da sich die funktionalen Zusammenhänge der Klemmrahmenteile 102,
103 der doppelwirkenden Tiefziehpresse 111 gemäß Fig. 1 und die
der einfachwirkenden Tiefziehpresse 211 gemäß Fig. 2 sowie die
der jeweiligen Matrize 104, 204 bzw. des jeweiligen Ziehstempels
105, 205 etwa entsprechen und zueinander übertragbar sind, wird
hier um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, nicht mehr expli
zit darauf eingegangen. Die einander entsprechenden Bauteile
können anhand der Bezugszeichen einander zugeordnet werden, wo
bei die betreffenden Bezugszeichen dreistellig sind und folgende
Gliederung aufweisen:
- - die erste Ziffer betrifft entsprechend das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 (also 1XX) bzw. nach Fig. 2 (also 2XX),
- - die letzten beiden Ziffern das eigentliche Bauteil bezeichnen.
Das Verfahren zum Ziehen von formgebend ziehbaren Blechen wird
anhand der Fig. 3 bis 9 beschrieben, die einen Randaus
schnittes eines in Fig. 2 dargestellten Ziehwerkzeugs, zeigen.
In die geöffnete Tiefziehpresse 211 (Fig. 3) wird die Platine
aus dem tiefzuziehenden Blech 4 in den zwischen den Anlageflä
chen 200, 201 der Klemmrahmenteile 202, 203 gebildeten Klemm
spalt 208 eingelegt (Fig. 4). Beim Schließen der Tiefziehpresse
211 werden zuerst die Anlageflächen 200, 201 der beiden Klemm
rahmenteile 202, 203 an den Blechrand 5 des Bleches 4 angelegt
und mit definierter und steuerbarer Kraft zusammengepreßt. Die
Preß- bzw. Klemmkraft wird hierbei so groß gewählt, daß der
Blechrand unverrückbar gehalten ist (Fig. 5).
Bei geschlossener Tiefziehpresse 211 und unverrückbar im Klemm
spalt 208 geklemmten Blechrand 5 wird in der ersten ein Quer- bzw.
Horizontalziehen (Pfeil 1) des Bleches 4 bewirkenden Phase
des Tiefziehvorgangs der matrizenseitige Steg 206 an das Blech 4
angelegt und das Blech 4 randseitig in den stempelseitigen
Graben 207 eingedrückt (Fig. 6). Bei diesem Quer- bzw. Horizon
talziehen (Pfeil 1) des Bleches 4 wird das stempelseitige Klemm
rahmenteil 203 ortsfest unbeweglich gehalten, während das matri
zenseitige Klemmrahmenteil 202 gegenüber der Matrize 204 relativ
zu dieser gegen die Ziehrichtung (Pfeil 2) zurückbewegt wird.
Dadurch bleibt das matrizenseitiges Klemmrahmenteil 202 gemein
sam mit dem anderen, stempelseitigen Klemmrahmenteil 203 relativ
zum Ziehstempel 205 stehen. Da bei dieser ersten Phase des Quer- bzw.
Horizontalziehens (Pfeil 1) der Blechrand 5 zwischen den
Anlageflächen 200, 201 der beiden Klemmrahmenteile 202, 203 un
beweglich und im wesentlichen unverrückbar gehalten ist, wird
bei der Verformung des Bleches 4 zu dem tiefzuziehenden Blech
teil der für die plastische Dehnung des Bleches 4 benötigte
Blechwerkstoff aus den randfernen Bereichen des Bleches 4 und
aus der Mitte des Bleches 4 ausgezogen bzw. fließt aus dem mitt
leren Bereich des Bleches 4 nach. Hierdurch werden auch die
randfernen Bereiche des Bleches 4 und der mittlere Bereich des
Bleches 4 kaltverformt und es tritt eine gewollte Verfestigung
dieser Bereiche des Bleches 4 auf.
