DE1948007C3 - Behälter - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Behälter mit einer Stirnwand aus Metall, die mit der Seitenwand des
Behälters verbördelt ist und die einen mittels einer Zuglasche entfembaren Aufreißteil aufweist, der durch
eine in die Außenseite der Stirnwand eingepreßte und in etwa im gleichen Abstand vom Bördelrand verlaufende
Reißlinie begrenzt ist, wobei ein fest angeordneter, ringförmiger Handschutz sich direkt unterhalb der
Stirnwand befindet und sich von der Seitenwand bis einwärts über die Reißlinie hinaus erstreckt.
Ein derartiger Behälter ist aus der US-PS 3J 03 958 bekannt, bei der der Handschutz aus einem ringföi'mi·
gen umgcfalteten Abschnitt der Stirnwand des Behälters besteht. Abgesehen davon, daß die Herstellung der
Stirnwand mit einem derartigen umgefalteten Abschnitt zusätzlich zu der Anbringung der Reißlinie und dem
Verschließen des Behälters mit der Stirnwand umständlich und aufwendig ist, besteht außerdem zumindestens
die Gefahr, daß der durch den umgefalteten Abschnitt gebildete Handschutz durch metallische Gegenstände
an seiner Innenkante beschädigt wird, wodurch Grate entstehen, die zu Verletzungen der Hand führen können.
Außerdem liegt die Reißkante nach öffnen des Behälters frei.
Außerdem ist aus der US-PS 33 97 811 ein Behälter bekannt, bei dem eine Dichtung am entfembaren
Aufreißteil vorhanden ist, die gleichzeitig den Benutzer vor Schnittverletzungen am Aufreißteil schützt Diese
als Handschutz dienende Dichtung verbleibt an dem Aufreißteil und schützt daher den Benutzer nicht vor
Schnittverletzungen, wenn er seine Hand in die gebildete Entnahmeöffnung hineinführt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist &>, einen
Behälter der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der Handschutz die Hand des Benutzers beim
Einführen in den geöffneten Behälter sicher vor der scharfen Reißkante schützt und der zudem einfach und
billig herstellbar und anbringbar ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Handschutz ein separates flexibles Teil ist, und daß am
Innenrand des Handschutzes ein sich z'im Aufreißteil hin erstreckender Fleisch derart angeordnet ist, daß er
nach dem Entfernen des Aufreißteüs die am Behälter verbleibende Reißkante abdeckt.
Der Handschutz als separates flexibles Teil kann problemlos angebracht werden, während die Verletzungsgefahr
durch das Abdecken der Reißkante mit deren scharfen Graten nach dem Entfernen des
Aufreißteüs ausgeschaltet wird. Auch können metallische Gegenstände, die in den Behälter eingeführt
werden, keine Grate an dem Handschutz bilden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend ..phand der in den
Abbildungen dargestellten Ausführungsformen näher erläutert.
Fig. 1 ist eine Draufsicht auf eine Stirnseite eines zylindrischen Behälters, in die eine runde Reißlinie
Ί5 eingedrückt ist, die einen entfernbaren Abschnitt
begrenzt, und an der eine Reißlasche befestigt ist, die das Einreißen der Reißlinie und die anschließende
Entfernung der Wand unter Bildung einer Entnahmeöffnung erleichtert.
Die F i g. 2 bis 7 zeigen einen Schnitt längs der Linie 2-2 von Fig. 1 mit verschiedenen Ausführungsformen
für einen Handschutz.
Fig. 8 und 9 zeigen im Querschnitt weitere Ausführungsformen eines Handschutzes.
Gemäß Fig. I besitzt der dargestellte zylindrische Behälter 10 in seiner Stirnwand 11 eine runde
eingepreßte Reißlinie 12. An den entfembaren Aufreißteil 15 innerhalb der Reißlinie 12 ist mit einer Niete 14
eine Zuglasche 1.3 befestigt.
Die Stirnwand 11 und die Seitenwand 16 des Behälters 10 sind durch einen Doppelbördelrand 17
miteinander verbunden. Die Reißlinie 12 hat einen allgemein trapezförmigen Querschnitt. Bei der in Fig. 1
dargestellten Ausführurigsform hat die Reißlinie 12 an
ihrem gesamten Umfang einen gleichmäßigen Abstand vom Bördelrand 17, andere Formen von Reißlinien sind
jedoch ebenfalls verwendbar.