Ist das Quer- bzw. Horizontalziehen (Pfeil 1) der randfernen und
der mittleren Bereich des Bleches 4 weitgehend abgeschlossen
(Fig. 7), beginnt die zweite Phase des Tiefziehvorgangs, die in
weiten Teilen mit dem bisherigen formgebenden Ziehen von Blechen
4 vergleichbar. Der Übergang von der ersten zur zweiten Phase
wird dadurch bewerkstelligt, daß die am matrizenseitigen Klemm
rahmenteil 202 eingestellte Widerstandskraft auf Maximalwerte
gesteigert und dadurch das matrizenseitige Klemmrahmenteil 202
relativ zur Matrize 204 starr festgelegt und unnachgiebig gehal
ten wird. Gleichzeitig wird am stempelseitigen Klemmrahmenteil
203 die Widerstandskraft niedriger als zuvor eingestellt, so daß
nunmehr das stempelseitige Klemmrahmenteil 203 in Ziehrichtung
(Pfeil 2) nachgibt und sich der Klemmspalt 208 zwischen den bei
den Anlageflächen 200, 201 der Klemmrahmenteile 202, 203 mit dem
Ziehhub verlagert. Dabei wird der Ziehstempel 205 vollends in
das randseitig geklemmte Blech 4 unter plastischer Dehnung des
Bleches 4 gegen und in die negativ gegenüber dem Ziehstempel 205
und dadurch negativ zur gewünschten Form des späteren Blechtei
les geformte Matrize 204 gedrückt und eingedrückt, wobei die Re
lativlage der Randeinklemmung parallel zur Ziehrichtung (Pfeil
2) in Relation zum Ziehstempel 205 verlagert und der Blechwerk
stoff nunmehr aus dem mittleren Bereich und aus den randnahen
Bereichen unter Nachgleiten und ggf. plastischer Dehnung dieser
Bereiche aus dem Klemmspalt 208 heraus geholt wird.
Claims (4)
1. Verfahren zum Streckziehen von Blechen, bei dem eine Platine
eines Bleches am Rand rundum zwischen zwei zusammenpreßbaren
Anlageflächen eines Klemmrahmens mit definierter und steuerbarer
Kraft eingeklemmt und ein die gewünschte Form des zu ziehenden
Blechteiles bestimmender Ziehstempel in das solcherart rand
eingeklemmte Blech unter plastischer Dehnung des Bleches gegen
eine negativ geformte Matrize eingedrückt wird, wobei die
Relativlage der Randeinklemmung parallel zur Ziehrichtung in
Relation zum Ziehstempel verlagert und Randwerkstoff aus der
Randeinklemmung nachgleiten gelassen wird,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die gegenüberstehenden Anlageflächen (100, 101, 200, 201) des Klemmrahmens (102, 103, 202, 203) in der ersten Phase (Pfeil 1) mit sehr hoher Anpreßkraft zusammengespannt werden, so daß der Blechrand (5) unnachgiebig dazwischen festgehalten wird,
- - wobei ein matrizenseitig am Rand der Matrize (104, 204) umlaufend vorgesehener Steg (106, 206) in einen stempelseitig angebrachten, am Rand des Ziehstempels (105, 205) umlaufenden Graben (107, 207) eindringt und dadurch Blechwerkstoff aus dem mittleren, randfernen Bereich des Bleches (4) hergeholt und somit diese Werkstückbereiche ausgezogen werden,
- - daß anschließend in einer zweiten Phase das matrizenseitige Klemmrahmenteil (102, 202) relativ zur Matrize (104, 204) unnachgiebig festgelegt wird und zugleich am stempelseitigen Klemmrahmenteil (103, 203) die Widerstandskraft reduziert wird und zwar so, daß die resultierende Klemmkraft geringer ist als in der ersten Phase, so daß nunmehr das stempelseitige Klemmrahmenteil (103, 203) in Ziehrichtung (Pfeil 2) nachgibt und sich der Klemmspalt (108, 208) zwischen den beiden Anlageflächen (101, 102, 201, 202) mit dem Ziehhub verlagert und der Werkstoff nunmehr aus den randnahen Bereichen des Bleches unter Nachgleiten aus dem Klemmspalt (108, 208) heraus geholt wird.