Die Stirnwände 11, in die die Reißlinien 12 eingepreßt
sind, bestehen im allgemeinen aus Weißblech, das eine Picke von etwa 0,13 bis 0,36 mm hat Sie können auch
aus Aluminiumblech bestehen, das eine Dicke von etwa 0,25 bis 0,5 mm haben kann. Im allgemeinen haben
Stirnwände H aus Weißblech eine Dicke von etwa 0,23 mm, und die Reißlinien 12 sind bis zu einer solchen
Tiefe eingepreßt, daß die restliche Dicke etwa 0,05 mm beträgt Bei Stirnv/änden 11 aus Aluminium beträgt die
Dicke im allgemeinen etwa 0,27 mm und die restliche Dicke von 0,0W bis 0,13 rnm am dünnsten Teil der
Reißlinie IZ
Gemäß Fig.2 ist ein Handschutz 19 an der
Unterseite der Stirnwand 11 angeordnet und ragt teilweise nach Entfernung des Aufreißteils 15 in die
gebildete Entnahmeöffnung und läuft in einen sich zum Aufreißteil 15 hin erstreckenden Flansch 20 aus. Der
Handschutz 19 ist flach und mit der Unterseite der Stirnwand 11 an einer Stelle, die zwischen der Reißlinie
12 und der Seitenwand 16 liegt, mit einer Klebstoffschicht 21 verklebt Als Klebstoffe für diesen Zweck
eignen sich Heißschmelzkleber, Kleber auf Basis von Epoxyharzen und !onomcren. Der Handschutz 19
besteht vorzugsweise aus flexiblem, nachgiebigem Kunststoff, z. B. Polyäthylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid
und Polystyrol, die mit dem im Behälter 10 verpackten Produkt verträglich sind. Ferner kann der
Handschutz 19 beispielsweise durch Spritzgießen als durchgehender, geschlossener Ring oder gegebenenfalls
mehrteilig hergestellt werden. Wenn er mehrteilig u'.. muß jedoch ein etwaiger Sp alt, der zwischen benachbarten
Teilen des Ringes vorhanden sein kann, so klein sein, daß eine Berührung der Hand mit der scharfen durch
das Aufreißen gebi'deten Reißkante 18 ausgeschlossen ist. Die Mindestdicke . ;s Handschutzes 19 hängt vom
Werkstoff ab, aus dem er hergestellt ist. Vorzugsweise hat der Handschutz 19 jedoch eine Dicke von
wenigstens etwa 0,25 mm, damit er so viel Steifigkeit aufweist, daß er nicht leicht gebogen werden kann.
Der Handschutz 19 kann auch einen im Verhältnis zum Innendurchmesser des Behälters 10 etwas größeren
Außendui ijhmesser aufweisen, so daß ein Festsitz
hierzwischen erhalten wird.
Der in Fig.3 dargestellte Handschutz *' besteht aus
einem flachen ringförmigen Teil 44, an dessen innerem Ende ein Flansch 45 nach oben zeigt. Der Außenrand 46
des Handschutzes 43 ist zwischen der Innenseite der Stirnwand 4; und einer Auskleidung 4b angeordnet, die
an die Innenseite der Seitenwand 49 des Behälters grenzt. Der nach oben ragende Flansch 45 verhindert
ein Anliegen des Handschutzes 43 an der Unterseite der Stirnwand 47, vielmehr ist e* etwas nach unten gebogen.
Wenn der Aufreißteil 15 der Stirnwand 47 entfernt wird, wird der Has/dschutz 43 elastisch gegen die Innenseite
der Stirnwand 47 gedrückt, wie in F i g. 4 dargestellt ist. Hierbei bedeckt der nach oben ragende Flansch 45
vollständig diu verbleibende Reißkante 50.
Die Auskleidung 48. auf der der Handschutz 4.3 ruht,
kann aus jedem beliebigen Werkstoff bestehen, der mit dem Produkt, das im Behälter verpackt ist, verträglich
ist. Beispielsweise kann unbeschichtele Pappe, mit Wachs. Kunststoff o. dgl. beschichtete Pappe oder
Kunststoff für die Herstellung einer Auskleidung 48 verwendet werden, die den Handschutz 43 an der
Außenkante 46 trägt Eine flache Auskleidung 48 ist zwar ausreichend, jedoch ergibt eine gewellte Auskleidung
48 erhöhte Festigkeit und eine festere Auflage für den Handschutz 43. beispielsweise kann die Auskleidung
48 aus einem gewellten Blatt etwa aus Papier, Kunststoff oder Pergamin allein bestehen oder ein oder
mehrere Deckblätter aus diesem Materialien können darauf aufgebracht sein.
ίο Eine andere Möglichkeit einen Handschutz 56 in
seiner Lage zu halten, ist eine einwärts ragende Sicke 51 in der Seitenwand 52 des Behälters, wobei die Sicke
etwas unter der Stirnwand 53 angeordnet ist, wie in F i g. 5 dargestellt ist Der Abstand zwischen der
Oberseite 54 der Sicke 51 und der Unterseite 55 der Stirnwand 53 ist vorzugsweise ebenso groß oder etwas
geringer als die Dicke des Handschutzes 56 am Außenrand 57. Der Handschutz 56 wird somit zwischen
den beiden zusammenwirkenden Oberflächen eingeklemmt Wenn die Stirnwand 53 noch nicht geöffnet ist,
ist der Handschutz 56 an seinem gefla .chten Ende 57a
nach unten gebogen. Wenn der AufreiSie:! 58 von der
Stirnwand 53 entfernt wird, bewegt sich der Flansch 57a durch die Elastizität des Handschutzes 56 nach oben und
bedeckt die Reißkante.
Bei der Ausführungsform von Fig.6 hat der
Handschutz 59 am Innenrand einen kleinen nach oben ragenden Flansch SO und am Außenrand einen größeren
nach oben ragenden Flansch 61. Der Flansch 61 kann gemeinsam durch die Seitenwand 62 des Behälters und
eine einwärts gerichtete Stufe 63 in der Stirnwand 64 ergriffen werden. Auch liier ist der Handschutz 59 vor
der Abtrennung des entfernbaren Teils 65 von der Stirnwand 64 nach unten gebogen, und nach der
Entfernung des Teils 65 kehrt er in seine ursprüngliche, nicht gebogene Stellung zurück, so daß die Oberseite 66
des Steges, der die Flansche 60 und 61 verbindet, an der Innenseite der Stirnwand 64 anliegt und der Flansch 60
neben der verbleibenden Reißkante angeordnet wir i
Bei der in F i g. 7 dargestellten Ausführungsform ist der äußere Flansch 67 des Handschutzes 72 zwischen
der ",tirnwand 69 und der Seitenwand 70 auf der gesamten gemeinsamen Länge hiervon innerhalb des
Doppelbördelrandes 71 eingeklemmt. Der Flansch 67 wird mit dem Steg, der diesen und den inneren Flansch
68 verbindet, in einem Stück geformt, so daß bei der Abtrennung des (nicht dargestellten) entfernbaren Teils
der Stirnwand 69 die Oberseite des Verbindungssteges sich gegen die Unterseite der Stirnwand 69 des
Behälters legt, wodurch der Flansch 68 in die Schutzstellung neben die scharfe Reißkante 73 geführt
wird.
Der in Fig. 8 im Schnitt dargestellte Handschutz 75 unterscheid sir1- von demjenigen von Fig. 3 und 4
dadurch, d~n . . seiner Innenkante ein zusätzlicher sich
enigegengesetzt erstreckender Flansch 74 vorgesehen ist. Da der Handschutz 75 somit symmetrisch ist, können
keine Fehler beim Einsetzen in den Behälter auftreten. Bei der in Fig.9 im Schnitt dargestellten Ausführungsform
wird ein noch weitergehender Schutz erzieh, da der Außenrand des Flansches 76 zum Doppelbördelrand
des Behälters gekrümmt ist.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Behälter mit einer Stirnwand aus Metall, die mit der Seitenwand des Behälters verbördelt ist und die
einen mittels einer Zuglasche entfembaren Aufreißteil aufweist, der durch eine in die Außenseite der
Stirnwand eingepreßte und in etwa im gleichen Abstand vom Bördelrand verlaufende Reißlinie
begrenzt ist, wobei ein fest angeordneter, ringförmiger
Handschutz sich direkt unterhalb der Stirnwand befindet und sich von der Seitenwand bis einwärts
über die Reißlinie hinaus erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschutz(19;43;
56; 59; 72; 75) ein separates flexibles Teil ist, und daß
am Innenrand des Handschutzes (19; 43; 56; 59; 72; 75) ein sich zum Aufreißteil (15; 58; 65) hin
erstreckender Flansch (20; 45; 60; 68; 76) derart angeordnet ist, daß er nach dem Entfernen des
Aufreißteils (15; 58; 65) die am Behälter (10) verbleibende Reißkante (18; 50; 73) abdeckt.
2. Behälter nach Anspruch !, dadurch gekennzeichnet,
daß der Handschutz (iS) an der Innenseite der Stirnwand (11) radial außerhalb der Reißlinie
(12) befestigt ist.
3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschutz (19) einen im
Verhältnis zum Innendurchmesser des Behälters (10) vergrößerten Außendurchmesser aufweist.
4. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschutz (43) durch eine
Auskleidung (48) der Innenseite der Seitenwand (49) und der Innenseite der Stirnwand (47) des Behälters
(10) eingeklemmt ist.
5. Behälter nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet, daß der Handschutz (_6) zwischen einer
sich um den Behälterumfang erstreckenden, einwärts ragenden Sicke (51) und der Stirnwand (53)
des Behälters (10) eingeklemmt ist.
6. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (10) mit einem Doppelbördelrand
(71) versehen ist, in dem ein Flansch (61; 67) am Außenrand des Handschutzes (59; 72)
eingeklemmt ist.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Handschutz (75)
zusätzlich einen sich vom Aufreißteil (15) weg erstreckenden Flansch (74) besitzt.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (76) zum
Rand des Behälters (10) gekrümmt ist.
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