2. Ziehwerkzeug zum Steckziehen von Blechen,
- - mit einem unteren, im wesentlichen ortsfest gehaltenen Werkzeugteil und einem oberen, hubbeweglich antreibbaren Werkzeugteil,
- - mit einem in seiner Oberflächenkontur der gewünschten Form des herzustellenden Blechteiles entsprechenden, im oberen oder im unteren Werkzeugteil angeordneten Ziehstempel,
- - mit einer im jeweils anderen Werkzeugteil wie der Ziehstempel angeordneten, diesem in der Form negativ entsprechenden Matri ze,
- - mit einem in ein stempelseitiges und in ein matrizenseitiges Klemmrahmenteil unterteilten Klemmrahmen,
- - wobei das stempelseitige Klemmrahmenteil den Ziehstempel voll ständig umgibt, gegenüber dem Ziehstempel in Ziehrichtung be weglich geführt ist und am gesamten Umfang eine zur Matrize weisende stempelseitige Anlagefläche aufweist,
- - wobei das matrizenseitige Klemmrahmenteil die Matrize voll ständig umgibt und am gesamten Umfang eine zum Ziehstempel wei sende matrizenseitige Anlagefläche aufweist, die äquidistant zur stempelseitigen Anlagefläche verläuft und negativ zu ihr geformt ist, und
- - wobei der Blechrand beim Schließen des Ziehwerkzeuges vor An lage des Ziehstempels und der Matrize an das Blech zwischen der stempel- und der matrizenseitigen Anlagefläche mit definierter Kraft einklemmbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Ziehstempel (105, 205) zwischen der die gewünschte Form des geformten Bleches (4) bestimmenden Ziehstempelkontur und dem stempelseitigen Klemmrahmenteil (103, 203) ein sich entlang des gesamten Umfanges des Ziehstempels (105, 205) erstreckender Graben (107, 207) angebracht ist,
daß am Ziehstempel (105, 205) zwischen der die gewünschte Form des geformten Bleches (4) bestimmenden Ziehstempelkontur und dem stempelseitigen Klemmrahmenteil (103, 203) ein sich entlang des gesamten Umfanges des Ziehstempels (105, 205) erstreckender Graben (107, 207) angebracht ist,
- - daß das matrizenseitige Klemmrahmenteil (102, 202) relativ zur Matrize (104, 204) beweglich geführt und über Kraftspeicher oder Stellorgane an der Matrize (104, 204) in Ziehrichtung (Pfeil 2) abgestützt ist, derart, daß in einer ersten Phase das matrizenseitige Klemmrahmenteil (102, 202) mit definierter, vorzugsweise steuerbarer Kraft wahlweise festgehalten und in einer nachfolgenden zweiten Phase mit definierter, vorzugsweise steuerbarer Widerstandskraft zurückweichen gelassen werden kann,
- - daß am gesamten Umfang der Matrize (104, 204) - lagegleich zum Graben (107, 207) am Ziehstempel (105, 205) - zwischen der die gewünschte Form des gezogenen Bleches (4) bestimmender Matri zenkontur und deren stempelseitigem Klemmrahmenteil (103, 203) ein in Ziehrichtung (Pfeil 2) vorspringender, beim Schließen des Ziehwerkzeuges in den Graben (107, 207) eintauchender Steg (106, 206) angebracht ist,
- - wobei die Breite des Steges (106, 206) etwa der Breite des Grabens (107, 207) abzüglich mindestens der zweifachen Blech dicke entspricht und wobei die freie, dem Graben (107, 207) zu gekehrte Stirnseite des Steges (106, 206) in einer ein Über den-Steg-Hinweg-Gleiten des Bleches (4) während des Ziehens er möglichenden Weise im Querschnitt verrundet ist.
3. Ziehwerkzeug nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Graben (108, 208) eine Breite von mindestens dem 10fa
chen, insbesondere mindestens dem 50fachen der Stärke des zu
ziehenden Bleches (4) und eine mindestens dieser Breite entspre
chende Tiefe aufweist.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1995104649 DE19504649C1 (de) | 1995-02-13 | 1995-02-13 | Verfahren und Ziehwerkzeug zum Streckziehen von Blechen |
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